Das Kyoto-Protokoll. Anliegen, Instrumente und Kritik


Hausarbeit, 2005

39 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

1 Einleitung

2 Klimawandel und Treibhauseffekt
2.1 Natürlicher und anthropogener Treibhauseffekt
2.2 Auswirkungen und Prognosen

3 Das Kyoto-Protokoll
3.1 Der Weg nach Kyoto
3.2 Inhalte
3.3 Instrumente: Flexible Mechanismen
3.2.1 Emission Bubble (EB)
3.2.2 Joint Implementation (JI)
3.2.3 Clean Development Mechanism (CDM)
3.2.4 International Emission Trading (IET)
3.4 Kritik und Probleme
3.4.1 Emissionsreduktionen reichen nicht aus
3.4.2 Die Problematik der Senken
3.4.3 Wirtschaft vor Umweltschutz
3.4.4 Neo-Kolonialisierung
3.4.5 Das Fehlen der USA
3.4.6 2012 – und danach?

4 Zusammenfassung und Bewertung

Anhang I: Abbildungen

Anhang II: Annex A und B des Kyoto-Protokolls

Quellenverzeichnis

1 EINLEITUNG

Bereits seit vielen Jahren weisen Forscher auf einen stattfindenden Klimawandel hin, der maßgeblich durch den Umgang der Menschen mit ihrer Umwelt bestimmt wird. Die Zunahme von Treibhausgasen in der Atmosphäre seit Beginn der Industrialisierung, bewirkte ein Ansteigen der Durchschnittstemperatur, deren Auswirkungen bereits heute spürbar sind und in den nächsten Jahrzehnten drastische Folgen für die Natur und den Menschen nach sich ziehen können. Jedoch wurde auch festgestellt, dass mit einer Begrenzung und Verringerung des Ausstoßes verschiedener Treibhausgase, die Erderwärmung und der Klimawandel sowie die damit für den Menschen verbundenen Gefahren abgemildert werden können (vgl. IPCC WG I, 2001).

Anfang der 90er Jahre wurde die daraus resultierende globale Aufgabe endlich aufgegriffen und erste Schritte in Richtung einer internationalen Klimapolitik gemacht. Ein Ergebnis dessen war im Jahr 1997 das Kyoto-Protokoll, das bis jetzt als einziger Meilenstein internationaler Klimaschutzpolitik anzusehen ist. Lange war es unsicher, ob es jemals in Kraft treten würde - doch nun ist es soweit: Das Kyoto-Protokoll verpflichtet ab dem 16. Februar 2005 nach jahrelangen zähen Verhandlungen, über 30 Industriestaaten völkerrechtlich verbindlich zur Reduktion ihrer Emissionen.

Hinsichtlich dieses Ereignisses, wie man es zweifelsohne nennen muss, stellt sich die Frage, was das Kyoto-Protokoll bedeutet, was es beinhaltet und vor allem wie wirksam es eigentlich sein kann. Dem versucht sich die vorliegende Arbeit zu widmen.

Zunächst sollen der natürliche und der anthropogene Treibhauseffekt und daraus folgende Prognosen kurz als Grundlagen dargestellt werden, um die Notwendigkeit aktiver Klimaschutzpolitik zu verdeutlichen. Im Anschluss daran wird das Kyoto-Protokoll in seinen klimapolitischen Zusammenhängen, Inhalten und Instrumenten erläutert und schließlich sollen wesentliche Kritikpunkte angesprochen werden, da die Einbeziehung von Kritik notwendig ist, um eine zusammenfassende Bewertung des Protokolls zu ermöglichen.

