Was Praxisanleitende bei der praktischen Ausbildung von grundständig, berufsqualifizierenden Pflegestudierenden in der Gesundheits- und Krankenpflege leisten können

Literaturrecherche und Konzeptentwicklung


Bachelorarbeit, 2016

63 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Kurzfassung

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einführung
1.1 Einleitung
1.2 Problembeschreibung mit Forschungsfrage
1.3 Anlass und Anliegen der Arbeit

2 Methode der Recherche

3 Praxisanleitung in der Gesundheits- und Krankenpflege
3.1 Erläuterung und Bestimmung der Begrifflichkeiten
3.1.1 Praxisanleitung
3.1.2 Praxisbegleitung
3.2 Situation der Praxisanleitung in der Pflege
3.3 Praxisanleitung im Krankenpflegegesetz
3.3.1 Aktuelle Gesetzgebung
3.3.2 Das neue Pflegeberufegesetz
3.4 Aufgaben von Praxisanleitung
3.5 Qualifikation von Praxisanleitenden
3.6 Praxisanleitung in anderen Ländern

4 Grundständige Qualifizierung des Pflegeberufes auf Bachelorniveau in Deutschland
4.1 Unterschiedliche Formen und Modelle der grundständigen pflegerischen Studiengänge
4.2 Hochschulische Qualifikationsziele für grundständige Pflegestudiengänge
4.3 Kompetenzen der Studierenden
4.4 Identifizierung von Aufgaben und Tätigkeiten der zukünftigen Bachelorabsolventen
4.5 Erfahrungen mit der praktischen Ausbildung von dualen Pflegestudierenden

5 Praxisanleitung von grundständig, berufsqualifizierenden Pflegestudierenden
5.1 Aufgaben die Praxisanleitende bei der Betreuung von Studierenden übernehmen
5.2 Erwartungen von Praxisanleitungen und Studierenden
5.3 Qualifizierungsbedarf von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern..

6 Erstellung eines Konzeptes zur Praxisanleitung von Studierenden der Gesundheits- und Krankenpflege
6.1 Ziel
6.2 Voraussetzungen
6.2.1 Aufgaben von Praxisanleitung
6.2.2 Qualifikation der Praxisanleitenden
6.2.3 Organisation der Praxisanleitung
6.2.4 Rahmenbedingungen für die Praxisanleitung
6.3 Handlungsempfehlungen
6.3.1 Gesprächsführung
6.3.2 Lernangebote erarbeiten
6.3.3 Kompetenzerwerb
6.3.4 Praxisanleitertag
6.3.5 Arbeitsaufträge
6.4 Herausforderungen und Risiken

7 Diskussion der Ergebnisse

8 Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

Anhang A: Allgemeine Literaturrecherche

Anhang B: Literaturrecherche in Datenbanken

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Kurzfassung

Durch die fortschreitende grundständige Akademisierung der Pflege in Deutsch- land ist es notwendig geworden neue Bildungskonzepte für die Praxis und die Praxisanleitung zu erarbeiten. Das Ziel der vorliegenden Bachelorarbeit ist es, einen Überblick der Praxisanleitung von grundständig Pflegstudierenden zu ge- ben und anhand der Erkenntnisse Verbesserungen abzuleiten. Durch eine Lite- raturreche wurden verschiedene Meinungen und Perspektiven dargestellt. Aus den Ergebnissen konnte ein Konzept zur Praxisanleitung von Pflegestudierenden der Gesundheits- und Krankenpflege entwickelt werden. Die Rollen, die Bachelo- rabsolventen der Pflege zukünftig einnehmen, werden durch hervorragende praktische Anleitung in der Ausbildung geformt. Das setzt auch ein hohes Maß an Akzeptanz im pflegerischen Bereich voraus. Es zeigt sich, dass nicht nur die Praxisanleitung selbst angepasst werden muss, sondern auch die Strukturen und Rahmenbedingungen. Der zusätzliche Wissens- und Kompetenzerwerb mittels Studium für Praxisanleitende wird zukünftig unerlässlich sein. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers mittels neuem Pflegeberufegesetz, die veränderten Qualifikations- anforderungen und die Strukturen zu festigen. Es wird in naher Zukunft notwen- dig sein, weitere Studien über die grundständig, berufsqualifizierenden Pflege- studierenden durchzuführen. Die Forschung ist noch sehr jung und benötigt eine weitere Evaluation über den Verlauf des Studiums und den Verbleib der Bachelo- rabsolventen in der pflegerischen Praxis.

1. Einführung

„ Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber so viel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll. “

(Georg Christoph Lichtenberg)

Durch die Akademisierung der Pflege hat sich in den letzten Jahren viel verän- dert. Veränderungen die sich immer weiterentwickeln und die Professionalisie- rung der Pflege vorantreiben, wie auch die grundständige Akademisierung des Pflegeberufs auf Bachelorniveau. Schritt für Schritt schreitet diese voran und bringt viele Neuerungen mit sich auf die die Wenigsten eingestellt sind. Im Rah- men des Studienganges „B.Sc. Pflege/Pflegeleitung“ an der Fachhochschule Jena, möchte die Autorin sich in ihrer Bachelorarbeit auf diese Veränderung be- ziehen. Besonders auf die aktuellen Neuerungen im Bereich der Krankenpflege- ausbildung durch die Einführung grundständiger pflegeausbildender Studien- gänge und die daraus resultierenden Folgen für die Praxisanleitung in der Kran- kenpflege.

