Korruption. Untersuchung der Auswirkungen von Korruption auf die soziale Wohlfahrt und Ressourcenallokation von Staatsgütern


Seminararbeit, 2016

17 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Problemstellung

2. Erklärungsansätze und Anreize
2.1 Die Prinzipal-Agent-Theorie
2.2 Das Korruptionsdilemma

3. Weitere industrieökonomische Betrachtungen
3.1 Das Beamten-Monopol
3.2 Kartelltheorie und Korruption bei komplementären Gütern
3. Schlussfolgerung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Das Prinzipal-Agent-Klient-Modell

Abbildung 2: Auszahlungsmatrix im Korruptionsdilemma

Abbildung 3: Wohlfahrtseffekte im Monopol durch Korruption mit und ohne Diebstahl

1. Problemstellung

Schmiert Korruption die Räder der Wirtschaft oder streut sie Sand ins Getriebe? Dies ist laut Aufgabenstellung die zentrale Fragestellung. ‚Korruption‘ leitet sich aus dem Lateinischen (corruptio, ‚Verderbnis‘, ‚Verdorbenheit‘) ab und ist somit schon der Wortherkunft nach eindeutig negativ konnotiert. Dabei sind sich zwei Parteien immer einig. Egal ob ein unsicherer Auftrag gesichert oder das Genehmigungsverfahren bei einer Behörde beschleunigt werden soll. Könnte man da nicht von einer Win-Win-Situation sprechen?

Nach deutscher Rechtsprechung ist Korruption jedoch illegal und wird strafrechtlich verfolgt. Die wichtigsten Korruptionsdelikte sind Vorteilsnahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung.[1] Damit einhergehende Straftatbestände lauten unter anderem Geldwäsche, Betrug und Untreue.[2] Doch wie lässt sich der volkswirtschaftliche Schaden durch Korruption begründen und quantifizieren, sofern er denn überhaupt entsteht? Laut Schätzung des Internationalen Währungsfonds betrugen die ökonomischen und sozialen Kosten durch Korruption im Jahr 2015 rund 1,5 – 2,0 Billionen USD und damit rund 2% der weltweiten Wirtschaftsleistung.[3] Wenn dieser immense Schaden tatsächlich entstanden ist; wie hätte er womöglich verhindert werden können? Wirkt Korruption nicht ohnehin wie eine Steuer und hat damit ebenso eine Daseinsberechtigung? Drastischer noch: Was, wenn Korruption legal wäre? Tatsache ist, es gibt Autoren, die der Meinung sind, dass ein bestimmtes Maß an Korruption vorteilhalt ist; weil sie zum Beispiel wie ein direkt gezahlter Stücklohn wirkt und Unternehmen hilft, schwerfällige Regulierungen zu überwinden.[4] Ein Effizienzkriterium könnte somit das schnellere Zusammentreffen und Angebot und Nachfrage durch Korruption sein. Die Ausarbeitung ist vom Umfang begrenzt und erhebt keinen Anspruch, das Thema allumfassend zu beleuchten. Im Mittelpunkt steht die Untersuchung der Auswirkungen von Korruption auf die soziale Wohlfahrt und Ressourcenallokation am Beispiel von Staatsgütern. Dazu bedienen wir uns der Ideen und verwendeten Modelle eines Fachartikels zum Thema Korruption, der 1993 im Quarterly Journal of Economics erschienen ist und führen fehlende Erläuterungen und zusätzliche Aspekte mit ins Feld.[5] Aus den Ergebnissen werden Handlungsansätze abgeleitet, um womöglich unerwünschte Effekte der Korruption zu unterbinden.

Im nächsten Kapitel beschäftigen wir uns zunächst mit grundlegenden Erklärungsansätzen und Anreizstrukturen von Korruption.

2. Erklärungsansätze und Anreize

2.1 Die Prinzipal-Agent-Theorie

Der eingangs erwähnte Referenzartikel betrachtet das Prinzipal-Agenten-Problem als gegeben.[6] Da die Theorie, bzw. dessen Erweiterungen, in der Literatur jedoch als einer der häufigsten Erklärungsansätze von Korruption herangezogen wird, wollen wir deren Grundzüge und Haupterkenntnisse mit aufführen. Im Mittelpunkt steht die Abbildung der Austauschbeziehung zwischen verschiedenen Funktionsträgern auf horizontaler und vertikaler Ebene. Wichtig dabei ist die Erkenntnis, dass der Auftragnehmer (Agent) nicht notwendigerweise im Interesse des Auftraggebers (Prinzipal) handeln muss, da individuelle Nutzenfunktionen unterstellt werden können.[7] Eine Erweiterung, die sich gut auf das Thema übertragen lässt, stellt das Prinzipal-Agent-Klient-Modell dar.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Das Prinzipal-Agent-Klient-Modell[8]

Zwischen dem Prinzipal und dem Agenten herrscht eine formalrechtliche Beziehung, während zwischen dem Klient und Agent eine informelle Beziehung besteht und ein korruptes Tauschgeschäft stattfinden kann. Dieses Modell ist geeignet, um Interaktionsmöglichkeiten zwischen Unternehmen, deren Angestellten und Kunden im Hinblick auf korruptes Verhalten darzustellen. Gleiches gilt für Bürger, Beamte und den Staat bzw. Behörden. Sollen unerwünschte Handlungen unterbunden werden, lassen sich zwei grundlegende Strategien ableiten: Intervention bei der Prinzipal-Agent-Beziehung oder Intervention bei der Agent-Klient-Beziehung.

