Kann der Franc-CFA die Stabilität des Euro gefährden?


Seminararbeit, 2005

23 Seiten, Note: 1.7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Franc-CFA Zone - Frankreichs koloniales Erbe
2.1 Ursprung und Ausprägung
2.2 Funktionsprinzipien
2.3 Währungsabkommen oder finanzpolitische Vereinbarung

3 Der Franc-CFA und die EWU – Trojanisches Pferd oder zahmer Löwe
3.1 Wirkungskanäle einer Krise der CFA-Zone auf den Euro
3.2 Potentielle Quellen einer Destabilisierung des Franc-CFA
3.2.1 Inhomogener Währungsraum
3.2.2 Politische Instabilität und Korruption
3.2.3 Verlorene Glaubwürdigkeit: Die Abwertung 1994
3.3 Vergleich ausgewählter Indikatoren
3.4 Aussichten für die wirtschaftliche Entwicklung

4 Epilog

Literaturverzeichnis

Anhang

1 Einleitung

Regelmäßig sind Länder Afrikas in den Tagesmeldungen präsent. Militärputsche, Genozid, Ernteausfälle oder korrupte Regierungen erregen, auch aufgrund ihrer Häufigkeit, nur noch kurzfristig Aufsehen. So zuletzt die gewaltsamen Aufstände in der Elfenbeinküste, bei denen auch französische Soldaten getötet wurden. Solche Ereignisse führen uns für kurze Zeit die Reste früherer Abenteuer europäischer Nationen in Afrika vor Augen.

Ein Erbe des französischen Kolonialismus ist die Franc-CFA Zone. In 14 Ländern Zentral- und Westafrikas ist der Franc-CFA gesetzliches Zahlungsmittel. Neben dieser Tatsache ist den wenigsten bekannt, dass diese Länder bis zur Einführung des Euro einen festen Wechselkurs zum Französischen Franc hatten, verbunden mit dem Versprechen Frankreichs auf uneingeschränkte Konvertibilität ihrer Währung. Mit der Einführung des Euro übertrug sich das Festkursverhältnis zwischen Franc-CFA und Französischem Franc automatisch auf den Euro.

Abgesehen von der geschichtlich bemerkenswerten Entwicklung wirft ein ökonomischer Blick auf diesen Sachverhalt jedoch die Frage auf, ob die Garantie Frankreichs Gefahren für den Euro birgt. Insbesondere die Eingangs erwähnten Probleme vieler afrikanischer Länder zeigen, dass deren wirtschaftliche und politische Entwicklung mit großen Unsicherheiten verbunden ist. Viele Beispiele der Vergangenheit haben gezeigt, dass Währungsvereinbarungen zwischen Ländern aufgrund unterschiedlicher wirtschaftlicher Entwicklung, Vertrauenseinbrüchen gefolgt von spekulativen Attacken, in Katastrophen enden können. Verstärkt wird diese Gefahr durch die zunehmende Liberalisierung der Kapitalverkehrsbeschränkungen im Zuge eines weltweiten Wettbewerbs um inter-nationale Anlagegelder.

Es ist daher Ziel der vorliegenden Arbeit, mögliche Gefahrenquellen für die Stabilität des Euro durch den Franc-CFA zu identifizieren, sowie diese zu gewichten. Dazu wurde folgende Aufteilung vorgenommen:

Um den Einstieg in das Thema zu erleichtern, wird unter Abschnitt 2 der geschichtliche Hintergrund, die Organisation sowie die aktuelle Ausdehnung der Franc-CFA Zone beschrieben. Anschließend wird der Frage nachgegangen, welche rechtliche Form die Anbindung darstellt. Dies ist von großer Bedeutung, da nach dem Beitritt Frankreichs zur Währungsunion die Frage nach der Zuständigkeit zu unterschiedlichen Meinungen führte. Im dritten Abschnitt, dem Hauptteil, wird zunächst der Wirkungskanal einer Franc-CFA

Krise auf die europäische Geldpolitik identifiziert. Anschließend soll untersucht werden, inwieweit die beiden afrikanischen Währungsunionen anfällig für Krisen sind. Unter Zuhilfenahme relevanter volkswirtschaftlicher Größen ist es dann möglich, die potentiellen Auswirkungen auf den Euroraum, über die theoretische Möglichkeit hinausgehend, zu gewichten.

Da sowohl der noch junge Euro als auch die afrikanischen Volkswirtschaften erst am Anfang weiterer Entwicklungen und Änderungen stehen, soll zum Schluss ein kurzer Blick über den aktuellen Stand der Dinge hinaus geworfen werden.

2 Die Franc-CFA Zone - Frankreichs koloniales Erbe

2.1 Ursprung und Ausprägung

Der Ursprung der Franc-CFA Zone ist in der Kolonialgeschichte der europäischen Länder, insbesondere Frankreichs, zu suchen. 12 der 14 aktuellen Mitglieder weisen eine französische Kolonialgeschichte auf. Lediglich Guinea-Bissau (ehemals Portugal) sowie Äquatorialguinea (ehemals Spanien) entstammen nicht dem ehemaligen Machtgebiet der Grande Nation.

