Der niedere Adel des Machlandes im späten Mittelalter


Doktorarbeit / Dissertation, 1978

78 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

Einleitung

Die Capeller als Landgerichtsherren

Der niedere Adel des Machlandes im 13. und 14. Jahrhundert
Vorbemerkungen zur Genealogie
Arbing
Au
Chuleub
Tannpeck
Engelpoldsdorf
Flacheneck
Fleischess
Frei
Freitel v. Fridhalmsdorf, v. Windhag
Harlung
Hauser
Holz
Imzing
Lempel
Lenperger
Mitterberg
Mitterkirchen
Öd
Steiner
Smida-Stein
Wimberger
Alindorf
Reikersdorf

Entwicklung des Machländer Adels im Spiegel der Quellen des 14. Jahrhunderts
Rang, Stand und Titel im Machländer Adel
Die Ritter des Machländer Adels:
Ritter und Bürger im Machland

Landrichter
Die Landrichter bis 1280
Hartneit von Smida
Marquart von Osterberg
Die Landrichter von 1314 bis 1337
Wetzel von Arbing
Lorenz Öder
Zur Siegelpraxis im Machland
Die Landrichter von 1350 bis 1371
Die Landrichter von 1371 bis zum Ende des Jahrhunderts

Wirtschaft
Zum Wirtschaftsleben des Machländer Adels

Zusammenfassung
Literaturverezichnis

Vorwort

Viele Besuche der Burgruinen des Mühlviertels weckten schon vor Jahren mein Interesse an der Landesgeschichte, doch es wurde erst durch die nähere Beschäftigung mit der Geschichte des "Schaunberger Landes" anlässlich einer Seminararbeit in wissenschaftliche Bahnen gelenkt. Herrn Universitätsprofessor Dr. Othmar Hageneder, der damals als Dozent das Seminar leitete, habe ich für die entscheidende Anregung bei der Wahl des Themas und seine weitere Hilfe bei der Ausführung zu danken. Ebenso verbunden bin ich Herrn Universitätsprofessor Dr. Heinrich Appelt, dessen wohlwollendem Interesse das Zustandekommen der Dissertation zu danken ist.

Ursprünglich war daran gedacht, die Forschungen bis zum Ende des 15. Jahrhunderts fortzuführen und so auch die Archivalien des oberösterreichischen Landesarchivs auszuschöpfen. Die Fülle des Stoffes zwang aber, eine engere zeitliche Grenze zu ziehen, die sich schließlich mit der Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert ergab. Dadurch wurde es möglich, neben genealogischen auch verfassungs- und sozialgeschichtliche Fragen zu behandeln und damit ein ausgeglicheneres Bild der Entwicklung des Machlandes im Spätmittelalter zu zeichnen. Freilich bedürfte es noch anderer Studien über angrenzende Landesteile, um die Ergebnisse dieser Arbeit im rechten Licht sehen zu können und zu weiteren Aussagen zu gelangen.

Von allen, die mir durch Anregungen und Hinweise die Arbeit erleichterten, möchte ich noch besonders Herrn Amtsrates Norbert Grabherr gedenken, dessen freundlicher Hilfe der Tod 1977 ein Ende setzte. Möge diese Dissertation in seinem Sinne zu einer besseren und tieferen Kenntnis der Geschichte un­seres Landes beitragen.

Einleitung

"Das östliche Mühlviertel ist das verschlossenste Stück des Landes ob der Enns. Es gelingt wohl kaum, eine andere Gliederung in das Gebiet zu bringen als die durch die engen, tiefeingeschnittenen und unwegsamen Täler der Waldaist, Naarn und einer Reihe kleinerer Donauzuflüsse. Im nördlichen Teile dehnen sich weite, nur leicht wellige Hochflächen von 900 bis 1100 m mit endlosen Wäldern aus. Nur allmählich wird das Land nach Süden zu freundlicher, ganz langsam senken sich die Hochflächen und werden durch die Täler in auseinanderstrahlende, reich verzweigte Rücken aufgelöst. Der Wald nimmt immer noch weite Strecken Landes ein, aber auch Pfarrdörfer wagen sich auf die Höhen hinauf und schauen weit ins Land hinaus. Längs der Flüsse träumen mächtige Ruinen von längst entschwundenen Zeiten. Am Abhange des Massivs zieht sich ein seit langem gerodeter, fruchtbarer Streifen ebenen Landes dahin. Gegen die Donau zu verschwinden die Äcker. Riesige Auen mit zahllosen Altwasserarmen weite Überschwemmungsgebiete, ein amphibisches Land, führt zum offenen Strom hinaus."1 Diese Beschreibung mag geeignet sein, einen ungefähren Eindruck dieser eigentümlich faszinierenden Granitlandschaft nördlich der Donau, am Südrand des Böhmerwaldes zu vermitteln. Ursprünglich bezeichnete der Name "Machland" nur die Ebene zwischen Hügelland und Fluss, die sich etwa 20 km lang und zwischen 3 und 8 km breit erstreckt und schon seit ältester Zeit Siedlungsspuren aufweist. Irgendwann um die Jahrtausendwende - urkundliche Nachrichten fehlen - begann das hochfreie Geschlecht der Herren von Machland von hier aus sein Rodungswerk, hauptsächlich gegen Norden, wohl aber auch in den ausgedehnten Auwäldern entlang der Donau.

In dieser Zeit entstanden die ältesten Burgen des Machlandes: Perg und Clam am Rande des Wald- und Hügellandes, als vorgeschobene Bastionen Blasen­stein, Klingenberg und Ruttenstein, höchstwahr­scheinlich auch Kreuzen. Betrachtet man die Lage dieser Burgen auf der Karte, erkennt man die mili­tärischen Hauptachsen der Machländer Herrschaft: Einmal der Landstreifen am Fuß des Hügellandes zwischen Perg und Naarn im Westen sowie Clam und (Burg) Machland im Osten, zum anderen von Rutten­stein und Blasenstein im Norden über Kreuzen bis Clam / Machland im Süden.2

Nun waren diese Burgen zum militärischen Schutz der Wege und Siedler unentbehrlich, als Rodungszentren selbst aber von Lage und Anlage her ungeeignet. Die eigentlichen Rodungsmittelpunkte waren vielmehr die alten Orte, die fast geometrisch gleichmäßig über das Hügelland verteilt liegen, nur zum geringen Teil im direkten Schutz der genannten Burgen: Königswiesen3, Pierbach4, St. Georgen, Dimbach, Pabneukirchen3, Münzbach5, Kreuzen3; etwas später erst genannt, aber sicher noch zu den Rodungszentren zu zählen, ist Rechberg6. Die Grenzen des Machländer Herrschaftsgebietes sind von der Natur durch den Nordwald im Norden und Osten, durch die Donau im Süden gezogen. Nur die Westgrenze wurde schon um die Mitte des 9. Jahrhunderts "vertraglich" festgelegt, als ein Graf Wilhelm das Gebiet "inter agastam et nardinam" dem Kloster St. Emmeram/Regensburg schenkte7 und damit die Naarn zur Westgrenze des Machländer "Lusses" wurde; südlich von Perg scheint diese Grenze jedoch nicht streng eingehalten worden zu sein.

Es stellt sich nun die Frage, wo in diesem anscheinend recht systematisch angelegten Rodungs- und Siedlungssystem der Platz des niederen Adels war. Nicht viele Familien sind in diese frühe Zeit zu verfolgen und zu lokalisieren: Arbing (I), Chuleub, Holz, Imzing, Innerfeld, Mitterberg (I), Mitterkirchen, Naarn, Saxen, Flacheneck und Freitel (Fridhalmsdorf)8. Lokalisiert man ihre Sitze auf der Karte, so bietet sich ein deutlich ausgeprägter Ring von Sitzen, in dessen Zentrum die Hauptburg der Herren von Machland, an der Stelle des späteren Klosters Baumgartenberg gelegen, steht. Nur Mitterberg und Naarn liegen abseits; sie flankieren im Norden und Süden das zweite Machlänger Zentrum Perg. Gleichzeitig sind die am Rand des Hügellandes gelegenen Sitze so angelegt, dass sie die wichtigsten Wege direkt überwachen: Flacheneck und Clam am Beginn der "Burgenstraße" nach Ruttenstein, Arbing und Fridhalmsdorf an der Straße nach Münzbach, Mitterberg schließlich an der Straße Perg - Münzbach. Außerdem kontrollieren die letztgenannten zusammen mit den Machländer Hauptburgen die West-Ostverbindung zwischen Mauthausen und Grein.

Aus diesen Umständen geht zuerst einmal hervor, dass wohl alle um diese Zeit im Machland feststellbaren niederen Adeligen Dienstleute der Herren von Machland waren; am deutlichsten verrät dies die Anordnung der Sitze. Zweitens zeigt sich eine sehr starke Abhängigkeit vom Dienstherren. Es ist sicher kein Zufall, dass alle Dienstmannensitze im bzw. am Rand des Altsiedellandes liegen, wo ertragreicher und leicht bebaubarer Boden zur Verfügung stand; zumindest für das Machland ist hieraus zu schließen, dass der niedere Adel damals keineswegs imstande war, von sich aus Rodungsarbeit zu leisten oder auch nur zu organisieren. Seine Hauptaufgaben waren vielmehr einerseits die Unterstützung der Hauptburgen bei ihren militärischen Aufgaben, andererseits wohl die Stellung von Burgpflegern und Mannschaft für die herrschaftlichen Rodungsburgen, also durchwegs Dienstleistungen vorwiegend militärischer Art für die Herren von Machland.

Eine langfristig einschneidende Änderung der Verhältnisse bedeutete das Aussterben der Herren von Machland und ihrer Erben, der "Grafen" Clam-Velburg, zu Beginn des 13. Jahrhunderts und der damit verbundene Übergang des Machlandes an die österreichischen Landesfürsten, sowie die noch von den Machländern unternommene Gründung der Klöster Baumgartenberg (1141) und Waldhausen (1147/55). Naturgemäß wurde Baumgartenberg in der Folge für den niederen Adel bedeutender, da es an der Stelle der alten Burg Machland errichtet wurde und das Dotationsgut relativ geschlossen noch über den Ring von Adelssitzen hinausreichte, sodass in den folgenden Jahrhunderten zahlreiche Berührungspunkte und auch Interessenskonflikte gegeben waren. Eine weitere Folge dieser Entwicklung war, dass die Herrschaftszentren Perg und Machland/Baumgartenberg als solche verschwanden, sodass für den niederen Adel kein lokaler, herrschaftlicher Bezugspunkt mehr gegeben war. Die wenigen urkundlichen Nachrichten der Jahr 1220 bis 1250 zeigen bereits die Auswirkungen: die in diesen Jahrzehnten entstandenden Sitze liegen ziemlich wahllos zwischen den älteren verstreut: Krottental, Priehetsberg und Groißing etwas nördlich der alten Linie, Hart und Ruprechtshofen in Donaunähe. Die Durchsetzung des südlichen Machlandes mit Adelssitzen schreitet also, nicht mehr schwerpunktgebunden, fort, greift jedoch noch nicht nach Norden, auch noch nicht über die Naarn ins Regensburger Gebiet aus.

Aus ottokarischer Zeit liegen so gut wie keine Urkunden aus dem Machland vor, die den niederen Adel betreffen. Aus den um etwa 1290 bereits vollzogenen Veränderungen in der personellen Zusammensetzung des Machländer Adels ist jedoch zu schließen, dass in dieser Zeit das Gebiet nordwestlich von Perg zwischen Naarn und Aist dem Machland angegliedert wurde. Es finden sich seit dem Ende des 13. Jahrhunderts die Öder, zu Schwertberg, Kriechbaum und Siegenhofen ansässig, die Hehlspeck von Weinzierl9 und sogar die Reichensteiner, ein wahrscheinlich hochfreies Geschlecht, im Nordwesten an der Aist ansässig, in den Machländer Zeugenlisten, während die "alten Machländer" Freitel von Fridhalmsdorf die Burg Windhag nördlich von Perg zu ihrem Hauptsitz machen, die Steiner auf Innernstein und die Auer zu Au bei Perg erstmals sicher nachweisbar sind und ver­schiedene kleinere Familien, oft auch nur Einzel­personen, mit teilweise nicht lokalisierbaren Sitzen erstmals genannt wurden. Es wurde also das Netz der Adelssitze nochmals bedeutend verdichtet, gleichzeitig nach Norden und Westen ausgeweitet. Erst in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts dürfte also das relativ homogene Landgericht Machland in der Ausdehnung entstanden sein, in der es sich während des 14. Jahrhunderts als das "Capeller Landgericht" darstellt. Freilich lag der politische Schwerpunkt noch immer in der Gegend von Baumgartenberg, da dort weiterhin die ältesten und einflussreichsten Familien saßen, doch mit dem Fortschreiten des Jahrhunderts verliert sich dieser Schwerpunkt immer mehr, Familien zuerst aus dem Norden des Landgerichts, dann aus anderen Landgerichten gewinnen an Bedeutung und verdrängen die Alteingesessenen, sofern diese nicht schon früher erloschen waren.

Die vorliegende Arbeit setzt mit ihren Forschungen etwa zu Beginn der Habsburgerzeit ein; dieser Zeitpunkt bietet sich an, da durch die vorhergehenden, urkundenlosen Jahrzehnte eine "natürliche" Zäsur gegeben ist. Die Situation ist im Machland für Forschungen zur Geschichte des niederen Adels besonders günstig, da, wie oben geschildert, hier seine Rolle mangels eines lokalen politischen Schwerpunktes bedeutender sein dürfte als in anderen Gebieten; dazu trägt sicher die geographische Abgeschlossenheit nach drei Richtungen ebenso bei wie die gemeinsame "Herkunft" aus der Dienstfamilie der Herren von Machland, welche Umstände noch in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts eine quasi "politische Autarkie" des Machländer Adels spüren lassen, die, zielgerichtet durch die Capeller als Landgerichtsherren, im 14. Jahrhundert ihren Höhepunkt und auch ihr Ende, die Integration des Machlandes ins Land ob der Enns, findet.

Die Capeller als Landgerichtsherren

"Nos Rudolfus dei gracia Romanorum rex Semper augustus ad ... noticiam volumus pervenire, quod nos experte fidei puritatem, qua strenuus vir Vlricus de Capella dilectus fidelis noster erga nos Semper viguit, ... sibi ... octingenta talenta denariorum ... promittimus nos daturos, pro quibus sibi bona nostra (N. N. ) et prouinciale iudicium in Machlande liberaliter obligamus obtinenda tam diu, quousque ipsi Vlrico ... plene data fuerit pecunia memorata"10. Es ist dies nicht der erste, für das Machland aber wichtigste Gnadenerweis König Rudolfs für Ulrich von Capellen, der ihm in Österreich bei der Auseinandersetzung mit König Ottokar unschätzbare Dienste geleistet hatte11. Die Verpfändung gerade des Landgerichtes im Machland dürfte im beiderseitigen Interesse erfolgt sein: für den König war es wichtig, diesen Teil des Grenzlandes gegen Norden und des linken Donauufers in den Händen eines verlässlichen Gefolgsmannes zu wissen, dem Capeller war die bedeutende Stärkung seiner Position im unteren Mühlviertel sicher willkommen.

Er und sein gleichnamiger Sohn scheinen aber nicht viel Zeit gehabt zu haben, sich um das Landgericht und seine inneren Angelegenheiten zu kümmern. Zwar bestätigte ihnen 1284 Herzog Albrecht die Verpfändung und verbriefte ihnen Mautfreiheit und niedere Gerichtsbarkeit12, aber nur fünf Urkunden, die sich mit inneren Angelegenheiten des Machlandes beschäftigen, sind von ihnen mitbezeugt13 ; eine verschwindend geringe Zahl bei ca. 70 Urkunden, in denen die beiden Capeller genannt werden.

Diese Situation ändert sich völlig unter Jans I. von Capellen. Schon die ersten Urkunden, in denen er 1297, 1298, dann wieder 1306 auftritt, zeigen ihn an der Spitze des Machländer Adels14. Er bricht mit der Gepflogenheit seines Vaters, der Teilnahme an der Staatspolitik den Vorzug zu geben und die eigene Herrschaftspolitik auf die ständige Vermehrung des Besitzes zu beschränken. War oben das Verhältnis der diesbezüglichen Urkunden ca. 12:1 zugunsten der Staatspolitik, so lautet es unter Jans (bis 1328) umgekehrt ca. 1:3.

Das Motiv für diese plötzliche Änderung ist nicht schwer zu finden. Die Beziehungen zwischen den Landesfürsten und den ersten Capellern waren so eng und gut, dass diese kaum Konkurrenz zu fürchten hatten. Nun aber, unter Jans, lagen alle diese Ereignisse schon eine Weile zurück, persönlicher Kontakt zu den Herzogen war, soweit den Quellen zu entnehmen ist, kaum vorhanden. Damit entstand die Gefahr für den Capeller, von den Wallseern, den ersten Vertrauten der Herzoge, völlig überflügelt und von der hervorragenden Stelle im Lande Österreich zu obderennsischen Landsassen unter der Herrschaft der Statthalter der Herzoge, eben der Wallseer, abzusteigen. Wie stark die Ressentiments des alteingesessenen Adels gegen die "zugewanderten Emporkömmlinge" waren, ist zur Genüge bekannt und belegt. Kein Wunder also, dass Jans von Capellen die Stellung seiner Familie durch Konsolidierung und Straffung seiner Herrschaft, eine Art "Hausmachtbildung", zu erhalten und zu festigen suchte.

Wichtigste Voraussetzung hiefür war die Erneuerung der Verpfändung durch den jeweiligen Herzog von Österreich, die Albrecht I. für Ulrich von Capellen auch anstandslos vornahm. Jans scheint jedoch bei den Herzogen Friedrich und Leopold auf Schwierigkeiten gestoßen zu sein. Erst zehn Jahre nach deren Regierungsantritt erhielt er die Bestätigung seines Pfandbesitzes15.

In dieser Zeit ist eine meiner Meinung wichtige Beobachtung zu machen: gerade und nur (mit einer Ausnahme) in diesen zehn Jahren lässt sich Jans von Capellen mit dem in der Literatur oft zitierten Titel "obrister landtrichter in dem Machland" bezeichnen16. Wie groß in diesen Jahren die Spannung zwischen den Habsburgern und dem Capeller war, geht aus dem Bündnis hervor, das dieser am 10. Aug. 1316 mit Peter von Rosenberg "contra omnes homines omnemque Personam, cuisuscunque conditionis fuerit … excepto Domingo nostro Rege Boemiae" schließt17. Das Ziel des Vertrages wird verblüffend deutlich ausgesprochen: "... si vero Dux Austriae, quicunque in terra fuerit constitutus. Dominum Johannem niteret destruere ad ipsius adnihilationem vellet cogitare. Tunc nos eidem Domino Johanni assistemus et sic contra eundem ducem cooperabimur fideliter toto nostro posse Semota omni difficultate seu occasione. "

Die Capeller waren bekanntlich nicht die einzigen, die aus den außenpolitischen Missgeschicken der Habsburger Kapital zu schlagen versuchten; genau zur selben Zelt begannen im Westen Oberösterreichs die Herren von Schaunberg ihr Herrschaftsgebiet Grafschaft18 und sich selbst Grafen zu nennen . Damit ergab sich eine gefährliche Situation für die Herzoge: Wenn Schaunberger, Rosenberger und Capeller unterstützt etwa von Bayern oder Böhmen gegen die Landesherren vorgingen, war zumindest ein großer Teil des Landes ob der Enns für Österreich verloren.

Man wird unter diesem Gesichtspunkt die Annahme des Titels "obrister Landrichter" sehen müssen. Es ging sichtlich nicht primär darum, die Unterordnung der anderen Landrichter im Machland zu dokumentieren19, sondern um die Unterstreichung des Anspruches auf Oberhoheit im Machland nach außen, also den "Zentralisierungsbestrebungen" der Herzoge gegenüber, deren Vollzieher in vielen Fällen die Wallseer waren. In diese Richtung deutet auch, dass dieser Titel außer im Machland im oberösterreichischen Raum nur einmal auftritt, als sich Heinrich von Wallsee 1321, offensichtlich in Anlehnung an den Capeller, "obrister Lantricheter in der Ryedmarich" nennt.20 Angesichts dieser Machtdemonstration des Jans von Capellen blieb den Herzogen nichts anderes übrig als nachzugeben. Wie schon erwähnt, bestätigen sie ihm 1318 "vmb seine dienst, die er vnd sein vatter gethan hat ieren enen etteswenn Chunich Rudolfen vnd ierem vatter eteswann Chunich Albrecht von Rom … von solch 800 Pfundt allerley güetter, darunder der marckt ze Münspach vnd das landtgericht in dem Machlandt etc. "21.

