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Die Verlustabzugsbeschränkung des § 8c und § 8d KStG. Überblick und kritische Würdigung

Title: Die Verlustabzugsbeschränkung des § 8c und § 8d KStG. Überblick und kritische Würdigung

Term Paper , 2018 , 18 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Anonym (Author)

Law - Tax / Fiscal Law
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Ziel dieser Arbeit ist es, die Normen in ihren Bestandteilen zu untersuchen und die Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen darzulegen. Dabei wird zunächst nur auf den geplanten Regelungsgehalt des Gesetzgebers und später auf die aktuelle Rechtslage eingegangen.

Veräußert ein Gesellschafter seine Anteile an einer Körperschaft, die Verlust generiert hat, an einen Dritten so sind die §§ 8c und 8d KStG in Verbindung mit § 34 Abs. 6 und 6a KStG einschlägig. Diese Normen regeln den Umgang mit den Verlusten bei der Überschreitung kritischer Grenzen des prozentualen Anteilsübergangs. Man spricht in diesem Fall von einem schädlichen Beteiligungserwerb bzw. einem schädlichen Ereignis.

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Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG

2 DER § 8C KSTG IN SEINEN BESTANDTEILEN

2.1 DIE GRUNDREGEL

2.2 DER ERWERBERBEGRIFF

2.3 DER FÜNF-JAHRES-ZEITRAUM

2.4 DIE KONZERNKLAUSEL (SATZ 5)

2.5 DIE STILLE-RESERVEN-KLAUSEL (SATZ 6-9)

2.6 DIE SANIERUNGSKLAUSEL (ABSATZ 1A)

3 DER § 8D KSTG

3.1 DIE GRUNDREGEL

3.2 DIE BEOBACHTUNGSZEITRÄUME

4 AKTUELLE RECHTSLAGE DER NORMEN

4.1 UNZULÄSSIGE STAATLICHE BEIHILFE DER SANIERUNGSKLAUSEL

4.2 GRUNDRECHTSVERSTOß DES § 8C ABSATZ 1 SATZ 1 KSTG

5 ZUSAMMENFASSUNG UND KRITISCHE WÜRDIGUNG

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die gesetzlichen Regelungen der §§ 8c und 8d KStG zur Verlustabzugsbeschränkung bei Anteilseignerwechseln. Das Ziel besteht darin, die Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen dieser Normen zu analysieren und kritisch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und verfassungsrechtlicher Bedenken zu würdigen.

  • Grundlagen und Tatbestandsvoraussetzungen des § 8c KStG
  • Analyse der Ausnahmeregelungen (Konzern-, Stille-Reserven- und Sanierungsklausel)
  • Funktionsweise und Antragsvoraussetzungen des § 8d KStG
  • Beihilferechtliche Problematik der Sanierungsklausel
  • Verfassungsrechtliche Prüfung des § 8c KStG durch das Bundesverfassungsgericht

Auszug aus dem Buch

2.1 Die Grundregel

§ 8c Absatz 1 KStG sieht vor, dass ungenutzte Verluste prozentual in der Höhe nicht mehr nutzbar sind, in der innerhalb der letzten fünf Jahre Anteile des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedschaftsrechte, Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte übertragen worden sind, sobald es sich bei den übertragenen Anteilen um mehr als 25% handelt. Werden mehr als 50% der oben genannten Anteile übertragen, soll der Verlustvortrag komplett untergehen. Von der Norm erfasst werden alle steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und auch Anstalten und Stiftungen.1 Die Art des Erwerbs der Anteile ist unerheblich. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) sieht keine Unterscheidung zwischen einer entgeltlichen und unentgeltlichen Übertragung. Lediglich das Erben von Anteilen im Sinne des (i. S. d.) § 8c Absatz 1 Satz 1 und 2 KStG soll von dieser Regelung ausgenommen sein. Ein im geringsten Maße finanzieller Ausgleich wird allerdings als schädlich eingestuft.2

Verschiedene Quoten dürfen nicht addiert werden, außer Stammkapital- und Vorzugskapitalquoten3, denn auch Sachverhalte, in denen der Erwerber eine ähnliche Position erlangt, wie beim Erwerb von Anteilen, sind schädlich.4 Beispiele für ähnliche Sachverhalte sind unter anderem (u. a.) Stimmrechtsverzichte oder die Einbringung eines Betriebes oder Teilbetriebes, wenn dadurch eine Beteiligung Dritter erfolgt. Laut BMF sind auch die Kapitalherabsetzung und der Erwerb eigener Anteile schädlich, wenn sich dadurch die Beteiligungsverhältnisse ändern.5 Der Sachverhalt ist vergleichbar mit einem Erwerb durch andere Gesellschafter.6 Eine Kapitalerhöhung ist ebenfalls dann schädlich gemäß (gem.) § 8c Absatz 1 Satz 1 und 2 KStG, wenn in Folge dessen eine Änderung der Beteiligungsquote erfolgt. Kommt es also zu einer Erhöhung des Kapitals um mehr als 25% oder 50% geht dementsprechend der Verlust anteilig in gleicher Höhe oder vollständig unter.7 § 8c KStG sollte nicht greifen, wenn die Kapitalerhöhung gleichermaßen von allen Gesellschaftern gemäß ihren Anteilen am bereits vorhandenen Eigenkapital vorgenommen wird.

