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Die strafbefreiende Selbstanzeige. Ein Anreiz zur freiwilligen Nacherklärung bei Steuerhinterziehung

Titre: Die strafbefreiende Selbstanzeige. Ein Anreiz zur freiwilligen Nacherklärung bei Steuerhinterziehung

Thèse de Bachelor , 2019 , 46 Pages , Note: 1,0

Autor:in: Viktoria Getmann (Auteur)

Droit - Droit fiscal
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Résumé Extrait Résumé des informations

Das Motto dieser Bachelorarbeit lautet: „Wer Steuern hinterzieht, der handelt unrecht. Wer sich besinnt, dem wird verziehen.“ Durch das In-Aussicht-Stellen von Straffreiheit soll für die an einer Steuerhinterziehung beteiligten Personen ein Anreiz zur freiwilligen Nacherklärung und Entrichtung der hinterzogenen Beträge geschaffen werden. Einleitend wird der Straftatbestand der Steuerhinterziehung aufgegriffen. Anschließend stellt die vorliegende Bachelorarbeit die Selbstanzeige in Ihren Grundzügen systematisch dar und erläutert diese beispielhaft. Die Fremdanzeige ist kein Thema dieser Arbeit. Ein besonderer Fokus wird jedoch auf der Besonderheit der Selbstanzeige bei den Umsatzsteuervor- und Lohnsteueranmeldungen liegen.

Die Aufgabe der Finanzämter ist nicht nur eine sachlich zutreffende Steuerfestsetzung. Bei der Besteuerung werden auch straf- oder bußgeldrechtlich zu verfolgende Sachverhalte aufgedeckt. Zu den häufigsten Steuerstraftaten zählt die Steuerhinterziehung, vgl. §§ 369 Abs.1, 370 AO. Sie ist im Steuerstrafrecht der mit Abstand maßgeblichste Tatbestand und soll dem Fiskus den vollen Ertrag aus den verschiedenen Steuerarten sichern.

Eine Steuerhinterziehung liegt vor, wenn Steuern verkürzt oder ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden. Eine Steuerverkürzung liegt vor, wenn Steuern nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden, vgl. § 370 Abs. 4 AO. Steuervorteile sind unter anderem Erstattungen, Vergütungen, Eintragung von Lohnsteuerfreibeträgen, Erlass oder Stundung. Wurden sie zu Unrecht gewährt oder belassen, gelten sie als ungerechtfertigt erlangt.
Die Arbeit enthält einen Fallkatalog und eignet sich daher gut zur Prüfungsvorbereitung.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Steuerhinterziehung

1.1 Straftatbestand der Steuerhinterziehung

1.1.1 Objektiver Tatbestand

1.1.2 Subjektiver Tatbestand

1.2 Unterscheidung: Berichtigte Steuererklärung oder Selbstanzeige

2. Die (strafbefreiende) Selbstanzeige

2.1 Sinn und Zweck der Regelung

2.2 Form der Selbstanzeige

2.3 Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige

2.3.1 Vollständigkeitsgebot

2.3.2 Ausschluss aufgrund eines Sperrgrundes

2.3.3 Vollständige und fristgerechte Nachzahlung

2.4 Sperrgründe

2.4.1 Prüfungsanordnung

2.4.2 Ermittlungsverfahren

2.4.3 Erscheinen eines Amtsträgers

2.4.4 Tatentdeckung

2.4.5 Verkürzungsbetrag und schwerer Fall der Steuerhinterziehung

2.5 Wirkung

3. Selbstanzeige bei Umsatzsteuervor- und Lohnsteueranmeldungen

3.1 Die heutige Selbstanzeige: Abriss der historischen Entwicklung

3.2 § 371 Abs. 2a AO

3.2.1 Hintergrund für die Wiedereinführung der Teilselbstanzeigen

3.2.2 Fallkatalog

3.3 Bewertung

4. Exkurs: Praxis im Innendienst

5. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Bachelorarbeit befasst sich mit der strafbefreienden Selbstanzeige im deutschen Steuerrecht, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Neuregelung gemäß § 371 Abs. 2a AO und deren Anwendung bei Umsatzsteuervor- und Lohnsteueranmeldungen liegt.

  • Grundlagen der Steuerhinterziehung und deren Tatbestandsmerkmale.
  • Systematische Darstellung der Voraussetzungen und Sperrgründe einer wirksamen Selbstanzeige.
  • Detaillierte Analyse des § 371 Abs. 2a AO als Sonderregelung für Anmeldesteuern.
  • Praktische Fallbeispiele zur Teilselbstanzeige und deren Wirksamkeit.
  • Kritische Bewertung der gesetzlichen Änderungen und deren Auswirkungen auf die Rechtssicherheit.

Auszug aus dem Buch

2.4.1 Prüfungsanordnung

Gem. § 371 Abs. 2 Nr. 1 Bst. a) AO ist nach Anordnung einer Außenprüfung keine Selbstanzeige mehr möglich. Es wird davon ausgegangen, dass bei einer Außenprüfung alle sträflich relevanten Sachverhalte ausnahmslos entdeckt werden. Somit ist die Chance durch Ehrlichkeit noch Straffreiheit zu erlangen dadurch vertan. Die bloße Ankündigung oder Terminabsprache reicht noch nicht als Sperrwirkung aus.26 Die Sperrwirkung tritt mit Bekanntgabe der Prüfungsanordnung gegenüber dem Begünstigten ein und wirkt auch für eventuell vorhandene Anstifter oder Gehilfen. Mit Prüfungsanordnung ist ein Verwaltungsakt nach § 196 AO gemeint. Diese wird vor Beginn einer Außenprüfung erlassen und in ihr ist der zeitliche und sachliche Prüfungsumfang angegeben. Die Sperrwirkung reicht nur in dem, in der Prüfungsanordnung dokumentierten, Prüfungsumfang. Ein Steuersünder kann demnach noch Strafffreiheit durch Selbstanzeige für nicht von der Prüfungsanordnung erfasste Steuerarten oder Veranlagungszeiträume erhalten.27

Beispiel 1:

Steuersünder S wird die Prüfungsanordnung einer Umsatzsteuersonderprüfung bekannt gegeben. S hat Lohnsteuer verkürzt und befürchtet, dass dies durch die Prüfung entdeckt wird. Am nächsten Tag nach Bekanntgabe erstattet er Selbstanzeige.

