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Vereinbarkeit des deutschen Wahlrechts mit Art. 29 lit. a) der UN-Behindertenrechtskonvention

Unter dem Blickwinkel der Wahlrechtsgrundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit

Titel: Vereinbarkeit des deutschen Wahlrechts mit Art. 29 lit. a) der UN-Behindertenrechtskonvention

Masterarbeit , 2016 , 81 Seiten , Note: 1,9

Autor:in: Franziska Pust (Autor:in)

Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Menschen mit Behinderungen gelten im Rechtsgefüge als eine besonders schutzbedürftige Gruppe. Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Jahr 2006 hat sich die Bundesrepublik Deutschland an eines der modernsten speziellen Menschenrechtsabkommen gebunden. Der Menschenrechtsschutz für Menschen mit Behinderungen hat mit der UN-Behindertenrechtskonvention eine neue Qualität erlangt, da Menschen mit Behinderungen erstmals in einer auf ihre spezielle Schutzbedürftigkeit bezogene Menschenrechtskonvention bedacht wurden.

Mit der Behindertenrechtskonvention, dem darin verbürgten Recht auf politische Teilhabe und dem Grundgedanken der Inklusion behinderter Menschen, entwickelte sich eine immer lauter werdende Kritik zum Wahlrechtssauschluss behinderter Menschen nach § 13 Nr. 2 und 3 des deutschen Bundeswahlgesetzes. In Deutschland sind von diesem Wahlrechtsausschluss in etwa 10.000 Menschen unter Totalbetreuung betroffen. Die Ausschlussnormen sehen vor, dass Menschen unter einer gesetzlichen Totalbetreuung oder jene, die Aufgrund von Schuldunfähigkeit nach einer Straftat in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht sind, vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen werden. Die Behindertenrechtskonvention enthält in Art. 29 lit. a) eine Norm zur politischen Teilhabe behinderter Menschen, die ein inklusives Wahlrecht suggeriert.

Ein inklusives Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger, auch jene mit schweren Behinderungen, welche möglicherweise keine Wahlentscheidung ohne eine Assistenz oder gar keine Wahlentscheidung treffen können, weil sie sich beispielsweise in einem komatösen Zustand befinden, wird immer wieder stark diskutiert. Die mögliche Einflussnahme Dritter ist ein Einwand, der häufig im Zusammenhang mit dem Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen genannt wird. Ein häufig genanntes Gegenargument in der Literatur ist, dass die staatliche Fürsorge verantwortlich ist, Beeinflussungen oder Betrug bei der Stimmabgabe zu verhindern. Danach wird einerseits der Mensch gesehen, der nicht in der Lage scheint, seine Meinung frei zu äußern und in weiten Teilen als nicht politisches Wesen wahrgenommen wird. Andererseits verpflichten sich Staaten dazu, den Grundsatz der Inklusion in ihren Hoheitsgebieten umzusetzen und Menschen mit Behinderungen in ihre Gesellschaft einzubinden beziehungsweise sie nicht aus dieser zu exkludieren.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Forschungsstand

3. Menschen mit Behinderungen und das Recht auf politische Teilhabe aus Art. 29 lit. a) der UN-Behindertenrechtskonvention