Wenn die oben dargelegte Theorie von der politischen Bedeutung des Titels "oberster Landrichter" stimmt, so sollte sich auch sein Auftauchen im Jahr 1334 auf ähnliche Weise erklären lassen. Tatsächlich scheint sie auch hier zuzutreffen: Am 16. Juli 1335 erklären Friedrich von Wallsee und Leutold von Kuenring, dass sie "vmb den chrieg, den Reinbrecht und Friedrich von Waltse mit herrn Hansen von Chappell habent vnd vmb all vnser vfleuf, die wir mit ein ander haben, gegangen sein hinder hern Eberharten vnsern vetern von Waltse haubtman ob der Ens, daz vns der ainen tag geben sol gen Wienn, wann er wil"22. Der Capeller war also um diese Zeit in eine offene Auseinandersetzung mit den Wallseern verwickelt. Aus den Quellen ist nichts Näheres über Grund und Ausgang des Konfliktes zu erfahren; es könnte sich um die von Doblinger angesprochenen Grenzstreitigkeiten handeln, die sich bis 1341 hinzogen23. Immerhin legt das Auftreten des Titels in einem auf die beiden Familien beschränkten Streit24 die Auffassung nahe, dass mit der Bezeichnung "obrister Landrichter" ein Äquivalent zum Titel des Eberhart von Wallsee, "Hauptmann ob der Enns", geschaffen werden sollte, das die Gleichberechtigung beider Personen ausdrückt. Impliziert ist dabei, dass auch beide Territorien, die Hauptmannschaft ob der Enns und das (Landgericht) Machland, gleichrangig seien, was sicherlich der Auffassung des Capellers und seiner Landgemeinde, des Machländer Adels, entsprach. Diese Interpretation deckt sich auch mit der Feststellung Weltins, bestimmte Landgerichtsbezirke Oberösterreichs, darunter das Machland, stünden im 14. Jahrhundert "außerhalb der landrechtlichen Einheit des Landes ob der Enns"25.

Die große Zahl der Machländer Urkunden, die Jans von Capellen (mit-)besiegelt, zeigt, dass er sich sehr intensiv seinen Aufgaben als Landgerichtsherr, Lehensherr und Vogt über ausgedehntes Kloster- und Kirchengut widmete. Es ist in vielen Fällen praktisch unmöglich zu bestimmen, in welcher Funktion er auftritt, denn diese Frage war ja für die Zeitgenossen ziemlich uninteressant. Es soll hier versucht werden, einige der Fälle, in denen "die Obrigkeit" = Landgerichtsherr oder Landrichter anwesend sein musste bzw. zu sein pflegte, nachzuweisen.

Seit dem Ende des 13. Jahrhunderts liegt eine größere Anzahl von Urkunden vor, in denen Personen, die kein eigenes Siegel haben, Güter oder Rechte an die Kirche stiften, verkaufen oder verpfänden26. In den meisten Fällen wird dies durch Formeln ausgedrückt wie "wand ich selbs nicht innsigels han", "seind wir aygens insigel nicht enhaben" oder "wann wir selbs kein aigens Insigel nie gewunnen", wobei als Gründe zu geringes Alter, momentaner Verlust oder, in den meisten Fällen, mangelnde Standesqualität anzunehmen sind. Diese Urkunden sind nun fast alle von Capellern, meist in Anwesenheit des Landrichters im Machland, manchmal auch nur von letzterem besiegelt. Werden Zeugen angeführt, so sind es immer typische Vertreter der Landgemeinde27. Aus Formulierungen wie "hern Jansen von Chappelln, vor dem die sach gewandelt ist" oder "hern Wetzlein von Erwing und hern Larentzen von öd, czden Gezeiten t lant richter im Machlant, vor den wir uns dez vor­genanten guets lautterlich in offner schranne vertzigen haben" geht der Modus solcher Übereignungen deutlich hervor: Der eigentliche Vertragsabschluss geschieht noch mündlich vor der versammelten Landgemeinde unter dem Vorsitz des Capellers oder, in dessen Abwesenheit, des Landrichters. Um nun auch der Urkunde bessere Beweiskraft zu verleihen, musste sie im Interesse des Empfängers, praktisch immer einer geistlichen Institution, von einer Person besiegelt werden, deren Beglaubigung durch den Siegelabdruck auch in fremder Sache gültig war. Dies traf nun offensichtlich für Angehörige des Ritterstandes nicht zu; die einzige Ausnahme bildet das Siegel des Landrichters. Wahrscheinlich ist hier der Grund für die anscheinend de facto bessere Kraft des Siegels auch eines gewesenen Landrichters zu sehen: etwas von dem "öffentlichen Vertrauen", das er während seiner Amtszeit genoss, blieb quasi an der Person hängen28.

Im mündlichen Vertragsabschluss vor versammelter Gemeinde ist dagegen ein wesentlicher Grund für den Zusammenhalt des niederen Adels erkennbar. Durch die relativ häufigen Zusammenkünfte und die Vertragsabschlüsse coram publico bestand ein enger Kontakt untereinander und auch zum Landgerichtsherrn. Zu dem Zeitpunkt nun, als die Urkunde allmählich wesentlicher, de facto konstitutiver Bestandteil des Geschäftes wird, verliert die Landgerichtsversammlung einen zumindest quantitativ wesentlichen Teil ihrer Agenden. Die Funktion der Gerichtsgemeinde als Zeugenschaft eines Vertrages geht um die Mitte des 14. Jahrhunderts infolge der Veränderungen im Urkundenwesen29 zum Großteil auf den Landrichter und wenige angesehene Adelige über, während das Interesse des übrigen Kleinadels an den Landtaidingen schwindet; die meisten erscheinen nur mehr, wenn sie direkt beteiligt sind. Unter etwas anderem Aspekt stellte auch Luschin diese Entwicklung fest: "Solange das Prinzip der Mündlichkeit und Öffentlichkeit das Gerichtsverfahren hierzulande beherrschte, solange fehlte es auch niemals an Leuten, welche das Amt des Urteilers freiwillig übernahmen. Dies änderte sich allmählich, man begann die Urteilsfindung als eine Last zu empfinden, der man sich gerne entzog"30.

Damit begann auch der mehrfach angesprochene Zusammenhalt des niederen Adels zu verschwinden, wodurch - neben anderen Gründen - erst die Öffnung nach außen, die Abwanderung einheimischer und der Zuzug nicht im Machland ansässiger Familien eingeleitet wurde; dieser Vorgang aber stellt eines der wesentlichsten Momente der Integration des Machlandes ins Land ob der Enns dar.

Unter diesem Blickwinkel ist auch die überragende Bedeutung des Jans von Capellen für das Machland zu sehen. Schon seine Zeitgenossen dürften die von ihm aufgebaute, rechtlich kaum definierbare Art von "Landeshoheit" über das Machland anerkannt haben, was sich in Bezeichnungen wie "vnsern gnedigen treuen landvogt" ausdrückt.31

Schon die Söhne des Jans kümmern sich wieder viel weniger um das Landgericht. Ulrich IV. , 1328 erstmals genannt32, und Eberhart I. , der 1332 gemeinsam mit der ganzen Familie anlässlich der Stiftung des Klosters Pulgarn durch seinen Vater erstmals aufscheint33, sind von Anfang an, besonders aber nach dem Tod des Vaters, viel mehr mit ihren anderen Besitzungen und der österreichischen Innenpolitik beschäftigt als mit Machländer Angelegenheiten. Zweifellos wurde dies durch das wieder wesentlich verbesserte Verhältnis zu den österreichischen Herzogen bedingt und ermöglicht. So scheint Jans zwischen 1332 und 1354, seinem Todesjahr, in 17 das Machland betreffenden Urkunden als Aussteller, Siegler oder Zeuge auf, Ulrich dagegen im selben Zeitraum nur sechs-, Eberhart gar nur zweimal.

Noch zu Lebzeiten seines Vaters erwarb Ulrich "daz haus ze Reychenstain"34. Nach Grabherr, der wohl Hoheneck folgt35, soll Haug von Reichenstein schon 1295 die Hälfte von Reichenstein an die Capeller, ein Viertel an die Wallseer verkauft haben, welches erstere 1352 zusammen mit dem letzten Viertel erworben hätten, während Grüll 1352 die Capeller die ganze Herrschaft erwerben lässt36. Es ist wohl letzterer Ansicht der Vorzug zu geben, da sie mit dem Urkundenstand übereinstimmt - es ist kein älterer Kaufbrief zwischen Capellern und Reichensteinern überliefert - und außerdem der ausdrücklich genannte Kaufpreis von 3600 Pfund für lediglich ein Viertel der Herrschaft viel zu hoch erscheint, wie der Vergleich mit den folgenden Käufen zeigt.

Nur zwei Jahre später, wahrscheinlich knapp nach dem Tod des Jans von Capellen, erwarben seine Söhne die "vest Wyndek" von ihrem "lyeben ochaim" Leutold von Kuenring, mit dem dieses große Geschlecht ein Jahr später erlöschen sollte, um 2347 Pfund.37 Die letzte große Erwerbung der Capeller im Machland tätigte schließlich Eberhart nach dem Tode seines Bruders Ulrich 1359, indem er von den Kuenringer Erben Andreas von Liechtenstein und Friedrich von Wallsee "die lehenschaft ze Swertperg" für eine nicht genannte Summe erwarb.

Mehrere Gründe machten diese kurz aufeinander folgenden Käufe, die Ausgaben in der Höhe von (vorsichtig umgerechnet) mindestens 15 bis 20 Millionen Schilling mit sich brachten, erst möglich: Erstens hatte Jans in seinen letzten Jahren und Jahrzehnten außer den Stiftungen des Klosters Pulgarn und der Schlosskapelle zu Mitterberg keine größeren "Investitionen" vorgenommen, sodass seinen Erben große, "ersparte" Summen zur Verfügung standen; zweitens musste die im sechsten Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts infolge der Pest ausgebrochene Wirtschaftskrise den Wert der Herrschaften und das Interesse ihrer im Machland sonst nicht sehr begüterten Herren daran beträchtlich verringern, da es ihnen kaum möglich gewesen sein dürfte, den Ausfall an Untertanen zu ersetzen; drittens schließlich scheinen sich die Erben des Jans, besonders Eberhart, den neuen Wirtschaftsstil der großen Herren zu eigen gemacht zu haben, nämlich alles, dessen sie mit Aufbietung gewaltiger Summen habhaft werden konnten, zu erwerben, um nicht im Konkurrenzkampf gegen Auswärtige, z. B. Wallseer und Zelkinger, zurückstehen zu müssen.

Im übrigen ist das Interesse Eberharts, der seit etwa 1350 Hauptmann zu Enns und stark von Aufgaben im Dienst der Herzoge in Anspruch genommen ist, hauptsächlich auf das capell'sche Hauskloster Pulgarn gerichtet. Wie sehr besonders Herzog Rudolf IV. dem Capeller verbunden war, zeigt sich in zahlreichen Gunstbeweisen. So 1360, als er alle lebenden Capeller beiderlei Geschlechts und ihre Nachkommen zur gesamten Hand mit allen Lehen belehnt: "Were aber des Got nicht welle, daz man oder sun under in also abgiengen, dazir dhainer mere nicht were, so sullen darnach dieselben lehen geuallen auf die obgenanten Annen Kunigunden und Elspeten und auf ire kint sun und tochter in aller der mazze als vorgeschriben stet an allez geuer"38. Zwei Monate später wird der Capeller mit allen Lehen des vor kurzem verstorbenen Ulrich von Mitterberg, dem Letzten seines Stammes, belehnt.39

Bereits dem jüngeren Eberhart von Capellen, dem Neffen des vorgenannten Eberhart I., und seinem früh verstorbenen Sohn Bernhart wird der nächste das Machland betreffende Gnadenbeweis Herzog Albrechts aus­gestellt: „das si daz lantgericht im Machlant ... sullen innhaben nuezen und niezzen ir paider lebtag in saez weis, als die brief lauten... "40 ; die Capeller verzichten dafür auf das Schloss Enns, das sie als herzogliches Pfand für 2500 Pfund innehatten. Als Eberhart 1388 die Feste Obernberg für den Herzog gegen die Passauer mit 40 Spießen und 40 Schützen besetzt hielt, waren wohl die meisten seiner Leute Machländer. Dass die üblichen Streitigkeiten um das Kuenringer Erbe auch 1392 noch nicht ganz bereinigt waren, zeigt die in diesem Jahr getroffene Vereinbarung zwischen Eberhart und seinem Schwager Hans von Maissau "des vestlein wegen genant Hard gelegen in Machland in Nerner pharr mit seiner zugehörung"41.

1397 ist aus unbekannten Gründen ein Streit zwischen Eberhart von Capellen und Hans Kutzkopf "von der vesten wegen zu dem Stain im Machland gelegen" entstanden, der vor dem Hoftaiding geschlichtet werden sollte42 ; der Kutzkopf wurde in der Folge mit der Feste (Außen-) Stein, die vorher die Fleischeß innegehabt hatten, belehnt.

Es zeigt sich in den letzten Jahrzehnten Eberharts II., dass er sich wieder mehr als seine Vorgänger mit dem Machland beschäftigte, besonders, seit durch den Tod seines Sohnes Bernhart praktisch keine Aussicht mehr auf einen männlichen Erben der Capeller bestand. Der Tod Eberharts im Jahr 1406 ließ den Töchtern ein reiches Erbe anfallen, um das sofort zwischen den mächtigen Erben ein jahrzehntelanger Streit entstand. Aber beide Geschlechter, Liechtensteiner und Dachsberger bzw. (ab 1428) Starhemberger, hatten Hauptsitz und "Hausmacht" südlich der Donau, und so bedeutete das Erlöschen der Capeller für das Machland wesentlich mehr als nur einen Wechsel der Herren. Es ging vielmehr die Stellung als Kernland eines mächtigen Geschlechtes, dessen einigende Herrschaft alle anderen Einflüsse im Machland überwog, verloren, und die weitere Geschichte des Machlandes, besonders des Landgerichtes, zeigt, wie Zerstückelung und häufiger Herrschaftswechsel zu der raschen und vollständigen Integration des Machlandes ins Land ob der Enns führten.

Der niedere Adel des Machlandes im 13. und 14. Jahrhundert

Nicht berücksichtigt wurden in dieser Aufstellung Familien, die im Machland zwar Güter, aber keinen Sitz hatten. Auch Personen zweifelhaften Standes wurden im allgemeinen nicht aufgenommen.

Die Jahreszahlen geben nur das erste und letzte Auftreten im Machland an, berücksichtigen daher (adelige) Vorfahren und/oder Weiterbestand der Familie außerhalb des Machlandes grundsätzlich nicht. Punkte anstelle einer Jahreszahl zeigen den Fortbestand der Familie im Machland über die Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert hinaus an.

Die Lokalisierung der Sitze erfolgte, soweit mög­lich nach N. Grabherrs historisch topographischem Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze Oberöster­reichs, auf der österreichischen Karte 1:50. 000 (Hsg. Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Vorbemerkungen zur Genealogie

Nicht nur selbstverständlicher Bestandteil dieser Arbeit, sondern auch unerlässliche Voraussetzung für die korrekte Auswertung des Quellenmaterials, das ja fast ausschließlich aus Privaturkunden des niederen Adels besteht, ist die möglichst genaue Kenntnis der handelnden und betroffenen Personen, also die genealogische Erfassung der wichtigsten Machlänger Familien des 14. Jahrhunderts, deren Geschichte die meisten der in dieser Arbeit zu schildernden Entwicklungen wiederspiegelt. Daher geht auch das folgende Kapitel in vielen Punkten über rein familiengeschichtliche Aspekte hinaus.

Beim Studium der in unserem Jahrhundert erschienenen Arbeiten, die sich mit der Genealogie oberösterreichischer, besonders nördlich der Donau begüterter Familien des niederen Adels beschäftigen, waren immer wieder - mit Ausnahme von Monographien über einzelne Geschlechter - Unzulänglichkeiten festzustellen, die zum größten Teil auf ungenügende Heranziehung von Quellen zurückzuführen sind.

Gerade bei Arbeiten über den oberösterreichischen Raum ist die Versuchung sehr groß, sich in genealogischen Fragen gänzlich auf das Werk Starkenfels' zu verlassen43. Es zeigte sich aber, dass die im allgemeinen bemerkenswerte Gründlichkeit und gewisse Zuverlässigkeit dieses Werkes bei der Behandlung des mittelalterlichen niederen Adels nicht immer anzutreffen ist, wofür wohl einerseits der Umfang des Werkes, andererseits die zur Zeit der Herausgabe nicht besonders günstige Quellenlage und einige methodische Schwächen die wichtigsten Gründe sind. Die Angaben Starkenfels' sind also für regional eng begrenzte Studien wie die vorliegende nur beschränkt verwendbar.

Die wichtigsten Quellen für die Genealogie des niederen Adels im (späten) Mittelalter sind die zumeist in den Klosterarchiven erhalten gebliebenen Privaturkunden, von diesen wieder die im Machland bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts recht ausführlichen Zeugenlisten. Sie enthalten jedoch nur selten Angaben über Verwandtschaftsverhältnisse, ja oft werden Verwandte von einander getrennt angeführt. Hinzu kommt, dass infolge der räumlichen Beschränktheit die meisten Familien eng benachbart, verwandt oder verschwägert waren, sodass aus den Zeugenlisten nur mit größter Vorsicht genealogische Hinweise und Schlüsse zu gewinnen sind.

Ferner zeigt sich beim niederen Adel des 13. und beginnenden 14. Jahrhunderts mehrmals, dass einige nicht miteinander verwandte Familien ein und denselben Namens existieren. Besonders typische Beispiele hiefür sind die Namen "von Stein" (6-8 Familien) und "von Au" (4-5 Familien in OÖ). Außerdem sind die Sitze dieser meist nur kurze Zeit nachweisbaren Familien oft nicht mehr feststellbar, ihre Wappen und Siegel häufig erst ab der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts bekannt.

Nicht zuletzt sei auf die oft genützte Möglichkeit hingewiesen, sich beim Erwerb eines neuen Sitzes nach diesem zu nennen, dann auf den durchaus nicht seltenen Wechsel von Namen und Wappen bei der Begründung von Seitenlinien und schließlich auf die oft differierenden Schreibweisen und die häufige Verstümmelung des Namens einer nicht in der Nähe des Ausstellungsortes ansässigen Person. Die bei vielen Familien bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts relativ "gesetzmäßige" Vornamengebung (entweder Leitnamen oder Wiederholung in jeder zweiten Generation bzw. bei Verwandten zweiten Grades u. ä. ) kann nur in wenigen Fällen eine einigermaßen zuverlässige Hilfe sein.

Aus all diesen und weiteren Gründen enthält auch die vorliegende Arbeit in ihrem genealogischen Teil eine Reihe von Unsicherheiten und offenen Fragen, vielleicht auch Irrtümern (in Einzelheiten). Angesichts der großen Zahl von Familien werden sich diese jedoch so gut wie nicht auf den Gesamtinhalt der Arbeit auswirken können.

Arbing

1139 stellte Herzog Leopold eine Urkunde aus, in der er auf alle Ansprüche auf die Güter des Klosters St. Florian am Windberg verzichtete. Unter den Zeugen ist neben anderen Machländern "Gerboto de arbingin" genannt44. Als sich 1208 der Abt von Baumgartenberg einem Schiedsspruch unterwirft, ist "Gotscalcus de erbingen" unter den Zeugen45, ebenso 1240 in einem Kaufbrief desselben Klosters46.

Erst 1288 wird der Sitz Arbing mit "Betzelo de arbing" wieder erwähnt47. Doch es ist mit ziemlicher Sicherheit möglich, des letzteren Familie anhand des Leitnamens Wetzel weiter zurück zu verfolgen. Schon 1227, 1234 und 1240 ist unter den Zeugen in Machlänländer Urkunden ein "wezelo" genannt48, und zwar bemerkenswerter Weise ohne einen Zunamen, der auf seinen Wohnsitz schließen ließe; dies ist in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts im Machland schon ausgesprochen unüblich und auffallend49. Es ist damit wahrscheinlich, dass dieser Wetzel zwar eine bekannte Persönlichkeit, aber (noch) nicht im Machland ansässig, sondern eben erst zugewandert war. Eine weitere interessante Überlegung ergibt sich: Dieser Wetzel wird 1227 als "judex" bezeichnet; Starkenfels hält ihn daher für einen Klosterrichter von Waldhausen50 ; ein solches Amt ist aber sonst vor der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts nicht belegt. Dagegen ist der 1240 so genannte "Dietmarus iudex" Landrichter im Machland, und auch der Landrichter Heinrich vom Friedhalmsdorf wird lediglich als "judex in Machlant" bezeichnet51. Man kann also m. M. mit einigem Recht annehmen, dass der 1227 genannte "wezelo iudex" bereits als Landrichter im Machland anzusehen ist, vom Herzog, dem erst kurz vorher das Erbe der Grafen Clam-Velburg angefallen war, von auswärts zu diesem Amt berufen. Die Einsetzung nicht ortsansässiger Landrichter ist ja in der Folge noch oft zu beobachten.

Die Herkunft des Wetzel (I) bleibt freilich unklar; möglicherweise ist er identisch mit dem ca. 1200 in einer Kremsmünsterer Urkunde genannten Sohn des Robert von Sippach52, vielleicht auch mit "Wezilo de tanne", der ca. 1230 unter Machlänger Zeugen genannt wird53.

Der 1288 erstmals genannten Wetzel von Arbing, wahrscheinlich der Dritte seines Namens, erscheint, ab 1294 als Ritter tituliert, in praktisch allen Ur­kunden, in denen mehrere Machlänger als Zeugen ange­führt sind. Entsprechend dem zunehmenden Alter rückt er in den Zeugenreihen immer weiter nach vorne und tritt im April 1304 zum letzten Mal auf54.

