Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1.0. Einleitung und thematische Hinführung
2.0. Zum Umgang mit verkörpertem Anders-Sein in der Geschichte
3.0. Professionelles sozialarbeiterisches Handeln im Feld der
Behindertenhilfe und seine inhaltliche Beschreibung
4.0. Wer die Forschenden im Feld der Behindertenhilfe sind und wofür sie sich interessieren
5.0. Spuren von Theorien der Sozialen Arbeit in der Forschung zum
Handlungsfeld der Behindertenhilfe
6.0. Literaturverzeichnis
6.1.Bücher
6.2. Internetquellen
7.0. Abbildungs-und Tabellenverzeichnis
1.0. Einleitung und thematische Hinführung
Die vorliegende Arbeit möchte einen Blick auf das Handlungsfeld der Behindertenhilfe in der Sozialen Arbeit werfen und exemplarisch die Forschung rund um dieses Arbeitsfeld beleuchten. Für einen Aufschluss des Handlungsfeldes wird zunächst auf den Umgang mit verkörpertem Anders-Sein in der Geschichte eingegangen und anschließend erhält das sozialarbeiterische Handeln im Feld der Behindertenhilfe einen professionellen Rahmen und wird inhaltlich beleuchtet. Sodann wird der Frage nachgegangen, wer die Forschenden im Feld sein können und was sie im Bereich der Behindertenhilfe beforschen. Abschließend wird darauf eingegangen, inwiefern sich Spuren der Theorien Sozialer Arbeit in der Forschung zu diesem Handlungsfeld finden lassen. Dazu wird ein aktuelles Beispiel aus der Forschung im erziehungswissenschaftlichen Bereich herangezogen. Die vorliegende Arbeit berücksichtigt das Konzept des Gender Mainstreaming und verwendet soweit als möglich geschlechtsneutrale oder sowohl männliche als auch weibliche Formen des Sprachgebrauchs. Wird ausnahmsweise nur eine Sprachform angewendet, so geschieht dies des Leseflusses wegen und ausdrücklich nicht um ein Geschlecht zu diskriminieren.
2.0. Zum Umgang mit verkörpertem Anders-Sein in der Geschichte
Der geschichtliche Überblick zum Umgang mit dem verkörperten Anders-Sein beginnt mit einer 1000 Jahre umfassenden Epoche- dem Mittelalter.1 Es wird mit diesem Zeitabschnitt begonnen, da die Sozialarbeit mit dem Focus auf die Hilfe im sozialen Bereich neben der Sozialpädagogik, mit ihrem Blick auf die Hilfen im erzieherischen Bereich in der gesetzlich geregelten Armenpflege wurzelt2, die sich als kontrastives Hilfskonzept3 zur christlichen Nächstenliebe4 am Ausgang des Mittelalters- im Zuge zunehmender Verstädterung und Industrialisierung europäischer Städte in zunehmendem Maße hervortat.5 Die Menschen mit Behinderung, die jahrhundertelang zur Gruppe der Armen und Kranken zählten6 und wie kaum andere auf die Almosenvergabe durch Kirchen, Klöster und Lehensherren sowie auf das zur Schaustellen des eigenen Körpers7 verwiesen waren, fanden nunmehr besondere Berücksichtigung in den aufkommenden städtischen Armenordnungen.8 Andersgläubige, sowie Kinder und Frauen mit Behinderungen in armen Familien hatten es aber weiterhin schwer ein gutes Leben zu führen. Kriegsversehrte, christliche Männer und solche die vermögend waren, hatten es da bedeutend einfacher.9 In der Neuzeit von 1500 n. Chr. bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts10 erfährt die gesellschaftliche Prägung der Arbeitskultur eine grundlegende Wandlung. Mit der voranschreitenden Verstädterung wächst die Notwendigkeit der Arbeitsteilung, die wiederum einen Bedeutungszuwachs der Märkte bedingt. Mit der Reformation zu Beginn des 16. Jahrhunderts erfährt arbeitendes Tätigsein, dass bis dato in seinem Zweck auf die Lebensreproduktion begrenzt gewesen ist, eine christlich-abendländliche Aufwertung- ist fortan neben der Berufung der Christenmenschen zum geistlichen Dienen eine von Gott gestellte im weltlichen Kontext zu erfüllende Aufgabe, die nicht des Geldes wegen sondern zu Ehren des Herrn verrichtet wird.11 Das neue Berufsethos erfordert die Disziplinierung der Bedürfnisse, die strebsame Arbeit und eine straffe Zeitökonomie- jede verlorene Minute der Arbeit für Gottes Ruhm ist eine Sünde.12 