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Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Eine kritische Analyse

Title: Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Term Paper (Advanced seminar) , 2016 , 14 Pages , Grade: 2,2

Autor:in: Robin Kühn (Author)

Business economics - Accounting and Taxes
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Unser heutiges Handelsgesetzbuch wurde vor mehr als hundert Jahren eingeführt. Im Laufe der Jahrzehnte wurden teils weitreichende Änderungen vorgenommen. Der Inhalt, mit dem sich diese Hausarbeit befasst, thematisiert die zuletzt größte Modernisierung des HGB, das BilMoG. Im konkreten wird sich mit der Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände auseinandergesetzt. Zuerst wird ein Einblick in das Bilanzmodernisierungsgesetz gewährt, in dem kurz auf den geschichtlichen Hintergrund eingegangen wird und den damit erhofften Nutzen erläutert. Nachfolgend wird der Begriff des immateriellen Vermögensgegenstandes definiert sowie Beispiele angebracht. Durch den Vergleich der Gesetzeslage von heute sowie von vor der Einführung des BilMoG, kommt man auf die Änderung der Bilanzierung der immateriellen Vermögensgüter. Explizit werden anhand kritischer Analysen die Bilanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten sowie die der entgeltlich erworbenen Firmen- oder Geschäftswerte untersucht und hinterfragt. Durch die neuen Bilanzierungsvorschiften werden bei den oben genannten Kosten bzw. Werten die Ermessensspielräume der Bilanzierung und die verbundene Bilanzpolitik der Unternehmen aufgezeigt.

Mit der Einführung des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts, kurz BilMoG, am 29.05.2009, trat die tiefgreifenste Reform der deutschen Rechnungslegung seit den achtziger Jahren in Kraft. Bereits 2003 erfolgten die ersten Ankündigungen für die Gesetzesänderung. Hauptaugenmerk wurde zu diesem Zeitpunkt des Gesetzgebungsprozesses auf die Stärkung der Unternehmensintegrität sowie des Anlegerschutzes im Rahmen eines Zehn-Punkte-Programmes gelegt. Ein Referentenentwurf mit konkreten Neuerungen wurde erstmals am 08.11.2007 vorgestellt. Nach Berücksichtigung der Kritiken des ersten Regierungsentwurfs und der Stellungnahme des Bundesrates im Juli 2008, wurde auf Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses am 28.05.2009 das BilMoG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Nach kleineren Korrekturen des Gesetzestextes im Herbst 2009 war das BilMoG, wie wir es heute kennen, geschaffen

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG), Entstehung und Zielsetzung

1.1 Entstehung

1.2 Zielsetzung

2. Definition Immaterieller Vermögensgegenstände sowie Beispiele

3. Änderung der Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände nach BilMoG

4. Explizite Ausnahmeregelungen bei der Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände

5. Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände

5.1 Forschungs- und Entwicklungskosten

5.2 Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte

6. Einhergehende Ziele/ Spielräume der Bilanzierung

6.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

6.2 Geschäfts- oder Firmenwerte

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit untersucht die durch das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) eingeführten Änderungen bei der Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände und analysiert kritisch die daraus resultierenden neuen Ermessensspielräume für Unternehmen.

  • Historischer Kontext und Zielsetzung des Bilanzmodernisierungsgesetzes.
  • Definition und Kategorisierung immaterieller Vermögensgegenstände.
  • Analyse der Aktivierungswahlrechte für Forschungs- und Entwicklungskosten.
  • Bewertung der neuen Vorschriften für Geschäfts- oder Firmenwerte (Goodwill).
  • Untersuchung bilanzpolitischer Strategien und deren Auswirkungen.

Auszug aus dem Buch

5.1 Forschungs- und Entwicklungskosten

Um die Entwicklungskosten zu aktivieren, müssen diese zuerst klar von den Forschungskosten zu differenzieren sein. Wichtig hierfür sind die Definitionen in §255 Abs. 2a für Forschung und Entwicklung. Demnach ist Entwicklung „die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderen Wissen für die Neuentwicklung von Gütern oder Verfahren oder die Weiterentwicklung von Gütern oder Verfahren mittels wesentlicher Änderungen“. Die Forschung hingegen beschreibt „die eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen oder Erfahrungen allgemeiner Art, über deren technische Verwertbarkeit und wirtschaftliche Erfolgsaussichten grundsätzlich keine Aussagen gemacht werden können.“

