Kants Teleologie-Begriff - Eine kritische Interpretation der „Analytik“ der teleologischen Urteilskraft


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

29 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1) Einleitung

2) Begriffsklärungen

3) Analytik der teleologischen Urteilskraft
3.1) Aufbau und Vorgehensweise
3.2) Analyse der Analytik
3.2.1) §61: „Vorspann“ zur Analytik
3.2.2) §62-63: Objektive Zweckmäßigkeit
3.2.3) §64, 65: Naturzweck
3.2.4) §66-67: Prinzip der Teleologie
3.2.5) §68: Bedeutung des teleologischen Prinzips für die Naturwissenschaften
3.3) Zusammenfassung der Analytik und Kants Teleologie-Begriff

4) Schluss

5) Literaturverzeichnis

1) Einleitung

Kants Kritik der Urteilkraft [KdU], erstmals 1790 erschienen, ist die dritte und letzte der Kritiken, die das Grundgerüst der kantischen Philosophie bilden.[1] Die KdU gliedert sich neben einer ausführlichen Einleitung[2] in zwei Teile, die Kritik der ästhetischen Urteilskraft (§§1-60) [KdäU] und die Kritik der teleologischen Urteilskraft (§§61-91) [KdtU] – eine Unterteilung, die einerseits anzeigt, dass es sich um zwei Themenbereiche handelt, die relativ eigenständig für sich stehen können und sozusagen zwei Kritiken in einem Buch darstellen; letztere könnte man auch mit Peter McLaughlin als „vierte Kritik“ bezeichnet.[3] Andererseits wird zugleich deutlich, dass es sich um zwei Teilaspekte der Urteilskraft handelt, die zusammengehören und daher in einem Werk zusammengefasst sind.

Heute ist dieses schwierige Werk eher unbeachtet, da es sich mit Themen auseinandersetzt, denen die moderne Philosophie weniger Aufmerksamkeit schenkt.[4] Wird die KdU untersucht, so steht vor allem der erste Teil, die Ästhetik, im Interesse. Der zweite Teil zur Naturlehre jedoch wird vernachlässigt, nicht zuletzt deshalb, weil Kant hier die Teleologie, also die Vorstellung einer zweckgerichteten Ordnung der Welt, in die Naturforschung trägt. Eine Zielsetzung, die der der heutigen Naturwissenschaft widerspricht, dabei aber keinesfalls exklusiv modern ist. Schon zu Kants Zeit war es verpönt, Zwecke in der Natur anzunehmen, deren Urheber nicht geklärt werden kann, da so ein transzendentes Element in die Forschung Einzug hält, das nicht empirisch-kausal nachweisbar ist.[5]

Es verblüfft, ein solches Vorgehen gerade von einem Kant zu hören, dem wie kaum einem anderen der Ruf vorauseilt, die Metaphysik demontiert zu haben. Ausgerechnet der Mann, der so strikt daran gearbeitet hat, die Grundlagen für die Philosophie zu legen, der die Metaphysik als nicht wissenschaftlich entlarvt hat, ausgerechnet dieser Mann sollte jedoch in seinem Alterwerk wieder Rekurs nehmen auf übersinnliche Teleologie und sich trotz allem nicht völlig von der klassischen Philosophie lösen können?[6] Wie versteht Kant „Teleologie“? Wieso führt er diesen Begriff in den Bereich der Naturwissenschaften ein?

Diesen Fragen will die vorliegende Arbeit nachgehen. Durch eine eingehende Untersuchung der Analytik der KdtU, eine „Analyse der Analytik“ sozusagen, soll versucht werden, Kants Verständnis der Teleologie herauszuarbeiten und seine Vorgehensweise nachzuvollziehen. Es wird wichtig sein, Kants Ausgangspunkt zu verstehen. Hierzu müssen die grundlegenden Begrifflichkeiten, die in der Analytik eingeführt werden, vorgestellt werden. Daran wird ebenfalls deutlich werden, wie überhaupt diese Problemstellung aufkommt. Insgesamt soll sich diese Interpretation so nah wie möglich am Text entlang entwickeln und das Original für sich sprechen lassen. Zuvor sind allerdings noch einige Begriffserklärungen zu leisten, zum Teil auch mit Rekurs auf die KdäU bzw. die Einleitung, die für das Verständnis der kantischen Theorie grundlegend sind.