Diesem frühen Typus kapitalistischer Warenproduktion sind behinderte Menschen nicht gewachsen und wurden deshalb davon ausgeschlossen. Es wurde damit begonnen Menschen mit Behinderung spätestens mit dem Siegeszug des calvinistisch- lutherischen Arbeitsideals, welches auch katholische Regionen erreichte ohne dort religiös anerkannt zu werden – zunehmend in Armen-und Arbeitshäusern zu verwahren, die neben der gewünschten polizeirechtlichen Intention auch pädagogische Momente aufweisen.13 Die Erkenntnisfortsachritte in den Naturwissenschaften wandelten das Menschenbild vom Beherrschten zum Beherrscher und Gestalter der Äußeren Natur.14 Das Phänomen der Behinderung wird immer weniger als göttliche Bestrafung, sondern vielmehr als medizinisches Problem betrachtet. Das kriegsgebeutelte Land etablierte für seine Invaliden erste Einrichtungen, in denen ihre Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt werden konnte, was den sozialen Frieden im Staate stärkte. Diese staatlichen Rehabilitationseinrichtungen, waren zuständig, wenn die Prognose mit Blick auf die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit positiv ausfiel und ergänzten das Angebot der Kirche, die sich nach wie vor der Armenpflege und den Weisenkindern verschrieb. Durch die Industrialisierung wurden Familien auseinandergerissen, die sich in der Folge nicht mehr im selben Maße um kranke und behinderte Familienmitglieder kümmern konnten. Die Menschen in industrienahen Wohngebieten litten unter neuen Krankheiten und Behinderungen, die durch die schlechten hygienischen Bedingungen ausgelöst wurden. Dass die Arbeitskraft jedes Einzelnen erhalten bliebt, wurde für den Staat immer bedeutsamer, weshalb sich auch der Sozialstaat mit seiner Sozialgesetzgebung und dem Sozialversicherungssystem- begründet und entwickelt durch Otto von Bismarck- erfolgreich etablierte. Ärzte, in deren Händen Gesundheit und Krankheit zu dieser Zeit lag, aber auch Politiker begannen damit, zwischen unterschiedlichen Zielgruppen von Unterstützungsleistungen und Zielsetzungen von Maßnahmen zu unterscheiden.15 In der Folge dieser Unterscheidung werden aus den Armen- und Arbeitshäusern im Verlaufe des 19. Jahrhunderts Krankenheilanstalten, Zuchthäuser, Heil-und Pflegeanstalten, Irrenanstalten16 Frauen, Kinder und Männer mit Behinderung denen nach der preußischen Armengesetzgebung von 1891 noch das Anrecht auf medizinische Versorgung und berufliche Rehabilitation verwehrt blieb kamen in den neuen Verwahranstalten der Irren-, Krüppel-und Gebrechensfürsorge unter.17 Anfang des 20. Jahrhunderts bis zum Ende der Weimarer Republik kommt es durch die Industrialisierung zunächst vermehrt zu Arbeitsunfällen und nach dem ersten Weltkrieg gab es eine Vielzahl verwundeter Soldaten, sodass die bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden staatlichen, kirchlichen und familiären Versorgungsstrukturen nicht mehr genügten. Die einsetzende Verarmung ganzer Familien, ihrer Bekannten und Verwandten aufgrund von Arbeitsunfähigkeit zog weitere gesundheitliche Einschränkungen nach sich und veränderte das Verständnis von Krankheit und Behinderung bei vielen Menschen. Die Wissenschaft beginnt sich zu verzweigen und so entsteht die Krüppelpädagogik, die in speziellen Heimen und Anstalten Anwendung fand. Auch die Psychiatrie etablierte sich und es ging den genannten Disziplinen fortan mehr um medizinische und pädagogische Behandlungsformen, als um bloßes Verwahren und Versorgen. Behinderte Kinder und Jugendliche wurden fortan in Sonderschulen, die zumeist an Heime angegliedert waren unterrichtet, um auf ihre spätere Erwerbstätigkeit vorbereit zu werden. Aufgrund dieser Aussonderung setzte sich die Vorstellung durch, dass Behinderung etwas Fremdes und Problembehaftetes ist.18 In den 1920igern begannen sich eugenische Vorstellungen des Umgangs mit behinderten Menschen durchzusetzen, von denen die wohl bekannteste und eindrücklichste Schrift, jene mit dem