1306 erscheinen erstmals seine Söhne "Hainricus et Wecelo fratres de Erbing"55. Auch sie sind, ab 1315 mit ihrem Bruder Marquart56, in zahlreichen Urkunden als Zeugen genannt. Letzterer dürfte zwischen 1237 und 1330, Heinrich "der Wetzel"57 ca. 1332 verstorben sein. Wetzel (IV. ) überlebte seine Brüder um Jahrzehnte. Er scheint auch Besitz in der Riedmark erworben zu haben, denn er tritt mehrfach im Kreis dort ansässiger Adeliger auf; so beteiligt er sich 1333 als einziger Machlänger an einer gemeinsamen Stiftung einiger Ritter der südlichen Riedmark nach Waldhausen58 und wird ein Jahr später erstmals mit "herr" tituliert59. Eine Baumgartenberger Urkunde des Jahres 1337 bezeichnet ihn erstmals als Landrichter im Machland60. Er übte dieses Amt ununterbrochen bis 1343 aus; damit gehört seine Amtsperiode zu den längsten im Machland bekannten61. Sein Ansehen war wohl sehr groß, denn auch später noch siegelte er fast regelmäßig mit seinen Nachfolgern Lorenz und Ott Öder sowie Leutold dem Steinreuter, meist als "der erber Ritter" bezeichnet. Wetzel (IV. ) dürfte ohne Leibeserben geblieben sein oder diese überlebt haben, da er bis zu seinem Tod allein auftritt. 1361 geht er aber plötzlich von dieser Gewohnheit ab: am 2. und 15. Februar dieses Jahres bitten die Freitel außer den Capellern "auch die erbern lewt hern Wetzel von Erwing und Leutolden den Hager", ihren Satz- bzw. Verkaufbrief für Baumgartenberg zu siegeln62. Die Herkunft des Leutold Hager ist (zufällig) bekannt: 1349 gibt seine Mutter mit Willen ihrer "baider sun Leutolds und Bernharts der Hager" Gülten auf dem Haghof bei Münzbach nach Baumgartenberg; der Brief ist gesiegelt "mit meiner baider sun Leutolds und Bernhers anhangunden insigln der Fleischessen"63. Leutold Hager war also ein (an­scheinend nicht erbberechtigter) Stiefsohn eines Fleischeß, dessen Auftreten zusammen mit Wetzel zu­erst unbegründet erscheint. Hält man sich aber die Situation des für seine Zeit schon uralten Wetzel vor Augen, liegt der Gedanke nahe, er habe den Hager adoptiert, um seine Familie vor dem Aussterben zu bewahren. Tatsächlich nennt sich dieser schon wenige Monate nach dem Tod des Wetzels, mit dem übrigens dieser Name als Vorname verschwindet, im Jahr 1361 "Leutold der Hager von Erwing"64. Nur noch einmal siegelt er, nur als "Leutold Hager", einen Baumgartenberger Kaufbrief65 ; weitere Nennungen sind nicht bekannt.

1372 tritt erstmals Dietrich der Wetzel als Sieg­ler einer Urkunde seines Onkels Hans von Persenbeug auf66. Ein Jahr später verkaufen "Leutolt der Stainrewtter, Dietmar der Weczel und Ulreich der Weczel sein prueder" vier Güter ihres Mündels Jans von Ponhalm, um damit Schuldscheine von "Diernlein der jüdinn, Lesyern des Juden witiben ze Steyer" einzulösen; "anders wer daz selb chind Jans gar verdorben und von allem seinem väterleichen erib geschaiden"67.

1375 erlaubt der Propst von Waldhausen den beiden Brüdern, vom Widemhof, den sie zu Burgrecht haben, in Zukunft nur mehr 2 statt 3 Pfund zu zahlen68. 1380 sind die beiden unter den Sieglern des Kaufbriefes zwischen den Lasbergern und Hans von Au um die halbe Feste Windhag, wobei Ulrich erstmals als "dy Zeit Lantrichter im Machlant" bezeichnet wird69. Nur noch zweimal erscheint Ulrich als Landrichter, zuletzt 1383, obwohl er bis 1388 noch in mehreren Urkunden auftritt. So u. a. 1384, als sein Bruder Dietmar und Hans Lasberger um 350 Pfund dem Herzog 40 Güter verkaufen, die sie von Hanls dem Gneusser für Schulden erhalten hatten70. 1388 verkauft Ulrich einen Hof mit Diensten von umgerechnet mehr als 3 Pfund, wobei sein Bruder und sein Schwager Gottschalch von Au, der mit der Schwester der beiden Wetzel verheiratet war, den Kaufbrief mitsiegeln71. Angesichts des Verschwindens der Familie zu Beginn des 15. Jahrhunderts sind wohl diese bedeutenden Ver­käufe in der allgemeinen Lage als Zeichen großer wirtschaftlicher Schwierigkeiten zu deuten.

Dietmar tritt zum letztenmal auf, als er sich, wohl angesichts seines fortgeschrittenen Alters, entschließt, "dem Gotshaus ze Erbing für ain gelltschullt, die mein Vatter vnnd mein prueder sälligen vnnd ich auch lanng schuldig sein gewösen", eine Wiese zu verkaufen72 ; er brachte also nicht einmal mehr diese gewiß nicht hohe Summe auf!

Den Angaben Starkenfels' über die beiden vermutlich letzten Wetzel, Eberhard und Georg, ist nichts hinzuzufügen.

Au

Als 1294 Haug von "Rutenstein" (Reichenstein) dem Kloster Baumgartenberg eine Hube als Seelgerät stiftet, ist unter den Zeugen erstmals "der dietreich von Awe"73. 1297 ist derselbe, mit "her" tituliert, Zeuge einer weiteren Stiftung und 1299 scheint "Dietricus de Augea" in einer Zeugenliste für Ulrich den Mitterberger auf74. Angesichts dieser Urkunden kann kein Zweifel bestehen, dass er als der älteste bekannte Inhaber des Sitzes Au (heute Schloss Auhof bei Perg?) anzusehen ist. Er dürfte um die Jahrhundertwende verstorben sein.

Erst 1311 sind seine Nachkommen erstmals erwähnt: Bei einem Verkauf an das Kloster Waldhausen sind unter den Zeugen "Dietmar von Ove, vnd Heinrich sein Prvder"75 ; 1315 treten in einer Baumgartenberger Urkunde dieselben mit ihrem Bruder auf76.

Die beiden im Machland zu dieser Zeit recht seltenen Namen Dietrich und Dietmar fallen auf. Nach den allgemeinen "Regeln" der Namensgebung könnten die beiden nach ihren Großvätern oder Onkeln benannt sein. Diese Überlegung führt zu zwei in der ersten Hälfte des 13. Jahrunderts im Machland bedeutenden Personen: "Dietmarus judex prouincialis et frater ipsius Dietricus de Steine, Dietricus filius sororis eorundem"77. Dietmar von Stein gehört weder der Familie der Steiner noch der von Smida-Stein an78. Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass der 1294 schon als Ritter genannte Dietrich von Au ein Nachkomme des Dietmar von Stein ist, der sich nach der Burg Au nennt, die wohl noch der Landrichter selbst oder sein Erbe in ottokarischer Zeit errichtet haben dürfte. Der Beweis dieser Zusammenhänge ist freilich wegen des Fehlens von Quellen aus dem dritten Viertel des 13. Jahrhunderts nicht zu erbringen.

1321 nennt ein Machlänger Pfandbrief als Zeugen "Dietmar von Awe und sin prueder Herweich der steiner"79. Es kann sich wohl nur um eine Stiefverwandtschaft handeln: Dietrich I. von Au müßte die Witwe Chunrad des Steiners geheiratet haben, die ihren sonst nur einmal erwähnten Sohn Herwig mit in die Ehe brachte.

Nach dieser Trennung schweigen die Urkunden lange über die Auer von Au. Erst 1351 treten wieder zwei Angehörige dieser Familie auf, als Wulfing der Steiner, ein Verwandter des oben genannten Herwig, dem Kloster Waldhausen mehrere Güter verpfändet. Unter den Sieglern sind "Stephan und sein brueder Heinrich von Aw". Die Siegel der beiden zeigen einen dreieckigen Schild, "gespalten und durch ein Band quer geteilt"80. Der Name des zweiten Bruders kann als Hinweis dafür gelten, dass die beiden Söhne Heinrichs I. sind. Dieser hatte noch eine Tochter, die mit Hans dem Gneusser verheiratet war81. Heinrich II. tritt 1398 hochbetagt zum letztenmal auf.

1351 wird erstmals in einer Machländer Zeugenliste "Chuenrad von Au" genannt82, der mit einer Schwester der Brüder Freitel von Windhag verheiratet war und, wie sein Siegelabdruck zeigt, nicht mit den Auern von Au verwandt gewesen sein dürfte. Höchstwahrschein­lich ist er mit dem Chunrad von Au identisch, den Jans von Capellen 1350 mit dem Sitz Au (heute Auhof) bei Linz belehnte83. 1360 siegelt "Chunrat von Awe zden czeiten lantrichter in dem Machlant" einen Kaufbrief84. Derselbe Hans von Au, der 1379 vom österreichischen Herzog mit der von Ott dem Freitel erkauften halben Feste zu Windhag belehnt wurde85, nennt sich ein Jahr darauf "Hans von Aw Chunrats sun von Aw"86, womit er als Sohn des Landrichters, dessen Siegel er auch führt, feststeht. Im selben Jahr erwirbt er von den Lasbergern auch die zweite Hälfte von Windhag, wobei auch die mit den Lasbergern ver86 wandten Auer von Au den Kaufbrief besiegeln87 und damit erstmals seit fast 30 Jahren wieder auftreten. Gottschalch von Au, der mit Katharina, der Schwester des Landrichters Ulrich Wetzel verheiratet war, erscheint in der Folge in zahlreichen Urkunden bis 1390.

Viele Nachrichten über die Kinder Heinrichs II. von Au zeigen, dass die Auer durch mehrfache Verschwägerung mit den Lasbergern zu beträchtlichem Streubesitz im Landgericht Freistadt gekommen waren, den zu halten sie aber offensichtlich kein großes Interesse hatten. 1397 verkauft Heinrich der Alte (II.) von Au dem Spital von Freistadt zwei Höfe, 1398 verkauft Heinrich von Au der Jüngere für sich "und anstat meins prueder chinder Hannsen seligen" Herrn Albrecht von Zelking ein Gut bei Lasberg, wenige Monate später verkaufen die beiden Heinriche zusammen dem Freistädter Bürger "Hannsen dem Czynespan" aus freieigenem Besitz etliche Güter; 1399 schließlich verkauft Heinrich der Jüngere einem Freistädter Bürger die "freye aigenschafft und manschafft" an einigen Gütern im Freistädter Landgericht88. Vielleicht entsprangen diese Verkäufe der Einsicht, sich gegen die Zelkinger und die reichen Freistädter Bürger nicht halten zu können, vielleicht ging es aber auch nur darum, mit dem Erlös den verschuldeten Machländer Besitz zu sanieren.

Chuleub

Zumindest bis ins 11. Jahrhundert ist nach Handel-Mazzetti die Genealogie der Herren von Chuleub (Kilb in Niederösterreich) zu verfolgen89. Als sie zu Beginn des 12. Jahrhunderts im Mannesstamm aus­starben, fiel ihr Besitz über die Erbin Richinza an Rudolf (III. ) von Perge. Das Landbuch von Oberösterreich und Steier nennt unter den Eigen des Friedrich Vogt von Perge auch das Haus Chuleub90. Es ist nicht festzustellen, ob die Dienstmannenfamilie derer von Chuleub sich schon zu Lebzeiten ihrer Herren nach diesen nannte oder erst nach deren Aussterben den Namen des von ihnen verwalteten Sitzes annahm, nachdem sie Rudolf von Perge dort als Pfleger einsetzte. Schon 1137 sind unter den Zeugen einer Verzichturkunde Markgraf Leopolds zugunsten des Klosters St. Florian "Radboto de Narden et frater eius Einwich de chuliup"91. Einige Jahre später beteiligen sich beide Familienzweige an der Stiftung des Klosters Baumgartenberg, dessen Besitzungen Herzog Leopold 1209 bestätigte; "mansum unum in Wagrein et prediolum in Werde data a duobus fratribus Heinrico et dietrico de Naerden, mansumque unum, quem contulit Heinricus iam dicti Dietrici filius et in heumad unum mansum, datum ab Einwico de Kuleibe"92. Es soll hier keinesfalls versucht werden, eine Stammtafel der Chuleuber und Naarner im 12. Jahrhundert zu erstellen; es sei lediglich darauf verwiesen, dass einige der ersteren ausdrücklich als milites bezeichnet werden, Wezilo von Chuliup sogar "dominus" genannt wird93. Der Name derer von Naarn verschwindet nach der Mitte des 12. Jahrhunderts94, während 1208 und 1213 Dietmar von Chuleub in St. Florianer Urkunden aufscheint95.

Erst 1297 tritt wieder ein Angehöriger dieser Familie im Machland auf: "der hartneid von Chuleub" ist Zeuge eines Baumgartenberger Kaufbriefes96. Da er hier bereits als Ritter tituliert wird, kam er zweifellos von auswärts, wahrscheinlich vom niederösterreichischen Stammsitz. Jedenfalls hatte er nun bis zu seinem Lebensende zwischen 1327 und 1330 seinen ständigen Wohnsitz im Machland, ohne dass dieser jedoch zu lokalisieren wäre97. In fast 30 Urkunden dieser Gegend ist er Zeuge, nur eine einzige von ihm ausgestellte, ein Stiftbrief für Baumgartenberg, ist erhalten98. Darin verpflichtet er sich, für das Begräbnis seiner Frau Matz im Kloster diesem "sechs Schilling gelts in vrbar" zu geben, ebensoviel sein Stiefsohn, Herr Karl Rech von Luftenberg. Auffallend oft tritt Hartneid anfangs mit den Flacheneckern, später mit den Freitel von Windhagauf; es muss ungeklärt bleiben, ob er mit ihnen etwa verschwägert oder nur ihr näherer Nachbar war. Für letztere Annahme spricht, dass er häufig mit den Volkensdorfern von Kreuzen genannt wird. Hartneids Bruder Helmweich, der nur zweimal genannt wird99, scheint südlich der Donau, wahrscheinlich auf den Stammgütern der Familie, gesessen zu sein.

Ott der Chuleuber, Hartneids Sohn, wird schon 1319 als Ritter tituliert100. Er hielt sich zu Lebzeiten seines Vaters nur selten im Machland auf, übernahm aber nach dessen Tod den dortigen Besitz und wird in der Folge bis 1334 in mehreren Machländer Urkunden genannt101.

Anscheinend entschloss sich die Familie bald nach seinem Tod, den oberösterreichischen Besitz aufzugeben, denn Hertel, wahrscheinlich ein Sohn Helmweichs, tritt nur noch einmal 1337 im Machland auf102. Damit verschwindet der Name der Chuleuber aus Oberösterreich, während die Familie in Niederösterreich weiterbestand103.

Tannpeck

Den Aufstieg der Tannpecken oder, wie sie sich ursprünglich nannten, der Hungerperger, von einer Bauernfamilie zu Starhemberger Dienstleuten im Hausruckviertel hat Starkenfels festgehalten104. Erst die fünfte Generation der Tannpecken begann im Machland Besitz zu erwerben; hier nahm auch der weitere Aufstieg des Geschlechts seinen Anfang.

Friedrich (IV. ), 1303 "von Hungerperig" erstmals in einer Pollheimer Urkunde genannt105, scheint als "friderich der Tannpeckh" 1325 erstmals im Machland auf106. Da der Gegenstand der von ihm bezeugten Urkunde ein Acker in der Pfarre Mitterkirchen ist, saß er zu diesem Zeitpunkt wohl schon auf dem Tannpeckhof bei Mitterkirchen. 1329 verkauft er seinem Lehensherren, dem Bischof von Freising, einen Hof107, wobei neben anderen in der Nähe des Kaufobjekts gesessenen Personen sein hier das einzige Mal genannter Bruder Ulrich Zeuge ist. Wahrscheinlich erwarb Friedrich vom Erlös dieses Verkaufes des ganz in der Nähe seines Besitzes gelegenen Trachterhof, den er 1349 seinem Schwager Dietrich dem Reikersdorfer weiterverkaufte, wobei er sich einen Wald und eine Wiese auf Lebenszeit vorbehielt.108 Weitere Nachrichten von ihm oder seinen Nachkommen fehlen.

Unabhängig von Friedrich erwarb ein anderes Familienmitglied der Tannpeck im Norden des Machlandes Besitz. 1359 verkauft "Chunrat der Schücz von der Linden" seinen Hof in der Pfarre (Unter-)Weißenbach "Chunraten dem Tanpekchen, der zu den zeiten gesessen ist dacz der Roteneck"109. Chunrat (III. ), ein Vetter des oben genannten Friedrich, erwarb also wie dieser in unmittelbarer Nähe seines Sitzes weitere Güter110. Dass er aber auch weitgestreuten Besitz in der Riedmark und im Hausruckviertel hatte, zeigt ein Tauschvertrag mit den Starhembergern des Jahres 1366111. Von seinen Söhnen tritt nur Chunrat (IV. ) als Burggraf zu Ruttenstein und 1378 als Rich­ter zu (Unter-)Weißenbach hervor. Mit ihm scheint auch diese Linie der Tannpeck nur wenige Jahrzehnte nach ihrer Zuwanderung erloschen zu sein.

Den eigentlichen Grundstein für die später bedeu­tende Stellung der Tannpecken im Machland legte ein Bruder Friedrichs (IV.), Heinrich (I.). Seine Witwe, Tochter Dietmar des Wolfsteiners, nennt sich 1358 "die Tannpeckin von der Aich"112. Der Sitz Aich liegt schon im nördlichen Drittel des Machlandes; dement­sprechend reichten die Beziehungen der Tannpeck in späterer Zeit nicht nur ins Machland, sondern auch in die nördliche Riedmark, in die Gegend von Frei­stadt. Heinrich scheint vorausblickend genug ge­wesen zu sein, seinen Besitz nicht unter den Söhnen zu verteilen. So ergriff Albrecht, der Jüngste, die "Beamtenlaufbahn" und hatte mehrere Jahre die Burg­pflege zu Freistadt inne. Aich aber und den umlie­genden Streubesitz übernahm Jörg, der in zahlreichen Urkunden bis 1401 auftritt, wobei er 1362 als Burg­graf von Reichenstein, 1397 wie schon früher sein Cousin Chunrat (IV. ) als Pfleger von "Rotenstain" (Ruttenstein) bezeichnet wird113. Sein Sohn Thomas setzt die Familie der Tannpecken im Machland fort.

Engelpoldsdorf

Es soll hier keineswegs die ganze Geschichte der Engelpoldsdorfer behandelt werden, weil die meisten Angehörigen dieser Familie in der Riedmark bei Gallneukirchen ansässig waren und Starkenfels die Genealogie schon ausführlich geschildert hat114. Nur in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts treten Engel­poldsdorfer auch östlich der Aist auf.

Am 24. April 1318 ist erstmals "herwich der engelpoltstorfer" inmitten des Machlänger Adels als Zeuge für Baumgartenberg genannt115. Er dürfte ein Sohn Leutolds oder (eher) Dietmars von Engelpoldsdorf sein116. Herwig ist der erste und einzige seiner Familie, der im Machland auftritt und sogar ansässig ist. In einer späteren Urkunde seiner Tochter Sophie wird er "von Hard" genannt. Wie er zu diesem Be­sitz kam, ist aus den Quellen nicht zu ersehen, doch fällt in diesem Zusammenhang auf, dass er mit den Lenpergern, einer Nebenlinie der (erloschenen) Fami­lie "von Hard"117, verwandt bzw. verschwägert war.

Ent­sprechend der Lage seines Besitzes westlich und öst­lich der Aist fühlte er sich gleichermaßen den Klöstern St. Florian und Baumgartenberg verbunden: 1320 stiftete er beim ersteren Kloster für sich und seine Familie ein Seelgerät118, 1334 gab er von sei­nem ererbten Gut dem Kloster Baumgartenberg seine Rechte auf einem Gut im Satzwerd, das kurze Zeit zu­vor sein Neffe Herwart der Lenperger dem Kloster verkauft hatte119. Seine anläßlich dieser Stiftung er­wähnte Frau Margret könnte eine Schwester Heinrichs von Öd sein, den die schon erwähnte Sophie als ihren Onkel bezeichnet. Nachdem Herwig von Engelpoldsdorf 1345 nochmals eine Urkunde des Lenperger besiegelte, wird er nicht mehr genannt; möglicherweise fiel er der Pest zum Opfer.

Seine Söhne Dietmar und Ulrich dürften, dem spär­lichen Urkundenmaterial zufolge, in die Riedmark zurückgekehrt sein. Nur noch einmal wird der Engel­poldsdorfer Besitz im Machland erwähnt. Am 8. Sep­tember 1356 versetzt "Sophey Herweigs tochter des Enngelpoltstorfer von Hard" dem Kloster Baumgartenberg einen Hof zu Eitzendorf. Unter den Sieglern sind ihre Onkel Ott Öder, Landrichter im Machland, und Heinrich Fleischeß von Stein. Über die weitere Geschichte des Engelpoldsdorfer Besitzes im Mach­land, besonders die Inhaber des Sitzes, 1392 "vestlein"120 Hard, ist nichts bekannt.

Flacheneck

Um die Mitte des 12. Jahrhunderts schenkte "Herbordus de Flacckeneke" dem Kloster Baumgartenberg einen Weingarten, wie Herzog Leopold 1209 dem Kloster bestätigte121. 1281 ist unter den Zeugen einer Wilheringer Urkunde "Godeschalcus de flachenekke" zu finden, derselbe "herr Gotschalk von Vlachenecke" ist 1285 Zeuge der Belehnung des Rech von Luftenberg und fünf Jahre später in einer Wallseer Urkunde122. Erst 1294 wird der Flachenecker erstmals in einer Machlänger Urkunde genannt123. Man wird angesichts dieser Nennungen die Herkunft der Flachenecker aus dem Machland zumindest als fraglich bezeichnen müssen.

