Für das Urheberrecht hat die digitale Technik einen Januskopf: Sie bringt nie gedachte Möglichkeiten mit sich, gleichzeitig stellt sie das Urheberrecht aber vor größte Herausforderungen. Im analogen Zeitalter konnte ein Buch nicht ohne Weiteres vervielfältigt werden, man musste es aufwändig Seite für Seite abschreiben. Mit der Erfindung des Kopierers ging dies zwar schon etwas zügiger, eine wirkliche Revolution brachte aber die Digitalisierung: Heute braucht es nur wenige Mausklicks und man erhält nicht nur eine einfache Kopie, sondern einen Klon des ursprünglichen Werks – ohne Übertragungsfehler und ohne nennenswerte Kosten . Durch die digitale Vernetzung im Internet und die damit einhergehende vollständige Unkörperlichkeit wurde die Entwicklung auf einen Höhepunkt getrieben. Werke können heute viel effektiver und effizienter vermarktet werden. Genauso werden schneller Urheberrechtsverletzungen begangen und Raubkopien verbreitet. Dadurch wird das Urheberrecht auf die Probe gestellt; es wird sogar von einem Generalüberholungsbedarf gesprochen.
Eine mögliche Lösung wäre, auf Bewährtes zurückzugreifen und die digitale Welt als Nachbildung der analogen Realität zu inszenieren, indem die analogen Grenzen im Digitalen nachmodelliert werden. Obwohl Gerichte und Gesetzgeber Re-Modellierungen selten auch als solche benennen, wurden doch an einigen Stellen bereits Wirkungen, die im Analogen bestehen, ins Digitale bzw. Unkörperliche übertragen. Es stellt sich die Frage, ob dies ein allgemein gangbarer Weg für das Urheberrecht ist.
Inhaltsverzeichnis
A. EINLEITUNG
B. NACHBILDUNG DES ANALOGEN IM DIGITALEN
I. Technischer Kopierschutz
1. SCHRANKEN UND DIE „ANALOGE LÜCKE“
a. Schranken und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
b. „Analoge Lücke“
2. BEWERTUNG DER RE-MODELLIERUNG
II. Territorialität
1. DIE PORTABILITÄTS-VO
2. BEWERTUNG DER RE-MODELLIERUNG
a. Grundsätzliche Erwägungen
b. Portabilitätsausnahme
(1) Interessen der Nutzer
(2) Interessen der Anbieter
(3) Interessen der Rechteinhaber
c. Schlussfolgerung
III. Erschöpfung
1. ERSCHÖPFUNGSWIRKUNG BEI SOFTWARE
a. Die UsedSoft-Kriterien
b. Bewertung der Re-Modellierung
(1) Dogmatische Bedenken
(2) Ökonomische Betrachtung
(3) Abwägung der Interessen
2. ÜBERTRAGUNG DER ERSCHÖPFUNGSWIRKUNG AUF ANDERE DIGITALE WERKE
IV. Verleihrecht
1. DAS EUGH-URTEIL ZUM DIGITALEN VERLEIHRECHT
2. BEWERTUNG DER RE-MODELLIERUNG
V. Senderechte als Gegenbeispiel?
1. RECHTLICHE BEHANDLUNG VON VIDEOREKORDERN
a. Klassische Videorekorder
b. Internet-Videorekorder
2. BEWERTUNG DER UNGLEICHBEHANDLUNG
C. GESAMTERGEBNIS
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit das Konzept der „Re-Modellierung“ — also die Übertragung analoger urheberrechtlicher Prinzipien und Grenzen in die digitale Welt — ein gangbarer und sinnvoller Weg für das Urheberrecht der Zukunft ist. Anhand von fünf spezifischen Themenfeldern analysiert der Autor, ob und unter welchen Voraussetzungen solche Nachbildungen interessengerecht sind und wie ein Ausgleich zwischen den Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern gefunden werden kann.
- Technischer Kopierschutz und die Wahrung analoger Schranken
- Territorialitätsprinzip und die Auswirkungen des Geoblockings
- Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes auf digitale Güter (Software & E-Books)
- Entwicklung des digitalen Verleihrechts im Lichte aktueller EuGH-Rechtsprechung
- Problematik der Online-Videorekorder als Gegenbeispiel für die Nachmodellierung
Auszug aus dem Buch
B. Nachbildung des Analogen im Digitalen
Um sich der abstrakten Problemstellung zu nähern, sollen konkrete Beispiele der Nachmodellierung zunächst zum technischen Kopierschutz (I), anschließend zum Territorialgrundsatz (II), zur Erschöpfungswirkung (III) und zum Verleihrecht (IV) angeführt werden. Diesen Teil abschließen wird die Problematik der Online-Videorekorder als mögliches Gegenbeispiel (V).
I. Technischer Kopierschutz
Im Analogen ist es sehr schwierig eine Schallplatte zu vervielfältigen. Entweder müsste man in einem aufwändigen Verfahren einen Silikonabdruck anfertigen oder man nimmt das Tonsignal beim Abspielen mit einem Mikrophon auf. Mit einem Qualitätsverlust wird man auf beiden Wegen rechnen müssen. Hingegen lässt sich eine MP3-Datei mühelos „klonen“, wodurch sich das Risiko unerlaubter Kopien urheberrechtlich geschützten Inhalts enorm erhöht hat.
