Der Euro: Die Einführung einer einheitlichen europäischen Währung unter Berücksichtigung möglicher Auswirkungen auf die Rentenmärkte


Diplomarbeit, 1998

200 Seiten


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

TABELLENVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

EINLEITUNG
1. Motivation
2. Ziel und Gang der Untersuchung

KAPITEL A: DAS KONZEPT DES EURO - VON DER VORGESCHICHTE BIS ZUR REALISIERUNG

I. WICHTIGE ENTWICKLUNGSSCHRITTE IM VORFELD DER EUROPÄISCHEN WÄHRUNGSINTEGRATION
1. Der Werner-Plan
2. Das Europäische Währungssystem
2.1 Die Funktionsweise des EWS
2.2 Die europäische Währung ECU
2.3 Der Beitrag des EWS zu Konvergenz und Stabilität
3. Der Delors-Bericht und das Konzept einer einheitlichen Wirtschafts- und Währungsunion

II. DER WEG ZUM EURO
1. Der Maastrichter Vertrag
1.1 Die Konvergenzkriterien
1.2 Weitere Kriterien
1.3 Die Auslegungsmöglichkeiten der Kriterien
2. Der Drei-Stufen-Plan
3. Die Rolle der EZB und des ESZB
3.1 Ziele und Aufgaben
3.2 Gestaltung und Struktur
4. Der Stabilitätspakt
5. Das EWS II

III. DIE INSTRUMENTE DER GELDPOLITIK UND DER HANDLUNGS- RAHMEN DER NATIONALEN FISKALPOLITIKEN IN DER EWU
1. Instrumente des ESZB
1.1 Die Offenmarktgeschäfte
1.2 Die ständigen Fazilitäten
1.3 Die Zuteilungsmodalitäten
1.4 Die Arten und Unterschiede der refinanzierungsfähigen Sicherheiten
1.5 Die Möglichkeit der Mindestreservepolitik
2. Auswirkungen nationaler Fiskalpolitiken auf die Stabilitätspolitik des ESZB .
3. Koordinationsprobleme von Geld- und Fiskalpolitik
IV. REGELUNGEN ZUR WÄHRUNGSUMSTELLUNG
1. Der Übergang zur einheitlichen Währung
2. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Währungsumstellung
3. Die Ermittlung der Umrechnungskurse zum Euro
4. Die Umstellung von öffentlichen Schuldtiteln
5. Die Umstellung des Aktienkapitals
6. Banknoten und Münzen
V. DARSTELLUNG DES ERFÜLLUNGSGRADES DER KONVERGENZ- KRITERIEN
1. Ein Rückblick auf die vergangenen Jahre
1.1 Die Entwicklung der Verbraucherpreise
1.2 Die Entwicklung der öffentlichen Haushalte
1.3 Die Entwicklung der Rendite langfristiger Anleihen
1.4 Die Entwicklung der Wechselkurse
2. Aktuelle Betrachtung
VI. WIRTSCHAFTLICHE KONSEQUENZEN DURCH DIE EINFÜHRUNG DES EURO
1. Allgemeine Betrachtung
2. Vor- und Nachteile aus deutschem Blickwinkel
3. Vor- und Nachteile aus Sicht der anderen EU-Mitgliedsstaaten

KAPITEL B: DIE RENTENMÄRKTE UNTER DEM REGIME DES EURO
I. AUSWIRKUNGEN AUF DIE RENTENMÄRKTE IM VORFELD DER EINHEITLICHEN WÄHRUNG
1. Die Entwicklung der kurzfristigen Zinssätze
2. Die Entwicklung der langfristigen Zinssätze
3. Erwartete zukünftige Zinssätze
4. Beurteilung der Ergebnisse
II. VERÄNDERUNGEN AUF DEN EUROPÄISCHEN RENTENMÄRKTEN DURCH DEN EINHEITLICHEN WÄHRUNGSRAUM
1. Das Potential des künftigen Euro-Rentenmarktes
2. Die Neuorientierung der Renditespreads
3. Der Benchmark-Status
III. MÖGLICHE SZENARIEN AUF DEN RENTENMÄRKTEN NACH BEKANNTGABE DER EWU-TEILNEHMER
1. Der Euro mit den Kernländern
2. Der Euro als Club Med
3. Verschiebung der Währungsunion
4. Scheitern der Währungsunion

SCHLUSSBETRACHTUNG

LITERATURVERZEICHNIS

TABELLENVERZEICHNIS

Tab. 1: Währungsinterventionen im EWS in Prozent

Tab. 2: Die drei Phasen zum Aufbau der EWWU im Delors-Bericht

Tab. 3: Der Ablauf des Tenderverfahrens

Tab. 4: Der Übergang zum Euro

Tab. 5: Abweichungen der Marktkurse von den EWS-Leitkursen

Tab. 6: Inflationsraten 1993 bis 1996

Tab. 7: Situation der öffentlichen Haushalte 1993 bis 1996

Tab. 8: Zinsentwicklung 1993 bis 1996

Tab. 9: Konvergenzkriterien 1997

Tab. 10: Entwicklung des Drei-Monats-Geldsatzes ausgewählter Länder von 1996 bis 1998 . . 115 Tab. 11: Entwicklung des Zinsspreads Deutschlands zu anderen Ländern von 1996 bis 1998 im Drei-Monats-Zins

Tab. 12: Vergleich der Break-Even-Wechselkurse für Drei-Monats-Zinsen aus deutscher Sicht

Tab. 13: Entwicklung der Renditen zehnjähriger Staatsanleihen ausgewählter Länder von 1996 bis 1998

Tab. 14: Entwicklung der Renditespreads Deutschlands zu anderen Ländern von bis 1998 im Bereich zehnjähriger Staatsanleihen

Tab. 15: Vergleich der Break-Even-Wechselkurse für Renditen zehnjähriger Staatsanleihen aus deutscher Sicht

Tab. 16: Darstellung der deutschen Zinsstrukturkurve

Tab. 17: Darstellung von einjährigen Forward Rates Deutschlands in Prozent

Tab. 18: Aussage, Inhalt und Rangfolge bei Ratingsymbolen

Tab. 19: Ratings der 15 EU-Mitgliedsstaaten

Tab. 20: Drei-Monats-Zins und Rendite zehnjähriger Staatsanleihen der Kernländer

Tab. 21: Drei-Monats-Zins und Rendite zehnjähriger Staatsanleihen der elf potentiellen Teilnehmerländer

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abb. 1: Entwicklung des Drei-Monats-Geldsatzes ausgewählter Länder von 1996 bis 1998

Abb. 2: Graphische Darstellung des Spreads der Drei-Monats-Zinsen Italiens und Spaniens gegenüber den Drei-Monats-Zinsen Deutschlands von 1996 bis 1998

Abb. 3: Entwicklung zehnjähriger Renditen verschiedener Staatsanleihen von 1996 bis 1998 .

Abb. 4: Entwicklung der Rendite zehnjähriger Staatsanleihen Frankreichs, der Niederlande, Österreichs und Deutschlands

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Einleitung

1. Motivation

Der Vertrag von Maastricht wurde im Februar 1992 verabschiedet. Er sieht die Einführung der EWU bis spätestens 1999 vor, sofern nicht ein anderer Zeitpunkt für den Beginn festgelegt wird. Eine solche Entscheidung wurde jedoch bisher nicht getroffen. Im Gegenteil: In mehreren Gipfeltref- fen wurde der 01. Januar 1999 als Starttermin durch die Staats- und Regierungschefs bestätigt.1

Mit der Bekanntgabe der EWU-Teilnehmerstaaten wird die jahrelange Unsicherheit beendet, welche Mitgliedsstaaten mit Beginn an der EWU teilnehmen (die sog. „Ins) und welche vorläufig noch nicht (die sog. „Pre-Ins“). Diese weitreichende Entscheidung wird nach einer Empfehlung des Rates der Wirtschafts- und Finanzminister vom Europäischen Rat Anfang Mai 1998 verabschiedet.2 Nachdem von den Statistik-Ämtern der EU-Staaten am 26. Februar 1998 bekanntgegeben wurde, daß elf Länder - unter Berücksichtigung des Ermessensspielraumes bei dem Kriterium des öffentlichen Schuldenstands - die Konvergenzkriterien erfüllen, ist ein Start mit diesen Ländern wahrscheinlich. Auch die EU-Kommission hat inzwischen diese elf Länder für die Währungsunion vorgeschlagen.3 Von den 15 EU-Staaten werden vorerst nur Großbritannien, Schweden und Dänemark aus eigenem Wunsch nicht beitreten, während Griechenland als einziges Land die Kriterien verfehlt hat.4

Offizieller Starttermin der einheitlichen Währung Euro ist der 01. Januar 1999. Nachdem der Euro vorerst nur als Buchgeld neben den nationalen Währungen als gesetzliches Zahlungsmittel fungiert, wird bis spätestens Mitte 2002 der gesamte Zahlungsverkehr auf den Euro umgestellt und die natio- nalen Währungen werden abgelöst. Der Euro wird die letzten Hindernisse auf dem europäischen Binnenmarkt beseitigen, die Volkswirtschaften werden wirtschaftlich noch näher zusammenrücken können.5

Der Abschied von den nationalen Währungen fällt vielen Nationen - besonders auch der deutschen - schwer. Um so dringender wäre eine offene und ehrliche Debatte über die Chancen und Risiken der Währungsunion. Niemand kann garantieren, ob der Euro eine stabile Währung wird. Dafür ist insbesondere eine erfolgreiche, stabilitätsorientierte Geldpolitik erforderlich.6 Eine wichtige Bedingung für den Erfolg des Euro ist daher eine gemeinsame Geldpolitik, die allen Ländern gleichermaßen dient. Diese sollte es ermöglichen, daß in allen potentiellen Teilnehmerländern zumindest ein gleichbleibendes, wenn nicht sogar steigendes BIP erzielt werden kann. Hierzu ist ein relativ hoher Grad an Homogenität der Volkswirtschaften bezüglich der Wirtschaftsstrukturen, der Wirtschaftsentwicklungen und der wirtschaftspolitischen Zielvorstellungen erforderlich.7

Neben einer Harmonisierung in der Geldpolitik ist es für die neue einheitliche Währung bedeutsam, daß ihr frühzeitig an den Kapital- und Devisenmärkten Vertrauen entgegengebracht wird. Nur so wird sie in der Lage sein, gegenüber anderen Währungen einen stabilen Außenwert zu erlangen. Dieses Vertrauen kann durch Konvergenzbestrebungen der Mitgliedsstaaten über das Jahr 1998 hinaus wesentlich gestärkt werden.