In den dreißiger und vierziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts führte Frankreich in seinen ehemaligen Kolonien Währungen ein, die über eine feste Parität an den Französischen Franc (FF) gebunden waren. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges ver-einheitlichte Frankreich die Währungen der noch abhängigen afrikanischen Staaten in den „Franc des Colonies Francaises d’Afrique“, den Franc-CFA. Ausgegeben wurde dieser von der Zentralbank für die französischen Überseegebiete.[1]

Im Zuge der Unabhängigkeit der ehemaligen Kolonien zwischen 1952 und 1962 veränderte sich sowohl der Name der Währung, als auch die Zuständigkeit der Emission. Von nun an waren afrikanische Zentralbanken für die Ausgabe der Währung verantwortlich. Die Länder wurden in zentral- und westafrikanische Verwaltungsgebiete aufgeteilt, wodurch zwei Währungen (mit gleichem Kürzel) entstanden:[2] Der Franc de la Communauté Financière Africaine (CFA) im Westen und der Franc de la Coopération

Financière en Afrique Centrale (ebenfalls CFA) in den zentralafrikanischen Ländern. Abbildung 1 gibt einen Überblick über die derzeitige Zusammensetzung.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1

Nach einer Reihe von Änderungen in den Zuständigkeiten, sowie wechselnder Zusammensetzung der Mitglieder, wurde 1994 der Grundstein für die Schaffung zweier bis heute existierender Währungsunionen gelegt. Zum einen die westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion UEMOA[3], deren monetäres Organ die Zentralbank westafrikanischer Staaten (BCEAO) mit Sitz in Dakar ist. Mitglieder sind Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo.

Zum anderen die zentralafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion CEMAC[4], deren monetäre Zuständigkeit bei der Notenbank zentralafrikanischer Staaten (BEAC) liegt. Ihr gehören Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Republik Kongo, Tschad und die Zentralafrikanische Republik an.

Beide Zentralbanken sind dafür zuständig die Bindung an den Euro (früher den FF), zum vereinbarten und für beide Unionen gleichen Kurs, aufrecht zu erhalten. Frankreich hingegen garantiert im Gegenzug die uneingeschränkte Konvertibilität in den Euro.[5] Aufgrund dessen und der freien Kapitalmobilität zwischen beiden Regionen und dem europäischen Währungsgebiet können die UEMOA und die CEMAC als ein Währungsgebiet mit gleicher Währung betrachtet werden.[6]

2.2 Funktionsprinzipien

Auf Basis vertraglicher Vereinbarungen Anfang der siebziger Jahre wurden die Grundsätze der Währungskooperation mit den afrikanischen Staaten festgeschrieben. Die wichtigsten Prinzipien zur Funktion der Franc-CFA Zone sind hierbei:

1. Feste Parität gegenüber dem Französischen Franc bzw. seit 1.1 1999 gegenüber dem Euro. Eine Änderung der Parität ist nur durch einstimmige Entscheidungen aller Vertragsparteien möglich
2. Frankreich garantiert die uneingeschränkte Konvertierbarkeit des Franc-CFA in den FF bzw. seit 1.1.1999 in den Euro
3. Die beiden Zentralbanken der Zone sind verpflichtet, zur Abwicklung dieser Geschäfte so genannte „Operationskonten“ beim französischen Finanzministerium zu halten
4. Die Devisenreserven der Währungsunionen werden jeweils zentralisiert. Zudem müssen sich 65% aller Devisenreserven auf den Operationskonten befinden
5. Keine Kapitalverkehrsbeschränkungen zwischen beiden Währungsunionen und Frankreich.

Auch nach der Entlassung der ehemaligen Kolonien in die Unabhängigkeit hat sich Frankreich seinen Einfluss innerhalb dieser Länder gewahrt. So ist das Land weiterhin in den Entscheidungsgremien beider Zentralbanken vertreten. Ein wichtiges Instrument zur Sicherung dieses Mitspracherechts ist die französische Zusicherung eines quantitativ unbegrenzten Umtausches des Franc-CFA in den Euro. Das dadurch entstehende Konstrukt einer Währungsvereinbarung zwischen Frankreich und den Staaten der Franc-

CFA Zone ist einmalig. Nirgendwo sonst ist eine Währungsunion (hier sogar zwei) durch einen festen Wechselkurs an ein Land gebunden, welches die Ankerwährung stellt und gleichzeitig signifikanten Einfluss auf die monetären Entscheidungen in der Union hat.[7]

