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Jugendhilfeplanung nach § 79-81 SGB VIII

Title: Jugendhilfeplanung nach § 79-81 SGB VIII

Seminar Paper , 2005 , 13 Pages

Autor:in: Claudia Giehl (Author)

Social Work
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Jugendhilfeplanung ist eine Teilfachplanung der Sozialplanung. Die Fachplanung muss die Maßstäbe von politischer und fachlicher Planung erfüllen. Als fachliche Planung dient Jugendhilfeplanung zur Überprüfung der qualitativen und quantitativen Angebote der Jugendhilfe und soll dazu führen, dass dieses Angebot bedarfsgerecht, effektiv und aufeinander abgestimmt ist. Durch Jugendhilfeplanung soll zudem sichergestellt werden, dass die Leistungen, die rechtlich im SGB VIII vorgeschrieben sind, mit ausreichenden personellen und finanziellen Mitteln erfüllt werden.

Der Text gliedert sich in folgende Punkte:

1. Begriffserklärung

2. Geschichte
(a) rechtliche Entwicklung
(b) geschichtliche Entwicklung

3. Aktuelle rechtliche Grundlage

4. Theorien

5. Empirische Praxis

6. Perspektiven

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Begriffserklärung

Geschichte

Aktuelle rechtliche Grundlage

Theorien

Empirische Praxis

Perspektiven

Literatur

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Hausarbeit befasst sich mit der Jugendhilfeplanung im Kontext des SGB VIII. Das Ziel besteht darin, die theoretischen Grundlagen, die geschichtliche Entwicklung und die aktuelle rechtliche Ausgestaltung dieses Instruments der Sozialplanung zu beleuchten, um deren Bedeutung und Herausforderungen in der kommunalen Praxis darzustellen.

  • Rechtliche Grundlagen der Jugendhilfeplanung nach § 79-81 SGB VIII
  • Historische Entwicklung von den 1960er Jahren bis zur Einführung des SGB VIII
  • Theoretische Ansätze und Planungsmodelle
  • Empirische Umsetzung und Praxis in der Bundesrepublik Deutschland
  • Zukünftige Perspektiven und Professionalisierung der Jugendhilfeplanung

Auszug aus dem Buch

Aktuelle rechtliche Grundlage

Die rechtlichen Grundlagen zur Jugendhilfeplanung finden sich hauptsächlich im fünften Kapitel im dritten Abschnitt des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (§§ 79 – 81 SGB VIII). Der § 79 SGB VIII handelt von der Gesamtverantwortung der öffentlichen Träger in Bezug auf die Aufgaben des SGB VIII’s. Extra hervorgehoben wird, dass zur Gesamtverantwortung auch die Planungsverantwortung gehört. Der § 80 SGB VIII ist der Hauptparagraph zur Jugendhilfeplanung. Danach ist Jugendhilfeplanung eine Muss-Vorschrift (vgl. Münder/Becker 1997, S. 20). Im ersten Absatz werden die drei Planungsschritte: Bestandsfeststellung, Bedarfsermittlung und Maßnahmenplanung benannt. Ohne Einhaltung diese Mindeststandards ist Planung keine Jugendhilfeplanung nach dem SGB VIII. Bei der Bedarfsermittlung wird vom Gesetzgeber zudem noch vorgeschrieben, dass die Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personenberechtigten zu ermitteln sind. Die Form der Partizipation der Adressaten ist jedoch nicht vorgesehen, sie kann direkt oder indirekt stattfinden.

Ziele der Jugendhilfeplanung sind in § 80 Abs. 2 SGB VIII dargestellt, so soll bei geplanten Einrichtungen und Diensten unter anderem der Kontakt zur Familie und dem sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden können, einen wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot gewährleistet werden, junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen gefördert und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf berücksichtigt werden. „Während die Ziele von Jugendhilfeplanung explizit in Abs. 2 (§ 80) definiert werden (..), lässt sich eine zweite Zielebene für Jugendhilfeplanung aus verschiedenen anderen Gesetzespassagen bestimmen. Auf ihr finden sich sowohl allgemeine Zielsetzungen der Jugendhilfe (§§ 1, 9) sowie Orientierungen für Rahmen- und Strukturziele (§§ 3, 4, 5, 8) wieder“ (Kilb 2000, S. 50).

