Der Naturzustand bei Hobbes und Locke


Masterarbeit, 2019

48 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1.Einleitung

2. Der Mensch im Naturzustand
2.1 Das Hobbessche Menschenbild
2.1.1 Die Konkurrenz
2.1.2 Das Misstrauen
2.1.3 Die Ruhmsucht
2.2. Das Lockesche Menschenbild

3. Der Begriff des Rechts
3.1 Der Begriff des Rechts bei Hobbes
3.2. Die naturlichen Gesetze bei Hobbes
3.3 Der Begriff des Rechts bei Locke
3.3.1. Der Begriff der Strafe und der Sanktion bei Locke

4. Der Kriegszustand

5. Das Eigentum
5.1. Vergleichende Diskussion des Eigentums bei Hobbes

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis
7.1. Primarwerke
7.2. Sekundarwerke

1. Einleitung

Thomas Hobbes und John Locke sind Namen, denen man unweigerlich begegnet, sollte man sich mit dem Kontraktualismus auseinandersetzen. Diese zahlen zu den Begrundern der modernen Vertragstheorie, da beide dem neuzeitlichen philosophischen Denken ein unbestreitbares Fundament gelegt haben. Mit dem Naturzustand bedienen sich beide eines Instrumentes, das den Zweck hat den Menschen vor der Etablierung einer staatlichen Ordnung darzustellen. In diesem Zustand wird der Mensch beschrieben, wie er in seinem naturlichen Wesen wirkt, und durch welche Mechanismen die Konstruktion eines Staates legitimiert werden kann. Somit sind beide Philosophen durch die Ambition, auf vertraglicher Basis die Legitimation politischer Herrschaft zu begrunden, verbunden. Trotz dieser Verbundenheit und vermeintlichen Ahnlichkeit, divergieren beide Philosophen drastisch sowohl in der Darstellung des naturlichen Wesens des Menschen, als auch in dem Begriff der Rechte, die diese im Naturzustand besitzen. Um einen Vergleich dieser beiden Konzepte nachvollziehbar und sinnvoll darzustellen, mochte ich mich in der vorliegenden Arbeit auf diese Elemente konzentrieren. Hierfur soll zuerst eine Darstellung der Elemente der jeweiligen Philosophen stattfinden, nach welcher ich einen fundierten Vergleich aufzustellen. Das Ziel hierbei ist, die Motive und die gedanklichen Ursprunge der Eigenheiten der jeweiligen Naturzustandsauffassungen herauszuarbeiten, um die Unterschiede zwischen dem Hobbesschen und Lockeschen Naturzustand deutlich aufzeigen zu konnen. Als Grundlage hierfur dient das Hauptwerk „Leviathan“1 von Thomas Hobbes und das Werk „Zweite Abhandlung uber die Regierung“2 von John Locke. Zum Schluss mochte ich die pragnantesten Kontraste im Fazit zusammenfassend und vergleichend darstellen.

2. Der Mensch im Naturzustand

In der Naturzustandskonzeption von Locke und Hobbes liegt das Augenmerk auf dem Menschen als Akteur. In beiden Fallen ist es der Mensch, der aus einer herrschaftslosen Ausgangslage eine politische Gemeinschaft herbeifuhrt, indem die Vernunft diesen dazu anleitet. In dieser groben Abfolge der Geschehnisse lasst sich vorerst keine bemerkenswerte Differenz in der Vorgehensweise der Staatenbildung ablesen. Jedoch verbirgt sich hinter dieser Oberflachlichkeit eine radikal divergierende Auffassung vom Wesen des Menschen, welche sich bei genauerer Betrachtung auf entgegengesetzten Positionen eines Spektrums niederschlagt, wenn es darum geht, dem Menschen positive oder negative Eigenschaften zuzuschreiben. Durch diese grundverschiedene Interpretation des Menschen erschlieBen sich ebenfalls vollkommen andersartige Motive, welche letzten Endes den Menschen dazu antreiben, sich in eine Gemeinschaft einzugliedern und einen politischen Korper zu bilden.