Sofern Forschungs- und Entwicklungskosten nicht sicher unterschieden werden können, gilt nach §255 Abs. 2a ein Aktivierungsverbot. Können beide Punkte klar voneinander getrennt werden, ist die Aktivierung nicht mehr ausgeschlossen. Im zweiten Schritt prüft man, ob eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Entwicklung zu einem Vermögensgegenstand führt. Die Aktivierung der Kosten kann grundsätzlich schon im Entwicklungsstadium erfolgen und nicht erst, wenn ein Vermögensgegenstand vorliegt. Das Vorsichtsprinzip gilt weiterhin, da erst bei hoher bzw. hinreichender Wahrscheinlichkeit aktiviert werden darf. Dies ist in § 252 Abs. 1 HGB festgeschrieben.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG), Entstehung und Zielsetzung: Dieses Kapitel erläutert den Gesetzgebungsprozess des BilMoG und die strategischen Ziele des Gesetzgebers, das HGB wettbewerbsfähig gegenüber den IFRS zu machen.

2. Definition Immaterieller Vermögensgegenstände sowie Beispiele: Es wird der Begriff der immateriellen Vermögensgegenstände erörtert, da eine präzise gesetzliche Legaldefinition fehlt.

3. Änderung der Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände nach BilMoG: Hier wird der Wechsel vom generellen Aktivierungsverbot hin zu neuen Aktivierungswahlrechten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte dargestellt.

4. Explizite Ausnahmeregelungen bei der Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände: Das Kapitel führt die spezifischen Güter auf, für die trotz der Reform weiterhin ein Aktivierungsverbot besteht.

5. Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände: Dieser Abschnitt analysiert detailliert die Aktivierungsregeln für Forschungs- und Entwicklungskosten sowie für entgeltlich erworbene Firmenwerte.

6. Einhergehende Ziele/ Spielräume der Bilanzierung: Abschließend werden die verschiedenen bilanzpolitischen Strategien beleuchtet, die Unternehmen nutzen können, um ihr Ergebnis durch die neuen Vorschriften zu steuern.

Schlüsselwörter

BilMoG, Handelsgesetzbuch, Immaterielle Vermögensgegenstände, Aktivierungswahlrecht, Forschungsaufwand, Entwicklungskosten, Geschäfts- oder Firmenwert, Goodwill, Bilanzpolitik, Ermessensspielraum, Vorsichtsprinzip, Anlegerschutz, IFRS, Handelsbilanz, Steuerbilanz.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die Auswirkungen des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf die Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände im deutschen Handelsrecht.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Zentrale Themen sind die Aktivierung von Forschungs- und Entwicklungskosten sowie die Behandlung von entgeltlich erworbenen Firmenwerten (Goodwill) unter Berücksichtigung neuer Wahlrechte.

Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie das BilMoG den Unternehmen neue Ermessensspielräume in der Bilanzpolitik eröffnet und ob diese den Anforderungen des Vorsichtsprinzips gerecht werden.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit verwendet eine kritische Analyse der gesetzlichen Vorschriften und vergleicht diese mit den Bilanzierungspraktiken vor und nach Einführung des BilMoG.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil befasst sich mit der Definition immaterieller Vermögenswerte, den spezifischen Ausnahmeregelungen und der detaillierten Untersuchung der Bilanzierung von F&E-Kosten und Firmenwerten.

Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?

Zu den wichtigsten Begriffen zählen BilMoG, Aktivierungswahlrecht, Goodwill, Bilanzpolitik und Ermessensspielraum.

Warum stellt die Unterscheidung zwischen Forschung und Entwicklung eine Herausforderung dar?

Die Abgrenzung ist schwierig, da klare, objektive Kriterien für die technische Verwertbarkeit und wirtschaftliche Erfolgsaussichten fehlen, was den Unternehmen hohen Spielraum bei der Bilanzierung lässt.

Welche Problematik ergibt sich bei der Abschreibung von Firmenwerten?

Die Diskrepanz zwischen der in der Handelsbilanz vorgesehenen fünfjährigen Nutzungsdauer und der 15-jährigen Dauer in der Steuerbilanz erfordert die Berücksichtigung latenter Steuern und erschwert die realistische Schätzung der Nutzungsdauer.

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Details

Title
Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Subtitle
Eine kritische Analyse
College
Nürtingen University
Grade
2,2
Author
Robin Kühn (Author)
Publication Year
2016
Pages
14
Catalog Number
V371057
ISBN (eBook)
9783668496798
ISBN (Book)
9783668496804
Language
German
Tags
Bilanzen Bilanzierung Steuern Vermögen immatrielles Vermögen HGB Bilmog Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Robin Kühn (Author), 2016, Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/371057
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