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Ersatz der unmittelbaren Zeugenvernehmung im Strafprozess

Titel: Ersatz der unmittelbaren Zeugenvernehmung im Strafprozess

Referat (Ausarbeitung) , 2005 , 8 Seiten , Note: 10 Punkte

Autor:in: Sebastian Zellmer (Autor:in)

Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Der Zeuge ist ein persönliches Beweismittel. Er soll die persönliche Wahrnehmung über einen in der Vergangenheit liegenden Vorgang darlegen. Der Zeuge ist verpflichtet, zu erscheinen, auszusagen und zu schwören. Die Vernehmung des Zeugen in der Hauptverhandlung erfolgt gemäß §§ 48 ff StPO1. Die Zeugenvernehmung erfolgt persönlich, § 250. Sofern möglich genießt die Zeugenvernehmung Vorrang vor einem Urkundsbeweis.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

  • A. Die Zeugenvernehmung.
  • B. Unmittelbarkeitsgrundsatz........
    • C. Ausnahmen vom Unmittelbarkeitsgrundsatz im Rahmen der Zeugenvernehmung……...
      • I. Protokollverlesung...
        • 1. § 251 StPO.
        • 2. §§ 253-256 StPO.
      • II. Mittelbare Wahrnehmung eines Vorgangs.
      • III. Abschirmung und Bild-Ton-Aufzeichnung.
      • IV. Zeuge vom „Hörensagen“.
      • V. Bundespräsident und Mitglieder oberster Staatsorgane.
    • D. Fazit.

    Zielsetzung und Themenschwerpunkte

    Das Gutachten befasst sich mit der Thematik der Zeugenvernehmung im Strafprozess und untersucht die verschiedenen Aspekte des Unmittelbarkeitsgrundsatzes in diesem Kontext. Dabei werden sowohl die grundlegenden Prinzipien der Zeugenvernehmung als auch die Ausnahmen von diesen erläutert.

    • Unmittelbarkeitsgrundsatz im Strafprozess
    • Ausnahmen vom Unmittelbarkeitsgrundsatz im Rahmen der Zeugenvernehmung
    • Protokollverlesung und ihre Voraussetzungen
    • Rechtliche und praktische Aspekte der Anwendung von Beweissurrogaten
    • Schutz der Identität von Zeugen und die Auswirkungen auf das faire Verfahren

    Zusammenfassung der Kapitel

    A. Die Zeugenvernehmung

    Dieses Kapitel erläutert die Bedeutung der Zeugenvernehmung als Beweismittel im Strafprozess. Es werden die Pflichten des Zeugen sowie das Verfahren der Zeugenvernehmung gemäß §§ 48 ff StPO¹ dargestellt.

    B. Unmittelbarkeitsgrundsatz

    Der Unmittelbarkeitsgrundsatz wird hier als ein zentrales Verfahrensprinzip des Strafprozesses definiert. Die Ausführungen fokussieren auf die materiellen und formellen Aspekte des Grundsatzes und seine Verankerung in § 250 und § 261 StPO.

    C. Ausnahmen vom Unmittelbarkeitsgrundsatz im Rahmen der Zeugenvernehmung

    Dieser Abschnitt beschäftigt sich mit den Ausnahmen vom Unmittelbarkeitsgrundsatz im Rahmen der Zeugenvernehmung. Es werden verschiedene Szenarien vorgestellt, in denen die unmittelbare Vernehmung des Zeugen nicht möglich oder notwendig ist.

    I. Protokollverlesung

    Hier wird die Protokollverlesung als Möglichkeit zur Ersatz der Zeugenvernehmung diskutiert. Es werden die rechtlichen Rahmenbedingungen in § 251 StPO erläutert und die verschiedenen Anwendungsfälle und Voraussetzungen für die Verlesung von Protokollen dargestellt.

    Schlüsselwörter

    Zeugenvernehmung, Strafprozess, Unmittelbarkeitsgrundsatz, Protokollverlesung, Beweissurrogate, Beweismittel, § 250 StPO, § 251 StPO, § 261 StPO, Rechtliches Gehör, Verfahrensgrundsatz, Beweisrecht, anonyme Zeugen, V-Leute, faire Verfahren, Rechtsprechung, Literaturkritik.

Ende der Leseprobe aus 8 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Ersatz der unmittelbaren Zeugenvernehmung im Strafprozess
Hochschule
Universität Osnabrück
Veranstaltung
StPO
Note
10 Punkte
Autor
Sebastian Zellmer (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2005
Seiten
8
Katalognummer
V45365
ISBN (eBook)
9783638427821
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ersatz Zeugenvernehmung Strafprozess StPO
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Sebastian Zellmer (Autor:in), 2005, Ersatz der unmittelbaren Zeugenvernehmung im Strafprozess, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/45365
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Leseprobe aus  8  Seiten
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