Ziel dieser Arbeit ist es, zu klären unter welchen Umständen die Verweisung auf Fluchtalternativen zumutbar ist und inwiefern die internationale Schutzbedürftigkeit dadurch entfällt. Dazu soll zunächst anhand des Flüchtlingsbegriffs in der Genfer Flüchtlingskonvention eruiert werden, welche Voraussetzungen eine Person erfüllen muss, damit der Anwendungsbereich der Konvention grundsätzlich eröffnet ist. Anschließend gilt es, anhand der kodifizierten Ausschlussgründe sowie der Vorschrift bezüglich Personen mit mehrfacher Staatsangehörigkeit die Subsidiarität dieses Vertragswerks aufzuzeigen. Nachfolgend werden die ungeschriebenen Fluchtalternativen dokumentiert und hinsichtlich ihrer Zumutbarkeit diskutiert, bevor schließlich eine Bewertung der damit verbundenen Rechtslage vorgenommen wird.
Die 1954 in Kraft getretene Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) gehört zu den bedeutenden multilateralen Vertragswerken. Immer wieder wird sie als "Magna Charta" des internationalen Flüchtlingsrechts bezeichnet. Der recht weitreichende Konventionsschutz findet seine Grenzen jedoch in den Tatbeständen des Artikel 1D und des Artikel 1E. Danach werden Personen aus dem Anwendungsbereich der GFK ausgeschlossen, die anderweitig Schutz vor Verfolgung finden können oder gefunden haben. Darüber hinaus gilt die Verweisung auf Fluchtalternativen in der Staatenpraxis als implizite Ausnahme von Artikel 1A GFK.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Der Flüchtlingsbegriff gem. Art. 1 A Abs. 2 GFK
I. Begründete Furcht
II. Verfolgung
III. Fehlender staatlicher Schutz
IV. Spezifische Verfolgungsgründe
C. Kodifizierte Ausschlussgründe - Ausdruck der Subsidiarität internationalen Schutzes
I. Schutz oder Beistand durch die Vereinten Nationen gem. Art. 1 D GFK
1. Entstehungsgeschichtlicher Hintergrund von Art. 1 D GFK
2. Interpretation und Anwendung von Art. 1 D GFK
II. Schutz durch Aufenthalt in einem Drittstaat gem. Art. 1 E GFK
III. Mehrfache Staatsangehörigkeit, Art. 1 A Abs. 2 S. 2 GFK
D. Zumutbare Fluchtalternativen - ungeschriebene Ausschlussgründe?
I. Interne Fluchtalternative: Schutz in sicheren Regionen des Heimatstaates
1. Konzeptionelle Grundlage der internen Fluchtalternative
2. Maßgeblicher Zeitpunkt
3. Erreichbarkeit des Ausweichortes
4. Hinreichende Sicherheit vor Verfolgung am Ausweichort
a) Staatliche Verfolgung: Problematik des mehrgesichtigen Staates
b) Nichtstaatliche Verfolgung
5. Zumutbarkeit der Niederlassung am internen Ausweichort
a) Präventiver Schutzansatz: Schutz vor indirektem Refoulement
b) Wirtschaftliches Existenzminimum
c) Maßstab der grundlegenden Menschenrechte
aa) Der „reasonableness test“
bb) Hathaway/Foster: Schutzbezogener Ansatz
cc) Diskussion
6. Schutzakteure
II. Externe Fluchtalternative: Schutz in „sicheren Drittstaaten“
1. Vereinbarkeit von Drittstaatenregelungen mit der GFK
2. Unmittelbarkeit der Einreise gem. Art. 31 Abs. 1 GFK
3. Zumutbarkeit: Anforderungen an die Sicherheit des Drittstaats
E. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Grundlagen und die Zumutbarkeit von internen und externen Fluchtalternativen im Kontext der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), um zu klären, unter welchen Bedingungen der Verweis auf diese Alternativen die internationale Schutzbedürftigkeit eines Asylsuchenden entfallen lässt.
- Strukturelle Analyse des Flüchtlingsbegriffs und der kodifizierten Ausschlussgründe der GFK.
- Untersuchung des Konzepts der internen Fluchtalternative und deren dogmatische Einordnung.
- Bewertung von Kriterien für die Zumutbarkeit der Niederlassung in sicheren Regionen oder Drittstaaten.
- Diskussion der Rolle des menschenrechtlichen Schutzansatzes im Verhältnis zum Flüchtlingsvölkerrecht.
Auszug aus dem Buch
1. Entstehungsgeschichtlicher Hintergrund von Art. 1 D GFK
Ausgehend von der allgemeinen Formulierung, wonach sich die Vorschrift nicht auf Personen bestimmter Staatsangehörigkeit bezieht, könnte sich Art. 1 D GFK auf jede Gruppe von Flüchtlingen beziehen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Die Entstehungsgeschichte sowie die praktische Anwendung der Norm seit Inkrafttreten demonstrieren allerdings, dass Art. 1 D GFK de facto nur palästinensische Flüchtlinge betrifft. Aus den travaux préparatoires geht die gemeinsame Absicht der arabischen und westlichen Staaten hervor, palästinensische Flüchtlinge vom Konventionsschutz auszuschließen, solange sie von den Vereinten Nationen unterstützt werden.
