Steuerloch Germanien-Ein Grenzfall. Die Frage der Schuld am Untergang des Varusheeres im Jahre 9 n. Chr.


Hausarbeit, 2003

16 Seiten, Note: sehr gut (1)


Leseprobe


Bereits seit unserem Aufbruch im Morgengrauen hatte der Nebel die Landschaft einen undurchdringlichen Schleier gehüllt. Es ist kalt und naß. Um uns herum sehen wir nichts weiter als Wälder, deren Bedrohlichkeit durch den wabernden Nebel nur noch verstärkt wird. Plötzlich ein entferntes Brausen, das sich schnell nähert. Das Brausen verstärkt sich zu einem furchterregenden Dröhnen. Die Germanen! Gleich werden sie aus dem Unterholz hervorbrechen und...Aber nein, es handelt sich lediglich um einen altersschwachen PKW, der soeben auf der Bundesstraße Richtung Brahmsche an, bzw. unter uns vorbeifährt. Wir befinden uns auf der Aussichtsplattform des Museums der „Varusschlacht“ in Kalkriese, einem winzigen Dorf wenige Kilometer von Osnabrück entfernt. Hier also soll sie stattgefunden haben, die „Schlacht im Teutoburger Wald“.

In diesem Engpaß der Kalkrieser- Niewedder Senke, oder, wie uns der begleitende Archäologe nahelegt, in der grünen Hölle von Kalkriese. In einem wohlsituierten Hinterhalt zwischen dem Kalkrieser Berg und dem nur wenige hundert Meter weiter nördlich gelegenen großen Moor wurden, sofern man der Arbeit der hiesigen Archäologen Glauben schenken kann, im Jahre 9 n. Chr. drei römische Legionen sowie zahlreiche Auxiliarverbände unter der Führung des Publius Quinctilius Varus vernichtet. Seitdem der berühmte Historiker Theodor Mommsen im Jahre 1854 aufgrund von Münzfunden in diesem Gebiet einen ersten Anhaltspunkt für den bis dato völlig unbekannten Ort der Varusschlacht gefunden zu haben glaubte, entbrannte eine hitzige Diskussion unter Historikern und Archäologen über den wahren Ort dieses Ereignisses. Bis heute wurden circa 700 verschiedene Theorien mehr oder minder hohen Stellenwertes zu diesem Thema entwickelt, doch die endgültige Antwort auf die Frage, wo die Schlacht im Jahre 9 n. Chr. stattfand, ist bis jetzt noch jeder Autor schuldig geblieben.

Diese Arbeit soll daher auch kein weiterer Versuch sein, mittels letztendlich unbelegbarer Thesen Licht ins Dunkel der Geschichte zu bringen, vielmehr sollen die Hintergründe dieser verheerenden römischen Niederlage beleuchtet werden, die dazu führte, „daß die römische Herrschaft, die an der Küste des Ozeans nicht haltgemacht hatte, am Rheinufer ihre Grenze fand.“[1] Hauptziel dieser Arbeit ist es, die Frage nach der Schuld an der clades Variana zu beantworten. In den bisher veröffentlichten Abhandlungen bezieht sich die kritische Betrachtung der Quellen hauptsächlich auf die Aussagen, mit deren Hilfe sich der Ort der Varusschlacht identifizieren läßt, doch werden die Aussagen, die sich auf die Person des Varus und die Hintergründe, die schließlich zum Auslöser für den sogenannten Aufstand der Germanen beziehen, keinerlei kritischer Hinterfragung unterzogen. Die Untersuchung dieser Hintergründe anhand der Überlieferungen durch die antiken Autoren Velleius Paterculus, Tacitus, Florus und Cassius Dio, die maßgeblich über das Geschehen in Germanien zur Zeit des Augusteischen Prinzipats berichteten, ist die Aufgabe dieser Arbeit. Sie stützt sich auf folgende Hauptthese: Der römische Kaiser Augustus war im Jahre 7 n. Chr. davon ausgegangen, daß Germanien bis zur Elbe als römische Provinz gelten konnte. Aus diesem Grunde schickte er Publius Quinctilius Varus als Statthalter in die Provinz Germanien, der dort sein Amt gewissenhaft ausführte. Da Germanien jedoch zu dieser Zeit keineswegs als gesicherte Provinz Roms anzusehen war, stellte das Vorgehen des Varus gegenüber der einheimischen Bevölkerung einen fatalen Fehler dar, der zum Aufstand der Germanen und der verheerenden Niederlage dreier römischer Legionen im Jahre 9 n. Chr. führen sollte, der jedoch keineswegs auf die Unfähigkeit oder das „Versagen“ des Varus zurückzuführen, sondern vielmehr in einer Überschätzung innerhalb des römischen Selbstverständnisses zu suchen ist.

