Das Thema meiner Seminararbeit behandelt nicht abzugsfähige Ausgaben im
Rahmen der Einkommenssteuer (ESt). Diese sind in § 20 Einkommenssteuergesetz
(EStG) geregelt. Für ein besseres Verständnis möchte ich kurz erwähnen, welchem Bereich der
Einkommensermittlung diese Thematik zuzuordnen ist. Im Zuge der Berechnung der
Bemessungsgrundlage sind vom Steuerpflichtigen, die im Laufe des Wirtschaftsjahres angefallenen Betriebseinnahmen bzw. Einnahmen und Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zu ermitteln. Unternehmer müssen dabei
nach den, sich aus ihrer Gewinnermittlungsart ergebene n Vorschriften vorgehen. Um
einer willkürlichen Behandlung jeglicher Aufwendungen durch den Steuerpflichtigen
entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber die Regelungen des § 20 EStG erlassen. Dieser schließt bestimmte Kosten vom Abzug aus. Das heißt, die Bemessungsgrundlage als Basis für die Anwendung des Tarifs darf durch diese Aufwendungen nicht vermindert werden. Im Zuge meiner Arbeit möchte ich die vom Gesetzgeber erlassenen Bestimmungen des § 20 EStG zunächst inhaltlich umreißen. Das Hauptaugenmerk liegt jedoch in der Vermittlung von Sinn und Zweck der einzelnen Paragraphen, sodass die zu Grunde liegenden Intentionen des Gesetzgebers klar ersichtlich werden. Anhand von
Beispielen werden etwaige Abgrenzungsprobleme und aus dem Gesetzestext resultierende Unk larheiten erklärt. Mein Ziel ist es, dem Leser einen Überblick über die materiellen Vorschriften zu vermitteln. Insbesondere gehen meine Bestrebungen jedoch in die Richtung, den Blick für die Hintergründe der Normen zu schärfen und den Sinn bestimmter Regelungen zu erfassen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 2 Allgemeines
- 3 Aufwendungen für Haushalt, Unterhalt und Lebensführung
- 3.1 Private versus berufliche bzw. betriebliche Veranlassung
- 3.2 Aufteilungs- und Abzugsverbot
- 3.3 Angemessenheitsprüfung
- 3.4 Repräsentationsaufwendungen
- 4 Reisekosten
- 5 Arbeitszimmer
- 6 Schmier- und Bestechungsgelder
- 7 Sonstige Bestimmungen
- 7.1 Personensteuern
- 7.2 Steuerfreie oder endbesteuerte Einnahmen
- 8 Resumée
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht die in § 20 EStG geregelten nicht abzugsfähigen Aufwendungen im Rahmen der Einkommenssteuer. Das Hauptziel ist es, den Sinn und Zweck der einzelnen Paragraphen zu vermitteln und die Intentionen des Gesetzgebers aufzuzeigen. Abgrenzungsprobleme und Unklarheiten im Gesetzestext werden anhand von Beispielen erläutert.
- Nicht abzugsfähige Aufwendungen nach § 20 EStG
- Abgrenzung zwischen privaten und beruflichen Aufwendungen
- Auswirkungen auf die Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer
- Interpretation und Anwendung des § 20 EStG
- Beispiele zur Veranschaulichung der Gesetzesbestimmungen
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung führt in das Thema der nicht abzugsfähigen Ausgaben gemäß § 20 EStG ein und erläutert den Kontext innerhalb der Einkommenssteuerberechnung. Sie betont die Notwendigkeit dieser Regelung zur Vermeidung willkürlicher Manipulation der Bemessungsgrundlage und beschreibt den Fokus der Arbeit auf der Vermittlung des Sinns und Zwecks der einzelnen Paragraphen sowie der Klärung von Abgrenzungsproblemen anhand von Beispielen. Das Ziel ist ein umfassender Überblick über die materiellen Vorschriften und ein vertieftes Verständnis der Hintergründe der Normen.
2 Allgemeines: Dieses Kapitel verdeutlicht die Zielsetzung des Gesetzgebers mit § 20 EStG: den eindeutigen Ausschluss der Abzugsfähigkeit bestimmter Aufwendungen, um Manipulationen der Bemessungsgrundlage zu verhindern. Es wird erklärt, dass Ausgaben, die nicht mit der Einkommenserzielung zusammenhängen (Einkommensverwendung), grundsätzlich unberücksichtigt bleiben. Der Abschnitt hebt die Ausnahme für Sonderausgaben (§ 18 EStG) und außergewöhnliche Belastungen (§ 34 EStG) hervor, wobei Einschränkungen für Unterhaltsleistungen und strafbare Zuwendungen bestehen. Schließlich wird die einheitliche Behandlung von Aufwendungen sowohl bei betrieblichen als auch privaten Einkünften betont.