Eine Aufgabe dieser Arbeit wird es sein, mögliche positive und negative Auswirkungen der EWU aufzuzeigen. Die Kontroverse zwischen deutschen Professoren, bei der sich öffentlich 155 gegen und

58 Wissenschaftler für den Euro-Start am 01. Januar 1999 ausgesprochen haben, zeigt, wie unter- schiedlich die Standpunkte über den Beginn und die damit verbundenen Auswirkungen der EWU noch sind.8

Die Einführung einer einheitlichen Währung wird zur Folge haben, daß die Preise für Güter, Dienst- leistungen und Produktionsfaktoren über die nationalen Grenzen hinweg vergleichbarer werden. Da- mit wird sich der Wettbewerb innerhalb der EU verschärfen und der Binnenmarkt vertiefen. Ebenso werden gravierende Änderungen auf den europäischen Rentenmärkten entstehen. Für die Auswir- kungen auf diesen ist die Akzeptanz des Euro als internationales Wertaufbewahrungsmittel sehr wich- tig. Die Schaffung eines großen und stabilen Euro-Währungsraumes sollte es ermöglichen, dem Euro als Reservewährung für international tätige Großanleger Attraktivität zu verleihen.9

Mit der Einführung des Euro wird sich die Struktur an den Rentenmärkten entscheidend verändern. Wechselkursrisiken innerhalb des Euro-Währungsraumes werden entfallen. Insbesondere die Liquidität einer Anleihe und die Bonität des Schuldners werden die zukünftigen Renditespreads zwischen vergleichbaren Anleihen bestimmen. Aus den heute eigenständigen Märkten wird ein europäischer Gesamtmarkt, wobei die verschiedenen Segmente, wie z.B. der Markt der Staatsanleihen, vereinheitlicht werden. International agierende Investoren werden die Möglichkeit haben, aus einer größeren Auswahl von Substituten ihre Anlageentscheidungen zu treffen. Hierbei stellt sich die Frage, welche Rolle der zukünftige Euro-Rentenmarkt vor allem weltweit spielen wird.

2. Ziel und Gang der Untersuchung

Im Rahmen dieser Diplomarbeit ist es zunächst einmal wichtig, die elementaren Entwicklungsschritte bis zur Einführung des Euro sowie die Einflußgrößen darzustellen, die die Stabilität der neuen einheit- lichen Währung bestimmen. Hierdurch wird es im folgenden möglich sein, die ökonomischen Verän- derungen, die sich u.a. auf den Rentenmärkten ergeben, zu verstehen und zu interpretieren.

Dabei werden zuerst in Kapitel A die geschichtlichen Hintergründe dargestellt, die wesentlich zur Umsetzung der EWU beigetragen haben. Anschließend werden Auswirkungen und Konsequenzen für die EWU durch den Maastrichter Vertrag aufgezeigt. Es wird auf die vertraglich geregelten Punkte zur Stabilität der EWU eingegangen. In einem weiteren Schritt werden Auswirkungen der Geldund Fiskalpolitik auf die Stabilität der einheitlichen Währung dargestellt. Die sich hierbei ergebenden Konfliktpunkte werden diesen Abschnitt der Diplomarbeit vervollständigen. Wesentliche Einflußgrößen auf die Stabilität des Euro, die es ermöglichen sollen, sich ein Bild über die innere und äußere Währungsstabilität zu machen, werden definiert.

Im nächsten Teil des Kapitels A werden Fragen und Regelungen bezüglich der Währungsumstellung beantwortet.

Zur Beurteilung der Konvergenz wird die Erfüllung der entsprechenden Kriterien dargestellt, wie sie der Maastrichter Vertrag als wichtigstes Entscheidungskriterium für eine Beteiligung an der EWU vorsieht. Hierbei werden rückwirkend die Jahre ab 1993 betrachtet, um den bisher erzielten Konvergenzbestrebungen zur Umsetzung der EWU einen Stellenwert zuzuordnen. Dadurch werden die grundsätzlichen Probleme der Teilnahmekandidaten der EWU offensichtlich. Die Bekanntgabe der Gründungsmitglieder erfolgt wenige Tage nach Abgabe dieser Diplomarbeit.

Zudem sind in diesem Kapitel ökonomische Konsequenzen aus der Umsetzung der EWU aufgeführt. Es werden hierbei die allgemein gültigen Vor- und Nachteile sowie länderspezifische Punkte ange- sprochen. Diese Trennung erscheint uns wichtig, um die jeweiligen Standpunkte besser einordnen zu können.

Im Kapitel B der Diplomarbeit werden die möglichen Auswirkungen des Euro auf die europäischen Rentenmärkte untersucht. Hierbei ist es wichtig, zwischen den bisher bereits vollzogenen Verände- rungen sowie den möglichen Szenarien nach der Bekanntgabe der Teilnehmer an der EWU ab Mai 1998 zu unterscheiden. Zunächst werden daher die bereits vollzogenen Auswirkungen auf den Ren- tenmärkten seit 1996 kritisch überprüft. Eine Betrachtung der implizierten Zinssätze seit 1996 wird diesen Teil vervollständigen. Anschließend werden die möglichen Auswirkungen auf die Rentenmärk- te bei verschiedenen Teilnehmerszenarien erstellt. Zur Einschätzung der erzielten Ergebnisse ist es zudem notwendig, die sich ergebenden Neuerungen auf einem gemeinsamen europäischen Renten- markt zu kennen. Es wird abschließend möglich sein, Auswirkungen der EWU auf die europäischen Rentenmärkte zu beurteilen.

Eine kritische Würdigung der Verfasser wird diese Arbeit abrunden.

Die Diplomarbeit wurde so unterteilt, daß beide Verfasser zu jedem Kapitel einen Teil beigetragen haben. Henry Müller hat in Kapitel A die Abschnitte I, III und VI sowie in Kapitel B Abschnitt I ausgearbeitet. Dirk Schmolke hat in Kapitel A die Abschnitte II, IV und V und in Kapitel B die Abschnitte II und III ausgearbeitet. Die Einleitung und das Schlußwort wurden in gemeinsamer Arbeit erstellt.

Kapitel A: Das Konzept des Euro - von der Vorgeschichte bis zur Realisierung

I. Wichtige Entwicklungsschritte im Vorfeld der europäischen Wäh- rungsintegration

Im folgenden werden einige wichtige Stationen dargestellt, die als wesentliche Meilensteine auf dem Weg zur Einführung des Euro gelten. Dieses werden im folgenden der Werner-Plan, das Europäische Währungssystem (EWS) sowie der Delors-Plan im Zusammenhang mit der Einheitlichen Europäischen Akte sein. Zudem werden wesentliche Elemente des Konzeptes der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion vorgestellt.

1. Der Werner-Plan

Da der EWG-Vertrag nur sieben von 248 Art. beinhaltet,10 die sich mit Zielen und Regeln einer gemeinsamen Wirtschafts- und Währungspolitik befassen, soll die Idee des Werner-Planes als erster Versuch beschrieben werden, innerhalb der Europäischen Gemeinschaft eine Wirtschafts- und Währungsunion zu vollenden.

Die Zollunion führte 1968 als zweiter Schritt nach der Errichtung des einheitlichen Agrarmarktes zu einer verstärkten wirtschaftlichen Integration innerhalb Europas. Die krisenhaften Entwicklungen des Weltwährungssystems von Bretton-Woods Ende der 60er Jahre sowie die unterschiedliche wirt- schaftliche Entwicklung einzelner Mitgliedsstaaten schienen eine währungspolitische Zusammenarbeit innerhalb der Gemeinschaft zudem dringlicher denn je zu machen.11 Die Abwertung des französi- schen Franc sowie die Aufwertung der D-Mark erhöhten 1969 ebenfalls den Handlungsbedarf.12 Es wurde offensichtlich, daß feste Wechselkurse bei abweichender wirtschaftlicher Entwicklung und unterschiedlicher Wirtschaftspolitik nicht durchsetzbar waren. Die EG-Kommission sah in den Wäh- rungskrisen der Jahre 1968 und 1969

eine Gefährdung der bisher erreichten Integration und diagnostizierte, daß es notwendig sei, die nati- onalen Wirtschaftspolitiken besser aufeinander abzustimmen. Daraufhin beschlossen die EG- Regierungschefs auf ihrem Gipfeltreffen in Den Haag im Dezember 1969, die europäische Integration energischer voranzutreiben. Es wurde der Entschluß gefaßt, die EG zu einer Wirtschafts- und Wäh- rungsunion fortzuführen. Im März 1970 wurde als Folge des Den Haager-Gipfels vom EG Minister- rat eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des luxemburgischen Ministerpräsidenten Pierre Werner gegründet, die die Aufgabe hatte, einen Plan für eine Wirtschafts- und Währungsunion auszuarbei- ten.13

Die folgenden Diskussionen über die zeitliche und sachliche Abfolge der schrittweisen Verwirkli- chung der Wirtschafts- und Währungsunion führten zur Herausbildung zweier gegensätzlicher Positi- onen: die der Monetaristen und die der Ökonomisten.14 Die Monetaristen, die vorwiegend durch die französische und die belgische Seite vertreten wurden, drängten auf eine beschleunigte währungspoli- tische Zusammenarbeit mit möglichst frühzeitiger endgültiger Festlegung der Wechselkurse als Schrittmacher für die wirtschaftliche Anpassung.15 Die Anhänger dieser sog. „Grundsteinstrategie“ forderten eine Verstärkung der währungspolitischen Instrumente, u.a. traten sie für gemeinsame De- visenmarktinterventionen und Kreditmechanismen zur Stützung von Leitkursen ein.16 Sie waren der Auffassung, daß Wechselkursvereinbarungen am Anfang des Integrationsprozesses stehen sollten, da nur von diesen der notwendige Zwang zur Harmonisierung der wirtschaftlichen Entwicklung der Mit- gliedsstaaten ausgehe.17 Die Ökonomisten schlugen dagegen zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion einen gänzlich anderen Weg vor. Diese auch als Anhänger der „Krönungsstrategie“ bezeichneten Vertreter - vor allem Deutschlands und der Niederlande - forderten zuerst eine Anglei- chung der wirtschaftspolitischen Ziele und eine wirksame Koordinierung der nationalen Wirtschafts- politiken.18 Sie plädierten für ein Festkurssystem erst als Schlußpunkt einer Entwicklung, bei der die

Wirtschafts- und Währungspolitik der Mitgliedsländer soweit harmonisiert werde, bis die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in etwa gleich verlaufe.19

Am 8. Oktober 1970 legte der Werner-Ausschuß seinen „Bericht an Rat und Kommission über die stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion in der Gemeinschaft“ vor. Dieser Plan, der in den offiziellen Beschlüssen praktisch unverändert übernommen wurde, war ein Kom- promiß zwischen den beiden obigen Positionen - man einigte sich auf das „Parallelitätsprinzip“. Es sollte neben einer Zusammenarbeit im Bereich der Währungspolitik zu einer Koordinierung in der Wirtschaftspolitik kommen.20

Als wichtigste Kernelemente dieses Planes sind folgende Punkte zu nennen:

Í Die Wirtschafts- und Währungsunion sollte in drei Stufen verwirklicht werden als eine Zone, „in der sich der Güter-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr frei und ohne Wettbe- werbsverzerrungen vollzieht, ohne daß dadurch neue strukturelle oder regionale Ungleichgewich- te verursacht werden.“21