Um diese These zu untermauern, ist es notwendig, sowohl die Vorgänge in Germanien zur Zeit der Feldzüge des Drusus und des Tiberius, als auch die allem Anschein nach radikalen Veränderungen, die mit der Statthalterschaft des Varus im Jahre 7 n. Chr. begonnen hatten, einer genauen Untersuchung zu unterziehen. Hierdurch sollen folgende Fragen beantwortet werden: Konnte Kaiser Augustus Germanien als römische Provinz ansehen, und wenn ja, ab welchem Zeitpunkt? Mit welchem Auftrag schickte er den Quinctilius Varus nach Germanien, und wie setzte dieser jenen um? Nach der Beantwortung dieser Fragen sollte es möglich sein, die damaligen Hintergründe der clades Variana schlüssig zu rekonstruieren und die Schuldfrage eindeutig zu beantworten. Da allerdings in den Quellen aller vier Autoren eine durchweg negative Beurteilung des Charakters des Varus vorherrscht und dem Leser eine daraus abgeleitete Alleinschuld des Statthalters an dem Debakel präsentiert wird, müssen zunächst einige Fragen zur Person des Quinctilius Varus beantwortet werden. Kann man aus den Überlieferungen wirklich schließen, daß dieser Mensch, wie behauptet wird, dumm, unfähig, gierig, brutal und willkürlich war? Waren die Methoden, die er in Germanien anwandte, mit denen vergleichbar, die er während seiner Statthalterschaft in Syrien gebrauchte? Welche Teile der Überlieferung sind durch individuelle Wertung verfälscht und welche entsprechen der historischen Realität? Diese Fragen sollen nun als erstes zu einer Beantwortung gelangen.

Über die Kindheit und Jugend des Publius Quinctilius Varus ist nicht viel bekannt. Es wird angenommen, daß er nach dem Tode seines Vaters[2] im Haus eines Verwandten seine Erziehung genoß. Das erste offizielle Datum in seinem Leben bildet das Consulat im Jahre 13 v. Chr., welches er zusammen mit Tiberius bekleidete. In dieses Amt dürfte er allerdings kaum ohne die Zustimmung und Einflußnahme des Kaisers Augustus gelangt sein, denn das Consulatsjahr 13 v. Chr. stand im Zeichen der feierlichen Weihung der Ara Pacis, des bedeutendsten Friedensaltars in Rom, was darauf zurückzuführen war, daß Augustus die Verhältnisse in Gallien nunmehr geordnet hatte und seine Rückkehr nach Rom in diesem Jahr erwartet wurde.[3] Varus stand also demnach in einem sehr guten Verhältnis zum Kaiser, was sich auch in seiner weiteren Ämterlaufbahn bemerkbar machte. Das Vertrauen des Kaisers hatte er wohl bereits in den Jahren 22-19 v. Chr. erworben, als er Augustus, wie verschiedene Inschriften[4] einwandfrei belegen, auf dessen Reise durch die östlichen Provinzen begleitete. Zusätzlich gefestigt und durch familiäre Bande bestärkt wurde diese Beziehung durch die Eheschließung des Varus mit Claudia Pulchra, einer Enkelin der Octavia, der Schwester des Augustus. Wann diese Ehe genau geschlossen wurde, ist nicht eindeutig bekannt, vermutet wird aber, daß sie um das Jahr 21 v. Chr. vollzogen wurde. Um 7/6 v. Chr. wird Varus schließlich Statthalter in proconsularischem Range in der äußerst vornehmen Provinz Africa, welche eigentlich, gemäß der Neuordnung der Provinzialordnung durch Augustus, Mitgliedern des Senates zur Verwaltung vorbehalten war. Da Varus nicht den Senatorenstatus inne hatte, kann diese Tatsache bereits als hohes Privileg gedeutet werden. Über diese Phase seiner Ämterlaufbahn ist leider so gut wie nichts berichtet, lediglich einige, in dieser Provinz geprägte, undatierte Münzen mit dem Bildnis des Varus[5], sowie die Tatsache, daß für die Jahre 7/6 v. Chr. niemand anderes für diesen Posten in Frage kommt, lassen auf die Statthalterschaft des Varus in Africa schließen. Auf einigen der bei Ausgrabungen gefundenen Münzen lassen sich die Gesichtszüge des Varus, sowie eine Umschrift mit seinem vollen Namen erkennen. Auch Bildnisse anderer Statthalter auf Münzen der von diesen jeweils verwalteten Provinzen sind bekannt. Ob sich hieraus ableiten läßt, daß Kaiser Augustus bestimmten Statthaltern das Privileg zugestand, eigene Münzen zu prägen, oder ob es sich hierbei um besondere Ehrungen der jeweiligen Statthalter durch die Städte in den jeweiligen Provinzen selbst handelte, ist nicht eindeutig geklärt. Da sich die Abbilder allerdings nur auf Kupfermünzen lokaler Prägung, nicht aber auf Silberdenaren der Reichsprägung befinden, erscheint letztere Möglichkeit wahrscheinlicher. Beachtet man jedoch, daß die abgebildeten Personen allesamt dem engeren Verwandtschafts- oder Freundeskreis des Cäsaren - den sogenannten amici - zuzurechnen sind, scheint es sich doch um eine persönliche Ehrung des Augustus zu handeln, zumal die Städte in den Provinzen wohl kaum das Recht hatten, eigenständig die Abbilder römischer Beamter auf Münzen zu prägen. Somit kommt man zu dem Schluß, daß es sich auf jeden Fall um eine direkte oder indirekte Gunstbezeugung durch den Kaiser handeln muß, was einen weiteren deutlichen Beleg für die enge Verbundenheit des Varus zum Kaiser Augustus darstellt. Abgesehen von diesen numismatischen Zeugnissen sind bislang leider keinerlei schriftliche Quellen über die eigentliche Statthalterschaft des Quinctilius Varus in der Provinz Africa bekannt geworden, weshalb sich aus diesem Abschnitt seiner Laufbahn auch keine weiteren Rückschlüsse auf seine Person ziehen lassen.