1.1 Einleitung

Die pflegerische Ausbildung befindet sich im Umschwung. Der Auslöser für einen solchen Umbruch sind zahlreiche gesellschaftliche Entwicklungen. Dazu zählt der Wandel zur Dienstleister-, Wissenschafts- und Informationsgesellschaft, der Strukturwandel im Gesundheitswesen mit Verschiebung der Leistungen vom sta- tionären in den ambulanten Bereich, die Entwicklung in Europa mit einem zusam- menwachsenden Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und der demographische Wan- del mit zunehmender Alterung der Bevölkerung (vgl. Reinhard, 2003). Durch die überalternde Bevölkerung wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2030 etwa um die Hälfte steigern (vgl. Rothgang & Müller & Unger 2012, S. 10). Durch die steigenden Zahlen rechnet das Statistische Bundesamt mit genauso einer hohen Zunahme an Patienten im Krankenhaus (vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2010, S.5). Diese Entwicklung zeigt auf, dass die Nachfrage an Pfle- gekräften zugleich anwächst. Aufgrund der sinkenden Zahlen der Personen im erwerbsfähigen Alter, kann man nicht davon ausgehen, dass der erforderliche Pflegebedarf gedeckt werden kann (vgl. Rothgang et al. 2012, S.10). Die Statis- tischen Ämter des Bundes und der Länder (2010, S.27) gehen davon aus, dass es im Jahr 2030 etwa 3,37 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland geben wird. Im Jahr 2007 waren es noch 2,25 Millionen. Dies ist ein Anstieg um 50% inner- halb von 23 Jahren. Diese Entwicklung fordert das deutsche Gesundheitswesen in den nächsten Jahren heraus und verlangt nach Lösungen, damit die Qualität der gesundheitlichen Versorgung weiterhin gesichert werden kann (vgl. Kälble 2008, S. 195). Der Wissenschaftsrat (WR) reagiert auf diese Herausforderung mit der Empfehlung zur hochschulischen Qualifizierung der Gesundheitsfachbe- rufe und verlangt eine Akademisierungsquote von zehn bis zwanzig Prozent pro Ausbildungsjahrgang (vgl. WR 2012, S.7f). Dieser Weg wurde durch eine Modell- klausel im Krankenpflegegesetz von 2004 zur Weiterentwicklung der Pflegebe- rufe geebnet. Seitdem sind in den letzten Jahren immer mehr Studiengänge zur grundständigen Akademisierung in der pflegerischen Ausbildung entstanden. Der Erste dieser Art startete im Oktober 2004 an der Evangelischen Fachhoch- schule in Berlin (vgl. Reinhard & Kistler 2004, S. 112).

1.2 Problembeschreibung mit Forschungsfrage

Im Krankenpflegegesetz von 2004 wurde folgende Klausel eingeführt:

„Zur zeitlich befristeten Erprobung von Ausbildungsangeboten, die der Wei- terentwicklung der nach diesem Gesetz geregelten Berufe im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch dienen, können über die in § 3 Abs. 1 und 2 beschriebenen Aufgaben hin- ausgehende erweiterte Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Tätigkei- ten vermittelt werden. Dabei darf die Erreichung des Ausbildungsziels nicht gefährdet sein. Die Vereinbarkeit der Ausbildung mit der Richtlinie 2005/36/EG ist zu gewährleisten. Abweichend von Absatz 2 Satz 1 kann die Ausbildung, die zum Erwerb der erweiterten Kompetenzen führt, an Hoch- schulen erfolgen (§ 4, Abs. 7 KrPflG 2004)“.

Seit der Änderung des Krankenpflegegesetzes 2003 und der Initiierung des Al- tenpflegegesetzes 2003 wurde es ermöglicht, durch die Einführung der Modell- klauseln im Krankenpflegegesetz vom 01.01.2004 (§4, Abs. 7 KrPflG), neue Aus- bildungsmodelle zu erproben, die von der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung abweichen (vgl. Grewe & Stahl, 2012, S. 63). Dies war ein wichtiger Schritt in Richtung der grundständigen Akademisierung der Pflege. Seither entstehen in der Pflege in Deutschland immer mehr primärqualifizierende Studiengänge. Im Jahr 2012 wurden laut Stöcker und Reinhard (2012, S.1) insgesamt 37 solcher Studiengänge angeboten. Inzwischen ist diese Zahl deutlich gestiegen sein. Stu- dierende von grundständig berufsqualifizierenden Studiengängen in der Pflege, erwerben in den meisten Studiengängen zusätzlich zu ihrer Berufsausbildung ei- nen Bachelorabschluss. Nur wenige Hochschulen machen Ausnahmen und bie- ten Studiengänge an, bei denen die Absolventinnen und Absolventen nach ab- geschlossenen Studium keine Berufszulassung erhalten. Das heißt, dass diese nach dem Studium noch anteilig eine Pflegeausbildung absolvieren müssen (vgl. Stöcker & Reinhard 2012, S.1). Damit die Studierenden ihr in der Hochschule erlangtes Wissen mit der Praxis verknüpfen können, gibt es den praktischen An- teil der Ausbildung, die Praxiseinsätze, die gesetzlich mit 2500 Stunden festge- legt sind (vgl. KrPflAPrV, Anlage 1 zu §1, Abs. 1). Während die Hochschulen und die Krankenpflegeschulen die theoretischen Kenntnisse vermitteln, kümmern sich die praktischen Einsatzorte der Auszubildenden, wie Krankenhäuser und weitere Pflegeeinrichtungen, um die Verknüpfung dieser Kenntnisse mit der Pra- xis (vgl. Deutscher Bildungsrat für Pflegeberufe 2010, S. 14f). Damit diese Ver- knüpfung gelingt, benötigt es eine qualitativ hochwertige praktische Anleitung durch qualifizierten Pflegepersonen, die so genannten Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter (ebd., S.20f). Durch die Einführung von primärqualifizierenden Stu- diengängen in der Pflege wird es notwendig, neue Bildungskonzepte zu erstellen, damit sich die praktische Ausbildung weiterentwickeln kann. Der Deutsche Bil- dungsrat für Pflegeberufe (DBR) sieht es als wichtigen Schritt Ausbildungskon- zepte für die Praxis zu erarbeiten, um die Qualität der praktischen Ausbildung zu strukturieren und zu sichern (ebd., S. 11f). Die Literatur befasst sich mit der The- matik der akademischen Erstausbildung und der praktischen Ausbildung, im Hin- blick auf die Praxisanleitung, schon seit der Novellierung des Krankenpflegege- setzes 2003. Bisher gibt es jedoch immer noch wenige konkreten Handlungsan- weisungen oder Konzepte für die praktische Ausbildung und Anleitung von grundständigen, dualen Pflegestudentinnen und Pflegestudenten.

