Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Terrorismus
2.1 Definition von Terrorismus
Das Konfliktfeld der einheitlichen Definition von Terrorismus
Festlegung auf eine Definition
2.2 Historische Entwicklung von Terrorismus in Deutschland
2.3 Aktuelle Bedrohung durch Terrorismus in Deutschland
3. Terrorismusbekämpfung in Deutschland
3.1 Anti-Terror: Mit welchen Mitteln?
Anti-Terror Gesetze der 1970er Jahre
Anti-Terror Gesetze nach dem 11. September 2001
3.2 Grenzen der Terrorismusbekämpfung
Rechtsstaatliche Schranken von Terrorismusbekämpfung
Emotional-ideelle Schranken von Terrorismusbekämpfung
3.3 Analyse: Sicherheit
Semantischer Wandel von Freiheit
Sicherheit - das Instrument für das Ideal der Freiheit
Fallbeispiel: Die Anti-Terror-Datei
4. Fazit
5. Literaturverzeichnis
6. Internetquellen
7. Rechtsquellen
1. Einleitung
„9/11: The day that changed the world.“
Tatsächlich waren die Anschläge des 11. Septembers 2001 Ausgangspunkt für zahlreiche sicherheitspolitische Maßnahmen weltweit. Rechtsstaaten müssen das Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit neu verhandeln, doch in der Pflicht steht mittlerweile vor allem der Bürger selbst.
Auch Deutschland wurde in den vergangenen Jahren Ziel islamistischer Terroranschläge. Die Sicherheitsbehörden mussten sich zahlreiche Versäumnisse eingestehen. Doch gibt es tatsächlich Grund zur Sorge? Ist staatliches Handeln nicht mehr von verfassungsgemäßen Werten geleitet? Weshalb liegt es nun am Bürger, die Ausgestaltung der Sicherheitspolitik mitzubestimmen, um seine eigene Freiheit zu sichern? Diese Fragen hat sich die vorliegende Arbeit zur Aufgabe gemacht.
Am Anfang soll das Phänomen Terrorismus definiert werden. Anschließend soll die aktuelle Bedrohungslage Deutschlands aufgezeigt werden, um ein Verständnis für die hiesige Sicherheitspolitik zu bekommen. Schließlich sollen die konkreten Maßnahmen benannt und auf ihre Grundrechtskollisionen hin aufgezeigt werden. Letztlich folgt eine kritische Betrachtung des Spannungsverhältnisses zwischen Freiheit und Sicherheit. Hierfür wird die Anti-Terror-Datei als Fallbeispiel dienen.
2. Terrorismus
„Terrorismus“ ist ein emotional enorm aufgeladener Begriff. Die Bandbreite der Emotionen reicht hierbei von Angst bis zu Bewunderung. Umso wichtiger ist es, klar zu definieren, was Terrorismus ist und welche Bedrohung von ihren Bewunderern ausgeht. Das folgende Kapitel hat sich diese schwierige Aufgabe zum Ziel gesetzt.
2.1 Definition von Terrorismus
Beim Versuch Terrorismus klar zu definieren, betritt man einen wissenschaftlich höchst umstrittenen Schauplatz - es gibt nicht die einschlägige Definition. Diese Prämisse muss dem Folgenden Definitionsversuch einleitend vorweggenommen werden.
Nichtsdestotrotz gilt es eine geeignete Definition zu verhandeln, anhand derer im späteren Verlauf dieser Arbeit auch die Bekämpfung von Terrorismus charakterisiert werden kann. Dieser Abschnitt zielt darauf ab in zwei Schritten das theoretische Fundament für diese Arbeit zu legen. Zunächst wird der wissenschaftliche Diskurs um das Phänomen Terrorismus beleuchtet. Anschließend sollen die gemeinsamen Elemente, der Konsens wissenschaftlicher Definitionsversuche, zusammengetragen werden.