2.1 Das Hobbessche Menschenbild

Die Schilderung des Wesens des Menschen beginnt bei Hobbes mit einer Darstellung seiner Gleichheit, sowohl im Korper als auch im Geiste. Dies mag beim ersten Horen kontraintuitiv klingen, ist doch die Unterschiedlichkeit menschlicher Korper und deren Begabungen in Starke, Ausdauer und GroBe jedem ersichtlich. Zudem verteilen weitere Aspekte wie das Alter und die Gesundheit die Menschen breit auf dem Spektrum der korperlichen Verschiedenheit. Jedoch muss man sich hier vor Augen fuhren, unter welchem Gesichtspunkt und zu welchem Zweck Hobbes die Menschen fur gleich halt, namlich in der Fahigkeit einen anderen zu toten. Laut Hobbes besteht namlich keinerlei Vor- oder Nachteil in der korperlichen Beschaffenheit eines Einzelnen, sollte dieser dem Leben eines anderen nachstellen. Und erneut finden wir uns vor einer scheinbar kontraintuitiven Aussage wieder - lehrt uns doch Darwin, dass die Fitness eines Individuums es dazu befahigt, sich gegen seine Kontrahenten durchzusetzen. Der starkere Wolf gewinnt gegen den schwacheren, und kann sich somit als Alpha-Mannchen des Rudels behaupten, sowie der starkere, groBere und ausdauernde Mensch gegen den schwacheren gewinnt, sollte es zu einem Kampf kommen. Jedoch sieht Hobbes im Menschen nicht nur zwei Wolfe, die das Rudel leiten wollen, sondern zudem auch ein heimtuckisches Wesen. „Denn was die Korperstarke betrifft, so ist der Schwachste stark genug, den Starksten zu toten - entweder durch Hinterlist oder durch ein Bundnis mit anderen, die sich in der derselben Gefahr wie er selbst befinden.“3. Schon zu Beginn der Schilderung des Menschen wird diesem Heimtucke attestiert. Es zeichnet sich ein perfides, hinterlistiges Verhalten ab, welches laut Hobbes in der Natur eines jeden Menschen zu finden ist.Die Gefahr, auf die Hobbes sich bezieht,ist keine Gefahr, wie sie in geregelten staatlichen Systemen besteht. In solchen besteht die Gefahr aus vereinzelten Personen, Kriminellen, die sich der Gesetze der bestehenden Instanz widersetzen. Im Naturzustand, der keinerlei Obrigkeit besitzt, ist die Gefahr allgegenwartig, da ein jeder das Potential aufweist, rauberisch zu agieren. Die Motive hinter diesem Verhalten mochte ich im spateren Verlauf genauer beleuchten.

Neben den korperlichen Fahigkeiten, die ahnlich verteilt sind, gibt es die geistigen Fahigkeiten, die laut Hobbes in noch starkerem MaBe jedem Menschen gleichermaBen innewohnen. Die nach der allgemeinen Auffassung unterschiedlich vorfindbare Begabung der Klugheit ist fur Hobbes „[.] nur Erfahrung, die alle Menschen, die sich gleich lang mit den gleichen Dingen beschaftigen, gleichermaBen erwerben.“4. Somit ist jeder einzelne Mensch der Klugheit fahig, da ein jeder eine Disposition zur Klugheit besitzt, welche es nur zu nahren und auszubilden gilt. Die Tatsache, dass ein jeder einzelner sich selbst fur den Klugsten und Weisesten halt, sieht Hobbes als Bestatigung seines Postulates der gleichmaBigen Verteilung und Begabung, da es „[.] kein besseres Zeichen der gleichmaBigen Verteilung eines Dings [gibt],[.] als daB jedermann mit seinem Anteil zufrieden ist.“5.Somit ist kein Mensch einem anderen naturgemaB gegenuber bevor- oder benachteiligt, sei es in korperlichen oder geistigen Fahigkeiten. Diese egalitare Ausstattung dient hier aber vielmehr dem Zweck, einen jeden anderen als reale Bedrohung wahrzunehmen, und kein Individuum aufgrund seiner Beschaffenheit nicht als Kontrahenten ernst zu nehmen. Es ist namlich diese Gleichheit der Fahigkeiten der Menschen, die laut Hobbes der Grund ist, weshalb eine „[.] Gleichheit der Hoffnung unsere Absichten erreichen zu konnen [.]“6 entsteht. Hier entstehen zuvor genannte Motive, seinen Mitmenschen zu schaden und sie gegebenenfalls sogar zu toten, die ich nun weiter beleuchten mochte.

