Die Rechtstheorie verlangt für die Normen eine Begründung ihrer Geltung. Denn wieso sollte eine Norm einen Geltungscharakter haben und wo liegt sein Ursprung? Es liegt in der Natur des Menschen diesen Ursprung zu ergründen. Deshalb wird in der Rechtstheorie ein absoluter Grund für die Geltung der positiven Normen gesucht. Bei näherer Betrachtung ist der Weg zu diesem Abgrund sehr widrig und unendlich. Dieser Weg ist ein ewiger Regress zu willkürlich gesetzten Begründungen. Deswegen wird zunächst das Münchhausen Trilemma dargestellt. Dieses soll gelöst werden, indem Grundnormen als gedachte Fiktion akzeptiert werden. Des Weiteren wird der Begriff der Hypothese von Hermann Cohen und der Begriff der Fiktion von Hans Vaihinger erläutert, um den Gedankengang von Hans Kelsen aus "Allgemeine Theorie der Normen" verständig zu machen.
Inhalt
1. Einleitung
2. Das Fundamentalproblem der Rechtstheorie
3. Wie wird die Geltung durch die Grundnorm begründet?
4. Der Vergleich von Cohens Hypothese und vaihingerscher Fiktion
4.1. Der Begriff der Hypothese von Hermann Cohen
4.2. Der Begriff der Fiktion von Hans Vaihinger
5. Was ist und kann die Grundnorm nach Kelsen
6. Literaturverzeichnis
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