Leseprobe
Gliederung
1.) Einleitung
2.) Paarbeziehung
2.1.) Die bürgerliche Ehe
3.) Die soziale Konstruktion der Wirklichkeit
3.1.) Prozesse der Entstehung von Alltagswelt
3.2.) Geschlecht als soziale Rolle
3.3.) Die soziale Konstruktion der Ehe
4.) Ehe und Identität
Literaturverzeichnis
Anhang
1.) Einleitung
EHE - Und wenn Ja, wie viele?
Immer weniger Menschen wollen heiraten. Rechtlich binden möchten sie sich trotzdem, zu zweit, zu dritt ...
So war ein Artikel in "Der Zeit" vom 30. August 2015 betitelt. Trotz anderer Themen, wie der Flüchtlingskrise, ist die Ehe immer noch tagespolitisch aktuell. Allerdings wird die traditionelle Form der Ehe immer mehr infrage gestellt. Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit dem Konzept der sozialen Konstruktion der Wirklichkeit nach Peter L. Berger und Thomas Luckmann und versucht mit ihrer Theorie die soziale Konstruktion der Ehe zu erklären. Er- gänzt wird die Ausarbeitung durch die Datensätze des ALLBUS 2012 und die Arbeit von
Cornelia Koppetsch. Viele Aspekt fallen in dieses Themengebiet und nur wenige können in dieser Arbeit behandelt werden. Die Ehe ist eine besondere soziale Beziehung, die in Deutschland immer noch nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden kann. Damit spiegelt die Ehe immer auch das Verhältnis der Geschlechter zueinander wider, denn die Ehe zeigt wie Männer und Frauen zusammenleben wollen. Gleichzeitig ist die Ehe durch gesellschaftliche Konventionen vorbestimmt, d. h., die Ehe zeigt auch, wie Männer und Frau- en gesellschaftlich zusammenleben sollen. Es geht somit um die Geschlechterverhältnisse, die Rolle der Frau in der Gesellschaft und um soziologische Geschlechterforschung. Die Ehe ist auch ein Ort der Sexualität, in der Ehe werden Kinder gezeugt und erzogen. Es ist ein Ziel der Ehe eine Familie zu gründen. Die Ehe ist somit ein Bestandteil der Familiensoziologie, ein Aspekt, der in dieser Arbeit nicht weiter erläutert werden kann. Die Ehe ist eine Beziehung, die eng mit dem Begriff der Liebe verknüpft ist, denn eine Ehe sollte aus einer romantischen Liebe entstehen. Dieser Aspekt kann in dieser Arbeit auch nicht weiter verfolgt werden.
Die Ehe spiegelt das gesellschaftliche Zusammenleben von Mann und Frau wider, ist damit von gesellschaftlichen Veränderungen betroffen. Die Ehe hat sich im Laufe der gesellschaftlichen Entwicklung gewandelt. In dieser Arbeit wird der Wandel als Gegenüberstellung von traditioneller bürgerlicher Ehe und der heutigen Ehe, wie sie in der deutschen Gesellschaft gelebt wird, zusammengefasst. Als Motor hinter diesem Wandeln wird die Industrialisierung herausgearbeitet und dabei vor allem die neuen Beschäftigungsverhältnisse der Frauen. Die Ehe ist in die Epoche der Moderne eingebettet.
Die Ehe ist eine besondere Paarbeziehung, sie stellt eine gesellschaftliche Institution dar, die sozial konstruiert ist und gleichzeitig selber soziale Wirklichkeit erschafft. Die Geschlechterrollen sind omnipräsente Rollen, die die Identität eines Menschen wie keine andere Rolle bestimmen. Es geht bei der Ehe immer auch um Identität.
