Im Rahmen dieser Arbeit wird zugrunde gelegt, dass sich die Kunst- und Kulturgüter in privater Hand befinden und die Frage nach der Vereinbarkeit des Kulturgutschutzgesetzes mit dem Grundgesetz versucht zu klären. Die Grundsystematik der Regelungen des Kulturgutschutzgesetz zum Abwanderungsschutz, die auf den Erhalt des nationalen Kulturguts als Teil des kulturellen Erbe Deutschlands zielt, weist zwei Pfade auf. Es erfolgt eine Differenzierung zwischen bestimmten Arten von Kulturgütern nach Alters- und Wertgrenzen sowie den Kulturgütern, die durch die Eintragung in ein Verzeichnis als national wertvoll registriert sind.
Werden bei bestimmten Arten von Kulturgütern die festgelegten Schwellenwerte überschritten, besteht ein unter Genehmigungsvorbehalt stehendes Verbot der Ausfuhr sowohl in Drittstaaten als auch in den EU-Binnenmarkt. Die zuständige Landesbehörde hat in diesem Zusammenhang zwei Handlungsoptionen. Sie kann das Eintragungsverfahren einleiten, um zu überprüfen, ob es sich bei dem Kulturgut um national wertvolles Kulturgut handelt, das in das Verzeichnis zwecks Unterschutzstellung aufzunehmen ist. Während des Eintragungsverfahrens besteht ein absolutes Ausfuhrverbot. Leitet die Behörde das Eintragungsverfahren nicht ein, ist über den Antrag auf Erteilung der Genehmigung innerhalb von zehn Arbeitstagen zu entscheiden und die Genehmigung zu erteilen, wenn nicht anderweitige Ausfuhrverbote entgegenstehen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Teil: Einleitung
- A. Hintergrund der Themenstellung
- B. Aspekte der Novellierung des Abwanderungsschutzes
- I. Genehmigungserfordernis / Eintragungsverfahren
- II. Ausfuhrgenehmigung für nationales Kulturgut
- 2. Teil: Verfassungsrechtliche Grundlagen
- A. Bundeskompetenz
- B. Vereinbarkeit mit Föderalismus
- 3. Teil: Vereinbarkeit des KGSG mit Art. 14 GG
- A. Eröffnung des Schutzbereichs von Art. 14 GG
- I. Markt-/ Verkehrswert
- II. Handelbarkeit / Mitnahmefreiheit
- 1. Verkauf ins Ausland als geschützte Eigentumsnutzung
- 2. Mitnahmefreiheit
- B. Eingriff in das grundrechtlich geschützte Rechtsgut
- I. Inhalts- und Schrankenbestimmung oder Enteignung?
- II. Fallgruppe 1: Erfolgte Eintragung / Ausfuhrverbot
- III. Fallgruppe 2: Vorübergehendes Ausfuhrverbot
- C. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des KGSG
- I. KGSG als Schranke
- II. Formelle Verfassungsmäßigkeit
- III. Materielle Verfassungsmäßigkeit
- 1. Legitimer Zweck
- 2. Geeignetheit
- 3. Erforderlichkeit
- 4. Angemessenheit
- a. Fallgruppe 1: Erfolgte Eintragung / Ausfuhrverbot
- b. Fallgruppe 2: Vorübergehendes Ausfuhrverbot
- 4. Teil: Zusammenfassung / Eigene Stellungnahme
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit untersucht die Vereinbarkeit des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG) mit dem Grundgesetz (GG). Sie analysiert die rechtlichen Grundlagen und die verfassungsrechtlichen Aspekte des KGSG, insbesondere im Hinblick auf das Eigentumsrecht gemäß Art. 14 GG.
- Verfassungsrechtliche Grundlagen des KGSG
- Eingriffe in das Eigentumsrecht durch das KGSG
- Verhältnismäßigkeit der im KGSG vorgesehenen Schutzmaßnahmen
- Vereinbarkeit des KGSG mit dem Grundgesetz
- Eigene Stellungnahme zur Vereinbarkeit des KGSG mit dem Grundgesetz
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik des KGSG und die Aspekte der Novellierung des Abwanderungsschutzes ein. Kapitel 2 beleuchtet die verfassungsrechtlichen Grundlagen des KGSG, insbesondere die Bundeskompetenz und die Vereinbarkeit mit dem Föderalismus. Kapitel 3 befasst sich mit der Vereinbarkeit des KGSG mit Art. 14 GG, indem es den Schutzbereich des Eigentumsrechts, mögliche Eingriffe in dieses Recht und die verfassungsrechtliche Rechtfertigung des KGSG untersucht.
Schlüsselwörter
Kulturgutschutzgesetz, Grundgesetz, Eigentumsrecht, Art. 14 GG, Abwanderungsschutz, Ausfuhrgenehmigung, Verfassungsrecht, Rechtfertigung, Verhältnismäßigkeit.
- Quote paper
- Jana Peters (Author), 2017, Ist das Kulturgutschutzgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/372547