Insgesamt geht es nicht so sehr darum, welche äußere Motivation Kant dazu veranlasst haben, die KdtU zu verfassen – die zeitgenössische Diskussion um wissenschaftstheoretische Deutungen der Naturorganismen[7] – noch in welcher Weise der Autor eine Synthese seiner Gedankenwelt aus den ersten beiden Kritiken formuliert.[8] Auch kann keine Einordnung der KdtU in das Gesamtwerk vorgenommen werden. Vielmehr wird in dem begrenzten Rahmen der vorliegenden Arbeit eine Annäherung an den Text der KdtU selbst, insbesondere an die Analytik, vorgenommen, um diesen für sich selbst sprechen zu lassen und so grundlegende Begriffe Kants und deren Verständnis herauszuarbeiten.

2) Begriffsklärungen

Urteilskraft: bestimmende und reflektierende Urteilskraft

„Urteilskraft“ ist ganz allgemein formuliert die menschliche Fähigkeit, etwas zu beurteilen.[9] Der Verstand bildet Urteile zu den sinnlich-materialen Erscheinungen. Kant selbst bestimmt die Urteilskraft als „das Vermögen, das Besondere als enthalten unter dem Allgemeinen zu denken“. Am deutlichsten wird diese Erklärung anhand des Bildes eines Richter, das schon Kant selbst zu Hilfe zieht.[10] Ein Richter fällt Urteile, indem er allgemeine Gesetze und Regeln auf konkrete – besondere – Fälle anwendet. Denkbar ist umgekehrt aber auch, dass in einem Präzedenzfall für eine konkrete, bisher noch nicht da gewesene – besondere – Situation erst die entsprechenden allgemeinen Rechtsgrundlagen zu schaffen sind. Kant unterscheidet diese beiden Formen als „bestimmende“ und „reflektierende“ Urteilskraft: Wird ein Besonderes unter ein gegebenes Allgemeines „subsumiert“, so wird es „bestimmt“; dagegen wird von einem gegebenen Besonderen auf ein nicht bekanntes Allgemeines „reflektiert“. Letzteres wird in der KdtU thematisiert.

Mit dieser Erklärung wird deutlich, dass die allgemeinen Regeln der bestimmenden Urteilskraft bereits a priori vorgegeben sind und diese gerade nicht „für sich selbst auf ein Gesetz [...] denken“ muss. Dagegen bedarf die reflektierende Urteilskraft einer leitenden Regel, unter die sie die gegebenen „Besonderheiten“ ordnen kann. Da dieses Prinzip nicht empirisch beobachtet werden kann (es sollen vielmehr gerade die empirischen Beobachtungen bestimmt werden, es wird also nach etwas allgemeinem verlangt, das gerade nicht auf sinnlicher Erfahrung beruht), „kann [...] die reflektierende Urteilskraft sich nur selbst [...ein entsprechendes] Prinzip geben“. Dies ist etwa der Fall in der Natur, die „so mannigfaltige Formen“ aufweist, die uns nicht mit Hilfe von Gesetzen a priori einsichtig sind, sondern uns wie „zufällig“ erscheinen. Dennoch muss diese Zufälligkeit nach – „uns unbekannten“ – Prinzipien geordnet sein, um vom Menschen erfasst werden zu können: Der Verstand formuliert allgemeine Regeln, mit deren Hilfe die Natur erklärt werden kann. Dabei ist grundlegend festzuhalten, dass diese Gesetze nur der reflektierenden Urteilskraft dienen, dass sie entsprechend zwar für den menschlichen, reflektierenden Verstand Geltung haben, nicht aber der Natur selbst zu Grunde liegen. „Die Reflexion über die Gesetze der Natur [richten] sich nach der Natur“, die Natur dagegen wird nicht von diesen Gesetzen beeinflusst.