2.3 Währungsabkommen oder finanzpolitische Vereinbarung ?

Mit der Einführung des Euro stellte sich die Frage, welche Institution von nun an für die französische Zusage eines uneingeschränkten Umtausches von CFA-Franc in den Euro zuständig ist. Obwohl im Vertrag von Maastricht explizite Regelungen zu den französischen Überseegebieten sowie Monaco zu finden sind, wurde die Währungs-kooperation mit den afrikanischen Staaten nicht berücksichtigt. Die Tatsache, dass nach Abschluss der Verhandlungen und der Unterzeichnung des Maastrichter Vertrages ein Kompetenzgerangel um die Zuständigkeit für die CFA-Zone entstand zeigt, dass sie in ihrer Bedeutung für die Europäische Währungsunion entweder unterschätzt oder schlicht vergessen wurde.[8]

Das Interesse Frankreichs an einer weiterhin autonomen Gestaltung der Vereinbarungen lässt sich unter anderem mit der weltpolitischen Bedeutung für die Fünfte Republik erklären. So hat sich Paris durch den Einfluss in Afrika stets Abstimmungsmacht in internationalen Gremien gewahrt. Dies wiederum untermauerte stets den Anspruch und das Prestige Frankreichs, den Rang einer Mittelmacht auszufüllen.[9]

Mit aus diesem Grund argumentierten die Franzosen, dass zwar die monetären Aufgaben der Banque de France in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Zentralbank übergehen, das Abkommen mit den CFA-Staaten jedoch im Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums läge. Dies wiederum impliziert, dass Änderungen der Operationskonten lediglich Auswirkungen auf den französischen Haushalt haben aber zu keiner Veränderung der Eurogeldmenge führen können. Dieser unterliegt gemäß dem Vertrag von Maastricht auch weiterhin der nationalen Haushaltspolitik. Rechtlich unterlegt werden kann diese Argumentation mit dem Artikel 307 (ehemals 234), der besagt, dass „Rechte und Pflichten aus Übereinkünften … zwischen einem oder mehreren Staaten einerseits und einem oder mehreren dritten Ländern andererseits… durch diesen Vertrag (dem Vertrag von Maastricht) nicht berührt werden. Des Weiteren

ist dem Artikel 111 (5) (ehemals 109 (5)) zu entnehmen, dass die Mitgliedsstaaten das Recht haben „… über die Wirtschafts- und Währungsunionen in anderen Gremien Verhandlungen zu führen und internationale Vereinbarungen zu treffen“[10]. Somit wären die Verträge zwischen Frankreich und den afrikanischen Währungsunionen lediglich finanzpolitische Vereinbarungen, wodurch weiterhin Frankreich und nicht der europäische Ministerrat das Entscheidungsorgan in den wesentlichen Fragen bliebe.

Gegen diese Sicht der Dinge kann eingewendet werden, dass gemäß Artikel 111 (1) (ehemals 109) „…der Rat …förmliche Vereinbarungen über ein Wechselkurssystem für die ECU gegenüber Drittlandswährungen treffen (kann)“, sowie des Weiteren „…mit qualifizierter Mehrheit…die ECU-Leitkurse innerhalb des Wechselkurssystems festlegen, ändern oder aufgeben (kann)“. Weiter heißt es in Artikel 111 (3), dass „wenn von der Gemeinschaft mit einem oder mehreren Staaten …Vereinbarungen über Währungsfragen oder Devisenregelungen auszuhandeln sind,.…der Rat…die Modalitäten für die Aushandlung und den Abschluss solcher Vereinbarungen (beschließt).

[...]


[1] Caisse Centrale de la France d’outre mer.

[2] beide Währungen behalten den Name Franc-CFA, werden zum Zwecke der Unterscheidung aber mit XOF und XAF bezeichnet.

[3] Union Economique et Monétaire Quest Africaine

[4] Communauté Economique et Monétaire de l`Afrique Centrale

[5] Eine Umfassende Darstellung der Geschichte der Franc-Zone liefert König (2003).

[6] Hadjimichael und Galy (1997), S. 7.

[7] Hadjimichael und Galy (1997), S. 4.

[8] FAZ, 24.12.98.

[9] B. Conte (1997), S. 33.

[10] Der Artikel 111 entstammt dem Titel 6 zur Wirtschafts- und Währungspolitik des Maastrichter Vertrags.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Kann der Franc-CFA die Stabilität des Euro gefährden?
Hochschule
Universität Mannheim  (Fakultät für Volkswirtschaftslehre)
Veranstaltung
Geld- und Währungspolitisches Seminar
Note
1.7
Autor
Jahr
2005
Seiten
23
Katalognummer
V55425
ISBN (eBook)
9783638503723
ISBN (Buch)
9783656809586
Dateigröße
867 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kann, Franc-CFA, Stabilität, Euro, Geld-, Währungspolitisches, Seminar
Arbeit zitieren
Diplom-Volkswirt Wolf Friedle (Autor:in), 2005, Kann der Franc-CFA die Stabilität des Euro gefährden?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55425

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