1296 wird, wahrscheinlich nach dem Ableben seines Vaters Gottschalch, "der Chunrad von Vlacheneckk" erstmals genannt124. Anders als jener ist er Zeit seines Lebens ausschließlich im Machland anzutreffen. Ein engeres verwandtschaftliches oder nachbarschaft­liches Verhältnis scheint zu den Freitel von Windhag und den Chuleubern bestanden zu haben. 1297 erscheint das einzige Mal mit Chunrat sein Bruder Ulrich125 ; dieser war wohl auf den südlich der Donau gelegenen Gütern der Flachenecker ansässig126. Die Söhne Chunrats, Heinrich und Gottfried, werden nur 1319 genannt und dürften ihren Vater nicht oder nur kurze Zeit überlebt haben, da von allen dreien keine weiteren Nachrichten bekannt sind.

Erst mehr als zehn Jahre später wird wieder ein Flachenecker genannt. Da gerade aus diesem Zeitraum sehr viele Urkunden vorliegen, ist anzunehmen, dass bis etwa 1334 kein Familienmitglied im Machland an­wesend war. Der 1331 in einer Schaunberger Urkunde genannte Herr Gotthart Flachenecker war wohl ein Sohn des oben genannten Ulrich und dürfte mit dem ab 1334 wieder im Machland ansässigen Herrn Gottschalch von Flacheneck identisch sein127. Dieser stiftet im letzteren Jahr gemeinsam mit seiner er­sten Frau und seinen Geschwistern Chunrat, Ott und Osann ein Seelgerät im Kloster Baumgartenberg128. 1345 verkauft er mit seiner zweiten Frau "den Er­weiten Hern Leutolden dez Pistums cze freysing" und dessen Brüder Grafen von Schaunberg etliche Güter129. Gottschalch dürfte bald nach 1349 verstorben sein. Aus den letzten Urkunden des Chunrat von Flacheneck scheint hervorzugehen, dass er auch im Gebiet von Steyr Besitz - vielleicht erheiratet - hatte: Die sämtlich in dieser Gegend liegenden Ausstellungsorte und die Tatsache, dass Heinrich Preuhaven, ein Steyrer Ritterbürger, ihn 1362 als seinen Onkel bezeichnet, sprechen dafür130. Nach Starkenfels datiert die letzte Nennung der Brüder Chunrat und Ott vom Jahre 1364. Um diese Zeit dürfte die männliche Linie der Flachenecker erloschen sein; 1376 nennt sich Friedrich vom Graben als ihr Erbe131.

Fleischess

Schon um 1180 ist in einer Stiftungsurkunde des Klosters Garsten „Hainrich flaischezze“ als Zeuge genannt132, in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts dürfte der 1301 als Zeuge einer älteren Urkunde genannte "Her Hainrich der vleizezze" gelebt haben133. Wahrscheinlich ist die Stammheimat der Fleischessen in Niederösterreich zu suchen.

Heinrich (II. ) Fleischeß, ein Sohn oder Neffe des oben genannten Heinrich, erscheint erstmals 1298 im Machland134. Von 1311 bis 1317 nahm er hier seinen ständigen Wohnsitz, wie die regelmäßigen Nennungen in diesem Zeitraum beweisen135. Er könnte diesen als Mitgift seiner Frau, einer Tochter Hartneids von Smida-Stein, erheiratet haben. Erst 1317 erscheinen Heinrichs Brüder Hartmut und Friedrich als Siegler eines Pfandbriefes ihres Bruders für Waldhausen136. Die Siegelabdrücke zeigen einen geschachten schräg­rechten Balken durch den Schild.

Die drei Brüder dürften bald danach verstorben sein oder sich auf ihren Stammsitz zurückgezogen haben137, denn erst mehr als 20 Jahre später werden Fleischessen wieder im Machland genannt. "Her hartneid der vleischess, her fridreich sein brueder", die Söhne Friedrichs I., sind 1339 Zeugen eines Baumgartenberger Kaufbriefs138. 1341 verkaufen dieselben und ihre Vettern Hartumut (III) und Heinrich (III), Söhne Heinrichs (II), dem Abt von Baumgartenberg ein Lehen zu Kolbing, "das vns angevallen ist von vnnserm Ohaim herrn Vlrichen von dem Stain, dem got genad"139.

Die Söhne Friedrichs (I) verschwinden bald wieder aus dem Machland: Friedrich (II) ist nur mehr aus einer Wiener Urkunde 1343 bekannt140, Hartmuts (II) Witwe Agnes stiftet 1349 gemeinsam mit ihren Söhnen Leutold und Bernhart den Hagern ein Seelgerät nach Baumgartenberg141. Leutold Hager-Fleischeß ist wahr­scheinlich mit dem vermutlichen Adoptivsohn Wetzels (IV) von Arbing identisch.142

Die Söhne Heinrichs (II) ließen sich im Machland nieder. 1349 wird Hartmut (III) erstmals als "der Fleischezz vom Stain" genannt143. Warum er sich erst mehr als 40 Jahre nach der letzten Nennung des Erb­lassers Ulrich von Stein nach dem Sitz (Außen-)Stein nennt, muss ungeklärt bleiben. 1356 verkaufen "Hartmut und Hainrich bald brueder die Fleischessen von dem Stain" dem Kloster Baumgartenberg "zwen fleckh, da jr prunnwasser vber rinnet"144. Gleich viermal erscheinen die beiden Brüder im darauffolgenden Jahr in Urkunden, wobei Heinrich, mit einer Chremsdorferin verheiratet, am 12. Juli als "(ze) denn zeitenn lanndtrichter in dem Machland" bezeichnet wird145.Nach diesem Datum hören die Nennungen der beiden Brüder schlagartig auf. Erst 1385 stellen Heinrich und Wolfgang, die Söhne eines der beiden, wieder eine Urkunde aus, in der sie sich nach Auseinandersetzungen mit Waldhausen um eine Mühle dazu entschließen, diese dem Kloster zu verkaufen146, wobei Heinrich auch für seinen Bruder siegelt, "der aygens insigel nicht hat". Heinrich (IV) erscheint das letzte Mal 1390 als Zeuge in ei­ner Urkunde seiner Lehensherren, der Volkensdorfer von Kreuzen147. Mit seinem Tod dürfte die Familie erloschen sein, denn sieben Jahre später ist bereits ein Streit um seinen Besitz, die Feste Stein im Machland, zwischen Hans Kuzkopf und Eberhard von Capellen im Gange.148

Frei

In der langen Liste von Zeugen, die 1315 bei einem Verkauf des Haug von Reichenstein an das Kloster Baumgartenberg anwesend sind, findet sich, zum ersten Mal unter Machländern, "herwort der frey"149. Niemand seines Namens ist vorher in der näheren Um­gebung anzutreffen, dennoch scheint Herwort in der folgenden Zeit häufig in den Reihen der Machländer auf.

Das Cognomen "liber", später "(der) Vreie", be­gegnet erstmals 1259: In einer Kremsmünsterer Urkunde wird "Otto liber de Chustelwanch" als Zeuge ge­nannt150. Die Familie derer "von Chustelwanch" ist schon seit der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts im Hausruckviertel, seit der Mitte des 13. Jahr­hunderts als Lambacher Ministerialen nachweisbar. Dass die Benennung "über" nicht individuell für den oben genannten Otto verwendet wurde, zeigt 1268 die Erwähnung seines Verwandten "Chunradus über Chustelwanch" in einer Lambacher Urkunde151. Ein anderer verwandter Zeitgenosse Ottos, Ulrich von Chustelwanch152, war mit Margareta, der Tochter Ruger des Piber, verheiratet153. Er dürfte, vielleicht mit Hilfe des Heiratsgutes seiner Frau, der Begründer der Machländer Linie der Frei gewesen sein, als zur Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert der Name "Chustel-wanch" für lange Zeit verschwindet und sich die Fami­lien in (mindestens) drei Linien aufspaltet.

Nach diesen Überlegungen dürfte also Herwart der Frei ein Sohn des oben genannten Ulrich gewesen sein. Da er immer nur als Zeuge genannt wird, ist es nicht möglich, seinen Sitz zu lokalisieren154. "vllrich der frey", 1340 Zeuge für Sighart den Piber, war wohl ein Bruder Herwarts, vielleicht auch der 1320 ein einziges Mal genannte Albrecht der Frei155. Herwart selbst tritt fast immer in Baumgartenberger Urkunden auf und ist in einer solchen 1345 zum letzten Mal genannt156.

1358 versetzen "Heinrich der Vrei und Dorothe sein hausvraw" dem Kloster Waldhausen zweieinhalb Pfund Herrengülte um 50 Pfund. In einer sonst genau gleich­lautenden Urkunde verkaufen sie am selben Tag das selbe Objekt um 20 Pfund157. Neben Heinrich selbst siegeln auch "Jacob der Vrei mein prueder" und der Ritter Ott von Tannpruck, Baumgartenberger Amtmann in Klosterneuburg und vermutlich Schwiegervater Heinrichs. 1364 treten die Brüder Heinrich und Jakob nochmals in Erscheinung anläßlich eines weiteren Verkaufes an dasselbe Kloster158. Jakob ist wahrschein­lich in den folgenden Jahren kinderlos gestorben. Vielleicht ermöglichte der Anfall der Hinterlassen­schaft seines Bruders dem Heinrich, einen Sitz in Donaunähe zu erwerben, denn er nennt sich seit 1381 „Vrey in der Aw“. In diesem Jahr verkauft er abermals ein Gut um 13 Pfund nach Waldhausen159. Nur noch einmal tritt im 14. Jahrhundert ein Frei auf: Ulrich, der 1398 Herrn Albrecht von Zelking ein freieigenes Gut in der Nähe von Freistadt verkauft160, setzt die Familie in das 15. Jahrhundert fort.

Freitel v. Fridhalmsdorf, v. Windhag

Starkenfels hat sich mit der Genealogie der Frei­tel schon relativ ausführlich beschäftigt161 ; es sollen daher hier hauptsächlich ergänzende und be­richtigende Beobachtungen festgehalten werden.

Der erste Träger des Leitnamens "Vreitel" wird nur einmal 1276 in einer Urkunde Ulrichs von Capellen für Baumgartenberg genannt162. Sein älterer Sohn tritt 1290, wohl schon nach dem Tod des Vaters, als "Heinricus de winthag" erstmals auf163 ; dies ist gleichzeitig die erste Nennung des Sitzes Windhag. Heinrich ist bis 1306 häufig in Machländer Urkunden Zeuge. Sein Bruder Vreitel (I) hingegen, der 1290 in Niederösterreich genannt wird164, scheint sich eini­ge Zeit auswärts aufgehalten zu haben; erst ab 1296 ist er ständig im Machland anwesend. Schon 1297 wird er mit "der", ab 1298 mit "herr" betitelt165. Durch seine Schwester Alheit war er mit Heinrich Schweinpeck, einem Ritter der Riedmark, verschwägert166. 1307 kaufen Herr Ott von Vrittersdorf (Fridhalmsdorf) und sein Bruder Freitel von Windhag in der Nähe von St. Pölten ein Gut, um es sofort dem Kloster Baumgartenberg als Seelgerät zu stiften167. Während jedoch der Stiftbrief Otts noch am selben Tag ausgestellt wurde, ist der Vreitels erst 1315 datiert168. Es sei dahingestellt, ob es sich um eine verspätete Ausstellung oder ein Duplikat handelt; jedenfalls wird hier - wieder einmal - deutlich, dass selbst im Original erhaltene Privaturkunden nicht immer eine hundertprozentig sichere Datierung der betreffenden Rechtshandlung gewährleisten.

In den folgenden Jahren fällt auf, dass Freitel von Windhag, Hartneid und später dessen Sohn Ott von Chuleub und Chunrat von Flacheneck ein fast unzer­trennliches "Kleeblatt" bilden; wahrscheinlich waren die drei Familien verschwägert.

1340 verkauft "Freytel der jung von Winthag" dem Kloster Baumgartenberg zwei Güter, wobei er sich und seinen Erben ein damals recht seltenes Wiederkaufsrecht vorbehält169. Erster Zeuge ist "der alt Vreitl von Winthag", der wohl nicht der Vater, sondern der Onkel des Ausstellers ist. Freitel den Jüngeren be­trifft auch ein im Machland seltener Gerichtsbrief, als er 1345 wegen Nichterscheinens vor der Land­schranne einen Prozess verliert170.

1356 versetzen und - in einer eigenen Urkunde -verkaufen die "püjrder genant di Vreitel von Winthag Ott vnd Jans vnd Vlreich vnd Vreitel" dem Kloster Waldhausen und dem Pfarrer von St. Thomas zwei Güter in dieser Pfarre171, wobei die Feststellung, dass die beiden letzteren noch kein eigenen Siegel hätten, auf ihr jugendliches Alter schließen lässt; sie sind also zweifellos Söhne Freiteis (III). Wahrscheinlich waren sie mit den Imzingern verwandt, denn diese hatten dieselben Güter bzw. einen Anteil daran kaum ein hal­bes Jahr vorher an den Pfarrer von St. Thomas versetzt172. Ott sandte 1379 laut herzoglichem Lehen­brief für Hans von Au seine halbe Feste zu Windhag dem Herzog auf, damit dieser den Auer, seinen Onkel, damit belehne173. Als Hans der Auer ein Jahr später auch den zweiten Teil der Feste von den Lasbergern erwirbt, ist unter den Sieglern "Ott der Freytlein von Winthag"; sein Siegel zeigt "eingebogene Sparren"174. Auf einer anderen Urkunde des Auers vom Jahre 1380 findet sich das Siegel "meins vetern Vreydans des freytls": es zeigt zwei Sparren175. Freidank tritt noch einmal 1396 auf, als er der Kirche von Altenburg ein Gut verkauft; er nennt sich dabei "Freydang Freytel von Friherstorf"176. Sein Cousin Lorenz der Freitel, der als einziger die Fami­lie über die Jahrhundertwende fortsetzt, tritt 1381 anläßlich seiner Belehnung mit einem Hof durch den Propst von Waldhausen erstmals auf177. Zehn Jahre später ist er mit seinem Schwager (?) Hans dem Wieschendorfer in eine recht unangenehme Situation geraten: sie konnten einen von St. Florian lehen­rührigen Hof, "den wir verchumert und versaczt haben hincz den Juden", nicht mehr auslösen und mussten daher auf den Hof zur Gänze verzichten. Sie wollen auch "von der anfeil pfentung und schaeden, dye wir von der Juden wegen genomen haben, nyemand dester veinter sein und deshalb auch keine Ansprüche gegewinnen hincz Christen noch hincz Juden"178. Einen Monat später verkauft "Schalam der Jud von Ens" den Hof dem Kloster St. Florian179.

Harlung

1234 ist gegen Ende einer langen Machländer Zeugenliste "Chunradus Harlungus" genannt180. Erst 1290 scheinen in einer Baumgartenberger Urkunde wie­der Angehörige dieser Familie auf: "Chunradus harlunc" verkauft ein Gut zu Eitzendorf an das Kloster181. Da er kein eigenes Siegel hatte, wurde die Urkunde von Ulrich von Capellen besiegelt; an erster Stelle der Zeugenliste steht Eberhart von Harlung, zweifel­los ein Verwandter des Ausstellers, der im selben Jahr noch einmal an vornehmer Stelle unter Machländer Zeugen genannt ist182.

Schon der nächsten Generation dürften Friedrich, Ulrich und deren Vetter Ott angehören. Ott, der auch südlich der Donau vom Stift St. Florian Lehen hatte183, wird als einziger der Familie 1333 und 1334 als Ritter tituliert184. Aus dem Jahr 1329 ist sein Siegel erhalten: es hat "oben einen Querbalken; der übrige Raum ist von oben geteilt, an den beiden Seiten ebenfalls mit einem schmalen Bande belegt"185.

1341 liegt die für lange Zeit letzte Nennung eines Harlung in einer Wachauer Urkunde vor186. Dass Fried­rich Harlung dort als erster der Zeugen genannt ist, dürfte auf seinen Altersvorrang zurückzuführen sein, sodass er wohl mit dem oben genannten Friedrich identisch ist. Vielleicht hat er seinen Besitz in der Gegend des Klosters Waldhausen187 - der Stamm­sitz könnte im heutigen Bauernhof Harlinger bei Pabneukirchen zu suchen sein - aufgegeben und sich im Alter in eine weniger rauhe Gegend Niederösterreichs zurückgezogen. Möglicherweise bestand dort eine andere Linie der Harlung, der auch der 1329 genannte Perchtold angehören könnte. Für die Existenz einer anderen Linie spricht auch, dass nach vierzig Jahren noch einmal Angehörige dieser Familie im Machland auftauchen und 1381 eine Urkunde einer Verwandten besiegeln188 ; die Harlung bestanden also zumindest in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts im "Ausland" weiter.

Hauser

In einem Mandat des Bischofs von Passau wird ca. 1250 "quidam miles Chlammensis dictus C. der Houser" als Bedränger des Klosters Baumgartenberg genannt189. Sieht man von der irrtümlichen Zuordnung des Herwig von Clam zur Familie der Hauser ab190, so musste diese Erwähnung bisher als die älteste eines Hausers gelten191. Es fällt jedoch nicht schwer, die Familie weiter zurückzuverfolgen. Schon 123 4 werden unter den Zeugen für das Kloster Baumgartenberg "Chunradus 192 et Henricus fratres de Husen"192 genannt. Während der eine von ihnen in der eingangs zitierten Urkunde wieder aufscheint, wird der zweite, Heinrich, in der etwa 1260 ausgestellten Urkunde des Landrichters im Machland gleich nach diesem als Zeuge genannt193.

Doch die Familie ist, nun freilich schon mit eini­ger Unsicherheit, in noch frühere Zeit zu verfolgen. Drei Nennungen könnten sich auf Vorfahren der Hauser beziehen: ca. 1135 ist "Chunrat de hausen" Zeuge ei­ner Schenkung Alheits von Wildberg an das Kloster Kremsmünster194 ; um 1190 findet sich zweimal "Hartnidus de hus" in Urkunden Herzog Otakars195 ; 1209 schließlich wird anläßlich der Bestätigung der Baumgartenberger Besitzungen unter den "Förderern" des Klosters "Ulricus de Castro" erwähnt196. Die Übersetzung von "Haus" durch "Castrum" entspricht durch­aus der damaligen Auffassung, außerdem ist in der Um­gebung kein anderes Objekt bzw. Geschlecht mit ähn­liche lautendem oder gleichbedeutendem Namen zu fin­den.

Im Jahr 1285 tauscht "Ulricus dictus de Hause" mit dem Kloster Waldhausen Güter197. Er tritt bis 1294 noch viermal als Zeuge in Baumgartenberger Urkunden auf, nie mit Verwandten. Bei seiner letzten Nennung wird er durch das Prädikat "her" als Ritter ausgewiesen198, in derselben Zeugenliste auch schon "der Chunrad des Hawser sun". Fraglich ist, ob 1290 mit Chunrat und Ulrich Hauser schon Söhne Ulrichs(I) ge­nannt sind oder noch er selbst mit einem älteren Bruder199.

1296 sind erstmals die Söhne Ulrich (I), Ruger und Ott, 1297 deren Bruder Ulrich genannt200. Schon 1297 wird Ottt mit "der" tituliert, und er erweist sich auch in den zahlrreichen folgenden Nennungen als der erfolgreichste der Brüder. Seine Karriere findet ihren Höhepunkt, als er in den dreißiger Jahren des 14. Jahrhunderts das Amt des Burggrafen zu Steyr be­kleidet201. Worauf sich diese Sonderstellung unter den Brüdern begründet, ist nicht zu erkennen; neben persönlichen Qualitäten spielte vielleicht auch eine besondere Ausbildung im herzoglichen Dienst eine Rolle.

Chunrat, wahrscheinlich der älteste Sohn Ulrichs (I), tritt in den Urkunden, wenn er nicht zusammen mit seinen Brüdern im Machland anwesend ist, sehr oft in Gesellschaft von Starhembergern, Pernauern, Pibern, Lasbergern etc. auf, war also höchstwahrscheinlich in der Riedmark ansässig202. Damit ist m. M. er der erste Hauser, der auf der Burg Haus (bei Wartberg ob der Aist) sicher lokalisierbar ist203. 1320 gibt er mit Willen seiner Söhne Chalhoch, Chunrat und Nicla seiner Frau Agnes, die eine Harrach gewesen sein könnte, 60 Pfund auf einem Hof in der Donauebene204 und stiftet 1323 mit einem halben Hof ein Seelgerägt in Baumgartenberg205. Er dürfte bald danach verstorben sein.

Der (wahrscheinlich) zweite Sohn Ulrichs (I), Ruger, tritt nicht besonders hervor; er ist mit seinen Brüdern bis 1309 mehrfach in Baumgartenberger Urkunden genannt.

Ulrich (II) Hauser, wohl der jüngste der vier Brüder, übernahm nach seinem Vater die Burg Clam. 1321 versetzt ihm Herwig Holzer, sein unmittelbarer Nachbar, neun Äcker, "di do gehörnt zv dem haus ze Chlamme"206. Schon 1316 stiftete er sich ein Seelgerät im Kloster Baumgartenberg207. Er ist bis 1323 mehrfach als Zeuge genannt, scheint dann aber länge­re Zeit in der Fremde verbracht zu haben, da die nächste, zugleich letzte Nennung erst 1330 in einer Urkunde seines Vetters Chalhoch vorliegt208. Abge­sehen von Ruger, über den zu wenig Nachrichten vor­liegen, ist Ulrich der einzige der vier Brüder, der nicht vom Edelknecht zur Ritter aufrückte.