Da der Rahmen dieser Ausarbeitung in Anbetracht der Fülle des Themas äußerst begrenzt ist, muss angemerkt sein, dass dies nur insgesamt eine kurze Erläuterung sein kann, die Präzisierung bezüglich vieler damit verbundener Themen bedarf. So müssten z.B. erneuerbare Energien, das übergeordnete Ziel der Nachhaltigkeit und politische und institutionelle Gefüge der internationalen Politik näher betrachtet werden. Es ist sicher, dass sich noch tausend Fragen auftun, aber dies kann eine kurze Hausarbeit nicht leisten. Vielmehr soll ein grobes Bild des Kyoto-Protokolls und der Kritik daran gegeben werden.

2 KLIMAWANDEL UND TREIBHAUSEFFEKT

2.1 NATÜRLICHER UND ANTHROPOGENER TREIBHAUSEFFEKT

Mit Beginn der Industrialisierung hat der Ausstoß von so genannten Spurengasen, wie Wasserdampf (H2O), Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O) und Ozon (O3) erheblich zugenommen. Eine Folge dieser Erhöhung wird als anthropogener Treibhauseffekt bezeichnet, welcher heute als wesentlicher Faktor für eine globale Erwärmung betrachtet wird und zum Wandel des Klimasystems beiträgt. Der Klimawandel wird als das größte Umweltproblem des 21. Jahrhunderts wahrgenommen[1].

Bereits 1896 hatte der schwedische Chemiker Arrhenius die Treibhaus-Hypothese aufgestellt, der zufolge ein Zusammenhang zwischen gestiegenen Emissionen und globalen Temperaturveränderungen angenommen werden konnte (vgl. MITTENDORF 2004, S. 5).

Heute werden vielfältige klimatische Änderungen aufgrund des zunehmenden anthropogenen Treibhauseffekts bestätigt. Zwar existieren auch eine Reihe natürlicher Faktoren, die zu einem Ansteigen der Temperatur führen, aber Wissenschaftler sehen es als bewiesen an, dass der anthropogene, durch menschliche Aktivitäten verursachte Treibhauseffekt für die derzeitige Erderwärmung hauptverantwortlich ist (vgl. www.klimabalance.de).

Das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) untersuchte im Report „Climate Change 2001“ umfassend Ursachen, Auswirkungen und Abschwächungsmöglichkeiten des Klimawandels und fand heraus, dass die weltweite mittlere Erwärmung seit Beginn der Industrialisierung 0,6°C betrug[2].

Dies führte z.B. zu Gletscherschmelzen, Erwärmung der Meere und einem Ansteigen des Meeresspiegels um 20cm im letzten Jahrhundert. Des weiteren war die Dekade der 90er innerhalb der letzten 100 Jahre das wärmste Jahrzehnt und 1998 das wärmste Jahr seit 1861 (vgl. IPCC WG I, 2001, S. 2 ff.).

Dabei muss gesagt werden, dass Spuren- bzw. Treibhausgase zunächst für einen natürlichen Treibhauseffekt verantwortlich sind, der das Leben auf der Erde erst ermöglicht.

Spurengase befinden sich in der unteren Atmosphäre und beeinflussen den Strahlungshaushalt der Erde, indem sie durchlässig für kurzwellige Sonnenstrahlung sind, wiederum langwellige Strahlung, wie Wärmestrahlung aber zum Teil absorbieren und in Richtung der Erdoberfläche zurückstrahlen. Damit wird verhindert, dass die eintreffende Strahlung wieder vollständig an das Weltall abgegeben wird.

Die Luft heizt sich so durch einen Wärmestau in der unteren Atmosphäre, wie in einem Treibhaus auf – daher die Bezeichnung „Treibhauseffekt“ (vgl. CUBASCH/ KASANG 2000, S. 37 ff.).

Die Fähigkeit der Treibhausgase, Wärme zu absorbieren, führt zu einer Erwärmung der Erdoberfläche auf 33°C und ermöglicht insgesamt eine Durchschnittstemperatur von milden 15°C. Gäbe es keine derartige Funktion der Treibhausgase, würde die mittlere Erdtemperatur lediglich -18°C betragen und die Entwicklung vielfältigen biologischen Lebens wäre unmöglich (vgl. www.umweltlexikon-online).

