Leistungsschutzrechte mit dem Schwerpunkt
aufgezeichneter Darbietungen
von: Susann Hoffmann
Inhalt
1. Einleitung
2. Definition ausübender Künstler
3. Grundsätze des Leistungsschutzrechts
3.1. Allgemeines zum Leistungsschutzrecht
3.2 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht
3.3. Entstellungsverbot
3.4. Entstellungsverbot und Inszenierung
3.4.1. Veränderung von Szenen
3.4.2. Veränderung durch Umbestzung
3.5. Dauer der Leistungsschutzrechte
3.6. Namensnennung
4. Einwilligungsrechte des Leistungsschutzberechtigten
4.1. öffentliche Ausstrahlung
4.2. Aufnahme auf Bild- und Tonträger
4.2.1. Das Recht am eigenen Bild
4.3. Vervielfältigung und Verbreitung der Bild- und Tonträger
4.4. Sendung der Darbietung
4.5. Leistungsschutzrechte des Veranstalters
4.6. Künstlergruppen und ihre Einwilligungsrechte
5. Vergütungsansprüche
5.1. Vergütung für das Vermieten und Verleihen der Bild- und Tonträger
5.2. Vergütung für Funksendungen
5.3. Vergütung für öffentliche Wahrnehmbarmachung einer Bild- oder Tonträger-Aufzeichnung oder einer Funksendung
6. Leistungsschutzrechte im Arbeitsverhältnis
7. Schlusswort
8. Literatur
1. Einleitung
Die Hausarbeit beschäftigt sich mit dem Thema der Leistungsschutzrechte. Der Schwerpunkt soll dabei auf den Darbietungen liegen, die auf Bild- und Tonträger aufgezeichnet sind. Des Weiteren beschäftige ich mich mit der Frage, wer zu den ausübenden Künstlern zählt und welche Rechte diese haben. Zu einem großen Teil werde ich mich bei der Beantwortung der Fragen auf die Künstler am Theater beziehen. Es soll gezeigt werden, welche Ansprüche und Rechte der Künstler bei der Erst- oder Zweitverwertung seiner aufgezeichneten Darbietung hat. Weiterhin sind die Rechte des Regisseurs, der nicht die Stellung des Urhebers einnimmt, ein Thema. Ebenfalls werde ich die Stellung der Mitglieder eines Ensembles beleuchten und die für alle ausübenden Künstler wichtigen Leistungsschutzrechte innerhalb des Arbeits- oder Dienstverhältnisses.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Definition ausübender Künstler
3. Grundsätze des Leistungsschutzrechts
3.1. Allgemeines zum Leistungsschutzrecht
3.2 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht
3.3. Entstellungsverbot
3.4. Entstellungsverbot und Inszenierung
3.4.1. Veränderung von Szenen
3.4.2. Veränderung durch Umbesetzung
3.5. Dauer der Leistungsschutzrechte
3.6. Namensnennung
4. Einwilligungsrechte des Leistungsschutzberechtigten
4.1. öffentliche Ausstrahlung
4.2. Aufnahme auf Bild- und Tonträger
4.2.1. Das Recht am eigenen Bild
4.3. Vervielfältigung und Verbreitung der Bild- und Tonträger
4.4. Sendung der Darbietung
4.5. Leistungsschutzrechte des Veranstalters
4.6. Künstlergruppen und ihre Einwilligungsrechte
5. Vergütungsansprüche
5.1. Vergütung für das Vermieten und Verleihen der Bild- und Tonträger
5.2. Vergütung für Funksendungen
5.3. Vergütung für öffentliche Wahrnehmbarmachung einer Bild- oder Tonträger-Aufzeichnung oder einer Funksendung
6. Leistungsschutzrechte im Arbeitsverhältnis
7. Schlusswort
8. Literatur
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Hausarbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen der Leistungsschutzrechte für ausübende Künstler, wobei der Fokus auf Darbietungen liegt, die auf Bild- und Tonträgern aufgezeichnet wurden. Ziel ist es, die spezifischen Rechte und Ansprüche von Künstlern – insbesondere im Theaterkontext – bei der Erst- und Zweitverwertung ihrer Darbietungen zu beleuchten und ihre Stellung innerhalb von Arbeits- oder Dienstverhältnissen zu klären.
- Definition und Identifikation ausübender Künstler im rechtlichen Sinne.
- Grundlagen des Leistungsschutzrechts, inklusive Entstellungsverbot und Persönlichkeitsrechte.
- Einwilligungsrechte bei der Verwertung (Ausstrahlung, Aufnahme, Vervielfältigung).
- Systematik der Vergütungsansprüche bei verschiedenen Nutzungsarten.
- Rechtliche Besonderheiten von Leistungsschutzrechten in Arbeits- und Ensembleverhältnissen.
Auszug aus dem Buch
3.3. Entstellungsverbot
Der ausübende Künstler hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seiner Darbietung zu verbieten (§ 83 UrhG).
Entscheidend ist dabei, ob der Ruf oder das Ansehen des ausübenden Künstlers geschädigt werden kann. Nur unter dieser Vorraussetzung lässt sich ein Verbot erwirken. Dabei genügt es, wenn die Entstellung oder Beeinträchtigung geeignet ist, den Ruf oder das Ansehen eines Künstlers zu schädigen. Es handelt sich demnach um einen weit vorgelagerten Schutz.
