Einfluß der Kultur auf die Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlußes. Zur Entwicklung der Rechnungslegung in der VR China


Diplomarbeit, 2000

160 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Gliederung

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Erläuterungen

Danksagung

Vorwort

1 Einleitung

2 Vorgehensweise

3 Die Volksrepublik China
3.1 Allgemeine Daten
3.2 Die kulturelle Entwicklung der VR China
3.3 Das politische System der VR China
3.4 Die Wirtschaftspolitik der VR China
3.5 Binnenwirtschaftliche Entwicklung
3.6 Außenwirtschaftliche Entwicklung

4 Gesetzliche Regelungen für den Wirtschaftsstandort VR China
4.1 Die VR China als Operationsgebiet für ausländische Investoren
4.2 Steuerliche Regelungen in der VR China - Steuerverwaltung
4.3 Zollbestimmungen
4.2 Das Rechnungslegungsgesetz der VR China
4.3 Rechnungslegungsvorschriften der VR China für Unternehmen mit ausländischen Kapital
4.4 Rechnungslegungsstandards für Unternehmen
4.5 Industriekontenrahmen und Buchhaltungsberichte von Industrieunterneh- men mit ausländischem Kapital
4.6 Finanzverwaltungsregeln
4.7 Das Unternehmensgesetz der VR China

5 Rechnungslegung in der VR China
5.1 Regelungen zur Rechnungslegung der VR China für Unternehmen mit aus-ländischem Kapital
5.2 Bilanzierungsperiode/Rechnungsjahr
5.3 Aufbewahrungsfristen
5.4 Gliederung der chinesischen Bilanz
5.5 Zulässige Transaktionen
5.6 Abschreibungen
5.7 Einnahmen & Ausgaben
5.8 Kosten & Ausgaben
5.9 Aufwand
5.10 Investitionsaufwendungen versus Aufwendungen zum Erreichen der Umsatzerlöse
5.11 Transaktionen in Fremdwährungen/Devisentransaktionen
5.12 Umsatz, Gewinn und Gewinnverwendung
5.13 Bücher und Dokumente der Rechnungslegung
5.14 Bilanz und Bilanzbericht
5.15 Rechnungsprüfung

6 Das Praxisunternehmen
6.1 Einordnung der Unternehmensstruktur in das chinesische Rechtssystem
6.2 IKEA in der VR China
6.3 Rechnungslegung bei IKEA China
6.4 Bilanzierung auf der Grundlage der Accounting Standards for Foreign Investment Enterprises
6.5 Bilanzierung auf der Grundlage des Financial Manual

7 Rechnungslegungssysteme im Vergleich (Jahresabschlu ß analyse)
7.1 Bestandteile des Jahresabschlusses auf der Basis verschiedener Rechnungslegungssysteme
7.2 Vergleich einzelner Bilanzpositionen nach unterschiedlichen Rechnungslegungsgesichtspunkten

8 Der kulturelle Einfluss auf die Rechnungslegung in der VR China
8.1 Allgemeine Herleitung und Betrachtungsansätze
8.2 Fünftausend Jahre chinesische Geschichte
8.3 China auf dem Weg zur sozialistischen Großmacht
8.4 China nach dem Tode Maos
8.5 China heute
8.6 Die Rechnungslegung in der VR China und ihr Entwicklungsprozess

9 Zusammenfassung

10 Fazit

11 Adressen

12 Literatur
12.1 Quellen im Internet
12.2 Literaturquellen

13 Anhang

Anlage 1: Formblatt - Bilanz der chinesischen Rechnungslegung

Anlage 2: Formblatt - Gewinn- & Verlustrechnung der chinesischen Rechnungslegung

Anlage 3: Formblatt - Bericht über die Veränderungen der finanziellen Position der chinesischen Rechnungslegung

Anlage 4: Formblatt - Cash Flow der chinesischen Rechnungslegung

Anlage 5: Bilanz der Foreign Investment Enterprises - Aktiva

Anlage 6: Bilanz der Foreign Investment Enterprises - Passiva

Anlage 7: Gewinn- & Verlustrechnung der Foreign Investment Enterprises

Anlage 8: Bilanz gemäß deutschem HGB

Anlage 9: Gewinn- & Verlustrechnung gemäß deutschem HGB

Anlage 10: Bilanz gemäß US-GAAP - Aktiva

Anlage 11: Bilanz gemäß US-GAAP - Passiva

Anlage 12: Gewinn- & Verlustrechnung gemäß US-GAAP

Anlage 14: Gewinn- & Verlustrechnung gemäß IAS

Anlage 16: Das chinesische Staatssystem

Anlage 17: Übersicht der chinesischen Dynastien

Anlage 15: CHINESE COMPANY LAW

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Aufbau des Company Law of the People's Republic of China

Abbildung 2 Grundschema für die Gliederung der Bilanz

Abbildung 3 Abschreibung des Anlagevermögens

Abbildung 4 Arten von Berichten der Chinesischen Rechnungslegung

Abbildung 5 Gliederung der chinesischen Bilanz im Allgemeinen

Abbildung 6 Gewinn- & Verlustrechnung

Abbildung 7 Abschreibungsfristen IKEA Financial Manual

Abbildung 8 Vergleich der Jahresabschlussbestandteile auf der Basis der unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards

Abbildung 9 Ausarbeitung Prof.Dr.K. Göllert - IBU Institut Betriebswirtschaft & Unternehmensgründung (Grundmodell HGB-IAS-US-GAAP)

Abbildung 10 Rechnungslegung in der VR China - Grundschema der Bilanz gemäß Formblatt des MOF

Abbildung 11 Rechnungslegung in der VR China - Gewinn- & Verlustrechnung gemäß Formblatt des MOF

Abbildung 12 Rechnungslegung in der VR China - Berichtüber die Veränderungen der finanziellen Situation gemäß Formblatt des MOF

Abbildung 13 Rechnungslegung in der VR China - Cash Flow gemäß Formblatt des MOF

Abbildung 14 Rechnungslegung in der VR China - Cash Flow

Abbildung 15 Bilanz der Foreign Investment Enterprises - Aktiva

Abbildung 16 Bilanz der Foreign Investment Enterprises - Passiva

Abbildung 17 Gewinn- & Verlustrechnung der Foreign Investment Enterprises

Abbildung 18 Aufbau der Bilanz nach § 266 HGB

Abbildung 19 Aufbau der Gewinn- & Verlustrechnung nach § 266 HGB

Abbildung 20 Bilanz gemäß US-GAAP - Aktiva

Abbildung 21 Bilanz gemäß US-GAAP - Passiva

Abbildung 22 Gewinn- & Verlustrechnung gemäß US-GAAP

Abbildung 23 Bilanz gemäß IAS

Abbildung 24 Gewinn- & Verlustrechnung gemäß IAS

Abbildung 25 Die Organisation des chinesischen Staatsapparates imüberblick

Abbildung 26 übersicht der chinesischen Dynastien

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Erläuterungen

Beschäftigt man sich mit der chinesischen Geschichte, kommt es oftmals zu Überschneidungen bzw. zu voneinander abweichenden Darstellungen. Um eventuelle Mißverständnisse in Bezug auf das Studium weiterführender Literatur zu vermeiden bzw. im vornherein richtig zu stellen, geht dieser Abschnitt auf bestimmte Aussagen und Schreibweisen der folgenden Abschnitte ein.

Namensgebung & Schreibweise

Die in diesem Text Verwendung findenden Namen chinesischer Gelehrter, Kaiser und Staatsmänner weichen beim Studium verschiedener Literaturquellen voneinander ab. Im Rahmen dieser Arbeit habe ich mich dafür entschieden, für alle Namen bis zur Kulturrevolution die klassische Schreibweise zu wählen und für alle Namen nach der Kulturrevolution die chinesische Umschrift auf der Grundlage von Pinyin.

Zeiten

Als Basis meiner Beweisführung und Darstellungen wählte ich die von einem Großteil der verwendeten Literaturquellen favorisierten 5000 Jahre chinesischer Geschichtsschreibung.

Für den Zeitpunkt der Wende in der Entwicklung des chinesischen Staates und der Umgestaltung der Wirtschaftsordnung bestehen in der weiterführenden Literatur ebenfalls abweichende Angaben. Einige Quellen favorisieren dabei bereits das Jahr 1978 als Beginn der Wende, andere Quellen sehen den Wendepunkt erst im Jahr 1979. Im Rahmen dieser Arbeit entschied ich mich, das Jahr 1979 zu Grunde zu legen.

Danksagung

Auf diesem Weg möchte ich mich bei all den Personen und Institutionen bedanken, die mich selbstlos bei der Datenrecherche, der vorbereitenden Arbeit und der Erstellung der Diplomarbeit unterstützt haben. Ohne die fachlichen Hinweise auf die betreffenden Gesetze und Regelungen, die Herstellung von Kontakten oder den Zuspruch in den nahezu ausweglosen Situationen während der Datenrecherche, wäre diese Arbeit nie fertiggestellt worden.

Mein besonderer Dank gilt dabei dem Deutschen Akademischen Austausch Dienst (DAAD) und dem IKEA Beijing Service Office Co. Ltd., die mir den Aufenthalt in der VR China und damit die direkte Datenrecherche und das Sammeln persönlicher Erfahrungen ermöglichten. Ohne die finanzielle Unterstützung des DAAD wäre mir ein dreimonatiger Chinaaufenthalt nicht möglich gewesen.

Des weiteren fand ich Unterstützung in Form von Hinweisen und der Bereitstellung von Material bzw. die Möglichkeit der Recherche bestehender Material- und Datenbestände von:

BEITEN BURKHART MITTL & WEGENER (Dr. Björn Etgen) Rechtsanwälte (German Attorneys-At-Law)

OSTASIATISCHER VEREIN (Regional Manager - Thomas Sturm)

BERLINER BANK - Abteilung Asien (Kurt Görger)

SEMINAR FÜR INTERKULTURELLE KOMMUNIKATION & INTERNATIONALES MANAGEMENT (Dr. Birgit Zinius)

Vorwort

Asien ist ein Kontinent, der noch heute eine mystische Ausstrahlung auf viele Menschen ausübt. Beinahe alle asiatischen Staaten können auf eine lange Geschichte und kulturelle Entwicklung zurückschauen, die noch heute in vielen Lebensbereichen zu spüren ist. Dabei dehnten sich die Kulturen und Religionen auf diverse Gebiete des Kontinents aus, wurden wieder zurückgedrängt, gingen unter, konnten sich etablieren oder verschmolzen mit den schon etablierten Kulturen oder Religionen. All diese Gegebenheiten machen die Faszination dieses Kontinents aus.