Zweck und Zweckmäßigkeit

Diese Überlegungen führen zu den Begrifflichkeiten des Zwecks und der Zweckmäßigkeit. Objekte sind zweckmäßig, wenn sie ihren Zweck erfüllen. Um etwas als zweckmäßig beurteilen zu können, muss sein Zweck vorausgesetzt sein. Während also die Zweckmäßigkeit die „Übereinstimmung eines Dinges[11] mit seinem Zweck bezeichnet, ist der Zweck notwendiger „Grund der Wirklichkeit [eines bestimmten] Objektes.“ Der Zweck eines Gegenstands ist „der reale Grund seiner Möglichkeit“ hinsichtlich seiner Form oder Existenz.[12] Einfacher gesagt: Ein Gegenstand existiert in einer bestimmten Form, weil er einen Zweck hat. Ein Hammer dient zum Einschlagen von Nägeln, daher hat er die dafür zweckdienlichste Form aus Stiel und Eisenkopf.

Es ist wichtig, an dieser Stelle deutlich zu sehen, dass der Zweck eine intellektuelle Leistung ist. Bei Kunstprodukten wird der Zweck vom Menschen gesetzt, der sich die Geräte nach eben dieser Zielsetzung anfertigt.[13] Anders jedoch in der Natur. Hier ist keine tätige Vernunft anzunehmen: Wir können zwar Naturwesen beobachten, die in ihrer Gesamtheit in einem zweckmäßigen Zusammenhang zu stehen scheinen. Der Grund bzw. die Ursache dafür ist uns allerdings nicht einsichtig. Dennoch gehen wir davon aus, dass die Naturorganismen zweckmäßig sind, da wir sie anders nicht begreifen könnten.[14] Unterstellen wir also der Natur Zweckmäßigkeit, so hat dies „lediglich in der reflektierenden Urteilskraft seinen Ursprung.[15] Die Erörterung dieser Problematik ist zentrales Thema der Analytik der KdtU.

Objektive und subjektive Zweckmäßigkeit[16]

Werkzeuge aller Art erhalten ihre Form entsprechend eines bestimmten Zwecks, den sie erfüllen sollen. Welcher dies ist, wird vom Handwerker, der die Gerätschaften benutzen will und sie nach seinen Anforderungen herstellt, bestimmt. Der Zweck wird also vom menschlichen Verstand festgesetzt. Die Zweckmäßigkeit des Hammers ist daher subjektiv, weil relativ zu einem Subjekt, dessen Wille Anforderungen an seine Zweckdienlichkeit stellt.

Es gibt aber auch Fälle, in denen der menschliche Wille nicht zwecksetzend ist. Hier wird der Zweck eines Objektes als außerhalb eines subjektiven, zweckintendierten Handelns liegend angenommen, er ist daher objektiv.[17] Beispiel für diese Art der Zweckmäßigkeit sind wiederum die Naturgegenstände, insbesondere die Lebewesen, die nicht vom Menschen produziert worden sind, von denen aber angenommen wird, dass sie zweckmäßig sind.[18] Die Untersuchung der objektiven Zweckmäßigkeit von Naturwesen, die hier nur in äußerst groben Zügen umrissen worden ist, wird Thema der KdtU und daher im Folgenden ausführlich erörtert.

3) Analytik der teleologischen Urteilskraft

3.1) Aufbau und Vorgehensweise

Die „Analytik der teleologischen Urteilskraft“ macht die „erste Abteilung“ der KdtU aus. Verglichen mit den anderen beiden Kapiteln ist sie mit sieben Paragrafen (§§62-68) der kürzeste Teil. Die Dialektik umfasst zehn, die angehängt Methodenlehre[19] sogar dreizehn Paragrafen.

Die einzelnen Paragrafen gliedern sich nach einem typischen Schema, wie es immer wieder zu beobachten ist. Auf eine einleitende theoretische Formulierung der grundlegenden Gedanken des jeweiligen Kapitels folgt die Veranschaulichung mit Hilfe eines oder mehrer Beispiele, die fast immer als solche kenntlich gemacht sind durch entsprechende Angaben („z. B.“, „ein Beispiel geben“, „durch ein Beispiel erläutern[20]), an denen die allgemeinen Aussagen entwickelt werden. Daran schließen sich wiederum abstrahierende Schlussfolgerungen an. Darüber hinaus sind den Kapiteln Überschriften vorangestellt, die in klassischer Form formuliert sind: „De ...“ / „Von der“. Allein anhand dieser Kurzangaben sind die wesentlichen Argumentationsstufen in ihrer Struktur nachzuvollziehen.