3.1. Internationaler Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung vor der Behindertenrechtskonvention

3.2. Die UN-Behindertenrechtskonvention

3.3. Der Behinderungsbegriff der UN-Behindertenrechtskonvention

3.4. Das Recht auf politische Teilhabe nach Artikel 29 lit. a) der UN Behindertenrechtskonvention

3.4.1. Berechtigte

3.4.2. Verpflichtete

3.4.3. Diskriminierung aus Gründen der Behinderung

3.4.3.1. Verbotene Gründe

3.4.3.2. Andere Gründe

3.4.4. Rechtfertigung

3.4.4.1. Geschriebene Rechtfertigung

3.4.4.2. Ungeschriebene Rechtfertigung

3.4.5. Zwischenfazit

4. Die Wahlrechtsprinzipien des deutschen Grundgesetzes und ihre Schranken

4.1. Die Wahlrechtsprinzipien des Art. 38 Abs. 2 GG

4.2. Schranken der Allgemeinheit und Gleichheit als Begründung für einen Wahlrechtsausschluss

5. Der Wahlrechtsausschluss nach § 13 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes

5.1. Einschränkung des Wahlrechts für Menschen mit Behinderungen unter gesetzlicher Betreuung nach § 13 Nr. 2 BWahlG

5.2. Der Behinderungsbegriff des deutschen Rechts

5.3. Ausschlusskriterium der Vorsorgevollmacht

6. Die Wahlrechtsprinzipien der Allgemeinheit und Gleichheit in ihrer historischen Entwicklung

7. Fazit

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit untersucht die Vereinbarkeit des deutschen Wahlrechtsausschlusses für Menschen unter gesetzlicher Totalbetreuung gemäß § 13 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes mit dem Recht auf politische Teilhabe nach Art. 29 lit. a) der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK).

  • Analyse des Rechts auf politische Teilhabe im System der BRK
  • Untersuchung der Wahlrechtsgrundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit im deutschen Grundgesetz
  • Rechtliche Prüfung des Wahlrechtsausschlusses nach § 13 Nr. 2 BWahlG
  • Historische Entwicklung der Wahlrechtsprinzipien von Allgemeinheit und Gleichheit

Auszug aus dem Buch

3.1. Internationaler Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung vor der Behindertenrechtskonvention

Die Behindertenrechtskonvention als legitime Quelle des Völkerrechts nach Art. 38 Abs. 1 IGH-Statut stellt derzeit das fortschrittlichste Völkerrechtsinstrument zum Schutze der Rechte von Menschen mit Behinderungen dar. Sie geht in den Grundgedanken des Schutzes der Rechte behinderter Menschen, auf eine ebenso lange Historie, wie die Gründung der UN selbst, zurück. Schon vor der konkreten Auseinandersetzung mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen waren diese durch die Instrumente des internationalen Menschenrechtsschutz geschützt. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 finden sich in Artikel 1 der Verweis der Gleichheit, der auch Menschen mit Behinderung betrifft und ein Diskriminierungsverbot in Art. 2 Abs.1, welches durch die Nennung „sonstiger Umstände“ auch bei Diskriminierung wegen einer Behinderung greift. So verhält es sich auch mit dem Diskriminierungsverbot in Art. 26 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes als spezieller Menschenrechtsvertrag, enthält eine explizite Nennung des verbotenen Diskriminierungsmerkmals der Behinderung.

Die Behindertenpolitik der Vereinten Nationen war bis in die frühen 1970er Jahre in erster Linie im Bedeutungssystem der Sozialpolitik zu finden und in weiten Teilen auf die Fragen der Rehabilitation und soziale Absicherung behinderter Menschen bezogen. Die Sozialkommission und die Weltgesundheitsorganisation waren die Hauptakteure bei Fragen bezüglich behinderter Menschen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Einführung in die Problematik des Wahlrechtsausschlusses für Menschen mit Behinderungen unter Totalbetreuung im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention.

2. Forschungsstand: Darstellung der bestehenden Literatur und Forschung zu Wahlrechtsfragen, demokratischen Prinzipien und der UN-Behindertenrechtskonvention.

3. Menschen mit Behinderungen und das Recht auf politische Teilhabe aus Art. 29 lit. a) der UN-Behindertenrechtskonvention: Analyse der völkerrechtlichen Grundlagen, des Behinderungsbegriffs und der Pflichten der Vertragsstaaten im Kontext der politischen Teilhabe.

4. Die Wahlrechtsprinzipien des deutschen Grundgesetzes und ihre Schranken: Erläuterung der demokratischen Wahlrechtsgrundsätze im deutschen Recht und der Kriterien für zulässige Schranken.

