Parteien und Parteiensystem im Kaiserreich


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

20 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Möglichkeiten politischer Betätigung – die Verfassung von 1871

2. Parteien im Kaiserreich – Ziele, Wählerschaft, Entwicklung
2.1. Konservative Parteien
2.2. Liberale Parteien
2.2.1. Nationaliberale Partei
2.2.2. Linksliberale Parteien
2.3. Zentrum
2.4. Sozialdemokratie
2.5. Regionalparteien

3. Ergebnis und Ausblick

4. Literatur

1. Einleitung

Im Rahmen eines Seminars, das sich mit der Parteienlandschaft der Weimarer Republik beschäftigt, ist es nötig, sich auch mit der Zeit auseinander zu setzen, in der die Grundlage dieser Parteienlandschaft gebildet wurde. An dieser Stelle geht der Blick zum Kaiserreich. Seit 1871 existierte mit dem Reichstag ein Parlament, das der wahlberechtigten Bevölkerung die Möglichkeit gab, sich politisch vertreten zu lassen. Den verschiedenen Interessen entsprechend bildeten sich ab Mitte der 1870er Jahre fünf große politische Richtungen heraus: Nationalliberale, Linksliberale, Konservative, das Zentrum und die Sozialdemokratie.[1]

Daneben gab es kleinere Parteien, die vor allem regionale Interessen vertraten. Die nationalen Minderheiten der Polen und Dänen, aber auch die der Elsass-Lothringer entsandten Vertreter in den Reichstag.

Das Verhältnis zum Staat reichte von vorbehaltloser Unterstützung bis zum Willen, die bestehende Ordnung massiv zu verändern. Entsprechend war auch das Verhältnis des Staates zu seinen Parteien. Zentrum und Sozialdemokratie wurden jahrelang in ihrer politischen Betätigung stark behindert. Trotzdem gingen sie nach Aufhebung der Repressionen gestärkt aus dieser Zeit hervor.

In der folgenden Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, welche Parteien im politischen Leben des Kaiserreiches eine Rolle spielten. Dabei soll untersucht werden, welche Ziele sie verfolgten, wen sie als Wählerschaft gewinnen konnten und wie ihre Entwicklung verlief. Ein Blick auf die Verfassung von 1871 soll zeigen, welcher Spielraum den Parteien gegeben war und ob sie überhaupt politische Verantwortung im heutigen Verständnis erlangen konnten.

2. Möglichkeiten politischer Betätigung – die Verfassung von 1871

Nach dem gewonnenen Krieg gegen Frankreich wurde auf Betreiben der preußischen Regierung das Deutsche Reich als Zusammenschluss souveräner Fürsten gegründet. Die Verfassung beruhte im wesentlichen auf der des Norddeutschen Bundes.[2]

Auf Reichsebene wurde ein Zweikammersystem eingeführt. Die eine Kammer, der Bundesrat, war laut Verfassung das oberste Organ des Reiches.[3] Seine Mitglieder bestanden aus von den einzelnen Landesregierungen bestimmten Vertretern unter dem Vorsitz des Bundespräsidiums, des Deutschen Kaisers. Die Aufgabe des Bundesrates bestand darin, in Absprache mit dem Reichstag Gesetze zu beschließen. Darüber hinaus konnte er mit Zustimmung des Kaisers den Reichstag auflösen.[4]

Dem Bundesrat gegenübergestellt war der Reichstag, der von allen wahlberechtigten Bürgern des Reiches gewählt wurde. In ihm konnte parlamentarische Mitwirkung geschehen. Der Reichstag war für die Etatbewilligung, die Gesetzesinitiative, und –zustimmung zuständig. Im Gegensatz zum Reichstag der Weimarer Republik waren die Fraktionen aber nicht an der Regierung beteiligt.

An dieser Stelle zeigt sich deutlich, dass Deutschland kein demokratisch regierter Staat war, sondern dass die wichtigen Entscheidungen weiterhin von den Monarchen, in diesem Fall dem Kaiser, getroffen wurden.

Der einzige Reichsminister, der Reichskanzler, wurde vom Kaiser ernannt und entlassen. Damit war der Regierungschef nicht dem Parlament verantwortlich und hing nicht von dessen Vertrauen ab, ebenso verhielt es sich bei den Staatsekretären, denen die Reichsämter unterstanden.[5]

Da sie nicht in der Regierungsverantwortung standen, waren die Parteien nicht genötigt, Koalitionen einzugehen. Entsprechend gering war ihre Kompromissbereitschaft, wenn es darum ging, eigene politische Zielstellungen zu verwirklichen.[6]

Die Wahl zum Reichstag erfolgte auf der Grundlage der bei der Reichseinigung 1871 festgelegten Wahlkreise. Jeder dieser Kreise hatte ursprünglich etwa 20.000 wahlberechtigte Bürger umfasst. Durch die Binnenwanderung, die in Deutschland im Zuge der Industrialisierung einsetzte, verzerrte sich dieses Bild. Während die Städte wuchsen, nahm die Bevölkerungszahl in den ländlichen Gebieten, besonders im Osten, ab. Da die Kreiseinteilung dieser Entwicklung nicht angepasst wurde, spiegelte die Anzahl der entsandten Vertreter nicht mehr die tatsächlichen Gegebenheiten wider. Gebieten mit gestiegener Bevölkerung wurden nicht mehr Reichstagsabgeordnete zugestanden und Gebiete mit abgenommener Bevölkerungszahl behielten die 1871 festgelegte Abgeordnetenanzahl. Diese Wahlkreiseinteilung begünstigte besonders die Konservativen, die am stärksten in den östlichen preußischen Provinzen waren, da hier weniger Menschen lebten als 1871, und benachteiligte die „städtischen“ Parteien, allen voran die Sozialdemokratie, deren Wählerschaft hauptsächlich aus den großen Städten kam und die im Reichstag unterrepräsentiert blieben.