Zusammenfassung der Kapitel

1 EINLEITUNG: Einleitung in die Thematik der Verlustabzugsbeschränkung gemäß §§ 8c und 8d KStG und Definition der Zielsetzung der Arbeit.

2 DER § 8C KSTG IN SEINEN BESTANDTEILEN: Detaillierte Untersuchung der Tatbestandsmerkmale des § 8c KStG, inklusive Erwerberbegriff, Fünf-Jahres-Zeitraum und spezifischer Ausnahmeklauseln.

3 DER § 8D KSTG: Analyse der Einführung und Anwendung des § 8d KStG als Möglichkeit zur Vermeidung des Verlustuntergangs auf Antrag, inklusive der Beobachtungszeiträume.

4 AKTUELLE RECHTSLAGE DER NORMEN: Erörterung der beihilferechtlichen Einordnung der Sanierungsklausel und der verfassungsrechtlichen Debatte um den Grundrechtsverstoß des § 8c KStG.

5 ZUSAMMENFASSUNG UND KRITISCHE WÜRDIGUNG: Abschließende Reflexion über die Funktionsweise beider Normen und kritische Bewertung noch bestehender Schwachstellen in der Anwendung.

Schlüsselwörter

Körperschaftsteuer, Verlustvortrag, § 8c KStG, § 8d KStG, Anteilseignerwechsel, Sanierungsklausel, Konzernklausel, Stille-Reserven-Klausel, Beihilferecht, Verfassungsmäßigkeit, Verlustmantelkauf, Steuergerechtigkeit, Geschäftsbetrieb, Eigenkapital, Beteiligungsquote.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die steuerrechtlichen Bestimmungen der §§ 8c und 8d KStG, welche regeln, unter welchen Voraussetzungen ein Verlustvortrag bei einem Wechsel des Anteilseigners einer Körperschaft untergehen kann.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Verlustabzugsbeschränkung bei Beteiligungserwerb, die verschiedenen Ausnahmeklauseln, die beihilferechtliche Prüfung durch die EU-Kommission sowie verfassungsrechtliche Aspekte bei der Anwendung der Normen.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist die Untersuchung der Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen der Normen sowie eine kritische Würdigung ihrer Anwendung unter Einbeziehung der aktuellen Rechtslage.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf der Auswertung von Gesetzestexten, Kommentarliteratur, BMF-Schreiben, Urteilen des Bundesverfassungsgerichts sowie Entscheidungen der Europäischen Kommission basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Bestandteile des § 8c KStG, die Funktionsweise des § 8d KStG sowie die aktuelle Rechtsprechung und die Problematiken hinsichtlich Beihilferecht und Grundrechtskonformität.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Körperschaftsteuer, Verlustvortrag, Anteilseignerwechsel, Sanierungsklausel, Verlustmantelkauf und Verfassungsmäßigkeit sind maßgebliche Begriffe für diese Arbeit.

Was genau regelt die Stille-Reserven-Klausel?

Diese Klausel ermöglicht es, dass Verluste in dem Umfang erhalten bleiben, in dem stille Reserven der Verlustgesellschaft vorhanden sind, da der Erwerber mit der Übernahme auch die latenten Steuern auf diese Reserven mit übernimmt.

Warum wurde die Sanierungsklausel zeitweise ausgesetzt?

Die EU-Kommission stufte die Sanierungsklausel als unzulässige staatliche Beihilfe ein, da sie einen selektiven Vorteil für bestimmte Unternehmen darstelle, was zu einer langjährigen juristischen Auseinandersetzung führte.

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Details

Title
Die Verlustabzugsbeschränkung des § 8c und § 8d KStG. Überblick und kritische Würdigung
College
Martin Luther University  (Wirtschaftswissenschaftliches Institut)
Grade
1,3
Author
Anonym (Author)
Publication Year
2018
Pages
18
Catalog Number
V516867
ISBN (eBook)
9783346120731
ISBN (Book)
9783346120748
Language
German
Tags
Verlustabzug KStG § 8c KStG § 8d KStG Körperschaftssteuer Verlustabzugsbeschränkung Konzernklausel Sanierungsklausel
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Anonym (Author), 2018, Die Verlustabzugsbeschränkung des § 8c und § 8d KStG. Überblick und kritische Würdigung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/516867
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