Der Rang der Hauser in den Zeugenreihen zeigt ei­nige bemerkenswerte Unregelmäßigkeiten. Diese sind nur damit zu erklären, dass enge Verwandtschaft vor dem Unterschied zwischen Edelknecht und Ritter Vor­rang hatte. So kann der Edelknecht Ulrich vor einigen Rittern genannt werden209, der Ritter Ott dagegen nach Edelknechten210. Außerdem zeigt sich, dass die Verwandten des Ausstellers einer Urkunde in der Zeugenreihe immer etwas höher eingestuft werden, als es ihnen normalerweise zukäme211. So unbe­deutend diese Beobachtungen an sich scheinen, sind sie doch bei der Interpretation von Zeugenreihen zu berücksichtigen.

Die genealogische Zuordnung der nächsten Generation der Hauser ist unsicher; am ehesten ist anzunehmen, dass die seit 1351 bzw. 1364 genannten Ritter Kraft und Adre Hauser Söhne eines Nachkommen des Chunrad (II) sind, von denen Herr Chunrat (III) zusammen mit einem Herrn Sighart Hauser 1346 noch einmal erwähnt ist212.

Die glänzende finanzielle Situation der Hauser geht aus einem Brief Herzog Albrechts an Kraft den Hauser hervor, er solle 100 Pfund in die Feste Werfenstein investieren und die Summe aufschlagen "auf diselben vest zu dem gelt, darumb si vor dein sacz von uns ist"213. Der gute Kontakt der Hauser zu den Herzögen erlaubte auch den Ausbau ihrer Besitzungen: 1365 tauscht Kraft von Herzog Rudolf für niederösterreichische Güter "das dorf gelegen unnder Clamm genant der Markcht" mit über drei Pfund Gülten und "das vischwazzer auf der Sechsen" ein214. Andreas Hauser dürfte sich fast immer in Wien am herzoglichen Hof aufgehalten haben. Möglicherweise ist der Jörg Hauser, dem Herzog Albrecht 1381 1100 Pfund für die Bezahlung seiner Kriegsleute vor Schaunberg schuldete, ein Sohn des Andreas215. Die Machländer Güter der Familie erb­te Wilhelm, der die auf Festigung und Mehrung des Be­sitzes gerichtete Politik des Kraft, der vermutlich sein Vater war, fortsetzte. 1379 löst er vom Kloster Baumgartenberg drei Güter, "di si manig jar in saczens gewer von unsern vordem ingehabt"216.

Die Geschichte der Hauser zeigt, dass sie eine der ganz wenigen Ritterfamilien des Machlandes waren, die die großen Krisen in der zweiten Hälfte des 14. Jahr­hunderts glänzend überstanden. Bemerkenswert ist, dass diese glückliche Politik wohl nur deshalb erfolgreich war, weil sie sich nicht auf das Machland beschränkte, sondern durch erfolgreiche Tätigkeit im herzoglichen Dienst eine weitere Dimension erlangte und so der Familie entsprechenden Rückhalt verschaffen konnte.

Holz

Sekker und Grabherr217 schreiben in ihrer Geschich­te der Burg Clam, der älteste, von den Herzogen eingesetzte Inhaber der Burg sei 1234 ein Herwicus Hauser gewesen. Die Urkunde, auf die sich diese Aus­sage stützt, betrifft ein Rechtsgeschäft zwischen Otto von Sleunz und Baumgartenberg218. Ungefähr in der Mitte der langen Zeugenliste sind "Herwicus de Clame, Heinricus Holcil frater eius" angeführt. Der Sohn dieses Herwig, "Herwicus iunior de Clamme", tritt 1259 in einem Baumgartenberger Stiftbrief als Zeuge auf219. Alle Zweifel an der Familienzugehörig­keit dieser beiden beseitigt eine Urkunde von 1297, in der "Herweich der Holczer von Chlamm" mit Zustim­mung von Frau und sieben Kindern Wachs zur Kirche von Baumgartenberg stiftet220. Es ist also seit dem Aussterben der Grafen von Clam-Velburg auf der Burg eine Familie ansässig, die sich abwechselnd "von Holz" oder "von Clam" nennt.

Es scheint, als sei auch die Frage nach der Her­kunft der beiden 1234 genannten Brüder Heinrich und Herwig zu klären. Betrachtet man die Zeugenliste der Baumgartenberger Urkunde von 1240221, so ist festzu­stellen, dass alle genannten Personen im Machland zu lokalisieren sind; dies gilt wohl auch für die ein­zigen "Unbekannten", die Brüder "Herwicus, Henricus de mathse". Daraus ergibt sich die fast sichere An­nahme, die beiden seien niemand anders als die sechs Jahre vorher genannten Brüder von Clam bzw. Holzer. Die Familie derer "de matse" ist seit dem 11. Jahrhundert im Gefolge der Bischöfe von Passau festzu­stellen, und schon einmal wurde ihr Name im Zusam­menhang mit Baumgartenberg genannt: Als Herzog Leopold 1209 die Besitzungen des Klosters bestätigte, war unter den Zeugen ein "Chunradus mace" anwesend; die latinisierende Schreibweise ist nicht ungewöhnlich222. Es kann also mit einiger Wahrscheinlich­keit angenommen werden, dass die Holzer zu Beginn des 13. Jahrhunderts aus der Familie "de matse" her­vorgingen. Damit ist freilich eine Verwandtschaft mit den ca. 1290 in Garsten genannten Brüdern "von holze" auszuschließen223.

Aus dem bisher Gesagten und dem vorherigen Ab­schnitt über die Hauser ergibt sich, dass in Clam zwei Ritterfamilien ansässig waren. Ob beide Familien in derselben Wehranlage wohnten oder eine der beiden in der bis auf Erdsubstruktionen verschwundenen kleinen Burg gegenüber dem heutigen Schloss, könnte wohl nur eine archäologische Unter­suchung klären.

Herwig der Holzer (von Clam) tritt 1300 mit dem Prädikat "dominus" auf und dürfte bald nach 1303 verstorben sein. Von seinen Söhnen Herwig und Ul­rich starb der letztere schon bald. Herwig ver­setzte 1321 Ulrich dem Hauser neun Äcker, "di do gehörnt zv dem haus ze Chlamme224. Er dürfte aus den wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht mehr her­ausgekommen sein, denn 1347 verkauft er "durch rech­ter ehafter not willen" eine Hofstatt zu Eitzendorf nach Baumgartenberg225. Von seinem 1313 erwähnten Sohn Gottfried ist keine weitere Nachricht erhalten, sodass um die Mitte des 14. Jahrhunderts die Holzer im Machland erloschen sein dürften.

Ob die Holzer von Clam mit den etwas später bei den Klöstern St. Florian und Wilhering auftretenden Holzern verwandt sind, lässt sich nicht mit Sicher­heit feststellen.

Imzing

Als 1154 die Klöster Baumgartenberg und Waldhausen einen Vergleich wegen des Nachlasses Ottos von Machland schlossen, war unter den Zeugen "Bertholdus de imezingen"226. Damit gehören die Imzinger zu den äl­testen im Machland nachweisbaren Familien. Ein Enkel dieses Berthold dürfte "Ulricus iunior de Imzingen" sein, der in der Zeugenliste einer 1215 ausgestellten Urkunde aufscheint227.

Etwa um 1260 beurkundet der Landrichter im Mach­land Heinrich von Fridhalmsdorf die Beilegung eines Streites zwischen "vlrico milite de Ymzinge" und dem Kloster Baumgartenberg um ein nicht näher bezeichnetes Gut228. Unter den Zeugen wird "Wernhardus de Ymzinge" genannt, der der vierten oder fünften Gene­ration angehören dürfte.

Nach der "urkundenlosen Zeit" des Machlandes, etwa dem dritten Viertel des 14. Jahrhunderts, scheinen die Imzinger ab 1290 in zahlreichen Zeugen­listen auf. Bis 1332 wird Heinrich "von ympzing" bzw. "Imptzinger" nicht weniger als dreiundreißigmal genannt. Erst aus späteren Urkunden geht hervor, dass es in dieser Zeit zwei gleichnamige Brüder ge­geben haben muss: 1334 werden die Söhne des einen, Heinrich und Ulrich, gemeinsam mit dem Vater genannt229, 1343 sind noch ein dritter, bereits ver­storbener Bruder Ott, dessen Neffe sowie ein Chunrat als Vetter der drei Brüder angeführt230, während letzterer Chunrat 1351 ein Seelgerät bestätigt, das sein "vatter Hainrich der Ymtzinger" in Baumgarten­berg gestiftet hatte, wobei Ott Imzinger als Vetter des Ausstellers mitsiegelt231. Dieser Ott muss be­reits der zweite der Familie sein, da der erste ja schon 1343 verstorben war.

In dieselbe Generation wie Ott (II) ist auch sein Vetter Heinrich einzureihen, der 1354 und 1355 ge­nannt wird. 1355 verkauft er dem Pfarrer von St. Thomas seinen Viertelanteil an zwei Gütern; ein halbes Jahr später erwirbt der Pfarrer die anderen Anteile von den Freitel von Windhag232. Wahrschein­lich waren beide Familien verwandt bzw. verschwägert. Heinrich selbst dürfte mit einer Schwester der Stei­ner von (Innern-)Stein verheiratet gewesen sein.

1376 tritt er mit seinen (vermutlichen) Schwägern Jans und Herwig Steiner als Siegler auf233, 1384 wird er zum letzten Mal mit Chunrat und Herwig den Steinern genannt234. Mit dem Tod Heinrichs (IV) er­losch die Familie der Imzinger im Machland. 1296 stiftet Heinrich der Steiner bereits ein Seelgerät für alle Steiner und Imzinger, ein sicheres Zeichen, dass kein männliches Mitglied der letzteren Familie mehr lebte235.

Obwohl die Imzinger zu den am längsten im Machland gesessenen Familien gehörten und fast immer in den Zeugenlisten als erste der ehrbaren Knechte genannt werden, war doch im 14. Jahrhundert keiner von ihnen Ritter. Die einzige Titulierung eines Imzingers mit "der" beruht auf einem Irrtum236.

Lempel

"Gertrudis de Steichperg" schenkte 1254 (53?) dem Kloster Gleink ein Lehen, wobei als letzter der "testes... ex parte Dominae" ein "Chunradus Laempel" genannt wird237. Es dürfte sich bei diesem um einen Vorfahren der später im Machland ansässigen Familie handeln.

Im November 1297 verkauft Chunrat der Lempl der Kirche zum Baumgartenberg "ein hub, die mein Aigen was" und gibt "disen brif versigelten mit meines herrn Innsigel hern Jannsen von Chapell"238. Aus der zuletzt zitierten Formulierung ist zu erkennen, dass der Aussteller der Urkunde, der wohl ein Sohn des 1254 genannten Chunrat war, kein eigenes Siegel hatte. Vielleicht hatte nur sein älterer Bruder Friedrich, der 1303 und 1304 mit Chunrat genannt ist, ein solches. Derselben Generation gehört wohl auch "Pilgrimus dictus Lempl Plebanus in Vihdorf" an, der 1312 an Baumgartenberg ein Gut im Machland verkauft; der Brief ist bestätigt "Sigillis eiusdem domini mei Johannis de Capeila atque mei239.

Chunrat und Tanquart die Lempel treten erstmals 1314 auf240, 1323 mit ihnen Marquart241. Ob der 1344 mit Tanquart und Marquart genannte Heinrich der Lempel noch zu dieser Generation gehört, ist nicht sicher242, ebensowenig, welcher von den Brüdern mit einer Haholspeckin verheiratet war243. 1357 versetzen "Hain­reich der Lempl von Berg vnd Hainreich der Lempl sein vetter des Hockeispechen swester sun" ein Gut bei Altenburg an Baumgartenberg244. Der erstere Heinrich erscheint auch wieder, als er 1363 mit dem Marktrichter von Perg eine Urkunde siegelt; er ist wohl zu den Bürgern des Marktes zu zählen245. Schließlich ist noch 1376 Friedrich Lempel als Mitsiegler für seinen Schwager Friedrich vom Dorf genannt, der seine Hube an Eberhart von Capellen verkauft und sich in dessen Abhängigkeit begibt246. Dieser Friedrich ist am ehesten als Sohn des Heinrich Lempel von Perg anzusehen. Er führt wie alle Lempel im Schild ein Lamm.

Soweit sich die Geschichte der Lempel verfolgen lässt, gehören sie immer der untersten Schicht des niederen Adels an. Sie dürften erst gegen Ende des 13. Jahrhunderts den Aufstieg in den Adelsstand geschafft haben, vielleicht durch Kriegsdienst und die Erlangung von Ritterlehen. 1394 verkaufen Friedrich der Lempel und sein Sohn Wolfgang, der die Familie ins 15. Jahrhundert fortsetzt, "dem erbern rat der purger ze Freinstat“ ein Gut, „das vnser vreys rittermessigs aigen gewesen ist247.

Lenperger

Am 21. Dezember 1313 verzichten "herwort der leirperger" und Agnes, seine Frau, für 40 Pfund zugunsten Waldhausens auf den Hof "der da leit in dem machlant datz jnnerveld"248. Der Name Leirperger bzw. in allen anderen Urkunden Lenperger, scheint hier das erste Mal im Machland auf. Der Herkunft des Lenpergers soll unten nachgegangen werden; hier sei nur festge­halten, dass trotz der Gleichheit seines Siegels - "ein aufrecht stehendes Tier, wie ein Wolf aussehend"249 - mit dem des Ritters Hartneid von Chuleub er mit diesem höchstwahrscheinlich nicht verwandt, sondern nur verschwägert war, d. h. mit dessen Schwester verheiratet.

Nachdem Herwart der Lenperger 1318 und 1319 als Zeuge in Baumgartenberger Urkunden genannt ist250, verkauft er 1334 "durch Recht Ehaft not" nach Baum­gartenberg "ain hofstat vnd ain holtzluss in dem Satzwerd, do zu den Zeiten der Waser aufgesessen was"; ein halbes Jahr später gibt Herwig von Engel­poldsdorf seine Rechte an eben diesem Gut dem Kloster als Seelgerät251. Die hiernach schon zu vermutende Verwandtschaft bestätigt sich 1345, als der Lenperger anläßlich eines weiteren Notverkaufes an Baumgartenberg Herwig den Engelpoldsdorfer als seinen Onkel bezeichnet252. Der Lenperger, 1349 erstmals als Ritter tituliert253, scheint in immer größere wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten zu sein: 1362 versetzt er mit seinem zweiten Sohn Chun­rat "durch ehafter not willen die uns an ist ge­legen" dem Kloster Baumgartenberg seinen Hof zu Hard mit drei Hofstätten um 540 Pfund254. Dass diese (für einen Hof) außerordentlich hohe Summe kein Schreib­- oder Interpretationsfehler ist, zeigt der zwei Mona­te später erfolgte Verkauf desselben Hofes um 260 Pfund255.

Wie schon früher erwähnt, gab es bis zum Ende des 13. Jahrhunderts eine Familie "von Hard", deren eine Linie, wie später zu zeigen sein wird, sich dann "von Mitterberg" nannte. Der letzte Harder war "Herbordus miles de Hard"256, sein Vater hieß Chun­rat. Angesichts der Lenperger Vornamen Herwart - der 1390 genannte Enkel Herwärts I. trägt denselben Na­men - und Chunrat und ihres (relativ) großen Besitzes im Machland scheint die Annahme berechtigt, sie seien Nachkommen der Ritter von Hard. Dass sie sich nicht mehr nach dem Stammsitz ihrer Vorfahren nennen, ist leicht erklärlich, da dieser entweder (wahrscheinlich durch Kauf) an die Engelpoldsdorfer übergegangen oder aber gänzlich aufgegeben worden war. Die genealogische Abfolge wäre etwa so zu den­ken, dass ein vorverstorbener Bruder des Herwart von Hard seinen Sohn nach seinem Bruder nannte. Die Mutter Herwart des Lenpergers wäre demnach eine Schwester des Herwig Engelpoldsdorfer257.

Es zeigt sich hier eine damals sicher nicht selte­ne, aber für den niederen Adel meist nicht mehr fest­stellbare Entwicklung: Die Nachkommen einer begüter­ten Familie geben ihren Stammsitz auf und gründen so neue Linien, die, scheinbar "aus dem Nichts" kommend, ihren Platz im niederen Adel des Machlandes einneh­men.

Das wirtschaftliche Unglück oder Unvermögen blieb den Lenpergern bis zum Ende des Jahrhunderts treu. 1377 verkauft "Chunrat der Lehenperger" seinen Anteil an einem Hof in der Pfarre St. Georgen an Leu­polt von Grein, einen reichen Marktbürger, der um diese Zeit umfangreiche Käufe im Machland tätigte258. 1390 schließlich verkauft Herwart der Lemperger „das kaufrecht auf meinem Hof genant der Tanpeckhof…, der mein rechts lehen ist von … hern Jörigen von Waltse“259. Es liegen keine weiteren Nachrichten vor.

Mitterberg

In einem Revers des Klosters Baumgartenberg, die Entscheidung des Streites mit St. Florian einem Schiedsgericht zu überlassen, werden 1208 unter den Zeugen "Gumpoldus, Marquardus de mitterberc" genannt260. Es ist die einzige Erwähnung dieser bei­den Brüder, zugleich die älteste Nennung von Mitter­berg. 1227 sind in einem herzoglichen Brief für Waldhausen "vlricus de Harde, Dietricus de Mitterberch et Chunradus frater suus" genannt261, 1234 Konrad allein, 1240 "Chunradus de Mittirberch, Otto frater ipsius“262. Dietrich, Konrad und Otto sind wohl Nachkommen der beiden eingangs genannten Mitterberger. Es ist mit großer Sicherheit anzunehmen, dass in den folgenden, für das Machland praktisch urkundenlosen Jahrzehnten diese Familie erlosch263.

Als Ulrich von Capellen 1276 die von ihm gestifte­te Kapelle bei der Kirche von Baumgartenberg dotier­te, waren unter den durchwegs im Machland ansässigen Zeugen "Herwordus de Hard, Vlricus et Leupoldus fratres, qui dicuntur de Mitterberch“264. Die Formu­lierung "qui dicuntur" könnte so interpretiert wer­den, dass die beiden aus anderer Familie stammen und erst seit kurzer Zeit auf Mitterberg saßen. Wie be­reits aus den obigen Zitaten erkennbar, fällt bei der Frage nach der Herkunft der beiden Brüder besonders die Familie "von Hard" ins Auge. Der letzte dieses Namens ist der 1276 mit den Mitterbergern ge­nannte Herwart, dessen Großvater Ulrich schon 1227 mit den älteren Mitterbergern, 1234 mit seinem Sohn Chunrat aufgetreten war.

Eben diese Namen, Chunrat und Ulrich, sind aber auch später die häufigsten Namen der Mitterberger. Ein weiteres Indiz für die Herkunft von Hard ist, dass Ulrich III. von Mitterberg 1360 an Eberhart von Capellen einen Hof zu Hard verpfändete, der landesfürstliches Lehen war265 ; der Besitz muss wohl schon lange Zeit, unabhängig von der Burg Mitterberg, in der Hand der Familie gewesen sein, da die weitaus überwiegende Zahl der Lehen des niederen Adels im Machland zu dieser Zeit von Capellern, Kuenringern und aus kirchlichem Besitz herrührten. Es dürfte also so gewesen sein, dass beim Aussterben der älteren Mitterberger die Capeller mit der Burg belehnt wur­den und sie denen "von Hard" als Pflegern überließen; vielleicht hatte zwischen diesen und den älteren Mitterbergern sogar eine verwandtschaftliche Beziehung bestanden266.

Die Brüder Leutold und Ulrich von Mitterberg tre­ten in der Folge in zahlreichen Urkunden als Zeugen auf. 1294 sind sie erstmals durch den Artikel "der" als Ritter gekennzeichnet267. Im selben Jahr ver­kauften sie einen Hof an das Kloster Wilhering; aus den am Original erhaltenen Siegeln glaubt Starken­fels ihre Stammverwandtschaft mit Lengauern, Strachnern und Liechtenwinklern nachweisen zu können268. Dieser Theorie ist, ihre Richtigkeit vorausgesetzt, nun hinzuzufügen, dass sich diese Linie der Liechtenwinkler bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts "von Hard" nennt und mit den älteren Mitterbergern wahr­scheinlich nicht stammverwandt war.

1296 stiftet Leutold von Mitterberg einen halben Hof zum Kloster Baumgartenberg, wobei interessanter­weise Wilhering und nicht etwa Waldhausen oder St. Florian als Empfänger substituiert wird. Drei Jahre später stiftet Leutolds Bruder Ulrich die andere Hälfte des Hofes zum selben Kloster269. Ulrich dürf­te bald nach 1302 gestorben sein, während sein Bru­der noch bis 1308 in Baumgartenberger Urkunden auf­scheint.

Ulrichs ältester Sohn Chunrat, 1294 mit drei Brü­dern und vier Schwestern erstmals genannt, wird ab 1314 mit "her" tituliert270 und ist bis 1332 immer wieder Zeuge für Baumgartenberg. Sein Bruder Marquart ist nur ein einziges Mal im Machland als Ritter genannt271. Die beiden anderen Brüder sind wohl jung verstorben.