2.) Paarbeziehung
In den letzten Jahren hat die bürgerliche Ehe ihre Dominanz als einzige legitime Form des Zusammenlebens von Menschen verloren, andere Formen existieren daneben. Trotzdem ist die Ehe immer noch die vorherrschende Form des Zusammenlebens und der Kindererziehung, aber nicht mehr der ersten sexuellen Erfahrung. Dieser Punkt wird im nächsten Abschnitt vertieft. Wenn menschliches Zusammenleben nicht mehr mit dem Begriff Ehe ausreichend erfasst wird, muss es andere Bezeichnungen geben. Im Folgenden soll der Begriff 'Zweierbeziehung' von Karl Lenz übernommen werden.
"Unter Zweierbeziehung soll ein Strukturtypus persönlicher Beziehung zwischen Personen unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts verstanden werden, der sich durch einen hohen Grad an Verbindlichkeit (Exklusivität) auszeichnet, ein gesteigertes Maß an Zuwendung aufweist und die Praxis sexueller Interaktion - oder zumindest deren Möglichkeit - einschließt." (Lenz 2006:39)
Die Ehe soll als besondere Form der Zweierbeziehung verstanden werden. Zweierbe- ziehung ist eine relativ weite Bezeichnung. Sie definiert Beziehungen nicht über das Ge- schlecht oder den Begriff Liebe, sondern durch ihre Exklusivität und sexuelle Interaktion. So wäre die Definition für Zweierbeziehung als Beziehung zwischen Mann und Frau heutzutage zu eng gefasst, gleichgeschlechtliche Beziehungen existieren und gelten als legitim. Zweierbeziehungen sind im Gegensatz zu anderen Beziehungen stark abhängig von den beteiligten Personen. Tritt eine Person aus der Beziehung aus, ist auch die Beziehung beendet. Die Beziehung an sich hat einen Einfluss auf die beteiligten Personen, denn die Be- ziehung erfasst die Geschichte, die die Partner zusammenhaben und die Partner müssen ihr Handeln auf ihr Gegenüber abstimmen. So unterscheidet sich die Zweierbeziehung zu ande- ren Strukturformen und zu Rollenbeziehungen, da die einzelne Person essenziell für den Er- halt der Beziehung ist. In Rollenbeziehungen wird die Rolle vor der Person wahrgenommen, in Organisationen ist die Struktur unabhängig von den Personen und die beteiligen Personen können ausgetauscht werden. Zu Freundschaften grenzt sich die Zweierbeziehung durch die sexuelle Interaktion ab. Dabei soll unter dem sexuellen Akt nach Lenz, "die lustvolle Verbin- dung von Körpern" (Lenz 2006:40) verstanden werden. Wieder ist das Geschlecht unwichtig, auch die Anzahl ist nicht endscheidend. Sex kann durch egal wie viele Personen mit egal, welchem Geschlecht ausgeführt werden. Allerdings muss die Anzahl größer als eine Person sein, Masturbation ist keine sexuelle Interaktion. Da es in der Arbeit um die Zweierbeziehung Ehe geht, die nur durch zwei Menschen ausgeübt werden kann, muss die letzte Aussage über Masturbation nicht weiter hinterfragt werden. Allerdings ist die Aussage: "Zweierbeziehung [schließt] die Praxis sexueller Interaktion - oder zumindest deren Möglichkeit - [ein]" (Lenz 2006:39), problematisch. Prinzipiell schließt jede menschliche Beziehung die Möglichkeit sexueller Interaktion ein. Der Unterschied zwischen Freundschaft und Beziehung scheint der zu sein, dass aus der Möglichkeit der sexuellen Interaktion, die Wirklichkeit der sexuellen Interaktion geworden ist. Lenz weist auf die Studien von Maja S. Maier hin, die Zweierbezie- hung untersucht hat, in denen es nicht zu sexuellen Interaktionen gekommen ist, durch z. B.: traumatische Erfahrungen (vgl. Lenz 2006:39). Allerdings scheint es auch bei diesen Bezie- hungen darum zu gehen aus der Möglichkeit, Wirklichkeit werden zu lassen. Wohingegen in Freundschaften sexuelle Interaktionen nie Wirklichkeit werden, oder sollten sie es werden, stellt es die Freundschaft vor eine Krise.