2.2 Das Korruptionsdilemma

Obwohl wir jetzt schon zwei allgemeine, jedoch wenig konkrete Ansätze zur möglichen Korruptionsbekämpfung hergeleitet haben, wollen wir vorerst versuchen, deren Anreize und potentiellen Schaden zu verstehen. Wer Korruption in den Google News sucht, merkt schnell wie omnipräsent das Thema in aller Herren Länder ist. Nehmen wir an, Aufträge würden durch einen Auktionsprozess versteigert, dann könnten Anbieter, die auf Bestechungsgelder verzichten nicht den Zuschlag erhalten.[9] Auf der anderen Seite führte der Wettbewerb unter den Auftraggebern dazu, dass maximale Bestechungsgelder eingesammelt werden.[10]

Analog zum oft zitierten und viel beachteten Gefangenendilemma lässt sich aus dem zuvor genannten Gedanken als spieltheoretischer Erklärungsansatz ein Korruptionsdilemma ableiten. Dazu konstruieren wir ein sogenanntes Bi-Matrix-Spiel.[11] Angenommen bei der Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Ausschreibung entscheiden zwei Beamte A und B in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich der Behörde darüber, welche Unternehmen den Zuschlag bekommen. Die Löhne der Beamten sind dabei abhängig vom Marktergebnis und ihrer Bestechlichkeit.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Auszahlungsmatrix im Korruptionsdilemma[12]

Die vier Felder stellen die Strategiealternativen der Beamten dar. Die Zahl vor dem Komma steht jeweils für die Auszahlung von A. Die Zahl nach dem Komma für die Auszahlung von B. Wenn sich beide Beamte nicht bestechen lassen, erhalten sie am Ende der Periode einen Lohn von 7 Einheiten. Jetzt kommt ein ineffizientes Unternehmen, welches normalerweise nicht die Ausschreibung gewinnen würde auf die Idee A zu bestechen und erhält somit den Auftrag. A kassiert dafür ein Bestechungsgeld in Höhe von 3 Einheiten. Da jetzt ein ineffizientes Unternehmen anfängt zu bauen, muss das Marktergebnis am Ende der Periode geringer sein, als wenn das „beste“ Unternehmen den Bau fertiggestellt hätte: 13 < 14.[13] Schuld daran könnten z.B. Kostensteigerungen durch Schäden aufgrund von minderwertigen Baumaterialien sein. Um das Beispiel fortzuführen, gehen wir davon aus, dass die Behörde am Ende der Periode den Schaden erkennt und den Beamten dafür das Weihnachtsgeld streicht. Der Lohn für die Beamten betrüge daraufhin nur noch 5 Einheiten. Für A ist dies immer noch vorteilhalt, denn seine Auszahlung beträgt jetzt 5 + 3 = 8 anstatt 7 Einheiten. Wenn sich einer der Beamten bestechen lässt, beträgt das Marktergebnis somit 13. B jedoch kennt den Anreiz von A durch Korruption seinen Lohn aufzubessern und weiß, dass er dadurch schlechter gestellt ist. Sein Lohn beträgt ja jetzt nur 5 Einheiten. B entscheidet sich daher ebenfalls dafür Bestechungsgeld anzunehmen. Aus Sicht der individuellen Nutzenmaximierung führen diese Überlegungen unweigerlich zu einem Nash-Gleichgewicht, das nicht pareto-optimal ist. Im Pareto Optimum kann kein Spieler mehr besser gestellt werden, ohne dass zugleich ein anderer Spieler schlechter gestellt wird. Dies ist bei unserer Überlegung bereits in der Ausgangssituation ohne Korruption der Fall. Am Ende aber zeigen sich beide Beamte bestechlich und reagieren damit jeweils bestmöglich auf die gegebene Strategie des anderen, obwohl das Marktergebnis damit schlechter ist: 12 < 14. A und B erhalten je einen Lohn von 6 anstatt 7 Einheiten. Im Vergleich zur Ausgangssituation machen beide einen Verlust von 1 Einheit. Voraussetzung für dieses Ergebnis ist, dass die „Spieler“ nicht kooperieren.

Genau die gleiche Anreizstruktur besteht aus Unternehmenssicht, da es sich keins der Unternehmen leisten kann, dem Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil einzuräumen.[14] Im Extremfall reicht ein einziger korrupter Anbieter oder Nachfrager aus, um einen Anreiz für alle anderen zu liefern, ebenfalls zu korrumpieren. Das zeigt, warum es in der Praxis schwer fallen könnte, Korruption effektiv zu bekämpfen.