Das Konfliktfeld der einheitlichen Definition von Terrorismus
Die Schwierigkeit einer einheitlichen Definition ergibt sich aus den vollkommen unterschiedlichen terroristischen Akteuren, die sich auf unterschiedlichste Weise organisieren und kulturell und historisch verschiedensten Motiven folgen. So unterschiedlich wie menschliche Gesellschaften sind, so unterschiedlich sind auch die Gewaltakteure, die sie erschüttern wollen. Es gibt keine Definition, die vollumfänglich alle terroristischen vollkommen abdeckt, zumal es stets neue Akteure, neue Konflikte und damit verbunden neue Motive gibt. Mit Begriffen wie Guerilla, Rebellion, Bürgerkrieg, Massenmörder und vielen mehr, gibt es zudem eine Vielzahl an Überschneidungen, die Grenzen sind oft fließend.[1]
Jede Gewaltform kann gewissermaßen einer Kategorie eindeutig zugewiesen werden. Terrorismus ist hierfür einer der weitreichendsten und umfänglichsten Begriffe.
Vor diesem Hintergrund hat sich Walter Laqueurs Diagnose bewährt, es gebe nicht den einen Terrorismus, sondern viele Terrorismen.[2] Ebenso hielt Louise Richardson fest: „Faktisch ist das einzige universell anerkannte Merkmal des Ausdrucks ,Terrorismus‘, dass er negativ ist. Terrorismus ist das, was die Bösen tun“.[3] Ebenso universell anerkannt ist in der Wissenschaft, dass es eben keine allgemeinverbindliche Definition gibt. Zur weiteren Arbeit mit dem Begriff und dem darauf beruhenden Begriff der „Terrorismusbekämpfung“, soll nachfolgend der wesentliche begriffliche Kern zusammengetragen werden.
Festlegung auf eine Definition
Die Terrorismusdefinition von Alex Schmid fasst den Kern des wissenschaftlichen Diskurses am besten zusammen. Aus 109 verschiedenen Definitionen hat Schmid elf wesentliche Elemente herausgefiltert, die kombiniert wie folgt lauten:
„Terrorismus bezeichnet, auf der einen Seite, eine Doktrin über die angenommene Wirksamkeit einer speziellen Form oder Taktik angsterzeugender politischer Gewalt sowie, auf der anderen Seite, eine konspirative Praxis des kalkulierten, demonstrativen Gewalthandelns ohne rechtliche oder moralische Einschränkungen, die primär Zivilisten und Nicht-Kombattanten angreift und vor allem angewendet wird, um propagandistische und psychologische Effekte bei verschiedenen Publika und Konfliktparteien zu erzielen“.[4]
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass Terrorismus ein höchst umstrittener Begriff ist. Es handelt sich um Gewalt durch nicht-staatliche Akteure, mit dem Ziel Angst und Schrecken zu verbreiten und politische Systeme zu destabilisieren.
2.2 Historische Entwicklung von Terrorismus in Deutschland
In 2.1 wurde der theoretische Rahmen des Phänomens Terrorismus abgesteckt. Am ersichtlichsten wird das Phänomen jedoch, wenn man drei wichtige Wendepunkte deutscher Geschichte aufzeigt, die mit dem Begriff „Terrorismus“ versehen wurden.
Terrorismus ist ein hoch aktuelles, aber keineswegs neues Phänomen. Beinahe jede terroristische Facette bringt neue sicherheitspolitische Konsequenzen mit sich. Die drei wichtigsten terroristischen Akteure deutscher Geschichte sind die RAF, der NSU und der IS. Drei Kürzel, die sich in das kollektive Gedächtnis der Deutschen brannten und auch maßgeblich die Rechtsprechung Terrorismusbekämpfung prägten.