Titel: ,,Die Freigabe der Vernichtung des lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form“ von Strafrechtler Karl Binding und Psychiater Alfred Hoche ist, die damit den Verwertungscharakter der ,,Ballastexistenzen“ von Menschen in einen menschenverachtenden Höhepunkt hineintrieben, welcher während der im 1000jährigen Reich staatlich organisierten Euthanasie, wie z.B. im Rahmen der Aktion T4 seine Umsetzung erfährt.19 Hunderttausende von Behinderung, Krankheit und Armut Betroffene in Heimen und Krankenhäusern wurden Opfer der staatlich organisierten Euthanasie und zum Versuchsobjekt für Sterilisationen, unter Anwendung grausamer Methoden degradiert und anschließend wurde ihnen, die sie als erbkrank galten- das vermeintlich lebensunwerte Leben genommen.20 Nachkriegsdeutschland war im Nürnberger Ärzteprozess von 1946/1947 damit beschäftigt zu verarbeiten, dass rassenideologisches Gedankengut und militärische Begründungen die Motivation zu experimenteller Forschung am lebenden und systematisch getöteten ,,minderwertigen Element“ Mensch im Nationalsozialismus gewesen ist.21 Als Reaktion auf die Verletzungen moralischer Standards der Medizin im Dritten Reich, die öffentlich zur Debatte standen und um zugleich die staatliche Ordnung wiederherzustellen, sowie die Forschung am Menschen ethisch zu legitimieren und um der Schadensbegrenzung für den medizinischen Berufsstand Genüge zu tun, der um sein angeknackstes Image bangte, entstand im Rahmen des Prozesses, als Bestandteil der Urteilsverkündung und zu deren Plausibilisierung, der Nürnberger- Kodex, welcher die Rechte von Versuchspersonen stärken und kriminellen Humanexperimenten entgegenwirken sollte.22 Zeitgleich wurde 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verhandelt, auf die sich 48 Staaten einigten, die aber Menschen mit Behinderungen nicht erwähnte. Fälle von Zwangssterilisation wurden durch Gutachter des Wiedergutmachungsausschusses im deutschen Bundestag noch in den 1960iger Jahren abgelehnt mit der Begründung, dass ein neues Sterilisationsgesetz in den kommenden Jahren sinnvoll sei und in der Bevölkerung breite Zustimmung finden werde, weshalb es wiedersinnig sei durchgeführte Zwangssterilisationen als Unrecht anzuerkennen und Entschädigung zu leisten.23 In den Trennungsjahren zwischen Ost und West gab es auf beiden Seiten der Mauer unterschiedliche Gesetze und Haltungen gegenüber Menschen mit Behinderung. In der DDR ging es verstärkt um die Integration auf den Arbeitsmarkt, der Wechsel von Sonderschulen ins Regelschulsystem war mit guten Noten möglich. Für jene behinderten Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen, die dazu keine Möglichkeit hatten, ergab sich die Unterbringung in schlecht ausgestatteten Pflegeheimen, damit die Eltern dem Arbeitsmarkt zur Verfügung standen. In der BRD wurde sich zunächst vorrangig um die Versorgung von kriegs-und arbeitsverletzten Menschen gekümmert, deren Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt werden sollte und behinderte Menschen wurden in, vor dem zweiten Weltkrieg bestehenden Strukturen der Werkstätten, Sonderschulen und Berufsförderungswerken gehalten, die weiter ausgebaut wurden.24 Entscheidende Impulse für eine weitere Ausdifferenzierung von Angeboten für Menschen mit Behinderungen gingen zum Beispiel von Elternvereinigungen wie der 1958 gegründeten ..Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind“ aus sowie von der Psychiatrie- Enquete (1975), der zufolge Menschen mit (geistiger und psychischer) Behinderung anstelle der Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäusern und Anstalten in erster Linie (heil)pädagogische und sozialtherapeutische Hilfen benötigen. Der in weiten Teilen rein pflegerisch versorgende und verwahrende Charakter25 von Landeskrankenhäusern, wie sie nach dem zweiten Weltkrieg genannt wurden und in denen psychisch erkrankte und geistige behinderte Menschen noch bis in die 1980iger gemeinsam untergebracht