2.1.) Die bürgerliche Ehe
Die bürgerliche Ehe stellt das Idealbild einer Ehe dar von dem sich alle neueren Zweierbezie- hungen unterscheiden und war lange Zeit die einzige legitime Form der Zweierbeziehung (vgl. Lenz 2006:13ff.). Die bürgerliche Ehe ist eine gesellschaftliche Institution, die mit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert entsteht. Es ist eine besondere menschliche Paarbezie- hung. Es ist eine monogame Zweierbeziehung zwischen einem Mann und einer Frau mit dem Ziel eine Familie zu gründen durch die Zeugung von Kindern. Der Partner wird nach Krite- rien der vernünftigen Liebe gewählt. Die bürgerliche Ehe stellt dabei einen Individualisie- rungsprozess, zu früheren Beziehungen, dar (vgl. Lenz 2006:10ff.). Der Mann kann seine weibliche Partnerin frei und unabhängig von seinen Eltern wählen. Allerdings kann er nur innerhalb seiner bürgerlichen Klasse auf Brautschau gehen. Die Partnerwahl erfolgt nach dem Ideal der vernünftigen Liebe. Nicht das Aussehen spielt eine Rolle, sondern die materiellen und geistigen Eigenschaften bestimmen die Partnerwahl. An den Mann wird die Erwartung gestellt, dass er seine Familie versorgen kann, dass er materiell gut gestellt ist und in einem sicheren Arbeitsverhältnis steht. An die Frau wird die Erwartung gestellt, dass sie aus gutem Elternhaus stammt, sprich aus einer bürgerlichen Familie, dass sie in bestimmten, vorge- schriebenen Fächern gebildet ist und dass sie als Jungfrau in die Ehe eintritt. Das Gebot der sexuellen Unerfahrenheit gilt dabei streng für die Frau. Der Mann hingegen kann dieses Ge- bot übertreten, durch z. B.: den Besuch einer Prostituierten. Die Ehe gilt als einzige legitime Form, in der Mann und Frau zusammenleben dürfen und als einzige sittliche Form, in der Sex ausgeübt werden darf. Wobei Sex vor allem der Reproduktion dient. Die Eheleute sind inner- halb der Ehe nicht gleichberechtigt. Der Ehemann ist der Vorsorger der Familie und der Fami- lienvorstand. Die Ehefrau hat den Haushalt zu führen und dem Ehemann eine Stütze zu sein. Im Zuhause, dem Ort der Familie, soll sich der Ehemann von der Arbeitswelt erholen können. Arbeitswelt und Familienwelt sind getrennt.