Im Naturzustand postuliert Hobbes eine gegebene Ressourcenknappheit, von der ein jeder Akteur befangen ist. Dieser Aspekt ist in der Lockeschen Auffassung nicht gegeben, in welcher jeder einzelne durch Gottes zahlreiche Gaben auf Erden mit mehr Gutern ausgestattet ist, als er verbrauchen kann. Dies ist ein wichtiger Aspekt im Kapitel, in dem ich den Begriff des Eigentums im Naturzustand untersuche, weshalb ich diese Tatsache hier vorerst nur knapp erwahnen mochte. Durch die Ressourcenknappheit im Hobbesschen Naturzustand entsteht ein Kampf um Guter, welcher durch die Tatsache verursacht wird, dass [.] zwei Menschen nach demselben Gegenstand streben, den sie jedoch nicht zusammen genieben konnen [...]“7. Motiviert von ihrer Selbsterhaltung entbrennt das Bestreben „[.] sich gegenseitig zu vernichten oder zu unterwerfen.“8.

Die Gleichheit aller Akteure erzeugt durch die dadurch aufkommenden gleichen Hoffnungen ein Recht auf alles. Damit ist einem jeden erlaubt, „[.] seine naturlichen Vermogen zu gebrauchen und alle Mittel anzuwenden, um sich zu erhalten.“9. Die Bedurfnisse des Einzelnen und die damit verbundenen Handlungen, seien sie kriegerischer Natur oder nicht, liegen somit vollkommen in seinem Ermessen, da es keine lenkende oder kontrollierende Gewalt im Naturzustand gibt. Die vorherrschende strukturelle Unsicherheit macht aus jedem Einzelnen einen „[.] Richter in eigener Sache [.]“10, der frei daruber entscheiden kann, welche Handlungen seiner Selbsterhaltung dienen. Ferner sieht Hobbes in der Natur des Menschen drei fest verankerte Ursachen, welche in einer vorstaatlichen Gemeinschaft unweigerlich zu Konflikten fuhren: Konkurrenz, Misstrauen und Ruhmsucht11.

2.1.1 Die Konkurrenz

Der Aspekt der Konkurrenz, gepaart mit dem Faktum der Ressourcenknappheit, fuhrt wie eben gezeigt zu einem steten Kampf der einzelnen Akteure im Naturzustand. Dies veranschaulicht Hobbes am Beispiel eines Menschen, der Land bewirtschaftet. Dieser muss permanent das Einfallen eines oder mehrerer anderer furchten, welche nach dem Land und/oder den Erzeugnissen des Landes streben, um ihr Leben zu erhalten. Die Wahrscheinlichkeit, dass derjenige, dem dieses Land gehort, angegriffen wird, steigt mit der Tatsache, dass er alleine ist. Der Angreifer wird demnach nur mit dem Widerstand des Einzelnen zu rechnen haben, und nicht mit vielen, was ihn eventuell vorerst von diesem Vorhaben abhalten konnte. Sollte der Angreifer allerdings das Land vereinnahmen und den ehemaligen Besitzer toten, so muss er nun die gleiche Furcht ertragen, die der ehemalige Besitzer besaB - der Angriff eines Dritten konnte zu jedem gegebenen Zeitpunkt stattfinden12.

2.1.2 Das Misstrauen

Diese allgemeingegenwartige Furcht fuhrt zum zweiten Aspekt, den Hobbes dem Menschen attestiert: das Misstrauen. Da Selbsterhaltung das oberste Gebot ist und man jederzeit mit dem Angriff anderer rechnen muss, hat der Mensch eine naturliche Neigung, praventive MaBnahmen zu ergreifen. Hobbes sieht dies als vernunftigen Weg im Naturzustand, potentielle Konkurrenten, welche einem die Selbsterhaltung gefahrden konnten, zu beseitigen. Der Art und Weise, diese praventiven MaBnahmen zu realisieren, sind keine Grenzen gesetzt, der Einzelne darf „[.] mit Gewalt oder List nach Kraften jedermann [.] unterwerfen, und zwar so lange, bis er keine andere Macht mehr sieht, die groB genug ware, ihn zu gefahrden.“13. Doch selbst wenn man diesem nachgekommen ist,indem man die potentielle Gefahr beseitigt hat, so gibt es nach Hobbes immer noch Individuen, die machtlustern sind und keine Gefahr darstellen, weil sie um das gleiche Gut konkurrieren, sondern weil sie lediglich die Vermehrung ihrer eigenen Macht anstreben.