Í Die Verstärkung der Währungskooperation mit dem Ziel, die Bandbreiten für Wechselkurs- schwankungen der Teilnehmerländer schrittweise zu verringern, um letztendlich zur Festlegung unveränderlicher Wechselkurse zu gelangen.22

Í Die Koordinierung der kurz- und mittelfristigen Wirtschaftspolitiken mit dem Ziel, eine wirtschaft- liche Konvergenz zu erreichen, die Wechselkursanpassungen unnötig macht.23

Für die Endstufe sah der Werner-Plan eine gemeinsame Währungspolitik auch gegenüber Drittländern und ein zentrales wirtschaftspolitisches Entscheidungsgremium vor.24

Auf der Grundlage dieses Planes verabschiedete der Rat im März 1971 eine Grundsatzentscheidung über die stufenweise Verwirklichung der Währungsunion bis zum Jahr 1980.25 Für die erste Stufe von 1971 bis Ende 1973 war u.a. vorgesehen, die Bandbreiten der Währungskurse zu verengen und die Budget- und Steuerpolitik der einzelnen Länder anzugleichen. Dabei sollten die Zentralbanken versuchen, durch abgestimmtes Verhalten gegenüber dem US-Dollar die Wechselkursschwankungen zwischen ihren Währungen über die bestehenden Bandbreiten der internationalen Währungsordnung hinaus noch weiter einzugrenzen. Als Ergebnis der ersten Stufe zählt die 1972 verabschiedete Ent- schließung, die die Errichtung des Europäischen Währungsverbundes („Währungsschlange“) sowie des EFWZ ermöglichte.26

Bereits der vorgesehene Eintritt in die zweite Stufe wurde von den Fortschritten in der Koordinierung hinsichtlich einer einheitlichen Wirtschaftspolitik abhängig gemacht. Dieses wird dadurch verdeutlicht, daß schon für die zweite Phase keine konkreten Maßnahmen mehr geplant waren. Aufgrund des mangelnden politischen Willens und der fehlenden konkreten Handlungsanweisungen für die Zeit ab der zweiten Stufe fehlte der Umsetzung des Werner-Planes der notwendige politische Rückhalt.27 Die einzelnen Volkswirtschaften hatten sich in der Zwischenzeit nicht in ihrer Wirtschaftspolitik angenähert, die Unterschiede in den Inflationsraten waren sogar größer geworden.28

Ein anderes Problem, das die Umsetzung der WWU erschwerte, lag in den Währungsproblemen innerhalb des Bretton-Woods-Systems. Aufgrund eines massiven spekulativen US-Dollarzustromes ließen die Niederlande und Deutschland ihre Währungen im Frühjahr 1971 frei floaten.29 Dieses ent- sprach aber gerade nicht den Vorstellungen der Werner-Gruppe, da von einer abgestimmten koordi- nierten Währungspolitik innerhalb der EWG-Länder gegenüber dem US-Dollar nicht mehr gespro- chen werden konnte. Erst mit dem Smithsonian Agreement, dem Washingtoner Währungsabkommen vom Dezember 1971, fand die Rückkehr zu festen Wechselkursen statt. Aufgrund der nicht mehr einzuhaltenden Dollar-Paritäten wurden die Bandbreiten für die Interventionen jedoch auf plus/minus 2,25 Prozent verdreifacht. Da innerhalb der EG-Gruppe laut des Werner-Planes die doppelte Schwankungsbreite vorgesehen war, konnten zwei Währungen dieser Gruppe im Extremfall bis zu neun Prozent schwanken, bevor die Pflicht zum Intervenieren bestanden hätte.30

Diese Bandbreite galt nicht gerade als integrationsfördernd. Deshalb verabschiedete der EG- Ministerrat am 21. März 1972 eine Entschließung, nach der der maximale Abstand zweier Währun- gen vom Leitkurs 2,25 Prozent betragen durfte. Es existierte eine Schwankungsbreite zwischen zwei Währungen von 4,5 Prozent.31 So entstand das Bild der „Schlange im Tunnel“, die sich als Korridor innerhalb der im Bretton-Woods-System zulässigen Bandbreite der europäischen Währungen im Verhältnis zum Dollar bewegte.

Zudem führten die unterschiedlichen wirtschaftspolitischen Reaktionen während der ersten Ölkrise 1973 zum Scheitern der ersten Stufe des Werner-Planes. Durch das Ansteigen der Ölpreise kam es in Europa zu einer sehr unterschiedlichen Entwicklung der Inflationsraten. Es fehlte die Bereitschaft, sich einem gemeinsamen Stabilitätsziel zu unterwerfen.32

Diese angeführten Punkte belegen, daß zwar mit der versuchten Umsetzung des Werner-Planes ein erster bedeutender Schritt in Richtung Währungsunion getan wurde, daß ihm aber die (wirtschafts- )politische Unterstützung fehlte. Vor allem der konkrete Zeitplan, die Einführung des EFWZ sowie die Umsetzung der „Währungsschlange“ haben gezeigt, daß bereits Ende der 60er Jahre innerhalb der Gemeinschaft das Integrationsziel der Währungsunion einen hohen Stellenwert hatte.

Durch die vielen Ein- und Austritte einiger Mitgliedsländer sowie die unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklung dieser soll die „Währungsschlange“ auf dem Weg zur Währungsunion nicht näher be- trachtet werden. Sie hat jedoch gezeigt, daß ein System supranationaler koordinierter Währungsbe- ziehungen nur zwischen Ländern funktionieren konnte, deren Wirtschaftsentwicklung miteinander korrelierte.

2. Das Europäische Währungssystem

Die Enttäuschung über die flexiblen Wechselkurse außerhalb der „Währungsschlange“, der steile Dollarverfall Ende der 70er Jahre und die Spaltung der EG-Länder in einen Hart- und einen Weich- währungsblock haben letztendlich dazu geführt, daß durch eine Initiative des französischen Staatsprä- sidenten Giscard d‘Estaing und des deutschen Bundeskanzlers Helmut Schmidt ein neuer Anlauf zur Errichtung einer monetären Zusammenarbeit in Europa unternommen wurde.33 Um die sich mehr und mehr abzeichnende Gefahr der Desintegration innerhalb der Gemeinschaft abzuwenden, wurde durch die obigen Staatsmänner versucht, während einer Phase der konjunkturellen Stabilisierung in Europa einen neuen Schritt in Richtung wirtschaftlicher und politischer Einigkeit zu unternehmen.34 Es sollte u.a. erreicht werden, durch die monetäre Integration in Form des EWS zu positiven Auswirkungen auf eine mögliche politische Union zu kommen.

Die Ziele dieses neuen Anlaufs währungspolitischer Zusammenarbeit wurden wesentlich moderater formuliert als zu Zeiten des Werner-Planes. So stand weniger die Umsetzung einer Währungsunion bei der Gründung des EWS im Vordergrund, sondern vielmehr galt es, eine stabile Währungszone in Europa zu schaffen. Kriterien für diese Währungsgemeinschaft sollten die Geld- sowie die Wechsel- kursstabilität sein.35

Ein Ziel des EWS ist es, die Geldwertstabilität in den Mitgliedsländern zu sichern. Die Instrumente, die hierzu notwendig wären, sind jedoch vertraglich nie vereinbart wurden. Ob nun die „äußere“ oder die „innere“ Geldwertstabilität Priorität besaß bzw. deren Verhältnis zueinander, war nicht ganz ein- deutig. Für die französische Regierung galt zu Gründungszeiten die „äußere“ Stabilität einer Währung als oberstes Ziel, für die Deutsche Bundesbank war die „innere“ Stabilität zumindest ein gleichwerti- ges Ziel.36

Da in dieser Diplomarbeit der Weg zur Realisierung der Europäischen Währung im Vordergrund steht, wird daher im folgenden Teil der Ausführungen eine verstärktes Gewicht auf die integrationsfördernden Momente des EWS gelegt. Trotzdem erscheint es in diesem Zusammenhang notwendig, vorab die Funktionsweise des Systems darzustellen.

2.1 Die Funktionsweise des EWS

Das System des EWS besteht neben der Einführung des ECU aus vier wesentlichen Elementen. Die- se sind:

1) Das System bilateraler Leitkurse (Paritätengitter) mit den Schwankungsbreiten zweier Währun- gen von ursprünglich 2,25 Prozent (bzw. sechs Prozent) zueinander.
2) Die Interventionspflicht der beteiligten Notenbanken, um die Leitkurse durch Interventionen am Devisenmarkt innerhalb der Bandbreiten zu halten.
3) Die Verpflichtungen im Rahmen des Kredit- und Beistandsmechanismus.
4) Die Realignments, wenn die Leitkurse trotz aller Maßnahmen nicht gehalten werden können.

Diese vier Punkte sollen hier kurz dargestellt werden, ehe der ECU als Vorläufer des Euro betrachtet wird.

Das System bilateraler Leitkurse

Das EWS ist ein System fester, aber anpassungsfähiger Wechselkurse, die innerhalb bestimmter Bandbreiten von ihren Leitkursen abweichen dürfen. Aus dem für jede Währung festgesetzten ECU- Leitkurs ergibt sich über die cross-rates ein Gitter bilateraler Leitkurse (das sog. Paritätengitter).37 Für die Praxis war der Zusammenhang jedoch eher umgekehrt: Bei Inkrafttreten des EWS wurden für alle Teilnehmerwährungen bilaterale Leitkurse festgesetzt, aus denen dann, in einem zweiten Schritt, die Leitkurse der einzelnen Währungen gegenüber dem ECU errechnet wurden.38 Innerhalb dieses Systems sollte gelten, daß die Kurse der einzelnen Währungen plus/minus 2,25 Prozent schwanken durften, so daß sich zwischen zwei Währungen eine max. Schwankungsbreite von 4,50 Prozent ergab. Für neue Mitglieder des Wechselkursmechanismus war auf eigenen Wunsch eine Bandbreite von plus/minus sechs Prozent vorgesehen, die aber, sobald es die wirtschaftliche Situati- on des Landes erlaubte, stufenweise verringert werden sollte. So wurde z.B. Italien beim Start des EWS 1979 die erhöhte Schwankungsbreite von insgesamt zwölf Prozent zugebilligt. Ebenso beim späteren Eintritt Ende der 80er und Anfang der 90er Jahre auch Spanien, England und Portugal.39 Aufgrund einer Währungskrise gelten seit August 1993 die „erweiterten“ Bandbreiten von plus/minus 15 Prozent (außer der DEM-NLG-Parität).40

Mit Aufnahme in den Wechselkursmechanismus verpflichtet sich die Notenbank eines Landes, ihren Wechselkurs gegenüber den anderen Währungen des EWS in den bilateralen Bandbreiten zu halten. Die ehemals engen Bandbreiten um die bilateralen Leitkurse sollten eine gewisse Reaktion der Wechselkurse auf kurzfristige Schwankungen von Angebot und Nachfrage nach der jeweiligen Wäh- rung ermöglichen.41 Devisenspekulationen und wirtschaftliche Divergenzen in den Teilnehmerländern haben jedoch gezeigt, daß die zuerst eingeführten Bandbreiten temporär nicht ausreichten.

