Sozial- und Gleichstellungspolitik der Europäischen Union

Geschichte und kritische Betrachtung der Sozialpolitik der EU


Essay, 2018

14 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Entwicklung der Sozialpolitik auf EU-Ebene

3. Strategien europäischer Gleichstellungspolitik
3.1 Lohngleichheit
3.2 Abbau von Diskriminierungen
3.3 Gender Mainstreaming

4. Auswirkungen und Kritik

5. Conclusio

Literatur

1. Einleitung

„Was verbinden Sie mit der Europäischen Union?" (derStandard, 18.06.2018), mit dieser Frage zitiert die Tageszeitung „Der Standard" die neuesten Erhebungen der Eurobarometer­Umfrage vom Juni 2018. Neben einer hohen EU-Skepsis zeigt sich darin auch, dass speziell ¡n Österreich und anderen Staaten mit einer starken extremen Rechten im politischen Spektrum, etwa einigen osteuropäischen Mitgliedsstaaten, die Einwanderungspolitik als wichtigstes Thema betrachtet wird. Der gesamteuropäische Trend ¡n der Frage der größten Herausforderung ist jedoch die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Dies zeigt ein großes Verlangen nach klarer sozialpolitischer Politik auf europäischer Ebene, um diesem drängenden Problem Herr zu werden.

Sozialpolitik und damit auch Gleichstellungspolitik ist dennoch nur ein untergeordnetes Thema ¡n den europäischen Institutionen. Komplizierte Vertragsregelungen, schwierige Mehrheitsfindungen ¡n der Legislative aus Parlament und Rat und eine deutliche Tendenz nach Rechts als Antwort auf neoliberale Individualisierungstendenzen, machen es konstruktiven Kräften schwer, Fortschritte im europäischen Sozial- und Gleichstellungsrecht zu erzielen. Umso wichtiger ist es, zu schauen, welche Schritte im Laufe der Entwicklung der EU gesetzt wurden und wie sich diese auf die Bekämpfung von Ungleichheiten ausgewirkt haben.

Diese Arbeit widmet sich der Frage, welche Etappen die europäische Sozial- und Gleichstellungspolitik seit der Gründung der „Gemeinschaft für Kohle und Stahl" erreicht hat und welche Strategien auf europäischer zur Gleichstellung verfolgt wurden und werden.

2. Entwicklung der Sozialpolitik auf EU-Ebene

Um die Entwicklung von Gleichstellungspolitik auf Europäischer Ebene nachzuvollziehen, muss generell der Frage nachgegangen werden, welche Rolle die Entwicklung von gemeinsamen Standards ¡n der Sozialpolitik ¡n der Geschichte der Entwicklung der Europäischen Institutionen gespielt hat.

Sozialpolitik spielt schon seit der Gründung der Vorläuferorganisationen der Europäischen Union nur eine untergeordnete Rolle, die Kompetenzen liegen zum Großteil auf der Ebene der Nationalstaaten. Grundgedanke der Europäischen Gemeinschaft war die Schaffung einer Wirtschaftsgemeinschaft mit der Schaffung von Institutionen zur Garantie eines Binnenmarktes, wodurch mit Freihandel ein höheres ökonomisches Wachstum erreicht werden sollte (vgl. Vahlpahl, 2007,13).

Im ersten Vorläufer der Europäischen Union, der ¡n den Jahren 1951 und 1952 gegründeten Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, war der Grundgedanke, durch eine einerseits politische, aber vor allem ökonomische Zusammenarbeit der europäischen Nachkriegsstaaten, einem erneuten Aufkeimen feindlicher Beziehungen zu begegnen. Auch sozialpolitische Maßnahmen wurden ¡n dieser Gemeinschaft eingeführt, etwa ¡n Form von einem Recht auf Entschädigung im Kündigungsfall, oder durch Programme zur Schaffung von Arbeitsplätzen (vgl. Klein, 2006, 14).