2.1.3 Die Ruhmsucht

Unter der Ruhmsucht mag man zuerst eine Art der Machtvermehrung verstehen, welche darauf aus ist, moglichst viel Ansehen in der Gesellschaft zu akkumulieren und entweder geschatzt und/oder gefurchtet zu werden. Jedoch zeichnet Hobbes mit der Ruhmsucht ein anderes Bild; hier geht es eher um eine Art der Ehrverletzung mit anschlieBender Sanktion. Erntet man Verachtung oder Unterschatzung von seinen Mitmenschen, so ist man bestrebt, „[.] seinen Verachtern durch Schadigung und den anderen Menschen durch das Exempel groBere Wertschatzung abzunotigen.“14. Die Art und das MaB der Schadigung liegen auch hier im freien Ermessen des Handelnden, welcher jedes Mittel ergreifen kann, um dieses Exempel zu statuieren, sein Ansehen zu rehabilitieren und fur die Pravention einer ahnlichen Handlung zu sorgen. Durch die Eigenschaft der Ruhmsucht ist dem Menschen laut Hobbes ein gemeinschaftliches Leben kein Vergnugen, sondern beherbergt „[.] groBen VerdruB.“15, sollte es keine Macht geben, die durch Strafandrohung und klare Gesetze die Gesellschaft „[.] einzuschuchtern[. ]“16 vermag.

Durch diese jedem Menschen innwohnenden Eigenschaften zeichnet sich ein Bild immerwahrender Feindseligkeit und Unsicherheit. Aus diesem Grund ist bei der Hobbesschen Konzeption der Naturzustand lediglich Synonym des Kriegszustandes, beide fallen zusammen. Das Wesen des Menschen ermoglicht in diesem Zustand keinerlei gesellschaftlichen Fortschritt, da das Bemuhen des Einzelnen unter der permanenten Bedrohung steht, dass mindestens ein anderer nach den Erfolgen und/oder dem Leben desjenigen trachtet. Deshalb gibt es im Naturzustand

[.] keinen Ackerbau, keine Schifffahrt, keine Waren, die auf dem Seeweg eingefuhrt werden konnen, keine bequemen Gebaude, keine Gerate, um Dinge deren Fortbewegung viel Kraft erfordert, hin- und herzubewegen, keine Kenntnis von der Erdoberflache, keine Zeitrechnung, keine Kunste, keine Literatur, keine gesellschaftlichen Beziehungen [.]17

All dies wird durch den Menschen und seine Eigenschaften verhindert. Es besteht „[...] bestandige Furcht und Gefahr eines gewaltsamen Todes - das menschliche Leben ist einsam, armselig, ekelhaft, tierisch und kurz.“18

Jedoch, so betont Schroder, ist der Hobbessche Mensch nicht inharent ein Wesen, welches die Gemeinschaft scheut oder eine Aversion gegen diese Idee innehat. Schroder verweist darauf, dass der Wunsch zur Bildung einer Gemeinschaft durchaus zur Natur des Menschen gehort, man diese Gemeinschaften jedoch differenziert betrachten muss. So sind vorburgerliche Gemeinschaften lediglich „[.] zufallige Zusammenkunfte, in denen es keine wirkliche Sicherheit, auch keine Rechtssicherheit, geben kann.“19. Nichtsdestotrotz sind diese Gemeinschaften entstanden und wurden wieder entstehen, was als Indiz fur dendem Menschen inne liegenden Wunsch, diese zu ersuchen und zu bilden, gewertet werden kann. Was jedoch der Natur des Menschen fremd ist, ist das Bedurfnis, eine staatliche Gemeinschaft im Sinne der aristotelischen Lehre zu bilden. „Auch fur Hobbes ist das Leben in Gemeinschaft mit anderen Menschen eine biologische und kulturelle Notwendigkeit. Die naturgegebene Bildung eines Staates resultiert fur ihn daraus aber nicht.“20.Bei Aristoteles findet der Mensch seine Vollendung in der Polis; es ist fur ihn naturlich, eine Gesellschaft zu grunden oder diese aufzusuchen und darin zu partizipieren. Auberhalb dieser Polis findet der aristotelische Mensch nur ein „[.] unvollstandiges Dasein.“21.Bei Hobbes hingegen ist der naturliche Zustand ein vorstaatliches Dasein, welches als Basis fur die kunstliche Konstruktion eines Staates dient. Das burgerliche Dasein kann somit nicht als gegeben und naturlich herbeigefuhrt verstanden werden, sobald sich mehrere Menschen zu einer Gemeinschaft schlieben, sondern es besteht eine scharfe Trennlinie zwischen einer naturlichen Gemeinschaft im Hobbesschen Sinne und einer staatlichen Gemeinschaft, welche zuerst durch die Vernunftbegabtheit der einzelnen Menschen aktiv erschaffen werden muss. Bevor diese Konstruktion eines Staates stattfinden kann, wird sich der Hobbessche Mensch unweigerlich im Naturzustand vorfinden.