Bereits mit meiner Entscheidung, die Grundzüge der chinesischen Sprache zu erlernen, war der Grundstein für eine tiefere Beschäftigung mit der Geschichte und Kultur Chinas gelegt. Mit dem Sprachaufenthalt in der VR China verstärkte sich mein Wunsch mich in einer Arbeit intensiver mit der Gesellschaft, der Kultur und der Wirtschaft auseinanderzusetzen. Im Rahmen der Suche eines passenden Diplomthemas bekam ich die Möglichkeit, für das Service Office des weltweit operierenden Möbeleinzelhändlers IKEA zu arbeiten. Dort sollte ich mich mit der Vorbereitung des Jahresabschlusses, speziell der Organisation, und Durchführung sowie Auswertung der Bestandsaufnahmen beschäftigen. Aufbauend auf diesen Aufenthalt und dem zu bearbeitenden Projekt entstand das Thema meiner Diplomarbeit „Einfluß der Kulturen auf die Erstellung des Jahresabschlusses am Beispiel der VR China“.

1 Einleitung

Die VR China stellt mit über 1,242 Mrd. Menschen1 (Stand Ende 1998) einen der größten potentiellen Konsumenten der Welt dar. Zudem befindet sich das Konsumverhalten der chinesischen Bevölkerung nach Jahren der begrenzten Konsummöglichkeiten noch in den Kinderschuhen, so dass ein Investment eines ausländischen Investors auf den ersten Blick sehr erfolgversprechend erscheint. Trotz dieser für bereits investierende und zukünftige Investoren erfolgsversprechenden Aussichten bleibt jedoch immer zu bedenken, dass man sich in einem völlig anderen Kulturkreis bewegen wird.

Das Konsumverhalten der chinesischen Bevölkerung beginnt sich gerade erst zu entwickeln. Die bestehenden Konsummöglichkeiten werden bei einem Großteil der Bevölkerung jedoch noch immer durch geringe Einkommen, bzw. die oftmals noch immer knapp bemessene Wohnfläche des Durchschnittshaushalts, stark eingeschränkt. Für Investoren bleibt weiterhin zu bedenken, dass der Erfolg unter anderem von den örtlichen und gesetzlichen Gegebenheiten abhängt. Die gesetzlichen Gegebenheiten in der VR China befinden sich seit Beginn der Öffnungspolitik Ende der 70er Jahre im ständigen Wandel. Hierzu zählen nicht nur die Änderungen der Wirtschaftsstruktur, vielmehr vor allem auch die Einführung international üblicher Gesellschaftsformen, die Umgestaltung der staatlichen Unternehmen, die Notierung umstrukturierter staatlicher Unternehmen an internationalen Börsen und der Versuch der Angleichung der bestehenden gesetzlichen Regelungen an die international gültigen Standards.

Ein weiterer Faktor den ein Investor berücksichtigen sollte, ist die Mentalität der zukünftigen Mitarbeiter. Betrachtet man in diesem Zusammenhang den chinesischen Wirtschaftsraum, so spielen zwei Faktoren eine wesentliche Rolle. Zum einen ist die chinesische Mentalität geprägt von ca. 5.000 Jahren Geschichte und kultureller Entwicklung, die im Denken vieler Chinesen tief verwurzelt sind. Zum anderen ist das Denken und Handeln eines Großteils der chinesischen Bevölkerung geprägt durch die Entwicklungen zwischen 1949 und Ende der 80er Jahre. Somit spielt die Mentalität und die darauf aufbauende Motivation der Mitarbeiter eine wesentliche Rolle für den Erfolg eines Unternehmens in der VR China.

Die nachfolgenden Ausarbeitungen sollen einen Einblick in die chinesische Kultur vermitteln und den kulturellen Einfluß auf die Entwicklung der Rechnungslegung der VR China herausstellen.

2 Vorgehensweise

In den nachfolgenden Ausführungen möchte ich mich mit dem Einfluß der chinesischen Kultur und Geschichte auf die Entwicklung der Wirtschaft, insbesondere auf die Entwicklung der Rechnungslegung und die Erstellung des Jahresabschlusses auseinandersetzen.

Um eine fundierte Grundlage und einen themenbezogenen Einstieg für diese Arbeit zu schaffen gehe ich im ersten Abschnitt dieser Arbeit zuerst auf die chinesische Geschichte im Allgemeinen ein.

In einem zweiten Schritt möchte ich einen Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung sowie die Entwicklungstendenzen in der VR China der letzten Jahre geben.

Um dem Leser einen Eindruck über die Komplexität der chinesichen Gesetzgebung und gesetzlichen Regelungen in bezug auf das tägliche Wirtschaftsleben zu geben, wird sich der zweite Abschnitt dieser Arbeit mit diesem Thema beschäftigen. Dabei werde ich in einem ersten Schritt die in der VR China zulässigen Unternehmensformen betrachten und in einem zweiten Schritt auf die steuerlichen Regelungen eingehen. Der letzte Teil dieses Abschnitts soll einen Überblick über die verschiedenen Gesetze und Vorschriften zur Rechnungslegung in der VR China vermitteln.

Im dritten Abschnitt dieser Ausarbeitungen möchte ich dann detailliert auf die Rechnungslegung von Unternehmen mit ausländischem Kapital eingehen. Dabei sollen die verschiedenen Bewertungsmethoden und Bewertungsansätze sowie die Handhabung gesetzlicher Regelungen und Vorschriften dargestellt und erläutert werden. Um das Thema dieser Arbeit so praxisbezogen wie möglich zu bearbeiten wählte ich ein Unternehmen aus der Praxis am Standort Beijing. Die in diesem Unternehmen gesammelten Erkenntnisse und Erfahrungen bilden die Grundlage der praxisbezogenen Darstellung der Rechnungslegung von Unternehmen mit ausländischem Kapital in der VR China im vierten Teil. Die in diesem Unternehmen gesammelten Erfahrungen aus dem täglichen Unternehmensgeschehen tragen zudem wesentlich zu den Ausarbeitungen im sechsten Abschnitt dieser Arbeit bei, der sich mit den kulturellen Einflüssen auf das Wirtschaftsleben und die Erstellung des Jahresabschlußes beschäftigt.

Der fünfte Abschnitt vergleicht die Rechnungslegung nach HGB, US-GAAP, IAS und die Rechnungslegung der VR China.

Der letzte Teil dieser Arbeit soll nochmals die grundlegenden kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklungstendenzen sowie deren Einfluss auf die Rechnungslegung, wie sie zum heutigen Zeitpunkt angewandt wird, herausstellen.

3 Die Volksrepublik China

3.1 Allgemeine Daten

Die Volksrepublik China erstreckt sich über eine Fläche von 9,6 Mio. km². Von dieser gewaltigen Fläche werden 1,0 Mio. km² als landwirtschaftliche Fläche, insbesondere für den Ackerbau, genutzt.

Mit einer Bevölkerung von 1,242 Mrd. Menschen2 zählt die VR China zu einer der größten Nationen der Welt. Die sich daraus ergebende Bevölkerungsdichte läge danach bei 125 Menschen je km². Hierzu ist jedoch anzumerken, dass es in der VR China seit dem wirtschaftlichen Aufschwung Anfang der 80er Jahre und dem damit verbundenen stetig steigenden Wohlstandsgefälle eine starke Abwanderungsbewegung vom Land in die großen Wirtschaftszentren des Landes gibt.

Das Wirtschaftswachstum der VR China lag 1998 bei 8,2% (1997 - 8,8%)3. Die veröffentlichte Arbeitslosenquote lag im Juni 1998 bei 5% (Juni 1997 - 3,1%)4, die tatsächliche Arbeitslosenquote dürfte jedoch höher ausfallen. Die Devisenreserven der VR China stiegen von 120,9 Mrd. US$ (Juni 1997) auf 140,9 Mrd. US$ (Juni 1998)5. Zu den größten Religionen der Volksrepublik China zählen der Buddhismus, der Daoismus und der Konfuzianismus.

3.2 Die kulturelle Entwicklung der VR China

In diesem Kapitel meiner Diplomarbeit möchte ich einen kurzen Überblick über die kulturelle Entwicklung Chinas bis hin zur Gründung der VR China im Jahre 1949 geben. Leider kann ich dabei nur flüchtig auf die einzelnen Etappen und Entwicklungstendenzen eingehen.

Die chinesische Geschichte wird über den Zeitraum ihrer vier- bis fünftausendjährigen quellenmäßig belegbaren Geschichtsschreibung von Spannungsverhältnissen durchzogen, die das Denken und das Handeln der Chinesen maßgeblich beeinflussten und noch immer beeinflussen. Die angesprochenen Spannungsverhältnisse lassen sich in wesentliche Problempunkte gliedern. Diese erstrecken sich über Einheit und Teilung des chinesischen Kulturraums und das Verhältnis zwischen Bewahrung und Erneuerung, bis hin zum Verhältnis Chinas zur Außenwelt, die autokratische Herrschaft und die Spannungen zwischen der Zentrale und den Regionen.

Betrachtet man die chinesische Geschichtsschreibung, so ist die Vorstellung von China als Einheitsstaat vorherrschend. Einheit versprach Stärke, Macht, Stabilität und Frieden. Trotz dieser vorherrschenden Vorstellung war China keinesfalls immer geeint. Die Geschichte Chinas ist geprägt von wachsenden und zerfallenden Dynastien und damit auch gekennzeichnet durch Perioden der Teilung. Die Perioden in denen China geeint war, waren gekennzeichnet durch eine ausgeprägte kulturelle Entwicklung und den starken Einfluss und Zentralgewalt der betreffenden Herrscher.