Der anthropogene Anteil des Treibhauseffektes hingegen verstärkt den natürlichen Treibhauseffekt durch die zusätzliche Freisetzung klimawirksamer Gase, was durch menschliche Eingriffe in die natürlichen Gleichgewichtsprozesse verursacht wird. Infolgedessen kommt es zu einem weiteren, schnelleren Anstieg der durchschnittlichen Temperatur und zu wachsenden klimatischen Störungen. Kohlendioxid kann dabei als Hauptverursacher des Klimaeffekts angesehen werden.

Insbesondere, so STEFFAN, sei die Nutzung fossiler Energieträger für den steigenden Anteil des Treibhausgases CO2 seit Mitte des letzten Jahrhunderts verantwortlich Zudem resultiert ein Ansteigen des anthropogenen Treibhauseffekts auch aus zunehmender Vernichtung von Senken, wie z.B. den tropischen Regenwäldern (vgl. STEFFAN 1994, S. 6)[3].

2.2 AUSWIRKUNGEN UND PROGNOSEN

Hinsichtlich der Erkenntnisse über die Zunahme des anthropogenen Treibhauseffekts und dessen Auswirkungen auf das globale Klima, werden für die Zukunft unterschiedliche Prognosen getroffen, die im Extremfall von sprunghaften Veränderungen des Klimas bis zu einem chaotischen Verhaltens der Klimaprozesse reichen (vgl. MITTENDORF 2004, S. 7).

Das IPCC geht von einer Temperaturzunahme zwischen 1,4°C und 5,8°C in den nächsten 100 Jahren aus[4]. Des weiteren wird ein Ansteigen des Meeresspiegels um 9 bis 88 cm erwartet (vgl. IPCC WG I 2001, S. 13 f.).

Die verschieden hohen Annahmen richten sich nach den zukünftigen Emissionen klimawirksamer Gase.

Es gilt dabei zu berücksichtigen, dass mittlerweile Auswirkungen des anthropogenen Treibhauseffekts und die Notwendigkeit zur Emissionsreduzierung zwar bekannt sind, dem aber eine stetig wachsende Weltbevölkerung mit zunehmendem Energiebedarf gegenübersteht, was effektive Reduktionsmaßnahmen erschwert.

Zu dem erwarteten Bevölkerungswachstum bis 2050 variieren Schätzungen der UN zwischen 7 und 15 Milliarden Menschen, die dann auf der Erde leben werden.

Die ökologischen Folgen aus globaler Erwärmung und deren Bedeutung für das Zusammenleben der Menschen, kann man nur erahnen. Durch Eisschmelze und thermale Expansion des Meeres werden vermehrte Überschwemmungen prognostiziert. Des weiteren nehmen extreme Wetterereignisse wie Sturmfluten und Wirbelstürme zu. Zudem wird ein Ausbreiten der Wüsten sowie ein Verschieben der Klimazonen erwartet.

Durch das Ansteigen der Meeresspiegel sind vor allem Küstenregionen und Inseln von Überschwemmungen bedroht. Man geht davon aus, dass einige Inseln ganz im Meer verschwinden und viele Menschen heimatlos werden. Ein Ausbreiten der Wüsten wird zudem vor allem Dürren sowie verheerende Hungersnöte hervorrufen, aber auch Flora und Fauna schädigen. In diesem Bereich rechnet man insgesamt mit der Zunahme von Krankheitserregern und Parasiten, die sich in einer wärmeren Umgebung besser vermehren können, während sich viele Tiere nicht an die veränderten klimatischen Bedingungen anpassen können und aussterben werden (vgl. www.vistaverde.de).

Insgesamt wird für den Menschen immer mehr Land immer weniger besiedelbar und für landwirtschaftliche Zwecke nutzbar. Neben solchen Katastrophen sind daher gewalttätige Auseinandersetzungen um die wenigen Quadratmeter fruchtbaren Boden wahrscheinlich.

