Rechtliche und praktische Fragestellungen bei der Einfuhr von pflanzlichen ökologischen/biologischen Erzeugnissen aus der Russischen Föderation nach Deutschland


Bachelorarbeit, 2017

83 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Ökologische Landwirtschaft
2.1 Begriffsbestimmung von „ökologischer pflanzlicher Erzeugung“ in Deutschland
2.2 Begriffsbestimmung von „ökologischer pflanzlicher Erzeugung“ in Russland

3. Wichtige rechtliche und technische Vorschriften im Öko-Bereich
3.1 Gesetzliche Regulierung in der EU und in Deutschland
3.1.1 EU-Öko-Basisverordnung
3.1.2 EU-Durchführungsverordnungen
3.1.3 Nationale Rechtvorschriften
3.2 Rechtsvorschriften und Standardnormen in Russland

4. Einfuhrmöglichkeiten von ökologischen pflanzlichen Erzeugnissen aus Drittländer (u.a. Russland) nach der EU (u.a. Deutschland)
4.1 Einfuhr konformer Erzeugnisse
4.2 Einfuhr von Erzeugnissen mit gleichwertigen Garantien
4.2.1 Drittlandliste
4.2.2 Gleichwertigkeits-Kontrollstellen-Liste
4.2.3 Zulassungsprozess für die Kontrollstellen

5. Einfuhrvoraussetzungen von Öko-Erzeugnissen für Drittländer (u.a. Russland) in die EU (u.a. Deutschland)
5.1 Zertifizierung von Öko-Erzeugnissen durch anerkannte Kontrollstellen für Drittländer (u.a. für Russland)
5.1.1 Zertifizierungsanfrage/Antragstellung
5.1.2 Inspektion/Zertifizierung des Unternehmens
5.1.3 Zertifizierungsmöglichkeiten in Russland
5.2 Kontrollbescheinigung für die Einfuhr
5.2.1 Zollkontrolle
5.2.2 Wareneingangsprüfung

6. Kennzeichnungsregeln
6.1 Allgemeine Kennzeichnungsregeln für Lebensmittel in Deutschland
6.2 Kennzeichnungsregeln für Öko-Lebensmittel in Deutschland
6.3 Kennzeichnungsregeln für konventionelle Produkte in Russland
6.4 Kennzeichnungsregeln für ökologische Produkte in Russland

7. Dokumentationspflichten und die regelmäßige Kontrolle

8. Fazit

Zusammenfassung

Abstract

Literaturverzeichnis

Rechtsquellenverzeichnis

Verzeichnis der Expertengespräche

Anhang

Eidesstattliche Erklärung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Entscheidungshilfe-Matrix für die Wahl des richtigen Import-Verfahrens

Abbildung 2: Schritte vor dem Import

Abbildung 3: Beispiel einer Lebensmittelkennzeichnung

Abbildung 4: Kennzeichnung einer GVO-Zutat

Abbildung 5: Zutatenliste mit Bio-Zutaten am Beispiel der Bio-Tomatencremesuppe der Firma Jürgen Langbein GmbH

Abbildung 6: EU-Bio-Logo

Abbildung 7: Deutsches Bio-Siegel

Abbildung 8: Wichtige Kennzeichnungselemente bei Öko-Erzeugnissen

Abbildung 9: EAC-Zeichen (Eurasian Conformity)

Abbildung 10: Beispiel der Kennzeichnung eines Produktes in Russland

Abbildung 11: Vitales Blatt-Siegel und ein Produkt mit diesem Siegel

1. Einleitung

Heutzutage machen sich immer mehr Menschen Gedanken über ihre Ernährung und Umwelt. Viele Verbraucher[1] bevorzugen ökologische Lebensmittel, die im Vergleich zu konventionellen[2] Produkten weniger mit Schadstoffen belastet sind und deutlich geringere Umweltbelastung nachweisen. Diese Lebensmittel sind für viele Menschen ein selbstverständlicher Bestandteil ihrer Ernährungskultur geworden.

Als Folge dieser Tendenz stagniert der Absatz konventioneller Lebensmittel, während die Bedeutung bzw. der Umsatz ökologischer/biologischer[3] Lebensmittel wachsen.[4],[5] Die Unternehmen reagieren auf diesen Trend genauso gut wie die Verbraucher. Sie züchten, produzieren und verkaufen eine große Menge von Biolebensmitteln in der ganzen Welt. So hat sich der Umsatz von Bio-Lebensmitteln nur in Deutschland über fünfzehn Jahre (von 2000 bis 2015) fast vervierfacht, und zwar von 2,1 Mrd. Euro auf 8,62 Mrd. Euro.[6],[7]

Die starke Nachfrage nach biologischen Lebensmitteln in Deutschland übersteigt jedoch das Wachstum der für den deutschen ökologischen Landbau zur Verfügung stehenden Flächen. Das Bio-Handelsvolumen stieg in den letzten zehn Jahren um 127%, während der Flächenanteil des ökologischen Landbaus dagegen nur um 47%.[8]

Das Problem des langsamen Wachstums ökologisch bewirtschafteter Flächen und der wachsenden Nachfrage nach ökologisch erzeugten Lebensmitteln in Deutschland kann aber durch steigende Importe gelöst werden. Viele Länder haben das Potential insbesondere des deutschen Marktes erkannt und in die Umstellung auf den Biolandbau investiert.[9]

Die Russische Föderation[10] ist ein gutes Beispiel dafür. Im Jahre 2014 belegte Russland den dritten Platz in der Welt bzw. den ersten in Europa, was den Zuwachs von Bioflächen angeht.[11] In vier Jahren (2011 bis 2014) verdoppelte sich dort die ökologisch bewirtschafteten Flächen und betrugen 2015 ca. 385000 Hektar.[12],[13] Außerdem gehört Russland zu den zehn Ländern mit der größten ökologischen Wildsammlungsfläche, deren größter Anteil auch für die Sammlung von ökologischen Wildpflanzen und Pilzen geeignet ist.[14],[15]

Da Russland über alle notwendigen Voraussetzungen für die Entwicklung des ökologischen Landbaus verfügt (wie z. B. enorme natürliche Ressourcen: große Süßwasserreserven, fruchtbare Ackerfläche aus der schwarzen Erde; Anbauverbot von genveränderten Erzeugnissen etc.), hat Russland das Potenzial, eine führende Rolle bei der Ausfuhr von ökologischen pflanzlichen Erzeugnissen ins Ausland einzunehmen.[16] Darüber hinaus fördern laut der russischen Regierung die Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel wegen der EU-Sanktionen die eigene Landwirtschaft und somit die Produktion ökologischer Lebensmittel.[17]

Jedoch kann die steigende Einfuhr von ökologischen Erzeugnissen zum Verlust an Transparenz bei derer Herstellung und infolgedessen zum Verlust an Vertrauen in ökologische Produkte bei Verbrauchern führen. Um das Vertrauen zu stärken und die geforderten ökologischen Standards zu garantieren, ist es erforderlich, einheitliche Zertifizierungs- und Kontrollmaßnahmen im Ausfuhrland festzulegen.

