Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
A. Der Rückgriff des Verkäufers nach § 445a BGB, § 445b BGB sowie § 478 BGB
I. Notwendigkeit der Ausweitung der Regressvorschriften
1. Die Weber/Putz-Entscheidung des EuGH
2. Rechtslage nach der EuGH-Rechtsprechung
II. Der Rückgriff des Verkäufers gem. § 445a BGB nF
1. Selbstständiger Regress des § 445a Abs. 1 BGB
a) Regresskette nach der alten Rechtslage gem. § 478 Abs. 2 BGB
b) Regresskette nach der neuen Rechtslage gem. § 445a Abs. 1 BGB
aa) Begrenzung des Anwendungsbereichs auf neu hergestellte Sachen
bb) Begrenzung des Anwendungsbereichs auf „dieselbe Sache“
2. Unselbstständiger Regress des § 445a Abs. 2 BGB
a) Entbehrlichkeit des Fristsetzungserfordernisses
b) Wahrung des Rechts des Lieferanten zur zweiten Andienung
3. Die Regelungen der §§ 445a Abs. 3, 445a Abs. 4 BGB
a) Begrenzung des Anwendungsbereichs durch § 445a Abs. 3 BGB
b) Die Rügeobliegenheit im Rahmen des § 445a Abs. 4 BGB
4. Wesentliche Unterschiede der neuen gegenüber der vorherigen Rechtslage
a) Neuverortung der Regelungen im Kaufrecht und Unverhältnismäßigkeit
b) Anspruchsausschluss durch AGB im B2B-Bereich
5. Anwendbarkeit des § 445a BGB analog
a) Abgrenzung Kaufvertrag und Werklieferungsvertrag
b) Planwidrige Regelungslücke
III. Die Verjährung von Rückgriffsansprüchen gem. § 445b BGB nF
1. Die Ablaufhemmung gem. § 445b Abs. 2 S. 1 BGB
2. Die ambivalente Begrifflichkeit der Ablaufhemmung
IV. Sonderbestimmungen für den Rückgriff des Unternehmers gem. § 478 BGB nF
B. Fazit
- Arbeit zitieren
- Sibylle Pangerl (Autor:in), 2018, Der Rückgriff des Verkäufers nach § 445a BGB, § 445b BGB sowie § 478 BGB, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/538746
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