waren,26 wurde durch eine pädagogisch geprägte Förderorientierung abgelöst.27 Maßgebenden Einfluss auf Veränderungen der Sichtweise im Umgang mit Behinderung und die Struktur der Hilfen hatte ferner das skandinavische Normalisierungsprinzip, welches als sozialpolitische und handlungsleitende Orientierung, ,,normale“ Lebensbedingungen für behinderte Menschen verlangt. Weiterhin waren bedeutsam die Forderungen der politischen Behindertenrechtsbewegungen nach Gleichstellung und Partizipation in der Gesellschaft,28 die bis zu Beginn des neuen Jahrtausends nicht realisiert war, da Menschen mit Behinderungen weiterhin als soziales Problem galten und als fürsorgebedürftig angesehen wurden und sich die Einstellung der Mitmenschen gegenüber Menschen mit Behinderungen nur unmerklich änderte. Sie lebten nach wie vor zumeist isoliert von Menschen ohne Behinderung.29 Der Zeitraum von 1990 bis 2008 stand sodann im Zeichen gesellschaftlicher Teilhabe und Selbstbestimmung mit Wahl-und Entscheidungsautonomie über die Art der Hilfe und deren Erbringung-damit verbunden waren auch Forderungen nach Entpädagogisierung von Hilfen.30 Dazu passt auch die Umstrukturierung des Sonderschulsystems zu Förderzentren, die mit den Forderungen der Integrationsbewegung, die sich gegen eine fast ausschließliche Förderung in Sonderinstitutionen formierte,31 insofern korrespondierte als dass, die Integration von Schülern und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Regelschulen durch diese Einrichtungen und ihre Angebote fortan erleichtert wurde- auch wenn die Möglichkeiten behinderter Kinder noch sehr stark von den finanziellen Mitteln ihrer Eltern abhingen.32 Um die Jahrtausendwende wurden allmählich gesellschaftliche Veränderungen für Menschen mit Behinderungen sichtbar. So gibt es neben dem SGB IX, das seit 2001 in Kraft getreten ist33 und die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen vor dem Hintergrund eines neuen Verständnisses von Behinderung regelt, welches als International Classification of Functioning, Disabilty and Health (ICF) bekannt ist, von der WHO im selben Jahr verabschiedet wurde und die bis dahin getrennten Sichtweisen der Sozialwissenschaften und der Medizin auf das Phänomen der Behinderung zu einem gemeinsamen bio-psycho-sozialen Erklärungsmodell vereinigte.34 2002 folgte in Ergänzung zum verfassungsmäßig verankerten Benachteiligungsverbot behinderter Menschen in Art.3 Abs.3 Satz 2 GG, welches im November 1994 in Kraft trat, das Bundesgleichstellungsgesetz- auf nationaler Ebene sollte damit Gleichstellung und Teilhabe behinderter Menschen gesichert werden.35 Seit dem 3. Mai 2008 sind Teilhabe, Selbstbestimmung, Nichtdiskriminierung, Chancengleichheit, Barrierefreiheit und Anerkennung der Behinderung internationale Grundsätze nach der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland am 24. März 2009 ratifiziert und sich somit auch auf internationaler Ebene zu den in die Jahre gekommenen Forderungen der US- amerikanischen Behindertenrechtsbewegung bekannt hat. An dieser Stelle möchte ich diesen Abschnitt meiner Ausarbeitung beschließen, allerdings nicht ohne den Hinweis, dass ich eine lohnenswert anzunehmende, jedoch auch enorme Herausforderung für die kommenden Jahre erkennen kann, den sich durch die UN- Behindertenrechtskonvention eröffnenden, analytischen und normativen Rahmen inhaltlich gelingend auszugestalten.36 Was dies angeht, so sei allen Inklusions-EnthusiastInnen gesagt, möchte ich für den Moment nur eine verhalten-optimistische Position einnehmen- was selbstverständlich nicht bedeutet, dass die Inklusion als Leitidee aus den Köpfen verschwinden muss, ich sie jedoch trotzdem für eine harmonisierende Utopie erachte,37 deren Umsetzung in keinem Fall um jeden Preis realisiert werden sollte. Im nun folgenden Abschnitt erhält das sozialarbeiterische Handeln im Feld der Behindertenhilfe einen professionellen Rahmen und wird sodann inhaltlich beleuchtet.