3. Parteien im Kaiserreich – Ziele, Wählerschaft, Entwicklung

3.1. Konservative Parteien

Das konservative Lager teilte sich in die zwei Richtungen Deutsch-Konservative Partei und Reichs- und Freikonservative Partei, die sich in ihren Zielsetzungen nur wenig voneinander unterschieden.

Beide Vereinigungen bildeten sich relativ spät als Partei aus, was auf die grundsätzlich ablehnende Haltung dem Parteiensystem gegenüber zurückzuführen ist.[7]

Die 1876 auf Betreiben Bismarcks gegründete Deutsch-Konservative Partei verstand sich in weiten Teilen als preußische Partei.[8] Sie unterstützte Bismarcks Politik fast uneingeschränkt, wenn auch in Fragen der Innen- und Wirtschaftpolitik Differenzen bestanden.[9] Dem Namen entsprechend, trat sie für eine Bewahrung der bestehenden Verhältnisse ein. Wichtig waren dabei der Schutz der starken obrigkeitlichen Gewalt, wirtschaftliche Absicherung gegen liberale Freihandelspolitik, die Stärkung des Christentums als sittlicher Grundlage und das Bekenntnis zur Konfessionsschule.

Besonderer Wert wurde auch auf die Eigenständigkeit der Länder gelegt.[10] Allerdings war dieser Föderalismus nicht dazu angedacht, die tatsächliche Freiheit der Bundesstaaten zu sichern, vielmehr sollte Preußen vor einer Bevormundung durch das Reich bewahrt werden.

Ein Großteil der deutschkonservativen Anhängerschaft bestand aus Großgrundbesitzern aus dem östlichen Preußen. Dadurch wurde die Partei zur Interessenvertretung der Landwirtschaft. Der Ruf nach Schutzzöllen einte sie mit den ansonsten anders ausgerichteten Nationalliberalen, die die Interessen der Schwerindustrie vertraten. Beide fürchteten die Konkurrenz ausländischer Waren, die Nationalliberalen im Bereich Eisen und Stahl, die Konservativen bei Getreide, das mittlerweile aus Russland und Amerika kostengünstiger importiert werden konnte.[11]

[...]


[1] Lösche, Peter: Kleine Geschichte der deutschen Parteien. Stuttgart, Berlin, Köln ²1994, S. 39; vgl. Rohe, Karl: Wahlen und Wählertraditionen in Deutschland. Kulturelle Grundlagen deutscher Parteien und Parteiensysteme im 19. und 20. Jahrhundert. Frankfurt a.M. 1992, S.92. Rohe nimmt eine andere Einteilung anhand der kulturellen Differenzen, die nicht immer gleichbedeutend mit den politischen Zielen sein müssen, vor. Er unterteilt daher in Protestanten, Katholiken und Dissidenten.

[2] Fenske, Hans: Deutsche Parteiengeschichte. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. Paderborn u.a.1994, S. 104.

[3] Hofmann, Robert: Geschichte der deutschen Parteien. Von der Kaiserzeit bis zur Gegenwart. München 1993, S. 20.

[4] Fenske 1994, S 105. Fenske legt dar, dass der Reichstag, entgegen der älteren Forschungsmeinung, die einflussreichste der beiden Kammern war, da der Bundesrat die ihm zustehenden Möglichkeiten nur selten ausnutzte, der Reichstag hingegen seine Positionen zumeist durchsetzen konnte.

[5] Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Bd. 3 Bismarck und das Reich. Stuttgart [u.a.] ²1970, S. 898. Die Verantwortung des Reichskanzlers dem Parlament gegenüber beschränkte sich auf eine Informationspflicht. Der Kanzler hatte den Reichstag über die Beschlüsse der Regierung in Kenntnis zu setzen.

[6] Ritter, Gerhard A.: Arbeiterbewegung, Parteien und Parlamentarismus. Aufsätze zur deutschen Sozial- und Verfassungsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 23) Göttingen 1976, S.105: „Die Tatsache, daß die Parteien nicht durch den Kampf um die politische Macht geformt wurden, kann kaum genug betont werden.“ ; Schröder, Wilhelm Heinz: Sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete und Reichstagskandidaten 1898 – 1918. biographisch-statistisches Handbuch (Handbücher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 2). Düsseldorf 1986, S.9. Schröder macht eine größere Kompromissbereitschaft der Parteien, besonders bei regionalen Wahlen zu Beginn des 20. Jahrhunderts aus.

[7] Hofmann 1993, S.85.

[8] Stürmer, Michael: Das ruhelose Reich. Deutschland 1866-1918 (Die Deutschen und ihre Nation 3). Berlin ³1983, S. 209.

[9] Fenske 1994, S.139.

[10] Fenske 1994, S. 135.

[11] Lösche 1994, S.50.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Parteien und Parteiensystem im Kaiserreich
Hochschule
Universität Rostock  (Historisches Institut)
Note
1,5
Autor
Jahr
2004
Seiten
20
Katalognummer
V42531
ISBN (eBook)
9783638405423
Dateigröße
455 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Parteien, Parteiensystem, Kaiserreich
Arbeit zitieren
M.A. Carl Christian Wahrmann (Autor:in), 2004, Parteien und Parteiensystem im Kaiserreich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/42531

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