Im nächsten Kapitel steigen wir etwas tiefer in den Markt ein und führen zusätzliche Aspekte der Wohlfahrt auf. Dazu betrachten wir zunächst einen monopolistischen Anbieter. Im Anschluss daran wollen wir zeigen, wie es sich verhält, wenn zwei Firmen miteinander kooperieren (ein Kartell bilden) und vergleichen die Ergebnisse unter verschiedenen Wettbewerbs- und Marktkonstellationen miteinander. Dabei schließen wir auch unterschiedliche Güterbeziehungen mit ein.

3. Weitere industrieökonomische Betrachtungen

3.1 Das Beamten-Monopol

Zum Einstieg konstruieren wir ein einfaches Modell eines homogenen Staatsgutes, z.B. eines Reisepasses oder einer Importlizenz. Die Nachfrage der privaten Haushalte nach diesem Gut in Abhängigkeit vom Preis sei gegeben durch D. Des Weiteren nehmen wir an, dass das Gut von einem Regierungsbeamten mit monopolistischem Handlungsspielraum ohne Angst vor Bestrafung veräußert wird. Die Möglichkeit der Preisdiskriminierung lassen wir dabei außer Acht. Der Beamte kann also für das gleiche Gut keine unterschiedlichen Preise verlangen. Sein Ziel ist, die Summe der Bestechungsgelder B durch den Verkauf zu maximieren.[15] Dabei entstehen dem Beamten keinerlei Kosten. Der offizielle Preis des Staatsgutes ist gegeben durch P1. Es werden nun zwei Fallunterscheidungen getroffen und anschließend im Hinblick auf die Wohlfahrt analysiert.

Im ersten Fall ohne Diebstahl kassiert der Beamte das Bestechungsgeld und führt den offiziellen Preis an die zuständige Stelle ab. Um das Optimierungsproblem zu lösen, ist zunächst die Höhe der Grenzkosten MC und Grenzerträge MR relevant. Grenzkosten (engl. marginal cost) sind dabei Kosten, die durch Produktion einer zusätzlichen Mengeneinheit entstehen. Grenzerlöse (engl. marginal revenue) kennzeichnen analog den Erlöszuwachs durch Verkauf einer zusätzlichen Mengeneinheit. Im Optimum entsprechen die Grenzerlöse den Grenzkosten. Die Steigung der Gewinnfunktion ist an der Stelle gerade null und der Gewinn somit maximal.[16] Die Grenzkosten aus Sicht des Beamten betragen im ersten Beispiel P1. Der Preis, den er verlangt, beträgt P1 + B1.

Im zweiten Fall mit Diebstahl hält der Beamte den Verkauf geheim und verbucht den gesamten Erlös als Gewinn, ohne einen Teil davon abzuführen. Seine Grenzkosten betragen null und der daraus resultierende Preis im Optimum B2. Der Käufer braucht nur das Bestechungsgeld zu zahlen. Der Preis ist somit geringer als im ersten Fall ohne Diebstahl und könnte theoretisch sogar unter dem offiziellen Verkaufspreis liegen.[17] Die Zusammenhänge sind in Abbildung 1 grafisch dargestellt. Nehmen wir alternativ an die Grenzerlösfunktion (MR) lasse sich durch die rote Gerade darstellen. Im Fall mit Diebstahl resultiert jetzt P1 > P2.

Doch was bedeutet das für die gesellschaftliche Wohlfahrt? Ist Korruption in dem Zusammenhang überhaupt schädlich? Der Monopolist ist bestrebt, die Konsumentenrente KR abzuschöpfen. Diese kann als Differenz zwischen maximaler Zahlungsbereitschaft und dem Marktpreis verstanden werden. Im Fall mit Diebstahl lässt sich die Konsumentenrente durch die gelbe Fläche in Abbildung 3 darstellen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Wohlfahrtseffekte im Monopol durch Korruption mit und ohne Diebstahl[18]

Die Produzentenrente PR lässt sich als Differenz zwischen Erlös (Verkaufspreis) und variablen Kosten, also den Kosten, die abhängig von der zu produzierenden Menge entstehen, definieren.[19] Im Fall mit Diebstahl besteht die Produzentenrente jetzt definitionsgemäß aus der grünen und roten Fläche in Abbildung 3.

Auch wenn dies in unserem Beispiel weitere Implikationen mit sich bringt, definieren wir die Wohlfahrt W allgemeingültig durch die Summe von Konsumentenrente und Produzentenrente. Es gilt: . Die maximale Wohlfahrt stellt sich bei vollkommener Konkurrenz ein. Eine Situation, in der die Preise den Grenzkosten entsprechen. Die Unternehmen erzielen dabei keinen Gewinn mehr.[20] In unserem Fall lässt sich dieses Gleichgewicht konstruieren, wenn die Staatsgüter zu einem Preis von P1 abgesetzt werden und die Grenzkosten für die Produktion MC1 ebenfalls P1 betragen. Für einen gemeinwohlmaximierenden Staat ist diese Annahme also durchaus plausibel. Die maximale Wohlfahrt ergibt sich damit aus der gelben, grünen und blauen Fläche als Dreieck zwischen den Punkten a, P1 und c in der Grafik. Dieses idealtypische Marktgleichgewicht zum Gleichgewichtspreis P1 ist pareto-optimal, d.h. kein Wirtschaftssubjekt kann jetzt mehr besser gestellt werden ohne dass zugleich ein anderes schlechter gestellt wird. Eine Preiserhöhung wirkt unmittelbar zu Lasten der Konsumenten. Eine Preissenkung unmittelbar zu Lasten des Staates. In dem Zusammenhang ist es wichtig zu verstehen, dass ein Preis unterhalb von P1 in unserem Modell nicht zu einem direkten Wohlfahrtsverlust führt, weil wir davon ausgehen, dass der Staat trotz Verlusten bestehen bleibt. Darauf kommen wir später noch zurück.