Gemab der Annahme,dass der Mensch die Verwirklichung seiner Natur erst in der burgerlichen Gesellschaft findet, konnen wir davon ausgehen, dass der vollkommene Mensch nicht als vorstaatliches Wesen gedacht werden kann. „Die Menschlichkeit des Menschen war keine vor-politische, vor-burgerliche Qualitat, sondern eine burgerliche.“22. Dies wurde bedeuten, dass der Mensch im Naturzustand seine Genese nicht abgeschlossen hat und durch die Abwesenheit einer burgerlichen Gesellschaft nicht als vollwertig betrachtet werden kann, da er nur in der Gesellschaft wirklich existiert und das Bild eines isolierten Individuums mit naturlichen, vorstaatlichen Rechten nicht gedacht werden kann23. Hier setzt Hobbes einen mabgeblichen Kontrast, da der Hobbessche Mensch durchaus bereits im Naturzustand [.] an sich, ohne Berucksichtigung seiner Natur in Gesellschaft bereits eine naturliche Ausstattung besitzt, daB es alter sei als die burgerliche Gesellschaft und daB es daher auch rechtlich eine Prioritat vor ihr in Anspruch nehmen konne.24

Hauptaugenmerk soll hier der Unterschied sein, den Hobbes mit seiner Anschauung des naturlichen Menschen schafft. Im Gegensatz zum Menschen, dem es in der Natur liegt in der Polis tatig zu sein und der auBerhalb dieser unvollstandig erscheint, schafft Hobbes einen Menschen, der auch individuell, isoliert und auBerhalb einer burgerlichen Gemeinschaft zur Vervollkommnung seiner Natur gelangt. Nichtsdestotrotz kann auch der Hobbessche Mensch eine Polis, beziehungsweise einen Staat und somit eine geregelte Gemeinschaft grunden, jedoch ist dies nicht der naturliche Werdegang des Menschen, sondern, im Gegensatz zur aristotelischen Auffassung, mit einer bewussten Konstruktion unter kollektivem Aufwand dieser Gemeinschaft verbunden. Bemerkenswert ist bei Hobbes die Tatsache, dass der Mensch auch vor dieser Konstruktion zur Vervollkommnung seiner Genese gelangt. Dies gelingt unter anderem dadurch, dass er dem Menschen ein naturliches Recht zuschreibt, welches unabhangig vom Stand und Status gilt und wirkt. Dieses naturliche Recht mochte ich im Verlauf dieser Arbeit genauer untersuchen.

Die vorangegangene Schilderung des Hobbesschen Menschenbildes lasst auf eine dem Menschen intrinsische Boshaftigkeit schlieBen. Jedoch ist es wichtig, die Methode Hobbes‘ zu beleuchten, um dieses Menschenbild besser deuten zu konnen. Hobbes lebte und erfuhr seine Bildung in einer Epoche, in der der Naturwissenschaft eine bedeutend neue Geltung zukam. Diese geriet allerdings nicht in einen Konflikt mit dem klassischen Begriff der Philosophie, sondern wurde vielmehr als neue Herangehensweise an die Philosophie betrachtet, mit welcher man bestehende Lehren, Theorien und Prinzipien neu interpretieren und gegebenenfalls umgestalten konnte.

Die Auflosung der scholastischen Astronomie, Physik und Physiologie und die Neugrundung der philosophischen Disziplinen durch mathematische Methoden, Messung und empirische Demonstration war der philosophische Grundvorgang der Zeit.25

Diese neue Art der Interpretation und Praxis der Philosophie war kein Versuch, diese anzugreifen, sondern eh er, sie neu zu begrunden, namlich auf einem „[...] tragfahigerem Fundament.“26. Auch Hobbes bedient sich dieser empirischen Herangehensweise an die Philosophie, und praktiziert eine gar mechanistische und mathematische Methode:

Es stimmt zu diesem Bild, wenn berichtet wird, wie Hobbes und seine Freunde in Paris in der Monchszelle Mersennes zusammenhockten und die Wande statt mit Heiligenbildern mit Zirkeln und Quadraten bemalten.27