=> Da sich die Prüfungsanordnung nur auf die Umsatzsteuer bezieht, tritt keine Sperrwirkung gem. § 371 Abs. 2 Nr.1 Bst. a) AO ein.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Steuerhinterziehung: Erläutert die Tatbestandsvoraussetzungen (objektiv und subjektiv) sowie die Definition des Straftatbestands im Steuerstrafrecht.

2. Die (strafbefreiende) Selbstanzeige: Beschreibt Sinn, Zweck und Form der Selbstanzeige sowie die zentralen Voraussetzungen wie das Vollständigkeitsgebot, Sperrgründe und Nachzahlungspflichten.

3. Selbstanzeige bei Umsatzsteuervor- und Lohnsteueranmeldungen: Analysiert die historische Entwicklung und die spezifische Ausnahmeregelung des § 371 Abs. 2a AO für Anmeldesteuern anhand verschiedener Fallbeispiele.

4. Exkurs: Praxis im Innendienst: Kurzer Hinweis auf die Meldepflicht der Finanzämter bei Steuerstraftaten gemäß dem Legalitätsprinzip.

5. Fazit: Reflektiert über die Notwendigkeit der Selbstanzeige und die zunehmende Komplexität durch die gesetzlichen Verschärfungen.

Schlüsselwörter

Selbstanzeige, Steuerhinterziehung, Abgabenordnung, AO, Straffreiheit, Vollständigkeitsgebot, Sperrgrund, Teilselbstanzeige, Umsatzsteuervoranmeldung, Lohnsteueranmeldung, Außenprüfung, Tatentdeckung, Steuerstrafrecht, Nacherklärung, Korrektur

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit behandelt die strafbefreiende Selbstanzeige im deutschen Steuerrecht, mit Fokus auf die Voraussetzungen, Sperrgründe und die spezielle Regelung für Anmeldesteuern.

Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?

Die Themen umfassen den Tatbestand der Steuerhinterziehung, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Selbstanzeige, die Sperrgründe wie Prüfungsanordnungen oder Tatentdeckung, sowie die Neuregelung der Teilselbstanzeige.

Was ist das primäre Ziel der Bachelorarbeit?

Das Ziel ist es, die Systematik der strafbefreienden Selbstanzeige verständlich darzulegen und insbesondere die Anwendung und Auslegung des § 371 Abs. 2a AO zu beleuchten.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit verwendet eine rechtliche Analyse auf Basis von Gesetzen, Kommentaren, Fachliteratur und einschlägiger BGH-Rechtsprechung.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfungsschemata der Steuerhinterziehung, die detaillierte Analyse der Voraussetzungen für Straffreiheit, eine historische Einordnung sowie einen umfassenden Fallkatalog zur Anwendung von Teilselbstanzeigen.

Durch welche Begriffe lässt sich die Arbeit charakterisieren?

Zentrale Begriffe sind die strafbefreiende Selbstanzeige, das Vollständigkeitsgebot, Sperrgründe sowie die Besonderheiten bei Umsatz- und Lohnsteueranmeldungen.

Was genau ist eine Teilselbstanzeige nach § 371 Abs. 2a AO?

Es handelt sich um eine Sonderregelung, die es Steuerpflichtigen erlaubt, fehlerhafte Umsatzsteuervoranmeldungen oder Lohnsteueranmeldungen zu korrigieren, ohne zwingend alle anderen Steuerstraftaten sofort offenlegen zu müssen.

Können Jahreserklärungen ebenfalls als Teilselbstanzeige korrigiert werden?

Nein, für Jahreserklärungen gilt nach der aktuellen Gesetzeslage weiterhin das strenge Vollständigkeitsgebot, weshalb eine Teilselbstanzeige hier ausgeschlossen ist.

Was passiert bei einer Prüfungsanordnung?

Mit Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung tritt in der Regel Sperrwirkung ein, wodurch eine strafbefreiende Selbstanzeige für den betroffenen Prüfungsumfang nicht mehr möglich ist.

Ist eine Selbstanzeige noch möglich, wenn das Finanzamt die Tat bereits teilweise entdeckt hat?

Sobald eine Tat entdeckt wurde, tritt grundsätzlich Sperrwirkung ein; Ausnahmen gelten jedoch für Anmeldesteuern gemäß § 371 Abs. 2a AO, sofern die Entdeckung auf der eigenen Korrektur beruht.

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Résumé des informations

Titre
Die strafbefreiende Selbstanzeige. Ein Anreiz zur freiwilligen Nacherklärung bei Steuerhinterziehung
Université
University of Applied Sciences Ludwigsburg
Note
1,0
Auteur
Viktoria Getmann (Auteur)
Année de publication
2019
Pages
46
N° de catalogue
V499634
ISBN (ebook)
9783346034403
ISBN (Livre)
9783346034410
Langue
allemand
mots-clé
selbstanzeige anreiz nacherklärung steuerhinterziehung
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Viktoria Getmann (Auteur), 2019, Die strafbefreiende Selbstanzeige. Ein Anreiz zur freiwilligen Nacherklärung bei Steuerhinterziehung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/499634
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Extrait de  46  pages
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