Anhand der vorliegenden Problematik möchte die Autorin sich mit der Thematik Praxisanleitung von Pflegestudierenden grundständiger, berufsqualifizierender Pflegestudiengängen befassen. Ziel der Bachelorarbeit ist es, einen Überblick über den aktuellen Entwicklungsstand der praktischen Ausbildung von den Stu- dierenden zu geben, möglichen Veränderungsbedarf zu identifizieren und anhand dessen, Verbesserungen für die Praxisanleitung abzuleiten. Die Hauptfrage die deshalb im Vordergrund der Arbeit steht ist: Was k ö nnen Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter bei der praktischen Ausbil dung von Studierenden grundst ä ndiger, berufsqualifizierender Pflegestudien g ä nge in der Gesundheits- und Krankenpflege leisten? Literaturrecherche und Konzeptentwicklung.

Damit die Forschungsfrage ausreichend beantwortet werden kann, gilt es weitere Fragen die erforderlich sind, zu formulieren:

Welche Aufgaben und Ziele verfolgt Praxisanleitung und welche Kompetenzen und Qualifikationen sind erforderlich, um eine qualifizierte Anleitung zu gewährleisten?

Unterscheiden sich traditionell Pflegeauszubildende von grundständig, berufsqualifizierenden Studierenden und falls ja, welche Qualifikationen und Kompetenzen sollen sie in ihrem Studium erlangen? Welche Aufgaben sollen die zukünftigen Bachelorabsolventen später übernehmen und welche Anforderungen stellen sie dadurch an die praktische Ausbildung und ihre Praxisanleitung?

Was kann an der Praxisanleitung verändert werden, um sich den Wünschen und Bedürfnissen der Pflegestudierenden anzunehmen?

1.3 Anlass und Anliegen der Arbeit

Die Autorin arbeitet als Praxisanleiterin in einem berufsausbildenden Kranken- haus das in Kooperation mit der Ostbayerischen Technischen Hochschule Re- gensburg den Studiengang „Pflege dual“ anbietet. Aufgrund dessen befasst sich die Autorin schon länger mit der akademischen Erstausbildung von Pflegenden und den damit verbundenen Anforderungen an die praktische Ausbildung. Zu ih- ren Aufgaben zählt auch die Betreuung und Anleitung der dualen Pflegestuden- tinnen und Pflegestudenten in der Praxis. Immer häufiger ist dabei aufgefallen, wie sich die Studierenden von den traditionellen Auszubildenden unterscheiden.

Ebenso stellte sie bei den dualen Studentinnen und Studenten eine Unzufrieden- heit über ihre gewählte Ausbildungsform fest. Sie fühlten sich oft alleingelassen, unzureichend informiert, im Team nicht akzeptiert oder mit Skepsis beäugt. Sie berichteten häufig darüber, dass sie sich mehr Zeit für gezielte Anleitung wünsch- ten, um Sachverhalte hinterfragen zu können oder Wissensquellen zu identifizie- ren. Dieses neu auftauchende Phänomen hatte zur Folge, dass viele Praxisan- leiterkolleginnen und Praxisanleiterkollegen die Studierenden bei scheinbar kom- plizierten Fragestellungen an die Ärzte verwiesen. Dass dies aber nicht der rich- tige Weg sein kann, wurde der Autorin schnell bewusst und sie stellte sich die Frage, ob es eine Lösung für diese Problematik geben könnte. Im Hinblick auf den bevorstehenden Abschluss des Studienganges „Pflege/Pflegeleitung“ an der Fachhochschule Jena entschied sie sich, die Thematik in der folgenden Bachelo- rarbeit zu behandeln.