Die Shang Dynastie6 zählt zu einer der ersten schriftlich niedergelegten und belegbaren Dynastien in der chinesischen Geschichtsschreibung. Sie umfasste die Gebiete der heutigen Provinzen Shanxi, Hebei und Henan. Sie war gekennzeichnet durch eine hierarchische geordnete Stammesgesellschaft. Diese Dynastie konnte sich über fast 500 Jahre bis zur Eroberung durch die Zhou halten. Unter der Zhou Dynastie7 ereichte das Chinesische Reich eine Ausdehnung bis nach Shangdon im Osten und bis zum Jangtse im Süden. Die Zhou wurden durch einen König regiert, der das Gebiet in Lehen aufteilte und an seine Getreuen und Verwandten verteilte. Jedoch verlor der König ab 800 vor Christi immer mehr Macht an die Lehenherrscher. Aus den folgenden Machtkämpfen der einzelnen Lehnsherren untereinander gingen die Qin als Sieger hervor und formten durch die Reichseinigung 221 vor Christi den ersten Einheitsstaat. Dieser Staat umfasste zunächst nur ein begrenztes Gebiet am Mittel- und Unterlauf des gelben Flusses8. Er dehnte sich jedoch schnell aus, indem er verschiedene angrenzende Lokalkulturen in sich aufnahm. Die Qin begründeten das Kaisertum, welches fast 2200 Jahre Bestand haben sollte. Die Qin Dynastie9 war gekennzeichnet durch ihre autokratische Kaiserherrschaft und die Zentralgewalt des Kaisers. Da der Kaiser es aber nicht vermochte, seine Macht zu festigen fiel die Herrschaft nach seinem Tode an die Han Dynastie10. Diese behielt die Idee von Einheitsstaat und Zentralgewalt bei. Unter der Qin und der darauffolgenden Han Dynastie erlebte das Reich eine starke Ausweitung. Bereits unter der Qin Dynastie stieß man bis zum heutigen Guangzhou vor. Im 2.Jahrhundert vor Christi wurden Guangxi und Guangdong feste Bestandteile des Reiches. Das Han Reich erreichte zu seinem Höhepunkt eine Ausweitung bis nach Nordkorea, Nordvietnam, Innere Mongolei und Innerasien. Die Ausbeutung der Bevölkerung durch hohe Abgaben und Zwangsarbeit, Korruption, Intrigen und Misswirtschaft führten im 2.Jahrhundert nach Christi zum Zerfall des Han Reiches in mehrere Einzelstaaten. Trotz vieler Versuche der Wiedervereinigung blieb das chinesische Reich über 360 Jahre geteilt. Unter der Sui Dynastie11 konnte das Land durch Rückeroberungen im Norden und im Süden wieder geeint werden. Unter der auf die Sui Dynastie folgenden Tang Dynastie12 erreichte das chinesische Reich seine größte Ausdehnung. Die Tang eroberten die Gebiete bis zum Tibet und Pamir im Westen, Nordvietnam im Süden und Korea im Osten. Danach folgte wieder eine Zeit des Zerfalls, und das Reich zerfiel in fünf sich bekriegende Dynastien. Unter der Song Dynastie13 konnte das Reich dann erneut geeint werden. Diese Reichseinheit konnte über die Yuan14, Ming15 und Qing Dynastie16 bis zum Sturz des Kaisers 1911 beibehalten werden. Nach dem Sturz des Kaisers im Jahre 1911 fielen viele der chinesischen Provinzen unter der Führung der an Macht gewinnenden Militärmachthaber von der Zentralregierung ab. Erst in den Jahren 1926 bis 1928 konnte China unter General Chiang Kaishek wieder geeint werden. Jedoch führten viele der Provinzen weiterhin ihr Eigendasein. Das betraf vor allem die Stützpunkte der Kommunisten in Jiangxi und Yan’an und das sich für selbständig erklärte Protektorat Tibet17.

Erst mit Sieg der Kommunisten 1949 und Gründung der VR China konnten die einzelnen Provinzen wieder zu einem Einheitsstaat gefestigt werden. Über die gesamte Geschichtsschreibung hinweg war China immer ein Vielvölkerstaat mit unterschiedlichen Sprachen, Religionen und territorialen Ausdehnungen. Ausschlaggebend war die allgemeine kulturelle Entwicklung, durch die China sich von seinen Nachbarn abhob und damit einen eigenen Kulturraum gründete. Dieser war nicht nur gekennzeichnet durch kulturelle, sondern vielmehr auch durch technische, militärische, wirtschaftliche und organisatorische Überlegenheit. Diese auf der kulturellen Entwicklung und den gewachsenen Strukturen basierende Überlegenheit führte dazu, dass die Chinesen ihrerseits ein Überlegenheitsgefühl ihrer Umwelt gegenüber entwickelten, das auch als Kulturalismus18 bezeichnet wird. Die Reichseinheit ist als fester Bestandteil dieses Gefühls zu verstehen. Traditionell begriff sich China als Zentrum der Welt, als „Reich der Mitte“19. Dieses von den Chinesen an den Tag gelegte Selbstverständnis gründete auf der Überlegenheit gegenüber seinen Nachbarn und der chinesischen Ordnungsvorstellung, wie sie durch den chinesischen Kaiser symbolisiert wurde. Der Kaiser galt als Sohn des Himmels, dem kein anderer Herrscher ebenbürtig war und der über „alles unter dem Himmel“20 herrschte. Die angrenzenden Kulturen wurden von den Chinesen als Barbaren bezeichnet, jedoch je nach ihrer kulturellen Entwicklung auf verschiedene Stufen eingestuft. Durch die chinesische Mauer versuchte sich das Chinesische Reich gegen die Barbaren abzugrenzen und das Reich zu schützen. Einige Fremddynastien21 die in das Land einfielen, übernahmen die chinesische Lebensweise und Kultur und verloren dadurch einen Großteil ihre eigenen Identität. Sie wurden aber dadurch in die chinesische Gesellschaft integriert und nicht mehr als fremd angesehen. Auch drangen durch den Handel immer neue Kultureinflüsse nach China. Der Buddhismus kam erst im 1.Jahrhundert nach Christi aus Indien nach China und ging über die Jahrhunderte eine so enge Verbindung mit dem chinesischen Denken ein, dass er bald nicht mehr als fremd empfunden wurde.

Wie die vorhergehenden Abschnitte zeigten, ist die Geschichte Chinas geprägt von Einheitsstaaten und deren Zerfall. Doch mit jeder Einigung expandierte China und nahm neue Gebiete in das bestehende Gebiet auf.

Diese riesigen Gebiete mit den verschiedensten Nationalitäten waren nur durch eine starke Hand, Zentralgewalt und einem hohen Grad an Einflussnahme regierbar. Verlor ein Herrscher diesen Einfluss oder begann er die Gebiete an seine Gefolgsleute zu verteilen, so dauerte es nicht lange und der Einheitsstaat zerfiel in viele kleine Staaten. Erst ein nach Macht strebender Herrscher hatte dann wieder die Möglichkeit, durch Härte und Konsequenz einen Einheitsstaat zu formen.

Nach dem Sturz des Kaisers und dem Zerfall des chinesischen Gebietes in einzelne Provinzen, konnte diese Art der Einflussnahme erst wieder mit der Einigung der chinesischen Gebiete im Zuge der Gründung der VR China erreicht werden. Durch die Einigung des Gebietes konnte erstmals auch die Kontrolle der verschiedenen Provinzen sichergestellt werden. Jedoch liegt es auch in der menschlichen Natur, einen einmal erlangten Einfluß nicht ohne weiteres aufzugeben. So ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass eine Wende im Handeln und Denken erst nach dem Tode Mao’s realisierbar war. Schon in den 70er Jahren zeichnete sich ab, dass die allgegenwärtige Einflussnahme und Kontrolle nicht zu 100% realisierbar war und durch Vorgaben und Auflagen, Abstriche in der ökonomischen Entwicklung und dem Wirtschaftswachstum der VR China mit sich brachte. Zum anderen konnte sich die VR China nicht weiter dem Wachstum und der Entwicklung der westlichen Industriestaaten und der sich entwickelnden Globalisierung entziehen.

3.3 Das politische System der VR China

Die VR China wurde am 01. Oktober 1949 durch die Kommunistische Partei Chinas ins Leben gerufen. Das Staats- und Regierungssystem ist geprägt vom Einparteiensystem und den personellen Verflechtungen von Partei und Staat. Die Organisationsstrukturen entsprachen den Strukturen der ehemaligen Sowjetunion (siehe Anhang).

Durch die Wahl Zhu Rongjis zum Ministerpräsidenten im März 1998 wurde der Weg für eine durchgreifende Reform des Staatsapparates der VR China geebnet. Einer der ersten Schritte war die Verringerung der 41 Staatsministerien und Kommissionen auf nun 29 und die Bündelung der Kernbereiche Wissenschaft, Technologie & Rüstung, Informationswesen, Arbeit & Soziales, Landwirtschaft & Bodenschätze in vier große Ministerien. Die Ministerien für Kohle, Energie, Maschinenbau, Metallurgie, Binnenwirtschaft & Chemische Industrie sowie die Wirtschaftsräte (National Councils) für die Leicht- & Textilindustrie wurden aufgelöst und unter der Staatskommission für Handel und Wirtschaft zusammengefasst. Hauptsächliches Ziel der Kommission ist der Abbau der engen Verflechtungen zwischen Staat und Wirtschaft.

3.4 Die Wirtschaftspolitik der VR China

Ideologische Auseinandersetzungen über das Tempo und die Richtung der chinesischen Wirtschaftsreformen innerhalb der KPCh erschwerten bis Anfang der neunziger Jahre klare Reformzielfestlegungen. Hinzu kamen die politisch-bürokratische Widerstände. Unter den zugrunde liegenden Umständen kam es zu einer zweigleisigen Entwicklung in der Reformpolitik, d.h. Beibehaltung und Entwicklung der bestehenden Planwirtschaft sowie Tolerierung und Entwicklung marktwirtschaftlicher Strukturen.

Diese Entwicklung gestattete neben der bestehenden Planung und den staatseigenen Betrieben den Aufbau eines marktorientierten nichtstaatlichen Sektors.(Siehe 3.8 Binnenwirtschaftliche Entwicklung & 3.9 Außenwirtschaftliche Entwicklung). Die Wirtschaftspolitik der VR China sollte zum besseren Verständnis und zur detaillierteren Abgrenzung unter 3 Gesichtspunkten betrachtet werden.