Die marginale und die intramarginale Intervention

Um die Wechselkurse in den oben beschriebenen Bandbreiten zu halten, müssen die Notenbanken vor Ausbruch der Kurse aus diesen intervenieren. Hierzu wurden die Möglichkeiten der marginalen und der intramarginalen Intervention in das EWS aufgenommen.

Bei der marginalen Intervention ist die Interventionspflicht der Notenbanken mengenmäßig nicht be- schränkt. Jede Zentralbank ist dazu verpflichtet, die Währung des in Opposition stehenden Partner- landes unbegrenzt aufzukaufen oder abzugeben, um das Über- oder Unterschreiten des Interventi- onskurses zu verhindern.42 Die marginale Intervention ist symmetrisch, da gleichzeitig zwei Länder durch das Paritätengitter gezwungen sind, bei Wechselkursveränderungen zu handeln.

Die intramarginale Intervention steht als zweite Möglichkeit zur Sicherstellung der Wechselkurse in- nerhalb der Bandbreiten zur Verfügung. Sie wird auch als die „freiwillige“ Intervention bezeichnet, da diese Art der Intervention genutzt wird, bevor die maximale Ausnutzung der Bandbreite erreicht wird. Diese Intervention erfolgt durch Kauf und Verkauf anderer am EWS beteiligter Währungen oder Dritt-Währungen. Da dieser Vorgang ohne Erreichen eines Interventionspunktes erfolgt, bedarf es der Zustimmung derjenigen Zentralbank, deren Währung ge- oder verkauft wird, da Interventio- nen dieser Art Auswirkungen auf die Geldmengenentwicklung des betroffenen Teilnehmerlandes haben können. Jedoch gilt es seit dem Basel/Nyborg-Abkommen vom September 1987 als sicher, daß diese Zustimmung innerhalb der Gemeinschaft nie verweigert und per Telefon eingeholt werden kann.43 Interventionen in Währungen, deren Länder nicht der EU angehören, insbesondere in US- Dollar, bedürfen keiner Zustimmung, da sie die Geldmenge eines anderen EWS-Mitgliedslandes nicht berühren.44 Die Zentralbanken versuchen bereits vor Erreichen der Interventionspunkte, ihre Währungen zu stabilisieren; deshalb übersteigt das intramarginale Interventionsvolumen inzwischen das der Pflichtinterventionen.

Zur Finanzierung der Interventionen stehen den Notenbanken neben den eigenen Beständen an Devi- senreserven sowie der Kreditaufnahme an den Kapitalmärkten die Kreditfazilitäten zur Verfügung.

Der Kredit- und Beistandsmechanismus

Da die Zentralbanken sich verpflichtet haben, Guthaben in Gemeinschaftswährungen nur begrenzt als Arbeitsguthaben zu halten, stellen sie sich gegenseitig im Rahmen der sehr kurzfristigen Finanzierung die zur marginalen Intervention erforderlichen Währungsbeträge auf dem Kreditwege in unbegrenzter Höhe zur Verfügung.45

75 Tage nach Ende des Monats, in dem die Intervention abgewickelt wurde, ist diese fällig. Es be- steht die Möglichkeit zur Prolongation um zwei mal drei Monate, jedoch nicht mehr in unbegrenzter Höhe. Besteht für den Zeitraum der Prolongation weiterer Kreditbedarf, so kann der Ausschuß der Zentralbank-Gouverneure per einstimmigen Beschluß weiteren Kreditspielraum gewähren.46 Für die Gläubigerzentralbanken entsteht bei den Interventionen ein Wechselkursrisiko, da die Forderungen aufgrund der Umrechnung auf ECU lauten, dieser jedoch durch Realignments, Wechselkursverände- rungen innerhalb der Bandbreiten oder aber die Freigabe von Währungen im Verhältnis zur Währung des Gläubigerlandes Kurseinbußen erleiden kann. Die Bundesbank war z.B. im Herbst 1992 wäh- rend der EWS-Krise Hauptgläubiger; die Stützung von britischem Pfund und italienischer Lira inner- halb der sehr kurzfristigen Finanzierungsfazilität dürfte für die Bundesbank ca. DM 1 Mrd. an Kurs- verlust bedeutet haben.47

Bei der Errichtung des EWS wurden die bisherigen Beistandsmechanismen der Währungsschlange beibehalten und aufgestockt.48 Der kurzfristige Währungsbeistand ist ein Abkommen zwischen den Notenbanken der Teilnehmerländer zur Gewährung von Krediten zur Abwehr von kurzfristigen und vorübergehenden Zahlungsbilanzdefiziten aufgrund unterschiedlicher Konjunkturentwicklungen. Man spricht von einer Kreditfazilität zwischen den Zentralbanken. Die Laufzeit der Kredite beträgt drei Monate und kann zweimal um drei weitere Monate verlängert werden.49 Die Gewährung von Kredi- ten im kurzfristigen Währungsbeistand ist frei von währungs- und wirtschaftspolitischen Auflagen. Sie ist in der Höhe begrenzt und bedarf der Zustimmung sämtlicher Notenbankpräsidenten.50

Der mittelfristige finanzielle Beistand stellt eine auf zwei bis fünf Jahre befristete Zahlungsbilanzhilfe zur Überbrückung von Zahlungsbilanzschwierigkeiten dar.51 Die Kreditvergabe ist an wirtschafts- und währungspolitische Auflagen gebunden und erfolgt durch den Ministerrat. Dieser legt zudem die Konditionen, insbesondere die Laufzeit und Höhe der Zinsen, für den Kredit fest.52 Dieser finanzielle Beistand hatte jedoch bisher keine große Bedeutung. Die Mitglieder des EWS konnten ihre Zah- lungsbilanzen im allgemeinen durch private Kapitalzuflüsse wieder ausgleichen, mußten dabei aber ein höheres Zinsniveau akzeptieren.53

Die Realignments

Realignments dienen der Korrektur von Ungleichgewichten, die ein Festhalten an den ursprünglichen Leitkursen unmöglich machen.54 Dieses können Diskrepanzen bei den Inflationsraten oder der wirt- schaftlichen Entwicklung einzelner Länder sein, die teilweise durch massive Devisenspekulationen verstärkt werden. Bemerkenswert ist, daß die Bestimmungen für den Zeitpunkt und den Umfang nicht vertraglich geregelt sind. Eine Paritätenänderung ist das einstimmige Ergebnis von Verhandlun- gen aller am EWS beteiligten Länder.55 Es werden neue bilaterale Leitkurse festgelegt, aus denen sich dann neue ECU-Leitkurse ergeben. Eine Veränderung der bilateralen Leitkurse einer Währung gegenüber allen anderen Währungen hat eine Änderung der ECU-Leitkurse aller am System beteilig- ten Währungen zur Folge.56

Durch das Realignment wird kurzfristig die wirtschaftliche Situation der Länder der abwertenden Währung verbessert. Die Inlandspreise der Importgüter steigen, die Auslandspreise der Exportgüter sinken und bei elastischer Reaktion der Import- und Exportpreise kann eine Erhöhung des Außenbeitrags erfolgen. Für die Länder mit den aufwertenden Währungen gelten die umgekehrten Ergebnisse. Die Zahlungsbilanzen tendieren wieder zum Gleichgewicht, Devisenmarktinterventionen werden vorerst überflüssig.57 Paritätsänderungen sollen jedoch nicht das Hauptinstrument sein, um den vorerst überflüssig.57 Paritätsänderungen sollen jedoch nicht das Hauptinstrument sein, um Span- nungen im Wechselkurssystem zu verhindern, sondern vielmehr müssen durch interne Anpassungs- maßnahmen die wirtschaftlichen Entwicklungen der EWS-Teilnehmerländer einander angenähert werden.58

Zu den Instrumenten des EWS zählen zudem noch der Abweichungsindikator und der EFWZ. Im Rahmen der Vorstellung der Funktionsweise des EWS haben sie jedoch nicht die Bedeutung erlangt wie die o.g. Instrumente. Der EFWZ genießt allerdings innerhalb des Systems einen hohen integrationsfördernden Stellenwert.

Durch den Abweichungsindikator soll erkennbar werden, wie weit sich eine Währung von der Durchschnittsentwicklung der anderen EWS-Währungen entfernt. Der Abweichungsindikator wird durch die Abweichung des ECU-Tageskurses zum ECU-Leitkurs einer Währung errechnet, wobei diese mit der maximal zulässigen Abweichung verglichen wird.59 Mit dem Erreichen der Indikator- auslösung wird von dem betreffenden Land das Ergreifen von Maßnahmen gewünscht, die geeignet sind, die Währung dem Durchschnitt der Länder wieder anzunähern. Diese Maßnahmen, die der Stabilisierung des Systems dienen sollen, sind freiwillig. Sanktionen für den Fall der Inaktivität wur- den nie ernsthaft erwogen.60 Dieses belegt, daß dem Abweichungsindikator kein großer Stellenwert zugeordnet wurde.

Der EFWZ galt schon zu Zeiten der Währungsschlange als geeignete Institution, um stärkere Bindun- gen im Rahmen des Währungsverbundes zu erzielen und hieraus weitere wirksame Integrationsfunk- tionen abzuleiten. Bei der Gründung wurde der Fonds als notwendig für die schrittweise Angleichung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten sowie für die Schaffung einer Wirtschafts- und Wäh- rungsunion angesehen.61 Der EFWZ sollte den Kern eines neuen gemeinschaftlichen Zentralbanksys- tems bilden. Hiergegen formierte sich - vor allem von der deutschen Seite - Kritik, denn der Fonds ist an die Richtlinien und wirtschaftspolitischen Leitlinien des EG-Ministerrates gebunden; er war nicht mit den deutschen Vorstellungen einer Zentralbankautonomie vereinbar.62

2.2 Die europäische Währung ECU

Die englische Abkürzung für European Currency Unit dürfte dem ECU seinen Namen gegeben ha- ben. Sie stellt die theoretische Ankerwährung für den Interventionsmechanismus dar und wird häufig als Kunstwährung betitelt, da sie nie den Stellenwert eines gesetzlichen Zahlungsmittels erlangen konnte. Der Wert des ECU bestimmt sich nach einem Währungskorb aus bestimmten Beträgen der zwölf EU-Mitgliedsländer, die bereits vor der Erweiterung der EG am 01. Januar 1995 Mitglied waren.63 Der Anteil jedes Landes entspricht seinem wirtschaftlichen Gewicht in der Gemeinschaft. Die Festlegung der Beträge erfolgte durch den Ministerrat nach drei Kriterien: Dem Anteil des Lan- des am Gesamthandel der Mitgliedsländer untereinander, dem Anteil am Bruttosozialprodukt der Gemeinschaft sowie der Höhe der Quoten im kurzfristigen Währungsbeistand. Länder, die am Wechselkursmechanismus nicht teilnehmen, können trotzdem Korbanteile stellen.64

Seit Bestehen des EWS wird eine Korbrevision planmäßig alle fünf Jahre vorgenommen. Da nach Art. 109g EGV die Zusammensetzung des ECU-Korbes nach dem Eintritt in die zweite Stufe der EWU seit 01. Januar 1994 nicht mehr geändert werden darf,65 entspricht diese der letzten Revision von 1989. Die Währungen der Länder, die am 01. Januar 1995 der EU beigetreten sind, konnten daher nicht mehr im ECU berücksichtigt werden. Eine Revision darf keine Änderung des Außenwer- tes des ECU bewirken und muß auf der Basis der zugrundeliegenden ökonomischen Daten erfol- gen.66

Die Zentralbanken und die EU-Institutionen nutzen den offiziellen ECU. Folgende Aufgaben wurden ihm bei Einführung des Systems zugeschrieben. Der ECU wird verwendet:

Í Als Bezugsgröße (numéraire) für den Wechselkursmechanismus. Í Als Grundlage für den Abweichungsindikator.