Kants Analytik erfolgt in Zweierschritten. Die Überlegungen zur objektiven Zweckmäßigkeit in den §§62-63 führen zur Formulierung des grundlegenden Terminus des Naturzwecks, der in §§64-65, dem zentralen Abschnitt dieser ersten Abteilung Kants, näher eingekreist wird, um schließlich ein Prinzip zur Beurteilung der Naturdinge als Naturzwecke zu erhalten (§§66-67). Zuletzt schließt Kant einen Paragrafen an (§68), in dem erläutert wird, ob und inwiefern Teleologie in der Naturwissenschaft angewendet werden kann bzw. werden muss. Er erhält damit eine Formulierung des Grundproblems, das schließlich in der Dialektik ausführlich erörtert werden wird.

In der folgenden Untersuchung werden die inhaltlichen Einheiten der genannten Zweierschritte beibehalten. Die Interpretation will versuchen, so nah wie möglich am Text zu bleiben und die Gedanken des Autor vorzustellen, um einen Überblick über Kants Analytik in struktureller wie inhaltlicher Hinsicht zu gewinnen. Der Analytik geht ein einleitender „Vorspann“ (§61) voraus, der die grundlegende Fragestellung umreißt und daher hier ebenfalls kurz vorgestellt werden soll.

3.2) Analyse der Analytik

3.2.1) §61: „Vorspann“ zur Analytik

Zunächst stellt Kant Überlegungen zu Zweckmäßigkeitsverhältnissen in der Natur[21] an. Zwar können Naturdinge vom Menschen als „schön“ empfunden werden und insofern subjektiv beurteilt werden. Für Naturwesen an sich kann man jedoch keine subjektive Zweckmäßigkeit annehmen, denn diese Form der Zweckmäßigkeit geht von Zwecken aus, die „unsrige[22] sind, also subjektiv und stets relativ zum Betrachtenden. In der Natur aber können weder Zwecke a priori geltend gemacht werden, noch „kann uns selbst die Erfahrung [...diese Zweckmäßigkeit...] beweisen.“ Welche Zweckmäßigkeit ist also in den Naturdingen vorhanden? Was macht die Kausalität[23] der Naturdinge aus? Auf welcher Grundlage kann die Natur und ihre Produkte beurteilt werden?

Ohne weitere Erläuterung führt Kant jetzt den Begriff der „objektive[n] Zweckmäßigkeit als Prinzip der Möglichkeit der Dinge der Natur“ ein. Für alle Erklärungen in der Natur, die auf mechanischem Weg nicht zu leisten sind und mehr oder weniger zufällig zu sein scheinen, kommt diese objektive Zweckmäßigkeit in Spiel. Dies geschieht, so Kant, in Analogie zum menschlichen Denken, das Produkte auf ihre Zwecke zurückleiten muss, um sie begreiflich zu machen.[24]

Diese Art der „teleologische[n] Beurteilung[25] der Naturdinge kann durchaus „wenigstens problematisch, mit Recht zur Naturforschung gezogen“ werden, so Kant, da sie dem menschlichen Denken entsprechend dort Abhilfe schaffen kann, wo mit bloß mechanischen Erklärungen nicht begriffen werden kann. Zu beachten ist jedoch, dass man mit der Teleologie keinesfalls „erklären“ kann. „Sie gehört also zur reflektierenden, nicht zu der bestimmenden Urteilskraft“, die vom besonderen Fall auf das Allgemeine schließt. Damit hat man „wenigstens ein [wenn auch regulatives] Prinzip mehr“ gefunden, um die Natur nach Regeln zu begreifen, wo die kausal-mechanischen Erklärungen nicht ausreichen. Wichtig ist hierbei zu sehen, dass immer wieder der Bezug auf das menschliche Denkvermögen betont wird. Damit hat Kant zum einen zum grundlegenden Problembereich der objektiven Zweckmäßigkeit in der Natur hingeleitet; zum anderen sind die wesentlichen Argumentationsschritte, wie sie insbesondere Thema der anschließenden Analytik sein werden, bereits umrissen.