2. Methode der Recherche

Zur Bearbeitung der Fragestellung wurde von der Autorin eine umfassende Literaturrecherche durchgeführt. Die gesichtete Literatur basiert auf einer vorangegangenen Literaturrecherche im Sommersemester 2014, die im Rahmen einer Hausarbeit im Studiengang „Pflege/Pflegeleitung“ an der Fachhochschule Jena erstellt wurde. Des Weiteren erfolgte nach der Festlegung des genauen Themas der Bachelorarbeit, eine ausführliche und zielgerichtete Literatursuche über mehrere Monate im Wintersemester 2015/2016.

Es wurde nochmals eine systematische Literaturrecherche im OPAC (= Online Public Access Catalogue) der Universitätsbibliothek Regensburg sowie im Bibli- otheksverbund Bayern durchgeführt. Ebenso wurde die Möglichkeit der Fernleihe durch die Suche in anderen deutschen Bibliothekskatalogen und im Karlsruher Virtueller Katalog (KVK) genutzt. Ergänzend dazu hat die Autorin eine manuelle Suche in Fachbüchern und Zeitschriften im Medizinlesesaal der Universitätsbib- liothek Regensburg durchgeführt. Die meisten relevanten Pflegefachzeitschriften konnten Online durchsucht werden, wie PADUA und PFLEGE via hogrefe, Pfle- gewissenschaft via hpsmedia, Pflege & Gesellschaft via dg-Pflegewissenschaft und Heilberufe via SpringerLink. Durchsucht wurden ebenfalls die Datenbanken Pubmed, Medline via DIMDI, CINAHL via EBSCOhost, CareLit, Cochrane, FIS Bildung und LIVIVO. Neben den hier aufgeführten Datenbanken, wurde außer- dem eine Suche auf den Webseiten spezieller Organisationen (DPR, DBfK, DBR, Robert-Bosch-Stiftung) nach relevanten Veröffentlichungen zum Thema Praxis- anleitung gestartet. Ebenso wurde das Internet mit den Suchmaschinen Google, Google Schoolar und BASE benutzt. Dies stellte sich jedoch bei sehr hohen Tref- ferquoten (> 27 200) als ungeeignet heraus. Bei den gefundenen Publikationen aller Art, erfolgte zusätzlich eine Handsuche nach dem Schneeballsystem im Li- teratur- und Quellenverzeichnis, wodurch weitere wichtige Quellen identifiziert werden konnten. Bei der Recherche wurden hauptsächlich folgende Suchbegriffe in deutscher und englischer Sprache, sowie alle ihre Abwandlungen verwendet: „Praxisanleitung“, Pflegestudium“, „praktische Ausbildung“, „Pflege dual“, „Aka- demisierung Pflege“, „Krankenpflegeausbildung“ „primärqualifizierend“ und „aus- bildungsbegleitend“.

Die Suche wurde bis zum Jahr 2003 eingegrenzt, da erst durch die Novellierung des Krankenpflegegesetzes 2003 Praxisanleitung verpflichtend wurde, sowie eine Modellklausel zur Erprobung von Ausbildungsangeboten entstand. Es wur- den hauptsächlich deutschsprachige Publikationen gesucht und gesichtet, da die Position der Praxisanleitung mit ihren formalen Vorgaben auf Deutschland be- grenzt ist. Durch die Suche nach dem „Schneeballsystem“ erwies sich zusätzlich noch eine englischsprachige Publikation als relevant. Die Thematik dieser Arbeit bezieht sich auf die deutsche Gesetzgebung und die pflegerische Akademisie- rung und Praxisanleitung in Deutschland. Ausgeschlossen wurden Veröffentli- chungen, die sich mit Pflegestudiengängen im Allgemeinen und nicht mit dem Thema duale, primärqualifizierende oder ausbildungsintegrierte Pflegestudien- gänge beschäftigten. Ebenso wurden Publikationen ausgeschlossen die sich nicht auf die Krankenpflege bezogen.

Die Ergebnisse aus der Literaturrecherche wurden gesichtet, gelesen, exzerpiert und geordnet. Zum Verfassen der Bachelorarbeit wurde nur Literatur verwendet, die sich als Relevant für die Thematik herausstellte.

Der Hauptteil der Literaturrecherche fand im Zeitraum von Dezember 2015 bis März 2016 statt. Dennoch hat sich die Autorin, über den gesamten Zeitraum der Erarbeitung der Bachelorarbeit, mit der Literatur auseinandergesetzt. So wurden immer wieder neu gewonnene Erkenntnisse, sie sich im Verlauf ergaben, in die Arbeit eingebunden.

Im Anhang der Arbeit befindet sich ein tabellarisches Suchprotokoll zur besseren Darstellung des Recherchevorgangs.

3. Praxisanleitung in der Gesundheits- und Krankenpflege

Im folgenden Kapitel erfolgen zunächst die Begriffsdefinitionen von „Praxisanlei- tung“ und „Praxisbegleitung“, sowie eine Abgrenzung beider Begrifflichkeiten. Danach wird näher auf die Praxisanleitung im Bereich der Gesundheits-und Krankenpflege eingegangen und Studien zur Thematik angeführt. Anschließend werden die gesetzlichen Grundlagen und die allgemeinen Aufgaben, sowie die Qualifikation von Praxisanleitenden beleuchtet. Abschließend wird in einem kur- zen Exkurs die Praxisanleitung in anderen Ländern beschrieben.

3.1 Erläuterung und Bestimmung der Begrifflichkeiten

Die Begriffe „Praxisanleitung“ und „Praxisbegleitung“ sind beide in der praktischen Ausbildung von Pflegeschülern verwurzelt. Sie verfolgen jedoch unterschiedliche Schwerpunkte und Ziele. Daher ist es erforderlich, die Begrifflichkeiten voneinander abzugrenzen, um sich ein eindeutiges und einheitliches Verständnis zu verschaffen.