3 Aufwendungen für Haushalt, Unterhalt und Lebensführung: Dieses Kapitel befasst sich detailliert mit den in § 20 Abs. 1 Z. 1 EStG angesprochenen Aufwendungen für Haushalt, Unterhalt und Lebensführung. Es betont die klarstellende Bedeutung des Gesetzestextes, der private Ausgaben explizit vom Abzug ausschließt. Die Auslegung erfolgt im weiteren Sinne, umfassend auch Aufwendungen für Erholung, Freizeit und Gegenstände des höchstpersönlichen Gebrauchs. Freiwillige Zuwendungen und Zahlungen an gesetzlich Unterhaltsberechtigte werden ebenfalls behandelt. Die schwierige Abgrenzung zwischen privaten und beruflichen Aufwendungen wird anhand eines Beispiels eines Fahrradkuriers veranschaulicht, der aufgrund seines Berufs erhöhte Kosten für Lebensmittel hat. Die Frage der Abzugsfähigkeit dieser Kosten wird diskutiert.
Schlüsselwörter
§ 20 EStG, nichtabzugsfähige Aufwendungen, Einkommenssteuer, Bemessungsgrundlage, private Aufwendungen, berufliche Aufwendungen, Abzugsfähigkeit, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Einkommensverwendung, Einkommenserzielung.
Häufig gestellte Fragen zu "Nicht abzugsfähige Aufwendungen nach § 20 EStG"
Was ist das Thema dieser Seminararbeit?
Die Seminararbeit befasst sich mit den nach § 20 EStG nicht abzugsfähigen Aufwendungen im Rahmen der Einkommensteuer. Sie untersucht den Sinn und Zweck der einzelnen Paragraphen, die Intentionen des Gesetzgebers und erläutert Abgrenzungsprobleme und Unklarheiten anhand von Beispielen.
Welche Themen werden im Detail behandelt?
Die Arbeit behandelt unter anderem die Abgrenzung zwischen privaten und beruflichen Aufwendungen, die Auswirkungen auf die Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer, die Interpretation und Anwendung des § 20 EStG sowie verschiedene Beispiele zur Veranschaulichung der Gesetzesbestimmungen. Konkret werden Aufwendungen für Haushalt, Unterhalt und Lebensführung, Reisekosten, Arbeitszimmer, Schmier- und Bestechungsgelder sowie weitere Bestimmungen (Personensteuern, steuerfreie oder endbesteuerte Einnahmen) untersucht.
Wie ist die Seminararbeit aufgebaut?
Die Arbeit gliedert sich in eine Einleitung, ein allgemeines Kapitel, Kapitel zu spezifischen Aufwandsarten (Haushalt, Unterhalt, Lebensführung; Reisekosten; Arbeitszimmer; Schmier- und Bestechungsgelder; Sonstige Bestimmungen), und ein Resümee. Jedes Kapitel bietet eine detaillierte Erläuterung der relevanten Gesetzesbestimmungen und deren Anwendung.
Was ist das Hauptziel der Arbeit?
Das Hauptziel ist es, den Sinn und Zweck der einzelnen Paragraphen des § 20 EStG zu vermitteln und die Intentionen des Gesetzgebers aufzuzeigen. Die Arbeit zielt auf ein umfassendes Verständnis der materiellen Vorschriften und der Hintergründe der Normen ab.
Welche Schlüsselbegriffe sind relevant?
Wichtige Schlüsselbegriffe sind: § 20 EStG, nichtabzugsfähige Aufwendungen, Einkommenssteuer, Bemessungsgrundlage, private Aufwendungen, berufliche Aufwendungen, Abzugsfähigkeit, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Einkommensverwendung, Einkommenserzielung.
Wie wird die Abgrenzung zwischen privaten und beruflichen Aufwendungen behandelt?
Die Abgrenzung zwischen privaten und beruflichen Aufwendungen wird ausführlich behandelt und anhand von Beispielen (z.B. erhöhte Lebensmittelkosten eines Fahrradkuriers) veranschaulicht. Die Arbeit zeigt die Schwierigkeiten bei der Abgrenzung auf und diskutiert die jeweilige Abzugsfähigkeit.
Welche Ausnahmen von der Nicht-Abzugsfähigkeit gibt es?
Die Arbeit erwähnt Ausnahmen für Sonderausgaben (§ 18 EStG) und außergewöhnliche Belastungen (§ 34 EStG), wobei Einschränkungen für Unterhaltsleistungen und strafbare Zuwendungen bestehen.
Worum geht es im Kapitel zu den Aufwendungen für Haushalt, Unterhalt und Lebensführung?
Dieses Kapitel erläutert detailliert § 20 Abs. 1 Z. 1 EStG und betont den expliziten Ausschluss privater Ausgaben vom Abzug. Es umfasst Aufwendungen für Erholung, Freizeit und Gegenstände des höchstpersönlichen Gebrauchs sowie freiwillige Zuwendungen und Zahlungen an gesetzlich Unterhaltsberechtigte.
Was ist der allgemeine Zweck des § 20 EStG?
Der Zweck des § 20 EStG ist der eindeutige Ausschluss der Abzugsfähigkeit bestimmter Aufwendungen, um Manipulationen der Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer zu verhindern. Ausgaben, die nicht mit der Einkommenserzielung zusammenhängen (Einkommensverwendung), bleiben grundsätzlich unberücksichtigt.
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- Bettina Hofmeister (Author), 2003, Die nichtabzugsfähigen Aufwendungen des § 20 EStG (ohne Angemessenheitsprüfung), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38980