Um beispielsweise dem Betrieb urheberrechtsverletzender Internettauschbörsen etwas entgegenzuhalten, setzen Hersteller verstärkt auf technischen Kopierschutz. Mit Erlass der Art. 6, 7 der Informationsgesellschafts-Richtlinie 2001/29/EG (InfoSoc-RL) und der Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber in den §§ 95a ff. UrhG wurden technische Schutzmaßnahmen auch unter rechtlichen Schutz gestellt. Damit sollte also auch von gesetzgeberischer Seite das ungehemmte Vervielfältigen eingedämmt werden. Darin könnte man ein Rückbesinnen auf die Beschränkungen der analogen Welt sehen. So schwierig es war eine Schallplatte zu kopieren, so soll auch das Vervielfältigen einer DVD erschwert werden können. Insofern könnte man hier von einer Re-Modellierung der Grenzen des Analogen im Digitalen sprechen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. EINLEITUNG: Die Einleitung beleuchtet die Herausforderungen des Urheberrechts im digitalen Zeitalter und stellt die zentrale Forschungsfrage, ob die Nachbildung analoger Rechtsprinzipien ein geeigneter Weg für die Zukunft ist.
B. NACHBILDUNG DES ANALOGEN IM DIGITALEN: Dieses Hauptkapitel untersucht anhand konkreter Beispiele wie Kopierschutz, Territorialität und Erschöpfung, wie analoge Grenzen in digitale Konzepte übertragen werden und ob diese sinnvoll sind.
I. Technischer Kopierschutz: Das Kapitel analysiert, wie technische Schutzmaßnahmen die analogen Vervielfältigungsbeschränkungen im digitalen Raum nachbilden sollen und welche Rolle die sogenannte „analoge Lücke“ dabei spielt.
II. Territorialität: Es wird erörtert, wie das Territorialitätsprinzip durch Geoblocking gewahrt wird und inwieweit die neue EU-Portabilitätsverordnung einen notwendigen Interessenausgleich schafft.
III. Erschöpfung: Hier wird diskutiert, unter welchen Voraussetzungen der Erschöpfungsgrundsatz auf Download-Software übertragen werden kann und ob dies auch für andere digitale Werke wie E-Books sinnvoll ist.
IV. Verleihrecht: Das Kapitel befasst sich mit der EuGH-Rechtsprechung zum digitalen Verleihrecht und untersucht das „One-copy-one-user“-Modell als Analogie zum physischen Bibliotheksverleih.
V. Senderechte als Gegenbeispiel?: Die Problematik der Online-Videorekorder dient als Fallbeispiel für eine Konstellation, in der eine einfache Gleichbehandlung mit analogen Modellen aufgrund wirtschaftlicher Unterschiede abgelehnt wird.
C. GESAMTERGEBNIS: Das Fazit zieht eine Bilanz und resümiert, dass eine interessengerechte Nachmodellierung analoger Grenzen prinzipiell sinnvoll ist, jedoch stets eine sorgfältige Abwägung im Einzelfall erfordert.
Schlüsselwörter
Urheberrecht, Digitalisierung, Nachmodellierung, Re-Modellierung, Technischer Kopierschutz, Territorialitätsprinzip, Geoblocking, Erschöpfungsgrundsatz, UsedSoft, Online-Videorekorder, Verleihrecht, Interessenausgleich, InfoSoc-RL, Software-RL, Portabilitätsverordnung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, ob das Urheberrecht durch die Übertragung analoger Konzepte auf digitale Sachverhalte — eine sogenannte "Re-Modellierung" — zukunftsfähig gestaltet werden kann.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Analyse fokussiert sich auf fünf Bereiche: technischen Kopierschutz, das Territorialitätsprinzip, den Erschöpfungsgrundsatz, das digitale Verleihrecht und die rechtliche Einordnung von Online-Videorekordern.
Was ist die zentrale Forschungsfrage?
Die Arbeit geht der Frage nach, ob die Nachbildung analoger Grenzen im digitalen Umfeld ein allgemein gangbarer und interessengerechter Weg ist, um das Urheberrecht handhabbar zu machen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Untersuchung, die auf Basis einer Literatur- und Rechtsquellenanalyse (inklusive aktueller EuGH- und BGH-Rechtsprechung) die Interessen von Urhebern, Nutzern und Verwertern abwägt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil prüft in fünf Einzelkapiteln die Umsetzung der Nachmodellierung, bewertet die jeweilige dogmatische und ökonomische Rechtfertigung und diskutiert, ob die Übertragung der analogen Prinzipien dem digitalen Kontext gerecht wird.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Schlagworte sind neben der "Re-Modellierung" auch der "Erschöpfungsgrundsatz", das "Geoblocking" und der notwendige "Interessenausgleich" aller Beteiligten.
Welche Rolle spielt die UsedSoft-Rechtsprechung für das Ergebnis?
Die UsedSoft-Entscheidung bildet den dogmatischen Ankerpunkt für die Übertragung des Erschöpfungsgrundsatzes auf Software und dient als Ausgangspunkt für die Frage, ob diese Rechtsprechung auf andere digitale Güter ausgeweitet werden sollte.
Warum werden Online-Videorekorder als "Gegenbeispiel" betrachtet?
Sie dienen als Gegenbeispiel, da hier die bloße technische Ähnlichkeit zu klassischen Videorekordern nicht ausreicht, um eine identische rechtliche Behandlung zu rechtfertigen, da die wirtschaftliche Beeinträchtigung der Sendeunternehmen im digitalen Raum wesentlich gravierender ist.
- Arbeit zitieren
- Philipp Koepsell (Autor:in), 2017, Digitalisierung im Urheberrecht. Die Übertragung der Wirkungen aus dem Analogen ins Digitale als sinnvolles Zukunftskonzept für das Urheberrecht?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/429881