Dafür wurden in Russland 2014 bis 2016 drei GOST R[18] über die Herstellung und Zertifizierung der ökologischen Erzeugung eingeführt. Diese Standards orientieren sich an die EU-Rechtsvorschriften über die ökologischen Erzeugnisse, den Codex Alimentarius und die IFOAM-Standards und setzen die Grundregeln für die Produktion und Zertifizierungsverfahren für ökologische Produkte in Russland fest.[19],[20]

In dieser Bachelorarbeit werden die Rechtsvorschriften und Qualitätsnormen bezüglich des ökologischen Landbaus beider Länder betrachtet und verglichen. Außerdem werden die Möglichkeiten und die Voraussetzungen für die Einfuhr ökologischer pflanzlicher Erzeugnisse aus Russland nach Deutschland beschrieben und analysiert. Diese praktischen Kenntnisse sollen sowohl für Handelsunternehmen als auch für die Hersteller von ökologischen pflanzlichen Lebensmitteln von großer Bedeutung sein. Die Erkenntnisse dieser Arbeit können zur Förderung und Deckung der steigenden Nachfrage nach ökologischen Produkten und damit zur Maximierung des unternehmerischen und staatlichen Erfolgs beitragen. Darüber hinaus können diese Informationen auch für die Verbraucher relevant sein. Wenn sie mehr über die importierten Produkte wissen, können sie leichter ihre Kaufentscheidungen treffen.

2. Ökologische Landwirtschaft

Der Hauptgedanke der ökologischen Landwirtschaft ist ein Wirtschaften im Einklang mit der Natur. Der landwirtschaftliche Betrieb wird dabei vor allem als Organismus mit den Bestandteilen Mensch, Tier, Pflanze und Boden gesehen.[21]

Die Anfänge des ökologischen Landbaus im engeren Sinne reichen bis in die 1920er Jahre zurück, die Zeit der sogenannten Lebensreform-Bewegung. Diese war eine Reaktion auf die zunehmende Urbanisierung und Industrialisierung um die Jahrhundertwende und die damit einhergehenden sozialen Probleme. Zudem strebte die Lebensreformbewegung als Gegenpol zur „Unnatürlichkeit“ der städtischen Lebensverhältnisse eine „Rückkehr zu einer naturgemäßen Lebensweise“ und in Bezug auf die Landwirtschaft das Siedeln auf dem Land mit Selbstversorgung durch Obst- und Gartenbau, vegetarische und qualitativ hochwertige Ernährungsweise sowie den Verzicht auf industrielle Hilfsmittel an.[22]

Auf der Grundlage dieses biologischen Verständnisses hat sich der ökologische Landbau zu einem ganzheitlichen Konzept der Landbewirtschaftung entwickelt, das im Einklang mit der Natur einen möglichst geschlossenen Stoffkreislauf im landwirtschaftlichen Betrieb anstrebt.[23] Außerdem streben die heutigen ökologischen Landbaumethoden nach der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und nach einer artgemäßen Tierhaltung.[24]

2.1 Begriffsbestimmung von „ökologischer pflanzlicher Erzeugung“ in Deutschland

Die ökologische Landwirtschaft in Deutschland hat eine lange Geschichte. Die Entwicklung der ökologischen Landwirtschaft ist durch die biologisch-dynamische (wurde von R. Steiner entwickelt, 1924) und organisch-biologische Landwirtschaft (wurde von H. Müller entwickelt, 1950er Jahre) geprägt.[25] Allerdings können die Verbraucher heutzutage sowohl in Deutschland als auch in der ganzen EU schnell über die genaue Bedeutung der Begriffe "bio/biologisch", "öko/ökologisch" oder „organisch“ verwirrt sein.

Um diese Verwirrung zu vermeiden sind diese Begriffe in den EU-Ländern in der EU-Öko-Basisverordnung gesetzlich geregelt und geschützt. Nach Art. 23 Abs. 1 VO (EG) 834/2007 dürfen die im Anhang dieser VO aufgeführten Bezeichnungen, daraus abgeleitete Bezeichnungen und Verkleinerungsformen wie „Bio-“ und „Öko-“, allein oder kombiniert, bei der Kennzeichnung von Erzeugnissen und der Werbung für sie verwendet werden, wenn diese Erzeugnisse die mit dieser Verordnung oder im Einklang mit ihr erlassenen Vorschriften erfüllen. Im Anhang dieser Verordnung ist eine Liste mit den geschützten Bezeichnungen in den Amtssprachen jedes EU-Landes angeboten. Somit dürfen in den EU-Ländern nur die Bezeichnungen aus dieser Liste bei der Kennzeichnung von Erzeugnissen und ihrer Werbung verwendet werden (wie z. B. „ökologisch/biologisch“ in Deutschland).

Infolgedessen werden in Deutschland die Begriffe „Biologisch” und „Ökologisch” bzw. ihre Vorsilben „Bio” und „Öko” synonym gebraucht und deswegen genauso verstanden. Mit solchen Bezeichnungen dürfen nur Produkte gekennzeichnet werden, die die Vorschriften der EU-Verordnung im Bereich des ökologischen Landbaus und ihre Durchführungsbestimmungen erfüllen.[26]

Im EU-Recht wird der Begriff „ökologische pflanzliche Erzeugung“[27] folgendermaßen definiert:

- „pflanzliche Erzeugung“ ist Erzeugung landwirtschaftlicher Kulturpflanzen, einschließlich der Ernte von Wildpflanzen für Erwerbszwecke;[28]

- „ökologische Produktion“ ist die Anwendung eines Produktionsverfahrens nach den Vorschriften der VO (EG) Nr. 834/2007 auf allen Stufen der Produktion, der Aufbereitung und des Vertriebs.[29]

Dabei wird die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit als Ausgangspunkt der ökologischen pflanzlichen Landwirtschaft sowie der gesamten Wirkungskette „gesunder Boden – gesunde Pflanzen – gesunde Tiere – gesunde Menschen“ angesehen. Der Boden dient der Pflanze nicht nur als Standort, sondern nimmt durch die in ihm ablaufenden biologischen Ab-, Um- und Aufbauprozesse die zentrale Stellung für ihre Ernährung und Gesundheit ein. Das Bodenleben baut die Abfallprodukte pflanzlicher und tierischer Erzeugung ab und macht so die darin enthaltenen Nährstoffe für die Pflanze verfügbar.[30]

Um die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten sowie die anderen natürlichen Ressourcen (wie Wasser und Luft) verantwortlich zu nutzen, beschreibt die VO (EG) Nr. 834/2007 die wichtigen Voraussetzungen für die Herstellung ökologischer pflanzlicher Erzeugnisse in der EU und somit in Deutschland.

Die grundsätzlichen Regelungen der ökologischen Anbauverfahren für pflanzliche Erzeugnisse werden laut der VO (EG) Nr. 834/2007 (in komprimierter Form) wie folgt dargestellt:

1) bei der ökologischen Produktion dürfen GVO und aus oder durch GVO hergestellte Erzeugnisse nicht verwendet werden;[31]
2) die Verwendung ionisierender Strahlung zur Behandlung ökologischer Erzeugnisse ist verboten;[32]
3) die Verwendung von schonenden Bodenbearbeitungs- und Anbauverfahren soll die Bodenqualität nicht verschlechtern, sondern verbessern und die Belastung der Umwelt so gering wie möglich halten;[33],[34]
4) die Verwendung von Düngemitteln, Bodenverbessern, Pflanzenschutzmitteln, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln ist dann zugelassen, wenn sie vom pflanzlichen, tierischen, mikrobiellen oder mineralischen Ursprung sind und für eine nachhaltige Produktion notwendig bzw. für die beabsichtigte Verwendung unerlässlich sind;[35],[36]
5) das Sammeln von Wildpflanzen in der freien Natur, in Wäldern und auf landwirtschaftlichen Flächen gilt als ökologische Produktion, sofern diese Flächen vor dem Sammeln mindestens drei Jahre nicht mit unzulässigen Mitteln behandelt wurden. Dabei darf das Sammeln die Stabilität des natürlichen Lebensraums und die Erhaltung der Arten in dem Sammelgebiet nicht beeinträchtigen.[37]

Alle diese Voraussetzungen müssen die Öko-Unternehmen berücksichtigen, um ihre pflanzlichen Produkte als „Öko-Produkte“ bezeichnen zu dürfen.