Í Als Rechengröße (denominator) für Operationen sowohl im Interventions- als auch im Kredit- mechanismus.

Í Als Instrument für den Saldenausgleich zwischen den Währungsbehörden der Europäischen Ge- meinschaft.67

Der private ECU konnte sich nie in dem Rahmen durchsetzen, wie es sich die Politiker bei der Ein- führung des EWS erhofft hatten, da dem ECU grundlegende Merkmale einer wirklichen Währung fehlen. Der ECU ist zwar in allen EWS-Ländern als Devise anerkannt und wird in vielen Ländern am Devisenkassamarkt gehandelt, er gilt jedoch nicht als gesetzliches Zahlungsmittel.68 Er konnte sich auch nicht zu einer europäischen Parallelwährung entwickeln, die neben den nationalen Währungen allmählich als eigenständige Umlaufwährung und als allgemeines Zahlungsmittel verwendet wird. Le- diglich auf dem Euro-Rentenmarkt ist dem ECU seit 1981 - ausgelöst durch die erste auf ECU lau- tende Emission der italienischen Telefongesellschaft STET - ein Erfolg zu bescheinigen.69

Der ECU dürfte allerdings dazu beigetragen haben, daß sich auf dem Madrider Gipfel im Dezember 1995 die europäischen Spitzenpolitiker auf die Wertbestimmung der neuen einheitlichen europäischen Währung nach ähnlichen Kriterien geeinigt haben. Es wurde zudem beschlossen, daß die neue Währung Euro heißen soll, damit also einen neuen Namen erhält.70

2.3 Der Beitrag des EWS zu Konvergenz und Stabilität

Im Vorfeld der Währungsunion soll an dieser Stelle ein Rückblick gegeben werden, welchen Beitrag das EWS zu dieser Union leisten konnte.

Für den Versuch der Schaffung einer stabilen Währungszone ist die Koordinierung der nationalen Wirtschaftspolitiken notwendige Voraussetzung. Das EWS ist Bestandteil einer wirtschaftspolitischen Gesamtstrategie, die auf eine größere Konvergenz der Wirtschaftspolitiken der Teilnehmerländer abzielt. Integrationsfortschritte lassen sich nur erreichen, wenn alle Beteiligten ihre Wirtschaftspolitik an gemeinsamen, ökonomisch sinnvollen Zielen ausrichten. Die Länder müssen bestrebt sein, das Wechselkurssystem durch eine auf Preisstabilität gerichtete Politik zu sichern.71 Diese wird sogar in einigen Quellen als das eigentliche integrationspolitische Anliegen des Systems angesehen.72

Das Ziel bedingt - wenn es ernsthaft verfolgt werden soll - eine gemeinsame binnen- und außenwirt- schaftliche Orientierung und damit verbunden einen nahezu monetären Gleichschritt der Mitglieds- währungen im Verhältnis zu Drittwährungen.73 Dieses konnte in der Praxis nicht erreicht werden. Schon innerhalb des Systems kam es durch die Realignments zu Wechselkursneuanpassungen, die ja gerade belegen, daß die Mitgliedsländer keinen wirtschaftlichen und monetären Gleichlauf vollziehen. Obwohl Realignments unumgänglich waren, sind diese nicht immer durch wirtschaftliche Ungleichge- wichte entstanden. Der wirtschaftliche Hintergrund gilt sicherlich für die Realignments bis 1987.74 Jedoch hat sich dann gezeigt, daß Realignments auch einen anderen Hintergrund besitzen und durch Devisenspekulationen ausgelöst werden können. Wenn die Interventionsverpflichtungen der Noten- banken wegen mangelnder Devisenreserven oder wirtschaftlicher Überlegungen ausbleiben, ist es Spekulanten möglich, aufgrund der hohen weltweiten Transaktionsvolumina Devisenkurse zu ihren Gunsten und entgegen den Vorstellungen der EWS-Teilnehmerländer zu manipulieren.75 So mußte der französische Francs 1987 gegenüber der D-Mark abwerten, obwohl hierzu wirtschaftlich kein zwingender Grund vorlag. Es ist durchaus möglich, daß ein höheres Maß an Konvergenz vorlag, als es die Realignments vermu- ten lassen.

Durch die Kooperationen im EWS seitens der Notenbanken und Finanzpolitiker konnte seit Beste- hen des Systems eine temporäre Zunahme der Haushaltsdisziplin mit zunehmender Preisstabilität erzielt werden.76 Als Indiz hierfür kann die Entwicklung der Inflationsraten herangezogen werden. Die durchschnittliche Inflationsrate der EG-Länder ist von zwölf Prozent im Jahr 1980 auf 2,7 Prozent 1988 gesunken.77 Das EWS hatte eine disziplinierende Rolle. Frankreich und Italien haben durch ihren Beitritt zum EWS eine stabilitätsorientiertere Geld- und Währungspolitik verfolgt. Der damalige französische Ministerpräsident Mitterand hat u.a. aufgrund dessen von 1981 bis 1983 drastische Änderungen in der Wirtschaftspolitik Frankreichs vorgenommen.78 Die am Wechselkursmechanis- mus beteiligten Länder sahen nach dem Realignment von 1987 bis zur Krise 1992/1993 in der An- passung der Leitkurse kein geeignetes Instrument, um wirtschaftliche Ungleichgewichte zu beheben.79 Die Geldwertstabilität hat von dem disziplinierenden Effekt gewissermaßen fester Wechselkurse ge- wonnen.80

Durch das Realignment von 1987 kam es zu dem Basel/Nyberg-Abkommen. Ein Punkt dieses Abkommens ist es, intensivere gemeinsame Währungskooperationen auf europäischer Ebene zu erreichen, um die nationalen Geld- und Wirtschaftspolitiken besser aufeinander abzustimmen. Damit konnte neben der Tatsache, daß Wechselkurskorrekturen immer mehr zu einer kollektiven Entscheidung wurden, mehr Verständnis für nationale Entscheidungen erzielt und letztendlich neben dem wirtschaftlichen auch der politische Einigungsprozeß gefördert werden.81

Die intramarginalen Interventionen wurden innerhalb des EWS im Laufe der Zeit immer häufiger in D-Mark durchgeführt, die damit den US-Dollar als Interventionswährung innerhalb des Systems verdrängt hat. Die D-Mark konnte so u.a. die Ankerrolle im EWS übernehmen. Dieses vollzog sich im Gegensatz zum System von Bretton-Woods nicht aufgrund eines gemeinsamen Beschlusses, son- dern diese Rolle ist ihr durch ihre Glaubwürdigkeit in der Verteidigung der Preisstabilität zugefallen.82

Tab. 1: Währungsinterventionen im EWS(1 ) in Prozent

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten2 3

Quelle: eigene Darstellung nach: Tavlas (1990), IMF Working Paper 90/3 aus: Wegner, Manfred: Die Entdeckung Europas, Baden-Baden 1991, S. 130.

(1) Gesamtinterventionen (Käufe u. Verkäufe).
(2) ab März 1979.
(3) ab 1985 einschließlich Interventionen in privaten ECU.

Die Krise im EWS 1992/1993 hatte mehrere Gründe. Einer davon ist in der Geldpolitik der Deut- schen Bundesbank im gleichen Zeitraum zu sehen. Die Bundesrepublik Deutschland befand sich zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlich in der Phase einer Hochkonjunktur, hervorgerufen durch die Wieder- vereinigung Deutschlands und dem damit verbundenen konsumtiven Nachholbedarf der neuen Bun- desländer. Die anderen europäischen Länder konnten hiervon nur geringfügig profitieren und befan- den sich in einer rezessiven wirtschaftlichen Phase. Die Währungskrise nahm ihren Lauf, als die Bun- desbank am 16. Juli 1992 aus geldpolitischen Gründen den Diskont- und den Lombardsatz auf ein Rekordniveau erhöhte. Durch die über Jahre entstandene Hegemonierolle der D-Mark innerhalb des EWS waren die anderen Mitgliedsländer gezwungen, sich diesen Zinsschritten anzupassen, um die bestehenden Leitkurse zu verteidigen. Steigende Leitzinsen während einer Rezession sind jedoch kontraproduktiv. Um die eigene Wirtschaftsentwicklung nicht weiter zu gefährden, blieb den Devi- senmärkten und den Regierungen nicht verborgen, daß eine Notwendigkeit zur Korrektur der Leit- kurse bei gleichbleibenden Leitzinsen bestand. Aufgrund der Erwartung der Korrektur der Leitkurse begann nun die große Spekulation, die letztendlich auch zum „Erfolg“ führte. Trotz teilweiser unter- schiedlicher wirtschaftlicher Entwicklungen innerhalb der Gemeinschaft und dem Nein der Dänen zu Maastricht stellt sich die Frage, ob die alten Leitkurse nicht hätten beibehalten werden können, wenn sich Deutschland in einer anderen Konjunkturphase befunden hätte. Bei wirtschaftlichem Gleichlauf zwischen Deutschland und den übrigen Ländern Europas hätte es trotz divergierender Inflationsraten zu diesem Zeitpunkt nicht unbedingt zu dem Realignment kommen müssen.83

Jedoch zeigte sich auch nach der Krise 1992/1993, daß dem EWS Vertrauen geschenkt wurde. Die Märkte nahmen die Wirtschaftspolitik der Teilnehmerländer in bezug auf eine stabile Währungszone ernst. Das System verlor zwar durch die Bandbreitenerweiterung den Charakter eines Festkurssys- tems, dennoch kam es in der Folgezeit nicht zu größeren Schwankungen bei den Wechselkursen als vor der Ausweitung der Bandbreiten.84 Es ist für das System zudem festzuhalten, daß sich die Stabili- tät der Wechselkurse untereinander positiv gegen die großen Wechselkursschwankungen in Relation zum Dollar abhebt.85 Die Krise, die für viele als endgültiger Beweis angesehen wurde, auf eine mögli- che Währungsunion zu verzichten, hat somit eine integrationspolitisch positive Wendung genommen.86

Einige Länder wie Österreich oder die Niederlande haben ihre Währungen fest an die D-Mark ge- koppelt und ihre monetäre Politik nach der Deutschen Bundesbank ausgerichtet.87 Dadurch ist es unter den Währungen dieser Länder seit Jahren nicht mehr zu größeren Schwankungen gekommen. Um zu mehr Konvergenz zu gelangen, haben sich inzwischen noch mehr Länder mit ihrer Geldpolitik der Deutschen Bundesbank angepaßt, indem oftmals die Zinsentscheidungen dieser nachvollzogen werden.88 Auf monetärer Ebene hat daher das EWS zu Konvergenz und Stabilität in Europa beitra- gen können.