3.0. Professionelles sozialarbeiterisches Handeln im Feld der
Behindertenhilfe und seine inhaltliche Beschreibung
Zunächst stellt sich die Frage, welches Verständnis SozialarbeiterInnen in der Behindertenhilfe von ihrer beruflichen Aufgabe haben sollen und damit verbunden sind natürlich auch bestimmte Vorstellungen gelingender Praxis im Handlungsfeld der Behindertenhilfe. Um den professionellen Rahmen für die Soziale Arbeit im Feld in der Behindertenhilfe abstecken zu können, braucht es eine genaue Gegenstands-und Funktionsbeschreibung, die anhand eines integrativen Modells Sozialer Arbeit vorgenommen werden kann.38 Dieses beruht sowohl auf einer reinen Sozialarbeitstheorie, der Bedürfnistheorie nach Staub-Bernasconi (2007) als auch, auf einem klassisch sozialpädagogischen Zugang- der Lebensweltorientierung nach Hans Thiersch (1992).39 Auf beide Ansätze wird im Folgenden eingegangen, um mit Hilfe beider Theorien das integrative Modell Sozialer Arbeit zu nachzuzeichnen. Grundlegend gilt es bei Staub -Bernasconis bedürfnistheoretischem Ansatz aus der Sozialen Arbeit drei Paradigmen, nämlich das atomische, das holistische sowie das systemische Paradigma zu differenzieren.40 Ausgehend von einer systemtheoretischen Perspektive befindet sie sich zwischen dem holistischen und dem atomischen Paradigma, weil sie auf die Spannungen, die sich zwischen Individuum und Gesellschaft ergeben können hinweisen möchte, welche sich im Prinzip nur aus diesem Blickwinkel konzipieren lassen.41
[...]
1 vgl. Url: http://www.inklusion-als-menschenrecht.de/mittelalter/ abgerufen am 11.12.18 um 08.00 Uhr
2 vgl. Röh, Dieter (2009): Soziale Arbeit in der Behindertenarbeit, (Reihe: UTB, Band-Nr. 3217), München: Ernst Reinhardt Verlag, 1. Auflage 2009, S.19
3 vgl. Röh, Dieter (2009): Soziale Arbeit in der Behindertenarbeit, (Reihe: UTB, Band-Nr. 3217), München: Ernst Reinhardt Verlag, 1. Auflage 2009, S.15
4 vgl. Url: http://www.inklusion-als-menschenrecht.de/mittelalter/ abgerufen am 11.12.18 um 08.00 Uhr
5 vgl. Röh, Dieter (2009): Soziale Arbeit in der Behindertenarbeit, (Reihe: UTB, Band-Nr. 3217), München: Ernst Reinhardt Verlag, 1. Auflage 2009, S.14
6 vgl. Röh, Dieter (2009): Soziale Arbeit in der Behindertenarbeit, (Reihe: UTB, Band-Nr. 3217), München: Ernst Reinhardt Verlag, 1. Auflage 2009, S.13
7 vgl. Url: http://www.inklusion-als-menschenrecht.de/mittelalter/ abgerufen am 11.12.18 um 08.00 Uhr
8 vgl. Röh, Dieter (2009): Soziale Arbeit in der Behindertenarbeit, (Reihe: UTB, Band-Nr. 3217), München: Ernst Reinhardt Verlag, 1. Auflage 2009, S.14-15
9 vgl. Url: http://www.inklusion-als-menschenrecht.de/mittelalter/ abgerufen am 11.12.18 um 08.00 Uhr
10 vgl. Url: http://www.inklusion-als-menschenrecht.de/neuzeit/ abgerufen am 23.11.2018 um 00.30 Uhr
11 vgl. Freier, Carolin (2013): Zeitreise durch die Arbeitswelt. Kulturen der Arbeit im Wandel In: Brogi, Susanna/Freier, Carolin/Ulf Freier-Otten/ Hartosch, Katja (Hrsg.): Repräsentationen von Arbeit. Transdisziplinäre Analysen und künstlerische Produktionen, Bielefeld: transcript Verlag, 1. Auflage 2013, S.41-42
12 vgl. ebd.