Nachdem insbesondere die Konflikte rund um die Entstehung des Staates Israel dazu geführt haben, dass circa eine Million Palästinenser ihre Heimatregion verlassen haben, um andernorts Zuflucht zu suchen, setzt sich die Rolle der Vereinten Nationen bei der Unterstützung palästinensischer Flüchtlinge aus einer Reihe verschiedener Aspekte zusammen, die ein unterschiedliches Spektrum an Schutz und Beistand beinhalten. Wichtigstes Organ ist dabei das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA), das auf Grundlage von Art. 7 Abs. 2, 22 UN-Charta gegründet wurde und dessen Mandat neben Bildung, Gesundheit und Entlastungsprogrammen insbesondere humanitäre Hilfe und Schutz umfasst. Nach dem UNHCR Handbuch über Verfahren und Kriterien zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft sind Personen, die Schutz durch UNRWA erhalten, explizit vom Flüchtlingsstatus im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention ausgeschlossen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Die Einleitung beleuchtet die aktuelle politische Debatte um Abschiebungen afghanischer Asylbewerber und ordnet die Genfer Flüchtlingskonvention als "Magna Charta" des internationalen Flüchtlingsrechts in den rechtlichen Kontext ein.
B. Der Flüchtlingsbegriff gem. Art. 1 A Abs. 2 GFK: Dieses Kapitel erläutert die zentralen Tatbestandsmerkmale des Flüchtlingsbegriffs, insbesondere die begründete Furcht vor Verfolgung, den Mangel an staatlichem Schutz und die spezifischen Verfolgungsgründe.
C. Kodifizierte Ausschlussgründe - Ausdruck der Subsidiarität internationalen Schutzes: Hier werden die Ausschlussgründe nach Art. 1 D, 1 E GFK sowie die Problematik mehrfacher Staatsangehörigkeit behandelt, um den subsidiären Charakter der Konvention aufzuzeigen.
D. Zumutbare Fluchtalternativen - ungeschriebene Ausschlussgründe?: Das Kernstück der Arbeit analysiert interne Fluchtalternativen innerhalb des Heimatstaates sowie externe Fluchtalternativen in Drittstaaten unter besonderer Berücksichtigung der Zumutbarkeit und der Sicherheitsanforderungen.
E. Schlussbetrachtung: Das Fazit fasst zusammen, dass die GFK niemanden schutzlos stellen will und betont die Notwendigkeit einer individuellen Einzelfallprüfung bei der Anwendung von Schutzalternativen.
Schlüsselwörter
Genfer Flüchtlingskonvention, GFK, Asyl, Flüchtlingsbegriff, Non-Refoulement, interne Fluchtalternative, sichere Drittstaaten, staatlicher Schutz, Menschenrechte, zumutbare Fluchtalternative, UNRWA, Subsidiarität, individuelle Einzelfallprüfung, Verfolgung, Schutzbedürftigkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Seminararbeit befasst sich mit der rechtlichen Zulässigkeit und Zumutbarkeit von sogenannten Fluchtalternativen (innerhalb des Heimatstaates oder in Drittstaaten) und deren Verhältnis zum internationalen Schutzanspruch nach der Genfer Flüchtlingskonvention.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Themen sind der Flüchtlingsbegriff nach Art. 1 A Abs. 2 GFK, die kodifizierten Ausschlussgründe (Art. 1 D, 1 E GFK), das Konzept der internen Fluchtalternative sowie die verfahrensrechtlichen Aspekte externer Fluchtalternativen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, unter welchen spezifischen Umständen der Verweis auf interne oder externe Fluchtalternativen rechtlich zumutbar ist und inwiefern dadurch die internationale Schutzbedürftigkeit einer Person entfallen kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Seminararbeit, die auf einer tiefgehenden Analyse der einschlägigen Rechtsgrundlagen, völkerrechtlicher Verträge (insb. GFK), der einschlägigen Fachliteratur sowie der Rechtsprechung (national und international, wie EGMR) basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine dogmatische Herleitung des Flüchtlingsstatus, eine detaillierte Prüfung der Ausschlusskriterien für den Schutz durch UN-Organisationen oder Drittstaaten sowie eine umfassende Auseinandersetzung mit der "internen Fluchtalternative", ihrer Konzeption und den Zumutbarkeitskriterien.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselbegriffe sind "Surrogationscharakter der GFK", "Subsidiarität", "Non-Refoulement-Prinzip", "internal flight alternative" und der "reasonableness test" im Kontext der individuellen Schutzprüfung.
Wie unterscheidet sich die "interne" von der "externen" Fluchtalternative?
Die interne Fluchtalternative bezieht sich auf Schutzmöglichkeiten innerhalb des Herkunftsstaates und beruht direkt auf dem subsidiären Charakter der GFK, während die externe Fluchtalternative eine Frage der Zuständigkeitsverteilung zwischen verschiedenen Staaten darstellt.
Welche Rolle spielt der "reasonableness test" bei der Prüfung?
Der "reasonableness test" ist ein vor allem in Common-Law-Rechtsordnungen bevorzugtes Konzept, um zu beurteilen, ob die Niederlassung an einem sicheren Ort innerhalb des Heimatstaates für einen Betroffenen zumutbar ist, ohne dabei jedoch zwingend einen umfassenden westlichen Lebensstandard vorauszusetzen.
Warum ist das Eingangszitat von Peter Altmaier für die Arbeit relevant?
Das Zitat dient als anschauliches Fallbeispiel für die politische und rechtliche Kontroverse um die Abschiebung von Asylbewerbern in Regionen, die als "relativ sicher" eingestuft werden, und leitet über zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Zumutbarkeit solcher Verweise.
- Arbeit zitieren
- Raphael Häupl (Autor:in), 2018, Die Genfer Flüchtlingskonvention. Zumutbare Fluchtalternativen und Subsidiarität, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/496735