Bereits in den Jahren 1980 und 1992 hatte sich das Bundesverfassungsgericht mit der Problematik auseinandergesetzt, ob die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und gesetzlichen Renten mit dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes vereinbar ist. In dem Beschluss vom 26.03.1980 sah das Gericht für die unterschiedliche Besteuerung von Pensionen und Renten sachliche Gründe, die mit dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes vereinbar seien. Das Gericht bemerkte aber zugleich, dass für die Zukunft eine Korrektur notwendig sei. In dem Beschluss vom 24.06.1992 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass aufgrund der Wiedervereinigung und der komplizierten Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte die dem Gesetzgeber auferlegte Zeit noch nicht verstrichen sei . Am 06.03.2002 entschied das Bundesverfassungsgericht zum dritten Mal über die ungleiche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieses Urteil wurde zur Ausgangslage für die Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen. Nach dem Urteil ist die unterschiedliche Besteuerung von Pensionen nach § 19 EStG und von gesetzlichen Renteneinkünften, die nach § 22 EStG nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden, mit dem Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 GG nicht vereinbar . Das Bundesverfassungsgericht verpflichtete den Gesetzgeber, spätestens mit Wirkung zum 01.01.2005 eine Neurege¬lung zu treffen. Bis zum Zeitpunkt einer Neuregelung, längstens bis zum 01.01.2005, sind die bisher geltenden Vorschriften weiter anwendbar. Würde der Gesetzgeber die Frist verstreichen lassen, wäre danach eine steuerliche Erfassung von Beamtenpensionen auf Grundlage des geltenden Rechts nicht mehr möglich.
Inhaltsverzeichnis
- EINLEITUNG
- URTEIL DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS VOM 06.03.2002
- VORSORGEAUFWENDUNGEN
- RECHTSLAGE BIS 31.12.2004
- VERSICHERUNGSBEITRÄGE I. S. DES § 10 ABS. 1 NR. 2 ESTG A. F.
- ALTERSVORSORGEBEITRÄGE I. S. DES § 10A ESTG A. F.
- HÖCHSTBETRAGSBERECHNUNG
- VORSORGEPAUSCHALE
- BEMESSUNGSGRUNDLAGE
- UNGEKÜRZTE VORSORGEPAUSCHALE
- GEKÜRZTE VORSORGEPAUSCHALE
- VORSORGEPAUSCHALE IN MISCHFÄLLEN
- RECHTSLAGE AB 01.01.2005
- ALTERSVORSORGEAUFWENDUNGEN
- BEGÜNSTIGTE AUFWENDUNGEN NACH § 10 ABS. 1 NR. 2 BUCHSTABE A ESTG N. F.
- BEGÜNSTIGTE AUFWENDUNGEN NACH § 10 ABS. 1 NR. 2 BUCHSTABE B ESTG N. F.
- ERMITTLUNG DES ABZUGSBETRAGS NACH § 10 ABS. 3 ESTG N. F.
- HÖCHSTBETRAG DER BERÜCKSICHTIGUNGSFÄHIGEN ALTERSVORSORGEAUFWENDUNGEN
- GLEITENDER ANSTIEG DER BERÜCKSICHTIGUNGSFÄHIGEN AUFWENDUNGEN AB DEM JAHR 2005 BIS ZUM JAHR 20025
- KÜRZUNG UM DEN STEUERFREIEN ArbeitgeberZUSCHUSS
- BESONDERHEIten bei BeamtEN UND GLEICHGESTELLTEN PERSONEN SOWIE MANDATSTRÄGERN
- KÜRZUNG DES HÖCHSTBETRAGS BEI PERSONEN I. S. DES § 10C ABS. 3 NR. 1 ESTG N. F.
- KÜRZUNG DES HÖCHSTBETRAGS BEI PERSONEN I. S. DES § 10C ABS. 3 NR. 2 ESTG N. F.
- KÜRZUNG DES HÖCHSTBETRAGS BEI ABGEORDNETEN
- BEGRENZUNG DER KÜRZUNG DURCH DIE BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE
- SONSTIGE VORSORGEAUFWENDUNGEN
- GÜNSTIGERPRÜFUNG
- VORSORGEPAUSCHALE
- BEMESSUNGSGRUNDLAGE
- UNGEKÜRZTE VORSORGEPAUSCHALE
- GEKÜRZTE VORSORGEPAUSCHALE
- VORSORGEPAUSCHALE IN MISCHFÄLLEN
- GÜNSTIGERPRÜFUNG
- ALTERSVORSORGEBEITRÄGE I. S. DES § 10A ESTG N. F.