1335 stiften "Chunrat der Mitterberger vnd... Leutolt sein prüder" zum Kloster Waldhausen ein halbes Pfund Gülten272. Die beiden sind wohl Söhne Ulrichs (II. ). Anna, die Gattin Chunrats, könnte eine Schwester des Heinrichs von öd sein, den Ulrich III. von Mitterberg als seinen Onkel bezeichnet273. Während Chunrat sonst nicht mehr erwähnt wird, scheint Leutold bis 1340 noch zweimal in Zeugenlisten unter ehrbaren Knechten auf274.

Der letzte Mitterberger Ulrich III. gibt 1347 seiner Schwester, "Ver Anna der Mitterbergerin Closterfrauen zu Bulgarn", ein Gut zu einem ewigen Licht275. 1355 versetzt er dem Kloster Baumgarten­berg ein Gut, und von 1360 liegt die Genehmigung des Herzogs zur Verpfändung eines von ihm lehen­baren Gutes des Mitterbergers an Eberhart von Capellen vor276. Letztere Urkunde ist das einzige Zeugnis eines näheren Kontaktes zwischen Mitterbergern und Capellern. Es scheint bemerkenswert, dass in keiner der Capeller Urkunden, die sich auf "ir haus cze Mitterberch" beziehen, die sich von dieser Burg nennende Familie auch nur mit einem Wort erwähnt wird; auch in den von den Capellern in Mitterberg ausgestellten Urkunden scheinen die Mitterberger nicht einmal als Zeugen auf277. Das Verhältnis zwischen den beiden Familien scheint also sehr distanziert gewesen zu sein.

Ulrich III. von Mitterberg verstarb im Jahr 1360, ohne einen Erben zu hinterlassen. Seine Witwe Elspet die Haholspeckin zog sich unmittelbar nach seinem Tod in das Kloster Pulgarn zurück, wo ja ihre Schwägerin Anna schon vor 1347 eingetreten war278.

Nur zwei Monate nach der oben angeführten Bestäti­gung der Verpfändung eines Hofes stellte Herzog Ru­dolf in Nürnberg dem Eberhart von Capellen einen Lehenbrief aus über alles, "swaz uns lehen von Vireichen weilent von Mitterberch ist ledig worden"279.

Diese rasche Belehnung deutet darauf hin, dass der Capeller ein nicht unbeträchtliches Interesse an den Gütern des Mitterbergers hatte. Jedenfalls ist daraus zu entnehmen, dass der Stamm der Mitterberger im Machland mit dem Tod Ulrichs erloschen war; der 1365 in einer Urkunde des Heinrich Gneuss zu Ort siegelnde "Steffan der Mitterberger" gehört einer anderen Familie an.

Mitterkirchen

In dem schon mehrfach angesprochenen Baumgarten­berger Revers des Jahres 1208 steht in der Zeugen­liste an vornehmer Stelle "Heinricus de mitterkirchen", nach einigen anderen Zeugen "Otto de mitterkirchen"280. Mangels weiterer Nachrichten ist nicht festzustellen, ob sie verwandt waren oder Otto etwa ein Dienstmann des Heinrich war. Im ersten Fall muss Otto jedenfalls wesentlich jünger als Heinrich gewesen sein, der 1215 nochmals allein als Zeuge genannt wird281. Angesichts des niedrigen Ranges des um 1230 in einer Zeugenliste genannten Heinrich dürfte dieser schon in die nächste Generation zu reihen sein282. Der nächste bekannte Mitterkircher ist Wichardus, der als Zeuge einer Urkunde des Landrichters im Machland um ca. 1260 erscheint283.

Erst zu Beginn des 14. Jahrhunderts treten die Mitterkircher häufiger auf: ab 1301 Walchun und 1304 mit ihm der nur einmal genannte Bruder (?) Otto284. Walchun ist Zeuge, als sein Schwetser Gertraud von Smidach 1311 an Waldhausen verkauft, und bestätigt 1318 eine Stiftung der inzwischen verstorbenen Schwester nach Baumgartenberg285.

Der nächsten und anscheinend letzten Generation der Mitterkircher dürften Otto und Gerung angehören, der 1342 seine Rechte an einer von seinem Vetter Otto als Seelgerät gestifteten Hube an Baumgartenberg verkauft und noch 1349 "durch rechter ehaffter not willen" dem Kloster Baumgartenberg um 40 Pfund ein Lehen verpfändet286.

Die Vornamen Otto und Walchun lassen erkennen, dass die Mitterkircher ursprünglich Dienstleute der Herren von Machland waren; möglicherweise besteht ein Zusammenhang zwischen dem Erbfall des Machlandes an die Herzoge und dem Verlust der in den ältesten Urkunden vornehmen Stellung der Mitterkircher.

Öd

1265 stellte der Abt von Baumgartenberg einen Revers aus, dass "quidam miles nomine hertwicus dictus de Oede" für sein und seiner Frau Seelenheil dem Kloster 6 Schilling Gülten gestiftet habe287.

Dieser Hertwig ist der erste bekannte Öder im Mach­land; die Uberlieferung seines Namens ist als Glücks­fall zu betrachten, da sonst aus der Zeit des "Inter­regnums" so gut wie keine Nachrichten über den Mach­länger Adel erhalten sind. Höchstwahrscheinlich saß er schon zu Schwertberg, welche Burg ja gewisser­maßen der zweite Stammsitz der Familie war.

Entsprechend der Grenzlage ihres Sitzes hatten die Öder auch gute Beziehungen in die Riedmark. In dorti­gen Urkunden tritt auch meist der Sohn oder Neffe Hertwigs, Herr Heinrich von Öd, auf, wobei er an­scheinend besonders gutnachbarliche Beziehungen zu den Reichensteinern, einem ca. 10 km nördlich von Schwertberg gesessenen Herrengeschlecht, unterhielt. Erst 1924 tritt er anläßlich seiner Seelgerätstif­tung zum Kloster Baumgartenberg mit Machländer Zeugen auf288. Sein Sohn Heinrich II. begegnet erstmals 1294, schon wie der Vater mit "der" tituliert, wäh­rend der andere Sohn, Herr Marquart, erst 1298 genannt wird289. 1301 stiftet Heinrich der Öder aber­mals ein Seelgerät in Baumgartenberg; wahrscheinlich ist es noch Heinrich I., der hier das letzte Mal genannt wird290. Die Brüder Heinrich II. und Marquart, bis nach 1315 unzertrennlich, sind Zeugen zahlreicher Baumgartenberger und Waldhausener Urkunden291. Das plötzliche Verschwinden Heinrichs ist vielleicht damit zu erklären, dass er um diese Zeit den Sitz Kriechbaum erwarb und sich dorthin zurückzog; er wird nur noch einmal 1320 genannt292.

1333 stiften Heinrich der Öder von Kriechbaum, Heinrich der Öder von Schwertberg zusammen mit vier anderen Rittern und Edelknechten ein Gut in Wagrain nach Waldhausen293. Wie es zum Zusammenwirken dieser bunt gemischten Gruppe von Adeligen aus Steyr, Mach­land und Riedmark kam, geht aus dem Stiftbrief nicht hervor. Jedenfalls spaltete sich die Familie der Öder zwischen 1320 und 1330 in zwei Linien, die in der Folge nur selten mit Sicherheit auseinanderzu­halten sind.

Unter dem eben angeführten Umstand leidet auch die Zuordnung der weiteren Familienangehörigen. Einiger­maßen sicher ist noch die Identität des bis 1344 ge­nannten, hauptsächlich in der Riedmark auftretenden Burggrafen von Windeck, Herrn Heinrichs von Öd, mit dem zu Schwertberg gesessenen der beiden oben genannten Brüder294. Ziemlich unsicher ist dagegen die Einordnung des Lorenz von Öd, der schon bei sei­nem ersten Auftreten als Erwachsener 1338 mit "herr" tituliert wird und Landrichter im Machland ist295 ; er gehört wohl schon der nächsten Generation an. Dasselbe gilt für Ott Öder, der 1351 die Nachfolge seines Bruders (?) als Landrichter im Machland an­tritt296. Er führte erst seit 1356 den Rittertitel und nannte sich 1362, im letzten Jahr seines Auftretens, "von Swerpwerg"297. Hanns der Öder, ein weiterer Bruder, wird 1371 als Gatte einer Tochter des alten Freitel von Windhag, Witwe nach Bernhart Sachsenecker (Gneuss), genannt298.

Der nächsten, schon ins 15. Jahrhundert führenden Generation gehört schließlich Albrecht Öder an, der durch seine Stellung als Landrichter eines gewisse Bedeutung für das Machland erlangte299. Alle anderen von Starkenfels zur Schwertberger oder Kriechbaumer Linie gerechneten Öder waren hauptsächlich oder aus­schließlich in der Riedmark engagiert, sodass ihre Erwähnung und Behandlung hier nicht notwendig er­scheint.

Steiner

"Als erste Besitzer von Innernstein bei Münzbach sind die Brüder Hervic und Chunrad von Stein anzu­sehen, die im Jahre 1209 dem Kloster Baumgartenberg ihren Besitz bei Münzbach in der Nähe ihres Sitzes schenkten"300. In diesem ersten Satz zur Geschichte des Schlosses Innernstein bringt Sekker, dessen Werk sonst als recht zuverlässig gelten kann, gleich mehrere Irrtümer, die auch in der neuesten Literatur ihren Niederschlag fanden301. Die betreffende Stelle aus der Bestätigungsurkunde Herzog Leopolds lautet: "... in Eichperc prediolum unun Ulricus de Castro, et Modinsecke decem prediola. Herwicus de loco ipso, iuxta munchesbach prediolum unum Chunradus de steine... "302. Der Punkt vor "Herwicus" ist, wie aus dem Sinn eindeutig hervorgeht, zu eliminieren; damit wird klar, dass hier von einem Herwig von Modins­eck die Rede ist, der mit dem folgenden Chunrat von Stein nichts zu tun hat. Ferner ist zu bedenken, dass die in dieser Urkunde bestätigten Schenkungen zu­meist um die Mitte des 12. Jahrhunderts vorgenommen wurden und daher auch die hier genannten Personen in diese Zeit zu datieren sind. Hieraus aber ergibt sich der befremdende Umstand, dass von einer Familie, die zu den im Machland ansässigen, an der Dotierung Baumgartenbergs beteiligten Familien gehört, fast eineinhalb Jahrhunderte keine einzige Erwähung er­halten wäre! Man wird also entgegen dem ersten An­schein annehmen müssen, dass der oben genannte Chun­rat von Stein einer der (relativ) zahlreichen ande­ren Familien "von Stein" angehört; auch andere in der Urkunde genannte Personen sind ja mit Sicherheit nicht Machländer303. Dies würde nun weiter be­deuten, dass der Vorgängerbau des Schlosses Innern­stein wahrscheinlich in ottokarischer Zeit errichtet wurde, womit auch das Fehlen aller früheren Nach­richten zu erklären ist. Möglicherweise ist in der 1292 erfolgten Übergabe der Burg an die Capeller die Absicht der Steiner zu erkennen, sich wegen des vielleicht illegal, d. h. ohne Erlaubnis des Landes­herren, erfolgten Baues der Burg abzusichern.

Anläßlich einer Seelgerätstiftung des Leutold von Mitterberg erscheinen 1296 erstmals "Chunrad, Alram und Fridrich die Stainer"304. 1303 wird in einem Baumgartenberger Kaufbrief noch ein vierter Bruder, Heinrich, genannt305. Eine gewisse Hilfe bei der Identifizierung der Familienangehörigen ist, dass mit ganz wenigen Ausnahmen immer der Name "Steiner", nicht "von Stein" verwendet wird. Die vier Brüder waren wohl Söhne oder Neffen des Herbord, der 1292 die Feste dem Ulrich von Capellen aufgesandt und von ihm als Lehen empfangen hatte. Von ihnen werden Hein­rich und Friedrich zum letzten Mal 1313 genannt306.

1325 belehnte Jans von Capellen den Herbord, Hans und Friedrich Steiner mit dem Sitz Stein; setzt man Herbord und Herw(e)ig gleich, was im Machland mehr­fach vorkommt, so scheint der erste der drei Brüder (?) noch 1383 als "Herweig der Steiner der elter" auf307, während Jans, später Burggraf von Klingenberg308, noch 1376 einen Kaufbrief siegelt309 ; sein Wappenschild wird von einem Querbalken geteilt.

Besonders im letzten Viertel des 14. Jahrhunderts ist es unmöglich, die einzelnen Generationen mit Sicherheit zu unterscheiden. Ab 1381 bzw. 1384 wer­den Chunrat und Herwig Steiner genannt, ersterer 1381 als Burggraf von Klingenberg310 ; beide dürften der nächsten Generation angehören. Eine genealogisch interessante Urkunde stellt 1396 "Heinrich der Stainer von dem Stain" aus: von einer Stiftung zur Kir­che Münzbach "soll der pharr allen Stainern und Stainaerinne allen Ymczingern und Ymczingerinne ainen ewigen jartag"311 geben . Da die Dotierung mit Gütern in Imzing erfolgt, dürfte Heinrich eine Erb­tochter der nach 1384 erloschenen Imzinger geheira­tet haben.

Gilg Steiner, 1397 Verkäufer eines Hofes in der Pfarre Waldhausen, dürfte identisch sein mit dem letzten Steiner auf (Innern-)Stein, Jörg Steiner, der 1424 den Sitz an die Steinpecken verkauft.

Smida-Stein

In der ca. 1260 ausgestellten Urkunde des Land­richters Heinrich von Fridhalmsdorf findet sich in der Zeugenliste erstmals "Hartmut de Smida"312. Schon um 1147 erscheint zwar in einer Passauer Ur­kunde ein "Diterihc de smidaha", doch ist die Nen­nung vereinzelt und außerdem die Echtheit der Ur­kunde sehr zweifelhaft, sodass sie genealogisch unergiebig ist. Das erste sicher datierte Auftreten Hartmuts von Smida fällt in das Jahr 1259, als er Zeuge einer Stiftung zum Kloster Baumgartenberg ist313. War er schon hier als erster der drei Zeugen genannt, so erweist sich seine vornehme Stellung auch in den folgenden Jahrzehnten ständig, in denen er immer die Reihe der Machländer Zeugen anführt314. 1296 und 1323 (post mortem) wird er als Schwager der Eufemia, Schwester des During Piber, bezeichnet, wo­durch deren 1296 genannter Ehemann, Herr Ulrich von Stein, als sein Bruder zu erkennen ist315.

1276 ist zum erstenmal Ulrich, der Sohn Hartmuts von Smida, genannt. Anfangs als "Ulricus filius domini Hartmudi" bezeichnet, tritt er ab 1296 immer öfter als "(der) Vlreich von dem Stain" bzw. "de lapide" auf; sein Vater nennt sich 1288 das erste und einzige Mal "dominus hartnidus de Lapide"316.

Es ist sicher, dass sich dieser Zuname nur auf die Burg Außenstein beziehen kann317. Da von dieser keine früheren Nachrichten vorliegen, wird man Hart­mut von Smida als ihren Erbauer im letzten Viertel des 13. Jahrhunderts bezeichnen können; er stand wahrscheinlich gut mit den neuen Landesfürsten und den Capellern, da er sonst kaum die Erlaubnis für den Bau bekommen hätte.

Ulrich, der Sohn Hartmuts, mit einer Tochter Rugers von Haichenbach verheiratet318, tritt hauptsächlich als Zeuge in Baumgartenberger Urkunden auf und dürfte noch vor 1310 verstorben sein, ohne Kinder zu hinterlassen. Seine Erben waren die Fleischeß, die sich später von Stein nennen und 1341 ein Lehen verkaufen, das ihnen von ihrem "Ohaim herrn Vlrichen von dem Stain" angefallen war319. Uberblickt man die Zeugenreihen, in denen Hartmut und Ulrich genannt sind, so fällt auf, dass sie sehr oft zusammen mit den Mitterbergern auftreten, woraus man auf verwandtschaftliche Beziehungen schließen könnte, die allerdings nicht eng genug waren, den Mitterbergern einen Anspruch auf das Erbe der Smida-Stein zu geben.

Die 1298, 1311 und 1318 genannten Smidacher sind am ehesten als Gefolgsleute zu betrachten, denen vielleicht der Sitz Smidach320 nach der Errichtung der Burg (Außen-)Stein überlassen wurde321. Verwandt­schaftliche Beziehungen zu später genannten Smidachern322 sind nicht nachweisbar.

Wimberger

1280 stiftet "Alhaidis relicta Fridericij de Wonberch" zum Kloster Waldhausen ein Seelgerät mit Gütern in Gutenbach und Chalnperg323. Die Zeugen der Urkunde, darunter "Chunradus de Wonberch", sind, so­weit überhaupt nachweisbar, südlich der Donau im Ge­biet des Ybbsfeldes ansässig. In einer Waldhausener Urkunde des Jahres 1300 sind "fridericus bunberger, Otto frater eius" Zeugen; wieder stammen einige der anderen Zeugen aus der oben genannten Gegend324. In den folgenden Jahren ist Ott der Wimberger mit Mach­länder Zeugen ausschließlich in Waldhausener Urkun­den genannt; so auch, als seine Schwester Katharina ihren Hof zu Dross dem Kloster verkauft325. 1332 verzichten "Ott und Johann wilhalm" zugunsten des Klosters auf "alles des rechten, Des wir vns zv un­recht vnderwunden heten" auf den Gütern, die "vnser paider vodren", nämlich die oben genannte Alhait, dorthin gestiftet hatte326. Aus dem Text der Urkun­de geht eindeutig hervor, dass es sich bei den Aus­stellern nur um zwei Personen handelt, was bedeutet, dass der Bruder (?) des Ott einen Doppelnamen führte, ein m. W. einzigartiger Fall.

1337 belehnt Ott der Wimberger den Seifried von Gassen mit 18 Zehenthäusern in der Pfarre Dimbach327 ; denselben Zehent verleiht 1359 Bischof Gottfried von Passau "Wendeln Rugers dez Gassner witiben"328. Wahr­scheinlich war Ott der Wimberger inzwischen gestor­ben und das Lehen dem Bischof heimgefallen. Demnach ist wohl der 1372 Güter im Machland verkaufende Simon der Wunberger nicht der Sohn, sondern ein Neffe des Ott329. Derselbe Simon tritt noch einmal 1376 als Vormund der Kinder des Friedrich Hackinger in einer Erbstreitigkeit in Erscheinung330. Die weitere Genealogie der Familie ist ungewiß, da bis zur Jahrhundertwende kein Wunberger mehr im Machland auftritt, während eine Verwandtschaft mit anderen Wunbergern, die besonders in Urkunden des Klosters Garsten auftreten, nicht nachweisbar ist.

Fast regelmäßig treten in Machländer Urkunden des 14. Jahrhunderts auch Angehörige von Familien auf, die südlich der Donau ansässig waren, genauer zwi­schen Donau, Ybbs und Amstetten. Da sie auch viel­fache verwandtschaftliche Beziehungen mit dem Mach­länder Adel verbanden, sollen hier noch zwei typi­sche Vertreter dieser Gruppe herausgegriffen werden.

Alindorf

Im 13. Jahrhundert ist diese Familie im Machland un­bekannt, wenn nicht etwa der 1234 genannte "Chunradus de Ylendorf" ihr zuzurechnen ist331.

1301 stellt "Chunradus de Alindorf" erstmals eine Stiftungsurkunde für Baumgartenberg aus, in der er festsetzt: "si infra Pataviam et hainburgiam in terminis austrie me mori contigerit, ex tunc predicti monasterij Abbas... me tenebitur recipere et funus meum ad predictum locum deferendo ibidem ecclesiastice tradetur sepulture"332. Er stiftet im Lauf der Jahre mehrere Güter zum Kloster Baumgarten­berg, sodass die Summe der Einkünfte aus seinen Stiftungen schließlich mehr als 12 Pfund jährlich beträgt; ein recht ansehnlicher Betrag, wenn man be­denkt, dass Jans von Capellen zur selben Zeit das Kloster Pulgarn mit Gülten von 40 Pfund gründen konn­te. Obwohl diese Spendefreudigkeit sicher nicht immer eigenem Antrieb entsprang - "... als ich gern tet und auch von recht solde gegeben han nach peichtiger rat"333 -, geht sie dennoch weit über das übliche Ausmaß hinaus. 1336 verfaßt Chunrat von Alindorf sein Testament334. Er wiederholt und be­kräftigt nochmals alle Stiftungen, auch vermacht er dem Kloster "mein Pestez Ros, daz ich ze der weil han und allen meinen Harnasch, wie der benant ist. " Abschließend bestimmt er noch, dass sein Testaments­vollstrecker "nach meinem tode inner jarsvrist ein pidben man recht und redleich vertigen ze dem heili­gen Grab unsers herren über Mer... ", ferner "ein Romvart und ein Achvart hintz unser vrowen und hintz sand Joste.. ". Chunrat von Alindorf, "weilen Purchgraf datz Sevsenekk", dürfte bald danach verstorben sein, da keine weiteren Nachrichten über ihn vorlie­gen. Er ist ein Beispiel dafür, dass manche Adelige nur durch ihre Bindung an das Kloster Baumgarten­berg - für Waldhausen ist mir kein entsprechender Fall bekannt - mit dem Machländer Adel in Berührung kamen, die Beziehungen aber mit dem Tod des Be­treffenden wieder abbrachen.

Reikersdorf

Anderer Art als im oben beschriebenen Fall sind die Beziehungen der seit dem Beginn des 14. Jahr­hunderts südlich der Donau auftretenden Reikersdorfer zum Machländer Adel.