Doch nun zu unserem Fallbeispiel: Im ersten Fall ohne Diebstahl wirkt das Bestechungsgeld wie eine umsatzmaximierende Steuer auf die Staatsgüter.[21] Der Wohlfahrtsverlust im Vergleich zum Konkurrenzmarktgleichgewicht ist die Dreiecksfläche bcd. Anders verhält es sich in der Situation mit Diebstahl. Der Nettowohlfahrtsverlust in Höhe der blauen Dreiecksfläche ist erstaunlicherweise sogar geringer als der ohne Diebstahl. Diese Tatsache lässt sich durch den niedrigeren Preis und die damit einhergehende höhere Konsumentenrente erklären. Etwas schwieriger fällt die Beurteilung des stehlenden korrupten Beamten, denn seine Produzentenrente (s. grüne und rote Fläche) kann nur zum Teil zur gesamtwirtschaftlichen Wohlfahrt hinzugezählt werden. Die rote Fläche nämlich ist der durch den Diebstahl verursachte Staatsverlust. Der muss letztlich von den Produzenten und Konsumenten gemeinsam getragen werden und wird daher in unserer Betrachtung wieder herausgerechnet.

In beiden Fällen führt Korruption im Modell zu einem Wohlfahrtsverlust. Wie bereits angedeutet ist das Ergebnis jedoch abhängig von der Marktstruktur. Unter bestimmten Bedingungen kann es dem stehlenden und korrupten Beamten bei alternativer Grenzerlösfunktion (siehe rote Gerade) tatsächlich gelingen, durch seine Gewinnmaximierung ein gesellschaftliches Optimum zu produzieren. Dazu muss der Schnittpunkt der Grenzerlösfunktion mit der X-Achse abhängig von deren Steigung mindestens m betragen, also gelten. Alternativ kann man sich im Schaubild auch einen Grenzkosten-Preis MC2 zwischen B2 und a vorstellen, was denselben Effekt zur Folge hätte. Der Preis bei Korruption mit Diebstahl liegt dann jeweils unter dem offiziell verlangten Preis und produziert zusätzliche Produzentenrente auf Staatskosten. Eine andere Möglichkeit, das Konkurrenzmarktgleichgewicht beizubehalten, könnte darin bestehen, dem Beamten mit Strafe zu drohen, falls dieser sich korrupt verhält.[22] Um Korruption komplett zu unterbinden, müsste die erwartete Strafe allerdings so hoch sein, dass die Grenzkosten des Beamten, sofern dieser korrumpiert, dem Prohibitivpreis[23] a entsprechen.

Die Analyse zeigt, wie trickreich es ist, pauschal zu beurteilen, ob Korruption schädlich für die Wirtschaft ist oder nicht. Wir haben gesehen, dass es in Abhängigkeit der Marktstruktur durch Bestrafung oder Korruption mit Diebstahl möglich ist, ein Gleichgewicht zu erzielen, aus dem die gesellschaftlich maximale Wohlfahrt resultiert.

Fraglich ist vielmehr, ob die getroffenen Annahmen der Realität standhalten. Auch haben wir es in Wirklichkeit mit einem beträchtlichen Unsicherheitsfaktor zu tun, was die Lage der Modellparameter angeht und eine Optimierung erschwert. Und selbst wenn nicht, ist ein gemeinwohlmaximierender Staat, der mutwillig in Kauf nimmt, dass man ihn beklaut und eine Vermögenskonzentration beim Monopolisten zu Lasten der Konsumenten billigt, nur schwer vorstellbar. Auch vor dem Hintergrund wirkt die Einführung von Steuern als Mittel der staatlichen Umverteilung wesentlich attraktiver als Korruption, da sie transparenter und damit leichter zu kontrollieren ist. Die Wirkungsweise von Steuern ist im Modell jedoch mit Korruption identisch und hat ebenso einen Wohlfahrtsverlust zur Folge. Allerdings fließen die Steuergelder in der Regel der Regierung und nicht deren Beamten zu. In einigen Monarchien bzw. korrupten Staaten ist die Unterscheidung zwischen Steuern und Bestechungsgeldern aber nur schwer möglich. Das erklärt, warum Korruption die Besteuerung ersetzen kann.[24]

Als Quintessenz bleibt festzuhalten, dass Korruption eindeutig negative Wohlfahrtseffekte provoziert. Von einer Win-Win-Situation durch Korruption könnte nur gesprochen werden, wenn sie zu einer Verbesserung für alle Beteiligten führt. Die Ergebnisse zeigen jedoch, dass Korruption maximal zu keiner Verschlechterung führt, wenn wir einen gemeinwohloptimierenden funktionierenden Staat unterstellen.

