Rechtliche Grundlagen der Mediengesellschaft


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

15 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Verfassungsrechtliche Basis

Presserecht und journalistische Praxis

Recht der Neuen Medien

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Neben den „Traditions-Medien“ wie etwa dem Buch oder der Zeitung, dem Fernsehen oder dem Radio, üben auch die „Neuen Medien“ wie die Email, der Chat oder die Online-Zeitung große Wirkungen auf Menschen aus. Während im Jahr 1997 rund 6,5% der Deutschen eine gelegentliche Online-Nutzung vermeldeten, waren es im vergangenen Jahr bereits 55,3% (vgl. Jäckel 2005, 289).

Von einer derartig stark frequentierten Mediennutzung – sei es nun im Internet oder in anderen Bereichen – geht somit eine Wirkung auf das Individuum wie auch auf die gesamte Gesellschaft aus.

Diese (wechselseitigen) Wirkungen verlangen nach rechtlichen Grundlagen und gesetzlichen Regelungswerken. Da Rechtsprechung und Gesetzgebung auf bisher unbekannte Probleme nur nachträglich reagieren können und alle Medien in verschiedene gesellschaftliche Bereiche diffundieren, existiert heute kein eigenes, in sich geschlossenes „Medienrecht“. Anders als etwa das Strafgesetzbuch, das strafrechtliche Delikte erfasst und (be-)wertet, ist das Medienrecht als Konglomerat von verschiedenen Gesetzen, Verträgen und Urteilen zu verstehen. Darunter sind Regelungen für die verschiedenen Mediengattungen Presse, Rundfunk, Film, Neue Medien und die journalistische Arbeitspraxis zu subsumieren.

In der vorliegenden Arbeit wird die Rechtsmaterie einzelner Medien umrissen und aufgeschlüsselt. Dabei legt der Autor u.a. ein besonderes Augenmerk auf die jeweiligen Kompetenzen des Bundes bzw. der Länder. Zur Erläuterung der einzelnen Sachverhalte werden neben den einschlägigen Paragraphen der entsprechenden Gesetze und Verträge auch konkrete Beispiele aus der Praxis angeführt und erläutert. So liefert die Arbeit einen einführenden Einblick in die verschiedenen Rechtsapekte der Mediengesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland, bezogen auf die verfassungsrechtliche Basis, die Presse, die journalistische Praxis und die Neuen Medien.

2. Verfassungsrechtliche Basis

Verfassungsrechtliche Bestimmungen regeln als zentrale Rechtsquelle die Grundsätze einer Gesellschaft. Das seit dem 8. Mai 1949 geltende „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ beschreibt und fixiert die jedermann zustehenden Grund- und Menschenrechte.

2.1. Die Grundrechte

Zu diesen Grundrechten gehören im Sinne des Art.5 GG auch die sog. Kommunikationsfreiheiten. Diese grundlegenden Rechtsnormen sind (nicht nur!) unter Betrachtung der Jahre 1933 bis 1945 von unschätzbarem Wert. Wurden zu dieser Zeit Presse, Rundfunk und Meinungsäußerungen generell von Adolf Hitler und seinen Funktionären nahezu komplett kontrolliert, eingeschränkt und missbraucht, so bieten die heute als selbstverständlich erachteten Kommunikationsfreiheiten insgesamt sieben Grundrechte für jeden Bürger (Art.5 Abs.1 GG): Jeder ist dazu berechtigt, seine Meinung nicht nur frei zu äußern (1.), sondern diese auch zu verbreiten (2.). Die Informationsfreiheit (3.) sichert jedem zu, sich aus „allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“ – garantiert also einen freien Zugang zu den Massenmedien. Die vierte Grundsäule ist die Pressefreiheit, die ein freies und ungehindertes Arbeiten aller an der Herstellung von Print-Publikationen beteiligten Organe sichert. Dieses Grundrecht umfasst nicht nur die Beschaffung von Informationen, sondern auch die Herstellung und den Vertrieb eines jeden Druckwerks. Diese Norm gilt analog für den Rundfunk (5.), sowie Film und Fernsehen (6.). Das Zensurverbot (7.) schließt eine Verzerrung der publizierten Darstellung aus.