1. Reformpolitik
2. Strukturpolitik
3. Öffnungspolitik

3.4.1 Reformpolitik

Der VR China gelang es in den zurückliegenden Jahren wie keinem anderen Land, die Umwandlung des Wirtschaftssystems mit anhaltendem Wirtschaftswachstum und steigendem Lebensstandard zu verbinden. Dieser Reformprozess war bis zu Umbenennung des bestehenden Systems in „Sozialistische Marktwirtschaft chinesischer Prägung“ im Frühjahr 1993 gekennzeichnet von einem „trial and error“ - Prozeß sektoral und regional abgestufter Reformmaßnahmen22. Diese Maßnahmen zeichneten sich dadurch aus, das in einem ersten Schritt zuerst in der Landwirtschaft die Prinzipien der Eigenverantwortlichkeit und Haftung erprobt wurden. Nachdem sich die Testprojekte erfolgreich bewährt hatten, wurden sie auf die Industrie und das Dienstleistungsgewerbe versuchsweise und örtlich beschränkt ausgedehnt. Bewährten sich diese begrenzt angelegten Projekte, wurden sie landesweit ausgebaut. Zu den wesentlichen Faktoren des beeindruckenden Aufschwungs in der VR China zählen das Aufleben privatwirtschaftlicher Initiativen in ländlichen Kollektivbetrieben und Privatunternehmen sowie der hohe Zustrom ausländischer, insbesondere auch chinesischstämmiger Investoren.

Die mit dem hohen Wachstumstempo verbundenen konjunkturellen Überhitzungser- scheinungen und die mit den Reformen aufbrechenden strukturellen Probleme, veranlassen bis heute den Staat immer wieder zu administrativen Kontroll- & Lenkungsmaßnahmen. Ein Beispiel dafür sind die restriktiven Vorgaben der Zentralbank an die Geschäftsbanken für die Vergabe von Krediten in lokaler Währung sowie die strengere Überwachung der Befugnisse der lokalen Verwaltungen.

Als eine der derzeit vordringlichste reformpolitische Aufgaben ist weiterhin die Umstrukturierung der zum überwiegenden Teil defizitären Staatsbetriebe zu sehen. Dazu gehört neben der Umwandlung der staatlichen Unternehmen in Aktiengesellschaften die Bildung von schlagkräftigen Industriekonzernen, bei der erfolgreiche Industriebetriebe ihre konkursreifen Konkurrenten übernehmen oder kleinere Unternehmen zu schlagkräftigen Gruppen fusionieren. Mit der Unternehmensfrage ist auch der Aufbau eines außerbetrieblichen Sozialversicherungs- systems verbunden. Das Arbeitsgesetz vom 1. Januar 1995 ist als ein maßgeblicher Schritt beim Aufbau eines außerbetrieblichen Sozialversicherungssystems zu sehen. Dieses Gesetz sieht die Schaffung von betriebsunabhängigen Renten-, Arbeitslosigkeits- , Kranken-, Unfall-, Arbeitsunfähigkeits- und Mutterschaftsversicherungen vor.

Das in der VR China bestehende Bankensystem ist trotz erheblicher Reformanstrengungen - Zentralbankgesetz, Einrichtung politischer Banken und Entpolitisierung der Geschäftsbanken - noch unterentwickelt. Durch die Asienkrise zeigte sich die Anfälligkeit des maroden Bankensystems. Mehr als 25% der zu 70% an verlustschaffende Staatsunternehmen vergebenen Kredite werden nicht bedient oder können nicht mehr bedient werden23. Als Resultat wurde das Kreditquotensystem abgeschafft und die Regierung veranlasste die Rekapitalisierung der Banken mit Hilfe einer Sonderstaatsanleihe in Höhe von 32,5 Mrd. US$24.

3.4.2 Strukturpolitik

Effizienzsteigerung und Modernisierung der industriellen Produktion bilden nach wie vor die beiden Eckpfeiler der chinesischen Industriepolitik. Die Fünfjahrespläne der chinesischen Regierung stellen noch heute das wichtigste Instrument zur Investitionslenkung dar. Der letzte Fünfjahresplan (1996 -2000) stellt die Elektronikindustrie, die Automobilindustrie, den Maschinenbau, das Bauwesen und die Petrochemie ins Zentrum der Modernisierung, der Umstrukturierung und des Ausbaus. Der Aufbau einer funktionierenden Infrastruktur, insbesondere im Bereich der Stromerzeugung, stellt einen weiteren Schwerpunkt dar.

In Zukunft sollen auch ausländische Investitionen in die industriepolitischen Strategien der VR China eingegliedert werden. Laut einer Regelung des Staatsrates für Auslandsinvestitionen werden Projekte ausländischer Investoren entsprechend ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten Produktsparten geprüft und im zweiten Schritt nach folgenden Kriterien eingestuft:

- Gefördert (Encouraged)
- Zugelassen (Restricted A)
- Unerwünscht (Restricted B)
- Verboten (Prohibited)

Seit Dezember 1997 ist an die Einstufung der Projekte ausländischer Investoren auch die Zoll- und Importsteuerbefreiung gekoppelt.

Langfristig wird angestrebt, auch die Binnenregionen stärker zu fördern. Hierbei liegt das Augenmerk vor allem auf Steuer- und Zollpräferenzen für privatwirtschaftliche Investitionen. Weiterhin sollen staatliche Anlageinvestitionen verstärkt in zentral- und westchinesische Projekte geleitet werden.

3.4.3 Öffnungspolitik

Im Bereich der industriellen Produktion kommt den ausländischen Direktinvestitionen eine wesentliche volkswirtschaftliche Bedeutung zu. Nach den hohen Direktinvestitionen in den Jahren 1993 - 1995 wurden die finanziellen Anreize für ausländische Unternehmen abgebaut und denen der lokalen Unternehmen angepasst. Bereits im Jahr 1996 wurde daher die Zollfreistellung für Investitionsgüterimporte von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung aufgehoben. Weiterhin wurde die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf exportierte Waren von vormals 17% auf 9% reduziert. Letztendlich sollen die Steueranreize der Sonderwirtschaftszonen abgebaut und eine landesweite Vereinheitlichung der Steuer- und Zollregelungen erreicht werden. China ist zunehmend bereit, auch Investitionen in zuvor eingeschränkten Bereichen zuzulassen. Dies betrifft unter anderem Bereiche wie den Handel, Bankdienstleistungen, Flughafenbetrieb, Telekommunikation, Tourismus. Für exportorientierte Unternehmen und High Tech Unternehmen gelten weiter die reduzierten Körperschaftssteuersätze.

3.5 Binnenwirtschaftliche Entwicklung

Neben dem bestehenden System der staatlichen Planung und der staatseigenen Unternehmen wurde seit Anfang der achtziger Jahre der Aufbau eines nichtstaatlichen marktorientierten Sektors erlaubt und toleriert. Damit verzichtete die KPCh auf einen sofortigen, alle Bereiche umfassenden, Wandel des Wirtschaftssystems. Sie setzte dafür vielmehr auf schrittweise und kontrollierbare Reformen. Teil dieser Methodik war der parallele Aufbau von Strukturen der Marktwirtschaft neben den bestehenden Strukturen der Planwirtschaft. Dazu gehörte auch die Beibehaltung einer Reihe von Preiskontrollen.

Statt den Weg einer offenen Privatisierung zu wählen, entschied sich die KPCh, private, kollektive und Auslandsunternehmen zuzulassen und senkte bestehende Marktzutrittsbarrieren. Im Bereich der Planwirtschaft erfolgte keine völlige Abschaffung der Planungssysteme, sondern vielmehr eine allmähliche und kontrollierte Verringerung der Planvorgaben.

Die bisherige erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung steht damit für den Erfolg der chinesischen Wirtschaftspolitik. In der VR China blieben, im Gegensatz zu Osteuropa und der ehemaligen Sowjetunion, gesamtwirtschaftliche Einbrüche während des Übergangs von der Planwirtschaft zur Marktwirtschaft aus.

Einen wesentlichen Faktor spielten hierbei unter anderem auch die Auslandschinesen, die es in der gesamten westlichen Welt zu Wohlstand gebracht haben und ihre Landsleute beim Aufbau der neuen Wirtschaftsordnung unterstützten. Zu den entscheidenden Triebkräften für den Wandel der Wirtschaftsordnung zählten die außenwirtschaftlichen Verflechtungen und die vielfältigen Probleme in der Landwirtschaft und in dem den Städten zugeordneten Staatssektor. Ausschlaggebend für die Veränderungen des Wirtschaftssystems waren die Reformen im desolaten und uneffektiven landwirtschaftlichen Sektor Anfang der achtziger Jahre. Die im Laufe der Zeit aufgetretenen Probleme waren so groß, dass die Regierung die Rückkehr zur traditionellen Familienbewirtschaftung unterstützte. Dabei vollzog sich die Auflösung der Volkskommunen wesentlich schneller als im Vorfeld von der Regierung geplant.

Rückläufige Gewinne und sinkende Steuerrückflüsse sowie wachsende Subventionsforderungen der vielen staatseigenen Unternehmen schränkten den wirtschaftspolitischen Handlungsspielraum der Regierung stark ein. Zudem konnten die Unternehmen keine neuen Beschäftigten mehr aufnehmen und wiesen überschüssige

Beschäftigte aus. Vor diesem Hintergrund war die Regierung gezwungen, Märkte und Preismechanismen einzuführen, die bestehenden Unternehmen rechtlich umzustrukturieren bzw. Neugründungen in der Form nichtstaatlicher Unternehmen, als alternative Einkommens- und Beschäftigungsquelle für die Bevölkerung und als Einnahmequelle des Staates zuzulassen.

3.6 Außenwirtschaftliche Entwicklung

Entgegen der Möglichkeit einer radikalen außenwirtschaftlichen Öffnungspolitik, setzte China im Rahmen der außenwirtschaftlichen Entwicklung auf das Konzept einer vorsichtigen Außenwirtschaftsliberalisierung.