Als am 21. Dezember 1313 Herwart derLenperger sei­ne Ansprüche auf einen Hof im Machland an Baumgar­tenberg verkauft, sind unter seinen Bürgen auch "mein sweher Dietrich der Reikersdorfer und alram sein prüder und Ott auch sein prueder von Reikersdorf"335. Mehrfach sind die Reikersdorfer auch Zeugen, wenn einer ihrer Nachbarn mit Baumgartenberg ein Geschäft abschließt: 1312 für Viehdorf, 1323 für Alindorf, 1332 für Herstorf, 1356 für den Redler und 1362 nochmals für den verschwägerten Lenperger336.

1335 stiftet Alram Reikersdorfer eine Hofstatt zum Kloster Baumgartenberg für eine ewige Messe337. Da­gegen waren die Beziehungen Dietrichs, Alrams Bruder, zum Kloster rein geschäftlicher Natur. Er hatte 1349 von seinem "lieben vreunt" (Schwager) Friedrich dem Tannpeck dessen Hof zu Wagrein, genannt Trachterhof, für 150 Pfund zum Pfand genommen338. Wenig später dürfte er das Pfandobjekt gekauft, dabei aber seine finanziellen Möglichkeiten überschätzt haben, denn 1352 versetzt er den frei kaufeigenen Hof dem Kloster Baumgartenberg "durch rechter ehaffter not willen" um 100 Pfund339. Siegler sind unter anderen seine Schwäger Friedrich der Tannpeck und Ott der Imzinger. Es ist also bei den Reikersdorfern, anders als bei Chunrat von Alindorf, eine starke verwandschaftliche Bindung zum Machländer Adel zu erkennen. Während an­scheinend alle Schwestern Dietrichs ins Machland heirateten, beschränken sich die Verbindungen des Sohnes Ulrich wieder ganz auf die Südseite der Donau, sodass der Name der Reikersdorfer ab etwa der Mitte des 14. Jahrhunderts wieder aus den Machländer Ur­kunden verschwindet.

Entwicklung des Machländer Adels im Spiegel der Quellen des 14. Jahrhunderts

Um ein möglichst vollständiges Bild des Machländer Adels zu zeichnen, ist es notwendig, über die genea­logischen Forschungen hinausgehend auch seine all­gemeine Entwicklung, besonders im Hinblick auf seine zahlenmäßige Stärke, zu berücksichtigen. Dieser Zweck ist wohl am besten mit einer Zusammenschau des Urkundenmaterials zu erreichen.

Zuerst ist allerdings die Frage nach der quanti­tativen Kontinuität des Quellenmaterials zu stellen: Sind die Urkunden zeitlich so gleichmäßig verteilt, dass (längerfristige) Aussagen nicht verfälscht wer­den? Zur Untersuchung dieser Frage wurden nach dem Kriterium der Relevanz für den niederen Machländer Adel 172 Urkunden von 1290 bis 1399 erfaßt. Sie verteilen sich auf die Jahrzehnte wie folgt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Diese Zahlen zeigen, dass mit Ausnahme des ersten, dritten und siebten Jahrzehnts die Urkundenüber­lieferung des 14. Jahrhunderts als relativ konstant bezeichnet werden kann. Die Rückgänge in den genann­ten Jahrzehnten sind als Folgen der Wirtschaftsent­wicklung erkennbar, wie später noch darzulegen sein wird.

Eine zweite mögliche Fehlerquelle liegt in einem Umstand, der mit der Entwicklung des Urkundenwesens zusammenhängt340: Ab etwa 1340 beginnen im Machland die Zeugenlisten aus den Urkunden zu verschwinden. Daraus ergibt sich ein entsprechender Rückgang der Nennungen, der besonders die genealogischen Ergeb­nisse beeinflussen könnte. Die Zahl der Nennungen pro Urkunde im Zehnjahresdurchschnitt zeigt deutlich diesen Rückgang.

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Die sehr interessante und zentrale Frage, ob die Personenzahl des niederen Adels im 14. Jahr­hundert tatsächlich zurückging oder ob durch die Wandlung im Urkundenwesen ein solcher Rückgang nur vorgetäuscht wird, kann also allein mit diesen Zahlen nicht beantwortet werden. Nur ein Vergleich mit Ergebnissen des genealogischen Abschnitts kann hierüber Aufschluß geben:

Aus den Stammtafeln der in dieser Arbeit erfaßten Adelsfamilien des Machlandes ergibt sich, dass den 22 Familien zwischen 1280 und 1400 157 Personen an­gehörten (eine geringe Zahl von Edelknechten und Personen zweifelhaften Standes wurde nicht berück­sichtigt). Folgende Anzahl von ihnen wird in den einzelnen Jahrzehnten genannt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Wäre nun der sich in diesen Zahlen spiegelnde "Be­völkerungsrückgang" nur ein scheinbarer, d. h. nur durch die Abnahme der Urkunden und Nennungen bedingt, so müßten die einzelnen Zahlen in gleichen Zeitab­schnitten (ungefähr) gleiche Schwankungen zeigen. Dieser Vergleich ist am einfachsten und deutlichsten in einer Graphik darzustellen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das Diagramm zeigt mit aller Deutlichkeit, dass zwar zwischen der Anzahl der Urkunden und Nennungen der zu erwartende Zusammenhang besteht (letztere stellen sich als ein mit der Zeit abnehmendes Vielfaches der Urkunden dar), dass die Anzahl der Personen sich aber immer wieder unabhängig von den anderen Zahlen ent­wickelt, also kein unmittelbarer, diesbezügliche Schlüsse verfälschender Zusammenhang zwischen Ur­kunden- und Personenzahlen besteht; geradezu ent­gegengesetzt verläuft die Entwicklung 1315 - 20, 1345 - 50 und 1370 - 75. Dass dennoch Übereinstimmun­gen bestehen, ist nur natürlich, denn im allgemeinen werden eben von mehr Personen mehr Urkunden ausge­stellt.

Nachdem so der numerische Rückgang des Machländer Adels mit einiger Sicherheit als Tatsache festge­stellt wurde, mag es aufschlußreich sein, einzelne Verschiebungen, die sich schon oben besonders deut­lich abzeichneten, genauer zu analysieren. Eine Dar­stellung der Zu- oder Abnahme der Personenzahlen im Vergleich zum jeweils vorhergehenden Fünfjahresintervall zeigt diese Einschnitte noch besser:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Schwankungen plus/minus 5 sind nicht ungewöhnlich und können daher außer Betracht bleiben. Viermal gehen die Veränderungen über diesen Rahmen hinaus: eine außerordentliche Zunahme 1310 - 15 und drei starke Rezessionen 1320 - 25, 1345 - 50 und 1365 -70. Bereits bekannte historische Tatsachen bestäti­gen die Aussage der Statistik: der Rückgang des Personenstandes um die Mitte des Jahrhunderts sowie wohl auch der von 1365 - 70 ist als Folge der großen Pestwellen erkennbar. "Die Pest wurde von den Schwarzmeerlandschaften.. und der Levante her im Spätherbst 1347 durch Kauffahrteischiffe in die Mittelmeerhäfen Italiens und der Provence einge­schleppt... Während dieses letzten Jahres (1348) wur­den Italien und Südfrankreich sowie... die Landschaf­ten der Ostalpen heimgesucht. Nach Süddeutschland scheint die Seuche im wesentlichen erst mit dem Jahr 1349 gelangt zu sein."341. Die Machlänger Ritter­familien Harlung, Holz und Mitterkirchen, wohl auch der hier ansässige Zweig der Engelpoldsdorfer, dürf­ten der ersten großen Pestwelle zum Opfer gefallen sein, wobei freilich nicht zu entscheiden ist, ob alle erloschen oder zum Teil, wirtschaftlich ruiniert, abwanderten oder aus dem Ritterstand absanken. Auch viele andere Machländer Adelige scheinen der Seuche zum Opfer gefallen zu sein, und sicherlich alle wa­ren von den katastrophalen wirtschaftlichen Folgen betroffen, die weiter unten zu behandeln sein wer­den.

Dass dieser ersten Pestwelle noch im 14. Jahrhun­dert mehrere andere folgten, ist sicher; genauere Daten konnte jedoch auch Klein nicht ermitteln342. Dennoch kann kaum ein Zweifel bestehen, dass der letzte große Rückgang des Personenstandes des Mach­länder Adels im 14. Jahrhundert wieder auf die Fol­gen einer solchen zurückzuführen ist. Ihre Aus­wirkungen scheinen freilich nicht so einschneidend wie zur Jahrhundertmitte gewesen zu sein, sowohl in personeller Hinsicht - allenfalls das Aussterben der Flachenecker ließe sich darauf zurückführen - als auch in wirtschaftlicher.

Nicht mit einer Pestseuche ist der Abfall im Personenstand zwischen 1320 und 25 zu erklären. Doch den Chronisten zufolge hatten die österreichischen Lande in diesen Jahren - außer der großen Hungersnot des vorhergehenden Jahrzehnts - im Gefolge der Aus­einandersetzungen zwischen den Königen Friedrich dem Schönen und Ludwig dem Bayern nicht wenige Kriegsschaden zu erleiden. Pritz berichtet nach Angaben der Klosterneuburger Chronik343: "Der Zug der Truppen (der Habsburger) durch das Land unter und ob der Enns war fürchterlich; die österreichischen Sol­daten plünderten und raubten... ;... selbst kleinere Schlösser der Edlen (wurden) angegriffen, wenn sie sich nicht lösten. Dies geschah am rechten Ufer der Donau; noch ärger trieben es die heidnischen Kumanen und die Ungarn, Friedrichs Verbündete, welche am linken Ufer des Flusses heraufzogen, die Häuser der Bauern plünderten und verbrannten, Kirchen erbrachen und beraubten... ". Zusammen mit den Folgen der ver­lorenen Schlacht von Mühldorf, an der wohl auch der eine oder andere Machländer beteiligt war, können diese Ereignisse den plötzlichen, längerfristig allerdings nicht einschneidenden Schwund unter den Machländer Edelknechten und Rittern erklären. Für diese Erklärung spricht auch die Feststellung Kleins, "dass die Verheerungen durch Kriege, wo solche vor­kamen, keineswegs dauernde Schädigungen mit sich brachten", da die Folgen innerdeutscher Kriege durch das Fehderecht in Grenzen gehalten worden seien344. Zu einer gewissen Verfälschung des Bildes mag auch beitragen, dass der Personenstand 1310 - 15 enorm an­gewachsen war und in den darauffolgenden Jahren ei­nen nie wieder erreichten Höchststand erlangte, sodass der nachfolgende Rückgang umso gravierender wirken muss.

Das soeben angesprochene, kurzzeitige Hochschnel­len des Personenstandes des Machländer Adels ist mit bekannten historischen Fakten nicht recht zu erklä­ren, dürfte jedoch, wie später noch dargelegt werden soll, auf besonders günstige wirtschaftliche Umstän­de zurückzuführen sein.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der relativ gleichmäßige Quellenfluß im 14. Jahrhundert einige interessante Aussagen über die personelle Entwick­lung des Machländer Adels erlaubt:

1) Nachdem der Personenstand im 2. Jahrzehnt einen wohl wirtschaftlich bedingten Höchststand er­reichte, folgt zu Beginn des 3. Jahrzehnts durch Kriegseinwirkungen ein erster, im Laufe des Jahrzehnts weitgehend kompensierter Rückgang.
2) Ein starkes, nicht mehr aufgeholtes Absinken der Zahl der Ritter und Knechte brachte die erste, zugleich heftigste Pestwelle der Jahre 1348/49.
3) Einen zweiten Rückschlag bedeutete für das Machland eine weitere Pestwelle (?) in der zweiten Hälfte des 7. Jahrzehnts.
4) Das letzte Viertel des 14. Jahrhunderts ver­läuft ohne wesentliche Veränderungen.

Nachdem nun mit Hilfe statistischer Methoden ein erster allgemeiner Uberblick über die Entwicklung des Machländer Adels gewonnen wurde, ist eine differenzierte Betrachtung einzelner Vorgänge not­wendig. Wenn auch Pest, Kriege und wirtschaftliche Schwierigkeiten für den zeitgenössischen niederen Adel in diesem Raum die spektakulärsten Erscheinun­gen des 14. Jahrhunderts gewesen sein mögen, von denen er direkt betroffen wurde, so gingen doch auch andere, langfristig mindestens ebenso bedeutende Entwicklungen vor sich, die nicht direkt aus den Ur kunden hervorgehen, sondern nur aus der Zusammen­schau vieler Details erkennbar werden.

Rang, Stand und Titel im Machländer Adel

Es ist bezeichnend für die sozialen Entwicklungen im 13. und 14. Jahrhundert, dass sich in dieser Zeit auch für die unteren Schichten des Adels eine eigene Titulatur zu entwickeln beginnt. Im folgenden soll versucht werden, aus dem hauptsächlich von den Klöstern Baumgartenberg und Waldhausen geprägten Machländer Urkundenbestand drei relativ markante Abschnitte dieser Entwicklung hervorzuheben.

Die wenigen Zeugenlisten aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts zeigen keine der andernorts üb­lichen Unterscheidungen zwischen "nobiles", "liberi", "ministeriales", "servientes" etc. Der zweifellos dennoch bestehende soziale Unterschied zwischen die­sen Personengruppen kommt im allgemeinen nur in der Reihung zum Ausdruck345.

Ab etwa 1250 wird der Titel "dominus", in den Ur­kundentexten selbst schon früher gebräuchlich, all­mählich auch zur Bezeichnung von Zeugen üblich, die dem Klerus oder dem höheren Adel angehören. 1279 wird erstmals ein Machländer Ritter als "dominus" bezeichnet - möglicherweise ein Ausdruck seiner besonderen Stellung als Landrichter346. Obwohl sich in der Folge noch einige Waldhausener347, später auch Baumgartenberger Urkunden finden, in denen Ritter derart tituliert werden, setzt sich "dominus" als generelles Unterscheidungsmerkmal zwischen Rittern und Knechten nicht durch, sondern bleibt in Anleh­nung an die frühere Verwendung den bedeutendsten un­ter den Rittern vorbehalten.

In der deutschen Fassung eines Stiftbriefes von 1296 findet der Titel "dominus" der lateinischen Ausfertigung seine Entsprechung in "herr", während alle anderen Ritter mit "der" bezeichnet werden348 ; 1306 dagegen werden in einer Zeugenliste alle Ritter mit "dominus" tituliert349. Beides sind Einzelfälle, entstanden in der Ubergangsphase von der lateini­schen zur deutschen Urkundensprache. Nur etwas mehr als ein Jahrzehnt, von 1294 bis etwa 1306, dauerte es, bis die Urkunden praktisch ausschließlich in deutscher Sprache abgefaßt wurden, wobei dem Kloster Baumgartenberg die führende Rolle zukam.

In Baumgartenberg wurde auch eine spezielle Über­gangsform der Titulatur entwickelt. In vier Urkunden um die Jahrhundertwende350 werden in den Zeugenlisten die Ritter durch ein dem Vornamen vorangestelltes „der“ gekennzeichnet; „der“ zwischen Vor- und Fami­liennamen hat keine besondere Bedeutung. Es ist nicht recht festzustellen, ob zu dem zur selben Zeit aufkommenden Titel "herr" ein Bedeutungsunterschied be­steht. Während die Gleichsetzung "dominus" = "herr" 1296 und die Anwendung des "der" auf zwei Edelknechte in der einzigen derartigen Waldhausener Urkunde351 auf Rangnuancierungen deuten, lassen die vermischte Anwendung beider Titel für ein und dieselbe Person und die generelle Ablösung des "der" durch "herr" auf Bedeutungsgleichheit schließen. Der Grund für diese Unklarheit ist darin zu suchen, dass die deutsche Titulatur zu dieser Zeit erst in der Ent­wicklung begriffen war und in der kurzen Zeit der Anwendung des "der" keine festen Gebrauchsregeln entstehen konnten. Jedenfalls sind seit 1294 in je­der deutschsprachigen Urkunde die niedrigsten Ange­hörigen des Adels von allen anderen durch das Fehlen eines Titels zu unterscheiden, wogegen der Unter­schied zwischen Herren und Rittern rein formal noch nicht ausgedrückt wird.

Im Vorhergehenden wurden die mit "herr" etc. titu­lierten Personen a priori als Ritter bezeichnet. Da das Problem der Unterscheidung zwischen Rittern und Edelknechten auch in neueren Arbeiten noch diskutiert wird, kann auch diese Arbeit nicht daran vorüber­gehen. Erst vor wenigen Jahren meinte Turba zu die­ser Unterscheidung: "In der wissenschaftlichen Literatur wird bis heute die Meinung vertreten, dass nur diejenigen rittermäßigen Leute Ritter (miles) genannt wurden, die die Ritterweihe oder den Ritter­schlag empfingen, während die übrigen "edle" oder "erbere chnecht", also Edelknechte, blieben. Dem muss eindeutig widersprochen werden, denn Ritterweihe und Ritterschlag müssen wir als Eintritt... in eine Art kultischen Männerbund sehen, der... dem gesamten Adel offenstand... Dadurch hat die Schwertleite keine ständebildende Bedeutung, denn ein Königssohn blieb ein Königssohn…"352. Letzterem ist zwar in der Form, wie von Bumke353 erarbeitet wurde, nicht zu widersprechen; im Hochmittelalter gab es keinen Ritterstand, also hat auch der hochmittelalterliche Ritterbegriff, den Turba meint, keine ständebilden­de Bedeutung, doch trifft dies auf die spätmittel­alterlichen Verhältnisse nicht mehr oder höchstens in zweiter Linie zu. Niemand käme auf die Idee, den "letzten Ritter" Maximilian I. und irgendeinen ritterlichen Burgpfleger, also einen Ritter im engeren Sinn, auf eine Stufe zu stellen. Das Unterscheidungskriterium zwischen dem Ritter im weiteren, hochmittelalterlichen Sinn und im engeren, spätmit­telalterlichen, ständischen Sinn bietet aber das Lehenrecht. Nach diesem ist die unterste Schicht des Adels, der sogenannte "siebte Heerschild", durch die passive Lehensfähigkeit gekennzeichnet, umfaßt also die Ritter i. e. S. und die Edelknechte. Wendet man nun auf diese unterste Adelsschicht den aus dem Hochmittelalter noch nachwirkenden Ritterbegriff i. w. S. an, so stellt er ein taugliches Mittel zur Unterscheidung von Rittern (i. e. S. ) und Edelknechten dar: Wer von dieser durch das Lehensrecht definier­ten untersten Adelsschicht durch die Schwertleite in den "kultischen Männerbund" der Ritter aufgenommen wurde, war ein Ritter; wer diese Aufnahme, obwohl er zum Adel gehörte, nicht erreichte, der blieb Edel­knecht. Diese potentielle Ritterschaft aller Edel­knechte kommt auch in der Bezeichnung "die erwern rittermezzigen knecht" zum Ausdruck354.

Diese Uberschneidung von Ritterbegriff i. w. S. und i. e. S. kommt meiner Meinung auch in der Ent­wicklung der Titulatur des niederen Adels, wie sie sich im Machland darstellt, zum Ausdruck. In der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts wirkt der im Hochmittelalter herrschende Ritterbegriff i. w. S. nach; konkreter Ausdruck dessen ist, dass der Ritter des Machlandes denselben Titel führt wie jeder andere höhere Adelige, nämlich "herr"355, die einzige durch das Fehlen eines Titels deutlich abgegrenzte Adels­schicht sind die "Nichtritter", die Edelknechte. Nachdem sich die lehensrechtliche Rangordnung durch­gesetzt, der Herrenstand sich abgeschlossen hat, und die "unten" übriggebliebenen ihren eigenen Stand, den Ritterstand, bilden, entwickelt sich auch mit einiger Verzögerung die Titulatur entsprechend weiter. 1347 findet sich in einer Urkunde des Klosters Wald­hausen erstmals die Formulierung "mit der erbern Ritter paider hern (N.) und hern (N.) anhangunden Insigeln"356. Schon wenige Jahre später taucht im Machland bei der Nennung von Ministerialen, also An­gehörigen des Herrenstandes, die Bezeichnung "der erber herr herr (N.)" auf357. Es kommt also die ge­festigte Hierarchie endlich, mit fast hundertjähri­ger Verspätung, auch in der Titulatur zum Ausdruck: erstmals im Machland sind Herren und Ritter auch formal unterscheidbar. Ein interessantes Schema der Titulatur bildet sich aus:

Landherren (Ministeriale). erber herr herr (N. )

Ritter. erber herr (N. )

Edelknechte, Bürger etc erber (N. )

Vielfach findet sich für "erber" auch "der erber man", "die erber leut" bei Aufzählungen, wobei die Ritter immer durch "herr" vor ihrem Namen gekennzeichnet sind. Erst fast 20 Jahre später358 und auch dann bis zum Ende des 14. Jahrhunderts recht selten erscheint die Bezeichnung "erber knecht", ähnlich selten "erber burger"359.

Was also oben in der Theorie gezeigt werden sollte, lässt sich, zeitlich verschoben, in der Praxis der Titulatur nachweisen: Nachdem sich zuerst die Ritter durch ihre Zugehörigkeit zur Ritterschaft i. w. S. von den Edelknechten absetzten, werden sie später durch die ständische Gliederung vom Herrenstand ge­trennt und bilden zusammen mit den Edelknechten, mit denen sie ja auch personell aufs engste verbunden sind, den Ritterstand des späten Mittelalters.