13 vgl. Röh, Dieter (2009): Soziale Arbeit in der Behindertenarbeit, (Reihe: UTB, Band-Nr. 3217), München: Ernst Reinhardt Verlag, 1. Auflage 2009, S.16
14 vgl. Freier, Carolin (2013): Zeitreise durch die Arbeitswelt. Kulturen der Arbeit im Wandel In: Brogi, Susanna/Freier, Carolin/Ulf Freier-Otten/ Hartosch, Katja (Hrsg.): Repräsentationen von Arbeit. Transdisziplinäre Analysen und künstlerische Produktionen, Bielefeld: transcript Verlag, 1. Auflage 2013, S.41-42
15 vgl. Url: http://www.inklusion-als-menschenrecht.de/neuzeit/ abgerufen am 23.12.2018, um 19.11 Uhr
16 vgl. Röh, Dieter (2009): Soziale Arbeit in der Behindertenarbeit, (Reihe: UTB, Band-Nr. 3217), München: Ernst Reinhardt Verlag, 1. Auflage 2009, S.18
17 vgl. Url: http://www.inklusion-als-menschenrecht.de/neuzeit/ abgerufen am 23.12.2018, um 19.11 Uhr i.V.m. Url: https://leidmedien.de/geschichte/zur-geschichte-des-umgangsmit-behinderung/ abgerufen am 11.12.18, um 9.45 Uhr
18 vgl. Url: http://www.inklusion-als-menschenrecht.de/neuste-geschichte/ abgerufen am 24.12.2018, um 00.22 Uhr i.V.m. Url: https://leidmedien.de/geschichte/zur-geschichte-des-umgangsmit-behinderung/ abgerufen am 11.12.18, um 9.45 Uhr
19 vgl. Röh, Dieter (2009): Soziale Arbeit in der Behindertenarbeit, (Reihe: UTB, Band-Nr. 3217), München: Ernst Reinhardt Verlag, 1. Auflage 2009, S.18
20 vgl. Url: http://www.inklusion-als-menschenrecht.de/nationalsozialismus/ abgerufen am 24.12.18, um 01.59 Uhr i.V.m. Url: https://leidmedien.de/geschichte/zur-geschichte-des-umgangsmit-behinderung/ abgerufen am 11.12.18, um 9.45 Uhr
21 vgl.Frewer,Andreas / Schmidt, Ulf (2007): Nuremberg Code of Ethics. Geschichte und Ethik des Ärzteprozesses In: Frewer, Andreas/Schmidt, Ulf (Hrsg.): Standards der Forschung. Historische Entwicklung und ethische Grundlagen klinischer Studien (Reihe: Klinische Ethik, Band 1), Frankfurt am Main, Peter Lang internationaler Verlag der Wissenschaften, 1. Auflage 2007 S.40-43 i.V.m. Film ,,Hitlers Eliten nach 1945: Ärzte - Medizin ohne Gewissen“, veröffentlicht am 27.04.2016, abrufbar unter Url: https://www.youtube.com/watch?v=8gi3zsJ4L5w abgerufen am 24.12.18, um 02.51 Uhr
22 vgl. Mitscherlich, Alexander/Mielke, Fred (Hrsg.), (1960): Medizin ohne Menschlichkeit. Dokumente des Nürnberger Ärzteprozesses. Frankfurt a.M. Fischer- Taschenbuchverlag, 19. Auflage 2017, S.353 i.V.m.Frewer, Andreas/Schmidt, Ulf (2007): Nuremberg Code of Ethics. Geschichte und Ethik des Ärtzeprozesses. In: Frewer, Andreas/Schmidt,Ulf (Hrsg.): Standards der Forschung. Historische Entwicklung und ethische Grundlagen klinischer Studien (Reihe: Klinische Ethik, Band 1), Frankfurt am Main, Peter Lang internationaler Verlag der Wissenschaften, 1. Auflage 2007, S.41-42 i.V.m. Groß, Daniel (2014): Nürnberger Kodex. In: Lenk, Christian/Duttge, Gunnar/ Fangerau, Heiner (Hrsg.): Handbuch Ethik und Recht der Forschung am Menschen, Springer-Verlag Berlin und Heidelberg, 1. Auflage 2014, S. 559
23 vgl.Url: http://www.inklusion-als-menschenrecht.de/nachkriegsdeutschland-brd-und-ddr/ abgerufen am 24.12.2018, um 3.54 Uhr i.V.m. Url: https://leidmedien.de/geschichte/zur-geschichte-des-umgangs-mit-behinderung/ abgerufen am 11.12.18, um 9.45 Uhr.
