Die Fassbarkeit neuer technischer Entwicklungen und ihre Integration in alle Bereiche des Alltags erfordert regelmäßig eine neue Deutung verschiedenster Aspekte im Kontext der existierenden Möglichkeiten. Die Bemühung, bestehende Vorstellungen auf neue Situationen zu übertragen ist allgegenwärtig und hilft bei der Einordnung ungewohnter Konstellationen. Auch und vor allem gilt dies für die von zunehmender Konvergenz gekennzeichneten Medien. Einige viel versprechende Experimente sind inzwischen den Kinderschuhen entwachsen und werden als ernstzunehmende Player im Markt wahrgenommen. Auch wegen der größer werdenden wirtschaftlichen Bedeutung sah sich der der Gesetzgeber deshalb gezwungen für Transparenz und Rechtssicherheit in diesem Bereich zu sorgen. „Die Eigenart von Multimediadiensten besteht zusammengefasst darin, dass sie im Zwischenbereich zwischen Medien der Massenkommunikation nach Art des Rundfunks und Fernsehens und der medienvermittelten
Individualkommunikation nach Art des Telefon-Ferngesprächs angesiedelt sind. Multimediadienste sind funktionell weder massenkommunikativer Rundfunk noch reine Individualkommunikation.“ Alle neuen Medien sind in der Zwischenzeit von mehr oder weniger detaillierten Rechtsnormen umgeben und durch Gerichtsurteile hinsichtlich ihrer Bedeutung ausgelegt. Der innovative Charakter dieses Bereichs stellt jedoch jeden Versuch einer eindeutigen Abgrenzung und Definition immer wieder neu in Frage. Insbesondere die Alltagswahrnehmung der neuen Medien lehnt sich immer wieder stark an Rollen und Muster klassischer Medien an. Auf Grund der genannten Probleme und dem Fehlen eines trivialen Konzepts, besteht die Notwendigkeit einer systematischen Analyse der Anwendbarkeit von Rechtsnormen und -definitionen auf Einzelaspekte der neuen Medien.
Inhaltsverzeichnis
EINLEITUNG
„NEUE MEDIEN“
VERFASSUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGEN
MEDIENRECHT
GWB
STRAFPROZESSORDNUNG
PRESSEKODEX
DATENSCHUTZ
EINSCHLÄGIGE URTEILE
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Diese Hausarbeit untersucht die rechtliche Einordnung neuer Medien im Kontext des klassischen Pressebegriffs. Dabei wird analysiert, ob digitale Publikationsformen, die funktional presseähnliche Leistungen erbringen, unter bestehende gesetzliche Regelungen des Presserechts fallen oder ob durch die technologische Konvergenz eine Lücke entsteht, die neue juristische Interpretationen erfordert.
- Definition und historische Einordnung des Begriffs „neue Medien“
- Verfassungsrechtliche Legitimation und der Pressebegriff
- Abgrenzung zwischen Presse, Rundfunk und Mediendiensten
- Wettbewerbsrechtliche Aspekte (GWB) bei digitalen Medienangeboten
- Zeugnisverweigerungsrechte und strafprozessuale Relevanz
- Datenschutzrechtliche Herausforderungen bei digitalen Zeitungsarchiven
Auszug aus dem Buch
einschlägige Urteile
die Abgrenzungsprobleme von Presse und neuen Medien vor allem im Internet haben bereits diverse Gerichte beschäftigt. Exemplarisch soll ein für die relevante Fragestellung prototypischer Fall umrissen werden.
Der Verleger eines Anzeigenblatts betreibt einen Internetauftritt der u.a. Nachrichten mit lokalem Bezug enthält. Für dieses Angebot wirbt der Betreiber in seinem Anzeigenblatt mit Werbeanzeigen. Diese bezeichnen das Online - Angebot als „erste regionale Tageszeitungs-Neugründung Deutschlands seit mehr als 20 Jahren!“. Die Klage wurde vom Verleger einer lokalen Tageszeitung eingereicht. Dieser sieht in der Gestaltung der Anzeige eine wettbewerbwidrige Darstellung der Art des beworbenen Produkts und beruft sich dabei auf die §§ 1 und 3 UWG. Er argumentiert, dass die Verwendung des Begriffs „Zeitung“ für eine Internetpublikation irreführend und aus presserechtlicher Sicht unzulässig sei. Die fehlende „Körperlichkeit“ des Druckwerks sei hier das relevante Kriterium.