Dieses Idealbild der Ehe wurde bis in die 1950er Jahre in Deutschland gelebt. Bis heute kommt es zu einer immer stärkeren Pluralisierung der Zweierbeziehungen. Gleichzeitig geht damit auch ein Orientierungsverlust einher. So ist, nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes, seit 1950 die Zahl der Eheschließungen kontinuierlich gesunken, von ca. 659.000 im Jahr 1952 auf ca. 386.000 im Jahr 20141. Gelichzeitig stieg die Zahl der Schei- dung von ca. 90.000 im Jahr 1952 auf ca. 166.000 im Jahr 2014. Außerdem stieg die Zahl der Kinder, die nicht innerhalb einer Ehe geboren wurden von ca. 118.000 im Jahr 1993 auf ca. 219.000 im Jahr 2008. Diese Aussagen bestätigt auch eine kurze Gegenüberstellung der ALLBUS-Datensätze aus den Jahren 1988, 2002 und 20122. Die Zustimmung zu den Aussa- gen "Verheiratete Menschen sind glücklicher als unverheiratete" und "Bei einem Kinder- wunsch sollte man heiraten" nehmen ab, wohingegen die Zustimmung zu der Aussage "Dauerhaftes Zusammenleben ohne Ehe ist möglich" steigt. Es sind neue Formen der Paarbe- ziehungen entstanden, so gibt es gleichgeschlechtliche Partnerschaften, alleinerziehende El- ternteile und Lebenspartnerschaft. Viele Beziehungen sind nicht mehr auf Dauer angelegt, auch Ehen werden häufiger als 1952 geschieden. Damit hat die Ehe ihren absoluten monoga- men Charakter verloren. Ehepartner versprechen sich innerhalb der Beziehung die Monoga- mie, spätere Beziehungen, sollte die Ehe geschieden werden, sind aber möglich. Die Ehe ist nicht mehr die einzige Institution, in der Kinder geboren und erzogen werden und die erste sexuelle Erfahrung wird nur noch von einer kleinen Anzahl der Deutschen nach der Hochzeit gemacht. Damit kann für die heutige, deutsche Gesellschaft festgehalten werden, dass die Ehe nur noch über ihren besonderen rechtlichen Status zu definieren ist. Eine Ehe ist das, was rechtlich als Ehe anerkannt ist. Dabei ist die Ehe im Gegensatz zur Eingetragenen Lebens- partnerschaft sogar durch den Artikel 6 des Grundgesetzes besonders geschützt.
3.) Die soziale Konstruktion der Wirklichkeit
In Ihrem Werk "Die soziale Konstruktion der Wirklichkeit" beschäftigen sich Peter L. Berger und Thomas Luckmann mit den sozialen Prozessen die Wirklichkeit entstehen lassen. Die Ehe als gesellschaftliche Institution entspringt diesen Prozessen. Das Ausgangsproblem von Ber- ger und Luckmann ist die Aussage: Die Wirklichkeit ist sozial konstruiert (vgl. Berger/ Luckmann 1969:1). Daran schließt die Frage ihrer Wissenssoziologie an: Durch welche Pro- zesse wird Wissen über die Wirklichkeit konstruiert? (vgl. Berger/ Luckmann 1969:1) Die Begriffe Wirklichkeit und Wissen werden von ihnen wie folgt definiert: "Wirklichkeit als Qualität von Phänomenen zu definieren, die ungeachtet unseres Wollens vorhanden sind - wir können sie nicht wegwünschen. Wissen definieren wir als die Gewißheit, daß Phänomene wirklich sind und bestimmbare Eigenschaften haben." (Berger/ Luckmann 1969:1) Wirklich sind reale Objekte sowie Gedanken und Ideen, denn auch bestimmte Ideen sind unabhängig vom Willen des Individuums. Ein Einhorn ist in der empirischen Welt nicht zu beobachten, trotzdem hat es eine feste Definition, ein Pferd mit Horn. Dieses Bild eines Einhorns ist unab- hängig vom Wollen eines Individuums und erlangt damit Wirklichkeit. Wissen kann man über die wirklichen Dinge besitzen und man kann von diesen Dingen zwei Dinge wissen, nämlich, dass sie wirklich sind und welche Eigenschaften sie haben. Man weiß vom Einhorn, dass es eine Mythengestalt ist und welche Eigenschaften es besitzt. Theoretisch gilt, dass die Wirk- lichkeit sich von Individuum zu Individuum unterscheiden kann (vgl. Berger/ Luckmann 1969:3). Allerdings kommt das Wissen vor der Erfahrung, denn sozial konstruiertes Wissen gibt dem Individuum eine 'gesellschaftliche vorgegeben Sinnordnung' vor, in der seine Erfah- rung eingebettet ist (vgl. Berger/ Luckmann 1969:9).
Berger und Luckmann interessiert nicht die Entstehung von Wirklichkeit, sondern von All- tagswirklichkeit, d. h. die Entstehung einer gesellschaftlichen Wirklichkeit, die jedes Mitglied einer Gesellschaft teilt. Die Alltagswirklichkeit ist eine besondere Wirklichkeit.