[...]


[1] Lucius Annaeus Florus, Bellum Germanicum II, 30,39.

[2] Im Jahre 42 v. Chr. durch Selbstmord nach der Schlacht bei Philippi, in der die Cäsarmörder Cassius und Brutus von Antonius besiegt wurden. Auf diesen Aspekt wird später noch eingegangen.

[3] Cassius Dio, Buch 54, Kapitel 25,1-3.

[4] Siehe u.a. Max Fränkel: Die Inschriften von Pergamon. Die Altertümer von Pergamon, Band 8, Berlin 1895, S. 293.

[5] L. Müller: Numismatique de l`ancience Afrique, Band II, 1861, S. 44, S. 52.

K. Regling: Varus auf Münzen, Amtliche Berichte aus den kgl. Kunstsammlungen Berlin, 35. Jahrg., S. 323 ff.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Steuerloch Germanien-Ein Grenzfall. Die Frage der Schuld am Untergang des Varusheeres im Jahre 9 n. Chr.
Hochschule
Universität Hamburg  (Seminar für Alte Geschichte)
Veranstaltung
Die Römer in Germanien
Note
sehr gut (1)
Autor
Jahr
2003
Seiten
16
Katalognummer
V38428
ISBN (eBook)
9783638374941
Dateigröße
452 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Diese Hausarbeit, die im Rahmen des Proseminars "Die Römer in Germanien" im Wintersemester 2002/03 am Seminar für alte Geschichte der Universität Hamburg entstanden ist, versucht in ihrer Kernaussage zu belegen, daß der römische Feldherr Publius Quinctilius Varus, auch wenn in der Forschungsliteratur häufig so erwähnt, keineswegs die alleinige Schuld am Untergang des römischen Heeres in Germanien im Jahre 9 n. Chr. zu verantworten hatte. Vollständige Zitierung über Fußnoten, daher kein Literaturverzeichnis.
Schlagworte
Steuerloch, Germanien-Ein, Grenzfall, Frage, Schuld, Untergang, Varusheeres, Jahre, Römer, Germanien
Arbeit zitieren
Nicolai Clarus (Autor:in), 2003, Steuerloch Germanien-Ein Grenzfall. Die Frage der Schuld am Untergang des Varusheeres im Jahre 9 n. Chr., München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38428

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