3.1.1 Praxisanleitung

Die Praxis ist die „Anwendung von Wissen bzw. Können im (beruflichen) Alltag als Tätigkeit (Wied & Warmbrunn 2012, S. 666)“. Der Deutsche Bildungsrat für Pflegeberufe beschreibt einen „Lernort Praxis“ der für „die Entwicklung beruflicher Handlungskompetenzen mitverantwortlich (DBR 2004, S.6)“ ist.

Die Anleitung wird im Allgemeinen als „Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen“ definiert, sowie „Anleitung als pädagogische Tätigkeit setzt Kenntnisse voraus, wie eigene Fähigkeiten sinnvoll weitervermittelt werden, damit der Angeleitete diese verstehen und umsetzen kann (Wied & Warmbrunn 2012, S. 33)“. In der Pflege ist Anleitung „die gezielte Einführung in pflegerische Handlungen oder Arbeitssituationen durch eine kompetente Pflegeperson (ebd.)“.

Unter Praxisanleitung wird die „Anleitung von Pflegeschülern, Praktikanten und neuen Mitarbeitern bei unbekannten oder ungeübten Tätigkeiten durch (eine) er- fahrene Person(en) in einer Abteilung (Wied & Warmbrunn 2012, S. 666)“ ver- standen. Der Deutsche Bildungsrat für Pflegeberufe formuliert was auf der Basis der Berufsgesetze unter Praxisanleitung zu verstehen ist: „Unter Praxisanleitung werden geplante und zielgerichtete Aktivitäten verstanden, in der Lernende im jeweiligen Einsatzort von Praxisanleiterinnen an pflegerisches Handeln herangeführt werden (DBR, 2004, S. 10).“

Der Deutsche Bildungsrat versteht unter einem Praxisanleitenden, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter aus dem Pflegeteam, der neben der pflegerischen Berufsqualifikation über eine entsprechende berufspädagogische Zusatzqualifikation verfügt (ebd.).

Mamerow (2016, S. 20) beschreibt den Begriff Mentor wie folgt: „Mentoren übernehmen in ihrem Pflegebereich während der praktischen Ausbildung in Zusammenarbeit mit Praxisanleitern eine begleitende und beratende Funktion für die Schüler“. Mentoren haben zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit Aufgaben, wie Pflegeschülern das individuelle Wissen aus ihren Arbeitsbereich zu vermitteln, Beurteilungsgespräche führen, Beurteilungen schreiben und die Schüler auf praktische Prüfungen vorzubereiten (ebd., S. 20f).

3.1.2 Praxisbegleitung

Die Praxisanleitung (Pflegende) ist für die praktische Anleitung der Schüler zu- ständig, während die Praxisbegleitung (Lehrende) die praktische Begleitung der Schüler übernimmt (vgl. Mamerow 2016, S. 9). In der Ausbildungs- und Prüfungs- verordnung für die Berufe der Krankenpflege (KrPflAPrV) wird in §2 Abs. 3 gere- gelt, dass die Schulen die Praxisbegleitung der Auszubildenden sicher zu stellen haben. Der Deutsche Bildungsrat für Pflegeberufe (DBR 2004, S.8f) formuliert in seinem Positionspapier 2004 weitere Aufgaben die Praxisbegleitung umfasst. Die Praxisbegleitung entwickelt die Inhalte und Ansprüche für die Einsätze in der Praxis, unterstützt und begleitet die Schüler in beispielhaften Pflegesettings, glie- dert Thematiken der Praxis in den theoretischen Unterricht mit ein, reflektiert die in der Praxis gemachten Erfahrungen und Probleme, damit diese aufgearbeitet werden können. Die Gegenwart der Lehrenden in den praktischen Ausbildungs- einrichtungen, soll den Auszubildenden Transparenz bei der Verknüpfung von Theorie und Praxis vermitteln. Praxisbegleitung in der praktischen Ausbildung sollte laut der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG 2006, S.4) mindestens eine halbe Stunde pro Woche und Auszubildenden umfassen.