Zusammenfassung der Kapitel
EINLEITUNG: Darstellung der Notwendigkeit, klassische Rechtsnormen auf die zunehmende Konvergenz der Medien und die Entstehung von Multimediadiensten zu übertragen.
„NEUE MEDIEN“: Erläuterung der technischen und inhaltlichen Entwicklung, bei der digitale Verbreitungswege die traditionelle Trennung zwischen Medienformen aufweichen.
VERFASSUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGEN: Untersuchung der Pressefreiheit gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes und wie deren weite Auslegung auf elektronische Angebote angewendet wird.
MEDIENRECHT: Analyse der Abgrenzung von Presse, Rundfunk und Telediensten im Hinblick auf die jeweilige Gesetzeslage und den Begriff des Druckwerks.
GWB: Diskussion der Wettbewerbsbeschränkungen und der Frage, ob Online-Angebote bei der Fusionskontrolle wie klassische Presseorgane behandelt werden sollten.
STRAFPROZESSORDNUNG: Betrachtung des Zeugnisverweigerungsrechts für Personen in den Medien und dessen Ausweitung auf moderne journalistische Tätigkeitsfelder.
PRESSEKODEX: Untersuchung des Selbstkontrollorgans Deutscher Presserat und dessen Zuständigkeit für digitale journalistische Angebote.
DATENSCHUTZ: Analyse der datenschutzrechtlichen Problematik bei der Nutzung von Online-Archiven und der Verarbeitung personenbezogener Daten durch moderne Suchwerkzeuge.
EINSCHLÄGIGE URTEILE: Dokumentation eines Fallbeispiels zur gerichtlichen Auslegung des Zeitungsbegriffs im Internetzeitalter.
Schlüsselwörter
Pressebegriff, Neue Medien, Medienrecht, Pressefreiheit, Konvergenz, Rundfunkstaatsvertrag, Mediendienste, Teledienstegesetz, GWB, Datenschutz, Zeugnisverweigerungsrecht, Presserat, Internetpublizistik, Online-Zeitung, Wettbewerbsrecht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit untersucht die Frage, ob die neuen, digitalen Medien rechtlich unter den klassischen Pressebegriff fallen und welche Konsequenzen dies für die Anwendbarkeit bestehender Gesetze hat.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Felder sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen, die Abgrenzung zum Rundfunkrecht, das Wettbewerbsrecht (GWB), strafprozessuale Aspekte sowie der Datenschutz bei Online-Medien.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist eine systematische Analyse der Anwendbarkeit von Rechtsnormen und Definitionen, die ursprünglich für Printmedien geschaffen wurden, auf die digitalen Angebote der neuen Medien.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristisch-medienwissenschaftliche Analyse, die Fachliteratur sowie einschlägige Gerichtsurteile und gesetzliche Bestimmungen (wie Landespressegesetze und MDStV) auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die rechtliche Einordnung neuer Medien in verschiedene Kategorien wie Presse, Rundfunk oder Mediendienste und beleuchtet die damit verbundenen Rechtsfolgen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Pressefreiheit, Medienkonvergenz, Rechtsanwendung, digitale Publikation und Selbstkontrolle definieren.
Wie bewerten die Gerichte den Begriff „Zeitung“ für Online-Publikationen?
Gerichte, wie im Beispiel des OLG Köln, neigen dazu, den Begriff funktional auszulegen, wobei redaktionelle Bearbeitung und journalistische Auswahl als entscheidende Kriterien für die Einordnung gelten.
Welche Rolle spielt die „Körperlichkeit“ in dieser Debatte?
Die Körperlichkeit (z. B. das gedruckte Papier) war lange Zeit das ausschlaggebende Kriterium für den klassischen Pressebegriff, stellt jedoch bei der rechtlichen Erfassung von Online-Inhalten eine Hürde dar.
- Arbeit zitieren
- Nikolaus Pohle (Autor:in), 2004, Der Begriff der Presse - umfasst er auch die neuen Medien?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/48261