Die Liberalisierung des Außenhandels erforderte den Wandel im Bezug auf das staatliche Handelsmonopol und eine Annäherung des inländischen Preisniveaus an die Weltmarktpreise. Diese Entwicklung stellte auch neue Qualitätsanforderungen an die Produktion und an die Beschäftigten und verlangte darüber hinaus neue Technologien. Weiterhin wurde die Absicherung der privaten Wirtschaftsaktivitäten durch Wirtschaftsgesetze und nicht zuletzt eine stabilitätsorientierte Wirtschaftspolitik notwendig. Die Liberalisierung im Bereich des Exports wurde dabei wesentlich schneller vor-angetrieben als die im Bereich des Imports. Dadurch konnte bis Ende der achtziger Jahre der größte Teil der staatseigenen Unternehmen von den Wettbewerbsverschärfungen und den Anpassungszwängen der Weltmarktintegration abgeschottet werden. Dies führte dazu, dass die VR China nicht als Mitglied des GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) bzw. der neugegründeten Welthandelsorganisation aufgenommen wurde. Um jedoch einen schnellstmöglichen Beitritt der Volksrepublik zur internationalen Handelsorganisation sicherzustellen, wurden seit 1995 weitere Liberalisierungsschritte mit Reduzierung der Zölle und dem Abbau von Handelshindernissen für Auslandsunternehmen angestrebt und realisiert. Diese Intensivierung der außenwirtschaftlichen Beziehungen lassen seit Dezember 1999 ein Beitritt zur WTO in greifbare Nähe rücken.

Die VR China ist bereits Mitglied in verschiedenen regionalen Wirtschaftszusammenschlüssen, wie der ESCAP, der APEC oder der ADB.

4 Gesetzliche Regelungen für den Wirtschaftsstandort VR China

4.1 Die VR China als Operationsgebiet für ausländische Investoren

Bis zum heutigen Zeitpunkt gibt es fünf generelle Möglichkeiten für die

Geschäftstätigkeit ausländischer Investoren auf dem Gebiet der VR China.

- Einrichten eines repräsentativen Büros in China25
- Eingehen eines Equity Joint Ventures auf der Basis gleichberechtigter Partner26
- Markteintritt über ein Cooperatives Joint Venture27
- Einrichten eines eigenen Unternehmens ohne chinesische Beteiligungen

a) Reine Tochtergesellschaft28
b) Aktiengesellschaft29
c) Holding-Gesellschaft

Jede der genannten Möglichkeiten bzw. Methoden zum Eintritt in den chinesischen Markt bringt seine Vorteile und Nachteile mit sich. Daher sollte vor einem Engagement auf dem Gebiet der VR China genau abgewogen werden, was sich das betreffende Unternehmen von diesem Engagement verspricht, wie intensiv es seinen eigenen Markteintritt betreiben bzw. vorantreiben möchte und ob es bereit ist, ein Abhängigkeitsverhältnis einzugehen.

4.1.1 Repräsentanzbüro

Die Repräsentanzbüros sollten nicht mit den anderen Formen des Engagements auf dem chinesischen Markt verwechselt werden. Repräsentanzbüros dürfen auf dem Gebiet der VR China keine Geschäftstätigkeit aufnehmen. Ihr Daseinszweck ist das Vermitteln von Kontakten und das Sammeln von Informationen. Da diese Regelungen in der Praxis nicht streng durchgehalten werden konnten, haben die Steuerbehörden Steuervorschriften für weitergehende Aktivitäten auf dem chinesischen Markt erlassen. Auf Grund der Merkmale des Repräsentanzbüros dürfte diese Variante für den ausländischen Investor weniger interessant sein.

4.1.2 Equity Joint Venture

Das Equity Joint Venture zählt seit seiner Einführung als Investitionsform für den chinesischen Markt im Jahre 1979 zu den beliebtesten Unternehmensformen. Im Laufe der Entwicklung wurden die einschlägigen Rechtsbestimmungen fortlaufend ergänzt und verfeinert. Inzwischen besteht für das Equity Joint Venture ein detaillierter Regelungsrahmen, der ein für China relativ hohes Maß an Rechtssicherheit bietet.30

4.1.3 Cooperatives Joint Venture

Das Cooperative Joint Venture entstand aus dem Bedürfnis nach mehr Flexibilität in der Praxis. Diese Unternehmensform fand in der ersten Zeit vor allem Anwendung auf Investbauprojekte. Bei dieser Vertragsform ergeben sich die Rechte und Pflichten nur aus den vertraglichen Vereinbarungen31. Die gesetzlichen Regelungen für diese Vertragsform wurden in den letzten Jahren immer weiter verfeinert und durch Bestimmungen ergänzt. Diese Vertragsform ist aber trotz allem noch immer ein flexibles Instrument für Investitionen in China.

4.1.4 Einrichten eines eigenen Unternehmens ohne chinesische Beteiligungen

Reine Tochtergesellschaft

Diese Investitionsalternative erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Sie eignet sich aber nur für Investoren, die bereits über Erfahrungen im Chinageschäft und mit der chinesischen Gesetzgebung sowie über ausgezeichnete Kontakte zu den lokalen Behörden verfügen.

Aktiengesellschaft

In den letzten Jahren hat sich auch die Etablierung einer Aktiengesellschaft als Investitionsform herausgebildet. Von staatlicher Seite aus betrachtet ist dieses Konzept ein Versuch, defizitäre Staatsbetriebe durch Umwandlung in eine Aktiengesellschaft zu sanieren. Dabei kontrolliert der Staat regelmäßig als Mehrheitsaktionär weiterhin die Unternehmensentwicklung. Für den ausländischen Investor ist es interessant, ein bestehendes Joint Venture oder eine Investition in diese Form zu kleiden. Ratsam ist dieser Schritt aber nur für Investoren, die planen, das Unternehmen über lang oder kurz an die Börse zu bringen, sei es um Kapital zu beschaffen oder Gewinne zu realisieren.

Holding-Gesellschaft

Diese Art der Gesellschaft bildet sich meist dann heraus, wenn ein ausländisches Unternehmen seine Aktivitäten auf dem chinesischen Markt zusammenfassen möchte. Es bestehen jedoch keine eindeutigen Regeln für Holdinggesellschaften. Trotzdem gewinnt diese Gesellschaftsform an Bedeutung.

4.2 Steuerliche Regelungen in der VR China - Steuerverwaltung

Die Besteuerung/Steuerverwaltung geht von zwei Verwaltungseinheiten aus. Die Einkommenssteuer sowie die Mehrwertsteuer für alle ausländischen Unternehmen3233 und repräsentativen Niederlassungen mit nachgewiesener Geschäftstätigkeit auf dem Gebiet der VR China werden von den lokalen Zweigstellen der staatlichen Steuerbehörde erhoben. Die Unternehmenssteuer, die individuelle Einkommenssteuer und andere lokale Steuern fließen den lokalen Steuerbehörden zu.

Für Investoren ist letztendlich noch das Einkommenssteuergesetz von erheblicher Bedeutung. Mit einigen Abstrichen könnte man es als Körperschaftsteuergesetz bezeichnen. Es enthält eine Reihe von Bewertungsvorschriften, die mit den Vorschriften aus den Finanzverwaltungsregeln34 weitestgehend konform gehen.

4.2.1 Körperschaftssteuer

Die Körperschaftssteuer ist geregelt im Einkommenssteuergesetz für ausländische Unternehmen auf dem Gebiet der VR China, welches am 1. Juli 1991 in Kraft trat. Bezugnehmend auf dieses Gesetz beträgt der momentane Steuersatz 30% mit einem örtlichen/regionalen Steuerzuschlag von 3%. Verlustausgleiche aus früheren Jahren, Verlustvorträge und Abschreibungen auf Anlagegüter und geistiges Eigentum sind abzugsfähig. Steuerpflichtig sind alle Einnahmen aus Geschäftsvorgängen sowie Einnahmen aus Mieteinkünften und Lizenzgebühren. Kapitalerträge gelten als reguläres Einkommen. Einnahmen aus Bodennutzungsverträgen werden über eine Immobiliensteuer besteuert. Auf der Grundlage dieser Werte beträgt die Körperschaftssteuer für ausländische Unternehmen 33%. Ausländische Unternehmen, die nicht permanent auf dem chinesischen Festland tätig sind, jedoch über ein auf den mit China getätigten Geschäften basierendes Einkommen verfügen, unterliegen einer Quellensteuer von 20%.35

Generell sind Produktionsunternehmen und Dienstleistungsunternehmen mit einer geplanten Geschäftstätigkeit von mindestens zehn Jahren in den ersten zwei Gewinnjahren von der Steuerzahlung befreit. In den darauffolgenden drei Jahren dient ein um 50% reduzierter Steuersatz als Berechnungsgrundlage. Unternehmen mit Exportanteilen über 70%, „infrastrukturverbessernde“ Unternehmen sowie Projekte in Branchen mit niedriger Rentabilität können für weitere Jahre (bis zu 10 Jahre) Steuervergünstigungen und (bis zu 5 Jahre) Steuererlasse beanspruchen. Investiert ein Investor seine Gewinne in das bestehende Unternehmen oder ein anderes Unternehmen in der VR China, können Steuerrückerstattungen bis zu einer Höhe von 40% beantragt werden36.

4.2.2 Einkommenssteuer auf Erträge aus Dividenden und Lizenzverträgen

Von Unternehmen ohne eigene Rechtsperson in China wird für Zinsen, Mieteinnahmen und Lizenzeinnahmen grundsätzlich eine einheitliche Einkommenssteuer von 20% erhoben. Auf die Besteuerung von Dividenden wurde bisher verzichtet.

4.2.3 Persönliche Einkommenssteuer

Ausländer die sich länger als 183 Tage in China aufhalten und Chinesen unterliegen einer einheitlichen persönlichen Einkommenssteuer, welche proportional gestaffelt ist. Sie beinhaltet einen Grundfreibetrag von 800 RMB (4000 RMB bei Ausländern) monatlich und liegt zwischen 10-45%. Besteuerungsgrundlage bilden alle geldwerten Einkommensbestandteile.