Die Erfahrungen des EWS mit der Führungsrolle der D-Mark dürften letztendlich auch dafür gesorgt haben, wesentliche Elemente der geldpolitischen Instrumente der Deutschen Bundesbank auf die europäische Ebene zu übertragen.

3. Der Delors-Bericht und das Konzept einer einheitlichen Wirtschafts- und Währungsunion

Nach dem Werner-Plan war die Einheitliche Europäische Akte 1986 ein nächster konkreter Schritt, um über die Verwirklichung des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes zu einer Wirtschafts- und Währungsunion zu kommen.89 Sie ließ jedoch offen, wie und in welchen Etappen die EWWU zu verwirklichen sei. Der Binnenmarkt sollte vorrangig vollendet werden. Die Einheitliche Europäische Akte stellte das Binnenmarktkonzept mit den entsprechenden Terminvorgaben verbindlich fest.90 Die Währungsunion sollte nicht unbedingt zeitgleich mit der Wirtschaftsunion geschaffen werden, man war sich jedoch einig, daß dieses sinnvoll wäre. Allgemein war man der Ansicht, daß für eine Euro- päische Wirtschaftsunion keine gemeinsame Wirtschaftspolitik notwendig sei, sondern lediglich eine engere Abstimmung und sich somit annähernde nationale Wirtschaftspolitiken.91

Ein vom Europäischen Rat beauftragter Ausschuß zur Prüfung der Möglichkeit, in Europa eine Wirtschafts- und Währungsunion zu verwirklichen, veröffentlichte am 17. April 1989 einen Bericht, der unter dem Titel „Delors-Bericht“ bekannt werden sollte. Delors empfahl zur Umsetzung der EWWU ein geplantes, stufenweises Vorgehen, innerhalb dessen die geld- und wirtschaftspolitische Koordination und die institutionelle Weiterentwicklung schrittweise erfolgen sollten.

Der Delors-Bericht steht auf zwei Standbeinen:

Í Dem Ziel der Wirtschafts- und Währungsunion.

Í Der Ausformulierung eines Weges der stufenweisen Annäherung an dieses Ziel.92

Das Delors-Konzept baut auf der Strategie einer parallelen Entwicklung wirtschaftlicher und monetärer Integration auf. Es schließt damit einen Kompromiß zwischen den - aus Zeiten des WernerPlanes bekannten - extremen Positionen der Grundstein- und der Krönungstheorie.93 Delors stellt fest, daß eine EWWU weit mehr erfordert als ein Binnenmarktprogramm; weitere Koordinierungen in allen Bereichen der Wirtschaftspolitik müßten umgesetzt werden. Hierbei sollten z.B. auch die Politiken, die auf eine gleichmäßigere Wirtschaftsentwicklung abzielen, eine besondere Rolle spielen. So würde der Entstehung oder Verschärfung regionaler und sektoraler Ungleichgewichte vorgebeugt, die die Tragfähigkeit einer Wirtschafts- und Währungsunion gefährden.94

Für Delors stehen folgende Elemente im Vordergrund, wenn es um die Realisierung der Wirtschaftsund Währungsunion geht.

Í Ein einheitlicher Markt mit freiem Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr.

Í Eine Wettbewerbspolitik und sonstige Maßnahmen zur Stärkung der Marktmechanismen.

Í Gemeinsame Politiken zur Strukturanpassung und Regionalentwicklung.95

Í Koordinierung der makroökonomischen Politiken, einschließlich verbindlicher Regeln für die Haushaltspolitik. Für die Haushaltsdefizite einzelner Mitgliedsländer sollen Obergrenzen gesetzt werden.96

„Eine Wirtschafts- und Währungsunion ... würde eine gemeinsame Geldpolitik voraussetzen und ei- nen hohen Grad an Kompatibilität der Wirtschaftspolitiken sowie Konsistenz in mehreren anderen Feldern der Politik, insbesondere im fiskalischen Bereich. Diese Politiken sollten auf Preis- stabilität, ein ausgewogenes Wachstum, konvergierende Lebensstandards, einen hohen Beschäfti- gungsstand und außenwirtschaftliches Gleichgewicht ausgerichtet sein. Eine Wirtschafts- und Wäh- rungsunion wäre das Endergebnis der fortschreitenden wirtschaftlichen Integration in Europa.“97 Für Delors sind Wirtschafts- und Währungsunion parallel zueinander und im Gleichschritt zu verwirkli- chen.98

Um die Wechselkursparitäten endgültig zu fixieren, werde es unbedingt notwendig, die Gemeinschaft auf eine gemeinsame Geldpolitik auszurichten.99 Für diese muß als Steuerungsinstrument ein instituti- onelles Gerüst geschaffen werden. Hierzu zählt auf dem monetären Sektor eine neue gemeinschaftli- che Institution, da eine einheitliche monetäre Politik nicht aus unabhängigen Entscheidungen und Handlungen verschiedener Zentralbanken resultieren kann. Diese Institution garantiert, daß auf ver- änderte Marktgegebenheiten mit geldpolitischen Mitteln schnellstmöglich reagiert wird, da diese zent- ral beschlossen werden.100 Diese Institution sollte nach deutschem Muster unabhängig von politischen Einflüssen durch die nationalen Regierungen oder dem Europäischen Rat mit der Aufgabe betraut sein, die Geldwertstabilität zu sichern.101 Daß letztendlich alle Mitglieder des Delors-Ausschusses dem Konzept einer unabhängigen Europäischen Zentralbank zustimmten, verwunderte, denn dieses Prinzip wurde damals in einigen Mitgliedsländern, u.a. Frankreich, Italien und England, nicht ange- wandt.102

Delors sieht die Einführung einer einheitlichen Währung nicht unbedingt als notwendig für die Realisierung einer Währungsunion an, jedoch erscheint ihm diese - aufgrund psychologischer und politischer Motive - als wünschenswerte und finale Weiterentwicklung.103 Die einheitliche Währung wäre ein deutliches Zeichen für die Unumkehrbarkeit des Übergangs zur Währungsunion, sie würde die monetäre Steuerung der Gemeinschaft erheblich erleichtern und die beim Währungsumtausch anfallenden Transaktionskosten vermeiden. Zudem wird eine auf Stabilität ausgerichtete einheitliche Währung international ein höheres Gewicht als irgendeine einzelne Währung der Gemeinschaft haben.104

„Funktionieren könnte eine Wirtschafts- und Währungsunion aber nur dann, wenn das Verhalten von Regierungen und anderen wirtschaftlichen Akteuren in allen Mitgliedsländern konsistent und vernünf- tig wäre. So würden insbesondere unkoordinierte, divergierende nationale Haushaltspolitiken die monetäre Stabilität untergraben und Ungleichgewichte im realwirtschaftlichen und finanziellen Sektor der Gemeinschaft verursachen. Da ferner der zentral gesteuerte Gemeinschaftshaushalt auch künftig nur einen sehr kleinen Teil der Gesamtausgaben des öffentlichen Sektors ausmachen dürfte und da der Großteil seines Volumens für zyklische Anpassungen nicht zur Verfügung stehen wird, muß die Aufgabe, einen finanzpolitischen Kurs für die gesamte Gemeinschaft festzulegen, über die Koordinie- rung der nationalen Haushaltspolitiken gelöst werden.“105 Es soll also nach dem Willen Delors nicht zu einer sich sofort anschließenden politischen Union kommen. Vielmehr ist es in seinem Interesse, durch eine abgestimmte Politik unter den Nationalstaaten eine wirtschaftliche Allianz zu bilden, wobei jeder Akteur in einzelnen Bereichen seine Selbständigkeit behält.

Dem Bericht zufolge sollte die EWWU in drei Phasen vollendet werden, wobei parallel wirtschaftsund währungspolitische Schritte vorgesehen waren.106 Ohne Änderung des EWG-Vertrages war der Beginn der ersten Stufe möglich. Der Eintritt in die zweite und dritte Stufe hingegen erforderte nach dem Delors-Bericht für die notwendigen Souveränitätsübertragungen von den Mitgliedsstaaten auf die Gemeinschaftsebene eine Vertragsrevision.107

Tab. 2: Die drei Phasen zum Aufbau der EWWU im Delors-Bericht

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung nach: Wegner, Manfred: Die Entdeckung Europas, Baden-Baden 1991, S. 142f.

Der Schwerpunkt der ersten Phase liegt damit eindeutig auf der Liberalisierung der Güter- und Finanzmärkte, dem Abbau der noch bestehenden Schranken und der Aufforderung zu einer gemeinsamen verstärkten Wirtschafts- und Währungspolitik, um mehr Konvergenz in der wirtschaftlichen Entwicklung zu erzielen.108 Es handelt sich im Prinzip um eine Weiterführung der Marktintegration sowie des Abbaus von Markthindernissen oder -beschränkungen.109

Die zweite Phase wird im Delors-Bericht ausdrücklich als Übergang zur Endphase dargestellt, indem institutionelle Reformen durchgeführt werden. Ein neu zu schaffendes institutionelles Gerüst sollte allmählich gemeinschaftliche Funktionen übernehmen, die der Überwachung und der Analyse der makroökonomischen Entwicklung dienen. Diese Phase wird vornehmlich als ein Lernprozeß auf dem Weg zu kollektiven Entscheidungen angesehen, auch wenn die endgültige Verantwortung noch bei den nationalen Behörden bleibt.

Die dritte Phase würde mit dem Übergang zu unwiderruflich festen Wechselkursen und der Übertragung der notwendigen wirtschaftlichen und monetären Kompetenzen auf die entsprechenden Gemeinschaftsorgane eingeleitet. Der letzte Akt dieser Phase wäre die Ausgabe einer einheitlichen Währung, die die nationalen Währungen unwiderruflich ablöst.110

Durch die Planung und Umsetzung der obigen Punkte kann der Delors-Bericht letztendlich als entscheidende „Blaupause“ für den Abschnitt „Wirtschafts- und Währungsunion“ im Vertrag von Maastricht angesehen werden.111 Er hat sich als wegweisend erwiesen und ist bei vielen Fragen der Ausgestaltung der EWWU das grundlegende Element geblieben.