[...]


[1] Teichert, S. 12. 1793 und 1799 folgen weitere, von Kant autorisierte und durchgesehene Auflagen.

[2] Interessanterweise gibt es zwei Varianten der Einleitung. Die 1790 veröffentlichte Einleitung ist die kürzere Fassung eines Manuskripts, das von Kants Schüler Beck „in einer inzwischen vergessenen Anthologie der Werke Kants“ herausgegeben worden ist (Grondin, S. 117f.).

[3] Vgl. McLaughlin, S. 38.

[4] Höffe, S. 260.

[5] Für eine Schilderung der naturwissenschaftlichen Situation zu Kants Zeit und wie es zu Kants KdtU kommen konnte vgl. Pleines, S. 394-405 sowie McLaughlin, Kap. 1.2. und 1.3. und Anm. 74).

[6] Höffe, S. 259.

[7] Vgl. McLaughlin, S. 9ff. und Anm. 74.

[8] Vgl. etwa Grondin, Kap. 11, S. 117-132; Schnädelbach, S. 107ff.

[9] Vgl. hierzu KdU, IV (B XXVI f.), die folgenden Zitate finden sich ebd. Im Folgenden werden Zitate aus der KdU durch Kursivdruck kenntlich gemacht.

[10] Erinnert sei an Kants häufig gebrauchtes Bild des „Gerichtshofs“, etwa in der Kritik der reinen Vernunft oder der Metaphysik der Sitten, bzw. an die generell von Kant oft gebrauchte juristische Sprache (vgl. Grondin, S. 19).

[11] Für folgende Zitate vgl. B XXVIII.

[12] Für folgende Zitate vgl. B32-34.

[13] Schnädelbach, S. 110.

[14] Vgl. Düsing, S. 86ff.

[15] B XXVIII.

[16] Beachte: Die hier folgenden kurzen Erläuterungen entsprechen nicht ganz der Terminologie Kants (diese wird im Laufe der Ausführungen deutlich), sondern dienen einem ersten Verständnis der Problematik von objektiver und subjektiver Zweckmäßigkeit.

[17] Schnädelbach, S. 110. Für die Problematik von „subjektiven“ und „objektiven“ Zwecken und in welcher Form letztere überhaupt als solche angenommen werden können vgl. Ginsborg, S. 248ff.

[18] Teichert, S. 34f.

[19] Die Methodenlehre der teleologischen Urteilskraft wird ab der zweiten Ausgabe als „Anhang“ bezeichnet. Dabei ist nicht klar, warum Kant dies tut. Sicher kann damit jedoch eine gewisse inhaltliche Abgrenzung gegenüber den beiden ersten Abteilungen festgehalten werden. Während in Analytik und Dialektik die Grundlagen des teleologischen Urteils untersucht werden, werden in der Methodenlehre „Anwendungsbeispiele“ gegeben (vgl. Teichert, S. 114f. u. Anm. 155, ebd.)

[20] Vgl. B272, B279, B286.

[21] Die „Natur als Inbegriffs der Gegenstände der Sinne“ (B267/8).

[22] Für die folgenden Zitate s. B268.

[23] Kausalität als Verhältnis der Bedingung zwischen zwei Dingen (Definition nach Wohlers, S. 19).

[24] Vgl. auch McLaughlin, S. 39.

[25] Für die folgenden Zitate s. B269.

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Kants Teleologie-Begriff - Eine kritische Interpretation der „Analytik“ der teleologischen Urteilskraft
Hochschule
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg  (Philosophisches Seminar)
Note
2,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
29
Katalognummer
V43773
ISBN (eBook)
9783638415019
ISBN (Buch)
9783638714068
Dateigröße
626 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kants, Teleologie-Begriff, Eine, Interpretation, Urteilskraft
Arbeit zitieren
M. A. Simone Kraft (Autor:in), 2005, Kants Teleologie-Begriff - Eine kritische Interpretation der „Analytik“ der teleologischen Urteilskraft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/43773

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