Im nächsten Abschnitt werden die getroffenen Modellannahmen von homogenen Gütern und monopolistischem Angebot noch mal verworfen und vor dem Hintergrund der Kartelltheorie unter verschiedenen Wettbewerbsbedingungen simuliert, wie sich Korruption auf den Markt auswirkt.

3.2 Kartelltheorie und Korruption bei komplementären Gütern

Häufig werden von den Wirtschaftssubjekten diverse komplementäre Staatsgüter nachgefragt, um Geschäfte zu betreiben. So braucht ein Importeur unter Umständen mehrere Importlizenzen und auch im Bausektor ist oft eine Vielzahl von Genehmigungen von unterschiedlichen Behörden notwendig, um ein Projekt fertigzustellen.[25] Die bisherigen Annahmen eines einzigen monopolistischen Anbieters und homogenen Gutes sind dort nicht realistisch. Komplementäre Güter werden gemeinsam nachgefragt. Das impliziert, dass eine erhöhte Nachfrage von Gut x1 auch eine erhöhte Zahlungsbereitschaft von Gut x2 zur Folge hat.[26] Vor dem Hintergrund wollen wir den Einfluss der Marktstruktur auf Korruption untersuchen, wenn

1. Unternehmen Kartelle bilden bzw. Behörden oder deren Beamte miteinander kooperieren,
2. unabhängige Einzelfirmen je ein komplementäres Gut anbieten,
3. jedes der komplementären Güter von mindestens zwei Firmen nachgefragt werden kann.

Im ersten Szenario lassen wir ein Kartell die Gewinnsumme aller Mitgliedsfirmen maximieren. Für zwei komplementäre Güter werden die Preise p1 und p2 inklusive Bestechungsgeld gesetzt. x1 und x2 seien die verkauften Mengen und c1 bzw. c2 die Kosten der beiden Unternehmen. Wir gehen wieder davon aus, dass die offiziellen Preise (ohne Bestechungsgelder) den Grenzkosten MC1 bzw. MC2 der Firmen entsprechen. Die Bestechungsgelder pro Stück betragen damit p1 – MC1 und p2 – MC2.[27]

Die Grenzerlöse können wir wieder mit MR1 bzw. MR2 kennzeichnen. Maximieren beide Firmen den Gesamtgewinn, maximiert jede Firma mit ihrer Mengenwahl die Gewinnsumme beider Firmen.[28] Die Interdependenz zwischen den beiden Gütern kennzeichnen wir in der Optimierungsfunktion durch x1 (x2) und x2 (x1). Für Firma 1 gilt jetzt:

Durch Ableitung nach x1 erhalten wir die Bedingung erster Ordnung:

oder anders ausgedrückt:

.[29]

Bei komplementären Gütern ist die Kreuzpreiselastizität der Nachfrage negativ. Das heißt eine Preiserhöhung von p1 bewirkt einen Nachfragerückgang von x2. Der Ausdruck ist hingegen positiv, da, wie anfangs erwähnt, eine Nachfragesteigerung von x1 auch zu einer erhöhten Nachfrage von x2 führt. Im Optimum ist also MR1 < MC1. Um die Gewinne zu maximieren hält das korrupte Bürokraten-Kartell also die Bestechungsgelder für Gut x1 niedrig, um damit die Profite aus den Schmiergeldern für Gut x2 zu erhöhen. Aus demselben Grund werden auch die Preise für Gut x2 niedrig gehalten.[30] Anders verhielte es sich, wenn wir von substituierbaren Gütern ausgingen. Der Mengeneffekt wäre jetzt negativ, da die Güter austauschbar sind. Damit wäre MR1 > MC1 und der Preis (p1 – MC1) entsprechend höher.

Im zweiten Szenario vergleichen wir die Situation alternativ mit zwei unabhängigen monopolistischen Anbietern, die sich nicht zu einem Kartell zusammengeschlossen haben. Jede Behörde sieht die Angebotsmenge der anderen als gegeben. Dies führt dazu, dass die Kreuzpreiselastizität der Nachfrage bei der Gewinnmaximierung nicht mehr beachtet wird.[31] Der Ausdruck ist jetzt null. Das resultierende Marktergebnis im Optimum kommt uns bereits bekannt vor und lautet: MR1 = MC1. Die Schmiergelder pro Stück p1 – MC1 und p2 – MC2 für die beiden Güter sind damit höher und der gesamte Output sowie die aggregierten Bestechungsgelder geringer als im Kartell. Da die korrupten einzelnen Behörden die komplementären Güterbeziehungen nicht beachten, schaden sie damit sich selbst und den Nachfragern.[32] In Ländern, in denen der Korruptionseintritt besonders leicht fällt, kann das verheerende Folgen Produktion und Wirtschaftswachstum bedeuten.[33] Im zweiten Kapitel haben wir eine solche Situation bereits durch das Korruptionsdilemma kennengelernt. Wenn Bürokraten die Macht haben, durch Gesetzesänderungen oder Regulierungen immer neue Einnahmequellen für Bestechungsgelder zu erschließen und der Risikoträger eines Bauprojektes erfährt, dass er vor Fertigstellung noch eine weitere Genehmigung braucht, um sein Projekt fortzusetzen, hat das negative Folgen für den gesamtwirtschaftlichen Output.[34] Die Güterinderdependenz komplementärer Güter wirkt hier wie eine zusätzliche Wachstumsbremse. Im 15. Jahrhundert waren entlang des Rheines um die 60 unabhängigen Zölle zu entrichten.[35] Güter über den Fluss zu transportieren, lohnte sich damit in vielen Fällen nicht mehr, obwohl es eigentlich effizienter als über den Landweg wäre.