In den Römischen Verträgen von 1957 wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet und die vier Freiheiten, freier Austausch von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräften festgelegt. Neben der Garantie dieser ökonomischen Freiheiten stellte sich die Frage nach einer Angleichung der Sozialstandards. Vor allem Frankreich, mit vergleichsweise hohen sozialrechtlichen Standards, drängte auf Anpassungen. Diese Debatte führte schließlich zur Einführung des Artikels 119 EWG, heute Artikel 141, der als Grundstein späterer Gleichstellungspolitik betrachtet wird. In diesem Artikel wurde die Lohngleichheit bei gleicher Arbeit festgeschrieben. Er wurde ¡n zahlreichen Gerichtsurteilen bis heute stetig präzisiert und gilt daher als ein Meilenstein Europäischer Gleichstellungspolitik. Diese erste Phase der Europäischen Gleichstellungspolitik, von den Römischen Verträgen bis ¡n die Mitte der 1970er Jahre waren demnach gekennzeichnet mit dem Konzept der Gleichbehandlung, (vgl. ebd. 61ff).

Ab den 1970er Jahren wurde das Gleichstellungsrecht schrittweise präzisiert und ausgeweitet, denn aufgrund der beschlossenen Umgestaltung der EWG zur Europäischen Union mussten auch sozialpolitische Reformen umgesetzt werden, etwa zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und einer Demokratisierung der Betriebe. Dabei spielte vor allem der Grundsatz zur Gleichbehandlung hinsichtlich Zugang zur Arbeit, bzw. auch hinsichtlich der Arbeitsbedingungen eine entscheidende Rolle. Durch diesen Grundsatz sollte jedwede Form von Diskriminierung wegen des Geschlechts, bzw. auch Familien- und Ehestandes unterbunden werden. Der Europäische Gerichtshof hat außerdem festgestellt, dass auch die Diskriminierung Transsexueller aufgrund dieser Richtlinie verboten ist (vgl. Holzleithner, 2005, 6).

Die nächste große sozialpolitische Reform wurde 1986 mit der einheitlichen Europäischen Akte und der damit einhergehenden Einfügung des Artikel 118a EWG beschlossen, wodurch der Rat dazu ermächtigt wurde, mit qualifizierter Mehrheit Mindestvorschriften für den Schutz von Arbeitnehmenden hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Daraus folgend entstanden diverse Richtlinien, etwa zum Jugendschutz, oder auch den Mutterschutz betreffend (vgl. Däubler, 1988, 464).

Darauf anknüpfend verabschiedeten die Mitgliedsstaaten, mit Ausnahme von Großbritannien, die „Charta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer", welche eine bloße politische Absichtserklärung darstellte, da sie rechtlich unverbindlich gestaltet wurde. Die Charta war dennoch Grundlage für eine Reihe von arbeits- und sozialrechtlichen Initiativen der Europäische Kommission und prägte somit trotz der Unverbindlichkeit die Zielsetzungen ¡n der Sozialpolitik. Die Mitgliedsstaaten verabschiedeten daraufhin, auf Grundlage der Initiativen der Kommission, Richtlinien ¡n Bereichen wie Freizügigkeit, Sozialer Schutz, Gesundheitsschutz, Berufsausbildung, Koalitionsfreiheit und viele mehr. Bereits 1992 wurde jedoch deutlich, dass die Richtlinien betreffend Mindeststandards nicht ausreichend sind.

Die hohe Arbeitslosigkeit innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, es waren etwa 18 Mio. Menschen arbeitslos, alarmierte die Mitgliedsstaaten und es wurde deutlich, dass bei der anstehenden Vertragsreform der Sozialpolitik ein größerer Raum zugestanden werden müsste (vgl. Klein, 2006,15).