Dabei ist es paradox, dass vor allem zuerst eine Vielzahl der ärmsten Länder von konkreten Auswirkungen des Klimawandels, der jedoch zum größten Teil auf die Emissionen der Industrieländer zurückzuführen ist, betroffen sein wird bzw. sich aufgrund geringer finanzieller Ressourcen dem Klimawandel nur langsam anpassen kann.

Dem gegenüber steht die Erkenntnis, dass ein Klimawandel zwar nicht vollständig aufgehalten werden kann, es aber durchaus möglich ist, mittels Reduktionen der Treibhausgasemissionen, eine Abschwächung zu erreichen (vgl. IPCC WG II 2001, S.27 ff).

Das Kyoto-Protokoll ist dabei ein solcher Versuch, das Klima zu schützen. Es gilt innerhalb internationaler Klimaschutzpolitik als einzigartig und als Hoffnung, die erwarteten Gefahren noch mildern zu können.

3 DAS KYOTO-PROTOKOLL

Da Klimaveränderungen globale Umweltprobleme sind, ist hier eine internationale Zusammenarbeit dringend erforderlich. Das Kyoto-Protokoll als Maßnahme zur Senkung des anthropogenen Treibhauseffekts soll im Folgenden dargestellt, aber auch kritisch hinterfragt werden.

3.1 DER WEG NACH KYOTO

Im 20. Jahrhundert wurden einige Klimaschutzabkommen beschlossen. Beispielsweise konnte die Reduktion ozonzersetzender Stoffe 1987 im Montrealer Protokoll festgehalten und bewirkt werden. Jedoch gilt erst die 1992 in Rio de Janeiro abgehaltene UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) als Grundstein internationaler Klimapolitik.

Dort verabschiedete man eine Klimarahmenkonvention (KRK oder UNCCC), mit dem in Artikel 2 beschriebenen, der nachhaltigen Entwicklung geschuldeten Ziel, „ die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche menschliche Störung des Klimasystems verhindert wird.“

Dieses übergeordnete Ziel bildet das Fundament für fünf weitere Prinzipien, durch die eine internationale Klimapolitik nach Artikel 3 KRK gekennzeichnet sein sollte:

- „ die Anerkennung unterschiedlicher Verantwortlichkeiten beim Klimaschutz […],
- die Anerkennung besonderer Bedürfnisse von Entwicklungsländern,
- das Vorsorgeprinzip unter Anwendung des Prinzip der Kosteneffizienz von Maßnahmen,
- das Recht auf nachhaltige Entwicklung
- die Verbindung von Klimawandel und nachhaltiger Entwicklung im Rahmen eines offenen internationalen Handelssystems (SCHWARZE 2000, S. 93 f.).“

Mit der KRK von Rio werden zudem allen Teilnehmerstaaten Berichterstattungspflichten sowie Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen auferlegt.

Anhang I (Annex I) der KRK erweitert Pflichten gegenüber den Mitgliedern der OECD sowie den Transformationsstaaten Osteuropas, indem diese zu jedoch unbestimmten Minderungen von Treibhausgasemissionen, spezifischer Berichterstattung und zur Finanzierung der klimapolitischen Berichtspflichten der Entwicklungsländer verpflichtet werden (ebd., S. 94). Diese Länder werden als Annex I-Länder bezeichnet.

Die Klimarahmenkonvention von Rio de Janeiro kann als Schaffung eines institutionellen Rahmens für internationale Klimapolitik auf Ebene der UN betrachtet werden.

Die KRK, besser bekannt als Agenda 21, trat am 21.03.1994 in Kraft und wurde bisher von über 160 Staaten ratifiziert. Sie diente und dient als Grundlage für konkretisierende Folgeprotokolle. Die Konferenzen der Vertragsparteien (Conference of parties – COP) als wichtigstes Gremium der KRK finden seitdem jährlich statt.