II. Der Weg zum Euro

Auf der Grundlage des Delors-Berichtes beschloß der Europäische Rat im Juni 1989, die erste Pha- se der EWWU im Juli 1990 einzuleiten. Im Dezember 1990 wurde dann festgelegt, eine Regierungs- konferenz zur Vorbereitung notwendiger EWG-Vertragsänderungen für eine vollständige EWWU einzuberufen. Am 10. Dezember 1991 erfolgte in der niederländischen Stadt Maastricht die Zustim- mung der Staats- und Regierungschefs der EG-Mitgliedsstaaten über den Vertrag zu der Europäi- schen Union. Unterzeichnet wurde der Vertrag am 07. Februar 1992 in Maastricht. Dieses Abkom- men, das im folgenden „Maastrichter Vertrag“ genannt wird, bildet die Rechtsgrundlage für die Wirt- schafts- und Währungsunion.112

1. Der Maastrichter Vertrag

Nach der Ratifizierung des Maastricht-Vertrages wandelte sich die Europäische Gemeinschaft in die Europäische Union. Diese Bezeichnungsänderung ist als ein Hinweis auf den gestiegenen Anspruch der inneren Integration zu verstehen.113 Der Vertrag bekundet deshalb auch ausdrücklich, eine ge- meinsame Außen- und Sicherheitspolitik anzustreben und in den Bereichen Justiz und Inneres enger zusammenzuarbeiten.

Neben der integrationspolitischen Bedeutung werden auch wirtschaftliche Aspekte im Maastrichter Vertrag deutlich. Zur vollen Entfaltung des Europäischen Binnenmarktes gilt eine gemeinsame Wäh- rung als notwendig. Erfolgreich kann die Währungsunion aber nur werden, wenn sie eine Stabilitäts- union darstellt. Dieses setzt eine stabilitätsorientierte Geldpolitik sowie eine solide Finanzpolitik der Mitgliedsländer voraus.114

[...]


1 Vgl. Dresdner Bank AG: Die Einführung des Euro - Fragen und Antworten, Frankfurt am Main 1997, S. 1.

2 Vgl. Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft Art. 109j(4) u. vgl. Bayerische Vereinsbank AG: „Kommt der Euro schon im Mai?“, aus: Euromagazin Ausg. 01/1998, S. 24.

3 Vgl. ohne Verf.: Euro soll mit elf Ländern starten, aus: Handelsblatt v. 26.03.1998, S. 1.

4 Vgl. ohne Verf.: Deutschland und zehn weitere Länder auf Euro-Kurs, aus: Reuters-Nachrichtendienst v. 27.02.1998.

5 Vgl. Oldag, Andreas: Deutschland: Abschied von der DM, aus: Süddeutsche Zeitung v. 31.12.1997, S. 29.

6 Vgl. Bundesverband deutscher Banken: Der Euro - stabiles Geld für Europa, Köln 1997, S. 69.

7 Vgl. Ohr, Renate: Implikationen einer zentralisierten europäischen Geld- und Währungspolitik, aus: Caesar, Rolf; Ohr, Renate (Hrsg.): Maastricht und Maastricht II: Vision oder Abenteuer?, Baden-Baden 1996, S. 109.

8 Vgl. ohne Verf.: Am Euro selbst zweifelt niemand mehr, aus: Handelsblatt v. 10.02.1998, S. 9.

9 Vgl. Schrader, Alexander: Der Euro und die Kapitalmärkte - von der Provinzliga in die Weltliga, aus: Vereinsbank Volkswirtschaft Ausg. 04/1997, S. 4f.

10 Vgl. Wegner, Manfred: Die Entdeckung Europas, Baden-Baden 1991, S. 112.

11 Vgl. Steltzner, Holger; Weimer, Wolfram: Was kommt, wenn die D-Mark geht?, Frankfurt am Main 1997, S. 16.

12 Vgl. Wegner, Manfred: Die Entdeckung Europas, Baden-Baden 1991, S. 113.

13 Vgl. Wegner, Manfred: Die Entdeckung Europas, Baden-Baden 1991, S. 17.

14 Vgl. Adebahr, Hubertus: Währungstheorie und Währungspolitik - Einführung in die monetäre Außenwirt-

schaftslehre, Berlin 1978, S. 465f.

15 Vgl. Wegner, Manfred: Die Entdeckung Europas, Baden-Baden 1991, S. 114.

16 Vgl. Thiel, Elke: Die Europäische Union, München 1997, S. 149.

17 Vgl. Cezanne, Wolfgang: Monetäre Integration in der Europäischen Gemeinschaft - Ein Überblick über Theo- rien, Pläne und Maßnahmen, aus: Scharrer, Hans-Eckert; Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Das Europäische Wäh- rungssystem - Bilanz und Perspektiven eines Experiments, Bonn 1983, S. 16.

18 Vgl. Wegner, Manfred: Die Entdeckung Europas, Baden-Baden 1991, S. 114.

19 Vgl. Cezanne, Wolfgang: Monetäre Integration in der Europäischen Gemeinschaft - Ein Überblick über Theo- rien, Pläne und Maßnahmen, aus: Scharrer, Hans-Eckert; Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Das Europäische Wäh- rungssystem - Bilanz und Perspektiven eines Experiments, Bonn 1983, S. 16.

20 Vgl. Thiel, Elke: Die Europäische Union, München 1997, S. 148f.

21 Werner-Gruppe: Bericht an den Rat und Kommission über die stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion in der Gemeinschaft (Werner-Bericht), Brüssel 1970, aus: Hellmann, Rainer: Europäische Wirt- schafts- und Währungsunion - Eine Dokumentation, Baden-Baden 1972, S. 134ff.

22 Vgl. Steltzner, Holger; Weimer, Wolfram: Was kommt, wenn die D-Mark geht?, Frankfurt am Main 1997, S. 17.

23 Vgl. Thiel, Elke: Die Europäische Union, München 1997, S. 148.

24 Vgl. Roeper, Hans; Weimer, Wolfram: Die D-Mark - Eine deutsche Wirtschaftsgeschichte, Frankfurt am Main 1996, S. 201.

25 Vgl. Steltzner, Holger; Weimer, Wolfram: Was kommt, wenn die D-Mark geht?, Frankfurt am Main 1997, S. 17.

26 Vgl. ebenda, S. 17.

27 Vgl. Hanke, Thomas; Walter, Norbert: Der Euro - Kurs auf die Zukunft: die Konsequenzen der Währungsunion für Unternehmen und Anleger, Frankfurt am Main 1997, S. 18.

28 Vgl. Thiel, Elke: Die Europäische Union, München 1997, S. 152.

29 Vgl. Roeper, Hans; Weimer, Wolfram: Die D-Mark - Eine deutsche Wirtschaftsgeschichte, Frankfurt am Main 1996, S. 202.

30 Vgl. Wegner, Manfred: Die Entdeckung Europas, Baden-Baden 1991, S. 116.

31 Vgl. Roeper, Hans; Weimer, Wolfram: Die D-Mark - Eine deutsche Wirtschaftsgeschichte, Frankfurt am Main 1996, S. 202.

32 Vgl. ebenda, S. 393.

33 Vgl. Wegner, Manfred: Die Entdeckung Europas, Baden-Baden 1991, S. 119.

34 Vgl. Roeper, Hans; Weimer, Wolfram: Die D-Mark - Eine deutsche Wirtschaftsgeschichte, Frankfurt am Main 1996, S. 394.

35 Vgl. Schlesinger, Helmut: Vom Europäischen Währungssystem zur Europäischen Währungsunion, aus: Wai- gel, Theo (Hrsg.): Unsere Zukunft heißt Europa: Der Weg zur Wirtschafts- und Währungsunion, Düsseldorf 1996, S. 239.

36 Vgl. Kleinheyer, Norbert: Die Weiterentwicklung des Europäischen Währungssystems, Berlin 1987, S. 39.

37 Vgl. Harbrecht, Wolfgang: Europa auf dem Weg zur Wirtschafts- und Währungsunion - Theoretische und politische Probleme der Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion in der Europäischen Gemeinschaft, Stuttgart 1981, S. 147f.

38 Vgl. Scharrer, Hans-Eckart: Der Wechselkurs- und Interventionsmechanismus im EWS - Aus den Erfahrungen lernen?, aus: Scharrer, Hans-Eckart; Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Das Europäische Währungssystem - Bilanz und Perspektiven eines Experiments; Bonn 1983, S. 179.

39 Vgl. Thiel, Elke: Die Europäische Union, München 1997, S. 156.

40 Vgl. Deutsche Bundesbank: Geschäftsbericht 1993, Frankfurt am Main 1994, S. 90.

41 Vgl. Sulzberger, Peter: Europäische Währungsunion: So bereiten sich Unternehmen auf den ECU vor, Sindel- fingen 1995, S. 23.

42 Vgl. Hellmann, Rainer: Das Europäische Währungssystem - Kritische Einführung mit Dokumentation, Baden- Baden 1979, S. 59.

43 Vgl. Collignon, Stefan: Das Europäische Währungssystem im Übergang, Wiesbaden 1994, S. 37.

44 Vgl. Herz, Bernhard: Währungspolitische Asymmetrie im Europäischen Währungssystem, Baden-Baden 1994, S. 46.

45 Vgl. Abkommen zwischen den Zentralbanken der Mitgliedsstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Funktionsweise des Europäischen Währungssystems vom 13. März 1979, aus: Hellmann, Rainer: Das Europäische Währungssystem - Kritische Einführung und Dokumentation, Baden-Baden 1979, S. 153.

46 Vgl. Collignon, Stefan: Das Europäische Währungssystem im Übergang, Wiesbaden 1994, S. 21.

47 Vgl. ebenda, S. 147.

48 Vgl. Deutsche Bundesbank: Internationale Organisationen und Gremien im Bereich von Währung und Wirt- schaft Sonderdruck Nr. 3, Frankfurt am Main 1993, S. 311.

49 Vgl. Akte über den kurzfristigen Währungsbeistand vom 13. März 1979, aus: Hellmann, Rainer: Das Europäi- sche Währungssystem - Kritische Einführung und Dokumentation, Baden-Baden 1979, S. 161.

50 Vgl. Picker, Rolf: Europäisches Währungssystem/ECU, Hildesheim 1987, S. 176.

51 Vgl. Sulzberger, Peter: Europäische Währungsunion: So bereiten sich Unternehmen auf den ECU vor, Sindel- fingen 1995, S. 29.

52 Vgl. Entscheidung des Rates vom 22. März 1979, aus: Hellmann, Rainer: Das Europäische Währungssystem - Kritische Einführung und Dokumentation, Baden-Baden 1979, S. 170.

53 Vgl. Thiel, Elke: Die Europäische Union, München 1997, S. 156.

54 Vgl. Steltzner, Holger; Weimer, Wolfram: Was kommt, wenn die D-Mark geht?, Frankfurt am Main 1997, S. 22.

55 Vgl. Marquardt, Ralf-Michael: Vom europäischen Währungssystem zur europäischen Wirtschafts - und Wäh- rungsunion: Eine Untersuchung langfristiger geldpolitischer Implikationen und ihre Folgen für die Preisstabili- tät, Frankfurt am Main 1994, S. 123.