Die Rote Armee Fraktion (RAF) gründete sich 1970 und terrorisierte fast drei Jahrzehnte lang die Bundesrepublik Deutschland. Die Linksextremen waren zwischen 1971 und 1993 für 34 Morde und hunderte Verletzte verantwortlich.[5] Ziele ihrer Anschläge waren Vertreter des kapitalistischen Systems, welches sie sich als Feindbild ausgemacht haben. Hochrangige Personen aus Politik und Wirtschaft wurden hierfür symbolisch in Gefangenschaft genommen und ermordet. Die Anschläge prägten gesellschaftspolitische Diskurse und waren Grundlage für eine Reihe von Gesetzen zur Terrorbekämpfung.
Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) hingegen war eine neonazistische Vereinigung, deren (bekannte) Anschläge zwischen 1999 und 2007 verübt wurden.[6] Die NSU bekannte sich während ihrer fremdenfeindlichen Attentate nicht öffentlich zu den Taten, Bekennervideos wurden erst nach dem Bekanntwerden und Scheitern der NSU publik.[7] Die eklatante Aufklärungsarbeit der Morde und Raubüberfälle führte zu einer tiefen Krise der deutschen Sicherheitspolitik. In der Kritik standen allen voran das Bundesamt für Verfassungsschutz, sowie die Landesbehörden Sachsens, Berlins und Thüringens. Also allesamt Behörden, die Terrorismus präventiv entgegentreten sollen.
RAF und NSU entstammen politisch zwei gegensätzlichen Lagern. Die Motive, Ziele und Bekennen der Taten unterscheiden sich grundlegend. Was jedoch beide unter dem Begriff des Terrorismus eint, ist die brutale Gewalt gegen Zivilisten und der rücksichtslose Glaube einer wirksamen Doktrin zu folgen. Mit dem Islamischen Staat (IS) ist diese vermeintliche Doktrin nicht mehr weltlich-politisch motiviert, sondern religiös. Die aktuelle Bedrohungslage Deutschlands soll im nächsten Abschnitt verhandelt werden.
2.3 Aktuelle Bedrohung durch Terrorismus in Deutschland
Aktuell prägt Deutschland ebenso wie die meisten westeuropäischen Nationen vor allem die Angst vor islamistisch-motiviertem Terrorismus. Staatswissenschaftler Stefan Goertz hält sogar fest, dass islamistisch-terroristische Anschläge seit 2004 sowohl in der Quantität als auch der Qualität ein „historisches Ausmaß“ erreicht hätten.[8] Spätestens seit 2016 und den Anschlägen in Würzburg, Ansbach und schließlich auf dem Breitscheidplatz in Berlin, hat sich Terrorismusbekämpfung zum sicherheitspolitischen Hauptthema entwickelt. Diese Ereignisse fielen mit dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise zusammen. Beide Themen zusammen, oftmals ohnehin in einem Atemzug genannt, bestimmten den Wahlkampf zur Bundestagswahl 2017 in Deutschland.
Folgend soll der Verfassungsschutzbericht des Jahres 2017 einen Überblick darüber geben, wie das Bundesministerium des Innern die Gefahr durch Terrorismus in Deutschland einschätzt. Anschließend soll kritisch analysiert werden, inwieweit die vorhandenen Abwehrmittel die möglichen Anschläge verhindern könnten.