2.2 Begriffsbestimmung von „ökologischer pflanzlicher Erzeugung“ in Russland

In Russland sieht die Situation mit der Begriffsbestimmung von ökologischen Erzeugnissen anders aus. Seit der Perestroika Zeit finden die russischen Verbraucher das Etikett „ökologisch sauberes Produkt“ vor. Diese Bezeichnung wurde im Jahr 2005 durch den GOST R 51074-2003 verboten und darf daher nicht mehr verwendet werden.[38],[39]

In den Jahren 2014 bis 2016 traten die GOST R 56104-2014 und 56508-2015 in Kraft, in denen die neuen Begriffe wie „organische[40] Erzeugung“ und „organisches pflanzliches Nahrungsmittel“ eingeführt wurden.

Nach diesen Standards wird unter dem Begriff „organische Erzeugung“ eine Erzeugung pflanzlichen, tierischen oder mikrobiellen Ursprungs, sowie die Aquakultur in der unbehandelten (natürlichen), behandelten und verarbeiteten Form verstanden, die sowohl für die menschliche Ernährung bestimmt ist, als auch als Futtermittel, Saatgut und Pflanzgut verwendet werden kann.[41]

Unter den Begriff „organisches pflanzliches Nahrungsmittel“ fallen organische Nahrungsmittel, die auf Acker-, Nutz- sowie anderen landwirtschaftlichen Flächen und Farmen angebaut werden, wobei der Übergang auf die organische Produktion – ab dem Staatzeitpunkt gemessen – mindestens zwei Jahre zurückliegen soll. Handelt es sich um mehrjährige Pflanzen (mit Ausnahme von Feldgräsern), dann sollen bis zum ersten Sammeln organischer Produkte mindestens drei Jahre vergehen. Hierzu zählt ebenfalls das Sammeln von Wildpflanzen mit gewerblichen Zwecken.[42]

Die Erzeugnisse, die nach diesen Standards zertifiziert werden, dürfen als „organisch“ bezeichnet werden, wenn sie die Anforderungen dieser Standards erfüllen.[43]

Die wichtigen Regeln für die Herstellung von organischen pflanzlichen Erzeugnissen werden im GOST R 56508-2015 aufgelistet. Hierzu gehören folgende Grundsätze:

1) es ist verboten, die GVO und aus oder durch GVO hergestellte Erzeugnisse bei der Herstellung organischer Erzeugnisse zu verwenden;[44]
2) es ist verboten, die ionisierende Strahlung zur Verarbeitung organischer Erzeugnisse zu verwenden;[45]
3) das Herstellungsverfahren organischer Erzeugnisse muss dokumentiert werden (z. B. jährlicher Anbauplan, Information über Pflanzensorten, Düngungen etc.);[46]
4) schonende Bodenbearbeitungs- und Anbauverfahren müssen verwendet werden, um die Abbauprozesse zu vermeiden und die Artenvielfalt des Ökosystems zu erhalten;[47]
5) Düngemittel, Bodenverbesser, Pflanzenschutzmittel, Reinigungs- und Desinfektionsmittel dürfen dann verwendet werden, wenn sie für den organischen Landbau zugelassen sind.[48]

Es ist aber wichtig zu betonen, dass alle oben beschrieben Begriffe und Anforderungen an die organische Erzeugung in Russland momentan ausschließlich durch die GOST R geregelt werden, die aber einen empfehlenden (d.h. freiwilligen) Charakter haben.[49] Das heißt: Nur wenn Unternehmen ihre Öko-Produkte nach den GOST R zertifizieren möchten, müssen sie die Anforderungen dieser Standards freiwillig erfüllen. Weitere Informationen über die GOST R sind im Kapitel 3.2 dargelegt.

3. Wichtige rechtliche und technische Vorschriften im Öko-Bereich

Eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und technischen Standardnormen bildet den Rahmen für die ökologische Lebensmittelwirtschaft mit dem Zweck, die Täuschung der Verbraucher zu minimieren und die entsprechende Qualität ökologischer Erzeugnisse zu gewährleisten.

In diesem Kapitel werden wichtige geltende rechtliche und technische Vorschriften für den ökologischen Landbau in Deutschland und in Russland betrachtet. Gerade diese Vorschriften sind in dieser Bachelorarbeit von Bedeutung, weil dort die Hauptanforderungen an die Herstellung, Verarbeitung und Kennzeichnung von Öko-Erzeugnissen in beiden Ländern festgelegt werden. Darüber hinaus werden hier die Voraussetzungen für die Einfuhr von Öko-Erzeugnissen aus Drittländer[50] und damit aus Russland nach Deutschland beschrieben, die im Rahmen dieser Arbeit eine wichtige Rolle spielen.

3.1 Gesetzliche Regulierung in der EU und in Deutschland

Deutschland ist eines der ältesten Mitglieder der Europäischen Union. Seit dem 1. Januar 1958 ist Deutschland eines der ersten europäischen Länder, die sich zusammen mit anderen Ländern wie Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)) verpflichtet haben[51]. Im Jahr 1993 wurde die EWG in die Europäische Union (EU) umbenannt, die nun auch Zuständigkeiten in anderen politischen Bereichen erhielt: vom Klimawandel über den Umweltschutz und die Gesundheit bis hin zu den außenpolitischen Beziehungen und der Sicherheit, Justiz und Migration.[52]

Im weiteren Sinne ist die Europäische Union kein Staat, sondern eine „Rechtsgemeinschaft“. Deswegen ist es zwingend notwendig, dass ihr Recht eine höhere Priorität als die Rechtvorschriften der Mitgliedstaaten hat. Die von der EU erlassenen Rechtsakte müssen von den Mitgliedstaaten beachten werden und haben einen höheren Rang als nationales Recht. Entweder gelten die EU-Rechtsakte unmittelbar (wie z. B. Verordnungen) oder mittelbar, nachdem sie als nationale Rechtsakte verabschiedet werden (das ist der Regelfall bei den Richtlinien).[53]

Verordnungen können als „europäische Gesetze“ definiert werden. Sie sind die stärkste Form mit der größten Verbindlichkeit und der allgemeinen Geltung.[54] Sie sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.[55] Die Verordnungen bedürfen daher für die innerstaatliche Geltung keiner Umwandlungsakte in nationales Recht.[56]

Solch ein großer Bereich wie ökologischer Landbau unterliegt auch der Verantwortung der EU. Das EU-Bio-Recht grenzt die landwirtschaftliche Bio-Erzeugung, aber auch die Bio-Verarbeitung von sämtlichen konventionellen Produkten scharf ab.[57] Um die hohen Anforderungen an ökologisch erzeugte Lebensmittel auch gesetzlich abzusichern, wurde im Jahr 1991 bei der EU eine Verordnung zum ökologischen Landbau erlassen. Achtzehn Jahre später wurde diese erste „Öko-Verordnung“ in eine neue Öko-Basisverordnung (VO (EG) Nr. 834/2007) über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen umgewandelt, die zusammen mit der zugehörigen Durchführungsverordnung (VO (EG) Nr. 889/2008) zum ökologischen Landbau in Kraft traten.[58] Darüber hinaus ist eine Verordnung mit Durchführungsvorschriften zu Einfuhren von ökologischen Erzeugnissen aus Drittländern (Nicht-EU-Staaten) erlassen worden (VO (EG) Nr. 1235/2008).[59] Diese Verordnungen sind inzwischen mehrfach geändert, erweitert und berichtigt worden.