5. Der Wahlrechtsausschluss nach § 13 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes: Detaillierte Betrachtung der deutschen Ausschlussregelung für Menschen unter gesetzlicher Betreuung und der damit verbundenen Problematik.

6. Die Wahlrechtsprinzipien der Allgemeinheit und Gleichheit in ihrer historischen Entwicklung: Historischer Rückblick auf die Entwicklung von Allgemeinheit und Gleichheit im Wahlrecht.

7. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Unvereinbarkeit des deutschen Wahlrechtsausschlusses mit der UN-Behindertenrechtskonvention.

Schlüsselwörter

UN-Behindertenrechtskonvention, BRK, Wahlrecht, politisches Teilhaberecht, Totalbetreuung, Bundeswahlgesetz, Allgemeinheit der Wahl, Gleichheit der Wahl, Diskriminierungsverbot, Inklusion, Menschenrechte, Rechtsanalyse, Demokratie, Wahlrechtsausschluss, Teilhabe

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob der deutsche Wahlrechtsausschluss für Menschen unter gesetzlicher Totalbetreuung gemäß § 13 Nr. 2 BWahlG mit dem Recht auf politische Teilhabe aus Art. 29 lit. a) der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) vereinbar ist.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Schwerpunkte liegen auf der rechtlichen Analyse der BRK, den demokratischen Wahlrechtsgrundsätzen des Grundgesetzes (Allgemeinheit und Gleichheit) sowie deren historischer Entwicklung und den spezifischen deutschen Regelungen zum Wahlrechtsausschluss.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es zu klären, ob die deutsche Gesetzgebung, die Menschen unter Totalbetreuung vom Wahlrecht ausschließt, diskriminierend wirkt und gegen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention verstößt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine juristische Analyse der Konventionsartikel der BRK, eine Untersuchung der deutschen Wahlgesetzgebung sowie einen historischen und politiknormativen Vergleich der Wahlrechtsgrundsätze.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil werden das Recht auf politische Teilhabe nach Art. 29 der BRK sowie die Wahlrechtsprinzipien des Grundgesetzes dargelegt. Zudem erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit dem Wahlrechtsausschluss nach § 13 BWahlG.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie UN-Behindertenrechtskonvention, Wahlrecht, Inklusion, politische Teilhabe und Diskriminierungsverbot charakterisieren.

Wie definiert die BRK den Begriff der Behinderung?

Die BRK nutzt ein modernes, sozial-rechtliches Verständnis, das Behinderung als Ergebnis der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und barrierebehafteten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen betrachtet.

Welche Rolle spielt die Vorsorgevollmacht im Kontext des Wahlrechtsausschlusses?

Menschen, die über eine Vorsorgevollmacht verfügen, unterliegen nicht dem Wahlrechtsausschluss nach § 13 Nr. 2 BWahlG, da hier kein gerichtlicher Eingriff in die Betreuungsfrage stattfindet.

Ende der Leseprobe aus 81 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Vereinbarkeit des deutschen Wahlrechts mit Art. 29 lit. a) der UN-Behindertenrechtskonvention
Untertitel
Unter dem Blickwinkel der Wahlrechtsgrundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit
Hochschule
Christian-Albrechts-Universität Kiel  (Institut für Sozialwissenschaften)
Note
1,9
Autor
Franziska Pust (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2016
Seiten
81
Katalognummer
V456819
ISBN (eBook)
9783668889897
ISBN (Buch)
9783668889903
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Wahlrecht UN-BRK UN-Behindertenrechtskonvention Wahlrechtsgrundsätze Menschen mit Behinderung Menschenrechte
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Franziska Pust (Autor:in), 2016, Vereinbarkeit des deutschen Wahlrechts mit Art. 29 lit. a) der UN-Behindertenrechtskonvention, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/456819
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Leseprobe aus  81  Seiten
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