1995 trat die erste Vertragsstaatenkonferenz (COP 1) in Berlin zusammen. Hier wurde unter anderem die Aufgabe festgelegt bis zum Jahr 1997, ein Protokoll mit Verringerungszielen für Treibhausgasemissionen als effektive Klimaschutzstrategie auszuarbeiten (sog. Berliner Mandat).

Im darauf folgenden Jahr traf man sich in Genf (COP 2), wo auch die USA ihre Bereitschaft zu Emissionsreduktionen zeigten. Maßgeblich für diese Konferenz war die Einigung, dass das zu verabschiedende Protokoll rechtlich verbindlichen Charakter aufweisen müsse, um tatsächlich Verminderungen herbeiführen zu können. Man hatte aufgrund des weiteren Anstiegs von Treibhausgasemissionen seit der KRK erkannt, dass mit Freiwilligkeit allein nicht viel zu erreichen war (vgl. OBERTHÜR/ OTT 2000, S. 80ff.).

Schließlich folgte 1997 die dritte Konferenz (COP 3) in Kyoto. Das dort am 11.12.1997 verabschiedete und von 40 Staaten unterzeichnete Protokoll, bekannt als Kyoto-Protokoll (KP), wird gemeinhin als entscheidender Durchbruch der Klimapolitik verstanden.

In den Vertragsstaatenkonferenzen der folgenden Jahre wurde unter anderem, mehr oder weniger erfolgreich versucht, die im Kyoto-Protokoll enthaltenen Regelungen zu präzisieren.

Im Folgenden sollen nun die Inhalte des Kyoto-Protokolls dargestellt werden.

3.2 INHALTE

Das Kyoto-Protokoll konkretisiert in 28 Artikeln das Ziel der KRK, eine Stabilisierung der Treibhausgasemissionen auf einem ungefährlichen Niveau, bewirken zu wollen und orientiert sich an deren grundlegenden Prinzipen.

Dazu formuliert Artikel 2 die Prämissen, unter denen dieses Ziel verfolgt werden soll.

Dort wird beispielsweise die zukünftige Verbesserung der Energieeffizienz und die Erforschung erneuerbarer Energien und umweltverträglicher Technologien gefordert. Weiterhin ist eine Förderung nachhaltiger landwirtschaftlicher Bewirtschaftung und die Wiederaufforstung von Wäldern, um damit den Schutz von Senken und Speichern zu gewährleisten, vorgesehen. Zudem wird ein internationales offenes Wirtschaftssystem befürwortet, um die Länder der dritten Welt besser einbeziehen zu können (vgl. SCHWARZE 2000, S. 288).

Anhang A des Kyoto-Protokolls (Annex A) benennt 6 klimawirksame Treibhausgase, die verringert werden sollen. Dabei handelt es sich um: Kohlendioxid, Methan, Distickstoffoxid, wasserstoffhaltige Fluorkohlenwasserstoffe, perfluorierte Kohlenwasserstoffe und Schwefelhexafluorid (vgl. MITTENDORF 2004, S. 44 f.).

Anhang B (Annex B) unterteilt die Länder in Annex B-Staaten und Nicht-Annex B-Staaten. Die Annex B-Staaten entsprechen dabei weitgehend den Annex I-Staaten der KRK[5].

Diese Länder, also OECD- und osteuropäische Transformationsstaaten, verpflichten sich nach Artikel 3 des Kyoto-Protokolls im Zeitraum von 2008 bis 2012 zu einer Senkung der Treibhausgasemissionen der 6 oben genannten Gase um 5,2% gegenüber dem Niveau des Jahres 1990. Den nicht in Annex B enthaltenen Entwicklungsländern wird aufgrund des Rechtes zur Entwicklung ein weiterer Anstieg der Emissionen zugestanden.