In diesen EU-Rechtsvorschriften wird genau definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen. Sie sind für die Einhaltung eines hohen ökologischen Produktionsstandards verantwortlich.[60] Diese Rechtsvorschriften basieren auf den Prinzipien der Internationalen Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen (IFOAM), zu der rund 800 Organisationen in rund 120 Ländern gehören.[61]

Darüber hinaus gilt in Deutschland das Öko-Landbaugesetz (ÖLG), das die Effizienz der Durchführung der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau verbessert. Die Änderung des ÖLG trat am 1. Dezember 2013 in Kraft und dient der Präzisierung und Ergänzung von Änderungen des EU-Rechts im Bereich des ökologischen Landbaus.[62]

3.1.1 EU-Öko-Basisverordnung

Den Kern des heutigen EU-Bio-Rechts bildet die VO (EG) Nr. 834/2007, die in der Normenhierarchie der Rechtsakte im Bereich des ökologischen Landbaus an erster Stelle steht.[63] Durch diese Verordnung wurde die Geltung der VO (EWG) Nr. 2092/91 des Rates vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau/die biologische Landwirtschaft und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel aufgehoben.[64] Die alte VO (EWG) Nr. 2092/91 regelte vor allem die pflanzlichen Agrarprodukte.[65]

Die neue EU-Öko-Basisverordnung regelt, wie pflanzliche und tierische Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen. Ihre wichtigsten Ziele sind: die Schaffung einer Basis für eine nachhaltige Entwicklung der ökologischen Produktion, die Sicherstellung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarktes, die Gewährleistung eines faireren Wettbewerbs und der Schutz der Verbraucherinteressen.[66] Die Verordnung gilt sowohl für lebende oder unverarbeitete und für verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (Lebensmittel) als auch für Futtermittel und vegetatives Vermehrungsmaterial und Saatgut für den Anbau.[67] Die Verordnung deckt dabei alle Stufen der Produktion ab: von der Primärproduktion eines ökologischen Erzeugnisses bis hin zu der Lagerung, Verarbeitung, dem Transport, Verkauf bzw. der Abgabe an den Endverbraucher.[68]

Darüber hinaus werden durch die Verordnung auch die Kennzeichnung, die Werbung, die Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtungen (durch zuständige Behörden[69] ) und das Handel mit ökologischen Erzeugnissen mit Drittländern (Einfuhr) geregelt.[70] So dürfen laut Art. 33 Abs. 1 Buchst. a) VO (EG) Nr. 834/2007 die ökologischen Erzeugnisse nur dann in den EU-Ländern in Verkehr gebracht werden, wenn sie nach gleichwertigen[71] Produktionsstandards (Herstellungs- und Kennzeichnungsregeln) hergestellt werden. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen für eine Vermarktung dieser Produkte in der EU unter Öko-Auslobung (Kennzeichnung mit „EU-Bio-Logo“) erfüllt werden.[72] Darüber wird noch im weiteren Verlauf dieser Arbeit berichtet.

3.1.2 EU-Durchführungsverordnungen

Die VO (EG) Nr. 889/2008 und VO (EG) 1235/2008 sind Kommissionsverordnungen und beschränken sich auf landwirtschaftliche Erzeugnisse, die oft als Lebensmittel verwendet werden. Deswegen fallen die Lebensmittel auch unter diese Verordnungen.[73]

Die VO (EG) Nr. 889/2008 komplettiert und präzisiert die Mindestanforderungen der VO (EG) Nr. 834/2007 mit ausführlichen Vorschriften über Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle von ökologischen Erzeugnissen des pflanzlichen und tierischen Ursprungs unter Einbeziehung einer Positivliste der zugelassenen Betriebsmittel (z. B. zugelassene Zutaten und Pflanzenschutzmittel).

Die VO (EG) 1235/2008 regelt den Import von ökologischen/biologischen Erzeugnissen aus Nicht-EU-Staaten (Drittländern). Das Ziel dieser Verordnung ist sicher zu stellen, dass die ökologischen Erzeugnisse aus Drittländern nur unter Voraussetzung von EU-konformen oder gleichwertigen Regelungen sowohl im Hinblick auf die Produktionsvorschriften als auch in Bezug auf die Kontrollmaßnahmen vermarktet werden dürfen.[74] Diese Verordnung stellt ein Verzeichnis der anerkannten Drittländer und der anerkannten Kontrollstellen[75] dar, durch die diese Erzeugnisse für den Import entweder zugelassen oder abgelehnt werden sollten.[76]

3.1.3 Nationale Rechtvorschriften

Das Öko-Landbaugesetz (ÖLG) wurde in der Bundesrepublik Deutschland erlassen und trat am 1. Januar 2009 in Kraft. Das Ziel des Gesetzes ist, die Durchführung der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau zu gewährleisten und zu verbessern.

Laut diesem Gesetz ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die bundesweite Zulassung bzw. den Entzug der Zulassung der privaten, staatlich anerkannten Kontrollstellen nach Art. 27 Abs. 4 Buchst. b Satz 2 der VO (EG) Nr. 834/2007 zuständig.[77] Außerdem wird die BLE ermächtigt, die Kontrollaufgaben für die Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtungen gemäß der VO (EG) Nr. 834/2007 an eine oder mehrere Kontrollstellen zu übertragen.[78] Darüber hinaus ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung auch für die Erteilung einer Genehmigung für die Vermarktung von aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen verantwortlich.[79]

Weiterhin regelt das ÖLG die Aktivitäten der Kontrollstellen bei festgestellten Unregelmäßigkeiten oder Verstößen im Sinne der obengenannten EU-Rechtsvorschriften. Im diesem Fall sind die Kontrollstellen verpflichtet, diese Verstöße oder Unregelmäßigkeiten an die für das jeweilige Unternehmen zuständige Behörde zu melden. Laut dem ÖLG muss dabei jede Kontrollstelle ein Verzeichnis der von ihr kontrollierten Unternehmen führen und dieses Verzeichnis den zuständigen Behörden, den Wirtschaftsbeteiligten und den Verbrauchern zugänglich machen. Außerdem sollen die Kontrollstellen nicht nur den zuständigen Behörden, sondern auch einander die für die Durchführung der Kontrolle notwendigen Auskünfte erteilen.[80]

Der ökologische Landbau in Deutschland wird auch von zahlreichen anderen Rechtsvorschriften geregelt.

Zum Beispiel regelt das Öko-Kennzeichengesetz (ÖkoKennzG) sowohl die Einführung und Verwendung des staatlichen Bio-Siegels als auch Straf- und Bußgeldmaßnahmen im Falle eines Missbrauches des Bio-Siegels.

Das Öko-Kennzeichengesetz wird durch die Öko-Kennzeichen-Verordnung (ÖkoKennzV) bei der Gestaltung und Verwendung des Bio-Siegels sowie der Sanktionsvorschriften ergänzt.