Im Vertrag von Maastricht 1993 wurde die Sozialpolitik erst mit dem beigefügten „Protokoll über die Sozialpolitik" bedacht, welches zur Folge gehabt hätte, dass die Mitgliedsstaaten auf beinahe allen Gebieten des Sozial- und Arbeitsrechts dazu berechtigt werden, entweder einstimmig, oder mit qualifizierter Mehrheit Richtlinien zu erlassen. Dies scheiterte jedoch am Widerstand des Vereinigten Königreichs, wodurch nur eine Erweiterung der Zuständigkeiten der europäischen Ebene im Sozialbereich beschlossen wurde. Neu wurde auch, dass die Kommission die Sozialpartner, also Arbeitgeberinnen- und Arbeitnehmerinnenvertreter, sowie andere Interessensverbände, bei Reformideen zuerst kontaktieren und Informieren muss. (vgl. Koenig / Pechstein, 1995,155).

Diese Einbindung der Sozialpartner wurde mit dem Vertrag von Amsterdam erweitert, wodurch diese ¡n den Reformprozess miteingebunden werden müssen. Der Vertrag von Amsterdam wurde am 16. und 17. Juni 1997 von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ratifiziert und trat mit 1. Mai 1999 ¡n Kraft. Im Zentrum des Vertrags finden sich zahlreiche Reformen der Europäischen Union, etwa eine Stärkung des Europäischen Parlamentarismus durch eine Erweiterung der Rechte des Europäischen Parlaments, die stärkere Thematisierung der Beschäftigungspolitik als Gemeinschaftsziel um der hohen Zahl von Arbeitslosen entgegenzuwirken, der Verlagerung sicherheitspolitischer Bestimmungen auf die europäische Ebene, etwa zur Stärkung Interpols, und die Schaffung einer gemeinsamen Außenpolitik (vgl. Glerlng, 2001, 354ff). Aufgrund des Regierungswechsels ¡n Großbritannien, die Konservative Partei verlor die Mehrheit im Unterhaus, womit die Labour Party unterTony Blair nนn die Regierung stellte, endete auch die Blockade Großbritanniens zu einem neuen Sozialkapitel Im Gemelnschaftsvertrag. Die Sozialpolitik erhielt nun einen verbesserten Stellenwert und die EU die Möglichkeit Mindeststandards ohne Einstimmigkeit zu verabschieden. Für solche Standardsetzungen wird neben einer qualifizierten Mehrheit im Rat, bei „sensiblen" Themen mit Einstimmigkeit, eine Mehrheit im Europäischen Parlament benötigt. Eine Gleichwertigkeit zur Beschäftlgungs- und zur Wirtschaftspolitik wurde der Sozialpolitik damit aber auch nicht verliehen, ebenso wenig wie Im Jahr 2000, als der Rat von Lissabon der Sozialpolitik mit den anderen beiden eine Glelchranglgkelt bescheinigte (vgl. Klein, 2006, 16f).

Der Vertrag von Amsterdam thematisiert außerdem ¡n Artikel 13 die Bekämpfung von Diskriminierungen unterschiedlichster Art, Indem der Vertrag dem Europäischen Rat, nach Anhörung des Europäischen Parlaments, die Möglichkeit bietet, rechtliche Maßnahmen gegen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, Alter, Behinderung, Ethnizität, sexueller Orientierung und Religion zu beschließen. Dieses Konzept des „Gender Mainstreaming" soll als Querschnittsaufgabe der Politik gedacht werden. Auf diesen Artikel berufend wurden Richtlinien zum Schutz vor Diskriminierung, etwa 2000/43/EG, 2000/78/EG, 2002/73/EG und 2004/113/EG, beschlossen (vgl. Sauer, 2012, 1).

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Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Sozial- und Gleichstellungspolitik der Europäischen Union
Untertitel
Geschichte und kritische Betrachtung der Sozialpolitik der EU
Hochschule
Johannes Kepler Universität Linz
Note
1
Autor
Jahr
2018
Seiten
14
Katalognummer
V450621
ISBN (eBook)
9783668839069
ISBN (Buch)
9783668839076
Sprache
Deutsch
Schlagworte
sozial-, gleichstellungspolitik, europäischen, union, geschichte, betrachtung, sozialpolitik
Arbeit zitieren
René Schwung (Autor:in), 2018, Sozial- und Gleichstellungspolitik der Europäischen Union, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/450621

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