24 vgl.ebd.
25 vgl. Loeken, Hiltrud/Windisch, Matthias (2013): Behinderung und Soziale Arbeit. Beruflicher Wandel- Arbeitsfelder- Kompetenzen (Reihe: Soziale Arbeit), Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer, 1. Auflage 2013, S.11
26 vgl.Röh, Dieter (2009): Soziale Arbeit in der Behindertenarbeit, (Reihe: UTB, Band-Nr. 3217), München: Ernst Reinhardt Verlag, 1. Auflage 2009, S.18
27 vgl. Loeken, Hiltrud/Windisch, Matthias (2013): Behinderung und Soziale Arbeit. Beruflicher Wandel- Arbeitsfelder- Kompetenzen (Reihe: Soziale Arbeit), Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer, 1. Auflage 2013, S.11
28 vgl. ebd.
29 vgl. http://www.inklusion-als-menschenrecht.de/gegenwart/ abgerufen am 11.12.18, um 10.00 Uhr i.V.m. https://leidmedien.de/geschichte/zur-geschichte-desumgangs-mit-behinderung/ abgerufen am 11.12.18, um 9.45 Uhr
30 vgl. Loeken, Hiltrud/Windisch, Matthias (2013): Behinderung und Soziale Arbeit. Beruflicher Wandel- Arbeitsfelder- Kompetenzen (Reihe: Soziale Arbeit), Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer, 1. Auflage 2013, S.11-12
31 vgl. ebd.
32 vgl.Url: http://www.inklusion-als-menschenrecht.de/gegenwart/ abgerufen am 11.12.18, um 10.00 Uhr i.V.m.Url: https://leidmedien.de/geschichte/zur-geschichte-desumgangs-mit-behinderung/ abgerufen am 11.12.18, um 9.45 Uhr
33 vgl. auch Röh, Dieter (2009): Soziale Arbeit in der Behindertenarbeit, (Reihe: UTB, Band-Nr. 3217), München: Ernst Reinhardt Verlag, 1. Auflage 2009, S.19
34 vgl. Röh, Dieter (2011): Soziale Arbeit mit behinderten Menschen. In: Grundwissen Soziale Arbeit, Band-Nr. 5/6, Bieker, R./Floerecke P. (Hrsg.): Träger, Arbeitsfelder und Zielgruppen der Sozialen Arbeit, Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer, 1. Auflage 2011, S.328
35 vgl.Url: http://www.inklusion-als-menschenrecht.de/gegenwart/ abgerufen am 11.12.18, um 10.00 Uhr i.V.m.Url: https://leidmedien.de/geschichte/zur-geschichte-desumgangs-mit-behinderung/ abgerufen am 11.12.18, um 9.45 Uhr
36 vgl. Url: https://www.behindertenrechtskonvention.info/progressive-realisierung-3967/ abgerufen am 12.11.18, um 9.00 Uhr
37 vgl. Röh, Dieter (2011): Soziale Arbeit mit behinderten Menschen. In: Grundwissen Soziale Arbeit, Band-Nr. 5/6, Bieker, R./Floerecke P. (Hrsg.): Träger, Arbeitsfelder und Zielgruppen der Sozialen Arbeit, Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer, 1. Auflage 2011, S.321
38 vgl.Röh, Dieter (2009): Soziale Arbeit in der Behindertenarbeit, (Reihe: UTB, Band-Nr. 3217), München: Ernst Reinhardt Verlag, 1. Auflage 2009, S.25
39 vgl. Röh, Dieter (2011): Soziale Arbeit mit behinderten Menschen. In: Grundwissen Soziale Arbeit, Band-Nr. 5/6, Bieker, R./Floerecke P. (Hrsg.): Träger, Arbeitsfelder und Zielgruppen der Sozialen Arbeit, Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer, 1. Auflage 2011, S.319
40 vgl. Staub-Bernasconi, Silvia (2007): Soziale Arbeit als Handlungswissenschaft. Systemtheoretische Grundlagen und professionelle Praxis – Ein Lehrbuch (Reihe: UTB Band Nr. 2786 herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft deutschsprachiger Verlage), Bern, Stuttgart & Wien: Haupt Verlag, 1. Auflage 2007, S.168ff.
41 vgl. ebd., S.177