Zusammenfassung der Kapitel

Begriffserklärung: Dieses Kapitel definiert Jugendhilfeplanung als Teilfachplanung der Sozialplanung und verdeutlicht ihr Ziel als Instrument zur bedarfsgerechten Gestaltung von Handlungsfeldern der Jugendhilfe.

Geschichte: Das Kapitel zeichnet die rechtliche und historische Entwicklung der Jugendhilfeplanung seit den 1960er Jahren nach, einschließlich der Euphorie und anschließenden Stagnationsphasen bis zur Verankerung im SGB VIII.

Aktuelle rechtliche Grundlage: Hier werden die §§ 79–81 SGB VIII als Basis der Planungsverantwortung erläutert, wobei die Mindeststandards wie Bestandsfeststellung, Bedarfsermittlung und Maßnahmenplanung im Fokus stehen.

Theorien: Das Kapitel bietet einen Überblick über verschiedene Theorieansätze und Planungsmodelle, wobei die Sozialraum- und Lebensweltorientierung sowie die Bedeutung der Partizipation hervorgehoben werden.

Empirische Praxis: Es wird die Realität der Jugendhilfeplanung in der BRD analysiert, wobei vier Leitorientierungen (bereichs-, sozialraum-, ziel- und zielgruppenorientiert) identifiziert und deren Verknüpfung in der Praxis diskutiert werden.

Perspektiven: Der abschließende Teil erörtert die Notwendigkeit einer weiteren Professionalisierung und der Entwicklung akzeptierbarer Standards, um den Nutzen der Planung in Zeiten knapper öffentlicher Mittel zu rechtfertigen.

Literatur: Das abschließende Verzeichnis listet die verwendeten Quellen und Fachpublikationen auf.

Schlüsselwörter

Jugendhilfeplanung, SGB VIII, Sozialplanung, Bedarfsermittlung, Bestandsfeststellung, Maßnahmenplanung, Jugendhilfeausschuss, Sozialraumorientierung, Lebensweltorientierung, Partizipation, Fachplanung, Kommunale Willensbildung, Jugendwohlfahrt, Professionalisierung, Evaluation.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Hausarbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die konzeptionellen, historischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Jugendhilfeplanung nach den §§ 79-81 SGB VIII.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Die zentralen Themen umfassen die Definition des Planungsbegriffs, die rechtliche Verankerung im Kinder- und Jugendhilfegesetz, theoretische Ansätze zur Planung und die praktische Umsetzung in der kommunalen Verwaltung.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist eine systematische Aufarbeitung, wie Jugendhilfeplanung als Instrument zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten und effektiven Jugendhilfeangebots funktioniert.

Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse und der Auswertung rechtlicher Grundlagen sowie fachwissenschaftlicher Publikationen zum Thema Jugendhilfeplanung.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die historische Entwicklung, die rechtlichen Vorgaben, theoretische Planungsmodelle sowie die empirische Praxis und zukünftige Anforderungen an das Fachpersonal.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den wichtigsten Begriffen gehören Jugendhilfeplanung, SGB VIII, Sozialraumorientierung, Partizipation und Maßnahmenplanung.

Welche Rolle spielen die "freien Träger" bei der Jugendhilfeplanung?

Freie Träger wirken maßgeblich bei der Vorbereitung und Durchführung der Planung mit, beispielsweise durch die Teilnahme an Arbeitskreisen, wobei der Jugendhilfeausschuss die letztendlichen Entscheidungen trifft.

Warum wird Jugendhilfeplanung heute als "Prozess" verstanden?

Jugendhilfeplanung ist kein einmaliger Akt, sondern ein fortlaufender Zyklus aus Bestandsfeststellung, Bedarfsermittlung, Maßnahmenplanung und ständiger Evaluation sowie Weiterentwicklung.

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Details

Title
Jugendhilfeplanung nach § 79-81 SGB VIII
College
University of Trier
Course
Seminar
Author
Claudia Giehl (Author)
Publication Year
2005
Pages
13
Catalog Number
V57267
ISBN (eBook)
9783638517683
ISBN (Book)
9783638882842
Language
German
Tags
Jugendhilfeplanung VIII Seminar
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Claudia Giehl (Author), 2005, Jugendhilfeplanung nach § 79-81 SGB VIII, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/57267
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