Diese Arbeit entstand im Rahmen des Seminars zur Volksgesetzgebung und zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid am Deutschen Institut für sachunmittelbare Demokratie e.V. – DISUD. Im Gegensatz zur Weimarer Reichsverfassung von 1919 ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland stark repräsentativ geprägt. Das Scheitern der Weimarer Republik wurde unter anderem auf die hohe Beteiligung des Volkes an der politischen Entscheidungsfindung zurückgeführt.1 Es soll hier der Versuch unternommen werden, ob und inwieweit das Argument der schlechten „Weimarer Erfahrungen“ mit der Volksgesetzgebung tragfähig ist und ob es zudem auch andere Ursachen für die Ablehnung plebiszitärer Elemente durch den Parlamentarischen Rat gab. Nach einem kurzen historischen Einstieg zu der Entstehung der Weimarer Reichsverfassung (WRV) und ihrer Grundzüge werden die Instrumente direkter Demokratie dargestellt. Anschließend werden ausführlich die Erfahrungen mit den plebiszitären Elementen erörtert. Im letzten Kapitel wird untersucht, inwiefern die nach Art. 41 Abs. 1 WRV erfolgte Wahl des Staatsoberhauptes als Grund für ein Scheitern dieser Demokratie angesehen werden kann. Des Weiteren wird darauf eingegangen, aus welchen Gründen der Parlamentarische Rat eine antiplebiszitäre Haltung vertrat und eben von einer Aufnahme der Bestimmungen zur Volksgesetzgebung entsprechend Art. 73 WRV abgesehen hat. Abschließend werde ich der Frage nachgehen, ob die Entscheidung des Parlamentarischen Rates auch heute noch richtungweisend ist und kurz darlegen, welche Ansichten über die Einführung direkter Demokratie auf Bundesebene den „Weimarer Erfahrungen“ gegenüber stehen. 1 Grötemaker, Manfred: „Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Von der Gründung bis zur Gegenwart.“, Frankfurt/Main 2004, S. 57ff
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Direkte Demokratie in der Weimarer Reichsverfassung
- 1) Entstehung und Grundzüge der Weimarer Reichs-verfassung
- 2) Direktdemokratische Elemente in der Weimarer Reichsverfassung
- a) Begriffsbestimmung
- b) Gebietsänderungen
- c) Das Personalplebiszit – der Reichspräsident
- d) Die Volksgesetzgebung
- III. Die Praxis der Weimarer Republik
- 1) Die ersten Verfahrensfälle
- 2) Die drei bekanntesten Begehren
- a) Der Volksentscheid über die Fürstenenteignung
- b) Das Volksbegehren zum Panzerkreuzerverbot
- c) Der Volksentscheid gegen den „Young-Plan“
- 3) Ein Beispiel auf Landesebene
- IV. Schlechte Erfahrungen oder begründeter Unmut?
- 1) Der vom Volk gewählte Reichspräsident als ein Grund für das Scheitern der Weimarer Demokratie?
- 2) Die antiplebiszitäre Haltung des Parlamentarischen Rats - Lehren aus Weimar?
- 3) Fazit und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit untersucht die Rolle der direkten Demokratie in der Weimarer Republik. Sie analysiert die direkten demokratischen Elemente in der Weimarer Reichsverfassung und beleuchtet deren Umsetzung in der Praxis. Im Fokus stehen dabei die Erfahrungen mit der Volksgesetzgebung und die Frage, inwieweit diese Erfahrungen die Ablehnung plebiszitärer Elemente durch den Parlamentarischen Rat beeinflusst haben.
- Die direktdemokratischen Elemente in der Weimarer Reichsverfassung
- Die Praxis der Volksgesetzgebung in der Weimarer Republik
- Die Rolle des Reichspräsidenten in der Weimarer Demokratie
- Die antiplebiszitäre Haltung des Parlamentarischen Rates
- Die Relevanz der "Weimarer Erfahrungen" für die heutige Diskussion über direkte Demokratie
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Fragestellung der Arbeit dar und skizziert den Aufbau. Kapitel II beleuchtet die direkte Demokratie in der Weimarer Reichsverfassung. Es werden die Entstehung und die Grundzüge der Weimarer Reichsverfassung dargestellt, und die direktdemokratischen Elemente werden im Detail analysiert. Kapitel III befasst sich mit der Praxis der Weimarer Republik und analysiert verschiedene Verfahrensfälle sowie die drei bekanntesten Volksbegehren. Es wird auch ein Beispiel für die Umsetzung direkter Demokratie auf Landesebene beleuchtet. Kapitel IV widmet sich der Frage, ob die Erfahrungen mit der direkten Demokratie in der Weimarer Republik die Ablehnung plebiszitärer Elemente durch den Parlamentarischen Rat beeinflusst haben. Es wird untersucht, inwieweit die Wahl des Reichspräsidenten als ein Grund für das Scheitern der Weimarer Demokratie angesehen werden kann und welche Gründe der Parlamentarische Rat für seine antiplebiszitäre Haltung hatte. Das Kapitel schließt mit einem Ausblick auf die heutige Diskussion über direkte Demokratie und die Relevanz der "Weimarer Erfahrungen".
Schlüsselwörter
Direkte Demokratie, Weimarer Republik, Volksgesetzgebung, Volksbegehren, Volksentscheid, Reichspräsident, Parlamentarischer Rat, "Weimarer Erfahrungen", Repräsentative Demokratie, Plebiszit, Grundgesetz, Bundesebene,
- Arbeit zitieren
- Sebastian Hilbert (Autor:in), 2005, Direkte Demokratie in der Weimarer Republik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/39093