Die Zulassungsvoraussetzungen für Kontrollstellen nach dem ÖLG werden darüber hinaus durch die ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung (KontrollStZulV) geregelt. Diese Verordnung enthält detaillierte Vorgaben für die Zulassung der privaten Kontrollstellen im ökologischen Landbau.

3.2 Rechtsvorschriften und Standardnormen in Russland

Die Produktion von ökologischen Erzeugnissen in Russland ist momentan gesetzlich nicht geregelt. Im Jahr 2015 entwickelte das Ministerium für Landwirtschaft einen Entwurf des föderalen Gesetzes[81] über die Produktion von organischen Erzeugnissen[82]. Dieser Entwurf liegt seit 2015 der Staatsduma[83] vor. Die Abgeordneten der russischen Staatsduma müssen ihre Entscheidung darüber noch treffen.[84]

Die Verabschiedung eines Gesetzes dauert in Russland üblicherweise lang. Ein Gesetzentwurf muss die in der Verfassung der Russischen Föderation festgelegten Stadien durchlaufen. Zunächst muss das Gesetz von der Mehrheit der Abgeordneten der russischen Staatsduma verabschiedet werden. Danach muss für das Gesetz die Mehrheit der Abgeordneten des Föderationsrats (russischen Bundesrates) stimmen. Nach der Zustimmung muss dieses Gesetz vor der Veröffentlichung noch vom russischen Präsidenten ratifiziert werden.[85],[86]

Wie bereits erwähnt, wird die Produktion ökologischer Erzeugnisse in Russland momentan von den GOST R geregelt. Dabei handelt es sich um staatliche Standardnormen, die mit den DIN-Normen in Deutschland vergleichbar sind. Sie stellen ein normatives und technisches Dokument zur Festlegung von Regeln, Vorschriften und Anforderungen an Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren dar. Die GOST R sollen somit den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier erhöhen, die Klarheit über die Eigenschaften von Produkten bzw. Dienstleistungen schaffen, den freien Warenverkehr erleichtern und ihre Wettbewerbsfähigkeit fördern. Außerdem wird durch diese Standards die Rationalisierung und Qualitätssicherung in der Wirtschaft, Technik, Wissenschaft und Verwaltung unterstützt.[87]

Laut dem Bundesgesetz über die Standardisierung in der Russischen Föderation ist die Anwendung von GOST R grundsätzlich freiwillig. Nur wenn Standards für Verteidigungsgüter, den Schutz des Staatsgeheimnisses oder anderer vertraulicher Informationen bestimmt sind, werden sie bindend.[88] Außerdem wenn Standards zum Inhalt von Verträgen werden, werden sie ebenfalls bindend und müssen dementsprechend eingehalten werden.[89]

Für die Herstellung und Zertifizierung von ökologischen Erzeugnissen gelten in Russland zurzeit drei nationale GOST R:

- GOST R 56104-2014 „Organische Lebensmittel. Begriffe und Definitionen“;
- GOST R 56508-2015 „Organische Lebensmittel. Regelung der Herstellung, Lagerung und des Transports“;
- GOST R 57022-2016 „Organische Lebensmittel. Verfahren der freiwilligen Zertifizierung der organischen Erzeugnisse“.

Der GOST R 56104-2014 erklärt allgemeine Begriffe wie z. B. „organischen Landbau“ oder „organisches Produkt pflanzlichen Ursprungs“.

Der GOST R 56508-2015 beschreibt wichtige Regeln für die Herstellung von ökologischen Erzeugnissen (wie z. B. ein Verbot der Verwendung von GVO bei den Öko-Produkten), für den Übergang auf den ökologischen Landbau sowie für den ökologischen Pflanzenbau und Kennzeichnungsregeln für die Öko-Produktion.

Um das Zertifizierungssystem für Bio-Produkte in Russland in Ordnung zu bringen, wurde darüber hinaus vom Staatsduma-Ausschuss für Agrarfragen einen neuen Standard über die freiwillige Zertifizierung von organischen Produkten (GOST R 57022-2016) ins Leben gerufen. Der GOST R 57022-2016 trat am 1. Januar 2017 in Kraft und beschreibt den Prozess der Zertifizierung von ökologischen Erzeugnissen. So wurde im Anhang B dieses Standards eine Liste der Unterlagen festgelegt, die Unternehmen für die Zertifizierung ihrer Öko-Produkte vorlegen müssen. Allerdings gibt es in Russland noch keine akkreditierte Organisation, die die Zertifizierung nach diesen Standards durchführen kann.

Im Allgemein existieren in Russland noch keine gesetzlichen Vorschriften im Öko-Bereich, die die Öko-Kennzeichnung der organischen Erzeugnisse mit dem Ziel der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Produktes direkt verbieten können. Es gibt nur ein föderales Gesetz, das die Qualität und die Sicherheit der Lebensmittel in Russland regelt. Laut Art. 5 Abs. 1 des föderalen Gesetzes Nr. 29 FZ sind die Lebensmittelunternehmen verpflichtet, vollständige und zuverlässige Informationen über ihre Produktion den Verbrauchern zur Verfügung zu stellen. Allerdings ist das Hauptziel dieses Gesetzes, die Sicherheit der Lebensmittel zu gewährleisten. Somit fällt das Verbot der Täuschung der Verbraucher in Bezug auf Öko-Kennzeichnung von nicht ökologischen Produkten eher nicht unter dieses Gesetz. Von dieser Situation profitieren manche skrupellosen Hersteller, die ihre konventionellen Erzeugnisse als „organisch“ kennzeichnen.

Falls die Unternehmen allerdings entscheiden ihre Erzeugnisse nach den oben genannten GOST R zu zertifizieren, sind sie verpflichtet die Anforderungen dieser Standards zu erfüllen. Sollte die Produktverpackung beispielsweise eine Information über die Konformität des Produktes mit dem GOST R 56508-2015 enthalten, was aber tatsächlich nicht stimmt, wird dem Produkthersteller eine Ordnungsstrafe auferlegt.[90]

4. Einfuhrmöglichkeiten von ökologischen pflanzlichen Erzeugnissen aus Drittländer (u.a. Russland) nach der EU (u.a. Deutschland)

Die deutschen Einfuhrregelungen für die ökologischen pflanzlichen Erzeugnisse aus anderen Ländern unterscheiden sich je nach Einfuhrland.

Die aus der Europäischen Union stammenden Produkte dürfen nach Art. 34 VO (EG) Nr. 834/2007 auf dem Binnenmarkt (in allen EU-Ländern) frei gehandelt werden, sofern sie den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen.