Eine Entstellung wäre möglich, wenn z.B. die künstlerische Darbietung und die Interpretation in einem fremden Zusammenhang auftreten, so dass diese lächerlich wirken. Ebenso sind Verfremdungen, Verkürzungen oder andere grobe Veränderungen zur Schädigung des Ansehens eines ausübenden Künstlers geeignet.
Veränderungen oder Mängel bei der Übertragung von Video- und Fernsehaufzeichnungen werden bis zu einem bestimmten Grad einkalkuliert, da die Mängel der Technik und nicht dem ausübenden Künstler und der Darbietung zugeschrieben werden. Der ausübende Künstler kann sich gegen diese Form der Mängel nur bei groben Entstellungen und Beeinträchtigungen wenden (§ 94 und § 95 UrhG).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in das Thema der Leistungsschutzrechte ein und definiert den Schwerpunkt der Arbeit auf aufgezeichnete Darbietungen sowie die Rechte ausübender Künstler im Theaterbereich.
2. Definition ausübender Künstler: Hier wird anhand des Urheberrechtsgesetzes erläutert, wer als ausübender Künstler gilt und welche Kriterien für eine künstlerische Mitwirkung ausschlaggebend sind.
3. Grundsätze des Leistungsschutzrechts: Dieses Kapitel behandelt den rechtlichen Schutzrahmen, Persönlichkeitsrechte, den Schutz vor Entstellung sowie Fragen der Namensnennung und der Dauer der Schutzrechte.
4. Einwilligungsrechte des Leistungsschutzberechtigten: Es wird dargelegt, in welchen Fällen Künstler der Nutzung ihrer Darbietungen zustimmen müssen, inklusive spezifischer Regelungen für Bild- und Tonträger sowie Künstlergruppen.
5. Vergütungsansprüche: Dieses Kapitel spezifiziert die finanziellen Ansprüche des Künstlers bei verschiedenen Verwertungsformen wie Vermietung, Verleih, Funksendung oder öffentlicher Wahrnehmbarmachung.
6. Leistungsschutzrechte im Arbeitsverhältnis: Hier wird das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Künstler bezüglich der Verwertungsrechte und der Mitwirkungspflichten im Theaterbetrieb analysiert.
7. Schlusswort: Das Schlusswort betont die Notwendigkeit für Künstler, sich ihrer vertraglichen und gesetzlichen Rechte bewusst zu sein, um sich aktiv vor Beeinträchtigungen zu schützen.
8. Literatur: In diesem Verzeichnis wird die für die Arbeit herangezogene Fachliteratur aufgeführt.
Schlüsselwörter
Leistungsschutzrechte, ausübender Künstler, Urheberrechtsgesetz, Entstellungsverbot, Persönlichkeitsrecht, Zweitverwertung, Vergütungsansprüche, Bild- und Tonträger, Einwilligungsrechte, Theaterrecht, Arbeitnehmerüberlassung, Verwertungsgesellschaften, Namensnennung, Inszenierung, Darbietungsschutz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den gesetzlichen Regelungen und Ansprüchen, die ausübenden Künstlern für ihre Darbietungen zustehen, mit einem spezifischen Fokus auf die Aufzeichnung auf Bild- und Tonträgern.
Welches sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen die Definition des Künstlers, das Entstellungsverbot, die Rechte bei der Nutzung von Aufnahmen (Einwilligung) und die finanziellen Ansprüche aus der Zweitverwertung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, den Schutzumfang für Künstler bei der Verwertung ihrer Leistungen zu definieren und aufzuzeigen, wie sie ihre Interessen gegenüber Veranstaltern oder Arbeitgebern wahren können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse relevanter Paragrafen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) sowie der Interpretation theoretischer Grundlagen aus der Theaterrecht-Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition von Künstlern, die Rechte des Schutzes gegen Entstellung, die Bedingungen für die Verwertung (Einwilligung) und die spezifischen Vergütungsansprüche bei verschiedenen Medien.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Leistungsschutzrechte, ausübender Künstler, UrhG, Entstellungsverbot, Vergütungsansprüche, Zweitverwertung und das Persönlichkeitsrecht des Künstlers.
Gilt das Entstellungsverbot auch für den Regisseur?
Ja, der Regisseur ist als leistungsschutzberechtigte Person ebenfalls geschützt, wobei sich die Auslegung oft auf die Integrität seiner künstlerischen Regieidee bezieht.
Muss ein Künstler für die Verwendung eines Fotos von sich immer zustimmen?
Grundsätzlich ja, es sei denn, es handelt sich um rein künstlerische Aufnahmen, Zeitgeschichte oder der Schauspieler hat im Rahmen seines Dienstvertrags für theaterübliche Zwecke bereits eingewilligt.
Was passiert mit den Rechten nach dem Tod des Künstlers?
Der Schutz vor Entstellung und Beeinträchtigung steht nach dem Tod des Künstlers dessen Angehörigen zu, wobei der Schutz vor Entstellung frühestens 50 Jahre nach der ersten Darbietung erlischt.
- Arbeit zitieren
- Susann Hoffmann (Autor:in), 2002, Leistungsschutzrechte mit dem Schwerpunkt aufgezeichneter Darbietungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/57328