Der Mensch wird somit von Hobbes vereinfacht „[.] als <physisch> agierender und reagierender Mechanismus betrachtet [.]28. Im Zuge dessen werden samtliche Handlungen des Menschen zuruckgefuhrt auf den „[...] Grundantrieb der Furcht oder, positiv ausgedruckt, den Willen zur Selbsterhaltung.“29. Diese Vereinfachung des Menschen zu einem Wesen, welches lediglich seinen Trieben folgt, fuhrt zudem dazu, dass er jegliche metaphysische Motivation verliert. Eine theologisch begrundete Motivation, sei sie Furcht vor dem gottlichen Urteil, das Bestreben ein guter Christ zu sein oder das Bewusstsein der eigenen Sundhaftigkeit, wird bei Hobbes vollkommen ignoriert, „[.] da der Mensch jetzt in ein radikales Diesseits verbannt ist.“30 Der Mensch folgt in seinen Handlungen lediglich dem inneren Trieb, so wie ein Tier seinem Instinkt folgt. Dieser Trieb ist die Furcht und dieseFurcht veranlasst den Menschen, so scheinbar boshaft zu handeln. Aus dieser Perspektive ist der Mensch nun allerdings kein Wesen mehr, welches der Boshaftigkeit wegen boshaft handelt, sondern wird als ein allein auf die auBerlichen Einflusse reagierendes Wesen dargestellt. Die Umwelt fungiert hier als Einfluss und setzt AnstoBe, auf welche der Mensch nur reagiert. Auf diese Weise gelingt es Hobbes, den Menschen mechanistisch darzustellen, und die Beweggrunde der Verhaltensweisen zu deuten und zu erklaren. Nun mag man sich fragen, weshalb der Mensch im Hobbesschen Naturzustand oftmals als Agitator auftritt, Angriffe von sich selbst aus startet, und nicht ausschlieBlich reagiert. Dies erklart Maier mit der Fahigkeit des Menschen, sich selbst und seine Umwelt in der Dimension der Zeit wahrzunehmen; „Die Affekte beziehen sich aber auch auf Gegenwartiges, Vergangenes, Zukunftiges: einmal als Wahrnehmung, dann als Erinnerung, endlich als Erwartung“31. Diese Fahigkeit, auf unmittelbare Einflusse nicht nur gedankenlos zu reagieren, sondern diese Vorfalle bewusst wahrzunehmen und auch fur die Zukunft zu antizipieren, formt eine Erwartungshaltung, welche, verbunden mit dem Gedanken, dass die Selbsterhaltung an erster Stelle steht, erklart, weshalb der Mensch oftmals proaktiv handelt, und als erstes angreift. Es geht nicht um die Tatsache, den anderen einfach anzugreifen des Angriffes wegen, sondern darum, den anderen anzugreifen, bevor dieser angreift. Der Mensch ist zugleich Opfer und Produkt des Naturzustandes, da es die Umstande sind, welche ihn zu diesem Handeln motivieren.

Die voluntas laedendi entspringt somit bei einem nicht vorsatzlich aggressiven Menschen >>aus der Notwendigkeit, seinen Besitz und seine Freiheit gegen den anderen zu verteidigen<< (Vom Burger, 80). Dies bedeutet, dass nicht eine irgendwie bosartige Natur des Menschen den Naturzustand als unfriedlichen und unsicheren Zustand bestimmt, sondern dass vielmehr umgekehrt aufgrund der Rechtlosigkeit dieses Zustands die Menschen gar nicht anders konnen, als den anderen potenziell schaden zu wollen32

Der Kriegszustand, welcher bei Hobbes deckungsgleich ist mit dem Naturzustand, wird „[...] ganz unabhangig davon, wie der einzelne ist und was er will - durch miBlingende soziale Reziprozitat generiert [...]“33. Durch die allgegenwartige Abwesenheit von Vertrauen im Naturzustand kann keiner dem anderen trauen, was dazu fuhrt, dass kriegerische Handlungen auf der Tagesordnung stehen.