Im letzten Szenario schaffen wir alle Kartelle und monopolistischen Einzelfirmen ab. Stattdessen nehmen wir an, dass jedes der komplementären Güter von mindestens zwei Behörden ausgestellt werden kann und führen Preiswettbewerb ein. Am Beispiel eines Führerscheines lässt sich leicht verdeutlichen, welchen Einfluss das hat. Angenommen eine Fahrschule verlangt Schmiergeld für die theoretische Prüfung. Im Umkreis von wenigen Kilometern gibt es aber noch dutzende weitere Fahrschulen, dann kann der Kunde einfach den Anbieter wechseln. Weil Absprachen zwischen den Anbietern schwierig sind, wird der Wettbewerb im Gleichgewicht dazu führen, dass keine Bestechungsgelder mehr bezahlt werden müssen.[36] Der Bertrand-Wettbewerb sorgt dafür, dass p1 – MC1 gegen Null konvergiert und die Preise damit den Grenzkosten entsprechen. Im Modell sind bereits zwei Konkurrenten ausreichend, um dasselbe Marktergebnis zu produzieren wie unter vollständiger Konkurrenz. Der Gewinn jeder Firma ist gleich null. Unter der Annahme homogener Güter, konstanter Grenzkosten und gleicher Stückkosten beider Anbieter, von denen jeder allein die gesamte Marktnachfrage bedienen könnte, ergibt sich das Bertrand-Gleichgewicht spieltheoretisch aus folgender Überlegung: Unterbietet Anbieter A den Anbieter B, so wechseln alle Kunden zu B. Der strategische Anreiz sich gegenseitig zu unterbieten bleibt solange bestehen bis die Preise der Anbieter gleich hoch sind und außerdem den Grenzkosten entsprechen. Das sich einstellende Nash-Gleichgewicht, bei dem jeder Anbieter im Preiswettbewerb jeweils bestmöglich auf seinen Wettbewerber reagiert, ist pareto-effizient und damit gesellschaftlich optimal. Diese Beobachtung erscheint in der Praxis oft nicht realistisch und wird daher auch als Bertrand-Paradoxon bezeichnet. Das Ergebnis ist aber ein wichtiger theoretischer Anhaltspunkt und zeigt von welchen Faktoren Preiswettbewerb abhängt.[37] Es handelt sich dabei gewissermaßen um ein Gegenentwurf zum Monopol, das die Vorstellung intensiven Preiswettbewerbs zwischen zwei Anbietern auf die Spitze treibt.[38]

Abschließend können wir im Effizienz-Vergleich feststellen:

Die unabhängigen monopolistischen Einzelfirmen (2. Szenario) sind die schädlichsten für die Wirtschaft, da sie die komplementäre Güterbeziehung bei der Optimierung nicht beachten. Die Preise sind hier am höchsten und der Output an kleinsten. Am zweitbesten schneidet das Kartell (1. Szenario) ab. Im Falle komplementärer Güter müssen hier geringere Bestechungsgelder bezahlt werden. Der größte Output wird unter Preiswettbewerb (3. Szenario) erzielt. Die Preise sind hier am geringsten und die Wohlfahrt maximal. Es müssen keine Bestechungsgelder mehr bezahlt werden.

Aus anderer industrieökonomischer Perspektive sind unter Wettbewerbsbedingungen noch nicht mal zwei Konkurrenten notwendig, um Korruption abzuwenden zu können. Wenn der Markteintritt für neue Anbieter leicht ist, reicht unter Umständen schon ein potentieller Wettbewerb aus. Im Korruptionsfall und Preisen über den marginalen Kosten kann ein Wettbewerber jetzt in den Markt eintreten und den gleichen Service günstiger anbieten. Um die eigenen Marktanteile nicht zu gefährden, hält der Anbieter den Preis daher niedrig und es müssen ebenso keine Schmiergelder gezahlt werden.[39] Auch die Stabilität eines Kartells ist nur gegeben, wenn der Gewinn durch Kooperation größer oder gleich dem Gewinn bei Nicht-Kooperation ist.[40] Aus Wettbewerbssicht besteht in oligopolistischen Märkten ein natürlicher Anreiz der einzelnen Kartellmitglieder durch Defektion, d.h. Rückkehr zu nicht kooperativem Verhalten und Preisunterbietung, den Monopolgewinn abzuschöpfen.[41] So ist die Durchsetzung der gemeinsamen Gewinnmaximierung in der Ansammlung von Bestechungsgeld eng mit dem Problem der Durchsetzung von Absprachen im Oligopol verknüpft.[42]

