Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Eine kritische Analyse


Hausarbeit (Hauptseminar), 2016

14 Seiten, Note: 2,2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Einleitung

1. Das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG), Entstehung und Zielsetzung ..
1.1 Entstehung
1.2 Zielsetzung

2. Definition Immaterieller Vermögensgegenstände sowie Beispiele

3. Änderung der Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände nach BilMoG

4. Explizite Ausnahmeregelungen bei der Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände

5. Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände
5.1 Forschungs- und Entwicklungskosten
5.2 Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte

6. Einhergehende Ziele/ Spielräume der Bilanzierung
6.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
6.2 Geschäfts- oder Firmenwerte

Fazit

Literaturverzeichnis und Quellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Ziele des BilMoG

Abbildung 2: Schema zur Aktivierung von Forschungs- und Entwicklungskosten

Abbildung 3: Strategien der Bilanzpolitik nach BilMoG

Einleitung

Betrachtet man das Vermögen eines Unternehmens, wird zuerst auf materielle Vermögensgegenstände wie Grundstücke oder den Wert einer Maschine geschaut. Doch was ist mit Werten wie den Firmenwert, welcher bei einem Unternehmen vorhanden ist, aber den man nicht eindeutig mit festen Größen bestimmen kann?

Unser heutiges Handelsgesetzbuch wurde vor mehr als hundert Jahren eingeführt. Im Laufe der Jahrzehnte wurden teils weitreichende Änderungen vorgenommen. Der Inhalt, mit dem sich diese Hausarbeit befasst, thematisiert die zuletzt größte Modernisierung des HGB, das BilMoG. Im konkreten wird sich mit der Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände auseinandergesetzt.

Zuerst wird ein Einblick in das Bilanzmodernisierungsgesetz gewährt, in dem kurz auf den geschichtlichen Hintergrund eingegangen wird und den damit erhofften Nutzen erläutert. Nachfolgend wird der Begriff des immateriellen Vermögensgegenstandes definiert sowie Beispiele angebracht. Durch den Vergleich der Gesetzeslage von heute sowie von vor der Einführung des BilMoG, kommt man auf die Änderung der Bilanzierung der immateriellen Vermögensgüter. Explizit werden anhand kritischer Analysen die Bilanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten sowie die der entgeltlich erworbenen Firmen- oder Geschäftswerte untersucht und hinterfragt. Durch die neuen Bilanzierungsvorschiften werden bei den oben genannten Kosten bzw. Werten die Ermessensspielräume der Bilanzierung und die verbundene Bilanzpolitik der Unternehmen aufgezeigt.

1. Das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG), Entstehung und Zielsetzung

1.1 Entstehung

Mit der Einführung des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts, kurz BilMoG, am 29.05.2009, trat die tiefgreifendste Reform der deutschen Rechnungslegung seit den achtziger Jahren in Kraft. Bereits 2003 erfolgten die ersten Ankündigungen für die Gesetzesänderung. Hauptaugenmerk wurde zu diesem Zeitpunkt des Gesetzgebungsprozesses auf die Stärkung der Unternehmensintegrität sowie des Anlegerschutzes im Rahmen eines Zehn-Punkte-Programmes gelegt. Ein Referentenentwurf mit konkreten Neuerungen wurde erstmals am 08.11.2007 vorgestellt. Nach Berücksichtigung der Kritiken des ersten Regierungsentwurfs und der Stellungnahme des Bundesrates im Juli 2008, wurde auf Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses am 28.05.2009 das BilMoG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Nach kleineren Korrekturen des Gesetzestextes im Herbst 2009 war das BilMoG, wie wir es heute kennen, geschaffen1.

1.2 Zielsetzung

Das Ziel, das der Gesetzgeber mit der Schaffung des BilMoG verfolgte, war die Erstellung eines HGB´s, welches dauerhaft gegen die IFRS konkurrieren kann. Hahn schuf das „Magische Fünfeck“, welches zur Verdeutlichung der Ziele des BilMoG dienen soll.

Abbildung 1: Ziele des BilMoG

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Hahn, 2011, BilMoG, S.2

URL:https://books.google.de/books?id=ZQ60zxABpbcC&pg=PA8&lpg=PA8&dq=magisches+f% C3%BCnfeck+hahn+bilmog&source=bl&ots=7OSF3I5Avf&sig=P0OeIFCKtwYcQhaJTuZ1QiaGi ko&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwj5g4fa5NHLAhWB- w4KHe0SAoYQ6AEIHTAA#v=onepage&q=magisches%20f%C3%BCnfeck%20hahn%20bilmog &f=false

Die Darstellung zeigt die wesentlichen Vorteile, die man sich von der Einführung des BilMoG erhoffte. Unter der Eigenständigkeit des Regelwerks versteht Hahn das Beibehalten der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bzgl. ihrer Formulierung, bei gleichzeitigem Aufweichen dieser Regeln durch ein neues Verständnis und einer neuen Interpretation. Es kann als eigenständiges Regelwerk losgelöst von den IFRS angewandt werden. Als vollwertig kann das BilMoG betrachtet werden, da es zum einen bestehende Bilanzierungs- und Bewertungsrechte zwar abschafft, zum anderen in Form von neuen Wahlrechten sowie neue Ermessenspielräumen neue Bilanzpolitische Möglichkeiten geschaffen wurden. Das BilMoG ist durch die Nichtübernahme der komplexen IFRS-Methoden zudem ein kostengünstiges Regelwerk. Auch wenn die Bilanzerstellung teurer ist als die bisherigen Abschlüsse nach HGB, fallen die zusätzlichen Kosten oft nur einmalig an. Darüber hinaus werden Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften Erleichterungen zugesagt. Die Ausschüttungsrelevanz ergibt sich aus §268 Abs. 3 HGB, in dem eine Ausschüttungssperre verankert ist, sowie aus §301 S.1 AktG, der eine Ergebnisabführungssperre beinhaltet. Darunter fallen Gewinne durch die Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die Aktivierung latenter Steuern sowie der im Rahmen der Saldierung der Pensionsverpflichtungen beizulegende Zeitwert. Dadurch wird der Grundsatz der Kapitalerhaltung beibehalten, da die Ausschüttung oder Ergebnisabführung dieser nicht realisierten Gewinne vermieden wird. Zudem sollen die Regelungen des HGB weiterhin als Ausgangsbasis für die Besteuerung geeignet sein, obwohl die umgekehrte Maßgeblichkeit der HGB-Bilanz abgeschafft wurde2.

2. Definition Immaterieller Vermögensgegenstände sowie Beispiele

Grundsätzlich mangelt es an einer Legaldefinition immaterieller Vermögensgegenstände, da selbst schon der Begriff des Vermögensgegenstandes gesetzlich nicht definiert ist.3 Eine versuchte Veranschaulichung beschreibt sie als substanzlose und nicht abgrenzbare Vermögensgegenstände4.

[...]


1 (Petersen, Zwirner, & Künkele, 2010, S. 1)

2 (Hahn, 2011, S. 2 ff.)

3 (Hayn & Waldersee, 2014, S. 142)

4 (Hayn & Waldersee, 2014, S. 142)

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Untertitel
Eine kritische Analyse
Hochschule
Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Nürtingen
Note
2,2
Autor
Jahr
2016
Seiten
14
Katalognummer
V371057
ISBN (eBook)
9783668496798
ISBN (Buch)
9783668496804
Dateigröße
583 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bilanzen, Bilanzierung, Steuern, Vermögen, immatrielles Vermögen, HGB, Bilmog, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Arbeit zitieren
Robin Kühn (Autor:in), 2016, Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/371057

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