Anders ist es bei Öko-Erzeugnissen, die aus Drittländern in die EU importiert werden. Hier ist zwischen zwei Einfuhrmöglichkeiten für Öko-Erzeugnisse zu unterscheiden:

- Einfuhr konformer Erzeugnisse;
- Einfuhr von Erzeugnissen mit gleichwertigen Garantien.[91]

4.1 Einfuhr konformer Erzeugnisse

Laut der EU-Ökoverordnung werden Öko-Erzeugnisse als „konforme Erzeugnisse“ bezeichnet, wenn die EU-Rechtsvorschiften für den ökologischen Landbau im Drittland eine identische Anwendung finden.[92] Um diese Bezeichnung und den entsprechenden Status zu erlangen, beauftragt die diplomatische Vertretung des Drittlandes die Anerkennung seiner Rechtsnormen bei der EU-Kommission in Brüssel.[93] Dann soll die EU-Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine Liste von anerkannten Öko-Kontrollstellen erstellen, die in Drittländern eine entsprechende Inspektion und Zertifizierung durchführen dürfen. Eine solche Liste „konformer“ Drittlands-Kontrollstellen wurde noch nicht veröffentlicht und ist in naher Zukunft auch nicht zu erwarten.[94]

4.2 Einfuhr von Erzeugnissen mit gleichwertigen Garantien

Wenn in den nationalen Rechtvorschriften für den ökologischen Landbau in Drittländern gleichwertige Produktionsstandards und Kontrollmaßnahmen implementiert sind, dann werden die aus dem Drittland importierten Erzeugnisse in der EU der Kategorie „gleichwertig“ zugerechnet.[95]

Es besteht dabei zwei Möglichkeiten für die Einfuhr gleichwertiger Produkte in die EU:

- über die anerkannten Drittländer („Drittlandliste“) sowie
- über die im Hinblick auf die Gleichwertigkeit anerkannten Kontrollstellen („Gleichwertigkeits-Kontrollstellen-Liste“).[96]

Die Wahl-Matrix der passenden Einfuhrmöglichkeit der Öko-Erzeugnisse nach der EU wird im Abbildung 1 dargestellt. Die Einführmöglichkeiten werden in folgenden Unterkapiteln genauer betrachtet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Entscheidungshilfe-Matrix für die Wahl des richtigen Import-Verfahrens (Quelle: BLE, 2016)

4.2.1 Drittlandliste

Bei der ersten Möglichkeit erfolgt der Import aus einem Drittland, das die EU-Kommission in das Verzeichnis anerkannter Drittländer aufgenommen hat („Drittländerliste“). Für die Aufnahme in die Drittländerliste muss von der diplomatischen Vertretung des betreffenden Drittlandes bei der EU-Kommission in Brüssel ein offizieller Aufnahmeantrag gestellt werden. Die EU-Kommission prüft dann, ob die Erzeugungs- und Kontrollvorschriften im Drittland den Bedingungen der VO (EG) Nr. 834/2007 und der VO (EG) Nr. 889/2008 gleichwertig sind.[97],[98]

Die Anerkennung dieses Drittlands erfolgt durch die Implementierung der gleichwertigen Bestimmungen bei der Erzeugung, Kontrolle und Kennzeichnung sowie der gleichwertigen Zertifizierungssysteme für ökologische Erzeugnisse.[99]

Auf dieser Positivliste der anerkannten Bio-Export-Länder (Anhang III der VO (EG) Nr. 1235/2008) stehen momentan nur zwölf Länder: Argentinien, Australien, Kanada, Costa Rica, Indien, Israel, Japan, die Schweiz, Tunesien, die Vereinigten Staaten von Amerika, Neuseeland und die Republik Korea.

Russland erscheint nicht in dieser Liste, deswegen passt diese Einfuhrmöglichkeit für die russischen Öko-Erzeugnisse nicht.

4.2.2 Gleichwertigkeits-Kontrollstellen-Liste

Die zweite Möglichkeit ist für die Drittländer geeignet, die noch nicht in das Verzeichnis gleichwertiger Drittländer aufgenommen wurden.

Es geht hier um den Import von ökologischen Erzeugnissen, die durch die in der EU anerkannten „Öko-Kontrollstellen“ zertifiziert wurden.[100] Die Öko-Kontrollstellen können aus den EU-Ländern stammen sowie ihren Ursprung im Drittland haben. Sie dürfen daher sowohl Produkte aus dem eigenen Land als auch aus einem Drittland zertifizieren.

Die in diesem Kapitel betrachtete Einfuhrmöglichkeit ist für den Import der russischen Öko-Produkte geeignet. Allerdings dürfen diese Produkte nur von in der EU anerkannten Öko-Kontrollstellen anderer Länder zertifiziert werden, da es momentan keine anerkannten russischen Kontrollstellen gibt.

Um den Status „gleichwertige Kontrollstelle“ mit der Befugnis zur Ausstellung von Zertifikaten für Öko-Erzeugnisse aus Drittländern zu erhalten, müssen die Kontrollstellen bei der EU-Kommission zugelassen und durch Inspektionen nach der Norm ISO/IEC 17065 akkreditiert werden.[101],[102]

4.2.3 Zulassungsprozess für die Kontrollstellen

Für die Zulassung müssen sowohl die im jeweiligen Drittland tätigen Öko-Kontrollstellen als auch die europäischen Kontrollstellen, die für Drittländer arbeiten, einen Antrag auf die Aufnahme in die Drittlands-Kontrollstellenliste direkt bei der EU-Kommission stellen. Dabei sollen diese Öko-Kontrollstellen entweder ihre Hauptniederlassung in der Europäischen Union oder ihren Sitz im Drittland hat.[103],[104]

Andere Kontrollstellen, die zum Beispiel ihren Sitz in Deutschland haben und nur für den deutschen Markt tätig sind, müssen den Antrag an die zuständige Behörde ihres Mitgliedstaates stellen. In Deutschland ist für die Zulassung der Kontrollstellen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verantwortlich.[105],[106]

Es ist wichtig zu betonen, dass die von der EU-Kommission zertifizierten Kontrollstellen nur für bestimmte Drittländer und dort nur für bestimmte Erzeugniskategorien, von A bis F, zugelassen sind. Die Erzeugniskategorien werden im Anhang I dieser Arbeit dargestellt.

Zum Beispiel darf die deutsche Öko-Kontrollstelle Agreco R.F. Göderz GmbH nur unverarbeitete pflanzliche Erzeugnisse (Kategorie A) und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt sind (Kategorie D), für Russland zertifizieren. Der Anhang IV VO (EG) Nr. 1235/2008 stellt ausführliche Informationen über diese Kontrollstellen und die für sie relevanten Drittländer und Erzeugniskategorien zur Verfügung.

Bei der Antragstellung an die EU-Kommission muss die Kontrollstelle ein technisches Dossier vorliegen, das zum Beispiel Daten zur zertifizierten Bio-Produktion im Drittland und Informationen zu den im Drittland angewendeten Öko-Standards enthält. Nach der Prüfung des Antrags und des Dossiers entscheidet die EU-Kommission über die Aufnahme der Öko-Kontrollstelle in die Drittlands-Kontrollstellenliste. Danach dürfen die durch die anerkannte Öko-Kontrollstelle zertifizierten Öko-Produkte unter Berücksichtigung der im Anhang IV der VO (EG) Nr. 1235/2008 genannten Restriktionen frei in die Mitgliedsstaaten der EU eingeführt werden.[107],[108]

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Dossiers ist der Begutachtungsbericht einer Akkreditierungsstelle, die die antragstellende Öko-Kontrollstelle überwacht. Das Überwachungsverfahren wird von der im jeweiligen Drittland tätigen Kontrollstelle in der Regel in Form einer Akkreditierung durchgeführt.[109],[110] Die Akkreditierung stellt die Basis für die Anerkennung der Kontrollstellen und begründet die Gleichwertigkeit mit der EU-Öko-Basisverordnung und ihren Durchführungsvorschriften. Im System der Gleichwertigkeit der Kontrollstellen wird die Akkreditierung von den zuständigen Behörden des betreffenden Drittlandes/Mitgliedstaates oder einer nationalen/internationale Akkreditierungsstelle durchgeführt. Dabei spielt die globale Akkreditierungsstelle IOAS eine wichtige Rolle, weil sie dank ihrer weltweiten Tätigkeit Stellen in der ganzen Welt akkreditieren kann.[111],[112] Die IOAS bietet die Akkreditierung nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17065, die für die Anerkennung durch die EU-Kommission wichtig ist.[113]