3.2 Situation der Praxisanleitung in der Pflege

In der Pflegeausbildungsstudie Deutschland (PABiS), die im Jahr 2005 durchge- führt wurde, ist zum ersten Mal die aktuelle Lage der Ausbildung im Krankenpfle- geberuf, in Theorie und Praxis, in ihrer Gesamtheit betrachtet worden. Beweg- grund dafür war die umfassende Änderung der Krankenpflegeausbildung durch das geänderte Krankenpflegegesetz und die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Durch diese Studie konnten erstmalig Daten erhoben wer- den, die Aussagen über die Strukturellen Gegebenheiten der Ausbildungseinrich- tungen und insbesondere der Praxisanleitungssituation treffen (vgl. Blum & Isfort & Schilz & Weidner 2006, S.8). In die Studie miteinbezogen wurden 865 Pflege- bildungseinrichtungen und 1147 praktisch ausbildende Krankenhäuser (ebd., S.7). Bei den Befragungsergebnissen der Pflegebildungseinrichtungen bezog sich nur eine Kategorie auf die Praxisanleitung, die Theorie-Praxis-Verknüpfung. Damit die Theorie-Praxis-Verknüpfung gewährleistet werden kann, obliegt es der Pflegebildungseinrichtung, bedingt durch das neue Krankenpflegegesetz, die praktische Pflegeausbildung zu arrangieren und anzupassen. Bei der Befragung wurden die häufigsten anzutreffenden Möglichkeiten zur Umsetzung der Theorie- Praxis-Verknüpfung abgefragt. Die Ergebnisse zeigen, dass in beinahe allen Ein- richtungen wiederholt Besprechungen mit den Praxisanleitern und Mentoren stattfinden (96,5 Prozent). Ebenso lässt sich erkennen, dass die Beratung der Bildungseinrichtungen durch die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter einen sehr hohen Stellenwert einnimmt (90,1 Prozent) (vgl. Blum et al. 2006, S.77). Bei der Befragung der praktisch ausbildenden Krankenhäuser antworteten 610 von 1147, wobei davon 109 Krankenhäuser keine praktische Ausbildung durchführen und somit bei der Auswertung nicht berücksichtigt wurden (ebd., S. 92). Bei der Bewertung der damals noch sehr neuen Krankenpflegeausbildung, wurden die Krankenhäuser in einem Punkt zur veränderten Praxisanleitung im Krankenhaus befragt und sollten dazu grundsätzlich Stellung nehmen. Dabei zeigte sich, dass der Großteil der Krankenhäuser diese Entwicklung als eher positiv (44,7 Prozent) bis sehr positiv (25,9 Prozent) bewertete. Bei der Ermittlung der Anzahl im Kran- kenhaus eingesetzter Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter, wurde aufgrund der unscharfen Begriffsdefinition auf das Begriffspaar „Praxisanleiter/Mentoren mit berufspädagogischer Zusatzqualifikation“ zurückgegriffen. Mit dieser Begren- zung waren im Jahr 2005 im Mittel 23,5 Praxisanleiter/Mentoren mit berufspäda- gogischer Zusatzqualifikation in den Krankenhäusern beschäftigt. Zudem ist bei der Befragung aufgefallen, dass es mehr Praxisanleiter/Mentoren in den west- deutschen Krankenhäusern gab, als in denen der neuen Bundesländer (ebd., S. 130f). Bei der geforderten berufspädagogischen Zusatzqualifikation von mindes- tens 200 Stunden der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter, durch die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, erfüllten circa zehn Praxisanleiter/Men- toren pro Krankenhaus die Qualifikationsanforderung. Der Rest verfügte über eine berufliche Zusatzqualifikation unter 200 Stunden (ebd., S. 132). Praxisanlei- tungen die nicht im regulären Pflegealltag mitarbeiten, sondern einzig für die praktische Ausbildung der Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler zuständig sind, bezeichnet man als hauptamtliche Praxisanleitungen. Dies scheint in der Studie jedoch noch eine Ausnahme darzustellen. Mehr als 60 Prozent der Krankenhäu- ser die praktisch ausbilden, haben keine hauptamtlichen Praxisanleitungen. Zu- mindest 23 Prozent haben eine Praxisanleitung, welche dieser Tätigkeit haupt- amtlich nachgeht, rund zehn Prozent haben zwei und fünf Prozent drei oder mehr hauptamtliche Praxisanleitungen (ebd., S. 136). Bei der Gestaltung der Praxis- anleitung zeigt sich deutlich, dass die am häufigsten umgesetzten Arbeitsweisen das Durchführen von Reflexionsgesprächen, sowie die Begleitung in der Führung von Lernzielkatalogen sind. Darüber hinaus werden auch Fallbesprechungen durchgeführt und die Auszubildenden bei Lernaufgaben begleitet (ebd., S.139). Schlussendlich empfiehlt die Studie, dass es sinnvoll wäre, wenn Rahmenvorga- ben bezüglich der Anzahl und der Qualifikation von Praxisanleiterinnen und Pra- xisanleitern geschaffen werden würden. Das soll für identische Qualitätsstruktu- ren und ähnliche Ausbildungsverhältnisse sorgen (vgl. Blum et al. 2006, S.170).

Eine weitere Studie zur Situation der Praxisanleitung führte der Landespflegerat Baden-Württemberg (LPR BW) im Jahr 2013 durch und stellte diese am 30. Sep- tember 2014 am „Fachtag Praxisanleitung in der Pflege“ vor. Darin wurden Pra- xisanleiterinnen und Praxisanleiter, sowie Pflegepädagoginnen und Pflegepäda- gogen der berufsausbildenden Pflegeschulen befragt (vgl. LPR BW 2014, S. 1ff). Die Befragung der Praxisanleitenden und der Schulen ergab, dass 67 bis 78 Pro- zent der gezielt geplanten Anleitungssituationen nicht im gesetzlichen geforder- ten Rahmen stattfand. Als Gründe dafür, wurden die chronische Unterbesetzung, ein Mangel an Praxisanleitenden und die fehlende Freistellung von Jenen genannt. Ein großer Anteil der Praxisanleitenden bereitet sich in der Freizeit auf bevorstehende Anleitungen vor (ebd., S. 22f).