- ALTERSVORSORGEAUFWENDUNGEN
- BESTEUERUNG DER ALTERSBEZÜGE
- BESTEUERUNG DER RENTEN
- ABGRENZUNG DER RENTEN GEGENÜBER PENSIONEN
- RECHTSLAGE BIS 31.12.2004
- RECHTSLAGE AB 01.01.2005
- BESTEUERUNG Der Renten aus DER BASISVERSORGUNG
- JAHRESBETRAG DER RENTE
- BESTEUERUNGSANTEIL
- FESTSCHREIBUNG DES STEUERFREIEN TEILS DER RENTE
- NEUBERECHNUNG DES STEuerfreien TEILS DER RENTE
- AUFEINANDERFOLGENDE RENTEN AUS DER GLEICHEN VERSICHERUNG
- BESTEUERUNG VON ABGEKÜrzten LeibrenTEN
- ÖFFNUNGSKLAUSEL
- AUFTEILUNG DER WERBUNGSKOSTEN NACH § 3C ESTG
- BESTEUERUNG DER ÜBRIGEN RENTEN
- RENTENBEZUGSMITTEILUNGEN
- AUSBLICK AUF KÜNFTIGE ÄNDERUNGEN
- RENTENEMPFÄNGER MIT AUSLÄNDISCHEM WOHNSITZ
- BESTEUERUNG Der Renten aus DER BASISVERSORGUNG
- BESTEUERUNG DER BEAMTENPENSIONEN / VERSORGUNGSBEZÜGE PRIVATER ARBEITGEBER
- RECHTSLAGE BIS 31.12.2004
- RECHTSLAGE AB 01.01.2005
- ABSCHMELZUNG DES VERSORGUNGSFREIBETRAGS
- EINFÜHRUNG EINES ZUSCHLAGS ZUM VERSORGUNGSFREIBETRAG
- VERSORGUNGSBEZÜGE NEBEN AKTIVER ARBEITNEHMERTÄTIGKEIT
- MEHRERE VERSORGUNGSBEZÜGE MIT UNTERSCHIEDLICHEM BEZUGSBEGINN
- AUFEINANDERFOLGENDE VERSORGUNGSBEZÜGE
- NEUBERECHNUNG DES VERSORGUNGSFREIBETRAGS UND DES ZUSCHLAGS ZUM VERSORGUNGSFREIBETRAG
- BERECHNUNG DES VERSORGUNGSFREIBETRAGS IM FALLE EINER KAPITALAUSZAHLUNG / ABFINDUNG
- AUFZEICHNUNGSPFLICHTEN DES ARBEITGEBERS
- NEUREGELUNG DER BESTEUERUNG DER ERTRÄGE AUS KAPITALBILDENDEN LEBENS- UND RENTENVERSICHERUNGEN MIT KAPITALWAHLRECHT
- RECHTSLAGE BIS 31.12.2004
- RECHTSLAGE AB 01.01.2005
- ABGRENZUNG VON ALT- UND NEUVERTRÄGEN
- ERMITTLUNG DER ERTRÄGE
- TARIFERMÄẞIGUNG
- ABSCHMELZUNG DES ALTERSENTLASTUNGSBETRAGES
- BESTEUERUNG DER RENTEN
- ,,RIESTER-RENTE\"
- GRUNDZÜGE DER „,RIESTER-RENTE\" NACH ALTER RECHTSLAGE
- BEGÜNSTIGTER PERSONENKREIS
- UNMITTELBAR BEGÜNSTIGTE PERSONEN
- MITTELBAR BEGÜNSTIGTE PERSONEN
- ALTERSVORSORGEBEITRÄGE
- ALTERSVORSORGEZULAGE
- GRUND- UND KINDERZULAGE
- MINDESTEIGENBEITRAG
- SOCKELBETRAG
- SCHÄDLICHE VERWENDUNG
- NACHGELAGERTE BESTEUERUNG NACH § 22 NR. 5 ESTG A. F.
- BEGÜNSTIGTER PERSONENKREIS
- VEREINFACHUNGEN BEI DER „Riester-Rente\" DURCH DAS ALTERSEINKÜNFTEGESETZ
- EINFÜHRUNG EINES DAUERZULAGEANTRAGES
- ÄNDERUNG BEIM SOCKELBETRAG
- ÄNDERUNG BEI DER SCHÄDLICHEN VERWENDUNG
- ÄNDERUNG DES ALTERSVORSORGEVERTRäge - ZertifizieRUNGSGESETZES
- EINFÜHRUNG VON UNISEX-Tarifen
- ERWEITERTE INFORMATIONSPFLICHTEN FÜR ANBIETER
- SONSTIGE ÄNDERUNGEN IM ALTERSVORSORGEVERTRÄGE - ZERTIFIZIERUNGSGESETZES
- ANPASSUNG DES FÖRDERBERECHTIGTEN PERSONENKREISES IN § 10A ESTG N. F.