2.2. Masse und Individuum

Diese Kommunikationsfreiheiten sind in die Bereiche Individualkommunikation (Art.5 Abs.1 S.1 GG) und Massenkommunikation (Art.5 Abs.1 S.2 GG) unterteilt. Diese Aufteilung sichert der Einzelperson den Schutz der Meinung und ihrer Äußerung gegenüber staatlichen Eingriffen zu, stellt also ein subjektives Persönlichkeitsrecht dar. Damit steht Art.5 GG im Einklang mit den Art.1 bis 20 GG, die ebenfalls in ihren verschiedenen Wirkungs- und Anwendungsbereichen auf den Schutz der Person abstellen. Zum anderen verpflichten die objektiven Rechte des Art.5 GG den staatlichen Gesetzgeber zur Aufrechterhaltung einer freien und pluralistischen Kommunikations- und Medienstruktur. Eben diese Struktur macht die Presse- und Kommunikationsfreiheit zu einem der politisch stärksten Grundrechte (vgl. Altendorfer 2001, 29). Ihr obliegt die Kontrolle, Reflexion und Kritik an Staat, Wirtschaft und nicht zuletzt am gesellschaftlichen System; sie ist als Vermittler öffentlicher Meinung im Sinne des Art.5 Abs.1 GG absolut schützenswert.

2.3. Meinungspluralismus als Grundsatz

Damit ist der zentrale Aspekt des Art.5 Abs.1 GG bereits angeschnitten: Meinungspluralismus bildet in dieser verfassungsrechtlichen Bestimmung den systemsichernden Kern der Medien. Er richtet sich gegen Gleichschaltung und Uniformität. Er weist den Einfluss des Staates und ausschließlich einzelner Gruppen zurück. Die Bedeutung dieses Grundsatzes zeigt sich u.a. im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Konrad Adenauers „Deutschland Fernsehen GmbH“ aus dem Jahr 1961.

Zum Schutz dieses Meinungspluralismus und seiner ungehinderten Publikation sieht Art.5 Abs.1 S.3 GG ausdrücklich ein Zensurverbot vor. Dieses Verbot erstreckt sich über alle Mediengattungen und Arten der Berichterstattung sowie Meinungsäußerung. Konkret bedeutet Zensurverbot das Untersagen einer staatlichen Vorzensur, etwa in Form von auferlegten behördlichen Genehmigungen, wie es z.B. in Nepal der Fall ist (vgl. Kaiser 03/2005, 51). In Afghanistan hingegen gilt die Pressefreiheit – wenn auch nur auf dem Papier: Hier ist zwar eine freie Meinungsäußerung theoretisch gesichert, in der Praxis hingegen kommt es daraufhin zu Ermordungen und Entführungen (vgl. Stormer 2004, 58). Nach deutschem Recht ist die Vorzensur verboten, nachträgliche Maßnahmen und Sanktionen, wie etwa eine Rüge des Presserats (vgl. Kapitel 3.3), bleiben davon unberührt.

2.4. Grenzen gegen den Missbrauch

Durch derartige Maßnahmen werden einem Missbrauch der Kommunikationsfreiheiten (zumindest nachträglich) Grenzen gesetzt. Wesentlich deutlichere Schranken der freien Meinungsäußerung sind aus Art.5 Abs.2 GG abzuleiten. So besagt der Gesetzeswortlaut, dass die verschiedenen Kommunikationsfreiheiten ihre Grenzen in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze und dem Jugendschutz sowie im Recht der persönlichen Ehre finden. Dabei gilt es zu beachten, dass das Bundesverfassungsgericht den Schutz der Ehre nachrangig zur Meinungsfreiheit bewertet. Dieser Grundsatz spiegelt sich im Urteil zur Anbringung eines Aufklebers mit der Aufschrift „Soldaten sind Mörder“ (BVerfGE 93, 266) wieder: So erfülle dieser Aufkleber nicht den Tatbestand einer Beleidigung, da „Mörder“ nicht unbedingt im Gesetzeswortlaut des §211 II StGB, sondern auch umgangssprachlich interpretiert werden kann. Diese umgangssprachliche Interpretation lege somit eine Umschreibung des Soldatenberufs zu Grunde. Dieses und weitere Urteile des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Avenarius 2002, 35) untermauern den schützenswerten Charakter der Meinungsfreiheit gegenüber der Ehre einer Person.

[...]

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Rechtliche Grundlagen der Mediengesellschaft
Hochschule
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn  (Zentrum für Kommunikations- und Medienwissenschaft)
Veranstaltung
Mediengeschichte
Note
1,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
15
Katalognummer
V50642
ISBN (eBook)
9783638468282
Dateigröße
565 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
In der vorliegenden Arbeit werden "Rechtliche Grundlagen der Mediengesellschaft" in Deutschland skizziert. In kompakter Darstellung behandelt der Autor neben der Verfassungsrechtlichen Basis, dem Presserecht und dem Recht in der journalistischen Praxis auch das Recht der Neuen Medien.
Schlagworte
Rechtliche, Grundlagen, Mediengesellschaft, Mediengeschichte
Arbeit zitieren
Michael Eble (Autor:in), 2005, Rechtliche Grundlagen der Mediengesellschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/50642

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