Die Mindestreduktionspflicht von 5,2% wird unterschiedlich auf die Annex-B-Länder verteilt, je nachdem wie hoch ihre Emissionen im Basisjahr 1990 waren. Ländern wie Russland, Weissrussland, Ukraine und Neuseeland wurden keine Verpflichtungen auferlegt, während Norwegen, Australien und Island ihre Emissionen sogar steigern dürfen[6]. So versuchte man auf die wirtschaftliche Situation dieser Länder Rücksicht zu nehmen (vgl. SCHWARZE 2000, S. 95 ff.).

Gemäß Artikel 25 müssen mindestens 55 Annex B-Länder, die wiederum für 55% der durch Industriestaaten verursachten Emissionen des Jahres 1990 verantwortlich sind, das Kyotoer-Protokoll ratifizieren. Bis September 2003 hatten 116 Staaten unterzeichnet und das Protokoll in ihren Parlamenten ratifiziert, jedoch reichte dies nicht aus, da lediglich 32 Annex-B-Länder 84 Entwicklungsländern gegenüberstanden und somit nur 42% von den geforderten 55% erfüllt waren.

Zudem hatte die USA 2001 ihren Rückzug vom Protokoll bekannt gegeben und auch andere Länder wie Russland und Kanada ratifizierten nicht. Das Protokoll schien lange in seiner Umsetzung gefährdet (vgl. MITTENDORF 2004, S. 44 ff.).

Im November 2004 war es schließlich Russland, die mit ihrer Ratifizierung endlich den Startschuss für die laut Artikel 25 Abs. 1 einsetzende 90-tägige Frist gaben, die am 16. Februar 2005 endet. Dann wird das Kyoto-Protokoll völkerrechtlich verbindlich in Kraft treten und die teilnehmenden Staaten können bei Nicht-einhaltung ihrer Verpflichtungen sanktioniert werden (www.unfccc.int).

MITTENDORF begreift das Protokoll von Kyoto unter anderem daher als Mittelpunkt aktueller internationaler Klimapolitik, da es einen öffentlichen, international ausgerichteten Charakter habe und sich bereits viele Länder vor dessen Inkrafttreten in ihrer nationalen Politik daran orientieren. 2002 hatten die Länder bereits 6,3% statt der geforderten 5,2% reduziert (vgl. MITTENDORF 2004, S. 44).

In den Artikeln 4, 6, 12 und 17 sind die so genannten flexiblen Mechanismen - die Instrumente zur Umsetzung der Ziele des Protokolls - geregelt.

Sie sind das vieldiskutierte Herzstück des Kyoto-Protokolls, da sie die Handlungsmöglichkeiten darstellen, über die die Emissionsreduktionen bewirkt werden sollen.

3.3 INSTRUMENTE: FLEXIBLE MECHANISMEN

Bei den flexiblen Mechanismen handelt es sich um marktorientierte Instrumente, die auf eine Erfüllung der Reduktionspflichten der Industrieländer und gleichzeitig auf die Minimierung der dabei anfallenden Kosten, zielen.

Der Hintergrund dessen, so FRICKE, liegt darin begründet, dass die Klimawirkung der anthropogenen Gase, aufgrund einer schnellen Verteilung der Gase in der Atmosphäre, unabhängig davon ist, in welchem Land emittiert wird bzw. Reduktionen durchgeführt werden. Dieser Tatsache wird in der Marktorientierung der flexiblen Mechanismen Rechnung getragen: Kosten sollen möglichst gering gehalten werden, wenn emissionsreduzierende Maßnahmen in den Ländern und Regionen durchgeführt werden, „ in denen mit einem bestimmten Budget die größten Reduktionsleistungen zu erzielen wären (FRICKE 2001, S. 138).“

Es existieren vier im Protokoll vorgesehene flexible, die nationalen Reduktionspflichten ergänzende, Mechanismen. Diese werden bezeichnet als: Emission Bubble (EB), Joint Implementation (JI), Clean Development Mechanism (CDM) und International Emission Trading (IET).