56 Vgl. Deutsche Bundesbank: Internationale Organisationen und Gremien im Bereich von Währung und Wirt- schaft Sonderdruck Nr. 3, Frankfurt am Main 1993, S. 307.

57 Vgl. Adebahr, Hubertus: Währungstheorie und Politik, Berlin 1978, S. 84.

58 Vgl. Deutsche Bundesbank: Internationale Organisationen und Gremien im Bereich von Währung und Wirt- schaft Sonderdruck Nr. 3, Frankfurt am Main 1993, S. 307.

59 Vgl. Sulzberger, Peter: Europäische Währungsunion: So bereiten sich Unternehmen auf den ECU vor, Sindel- fingen 1995, S. 27.

60 Vgl. Hasse, Rolf H.: Integration und Kooperation im Europäischen Währungswesen, Baden-Baden 1980, S. 99.

61 Vgl. Picker, Rolf: Europäisches Währungssystem/ECU, Hildesheim 1987, S. 71.

62 Vgl. Kleinheyer, Norbert: Die Weiterentwicklung des Europäischen Währungssystems, Berlin 1987, S. 91.

63 Vgl. Thiel, Elke: Die Europäische Union, München 1997, S. 159.

64 Vgl. Willms, Manfred: Internationale Währungspolitik, Kiel 1992, S. 200.

65 Vgl. Thiel, Elke: Die Europäische Union, München 1997, S. 159.

66 Vgl. Schlußfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates, Brüssel 1978, aus: Hellmann, Rainer: Das Euro- päische Währungssystem - Kritische Einführung und Dokumentation, Baden-Baden 1979, S. 137.

67 Vgl. Schlußfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates, Brüssel 1978, aus: Hellmann, Rainer: Das Euro- päische Währungssystem - Kritische Einführung und Dokumentation, Baden-Baden 1979, S. 137

68 Vgl. Hasse, Rolf H.: Die Europäische Zentralbank: Perspektiven für eine Weiterentwicklung des Europäischen Währungssystems, Gütersloh 1989, S. 94.

69 Vgl. ebenda, S. 96.

70 Vgl. Steltzner, Holger; Weimer, Wolfram: Was kommt, wenn die D-Mark geht?, Frankfurt am Main 1997, S. 50.

71 Vgl. Knappe, Karl: Der Beitrag von Währungsmechanismen zur Konvergenz und Stabilität - Das Beispiel EWS, aus: Scharrer, Hans-Eckart; Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Stabilität durch das EWS? - Koordination und Kon- vergenz im Europäischen Währungssystem, Bonn 1987, S. 113.

72 Vgl. Franzmeyer, Fritz: Die Abstimmung der Wirtschaftspolitik im EWS, aus: Scharrer, Hans-Eckart; Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Das Europäische Währungssystem - Bilanz und Perspektiven eines Experiments; Bonn 1983, S. 287.

73 Vgl. ebenda, S. 287.

74 Vgl. Collignon, Stefan: Das Europäische Währungssystem im Übergang, Wiesbaden, 1994, S. 35.

75 Vgl. ebenda, S. 36.

76 Vgl. Informationen zur politischen Bildung: Europäische Union, Bonn 1995, S. 27.

77 Vgl. Wegner, Manfred: Die Entdeckung Europas, Baden-Baden 1991, S. 126.

78 Vgl. Hombrecher, Ulrich: Bilanz der ökonomischen Konvergenz, aus: Scharrer, Hans-Eckart; Wessels, Wolf- gang (Hrsg.): Stabilität durch das EWS? - Koordination und Konvergenz im Europäischen Währungssystem, Bonn 1987, S. 186.

79 Vgl. Thiel, Elke: Die Europäische Union, München 1997, S. 157.

80 Vgl. Schlesinger, Helmut: Vom Europäischen Währungssystem zur Europäischen Währungsunion, aus: Wai- gel, Theo (Hrsg.): Unsere Zukunft heißt Europa: Der Weg zur Wirtschafts- und Währungsunion, Düsseldorf 1996, S. 244.

81 Vgl. Wegner, Manfred: Die Entdeckung Europas, Baden-Baden 1991, S. 123ff.

82 Vgl. Wegner, Manfred: Die Entdeckung Europas, Baden-Baden 1991, S. 130.

83 Vgl. Walter, Norbert: Das neue EWS - Was es für die WWU bedeutet, aus: The Philip Morris Institute for pub- lic policy research, Brüssel 1994, S. 78f.

84 Vgl. Hanke, Thomas; Walter, Norbert: Der Euro - Kurs auf die Zukunft: die Konsequenzen der Währungsunion für Unternehmen und Anleger, Frankfurt am Main 1997, S. 76.

85 Vgl. Marquardt, Ralf-Michael: Vom europäischen Währungssystem zur europäischen Wirtschafts - und Wäh- rungsunion: eine Untersuchung langfristiger geldpolitischer Implikationen und ihre Folgen für die Preisstabili- tät, Frankfurt am Main 1994, S. 135.

86 Vgl. Thiel, Elke: Die Europäische Union, München 1997, S. 159.

87 Vgl. Claassen, Emil-Maria: Monetäre Aussenwirtschaftslehre - Industrieländer, Währungsunionen und die

Dritte Welt, München 1996, S. 35ff.

88 Vgl. Hanke, Thomas; Walter, Norbert: Der Euro - Kurs auf die Zukunft: die Konsequenzen der Währungsunion für Unternehmen und Anleger, Frankfurt am Main 1997, S. 78.

89 Vgl. Schlesinger, Helmut: Vom Europäischen Währungssystem zur Europäischen Währungsunion, aus: Wai- gel, Theo (Hrsg.): Unsere Zukunft heißt Europa: Der Weg zur Wirtschafts- und Währungsunion, Düsseldorf 1996, S. 245.

90 Vgl. Steltzner, Holger; Weimer, Wolfram: Was kommt, wenn die D-Mark geht?, Frankfurt am Main 1997, S. 29.

91 Vgl. Zschiederich, Harald: Binnenmarkt Europa, Wiesbaden 1993, S. 206.

92 Vgl. Thomasberger, Claus: Europäische Währungsintegration und globale Währungskonkurrenz, Tübingen 1993, S. 219.

93 Vgl. Neumann, Wolfgang: Auf dem Weg zu einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, Stuttgart 1991, S. 42.

94 Vgl. Scharrer, Hans-Eckart: Konstruktiver Delors-Bericht, aus: Wirtschaftsdienst Ausg. 05/1989, S. 220.

95 Vgl. Delors, Jaques (Vors.): Bericht zur Wirtschafts- und Währungsunion in der Europäischen Gemeinschaft, aus: Europarecht, Baden-Baden 1989, S. 279f.

96 Vgl. Scharrer, Hans-Eckart: Stabilitätspolitischer Grundkonsens erforderlich, aus: Wirtschaftsdienst Ausg. 06/1989, S. 283.

97 Delors, Jaques (Vors.): Bericht zur Wirtschafts- und Währungsunion in der Europäischen Gemeinschaft, aus: Europarecht, Baden-Baden 1989, S. 278.

98 Vgl. Caesar, Rolf: Der Delors-Bericht: ein wegweisendes Dokument?, aus: Wirtschaftsdienst Ausg. 06/1989, S. 272.

99 Vgl. Thomasberger, Claus: Europäische Währungsintegration und globale Währungskonkurrenz, Tübingen 1993, S. 222.

100 Vgl. Delors, Jaques (Vors.): Bericht zur Wirtschafts- und Währungsunion in der Europäischen Gemeinschaft, aus: Europarecht, Baden-Baden 1989, S. 282f.

101 Vgl. Wegner, Manfred: Die Entdeckung Europas, Baden-Baden 1991, S. 141.

102 Vgl. Thiel, Elke: Die Europäische Union, München 1997, S. 165.

103 Vgl. Caesar, Rolf: Der Delors-Bericht: ein wegweisendes Dokument?, aus: Wirtschaftsdienst Nr. 06/1989, S. 271f.

104 Vgl. Thygesen, Niels: The Delors Report and European economic and monetary union, aus: International Af- fairs No. 04/1989, S. 639.

105 Delors, Jaques (Vors.): Bericht zur Wirtschafts- und Währungsunion in der Europäischen Gemeinschaft, aus: Europarecht, Baden-Baden 1989, S. 281.

106 Vgl. Caesar, Rolf: Der Delors-Bericht: ein wegweisendes Dokument?, aus: Wirtschaftsdienst Nr. 06/1989, S. 271.

107 Vgl. Poser, Arwad Max von: Europäische Währungsunion: Die EWWU zwischen Maastricht und Frankfurt, Stuttgart 1994, S. 25.

108 Vgl. Baer, Gunter D.: Der Delors-Bericht: Ausgangspunkt für die weitere Diskussion, aus: Weber, Manfred (Hrsg.): Europa auf dem Weg zur Währungsunion, Darmstadt 1991, S. 51.

109 Vgl. Thomasberger, Claus: Europäische Währungsintegration und globale Währungskonkurrenz, Tübingen 1993, S. 224.

110 Vgl. Baer, Gunter D.: Der Delors-Bericht: Ausgangspunkt für die weitere Diskussion, aus: Weber, Manfred (Hrsg.): Europa auf dem Weg zur Währungsunion, Darmstadt 1991, S. 51f.

111 Vgl. Schlesinger, Helmut: Vom Europäischen Währungssystem zur Europäischen Währungsunion, aus: Wai- gel, Theo (Hrsg.): Unsere Zukunft heißt Europa: Der Weg zur Wirtschafts- und Währungsunion, Düsseldorf 1996, S. 246.

112 Vgl. EWI: Das Europäische Währungsinstitut, Frankfurt am Main 1997, S. 7f.

113 Vgl. Roeper, Hans; Weimer, Wolfram: Die D-Mark: eine deutsche Wirtschaftsgeschichte, Frankfurt am Main, 1996, S. 397.

114 Vgl. Bundesverband deutscher Banken: Der Euro - stabiles Geld für Europa, Köln 1997, S. 7ff.

Ende der Leseprobe aus 200 Seiten

Details

Titel
Der Euro: Die Einführung einer einheitlichen europäischen Währung unter Berücksichtigung möglicher Auswirkungen auf die Rentenmärkte
Hochschule
Universität Bremen  (Wirtschaftswissenschaft)
Autor
Jahr
1998
Seiten
200
Katalognummer
V3884
ISBN (eBook)
9783638124041
Dateigröße
1140 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Euro, Einführung, Währung, Berücksichtigung, Auswirkungen, Rentenmärkte
Arbeit zitieren
Henry Müller (Autor:in), 1998, Der Euro: Die Einführung einer einheitlichen europäischen Währung unter Berücksichtigung möglicher Auswirkungen auf die Rentenmärkte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/3884

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