Auf dieser Buhne, die der Naturzustand etabliert, finden wir demnach keine gottliche Motivation jeglicher Art, sei sie Furcht vor dem himmlischen Urteil oder Nachstenliebe der theologischen Uberzeugung wegen, noch ausschlieBlich intrinsisch boshafte Menschen, sondern lediglich Individuen, die um ihren eigenen Fortbestand bemuht sind. Naturlich mochte ich an dieser Stelle nicht kategorisch ausschlieBen,dass es sehr wohl Menschen geben mag, die Gefallen am Leid anderer finden undihnenaus diesem Grunde Schaden zufugen, dennoch war dies meiner Meinung nach nicht die Absicht,die Hobbes hatte, wenn es um die Schilderung seines Menschenbildes geht. Viel eher ging es ihm darum, den Menschen als ein mit Affekten ausgestattetes Wesen darzustellen, welches zu verzweifelten MaBnahmen greift, wenn es darum geht, das eigene Wohl sicherzustellen. Die Unterscheidung zwischen „guten“ und „bosen“ Menschen ist jedoch im Naturzustand nicht auszumachen, was Hobbes in De Cive bereits sagt:

[...] wenn es auch weniger bose als gute Menschen gabe, so kann man doch die Guten von den Bosen nicht unterscheiden, und deshalb mussen auch die Guten und Bescheidenen fortwahrend Mibtrauen hegen, sich vorsehen, anderen zuvorkommen, sie unterjochen und auf alle Weise sich verteidigen34

Auch Konig interpretiert Hobbes nicht so, dass die Menschen Attribute verliehen bekommen, sondern lediglich, dass sie ihrer Anstrengung der Selbsterhaltung nachgehen: „Ob der Mensch von Natur aus gut [.] oder bose sei, solche Fragen haben fur Hobbes keinerlei wissenschaftliche Bedeutung. Fur ihn sind die Begriffe des Guten und Bosen relativ zur Person, Ort und Zeit, ein Gut schlechthin gibt es fur ihn nicht“35. Die oftmals zitierte Aussage „Homo homini lupus“, in der der Hobbessche Mensch als intrinsisch boses Raubtier dargestellt wird, wird demnach in den meisten Fallen falsch verwendet. Kersting erklart dieses Zitat Hobbes‘ wie folgt: „[.] hier ist nicht die Rede von einer irrational-wolfischen Triebnatur, von obsessiv- damonischer Machtgier, sondern von den Vorbeugungsstrategien der strategischen Vernunft, von dem gewaltbereiten offensiven Misstrauen.36

Dieser Mensch ist sich durchaus seiner misslichen Lage und des taglichen Leides bewusst, weshalb es ultimativ zum gesellschaftlichen Vertragsschluss kommen wird. Wie dieser sich gestaltet, mochte ich spater beleuchten. Vorerst ist es wichtig zu verstehen, dass der Mensch hier kein paradiesisches Dasein im vorstaatlichen Naturzustand geniebt, sondern unter diesem leidet und anderen Leid zufugt, weil er keine andere Wahl hat.

2.2. Das Lockesche Menschenbild

Da Locke, im Gegensatz zu Hobbes, bedeutend weniger Aufwand in die Darstellung der menschlichen Natur ansich investiert, mochte ich die Beschreibung des Menschen in Verbindung mit dem Lockeschen Rechts- und Gesetzesbegriffes im spateren Teil dieser Arbeit darstellen. Um einen Vergleich zu ermoglichen ist es deshalb wichtig, zuerst den Rechtsbegriff beiHobbes abzubilden.

3. Der Begriff des Rechts 3.1 Der Begriff des Rechts bei Hobbes

Von Rechten im Naturzustand zu sprechen scheint nach der Schilderung des Menschen und dessen Handeln kontraintuitiv, wurde doch bereits aufgezeigt, dass es vollkommen im Ermessen des Einzelnen liegt, einem anderen zu schaden, oder diesem gar das Leben zu nehmen. Jedoch herrscht im Hobbesschen Naturzustand dennoch das Gesetz der Natur, welches jedem ein gewisses Recht, namlich das naturliche Recht, verleiht.

