Jugendhilfeplanung ist eine Teilfachplanung der Sozialplanung. Die Fachplanung muss die Maßstäbe von politischer und fachlicher Planung erfüllen. Als fachliche Planung dient Jugendhilfeplanung zur Überprüfung der qualitativen und quantitativen Angebote der Jugendhilfe und soll dazu führen, dass dieses Angebot bedarfsgerecht, effektiv und aufeinander abgestimmt ist. Durch Jugendhilfeplanung soll zudem sichergestellt werden, dass die Leistungen, die rechtlich im SGB VIII vorgeschrieben sind, mit ausreichenden personellen und finanziellen Mitteln erfüllt werden.
Der Text gliedert sich in folgende Punkte:
1. Begriffserklärung
2. Geschichte
(a) rechtliche Entwicklung
(b) geschichtliche Entwicklung
3. Aktuelle rechtliche Grundlage
4. Theorien
5. Empirische Praxis
6. Perspektiven
Inhaltsverzeichnis
- Begriffserklärung
- Geschichte
- Rechtliche Entwicklung
- Geschichtliche Entwicklung
- Aktuelle rechtliche Grundlage
- Theorien
- Empirische Praxis
- Perspektiven
- Literatur
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit befasst sich mit dem Thema der Jugendhilfeplanung nach § 79-81 SGB VIII und analysiert die historische Entwicklung, die aktuelle rechtliche Grundlage sowie die verschiedenen Theorien, die in diesem Kontext relevant sind. Darüber hinaus werden empirische Aspekte der Jugendhilfeplanung betrachtet und zukünftige Perspektiven aufgezeigt.
- Entwicklung und Geschichte der Jugendhilfeplanung
- Rechtliche Rahmenbedingungen der Jugendhilfeplanung im SGB VIII
- Theorien und Ansätze zur Jugendhilfeplanung
- Empirische Praxis und Herausforderungen der Jugendhilfeplanung
- Zukunftsperspektiven der Jugendhilfeplanung
Zusammenfassung der Kapitel
Begriffserklärung
Das Kapitel definiert den Begriff der Jugendhilfeplanung als Teilfachplanung der Sozialplanung, die sowohl politische als auch fachliche Aspekte umfasst. Es werden die Ziele der Jugendhilfeplanung erläutert, darunter die Bedarfsgerechtigkeit, Effektivität und Abstimmung der Angebote sowie die Sicherstellung der Bereitstellung ausreichender Ressourcen.
Geschichte
Dieses Kapitel beleuchtet die historische Entwicklung der Jugendhilfeplanung in zwei Dimensionen: rechtlich und geschichtlich. Die rechtliche Entwicklung zeigt die rudimentäre Einführung der Jugendhilfeplanung im Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) von 1961-1990. Die geschichtliche Entwicklung zeichnet die Anfänge der Planung in den 1960er Jahren, die Euphorie und anschließende Skepsis, die Entwicklung theoretischer Ansätze in den 1970er Jahren, den Umbruch in den 1980er Jahren aufgrund knapper Mittel und die letztendliche Festigung der Rahmenbedingungen durch das SGB VIII.
Schlüsselwörter
Jugendhilfeplanung, SGB VIII, Sozialplanung, Bedarfsgerechtigkeit, Effektivität, Abstimmung, Ressourcen, Geschichte, rechtliche Entwicklung, geschichtliche Entwicklung, Theorien, empirische Praxis, Perspektiven
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- Claudia Giehl (Author), 2005, Jugendhilfeplanung nach § 79-81 SGB VIII, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/57267