Im Korruptionskontext bedeutet das, dass die Herstellung von fairen Wettbewerbsbedingungen und Transparenz mit einer Korruptionsbekämpfung gleichbedeutend ist. Korruption ist mikroökonomisch letztlich nichts anders als ein Preiszuschlag oberhalb der Grenzkosten. Entscheidend für die Korruptionsprävention ist dabei auch eine effiziente Überwachung und Kontrolle des Staates sowie dessen Gewaltmonopol, um möglichen unfairen Wettbewerb zu erkennen und bestrafen zu können. Shleifer und Vishny führen die Ineffizienz einer Regierung als einer der Hauptgründe für die Ausbreitung von Korruption und Wachstumsschwäche auf.[43] Der zweite Grund kann aus Sicht eines vollkommenen Marktes perfider Weise durch die Illegalität der Korruption selbst begründet werden.[44] Auf die Kosten der Geheimhaltung gehen wir im letzten Kapitel beim Vergleich mit Steuern noch mal ein.

3. Schlussfolgerung

Korruption ist ein Phänomen, ebenso zeitlos und aktuell wie die Ökonomie selbst.

Vor dem Hintergrund der Prinzipal-Agent-Klient-Theorie greifen wir zur Bekämpfung von Korruption am effektivsten durch Bestrafung oder Schaffung von Transparenz und Wettbewerb in die Agent-Klient-Beziehung ein. Die Prinzipal-Agent-Beziehung kann durch Machtentzug unterbunden werden.[45] Zum Beispiel in dem ein Unternehmen korrupten Angestellten fristlos die Kündigung ausspricht bzw. der Staat bestechliche Beamte degradiert, versetzt.

Wir haben spieltheoretisch gezeigt, dass Wirtschaftssubjekte mit entsprechenden Anreizstrukturen auf Grundlage von rationalen Entscheidungen Marktgleichgewichte hervorbringen können, die nicht pareto-optimal sind. In dem Zusammenhang kann Korruption als Zustand kollektiver Selbstschädigung und Ausdruck eines unvollkommenen Marktes gesehen werden.[46] Die Anreizstrukturen, die letztlich auf individueller Nutzenmaximierung und nicht kooperativem Verhalten beruhen, zeigen vor dem Hintergrund der Interdependenz der Wirtschaftssubjekte, warum eine effektive Bekämpfung schwer sein kann. Wir haben gezeigt, dass im Extremfall ein einziger Korruptionsvorteil ausreicht, um einen Anreiz für alle anderen zu schaffen ebenfalls zu korrumpieren.

Unter Wohlfahrtsgesichtspunkten im Monopol haben wir auch gesehen, dass Korruption unter bestimmten Bedingungen nicht notwendigerweise schädlich für die Wirtschaft sein muss. Sie führt jedoch maximal zu keiner Verschlechterung im Vergleich zu einem korruptionsfreien Optimum. Die Ressourcenallokation im Korruptionsoptimum, also mehr Produzentenrente durch Diebstahl auf Staatskosten, ist dabei aber suboptimal. Die Daseinsberechtigung von Korruption ist damit für einen gemeinwohlmaximierenden Staat obsolet.

Im Effizienzvergleich mit Steuern kann Korruption, trotz theoretisch gleicher Wirkungsweise, ebenso nicht bestehen, da Korruption für gewöhnlich illegal ist und daher geheim gehalten werden muss. Die Anstrengungen unentdeckt zu bleiben und einer möglichen Strafverfolgung zu entgehen sind letztlich soziale Kosten und gehen mit einem Effizienzverlust einher.[47] Auch im Hinblick auf die Ressourcenallokation, sind Steuereinnahmen, die beim Fiskus landen deutlich transparenter aufgehoben als in der Tasche von Beamten. Korruption ist letztlich ein Preiszuschlag oberhalb der Grenzkosten und damit per Definition nicht effizient und optimal für die Wohlfahrt. Die Existenz von Korruption deutet daher immer auf Marktineffizienzen hin. Es sei denn, sie würde komplett legalisiert und könnte von jedermann offen unter vollständiger Konkurrenz betrieben werden. In dem Fall würden die Marktkräfte aber ebenfalls dafür sorgen, dass Korruption gegen Null konvergiert. In der Realität sind Märkte leider nicht vollkommen, daher ist der Gedanke ein Stück weit hypothetisch und Korruptionsmöglichkeiten werden weiter ihres Amtes walten.

Literaturverzeichnis

Bester, H. (2004). Theorie der Industrieökonomik.

Bühler, S. & Jaeger, F. (2002). Einführung in die Industrieökonomik.

Gilroy, B. & Kruse, D. (2012). Volkswirtschaftslehre - Die Prinzipal-Agent-Theorie als Erklärungsinstrumentarium von Korruption - Angewendet auf den Praxisfall "Siemens". Abgerufen von http://groups.uni-paderborn.de/fiwi/RePEc/pdf/wpaper/WP34.pdf.