Ungeachtet der Tatsache, dass die Menschen sich im vorstaatlichen Naturzustand eher wie instinkt- und triebgesteuerte Tiere verhalten, verkennt Hobbes nicht, dass wir Einsicht in die Vernunft besitzen. Es ist eben diese Vernunft, die den Einzelnen dazu anleitet, sein Leben an erste Stelle zu setzen und alles zu tun, um dieses zu schutzen und zu erhalten. „Die Basis aller Argumentation ist die Selbsterhaltung des absoluten Individuums.“37 Aus diesem Grund besteht das naturliche Recht darin, die Freiheit zu besitzen, alles zu tun, was die Erhaltung der eigenen Natur gewahrleistet. Zwei Aspekte sind hier besonders zu beachten, namlich einerseits der Begriff der Freiheit, und andererseits der MaBstab und die Tragweite dieser Handlungen. Hobbes wahlt hier bewusst den Begriff der Freiheit, da dieser die „[...] Abwesenheit auBerer Hindernisse.“38 impliziert. Diese Hindernisse konnen in einer geordneten, staatlichen Gemeinschaft sowohl juridischer als auch moralischer Natur sein. So genieBt ein Burger eines Staates keine Freiheit, sanktionslos die eigenen Interessen zu verwirklichen, sollten diese darin liegen, einen anderen nach eigenem, subjektivem MaBstab fur totungswurdig zu erachten und diesem das Leben zu nehmen. Auch sind geringere Ubel, wie zum Beispiel der Bruch eines Versprechens um eigene Interessen zu fordern in einer stabilen Gesellschaft, welche sich uber den Naturzustand hinaus entwickelt hat, mit einer Sanktion verbunden. Im Naturzustand hingegen

[...]


1 Thomas Hobbes: Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und burgerlichen Staates Teil I und II. Ubersetzt von Walter Euchner. Hrsg. v. Fetscher, Iring. Frankfurt am Main 2018.

2 John Locke: Zweite Abhandlung uber die Regierung. Ubersetzt von Hans Jorn Hoffmann. Frankfurt am Main 2018.

3 Hobbes 2018 [1651], S. 120.

4 Ebd.

5 Ebd.

6 Ebd.

7 Hobbes 2018 [1651], S. 120.

8 Ebd., S. 121.

9 Kunzmann, Peter & Franz-Peter Burkard: dtv-Atlas Philosophie. Munchen 1998, S. 117.

10 Schroder, Peter: Hobbes. Stuttgart 2012, S. 18.

11 Vgl. Hobbes 2018 [1651], S. 122.

12 Vgl Hobbes 2018 [1651], S. 121.

13 Ebd., S. 121.

14 Hobbes 2018 [1651], S. 122.

15 Ebd., S. 121.

16 Vgl. ebd.

17 Ebd., S. 123.

18 Ebd.

19 Schroder 2012, S. 16.

20 Ebd.

21 Maier, Hans: Hobbes. In: Klassiker Des Politischen Denkens. Hrsg. v. Hans Maier, Heinz Rausch und Horst Denzer; Bd. 1, Von Plato Bis Hobbes. Munchen 1979, S. 363.

22 Ebd.

23 Vgl. ebd.

24 Maier 1979, S. 363f.

25 Ebd., S. 358.

26 Maier 1979, S. 358.

27 Ebd., S. 359.

28 Ebd., S. 360. (Hervorhebung im Original)

29 Ebd.

30 Ebd., S. 362.

31 Ebd.

32 Schroder 2012, S. 17. (Hervorhebung im Original)

33 Nonnenmacher, Gunther: Die Ordnung der Gesellschaft. Mangel und Herrschaft in der politischen Philosophie der Neuzeit: Hobbes, Locke, Adam Smith, Rousseau. Weinheim 1989. S. 18.

34 Nonnenmacher 1989, S. 18.

35 Konig, Siegfried: Zur Begrundung der Menschenrechte: Hobbes - Locke - Kant (Alber-Reihe, Praktische Philosophie. Hrsg. v. Gunther Bien, Karl-Heinz Nusser und Annemarie Pieper; Bd. 48). Freiburg, Munchen 1994. S. 91.

36 Kersting, Wolfgang: Die Politische Philosophie Des Gesellschaftsvertrags. Darmstadt 1994. S. 67.

37 Konig 1994, S. 95.

38 Hobbes 2018 [1651], S. 126.

Ende der Leseprobe aus 48 Seiten

Details

Titel
Der Naturzustand bei Hobbes und Locke
Hochschule
Universität Mannheim
Note
1,0
Autor
Jahr
2019
Seiten
48
Katalognummer
V541068
ISBN (eBook)
9783346168795
ISBN (Buch)
9783346168801
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Wissenschaftliche Arbeit im Umfang des Staatsexamens Lehramt
Schlagworte
Thomas Hobbes John Locke Naturzustand Eigentum natürliches Recht
Arbeit zitieren
Tolga Konmus (Autor:in), 2019, Der Naturzustand bei Hobbes und Locke, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/541068

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