Die neueste Erhebung zur Situation der praktischen Ausbildung mit Bezug auf die Praxisanleitung führte die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) im Ausbildungsreport Pflegeberufe 2015 durch. An der repräsentativen Befragung haben sich 3410 Auszubildende aus 13 Bundesländern beteiligt. Davon waren der Großteil mit der Anzahl von 2569 aus dem Ausbildungsbereich der Gesund- heits-und Krankenpflege (vgl. ver.di 2015, S. 6). In dem Bericht gaben rund ein Drittel aller Auszubildenden an, dass sie während ihres praktischen Einsatzes nicht oder nur wenig Betreuung durch eine Praxisanleiterin oder durch einen Pra- xisanleiter erfahren haben (ebd., S.31). Dringender Handlungsbedarf scheint es bei der Anleitungszeit zu geben. Dabei gaben 60 Prozent der Lernenden an, dass die Praxisanleitenden nicht genügend Zeit haben, die Auszubildenden beim Ler- nen zu unterstützen (ebd., S.32). Bei der Qualifikation fällt das Urteil überwiegend positiv aus, da rund 78 Prozent der Befragten die Praxisanleitenden als gut qua- lifiziert einschätzen. Es herrscht jedoch Einigkeit bei den Auszubildenden mit fast 90 Prozent, dass mehr Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter benötigt werden. Dieser Wunsch spiegelt sich auch bei dem Bedarf an geplanten Anleitungen wie- der. Über 60 Prozent der Lernenden geben, an nur manchmal oder sogar noch nie eine strukturierte Praxisanleitung erlebt zu haben (vgl. ver.di 2015, S.33). Ge- rade im pflegerischen Beruf ist die praktische Ausbildung wichtig. Die Ergebnisse der Befragung weisen darauf hin, dass besonders die Auszubildenden sich in ihrer Ausbildung leichter tun, die eine gute Praxisanleitung erfahren haben. Ver.di macht sich für die praktische Ausbildung und die Praxisanleitung stark. Es sollen zukünftig mindestens zehn Prozent der praktischen Ausbildungszeit von den Auszubildenden für gezielte Anleitungen durch eine qualifizierte Praxisanleitung genutzt werden. Ebenso soll der Praxisanleitenden genügend Zeit vom regulären Dienst freigestellt werden, um ihren Praxisanleitertätigkeiten nachgehen zu kön- nen. Auszubildende sollen fachgerechte Praxisanleitung zudem in den täglichen Pflegesituationen, auch außerhalb der geplanten Anleitungen erhalten (ebd., S.55f).

3.3 Praxisanleitung im Krankenpflegegesetz

Erst mit der Änderung des Krankenpflegegesetzes 2003 wurden Praxisanleitende im Gesetz fest verankert und werden dies auch weiterhin im bald kommenden neuen Pflegeberufegesetz sein.

3.3.1 Aktuelle Gesetzgebung

Mittlerweile sind berufspädagogisch qualifizierte Praxisanleiterinnen und Praxis- anleiter im Berufegesetz fest verankert und die Einrichtungen der praktischen Ausbildung werden dazu verpflichtet, diese zur Sicherstellung der praktischen Ausbildung einzusetzen (vgl. §4 Abs. 5 KrPflG 2004). Im Rahmen des Berufege- setzes werden allgemein gültige Anforderungen an die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter gestellt:

„Zur Praxisanleitung geeignet sind Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes, die über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren sowie eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 200 Stunden verfügen. (§2 Abs. 2 KrPflAPrV 2004)“.

Der Gesetzgeber macht keine konkreten Angaben über das zahlenmäßige Ver- hältnis von Schülerinnen und Schüler zu Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter, es wird lediglich angegeben, dass ein „angemessenes Verhältnis“ in dem jewei- ligen Einsatzgebiet gewährleistet sein muss, damit die Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist (§2 Abs. 2 KrPflAPrV 2004). Dazu heißt es wiederum: „Aufgabe der Praxisanleitung ist es, die Schülerinnen und Schüler schrittweise an die eigen- ständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen und die Verbin- dung mit der Schule zu gewährleisten (§2 Abs. 2 KrPflAPrV 2004).“ Der Aufga- benbereich der Praxisanleitenden umfasst vor allem den Auszubildenden, die Möglichkeit zu geben, die in der Theorie erworbenen Kenntnisse in der Praxis zu erlernen und zu vertiefen, damit sie diese in ihrer zukünftigen Tätigkeit anwenden können. Ebenso sollen sie dafür Sorge tragen, dass das Ausbildungsziel durch die Vermittlung von benötigten Kenntnissen und Fertigkeiten in der praktischen Ausbildung erreicht wird (vgl. §2 Abs. 1 KrPflAPrV 2004)