Kannemann, F. (2013). Korruption und Anreize. Einflussfaktoren auf Korruption und organisationsinterne Interventionsmöglichkeiten. Abgerufen von http://www.qucosa.de/fileadmin/data/qucosa/documents/11271/fk-2013-04-18-publ-vers.pdf.

Muche, S. (2007). Corporate Citizenship und Korruption. Ein systematisches Konzept von Unternehmensverantwortung.

Pindyck, Robert S. (2009). Mikroökonomie.

Shleifer, A., & Vishny, R. (1993). Corruption. The Quarterly Journal of Economics, 108(3), 599-617. Abgerufen von http://www.jstor.org/stable/2118402.

[...]


[1] Vgl. § 331-334 StGB.

[2] Vgl. § 261, 263 und 266 StGB.

[3] Vgl. IMF Staff Discussion Note (2016, S. 5).

[4] Vgl. Shleifer, Vishny (1993, S. 600 und 611).

[5] Vgl. Shleifer, Vishny (1993, S. 599-617).

[6] Vgl. Shleifer, Vishny (1993, S. 600).

[7] Vgl. Bühler, Jaeger (2002, S. 29).

[8] Vgl. Gilroy, Kruse (2012, S. 12).

[9] Vgl. Shleifer, Vishny (1993, S. 603).

[10] Vgl. Shleifer, Vishny (1993, S. 604).

[11] Vgl. Bester (2004, S. 198).

[12] In Anlehnung an Kannemann (2013, S. 58).

[13] Vgl. Kannemann (2013, S. 58).

[14] Vgl. Muche (2007, S. 183).

[15] Vgl. Shleifer, Vishny (1993, S. 601-602).

[16] Es gilt: Gewinn = Erlöse – Kosten. Die Bedingung erster Ordnung für max G(x) = E(x) - K(x) lautet daher G‘(x) = E‘(x) – K‘(x) = 0 → E‘(x) = K‘(x). Die Bedingung zweiter Ordnung G‘‘(x) < 0 setzten wir hier und in allen folgenden Beispielen als erfüllt voraus.

[17] Vgl. Shleifer, Vishny (1993, S. 601).

[18] In Anlehnung an Shleifer, Vishny (1993, S. 602-603).

[19] Vgl. Pindyck, (2009, S. 384).

[20] Vgl. Bühler, Jaeger (2002, S. 62).

[21] Vgl. Shleifer, Vishny (1993, S. 602).

[22] Vgl. Shleifer, Vishny (1993, S. 603).

[23] Das ist der Preis zu dem kein Gut mehr nachgefragt wird.

[24] Vgl. Shleifer, Vishny (1993, S. 603).

[25] Vgl. Shleifer, Vishny (1993, S. 604).

[26] Vgl. Bester (2004, S. 19).

[27] Vgl. Shleifer, Vishny (1993, S. 605 f.).

[28] Vgl. Bester (2004 S. 29 ff.)

[29] Vgl. Shleifer, Vishny (1993, S. 606).

[30] Vgl. Shleifer, Vishny (1993, S. 606).

[31] Vgl. Bester (2004, S. 86).

[32] Vgl. Shleifer, Vishny (1993, S. 606).

[33] Vgl. Shleifer, Vishny (1993, S. 606).

[34] Vgl. Shleifer, Vishny (1993, S. 606).

[35] Vgl. Shleifer, Vishny (1993, S. 608).

[36] Vgl. Shleifer, Vishny (1993, S. 607).

[37] Vgl. Bester (2004, S. 97-98).

[38] Vgl. Bühler, Jaeger (2002, S. 80).

[39] Vgl. Shleifer, Vishny (1993, S. 607).

[40] Vgl. Bühler, Jaeger (2002, S. 119).

[41] A.d.V.: Oligopolistische Märkte sind durch wenige Anbieter (und Nachfrager) gekennzeichnet.

[42] Vgl. Shleifer, Vishny (1993, S. 609).

[43] Vgl. Shleifer, Vishny (1993, S. 615).

[44] Vgl. Shleifer, Vishny (1993, S. 616).

[45] Vgl. Kannemann (2013, S. 118 f.).

[46] Vgl. Muche (2007, S. 183).

[47] Vgl. Shleifer, Vishny (1993, S. 612).

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Korruption. Untersuchung der Auswirkungen von Korruption auf die soziale Wohlfahrt und Ressourcenallokation von Staatsgütern
Hochschule
FernUniversität Hagen
Note
1,3
Autor
Jahr
2016
Seiten
17
Katalognummer
V411960
ISBN (eBook)
9783668633322
ISBN (Buch)
9783668633339
Dateigröße
606 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Korruption, Prinzipal-Agent-Theorie, Nash-Gleichgewicht, Pareto-Effizienz, Wohlfahrt, Korruptionsdilemma, asymmetrische Informationsverteilung, unvollständige Konkurrenz
Arbeit zitieren
Timo Müller (Autor:in), 2016, Korruption. Untersuchung der Auswirkungen von Korruption auf die soziale Wohlfahrt und Ressourcenallokation von Staatsgütern, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/411960

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