4.2.4 Mehrwertsteuer (VAT)

Die Mehrwertsteuer der VR China beträgt 17% für allgemeine Güter/Waren und Dienstleistungen und 13% für die Leistungen der öffentlichen Versorgungsbetriebe, Getreide, Öl sowie bestimmte Lebensmittel. Landwirtschaftliche Produkte und Verhütungsmittel sind von der Mehrwertsteuer befreit. Kleine Produktionsunternehmen mit einem Jahresumsatz unter 1 Mio. RMB sowie Handelsunternehmen mit einem Umsatz unter 1,8 Mio. RMB können einen reduzierten Steuersatz von 6% beanspruchen. Wie in Deutschland ist die Vorsteuer abzugsfähig, jedoch wird sie auf Rechnungen nicht extra dargestellt.

4.2.5 Unternehmenssteuer (Business tax)

Die Unternehmenssteuer wird erhoben auf verschiedene Arten von Serviceleistungen und den Transfer von Vermögen oder Verkauf von unbeweglichen Vermögensgegen- ständen innerhalb der VR China. Diese Steuer ist nicht abzugsfähig. Die Höhe der Steuer ist transaktionsabhängig und beläuft sich auf 3% bis 20%. Sie beträgt im Bereich Transport, Bauleistungen, Sport, und Telekommunikation 3%, im Bereich Bankgeschäfte, Hotels, Restaurants, Werbung und Tourismus 5% und für Unterhaltungseinrichtungen bis zu 20%. Wohlfahrtsleistungen, medizinische Leistungen, technische Ausbildungsmaßnahmen und andere Leistungen im Erziehungsbereich sowie kulturelle Veranstaltungen sind steuerbefreit.

4.2.6 Verbrauchssteuer (Consumption tax)

Die Verbrauchssteuer wird erhoben auf die Produktion und den Vertrieb von elf Güterkategorien. Diese fallen in den Bereich spezieller Luxusgüter bzw. den Bereich der Güter, die nicht zum täglichen Lebensbedarf zählen (Alkohol, Kosmetik, Schmuck, Tabak und Autos). Die Steuer beläuft sich abhängig vom betreffenden Steuerobjekt37 auf 3% bis 45%.

4.3 Zollbestimmungen

Die VR China hat auf viele zu importierende Waren und Güter Zölle erlassen. Die betroffenen Importgüter kommen sowohl aus dem Bereich der Konsumgüter als auch aus dem Bereich der für die Produktion notwendigen Maschinen und Anlagen. Dabei sind zwei Gesetze ausschlaggebend:

- Zollbestimmungen der VR China38
- Regelungen und Abläufe für das chinesische Festland39

4.2 Das Rechnungslegungsgesetz der VR China

Das Rechnungslegungsgesetz der VR China40 wurde auf der neunten Tagung des ständigen Komitees des 6.Nationalen Volkskongresses am 21.Januar 1985 mit Wirkung zum 01..Mai 1985 verabschiedet. Eine überarbeitete und den wachsenden Bedürfnissen angepaßte Fassung des Gesetzestextes wurde auf der 5.Tagung des 8.Nationalen Volkskongresses am 29. Dezember 1993 realisiert und findet bis heute Anwendung. Der angesprochene Gesetzestext ist in fünf Hauptabschnitte mit insgesamt 30 Artikeln gegliedert. Er behandelt die allgemeinen Regelungen zur Rechnungslegung aller auf dem Gebiet der VR China ansässigen Unternehmen und soll zur Verbesserung und Standardisierung der Rechnungslegung beitragen.

In den Gesetzestexten wird immer auf die doppelte Verantwortung des Buchalters hingewiesen, der einerseits seine ihm vom Unternehmen übertragene Aufgabe wahrnehmen, andererseits aber auch dem öffentlichen Interesse, d.h. dem Staat loyal gegenüberstehen soll.

4.3 Rechnungslegungsvorschriften der VR China für Unternehmen mit ausländischen Kapital

Die chinesische Regierung verabschiedete zum 1.Juli 1992 die Rechnungslegungsvorschriften der VR China für Unternehmen mit ausländischem Kapital41. Diese Vorschriften setzten die 1985 erlassenen Rechnungslegungsvorschriften der VR China für Joint Ventures42 außer Kraft. Die neu geschaffenen Vorschriften gliedern sich in 16 Abschnitte mit insgesamt 82 Artikeln und sind für Unternehmen mit ausländischem Kapital bindend. Dabei wird im ersten Abschnitt der Rechnungslegungsvorschriften darauf hingewiesen, dass diese zur Stärkung der Rechnungslegungsfunktion von Unternehmen mit ausländischem Kapital und zum Schutz der Rechte der betreffenden Unternehmen und der Investoren dienen soll.

Die Regelungen finden auf die nachfolgend aufgeführten Unternehmen mit ausländischem Kapital Anwendung:

- Chinesisch-ausländische Kooperationsunternehmen43
- Chinesisch-ausländische Gemeinschaftsunternehmen44
- Ausländische Tochtergesellschaften und eigenständige Unternehmen45

Auf Details dieser Vorschriften möchte ich im Kapitel 5 dieser Arbeit eingehen.

4.4 Rechnungslegungsstandards für Unternehmen

Die Rechnungslegungsstandards für Unternehmen46 traten zum 1.Juli 1993 in Kraft, mit den Zielen, die Entwicklung der sozialistischen Marktwirtschaft zu unterstützen, die Rechnungslegungspraktiken zu standardisieren und die Qualität der Rechnungslegungsinformationen sicherzustellen.

Die ASBE enthalten Regelungen über die Rechnungslegung für alle in der VR China ansässigen Unternehmen, die nach dem Prinzip des Weiterbestehens des Unternehmens Jahresabschlüsse und Finanzreporte erstellen müssen. Auch diese Regelungen beruhen auf dem Prinzip der doppelten Buchführung.

Im zweiten Abschnitt werden kurz die 12 allgemeinen Grundsätze der chinesischen Rechnungslegung erläutert (u.a. Vergleichbarkeit, Verständlichkeit, Prinzip der Vorsicht), die weitestgehend mit den Grundsätzen des HGB, der US-GAAP und des IASC, ausgenommen den Grundsatz der Relevanz, übereinstimmen. Auf eine weiterführende Erläuterung der Grundsätze wurde in den Rechnungslegungsstandards jedoch verzichtet.

Artikel 11 der Rechnungslegungsstandards verweist auf die Interessenten des Jahresabschlusses, die da wären:

- der Staat als makro-ökonomischer Interessent
- die Unternehmensführung
- die externen Interessenten (Gläubiger, Lieferanten, Investoren)

Die Rechnungslegungsstandards regeln des weiteren die Definitionen und Klassifikationen der sechs Hauptpunkte der Bilanz und GuV, d.h. Vermögen, Verbindlichkeiten, Eigenkapital, Einnahmen und Ausgaben sowie den Gewinn bzw. Verlust.

Die Rechnungslegungsstandards für Unternehmen und das Rechnungslegungsgesetz der VR China können zusammen als Conceptual Framework angesehen werden, da sie zusammengenommen den Rahmen der Rechnungslegung in der VR China bilden. Die einzelnen Gesetze respektive Standards sind einem Rahmenkonzept entsprechend allgemein gehalten und erläutern vor allem die durch ihre Anwendung verfolgten Ziele.

4.5 Industriekontenrahmen und Buchhaltungsberichte von Industrieunterneh- men mit ausländischem Kapital

Der Industriekontenrahmen und die Buchhaltungsberichte von Industrieunternehmen mit ausländischem Kapital47 legen Form und Inhalt des Jahresabschlusses fest. Diese Vorschriften beschränken sich dabei nicht nur auf Industrieunternehmen, sondern können auch von allen anderen Unternehmen auf dem Gebiet der VR China angewandt werden.

Der erste Abschnitt geht dabei auf die grundsätzlich zu verwendenden Formalien ein (Abgabe der Monats-, Quartals- bzw. Jahresabschlüsse), während sich der zweite Abschnitt mit dem detaillierten Aufbau von Bilanz und GuV beschäftigt. Die Anwendung einzelner Positionen findet dann im dritten Abschnitt seine Erläuterung. In den beiden letzten Abschnitten (Abschnitt vier und fünf) sind die Formblätter zur Einreichung des Jahresabschlusses bzw. der Quartals- oder Monatsabschlüsse zusammen mit den Erläuterungen zur Zusammenstellung des jeweiligen Abschlusses abgebildet.

4.6 Finanzverwaltungsregeln

Zum 1.Juli 1993 traten die Finanzierungsregeln für Unternehmen48 in Kraft, die für jedes Unternehmen auf dem Gebiet der VR China gelten. Diese neu integrierten Regelungen überschneiden sich dabei teilweise mit den schon in Anwendung befindlichen Rechnungslegungsstandards für Unternehmen. Ein wesentliches Ziel der GRFA ist die Unterstützung beim Aufbau und der Entwicklung der sozialistischen Marktwirtschaft. Ferner sollen die neuen Regelungen die Konkurrenzfähigkeit zwischen den Unternehmen durch die Schaffung eines effektiven internen Finanzmanagements und die wahrheitsgemäße Darstellung der finanziellen Lage des Unternehmens erhöhen. Zum anderen sollen sie die Berechnung und Begleichung des Steuerbetrages und den Schutz der Rechte und Interessen der Investoren sicherstellen. Des weiteren soll eine stetige Kontrolle und Überwachung der Einnahmen und Ausgaben, eine effektive Kapitalbeschaffung und effektive Nutzung des Unternehmensvermögens sichergestellt werden.

Die Finanzierungsregeln treffen des weiteren Aussagen über Umlaufvermögen, Anlagevermögen, immaterielles Vermögen und Rechnungsabgrenzung, gefolgt von Kosten, Ausgaben, Einnahmen und Gewinn sowie dessen Verteilung. Wie schon in den Rechnungslegungsstandards müssen auch im Rahmen der Finanzierungsregeln regelmäßige Finanzberichte an die Investoren, Gläubiger und staatlichen Behörden ergehen. In diesen Berichten muß die Unternehmenssituation, die gegenwärtige und zukünftige Finanzlage und Ereignisse nach dem Jahresabschluß offengelegt werden.

4.7 Das Unternehmensgesetz der VR China

Beim 5. Treffen des 8. Nationalen Volkskongresses der VR China am 29. Dezember 1993 wurde das Unternehmensgesetz49 der VR China angenommen und durch die Order Nr. 16 durch den Präsidenten der VR China bestätigt. Es trat zum 1. Juli 1994 in Kraft.