3.3.2 Das neue Pflegeberufegesetz

Anfang 2012 legte die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Weiterentwicklung der Pfle- geberufe (BLAWP) ein Eckpunktepapier vor, dass als Vorbereitung des Entwurfs eines neuen Pflegeberufegesetzes dienen soll. Das Ziel war es, eine Basis für ein neues Pflegeberufegesetz zu schaffen, um den Pflegeberuf und die Berufs- ausbildung weiter zu entwickeln. In dem Eckpunktepapier fordert die Arbeits- gruppe die Erarbeitung eines neuen Pflegeberufegesetzes, die Zusammenfüh- rung der drei Pflegeberufe zu einer generalistischen Ausbildung, mit einer ein- heitlichen Berufsbezeichnung und die Initiierung einer akademischen Pflegeaus- bildung (vgl. BLAWP 2012, S.1ff). Für die Praxisanleitung wird weiterhin eine be- rufspädagogische Zusatzqualifikation von 200 Stunden vorgeschrieben (ebd., S. 14). Des Weiteren wurde bei den Hinweisen zur Finanzierung der Ausbildung die „Qualifizierung und die Freistellung von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern (ebd., S.32)“ einkalkuliert. Inzwischen hat das Bundeskabinett am 13. Januar 2016 den vorgelegten Gesetzesentwurf zur Reform der Pflegeberufe beschlos- sen. Das Gesetz soll noch 2016, nach der dafür benötigten Genehmigung des Bundesrates, verabschiedet werden. Damit könnte dann der erste Ausbildungs- jahrgang mit veränderter Gesetzgebung 2018 beginnen (vgl. Bundesministerium für Gesundheit & Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2016). Im neuem Ausbildungsgesetz steckt viel Hoffnung im Hinblick auf die prak- tische Ausbildung und die Stärkung der Praxisanleitung (vgl. Mamerow 2016, V). Es werden die Anforderungen an Praxisanleitungen stärker betont und praktische Ausbildungspläne, die sich am Lehrplan der Schule orientieren, thematisiert (ebd. 2016, S. 50). Im §6 Abs. 3 des Entwurfs des neues Pflegeberufegesetzes heißt es dazu: „Wesentlicher Bestandteil der praktischen Ausbildung ist die von der Einrichtung zu gewährleistenden Praxisanleitung im Umfang von mindestens zehn Prozent während eines Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungs- zeit (Gesetzentwurf der Bundesregierung 2016, S.12).“

3.4 Aufgaben von Praxisanleitung

Die gesetzlichen Aussagen zur Aufgabe von Praxisanleitung wurden in Kapitel 3.3.1 dargestellt. Aufbauend auf der gesetzlichen Grundlage wird in der Literatur noch genauer auf die einzelnen Aufgaben von Praxisanleiterinnen und Praxisan- leitern eingegangen. Der Deutsche Bildungsrat für Pflegeberufe und die Deut- sche Krankenhausgesellschaft beschreiben in ihren Positionspapieren ver- schiedenste Aufgaben der Praxisanleiter und Praxisanleiterinnen. Die Praxisan- leitungen verbinden die theoretisch vermittelten Inhalte der Ausbildung mit der Tätigkeit in der Praxis, durch praktische Anleitung und enge Kooperation mit der Schule. Sie geben Hilfestellung bei der Entwicklung von personen- und prozess- orientierter Pflege und begleiten die Lernenden bei ihren persönlichen Lernerfah- rungen. Ebenso beteiligen sie sich an der Beurteilung der praktischen Leistungen und der Planung und Mitwirkung bei praktischen Prüfungen. Des Weiteren ent- wickeln und kontrollieren sie Lernangebote in ihrem Praxisfeld, sorgen für die Sicherheit der zu Pflegenden und dafür das die Lernenden nur Handlungen durchführen, zu denen sie auch befähigt sind. Praxisanleitungen sind das Binde- glied zwischen Theorie und Praxis, kümmern sich um eine gezielte Anleitung be- züglich der Dokumentation und sorgen für Transparenz bei den Pflegeinterven- tionen (vgl. DBR 2004, S. 10f/ vgl. DKG 2006, S.3f). Denzel (2007, S.7) be- schreibt, dass das Grundanliegen eines jeden Praxisanleiters darin besteht, die Auszubildenden in der praktischen Phase ihrer Ausbildung beim Erwerb der er- forderlichen professionellen Handlungskompetenz zu fördern und zu begleiten. Als Kompetenzen werden „Wissen, Können, Fertigkeiten oder Zuständigkeiten eines Menschen in einem bestimmten Bereich (Wied & Warmbrunn 2012, S. 286)“ bezeichnet. Mamerow (2016, S.89) beschreibt es als pädagogische Auf- gabe von Praxisanleitenden, die Lernenden individuell und zielgerichtet bei dem Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten zu unterstützen. Neben den fachlichen, pädagogischen und organisatorischen Aufgaben haben Praxisanleitende auch eine erzieherische Funktion. Sie helfen den Lernenden bei der Entwicklung von sozialen und personalen Kompetenzen, fördern ethische Handlungsweisen und unterstützen die Selbst- und Eigenständigkeit (ebd. S.11).

[...]

Ende der Leseprobe aus 63 Seiten

Details

Titel
Was Praxisanleitende bei der praktischen Ausbildung von grundständig, berufsqualifizierenden Pflegestudierenden in der Gesundheits- und Krankenpflege leisten können
Untertitel
Literaturrecherche und Konzeptentwicklung
Hochschule
Ernst-Abbe-Hochschule Jena, ehem. Fachhochschule Jena  (Gesundheit und Pflege)
Note
1,3
Autor
Jahr
2016
Seiten
63
Katalognummer
V387969
ISBN (eBook)
9783668635180
ISBN (Buch)
9783668635197
Dateigröße
609 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Pflege dual, Praxisanleitung, Pflegestudierende, Praxisanleiter, praktische Pflegeausbildung
Arbeit zitieren
Maria-Vanessa Bachmann (Autor:in), 2016, Was Praxisanleitende bei der praktischen Ausbildung von grundständig, berufsqualifizierenden Pflegestudierenden in der Gesundheits- und Krankenpflege leisten können, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/387969

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Was Praxisanleitende bei der praktischen Ausbildung von grundständig, berufsqualifizierenden Pflegestudierenden in der Gesundheits- und Krankenpflege leisten können



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden