Die vorliegende Arbeit untersucht die Auslegung von Verfassungsbestimmungen im Allgemeinen sowie die Auslegung des Art. 121a BV und ausgewählter Rechtsprechung des Bundesgerichts im Besonderen. Anlass zur genaueren Betrachtung geben die mit der Volkinitiative «Gegen Masseneinwanderung» vom 09. Februar 2014 angenommene Verfassungsbestimmung Art. 121a BV und deren Übergangsbestimmung Art.
197 Ziff. 11 BV1, welche in der Lehre und Rechtsprechung und auch innerhalb der Schweizer Bevölkerung zu einem aussergewöhnlich intensiven Diskurs geführt haben.
An den Anfang zu stellen ist ein Grundlagenkapitel über die Auslegung neuer Verfassungsbestimmungen (Kap. 2). Dieses beschäftigt sich mit dem sog. Auslegungsziel und Problemkreisen und liefert einen Überblick über die allgemeinen Auslegungsmethoden. Es wird auf die einzelnen Auslegungsmethoden nur soweit eingegangen, als diese für die Auslegung des Art. 121a BV und Art. 197 Ziff. 11 BV von Belang sind.
Darauf aufbauend folgt ein Kapitel zu den Auslegungshypothesen des Art. 121a BV (Kap. 3). In Anbetracht der vielfältigen Auslegungsmöglichkeiten, die auch in der Lehre weitestgehend behandelt wurden, werden die Grundlagen nicht erschöpfend diskutiert sondern auf das Wesentliche reduziert. Es sollen primär die Divergenzen zwischen den verschiedenen Hypothesen aufgezeigt werden. Dies geschieht v.a. im Hinblick auf die Analyse der bundesgerichtlichen Rechtsprechung bezüglich der Auslegung von Verfassungsbestimmungen (Kap. 4).
Ausgehend von der «obiter dictum»-Problematik und der Gewaltenteilungslehre sowie der Organkompetenz des Bundesgerichts, sollen im darauffolgenden Kapitel die Grenzen der funktionalen Zuständigkeit des Bundesgerichts behandelt werden (Kap. 5).
Es folgt ein Exkurs zum Verhandlungsauftrag nach Fristablauf (Kap. 6), ehe das Gutachten mit einem Fazit schliesst (Kap. 7).
Inhaltsverzeichnis
1. GEGENSTAND UND AUFBAU DES GUTACHTENS
2. AUSLEGUNG VON NEUEN VERFASSUNGSBESTIMMUNGEN
2.1 Auslegungsziel und Problemkreise
2.2 Allgemeine Auslegungselemente
2.3 Verfassung im Hinblick auf höherrangiges Recht
2.4 Volksinitiative im Besonderen
3. AUSLEGUNGSHYPOTHESEN DES ART. 121A BV
3.1 Eigenständige Zuwanderungssteuerung (Abs. 1)
3.2 Begrenzung der jährlichen Zuwanderung (Abs. 2)
3.3 Höchstzahlen und Kontingente (Abs. 3)
3.4 Widersprechende völkerrechtliche Verträge (Abs. 4)
3.5 Einzelheiten zur Ausführung (Abs. 5)
3.6 Kritische Würdigung
4. DIE BUNDESGERICHTLICHE AUSLEGUNG VON VERFASSUNGSBESTIMMUNGEN ANHAND VON ZWEI URTEILEN
4.1 Urteil vom 12. Oktober 2012 (BGE 139 I 16)
4.1.1 Auslegung und direkte Anwendbarkeit von Art. 121 BV
4.1.2 Völkerrecht vs. späteres Verfassungsrecht
4.2 Urteil vom 26. November 2015 (BGE 142 II 35)
4.3 Anwendungsvorrang des FZA und direkte Anwendbarkeit
5. GRENZEN DER FUNKTIONALEN ZUSTÄNDIGKEIT DES BUNDESGERICHTS
5.1 Problematik von bundesgerichtlichen obiter dicta
5.2 Gewaltenteilungslehre und Organkompetenz des Bundesgerichts
5.3 Verfassungsgerichtsbarkeit
6. EXKURS: VERHANDLUNGSAUFTRAG NACH FRISTENABLAUF
7. FAZIT
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die Auslegung von Verfassungsbestimmungen, insbesondere am Beispiel des durch die Masseneinwanderungsinitiative angenommenen Art. 121a BV, sowie die Rolle des Bundesgerichts in diesem Prozess und dessen Verhältnis zur Gewaltenteilung.
- Methodik der schweizerischen Verfassungsauslegung.
- Analyse der Auslegungshypothesen zu Art. 121a BV.
- Kritische Untersuchung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu Art. 121a BV.
- Problematik der "obiter dicta" und Grenzen der richterlichen Kompetenz.
- Rechtliche Behandlung des Verhandlungsauftrags nach Fristenablauf.
Auszug aus dem Buch
3.6 Kritische Würdigung
Die vorherige Analyse der Verfassungsauslegung hat gezeigt, dass es sich bei Art. 121a BV um einen insgesamt offenen Verfassungstext mit einigen unbestimmten Rechtsbegriffen handelt, der dem Gesetzgeber viele Auslegungsspielräume ermöglicht und bei der praktischen Umsetzung auch einen entsprechend grossen Gestaltungsspielraum bietet. Die grundsätzliche Stossrichtung von Art. 121a BV ist jedoch klar; so verlangt der Artikel unmissverständlich eine Limitierung der Zuwanderung durch jährliche Höchstzahlen. Umstritten ist jedenfalls, inwieweit diese Stossrichtung mit dem FZA vereinbar ist.
Im zweiten Kapitel wurde als Quintessenz festgehalten, dass anhand der erwähnten Auslegungsmethoden ein nachvollziehbares Ergebnis erzielt werden soll, dass unter dem Gesichtspunkt der Verwirklichung des wahren Sinnes der Norm, der Lieferung einer durchführbaren Lösung und der Vereinbarkeit mit der Rechtsordnung, standhält. Die heute geltende Lösung hinsichtlich einer FZA-konformen Auslegung ist aus juristischer Perspektive und in Anbetracht von drohenden völkerrechtlichen Konflikten demnach als vertretbar zu bezeichnen, da letztlich vor allem die Durchführbarkeit und die Vereinbarkeit mit der Rechtsordnung im Vordergrund standen. Dennoch ist der Vorwurf des «wegharmonisierens» durch eine entsprechende Auslegung nicht unberechtigt.
Aus direktdemokratischer Sicht ist die getroffene Umsetzung als nicht befriedigend zu bewerten. Der ursprünglich geforderte Systemwechsel in der Zuwanderungssteuerung kann im Vergleich zur Einführung der Stellenmeldepflicht, wie dies der Bundesrat am 08. Dezember 2017 entschied, als missachteter Wille der Initianten bezeichnet werden. Wie bereits erwähnt, stellt jedoch der Wille der Initianten als solcher kein Element der Auslegung dar, ist nur schwer zu ermitteln und einer sachlichen Debatte betreffend die praktische Umsetzung wenig zuträglich. Ob die getroffene Auslegung nun «richtig» ist, bleibt letztendlich auch eine politische und nicht nur eine juristische Frage, zumal aufgrund der fehlenden Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene nur das Referendum gegen das Gesetz ergriffen werden kann, welches wiederum Ausdruck der politischen Willensbildung in der Schweiz ist.
Zusammenfassung der Kapitel
1. GEGENSTAND UND AUFBAU DES GUTACHTENS: Diese Einleitung skizziert das Ziel der Arbeit, die Auslegung von Verfassungsbestimmungen und ausgewählter Bundesgerichtsrechtsprechung zu analysieren, sowie den strukturellen Aufbau des Gutachtens.
2. AUSLEGUNG VON NEUEN VERFASSUNGSBESTIMMUNGEN: Hier werden die Grundlagen und allgemeinen Methoden der Verfassungsauslegung dargelegt, insbesondere unter Berücksichtigung des Methodenpluralismus und der Besonderheiten bei Volksinitiativen.
3. AUSLEGUNGSHYPOTHESEN DES ART. 121A BV: Dieses Kapitel diskutiert die fünf Absätze von Art. 121a BV und analysiert die mit der Zuwanderungssteuerung verbundenen offenen Rechtsbegriffe sowie die daraus resultierenden Auslegungsschwierigkeiten.
4. DIE BUNDESGERICHTLICHE AUSLEGUNG VON VERFASSUNGSBESTIMMUNGEN ANHAND VON ZWEI URTEILEN: Anhand von zwei wegweisenden Urteilen des Bundesgerichts wird untersucht, wie dieses die neue Verfassungsbestimmung Art. 121a BV in Verhältnis zum völkerrechtlichen FZA setzt.
5. GRENZEN DER FUNKTIONALEN ZUSTÄNDIGKEIT DES BUNDESGERICHTS: Es wird die Rolle der "obiter dicta" und die Einhaltung des Gewaltenteilungsprinzips durch das Bundesgericht kritisch hinterfragt.
6. EXKURS: VERHANDLUNGSAUFTRAG NACH FRISTENABLAUF: Der Exkurs befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Problematik, wie mit dem Verhandlungsauftrag völkerrechtlicher Verträge umzugehen ist, nachdem die darin gesetzte Frist verstrichen ist.
7. FAZIT: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zum Schluss, dass eine funktionale Grenzüberschreitung durch das Bundesgericht vorliegen kann, wenn politische Spielräume entgegen der Verfassungswertung beschnitten werden.
Schlüsselwörter
Art. 121a BV, Verfassungsauslegung, Zuwanderungssteuerung, Bundesgericht, Völkerrecht, FZA, Gewaltenteilung, obiter dicta, Volksinitiative, direkte Anwendbarkeit, Normhierarchie, Rechtsstaatlichkeit, Demokratieprinzip, Höchstzahlen, Kontingente
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Auslegung neuer Verfassungsbestimmungen, insbesondere des Art. 121a BV, und untersucht die Rolle und Grenzen des Bundesgerichts bei der Umsetzung dieser Bestimmungen unter Berücksichtigung von Völkerrecht und Gewaltenteilung.
Welches sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind die Methoden der Verfassungsauslegung, das Verhältnis von Verfassung und Völkerrecht, die direkte Anwendbarkeit von Normen, die Problematik bundesgerichtlicher obiter dicta sowie die verfassungsrechtliche Einordnung von Volksinitiativen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Verfassungsnormen ausgelegt werden können, um eine durchführbare und rechtlich vereinbare Lösung zu erzielen, und dabei die Problematik der "Rechtsfortbildung" durch das Bundesgericht zu hinterfragen.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?
Die Arbeit stützt sich auf eine juristische Analyse unter Anwendung des klassischen Methodenpluralismus (grammatikalische, systematische, historische und teleologische Auslegung) und zieht die bundesgerichtliche Rechtsprechung sowie die Lehrmeinung heran.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil umfasst die methodischen Grundlagen, die spezifische Auslegung der Absätze des Art. 121a BV, eine kritische Fallanalyse zweier Bundesgerichtsurteile sowie eine Untersuchung der Gewaltenteilung und der Zuständigkeit des Bundesgerichts.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Art. 121a BV, Zuwanderungssteuerung, Völkerrechtskonformität, obiter dicta, Gewaltenteilung und Verfassungsinterpretation.
Wie bewertet der Autor die Vorgehensweise des Bundesgerichts in Bezug auf Art. 121a BV?
Der Autor übt Kritik an der Tendenz des Bundesgerichts, völkerrechtliche Vorgaben (wie das FZA) über die Wertung des Verfassungsgebers zu stellen, und sieht darin teilweise eine funktionale Grenzüberschreitung.
Warum wird die Verwendung von "obiter dicta" in den analysierten Urteilen als problematisch angesehen?
Die Arbeit kritisiert, dass das Bundesgericht mittels nicht entscheiderheblicher Ausführungen in den politischen Gesetzgebungsprozess eingreift, was für Rechtsunsicherheit sorgt und das Gewaltenteilungsprinzip strapaziert.
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- Anonym (Autor:in), 2018, Auslegung von Art. 121a BV, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/452751