Die in Deutschland zugelassenen privaten Kontrollstellen brauchen auch eine gültige Akkreditierung für den Bereich Ökologischer Landbau nach der Norm ISO/IEC 17065. Durch das Akkreditierungsstellengesetz ist die BLE als eine Befugnis erteilende Behörde für Begutachtungen im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens nach dieser Norm für den ökologischen Landbau zuständig.[114] Die BLE ist Mitglied des Akkreditierungsausschusses bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS), der einzelne Akkreditierungsentscheidungen prüft.[115] Im Rahmen der Akkreditierung trifft die DAkkS Akkreditierungsentscheidungen und kontrolliert in festgelegten Intervallen die deutschen Kontrollstellen.[116]

5. Einfuhrvoraussetzungen von Öko-Erzeugnissen für Drittländer (u.a. Russland) in die EU (u.a. Deutschland)

Die Einfuhr von ökologischen Erzeugnissen aus Drittländer nach der EU stellt ein komplexes Verfahren dar. Dabei müssen insbesondere folgende Grundvoraussetzungen berücksichtigt werden:

- Zertifizierung von Öko-Erzeugnissen durch anerkannten Kontrollstellen;

- Ausfüllung der Kontrollbescheinigung inkl. Bestätigung der Zollverwaltung und Wareneingangsprüfung.

Außerdem müssen die Kennzeichnungsregeln für die Öko-Produkten berücksichtigt werden, die im Kapitel 6 betrachtet werden.

5.1 Zertifizierung von Öko-Erzeugnissen durch anerkannte Kontrollstellen für Drittländer (u.a. für Russland)

Nach der Anerkennung der Öko-Kontrollstellen seitens der EU-Kommission und der Akkreditierung durch die zuständige Akkreditierungsstelle sollen die ökologischen Erzeugnisse von diesen Stellen auf allen Produktionsstufen „vom Feld bis zum Regal“ für bestimmte Erzeugniskategorien bzw. für bestimmte Länder nach den Standards der EU-Öko-Basisverordnung zertifiziert werden. Zum Beispiel darf ein Verarbeiter keine Erzeugnisse als „ökologisch“ kennzeichnen, wenn die Rohstoffe konventionellen Ursprungs sind.[117],[118]

Als Zertifizierung (von lateinisch „certe“ = bestimmt, gewiss, sicher und „facere“ = machen, schaffen, verfertigen)[119] wird dabei ein Verfahren bezeichnet, mit dessen Hilfe die Einhaltung bestimmter Anforderungen und Standards nachgewiesen wird.[120]

Der Ablauf des Zertifizierungsverfahrens für Öko-Erzeugnisse bei unterschiedlichen anerkannten Kontrollstellen sieht sehr ähnlich aus.

In dieser Arbeit wird der Ablauf des Zertifizierungsverfahrens am Beispiel der Kontrollstelle Kiwa BCS Öko-Garantie GmbH dargestellt. Die Kiwa BCS Öko-Garantie GmbH zertifiziert in Drittländern mit dem "BCS-Organic-Production-Standard", der der VO (EG) Nr. 834/2007 ähnlich ist. Dieser Standard wurde durch die Akkreditierungstelle DAkkS sowie die EU-Kommission als gleichwertig anerkannt und bestätigt. In Bezug auf Russland ist die Kiwa BCS laut Anhang IV VO (EG) Nr. 1235/2008 für die Erzeugniskategorien A, B, D und E zugelassen.[121],[122]

[...]


[1] Der Begriff „Verbraucher“ wird im weiteren Verlauf der Arbeit immer in der männlichen Form verwendet. Diese schließt die weibliche Form mit ein.

[2] Konventionelle Erzeugnisse sind Erzeugnisse der traditionellen, herkömmlichen Landwirtschaft. Sie werden oft der ökologischen Landwirtschaft entgegensetzt (vgl. Nitzsche, Barth, S. 38).

[3] Die Begriffe "bio/biologisch" bzw. "öko/ökologisch" werden im weiteren Verlauf der Arbeit als Synonyme verwendet (s. Kapitel 2.1).

[4] vgl. Münchhausen und Knickel, 2014, S. 403

[5] Lebensmittel Zeitung, o. J.

[6] BÖLW, 2011, S.18

[7] BÖLW, 2016, S.15

[8] vgl. Köpke und Küpper, 2013, S. 3

[9] vgl. Köpke und Küpper, 2013, S. 4

[10] Die offizielle Bezeichnung des Landes („Russische Föderation“) wird im weiteren Verlauf der Arbeit immer als „Russland“ geführt.

[11] vgl. Willer und Lernoud, 2016, S.47, 206

[12] FiBL, 2015

[13] MNIAP, 2016, S. 2

[14] MNIAP, 2016, S. 3

[15] vgl. Willer und Lernoud, 2016, S.79

[16] vgl. Efremov, Čerdakova, S. 405-409

[17] vgl. Engdahl, 2016

[18] GOST R ist auf Russisch „Государственный Стандарт Российской Федерации“, wiss. Transliteration „Gosudarstvennyj Standart Rossijskoj Federacii“, übersetzt „Staatlicher Standard der Russischer Föderation“, vergleichbar mit der DIN-Norm in Deutschland.

[19] Einführung GOST R 57022-2016

[20] Einführung GOST R 56508-2015

[21] BMEL, 2017

[22] vgl. Vogt. 2000, S. 24–25, 60–61

[23] BLE, 2011, S. 2

[24] BMEL, 2017

[25] vgl. Vogt, 2001, S. 47-48

[26] Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, 2013, S. 10

[27] Da im Fokus dieser Arbeit nur pflanzliche Erzeugnisse stehen, werden die Voraussetzungen für die Erzeugung/Herstellung von Produkten tierischen Ursprungs nicht berücksichtigt.

[28] Art. 2 Buchst. e) VO (EG) Nr. 834/2007

[29] Art. 2 Buchst. a) VO (EG) Nr. 834/2007

[30] BLE, 2011, S. 6

[31] Art. 9 Abs. 1 VO (EG) Nr. 834/2007

[32] Art. 10 VO (EG) Nr. 834/2007

[33] Art. 12 Abs. 1 Buchst. a) VO (EG) Nr. 834/2007

[34] Art. 12 Abs. 1 Buchst. f) VO (EG) Nr. 834/2007

[35] Art. 12 Abs. 1 Buchst. d), g), h), j) VO (EG) Nr. 834/2007

[36] Art. 16 Abs. 2 Buchst. a), b) VO (EG) Nr. 834/2007

[37] Art. 12 Abs. 2 Buchst. a), b) VO (EG) Nr. 834/2007

[38] vgl. Bryzinski und Schill, 2012, S.3

[39] Art. 3 Abs. 3.5 Unterabs, 3.5.1 Nr. 3.5.1.5 GOST R 51074-2003

[40] in Russland wird statt des Begriffs „ökologisch/biologisch“ der Begriff „organisch“ verwendet (auf Russisch „органический“, wiss. Transliteration „organičeskij“).