- BESTEUERUNG DER LEISTUNGEN
- GRUNDZÜGE DER „,RIESTER-RENTE\" NACH ALTER RECHTSLAGE
- BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG
- GRUNDZÜGE DER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG NACH ALTER RECHTSLAGE
- FREIWILLIGE LEISTUNGEN DES ARBEITGEBERS
- ENTGELTUMWANDLUNG
- EIGENBEITRÄGE DES ARBEITNEHMERS
- DURCHFÜHRUNGSWEGE DER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG
- DIREKTZUSAGE
- UNTERSTÜTZUNGSKASSE
- DIREKTVERSICHERUNG
- PENSIONSKASSE
- PENSIONSFONDS
- ÄNDERUNGEN IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG DURCH DAS ALTERSEINKÜNFTEGESETZ
- EINBEZIEHUNG DER DIREKTVERSICHERUNG IN DIE STEUERVERGÜNSTIGUNG NACH § 3 NR. 63 ESTG N. F.
- BESTEUERUNG DER BEITRÄGE
- MITTEILUNGSPFLICHTEN
- BESTEUERUNG DER VERSORGUNGSLEISTUNG
- ÜBERGANGSFÄLLE
- NEUE VERVIELFÄLTIGUNGSREGELUNG BEI BEENDIGUNG DES DIENSTVERHÄLTNISSES
- ANWENDUNGSBEREICH DER LOHNSTEUERPAUSCHALIERUNG NACH § 40B ESTG AB 2005
- ÜBERGANGSREGELUNG FÜR BESTEHENDE VERTRÄGE
- EINBEZIEHUNG DER DIREKTVERSICHERUNG IN DIE STEUERVERGÜNSTIGUNG NACH § 3 NR. 63 ESTG N. F.
- GRUNDZÜGE DER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG NACH ALTER RECHTSLAGE
- Die Reformen im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes
- Die Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen
- Die Besteuerung von Altersbezügen wie Renten und Pensionen
- Die Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes auf die „Riester-Rente” und die betriebliche Altersvorsorge
- Die Anpassungen und Neuerungen im Vergleich zur Rechtslage vor dem Jahr 2005
- Die Einleitung stellt das Alterseinkünftegesetz als Gegenstand der Untersuchung vor und erläutert die Relevanz der Neuregelung der Altersvorsorgebesteuerung. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2002 wird als Ausgangspunkt der Gesetzesänderungen dargestellt.
- Das Kapitel über die Vorsorgeaufwendungen analysiert die Rechtslage bis zum Jahr 2004 und die Änderungen, die das Alterseinkünftegesetz ab 2005 mit sich brachte. Die verschiedenen Formen von Altersvorsorgeaufwendungen werden im Detail beleuchtet, einschließlich der begünstigten Aufwendungen und der Berechnung des Abzugsbetrags.
- Die Besteuerung von Altersbezügen bildet den Schwerpunkt des nächsten Kapitels. Dabei wird die Unterscheidung zwischen Renten und Pensionen beleuchtet, sowie die Besteuerung der einzelnen Altersbezüge bis 2004 und die neu eingeführten Regelungen ab 2005 dargestellt.
- Das Kapitel zur „Riester-Rente” widmet sich den Grundzügen dieses Altersvorsorgesystems nach alter Rechtslage und zeigt die Vereinfachungen auf, die durch das Alterseinkünftegesetz eingeführt wurden.
- Die betriebliche Altersvorsorge wird im letzten Kapitel behandelt. Das Kapitel beleuchtet die Grundzüge der betrieblichen Altersvorsorge nach alter Rechtslage und zeigt die Änderungen auf, die durch das Alterseinkünftegesetz im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge entstanden sind.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Neuregelung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen im Alterseinkünftegesetz. Das Gesetz, welches am 01.01.2005 in Kraft trat, zielt auf eine Vereinfachung und Modernisierung der Besteuerung von Altersvorsorge und Altersbezügen ab.
Zusammenfassung der Kapitel
Schlüsselwörter
Alterseinkünftegesetz, Altersvorsorgeaufwendungen, Altersbezüge, Rente, Pension, „Riester-Rente”, betriebliche Altersvorsorge, Steuerrecht, Einkommensteuer, Besteuerung, Neuregelung, Reformen, Rechtslage, Änderungen, Vergleich, Auswirkungen.
- RECHTSLAGE BIS 31.12.2004
- Arbeit zitieren
- Markus Bieber (Autor:in), 2005, Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen - das Alterseinkünftegesetz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/44802