Diese flexiblen Mechanismen sollen nun kurz einzeln dargestellt werden.

3.2.1 EMISSION BUBBLE (EB)

Das Kyoto-Protokoll sieht in Artikel 4 die Möglichkeit zur Anwendung von Emission Bubbles, d.h. die Bildung von Zielgemeinschaften, vor.

Dies meint, dass die Teilnehmerstaaten ihre Emissionsreduktionsziele gemeinsam verfolgen können und ihre quantitativen Verpflichtungen zwischen den Mitgliedstaaten umverteilen. Die Neuverteilung der Emissionsmengen muss dem Klimasekretariat vor Ratifizierung des Protokolls bekannt gegeben werden. Die Zielgemeinschaft bleibt dabei über die gesamte Budgetperiode, d.h. von 2008-2012 bestehen.

Dabei können den Einzelstaaten unterschiedlich hohe Reduktionsquoten von der Ländergruppe zugewiesen werden, d.h. einige Länder müssen beispielsweise mehr reduzieren als sie eigentlich müssten, während andere wiederum eine quantitativ kleinere Verpflichtung erhalten als im Kyoto-Protokoll festgehalten. Mitunter wird einigen wirtschaftlich schwächeren Staaten auch hier die Erhöhung ihrer Emissionen zugestanden. Insgesamt muss jedoch die Erfüllung des für die Zielgemeinschaft geforderten Gesamtreduktionsziels in jedem Fall gegeben sein. Kann dies nicht eingehalten werden, ist jeder Einzelstaat für sich selbst verantwortlich und muss nachweisen, dass er seine im Kyoto-Protokoll enthaltenen Auflagen erfüllt hat (vgl. OBERTHÜR/ OTT 2000, S. 196 ff.).

Die EU ist derzeit die einzige Ländergruppe, die diese Möglichkeit nutzt. In der EU-Summe sollen zwischen 2008 und 2012, 8% der Emissionen reduziert werden[7].

Mit der Aufnahme dieses Artikels in das Protokoll, konnte die EU eines ihrer größten Ziele durchsetzen und erreichte die Schaffung eines gemeinsamen Handlungsrahmens, mit dem es ermöglicht wird, auch den EU-Ländern mit niedrigem Bruttoinlandsprodukt, eine gleiche Grundlage zu geben. Des weiteren wird die EU so als Ganzes betrachtet, was zur Stärkung des „europäischen Projekts“ führen könnte, da nun Klimapolitik innerhalb der Europäischen Union vorrangig auf EU-Ebene stattfindet. Zudem wird der EU im Klimaschutzprozess generell oftmals eine Vorreiterrolle bescheinigt (vgl. FRICKE 2001. S. 142).

[...]


[1] siehe Anhang I, Abbildung 1

[2] siehe Anhang I, Abbildung 2

[3] dazu auch Anhang I, Abbildungen 3 und 4

[4] siehe Anhang I, Abbildung 5

[5] Annex A und B (KP) in Anhang II,

[6] Lastenverteilung siehe Anhang I, Abbildung 6

[7] Lastenverteilung innerhalb der EU siehe Anhang I, Abbildung 7

Ende der Leseprobe aus 39 Seiten

Details

Titel
Das Kyoto-Protokoll. Anliegen, Instrumente und Kritik
Hochschule
Universität Erfurt  (Staatswissenschaftliche Fakultät)
Note
1,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
39
Katalognummer
V44968
ISBN (eBook)
9783638424585
Dateigröße
851 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kyoto-Protokoll, Anliegen, Instrumente, Kritik
Arbeit zitieren
Doreen Kubek (Autor:in), 2005, Das Kyoto-Protokoll. Anliegen, Instrumente und Kritik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/44968

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