Mit dem „Company Law of the People’s Republic of China“ wurden nach einem jahrelangen Reformprozess endlich eindeutige und wichtige Regelungen für die Organisation des wirtschaftlichen Alltags geschaffen.

Das Unternehmensgesetz gliedert sich in elf Kapitel.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 Aufbau des Company Law of the People's Republic of China

Das für diese Arbeit relevante Kapitel „Finanzen und Buchführung von Unternehmen“50 trifft dabei allgemeingültige Aussagen über die Rechnungslegung.

Beruhend auf diesem Gesetz soll ein Unternehmen ein auf der Grundlage der chinesischen Gesetze, administrativen Vorschriften und Regulierungen sowie den Auflagen der chinesischen Finanzbehörden basierendes Finanz- und Rechnungslegungssystem etablieren51. Dabei sollen nur die gesetzlich vorgeschriebenen und erlaubten Rechnungslegungsunterlagen Anwendung finden52. Am Ende eines jeden Fiskaljahres soll das betreffende Unternehmen einen Finanz- und Jahresabschlußbericht erstellen und diesen auf seine Richtigkeit und Gesetzmäßigkeit prüfen lassen53. Eine Gesellschaft mit begrenzter Haftung sollte diese Berichte seinen Anteilseignern in dem durch den Gesellschaftsvertrag festgelegten Zeitraum überstellen. Eine Aktiengesellschaft sollte die Berichte spätestens 20 Tage vor der Jahreshauptversammlung zur Einsicht für die Aktionäre bereithalten54. Vor einer Verteilung des Gewinns sollte jedes Unternehmen 10% des Gewinns in den gesetzlichen Gemeinschaftsfonds und weitere 5% bis 10% in den gesetzlichen Wohlfahrtsfonds einzahlen. In den Fällen, in denen der gesetzliche Wohlfahrtsfonds 50% des registrierten Kapitals der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat, müssen keine weiteren Einzahlungen vorgenommen werden. Wenn der Gemeinschaftsfonds Verluste vorangegangener Fiskaljahre nicht abzudecken vermag, so ist das betreffende Unternehmen dazu angehalten, den Nachsteuergewinn erst zur Deckung der Verluste in Form von Fondsaufstockungen zu verwenden.

Nach den Verlustausgleichen und Einstellungen in die entsprechenden Fonds soll eine Gesellschaft mit begrenzter Haftung die Gewinne nach den zustehenden Anteilen an seine Gesellschafter ausschütten. Die Aktiengesellschaft soll die Gewinne auf der Grundlage der ausgegebenen Aktien an seine Aktionäre ausschütten. Sollte eine vorzeitige Ausschüttung ohne Zuführung in die bereits erwähnten Fonds erfolgt sein, so sind die ausgeschütteten Gelder an das betreffende Unternehmen zurückzuführen55.

Der Unternehmensgemeinschaftsfonds soll Unternehmensverluste decken, die Ausweitung der Produktion bzw. Operationsfähigkeit oder die Kapitalerhöhung bei Unternehmensveränderungen sicherstellen. Sollte eine Aktiengesellschaft auf Beschluss der Gesellschafterversammlung den Fonds auflösen und ins Eigenkapital stellen, so muß sie neue Aktien emittieren oder den Wert der ausgegebenen Aktien angleichen. Wie auch immer, der Wert der Rückstellungen in den Gemeinschaftsfonds sollte nie geringer sein als 25% des gezeichneten Eigenkapitals56.

Die Rückstellungen des gesetzlichen Wohlfahrtsfonds sollen für die Versorgung der Arbeitnehmer des betreffenden Unternehmens genutzt werden57.

5 Rechnungslegung in der VR China

China hat sehr detaillierte Regelungen in Bezug auf die Abläufe im Bereich der Buchführung und der Buchführungspolitik, die den Unternehmen nur beschränkte Spielräume gewähren.

Der Nationale Volkskongress der VR China und die für Steuerangelegenheiten verantwortlichen Vertretungen der Regierung, einschließlich des Ministeriums für Finanzen und des Nationalen Wirtschaftsprüfungsbüros, verabschiedeten seit 1992 Rechnungslegungsstandards and Prüfungsvorschriften für die Rechnungslegung für Unternehmen mit ausländischem Kapital, welche eine allmähliche Angleichung der chinesischen Rechnungslegung an internationale Standards sicherstellen sollen.

Dabei wurden die Rechnungslegungsvorschriften für Foreign Investment Enterprises, Sino-Foreign Joint Equity Enterprises und Sino-Foreign Co-operative Enterprises in den letzten Jahren wesentlich an die international gültigen Standards angeglichen. Nicht zuletzt durch die vom Ministerium für Finanzen der VR China am 24.Juni 1992 verabschiedeten und am 1.Juli 1992 in Kraft getretenen Rechnungslegungsvorschriften der Volksrepublik China für Unternehmen mit ausländischem Kapital58. Diese neuen Rechnungslegungsvorschriften schufen damit eindeutige Regelungen für die auf dem Gebiet der VR China investierten Unternehmen und hoben die bis dahin gültigen Bestimmungen der VR China für Gemeinschaftsunternehmen mit chinesischer und ausländischer Investitionsbeteiligung vom 4.März 1985 auf. Trotz der verbesserten Rechnungslegungsvorschriften gibt es in der chinesischen Gesetzgebung noch erhebliche Unterschiede zu den international gültigen Standards.

Seit dem 1.Juli 1993 gelten die „Rechnungslegungsstandards für Unternehmen“ auf Beschluß des Finanzministeriums vom 16. November 1992 für alle chinesischen Unternehmen, um die Standards der chinesischen Unternehmen an die der ausländisch investierten Unternehmen und den börsennotierten Unternehmen im eigenen Land anzupassen59. Diese Regelungen gelten ergänzend zum Rechnungslegungsgesetz vom 21.Januar 1985 in der Fassung vom 29.Dezember 199360. Im öffentlichen Sektor und der Landwirtschaft gilt weiterhin das Prinzip der kameralistischen Buchführung. Die erlassenen Bestimmungen für die Rechnungslegung orientieren sich im Wesentlichen an international gültigen Rechnungslegungsstandards. Die Umsetzung internationaler Standards wird jedoch durch die enge Verknüpfung von Steuer- und Handelsrecht in der VR China erschwert. Dieser wesentliche Problempunkt und die qualitativ weniger aussagekräftigen Unterlagen machen die chinesischen Jahresabschlüsse nicht vergleichbar mit den nach internationalen Standards erstellten Jahresabschlüssen. So muß in vielen Bereichen die Werthaltigkeit einer chinesischen Bilanz nach deutschem Verständnis in Frage gestellt werden.

Die nachfolgenden Erläuterungen stützen sich in erster Linie auf die Rechnungslegungssstandards für ausländische Unternehmen, da diese für den ausländischen Investor von vorrangiger Bedeutung sind. Wenn es Parallelen oder Verbindungen zu anderen Rechtstexten gibt, wird auch auf diese eingegangen. Für eventuelle Investitionsvorhaben in der VR China ist eine Beratung durch Anwälte oder Wirtschaftsprüfer unerlässlich.

5.1 Regelungen zur Rechnungslegung der VR China für Unternehmen mit aus- ländischem Kapital

Auf der Grundlage der geschaffenen Rechnungslegungsvorschriften haben ausländische Unternehmen auf dem Gebiet der VR China ein Rechnungslegungssystem zu etablieren, dass die operativen Unternehmensinhalte des Unternehmens reflektiert und den Forderungen der Rechnungslegungsvorschriften der VR China, den Erlassen des MOF und den Forderungen der Steuerbehörden entspricht.61

Die Buchführung der betreffenden Unternehmen soll sich nach dem am 25.Mai 1992 vom Finanzministerium herausgegebenen und durch Erläuterungen ergänzten Kontenrahmen richten. Die Bücher zur Rechnungslegung müssen in Chinesisch geführt werden. Zusätzlich ist eine Fremdsprache zulässig. Die Währung sollte auf RMB oder eine andere anerkannte Währung lauten.

Die Regelungen zur Rechnungslegung verlangen weiterhin die Anwendung der doppelten Buchführung und die Aufzeichnungen der nachfolgend aufgeführten Daten:

- Umlaufvermögen62
- Long term investments63
- Materielles Anlagevermögen64
- Anlagen im Bau65
- Immaterielles Anlagevermögen66
- Kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten67
- Stamm- bzw. Grundkapital68
- Kosten und Ausgaben69
- Einnahmen, Gewinn und Gewinnverteilung70
- Transaktionen in Fremdwährungen71
- Transaktionen während der Liquidation72

Die Berichte zur Rechnungslegung ausländischer Unternehmen auf dem Gebiet der VR China sollten in 4 Kategorien unterteilt werden:

[...]


1 http://www.dsw-online.de/pressetexte98.html (Bevölkerungszuwachs 1998 - 12.500.000 Menschen)

2 http://www.dsw-online.de/pressetexte98.html (Bevölkerungszuwachs 1998 - 12.500.000 Menschen)

3 http://www.rhein-neckar.de/~wildcat/aarchiv/aaktuell240.html

4 http://www.rhein-neckar.de/~wildcat/aarchiv/aaktuell240.html

5 http://www.rhein-neckar.de/~wildcat/aarchiv/aaktuell240.html

6 1523 bis 1027 vor Christi - Shang Dynastie - Hierarchisch gegliederte Stammesgesellschaft

7 1027 bis 221 vor Christi - Zhou Dynastie - Königreich, aufgeteilt in an Gefolgsleute & Verwandte verteilte Lehen

8 huang he - Gelber Fluss

9 221 bis 210 vor Christi -Qin Dynastie - Reichseinigung um 221 und Einheitsstaat & Zentralgewalt

10 206 vor Christi bis 220 nach Christi - Han Dynastie - Beibehaltung Einheitsstaat & Zentralgewalt

11 581 bis 618 nach Christi - Sui Dynastie - Rückeroberungen & Wiedervereinigung von Norden und Süden

12 618 bis 907 nach Christi - Tang Dynastie - Beibehaltung Einheitsstaat & größte Ausdehnung

13 960 bis 1279 - Song Dynastie - Erneute Reichseinigung

14 1279 bis 1368 - Yuan Dynastie - Erhalt des Einheitsstaates

15 1368 bis 1644 - Ming Dynastie - Erhalt des Einheitsstaates

16 1644 bis 1911 - Qing Dynastie - Erhalt des Einheitsstaates bis zum Sturz des Kaisers 1911

17 Seit 1965 autonomes Gebiet der VR China. Über Jahrhunderte erkannte der Dalai-Lama den chinesischen Kaiser als Oberhoheit an, löste sich aber nach dem Sturz des chinesischen Kaisers 1911 völlig von China. 1951 Besetzung durch die VR China, 1959 Aufstände gegen die chinesischen Besatzer. 1965 erlangt Tibet seine Autonomie gegenüber der VR China.