"Die Alltagswelt breitet sich vor uns aus als Wirklichkeit, die von Menschen begriffen und gedeutet wird und ihnen subjektiv sinnhaft erscheint." (Berger/ Luckmann 1969:21)
In der Philosophie von Martin Heidegger ist diese Sinnsuche das Charakteristikum des Men- schen. Der Mensch existiert in der Wirklichkeit genauso wie Dinge, Tiere und Pflanzen. Er ist damit Teil des Da-Seins, wie es bei Heidegger heißt. Allerdings ist der Mensch auch vom Sein angesprochen. Im Gegensatz zu den Dingen, Pflanzen und Tieren sucht der Mensch einen Sinn im Sein. Er sucht nach einem Sinn in seiner Existenz, im Gegensatz zu Dingen, Pflanzen und Tieren, die einfach bloß existieren. Der Mensch bestimmt seine Umwelt mit Namen, Begriffen und Definitionen und verleiht ihnen so einen Sinn. Dieser Sinn ist nur aus der Sicht des Menschen verständlich und nur für den Menschen existent. Einem Stuhl ist es egal, dass er in seinem Sinn als Sitzmöbel aufgeht. Ein Mensch zieht dagegen aus der Existenz eines Stuhls, den Sinn sich hinsetzen zu können. Seiner Umwelt einen spezifischen Sinn geben zu können ist die anthropologische Konstante des Menschen.
Bei Niklas Luhmann heißt es zu diesem Thema, dass jedes System zur Existenz des Mediums Sinn Bedarf. Dieser Punkt wird besonders in seinem Werk "Die Funktion der Reli- gion" aufgegriffen. Jedes autopoetische System muss Zugang zu einer Sinnquelle haben (vgl Luhmann 1977:21). Der Mensch ist ein solches System, aber auch Institutionen sind Systeme. Sinn ist ein besonderes Medium, denn um Sinn zu erzeugen, braucht man Sinn. Die Unter- scheidung Sinnvoll/ Sinnlos, muss selber wieder sinnvoll begründet sein. Somit ist jede Sinn- zuschreibung ein infiniter Regress. Einen Ausweg aus diesem Dilemma bietet die Transzen- dierung der Sinnzuschreibung. Das System der Religion kann Sinn erzeugen, denn es kann das Sinnproblem transzendieren. Innerhalb der Religionen kommt jede Sinnzuschreibung von Gott oder einem heiligen Wesen, mit übermächtigen Kräften. Dieses außerweltliche Wesen kann nicht nach einem weltlichen Maßstab mit Sinn bearbeitet werden, denn dieser Maßstab ist auf es nicht anwendbar. Gottes Entscheidungen können nicht sinnvoll hinterfragt werden, nur angenommen oder abgelehnt werden. Sinn ist entscheidend für die Existenz von Syste- men, denn Sinn ermöglicht die Bewältigung des Kontingenzproblems (vgl. Luhmann 1977:27f.). Jedes Individuum kann aus einer theoretisch unendlichen Fülle von Möglichkeiten wählen, wenn es eine Handlung vollziehen will. Durch das Medium Sinn werden bestimmte Handlungen bereits als sinnlos ausgeschlossen und das Individuum ist in der Lage eine Entscheidung zu treffen, es wählt die sinnvolle Handlung.
Um das Kontingenzproblem geht es auch bei Berger und Luckmann, denn im Gegen- satz zum Tier kann der Mensch seine Umwelt nicht durch seine Instinkte verstehen. "Eine biologische Natur des Menschen gibt es nicht." (Berger/ Luckmann 1969: 51) Wie der Mensch handelt und wie er sein Zusammenleben organisiert, ist nicht aus seiner Anatomie zu erklären, sondern darüber wie er Sinn erzeugen kann.
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1 siehe Anhang Abbildung 1
2 siehe Anhang Abbildung 2