Bereits im ersten Satz des Vorwortes, der ersten Zeile sogar, hält Horst Seehofer fest, dass Deutschland weiterhin „im Fokus des islamistischen Terrorismus stehe“.[9] Im Fokus des islamistischen Terrorismus steht Deutschland seit nunmehr beinahe 20 Jahren, nimmt man die Sicherheitsmaßnahmen seit den Anschlägen des 11. Septembers als Beginn. „Oberstes Ziel des Bundesamtes für Verfassungsschutz“ heißt es weiter im Aufgabenbereich des Inlandsnachrichtendienstes, sei die „Verhinderung islamistisch-terroristischer Anschläge“.[10]
Drei wesentliche Bedrohungsszenarien bestehen durch terroristischen Islamismus für Deutschland:
- Einzeltäter beziehungsweise Kleinstgruppen organisieren sich oftmals selbst und verüben Anschläge ohne direkte Zugehörigkeit zu einer größeren Gruppierung. Anschläge durch solche Täter radikalisierten sich meist aufgrund völliger Perspektivlosigkeit und ließen sich inspirieren durch die radikalen islamistischen Ideologien. Diese Taten folgen keinem direkten Auftrag, dienen dem Islamismus nichtsdestoweniger für ihre Propaganda. Ein Beispiel für eine Einzeltat stellt das Attentat vom 28.07.2017 in Hamburg dar. Ein abgelehnter Asylbewerber verletzte hierbei in Hamburg einen Menschen tödlich uns sechs weitere zum Teil schwer. Der Attentäter war mit einem Messer bewaffnet und handelte unabhängig von einer terroristischen Vereinigung. Seine Tat begründete er dennoch als einen „Beitrag zum weltweiten Jihad“. Diese Einzeltäter markieren eine neue Generation im Terrorismus, sie werden auch „Lone-Wolf-Dschihadisten“ genannt.[11]
- Koordinierte Anschläge hingegen werden gezielt durch terroristische Gruppierungen in Auftrag gegeben, präziser und professioneller geplant und ausgeführt und durch eigens ausgebildete „Soldaten“ ausgeübt. Der Verfassungsschutz spricht hierbei von sogenannten „Hit-Teams“, also Personennetzwerken mit dem einzigen Ziel größtmöglichen Schaden anzurichten.[12] Die Terrorattentate am 13.11.2015 in Paris waren beispielsweise eine koordinierte Anschlagserie, zu der sich die islamistische Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) bekannte. Bei den Anschlägen starben über 130 Menschen, über 680 wurden verletzt. Die Angriffsserie löste weltweit Entsetzen aus und zog eine enorme Politisierung der Sicherheits-, Verteidigungs- und Migrationspolitik nach sich.
- Zuletzt rückten auch Rückkehrer aus den Ausbildungs- und Kampfgebieten islamistisch- terroristischer Gruppierungen in das Visier der europäischer Sicherheitsbehörden.[13] Das Gefahrenpotenzial, das von dieser Gruppe ausgeht ist ebenfalls enorm hoch, da diese Personen in der Regel in den Kriegsgebieten Kampferfahrung sammelten und mit Gleichgesinnten sehr gut vernetzt sind. Hinzu kommt, dass viele Rückkehrer mit anderen Mitgliedern der Organisation und ihrer Familie zurückkehren. Die Sicherheitsbehörden sehen sich deshalb verpflichtet, auch diesen Personenkreis zu identifizieren und gegebenenfalls zu observieren.
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[1] Hegemann, Hendrik/Kahl, Martin: Terrorismus und Terrorismusbekämpfung. Eine Einführung, Wiesbaden: Springer 2018, S.14.
[2] Laqueur, Walter: Postmodern Terrorism. Foreign Affairs 75(5), S.24.
[3] Richardson, Louise: Was Terroristen wollen. Die Ursachen der Gewalt und wie wir sie bekämpfen können. Frankfurt am Main: Campus 2007, S.27.
[4] Schmid, Alex: The Definition of Terrorism. In The Routledge Handbook of Terrorism Research, Hrsg. Alex P Schmid. London: Routledge 2011, S.86.
[5] Hegemann, Hendrik/Kahl, Martin: Terrorismus und Terrorismusbekämpfung. Eine Einführung, Wiesbaden: Springer 2018, S.2.
[6] ebd. Seite 2.
[7] Schulz, Tanjev: Die Video-Arbeit des NSU, in: Süddeutsche Zeitung vom 15.03.2016
[8] Goertz, Stefan: Der neue Terrorismus. Neue Akteure, neue Strategien, neue Taktiken und neue Mittel, Wiesbaden: Springer 2018, S.1.
[9] Bundesamt für Verfassungsschutz (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 2017. Berlin 2018, S.3.
[10] ebd. Seite 164.
[11] ebd. Seite 166.
[12] ebd.
[13] ebd.