18 Gegensatz zum Nationalismus

19 zhongguo - Chinesische Bezeichnung für China

20 tianxia - Chinesische Bezeichnung für Reich

21 13. Jahrhundert Mongolen und 17. Jahrhundert Mandschus

22 Informationen zur Politischen Bildung, Volksrepublik China, Überarbeitete Neuauflage Bundeszentrale für politische Bildung, Berliner Freiheit 7, 53111 Bonn

23 Informationen zur Politischen Bildung, Volksrepublik China, Überarbeitete Neuauflage Bundeszentrale für politische Bildung, Berliner Freiheit 7, 53111 Bonn

24 Informationen zur Politischen Bildung, Volksrepublik China, Überarbeitete Neuauflage Bundeszentrale für politische Bildung, Berliner Freiheit 7, 53111 Bonn

25 Repräsentanzbüro - daibiao jigou

26 Equity Joint Venture - hezi jingying qiye Gesetz zur Errichtung von Gemeinschaftsunternehmen mit chinesischer und ausländischer Beteiligung von 1979

27 Cooperative Joint Venture - hezuo jingying qiye, allgemein auch Contractual Joint Venture Gesetz über chinesisch-ausländisch kooperativ betriebene Unternehmen von 1988

28 Rein ausländische Tochtergesellschaft - waizi qiye Gesetz über Unternehmen mit ausschließlich ausländischer Kapitalbeteiligung von 1986

29 Aktiengesellschaft - youxian gufen gongsi

30 Älteste Unternehmensform der 20 jährigen Politik der Öffnung

31 Auf Grundlage dieser Basis wird das Cooperative Joint Venture auch als Contractual Joint Venture bezeichnet.

32 Tax Administration Of Foreign Invested Enterprises - FIEs/Tax Administration Of Foreign Enterprises - FE’s, including Foreign Representative Offices

33 FIE’s und FE’s

34 Finanzverwaltungsregeln beschlossen am 16.November 1992, in Kraft getreten am 1.Juli 1993

35 Regulation On Taxation Of Foreign Investment Enterprises ("FIEs") with establishment in China/Regulation On taxation Of Foreign Enterprises ("FEs") with establishment in China

36 bis zu 100% bei „infrastrukturverbessernden“ Maßnahmen

37 Die zusätzliche Steuerlast liegt dabei zum Beispiel bei Autos zwischen 3-8% und bei Tabak zwischen 30-45%.

38 Customs Law Of The People’s Republic Of China

39 Import Regulation & Procedures Of Mainland China

40 Accounting Law of the People’s Republic of China

41 Accounting Regulations of the People’s Republic of China for Foreign Investment Enterprises

42 Accounting Regulations of the People’s Republic of China for Joint Venture using Chinese and Foreign Investment

43 Cooperative bzw. Contractual Joint Ventures, CJV

44 Equity Joint Ventures, EJV

45 Wholly Foreign Owned Enterprises, WFOE

46 Accounting Standards for Business Enterprises, ASBE

47 Classification of Accounts and Accounting Statements of Foreign Industrial Enterprises, CAAS

48 General Rules on Financial Affairs for Enterprises, GRFA

49 Company Law of the People’s Republic of China

50 Chapter VI - Financial Affairs and Accounting of Companies - Company Law of the PRC

51 Artikel 174 - Company Law of the People’s Republic of China

52 Artikel 181 - Company Law of the People’s Republic of China

53 Artikel 175 - Company Law of the People’s Republic of China Die Berichte sollen folgende Bestandteile umfassen - Bilanz sowieGewinn- und Verlustrechnung, Änderungen der finanziellen Unternehmenslage/unternehmenssituation, Erläuterrungen zur finanziellen Unternehmenssituation und Erläuterungen zur Gewinnverteilung.

54 Artikel 176 - Company Law of the People’s Republic of China

55 Artikel 177 - Company Law of the People’s Republic of China

56 Artikel 179 - Company Law of the People’s Republic of China

57 Artikel 180 - Company Law of the People’s Republic of China

58 Accounting System of the People’s Republik of China for Foreign Investment Enterprises

59 Finanzverwaltungsregeln beschlossen am 16.November 1992, in Kraft getreten am 1.Juli 1993

60 Für alle Unternehmen, die nicht den Buchführungsstandards für ausländisch investierte Unternehmen unterliegen

61 The Accounting System of the People‘s Republic of China for Foreign Investment Enterprises

62 Artikel 19 bis 25 - Accounting System of the People’s Republik of China for Foreign Investment Enterprises Das Rechnungslegungssystem soll Journale einbeziehen, welche nach Bar- und Banktransaktionen in chronologischer Reihenfolge aufzugliedern sind.(lt. Art.20) Das Umlaufvermögen umfasst Barbestand, Bankeinlagen, marktfähige Sicherheiten, Forderungen, Vorauszahlungen und das Inventar. (lt. Art.19) Die einzelne Vermögensgegenstände müssen einzeln aufgeführt werden. Das Inventar muss zu den aktuellen Kosten erfasst werden. (lt. Art.23-25)

63 Artikel 26 bis 28 - Accounting System of the People’s Republik of China for Foreign Investment Enterprises Längerfristige Investitionen umfassen Investitionen von Bargeld, Materialien und von immateriellen Vermögen in andere Unternehmen und der Erwerb von Aktien, Anleihen und Schuldverschreibungen mit einem Return on Investment >1Jahr.lt. Art.26).

64 Artikel 29 bis 32 - Accounting System of the People’s Republik of China for Foreign Investment Enterprises Die Vorschriften zur Rechnungslegung regeln die Standards für den Ausweis des Anlagevermögens, die Abschreibungen auf das Anlagevermögen und die Inventarisierung des Anlagevermögens. Jeder Bestandteil des Anlagevermögens soll für sich und zu seinen Originalkosten aufgezeichnet werden. Das Anlagevermögen soll grundsätzlich auf der Grundlage der linearen Abschreibung abgeschrieben werden bzw. nach der Workload Methode wenn diese sich eignet.(lt.Art.31)

65 Artikel 33 bis 35 - Accounting System of the People’s Republik of China for Foreign Investment Enterprises Die Vorschriften zur Rechnungslegung regeln die Standards für die Dokumentation von Anlagen im Bau insbesondere die Dokumentation von Konstruktionsmaterial, erhaltene zu installierende Ausstattung, Vorschusszahlungen und Rückstellungen und die Dokumentation administrativer Ausgaben für Konstruktionszwecke.(lt.art.33)

66 Artikel 36 bis 39 - Accounting System of the People’s Republik of China for Foreign Investment Enterprises Die Vorschriften zur Rechnungslegung regeln die Standards zur Aufzeichnung immaterieller Vermögensgegenstände wie industrielle Nutzungsrechte, urheberrechtlich geschützte Technologien, lizenzierte Rechte und Landnutzungsrechte. Immaterielle Vermögensgegenstände die als Beteiligung an einem Joint Venture beigebracht werden müssen im Joint Venture Vertrag festgehalten werden.(lt.Art.36)

67 Artikel 40 bis 44 - Accounting System of the People’s Republik of China for Foreign Investment Enterprises Die Rechnungslegungsvorschriften regeln die Aufzeichnung kurzfriuster, langfristiger und anderer Verbindlichkeiten sowie die Aufzeichnung von Zinszahlungen für Kredite.

68 Artikel 45 bis 49 - Accounting System of the People’s Republik of China for Foreign Investment Enterprises Das Eigenkapital der Investoren beinhaltet das eingezahlte Kapital, das akkumulierte Kapital, Reservefonds, Expansionsfonds und nichtausgeschüttete Gewinne. Dieses Kapital kann in Bar , in Material oder immateriellen Vermögen geleistet werden und muß je nach Art und gesellschaftsvertraglicher Grundlage verbucht werden.

69 Artikel 50 bis 52 - Accounting System of the People’s Republik of China for Foreign Investment Enterprises Die Rechnungslegungsvorschriften regeln die Rechnungslegungsstandards für die Handhabung der Kosten und Ausgaben inklusive der Kosten für Güter und Material, Löhne und Gehälter, operative, administrative und andere Ausgaben.

70 Artikel 53 bis 59 - Accounting System of the People’s Republik of China for Foreign Investment Enterprises Diese Paragraphen stellen die Grundlage für die Aufzeichnung von Einnahmen, Gewinn, Gewinnverteilung, Reservefonds, Fonds für Sozialleistungen und den Unternehmensexpansionsfond.

71 Artikel 60 bis 64 - Accounting System of the People’s Republik of China for Foreign Investment Enterprises

72 Artikel 65 bis 96 - Accounting System of the People’s Republik of China for Foreign Investment Enterprises Diese Vorschriften regeln die Rechnungslegungsstandards für die Transaktionen während der Unternehmensliquidation, die Bewertung des Vermögens bei der Liquidation und die Ausgaben für die Liquidation.

Ende der Leseprobe aus 160 Seiten

Details

Titel
Einfluß der Kultur auf die Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlußes. Zur Entwicklung der Rechnungslegung in der VR China
Hochschule
Technische Hochschule Wildau, ehem. Technische Fachhochschule Wildau  (Fachbereich Wirtschaft)
Note
1,0
Autor
Jahr
2000
Seiten
160
Katalognummer
V5411
ISBN (eBook)
9783638132923
Dateigröße
1092 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit enthält den Gesetzestext des Company Law der VR China.
Schlagworte
Company Law VR China, Rechnungswesen in der VR China, Chinesische Geschichte
Arbeit zitieren
Joergen Scholz (Autor:in), 2000, Einfluß der Kultur auf die Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlußes. Zur Entwicklung der Rechnungslegung in der VR China, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5411

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