[41] Art. 3 Abs. 3.1 GOST R 56508-2015

[42] Art. 2 Abs. 10 GOST R 56104-2014

[43] Art. 12 Abs. 12.1 Nr. 12.1.1 GOST R 56508-2015

[44] Art. 4 Abs. 4.2 Nr. 4.2.1 GOST R 56508-2015

[45] Art. 4 Abs. 4.2 Nr. 4.2.2 GOST R 56508-2015

[46] Art. 4 Abs. 4.2 Nr. 4.2.5 GOST R 56508-2015

[47] Art. 6 Abs. 6.1 Nr. 6.1.1 GOST R 56508-2015

[48] Art. 6 Abs. 6.1 Nr. 6.1.3, 6.1.10, 6.1.13 GOST R 56508-2015

[49] Art. 4 GOST R 1.0-2012

[50] Unter dem Begriff „Drittland“ werden in der vorliegenden Arbeit alle Länder außerhalb der Europäischen Union verstanden (BMEL, 2017).

[51] Europäische Kommission, 2017c

[52] Europäische Kommission, 2017b

[53] vgl. Görgen, 2015, S. 67

[54] vgl. Görgen, 2015, S. 48

[55] Art. 288 AEUV

[56] vgl. Görgen, 2015, S. 49

[57] Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, 2013, S. 18

[58] Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, 2013, S. 8

[59] BMEL, 2017

[60] BMEL, 2017

[61] IFOAM Organics International, 2015

[62] BMEL, 2017

[63] Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, 2013, S.17

[64] Erwägungsgrund 6 VO (EG) Nr. 834/2007

[65] Erwägungsgründe VO (EWG) Nr. 2092/91

[66] Erwägungsgrund 1 VO (EG) Nr. 834/2007

[67] Art. 1 Abs. 2 VO (EG) Nr. 834/2007

[68] Art. 1 Abs. 3, Art. 2 Buchst. b) VO (EG) Nr. 834/2007

[69] Der Begriff „zuständige Behörde“ bedeutet die zuständige zentrale Behörde eines Mitgliedstaates oder jede andere Behörde ggf. auch die entsprechende Behörde eines Drittlandes, der die Zuständigkeit für die Durchführung amtlicher Kontrollen im Bereich der ökologischen Produktion gemäß der VO (EG) Nr. 834/2007 übertragen wurde (Art. 2 Buchst. n) VO (EG) Nr. 834/2007).

[70] Art. 2 Buchst. b) VO (EG) Nr. 834/2007

[71] Der Begriff „gleichwertig“ in diesem Kontext bedeutet, dass die verschiedenen Produktionsverfahren oder Produktionsmaßnahmen durch die Anwendung von konformen (einheitlichen) Bestimmungen die gleichen Ziele und Grundsätze erfüllen müssen (Art. 2 Buchst. x) VO (EG) 834/2007).

[72] Art. 32 Abs. 1 VO (EG) Nr. 834/2007

[73] IFOAM EU Group, 2012, S. 49

[74] Erwägungsgrund 1 VO (EG) Nr. 1235/2008

[75] Der Begriff „Kontrollstelle“ bedeutet ein unabhängiger privater Dritter, der die Inspektion und die Zertifizierung im Bereich der ökologischen/biologischen Produktion gemäß der VO (EG) Nr. 834/2007 wahrnimmt (Art. 2 Buchst. p) VO (EG) Nr. 834/2007).

[76] Anhang I, III, IV VO (EG) Nr. 1235/2008

[77] §2 Abs. 2 Nr. 1, 2 ÖLG

[78] Art. 27 Abs. 4 VO (EG) Nr. 834/2007

[79] §2 Abs. 2 Nr. 4 ÖLG

[80] §5 Abs. 2, 3 ÖLG

[81] Ein föderales Gesetz ist auf Russisch „федеральный закон“, wiss. Transliteration „federa´lnyj zakon“ oder abgekürzt „FZ“, übersetzt „Bundesgesetz“.

[82] Minėkonomrazvitie (Entwurf des Gesetzes), 2015

[83] Die Staatsduma ist das Parlament der Russischen Föderation (auf Russisch „Государственная Дума“, wiss. Transliteration „Gossudarstvennaja Duma“).

[84] Minėkonomrazvitie (Entwurf des Gesetzes), 2015

[85] Art. 105 Nr. 1-4 Konstitucija Rossijskoj Federacii [Grundgesetz der Russischer Föderation]

[86] Art. 107 Nr. 1 Konstitucija Rossijskoj Federacii [Grundgesetz der Russischer Föderation]

[87] Rosstandart, 2015

[88] Art. 4 Nr. 1-2 N 162-FZ [Föderales Gesetz Nr. 162-FZ]

[89] Art. 4 GOST R 1.0-2012

[90] vgl. Šachalevič, G., 2016

[91] Art. 32-33 VO (EG) Nr. 834/2007

[92] Art. 32 VO (EG) Nr. 834/2007

[93] vgl. Bryzinski und Schill, 2012, S.4

[94] vgl. Neuendorff, 2013, S. 110

[95] Art. 33 Abs. 2 VO (EG) Nr. 834/2007

[96] Art. 33 Abs. 2-3 VO (EG) Nr. 834/2007

[97] Art. 4 VO (EG) Nr. 1235/2008

[98] vgl. Neuendorff, 2013, S. 111

[99] vgl. Bryzinski und Schill, 2012, S.4

[100] Art. 33 Abs. 1 Buchst. d) VO (EG) Nr. 834/2007

[101] Art. 12 VO (EG) Nr. 1235/2008

[102] vgl. Neuendorff, 2013, S. 111, 113

[103] vgl. Bryzinski und Schill, 2012, S.4

[104] Expertengespräch mit Frau Stahr-Sedaghat (BLE)

[105] §2 Abs. 2 Nr.1-2 ÖLG

[106] Expertengespräch mit Frau Stahr-Sedaghat (BLE)

[107] Art. 11 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1235/2008

[108] Art. 33 Abs. 3 VO (EG) Nr. 834/2007

[109] Art. 33 Abs. 2 VO (EG) Nr. 834/2007

[110] vgl. Neuendorff, 2013, S. 113

[111] vgl. Dimitropoulos, 2012, S. 179-180

[112] Europäische Kommission, 2008, Nr. 4

[113] IOAS, o. J.

[114] § 8 Abs. 1 Nr. 4 AkkStelleG

[115] BLE, 2017

[116] DAkkS, o. J.

[117] vgl. Bryzinski und Schill, 2012, S.4

[118] Art. 10 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1235/2008

[119] vgl. Köbler, 1995, S. 474

[120] vgl. Schmidt und Pfeifer, 2010, S. 304

[121] Anhang IV VO (EG) Nr. 1235/2008

[122] Kiwa BCS Öko-Garantie. Äquivalente EU-Öko-Zertifizierung Drittländer, o. J.

Ende der Leseprobe aus 83 Seiten

Details

Titel
Rechtliche und praktische Fragestellungen bei der Einfuhr von pflanzlichen ökologischen/biologischen Erzeugnissen aus der Russischen Föderation nach Deutschland
Hochschule
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
Note
1,3
Autor
Jahr
2017
Seiten
83
Katalognummer
V378107
ISBN (eBook)
9783668552302
ISBN (Buch)
9783668552319
Dateigröße
1436 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Pflanzen, Erzeugnisse, Russland, Deutschland, Einfuhr, Analyse, Landbau, Gesetze, Oekologisch, Bio, pflanzlich
Arbeit zitieren
Svetlana Abramovich (Autor:in), 2017, Rechtliche und praktische Fragestellungen bei der Einfuhr von pflanzlichen ökologischen/biologischen Erzeugnissen aus der Russischen Föderation nach Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/378107

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