Angesichts des Ehrenvorranges, den die Ritter vor den Edelknechten offensichtlich genossen, stellt sich die Frage, warum nicht mehr Angehörige des niederen Adels zu Rittern geschlagen wurden bzw. sich zu Rittern schlagen ließen. Wie die Aufstellung am Ende des Kapitels zeigt, ist wohl kaum an einen Geburtsvorrang bestimmter Familien zu denken, da in vielen Fällen ein oder mehrere Brüder von Rittern nachweisbar sind, die zeitlebens Edelknechte blie­ben. Dagegen deutet einiges darauf hin, dass rein wirtschaftliche Momente für die Erlangung des Ritter­schlages entscheidend waren. Manche der Machländer Adeligen werden erst Jahrzehnte nach ihrem ersten Auftreten, das frühestens im 14. Lebensjahr anzu­setzen ist, erstmals als Ritter bezeichnet. So wird z. B. Wetzel IV. von Arbing, 1306 erstmals genannt, erst ab 1334 mit "herr" tituliert, der spätere Land­richter Ott öder, 1327 als Kind erwähnt, wird erst 1356 Ritter; beide dürften übrigens kurze Zeit vor ihrem Ritterschlag nicht unbedeutende Erbschaften nach verstorbenen Brüdern angetreten haben. Mit der­artigen Beobachtungen stimmt auch die Aussage Kleins überein, es sei anscheinend mit größeren Kosten ver­bunden gewesen, sich dem Ritterschlag zu unterziehen; "wahrscheinlich verlangte der Ritterschlag überhaupt eine erhöhte Repräsentation. Besonders von den jünge­ren Söhnen, die vom Kriegs- und Herrendienst lebten, konnte es wohl nur ausnahmsweise einer zum Ritter bringen"360.

Finanzielle und vor allem standespolitische Gründe dürften auch das rasche Verschwinden der Ritter im Machland nach der Mitte des 14. Jahrhunderts - wieder mit einiger Verspätung gegenüber anderen Gebieten - ausgelöst haben. Im Jahr 1300 sind unter den Machländer Adeligen noch 13 Ritter, 1320 nur mehr 9, 1350 ist ihre Zahl auf 6 gesunken; die beiden letzten verschwinden 1369 aus den Urkunden361. Diese Erscheinung ist wahrscheinlich so zu erklären, dass nun innerhalb des bereits fest umgrenzten Ritterstandes die Unterscheidung zwischen Rittern und Edelknechten zu einer reinen Formsache ohne irgendwelche standesqualitativen Auswirkungen geworden war und es so angesichts der sich ständig verschlechternden wirtschaftlichen Situation der meisten Familien nahe lag, auf den (finanziellen) Luxus des Ritterschlages zu verzichten. Bezeichnenderweise gehören die beiden letzten Ritter des Machlandes der Familie der Hauser an, die wohl am besten von allen die zweite Jahrhunderthälfte überstand362.

In diesem Zusammenhang ist auch die letzte Bedeutungsverschiebung des Wortes "Ritter" zu verstehen: Da die "echten" Ritter, also Adelige, die den Ritterschlag empfangen hatten, weitgehend zur Ausnahme wurden, ja im niederen Adel praktisch verschwanden, werden in den folgenden Jahrhunderten alle Angehörigen des niedersten Adelsstandes, der sich eigentlich nur mehr aus Edelknechten zusammensetzte, als Ritter be­zeichnet. Damit hat die Standesbezeichnung "Ritter" das hochmittelalterliche Verständnis des Ritterbe­griffes endgültig verdrängt, gleichzeitig beginnt auch die Bezeichnung "erber Knecht" überflüssig zu werden. Zur Frage der Abgrenzung des Ritterstandes von Bürgern und Bauern ist aus den Machländer Quel­len kaum etwas zu gewinnen. Sicher sind viele der kleinen Familien durch rittermäßiges Leben aus dem Bauernstand aufgestiegen, doch ist ein solcher Auf­stieg in keinem Fall quellenmäßig zu belegen. Selbst wenn hin und wieder ein Vorfahre eines Edelknechtes von sich sagt, er habe kein eigenes Siegel, muss das nicht bedeuten, dass er noch Bauer ist; mehrere ande­re Gründe können ebenfalls zu "Siegellosigkeit" führen, wie etwa momentaner Verlust des Petschafts oder dessen Führung durch einen älteren, gerade nicht anwesenden Bruder etc.

Klein stellt für den bairisch-österreichischen Raum als Zeit der allmählichen Abschließung des Ritterstandes nach unten etwa die Mitte des 13. Jahrhunderts fest363. Von der allgemeinen Erfahrung aus­gehend, dass ständische Entwicklungen im Machland mit einer Verzögerung von 50 bis 100 Jahren ein­treten, ist also die Abschließung des Machländer Ritterstandes nach unten in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts anzusetzen. Dieser Zeitraum würde auch dem Verschwinden der Ritter (i. e. S. ) ab der Mitte dieses Jahrhunderts entsprechen.

Zusammenfassend ist also festzustellen: Der niede­re Adel des Machlandes erfährt seine ständische Aus­bildung und Zusammenfassung im Ritterstand im we­sentlichen in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts Der Abschluß nach oben hatte sich schon im 13. Jahr­hundert mit der vollendeten Entwicklung des Herren­standes ergeben, während die Abgrenzung nach unten, besonders gegenüber der bäuerlichen Schicht, erst in der zweiten Jahrhunderthälfte als abgeschlossen bezeichnet werden kann. Die dadurch erfolgte Zusam­menfassung von Rittern und Edelknechten in einem Stand sowie vermutlich wirtschaftliche Überlegungen führten zum Verschwinden der "echten" Ritter.

Die Ritter des Machländer Adels:

"herr" ab:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Hochgestelltes + zeigt an, dass diese Person noch einen oder mehrere Brüder hatte, die nicht Ritter waren, d. h. nie mit dem Titel "herr" auftraten. )

Ritter und Bürger im Machland

Wie schon beim ersten Blick auf eine Karte Ober­österreichs zu erkennen ist, hat das Machland nicht nur keinen eigenen städtischen Mittelpunkt, sondern ist auch von den nächsten landesfürstlichen Städten relativ weit entfernt: auf den heutigen Straßen be­tragen die Strecken nach Baumgartenberg von Linz 43 km, von Enns 29 km, wobei die Donau zu überqueren ist, von Freistadt schließlich mehr als 50 km. Günstiger gelegen sind die Märkte Perg und Grein, ersterer fast im Zentrum des Machlandes, letzterer an dessen südöstlicher Grenze am Donauufer.

Bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts sind praktisch keine engeren Kontakte zwischen dem Machländer Adel und den Bewohnern der genannten Orte festzustellen. Erst nach den einschneidenden Veränderungen im Ge­folge der Pest 1348/49 zeigen sich erste Anzeichen bürgerlichen Grunderwerbs einerseits, der Einbürge­rung einzelner Angehöriger des Landadels anderer­seits.

Eine der frühesten diesbezüglichen Urkunden stammt aus dem Jahr 1357: "Hainrich der Lempl von Berg" ver­kauft mit Verwandten ein Gut an das Kloster Baumgartenberg364. Sechs Jahre später siegelt er zusammen mit dem Marktrichter die Stiftungsurkunde eines Mitbürgers365. Es kann also kein Zweifel bestehen, dass er, aus dem niedersten Landadel stammend, nun einer der angesehensten Bürger des Marktes Perg war; dass er weiterhin zum Adel gehörte, zeigt sich darin, dass er zur Besiegelung von Urkunden herangezogen wird. Es zeigt sich also, dass selbst in kleinen, relativ unbedeutenden Märkten "Ritterbürger" lebten, die freilich nicht aus ansässigen Familien hervorgingen, sondern Abkömmlinge in der Umgebung ansässiger niede­rer Adelsfamilien waren.

Dasselbe gilt für die Familie der Krottentaler, die ursprünglich wohl auf dem Krottentalerhof an­sässig war und zum niederen Adel des Machlandes gehörte366. Nachdem die Familie fast 100 Jahre aus den Urkunden verschwunden war, taucht 1377 "Peter Chrotentaler zder zeit Purger ze Perg" mit seinem Bruder Chunrat wieder auf, als er die Morgengabe seiner Frau auf verschiedenen Gütern in und um Perg versichert367 ; beide Brüder siegeln selbst.

Eine ähnliche Stellung wie Lempl und Krottentaler in Perg dürfte im Markt Münzbach der 1366 ein einziges Mal genannte "Stephan von Münsbach" gehabt haben368. Er war mit den Zellhofern verwandt und siegelte diese Urkunde selbst.

Damit ist aber die Reihe der aus dem Machland stammenden "Ritterbürger" bereits erschöpft. Man sieht, dass sie durchwegs aus unbedeutenden Familien stammen, aufgrund ihrer adeligen Herkunft jedoch unter den Marktbürgern hohes Ansehen, etwa dem des Marktrichters gleich, genossen.

Charakteristisch für die Verarmung des Machländer Adels und das Aufblühen des Bürgertums sind ver­schiedene bedeutende Grundkäufe auswärtiger Bürger im Machland, die nach der zweiten "Depression" am Ende der sechziger Jahre des 14. Jahrhunderts369 einsetzen. Besonders aktiv scheint hier der Greiner Bürger Leopold Polz gewesen zu sein, der innerhalb eines Jahres von in Schwierigkeiten geratenen Mach­länder Adeligen einen Hof und ein Lehen erwirbt, wenig später andere Güter im Machland dem Kloster Waldhausen verkauft370. Auch der Ennser Bürger Spermais verkauft 1393 demselben Kloster nicht unbe­deutenden Besitz in den Pfarren St. Thomas und St. Georgen371. Wesentlich schlechter als Waldhausen dürfte es um diese Zeit dem Kloster Baumgartenberg gegangen sein: 1391 sah man sich gezwungen, "der dem gottshaus anligenden nothdurfft wegen" den Frei­städter Ritterbürgern (?) Stephan Gulher und Peter Greusniker Güter um 600 Pfund zu verkaufen372 ; ersterer hatte das hiefür nötige Geld ein Jahr vor­her aus dem Verkauf des Sitzes Weinzierl bei Perg und umliegender Güter an Stephan den Piber erlöst373. Weitere Beispiele ließen sich anführen, doch ist der entscheidende Zug dieser Entwicklung bereits zu er­kennen: War bis ins dritte Viertel des 14. Jahr­hunderts der Machländer Adel bei Grund- und Geldge­schäften weitgehend unter sich geblieben - bei wirt­schaftlichen Schwierigkeiten verpfändete oder ver­kaufte man an Baumgartenberg oder Waldhausen -, so wurden jetzt immer mehr Geschäfte nicht mehr mit den Klöstern, sondern mit finanzkräftigen Laien der umliegenden Städte und Märkte abgeschlossen374. Dies trug wohl einerseits zur weiteren Besitzzersplitte­rung bei, beeinflußte aber andererseits sicher ganz wesentlich die Erweiterung des Machländer "Hori­zontes", die, wie schon mehrfach betont, die viel­leicht wichtigste Voraussetzung für die Integration des Machlandes ins Land ob der Enns war.

Landrichter

Die Landrichter bis 1280

Obwohl die erste ausdrückliche Nennung eines Land­richters im Machland erst aus dem Jahr 1240 vorliegt, scheint doch der Nachweis eines solchen schon mehr als ein Jahrzehnt vorher möglich. Bereits 1227 tritt unter Machländer Zeugen "wezelo judex" auf375, der mit einiger Wahrscheinlichkeit als der erste von den Babenbergern in der 1220 ererbten "provincia" Mach­land eingesetzte Landrichter betrachtet werden kann376.

Ein um 1230 vom Kloster Baumgartenberger abge­schlossener Kauf wurde von den Erben des Verkäufers, des Ritters Schrot (von Ledden = von Saxen?) nicht anerkannt, worauf der Streit vor dem Landgericht entschieden und das Urteil in einer Urkunde festgehalten wurde377. Unter den hierin genannten "executores et fidejussores", dann auch bei den Sieglern und in der Zeugenliste, die sich aus Geist­lichen und Adeligen des Machlandes zusammensetzt, wird jeweils an erster Stelle "Dietmarus judex prouincialis de Steine" genannt. Dass er nur im Machland Landrichter gewesen sein kann, beweisen der Ausstellungsort der Urkunde und die Zeugen. Dietmar von Stein hatte schon 1234 die Reihe des Machländer Adels angeführt, als Otto von Sleunz vor einer großen Versammlung dem Kloster Baumgartenberg entfremdetes Gut wieder zurückgab378. Angesichts der weitgehend identischen Zeugenreihen der beiden Ur­kunden ist es nicht unwahrscheinlich, dass Dietmar von Stein schon in der ersten Hälfte der dreißiger Jahre des 13. Jahrhunderts als Landrichter im Mach­land tätig war.

Ebenfalls auf das Jahr 1240 datiert das Urkundenbuch des Landes ob der Enns eine zweite Urkunde, die von einem Landrichter im Machland ausgestellt ist379. "Heinricus de Friethalmdorf judex in Machlant" beur­kundet den Vergleich über ein Gut zwischen Baumgar­tenberg und dem Ritter Ulrich von Imzing. Der Friedhalmsdorfer ist zwar weder genealogisch noch zeit­lich genau einzuordnen, doch ist er vermutlich mit dem "Hainricus de Fridherstorf" identisch, der 1260 genannt wird380, womit ein erster Hinweis für eine spätere Datierung gewonnen ist. Von den 15 Zeugen, die in der Urkunde angeführt sind, lassen sich nur drei noch ein- oder mehrmals nachweisen, mit der Zeugenliste des ersten Gerichtsbriefes von 1240 er­gibt sich außer dem Friedhalmsdorfer selbst keine einzige Ubereinstimmung. Die sicher notwendige Neu­datierung wird also um 1260 anzusetzen sein.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass etwa ab dem ersten Viertel des 13. Jahrhunderts bereits Land­richter im Machland tätig waren.

Der Weiterbestand des Landgerichtes ist für die nächsten Jahrzehnte nur spärlich, aber doch sicher belegt. 1247 ergeht neben anderen an den Richter im Machland die Weisung, die von Herzog Friedrich dem Kloster Waldhausen gewährten Privilegien zu achten381, und 1252 befiehlt Herzog Ottokar, dass "nullus umquam judicum aut prefectorium... in Machlant et in civitate nostra La" Gericht über Leute des Klosters Waldhausen halten sollte und nimmt es in seinen besonderen Schutz382. Die Namen der Landrichter werden nirgends genannt. Eine weitere Weisung Ottokars an den Land­richter im Machland ist erhalten: "... Volumus et districte mandamus... , quatenus dilectum capellanum nostrum prepositum de Walthusen... in omni libertate et justicia confouere debeas diligenter…383. Auch in diesem Mandat von 1269 wird der Landrichter nicht namentlich genannt.

Abgesehen von diesen Urkunden und der Erwähnung des Landgerichtes anläßlich der Verpfändung an Ul­rich von Capellen 1281 ist die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts quellenmäßig für das Landgericht und damit, ausgenommen wenige Urkunden ab 1276, auch für den niederen Adel des Machlandes eine tote Zeit. Eine einleuchtende Erklärung dieses Umstandes ist nicht zu finden. Am naheliegendsten wäre die Ver­mutung, der Urkundenbestand sei um diese Zeit durch einen Unglücksfall zum größten Teil vernichtet wor­den. Dem widerspricht, dass neben Privilegien bzw. deren Bestätigungen, die sehr zahlreich gerade aus ottokarischer Zeit vorliegen, auch einige Stiftbriefe erhalten sind384, die bei einem Brand o. ä. mit­verlorengegangen wären. Es scheint vielmehr, als habe es der Machländer Adel gerade in dieser Zeit unterlassen, in irgendeiner Weise aktiv zu werden; angesichts der Tatsache, dass Ottokar sich die Unter­stützung "vor allem der Stadtbürger und der kleinen Ritter385 gesichert hatte, kann aber auch diese An­nahme nicht recht überzeugen. Es kann also lediglich die Tatsache festgehalten werden, dass zwischen 1240 und ca. 1280 eine auffallende Lücke in der Quellen­überlieferung für den Machländer Adel besteht.

Hartneit von Smida

Am 2. Mai 1281 verpfändete König Rudolf dem Ulrich von Capell eine Reihe von Gütern und Rechten, darunter das "provinciale Judicium in machlande"386. Es ist dies die erste Nennung des Landgerichtes unter den Habsburgern. Erst mehr als zwanzig Jahre später tritt auch ein ausdrücklich als solcher bezeichneter Landrichter auf387. Es ist nun freilich nicht unmög­lich, dass durch Zufall alle Urkunden, in denen seit dem Beginn der habsburgischen Herrschaft ein Land­richter genannt wurde, untergegangen sind; doch es spricht einiges dagegen. Schon seit etwa 1280 lie­gen Zeugenlisten vor, in denen Machländer Adelige als geschlossene Gruppe, gewissermaßen als Landge­meinde, auftreten, so z. B. schon 1276, dann 1294, 96, 97, 99, insgesamt etwa zehn Urkunden noch vor 1300; nie aber wird ein Landrichter genannt. Trotz­dem dürfte es möglich sein, auch für diese Zeit den Landrichter nachzuweisen und zu identifizieren.

Wie sich schon um die Mitte des 13. Jahrhunderts zeigte, pflegten die Landrichter an erster Stelle der Zeugenlisten genannt zu werden, abgesehen von Geistlichen und Landherren388. Dieselbe "Regel" lässt sich auch bei späteren Landrichtern feststel­len. Andererseits zeigt sich, dass im ersten Jahr­zehnt des 14. Jahrhunderts der Landrichter noch nicht bei jedem Auftreten als solcher bezeichnet wird389. Wendet man nun diese beiden Beobachtungen auf die scheinbar landrichterlose Zeit ab ca. 1280 an, so zeichnet sich mit überraschender Sicherheit eine Person als Landrichter ab: Herr Hartmut von Smida. Schon 1279, also noch vor der Verpfändung des Landgerichts an die Capeller, fällt auf, dass bei ei­nem Tausch zwischen dem Kloster Waldhausen und Ul­rich von Capellen außer dem Abt von Baumgartenberg ausgerechnet "dominus Hartmudus de Smida" mit seinem Sohn und der Richter von Perg mit Verwandten die einzigen Zeugen sind390 ; ebenso bemerkenswert ist die Besiegelung einer Stiftungsurkunde des Leutolt von Mitterberg nur durch Hartmut von Smida und Ulrich, den Bruder des Ausstellers391. Letzte Sicher­heit schließlich gibt die Beobachtung, dass nach dem Tod des Hartmut 1296 nicht etwa sein Sohn den ersten Rang unter den Rittern einnimmt, sondern (in der nächsten vergleichbaren Urkunde392 sein Nachfolger als Landrichter,

Marquart von Osterberg

Dieser tritt im Machland erstmals 1290 auf, nachdem er aus der Gegend von Steyr zugewandert ist. An­fangs in den Zeugenreihen noch an untergeordneter Stelle, gewinnt er sehr rasch Ansehen und führt ab 1296 die Machländer Zeugenlisten an. Wie schon sein Vorgänger scheint auch er ins Machland geholt worden zu sein, weil er entweder besonders für das Land­richteramt qualifiziert war, oder aber man absicht­lich keinen heimischen Adeligen dazu heranziehen wollte. Sowohl den Herzogen als auch den Capellern musste daran gelegen sein, nach den Wirren im Gefolge des Herrschaftswechsels Recht und Ordnung wiederher­zustellen; die Reorganisation des Verwaltungs- und Ge­richtswesens unter den ersten Habsburgern durch dazu bestellte Fachleute ist auch aus anderen Gebieten bekannt393. Gerade Jans I. von Capellen widmete sich verstärkt Festigung und Ausbau seiner Herrschaft. Da­bei musste ihm das Machland als Kerngebiet seiner Be­sitzungen besonders wichtig sein, sodass gerade hier eine gut funktionierende Verwaltungs- und Gerichtsorganisation unerläßlich war.

Marquart von Osterberg scheint bis 1313 als Land­richter auf und wird bis 1318 in mehr als dreißig Urkunden als Siegler oder Zeuge genannt. Wahrschein­lich hatte er Besitz im Machland erworben, denn er blieb auch nach Beendigung seiner "Amtstätigkeit" im Machland, wo er am 24. April 1318 zum letzten Mal genannt wird394. Über Lage und Schicksal seines Be­sitzes ist nichts bekannt.

Die Landrichter von 1314 bis 1337

Das Mißtrauen dem einheimischen Adel gegenüber zeigt sich wieder bei der Wahl des nächsten Land­richters: 1314 tritt erstmals in einer Versammlung des Machländer Adels "Weichart der Landrichter" auf395. Es wurde die Ansicht vertreten, dieser Weichart sei mit einem 1326 genannten "Weichart der Richter von weizzenpach" zu identifizieren396 ; dies dürfte unrichtig sein. Den entscheidenden Hinweis gibt vielmehr eine Zeugenliste des Jahres 1339, in der "Weichart der alt Landtrichter, Jans sein brueder" angeführt werden397. Da in der betreffenden Zeit abgesehen von dem Weissenbacher Richter nur ein Weichart, nämlich der von Topel, in Frage kommt, und 1345 tatsächlich ein Herr Jans von Topel urkundlich genannt wird398, kann an der Identität des Landrichters Weichart kaum mehr ein Zweifel bestehen. Er war mit den Haichenbachern verschwägert und dürf­te sich die meiste Zeit vor seiner "Berufung" ins Machland in Wien aufgehalten haben; vielleicht hat er dort bei Hofe eine Ausbildung erhalten, die ihn besonders für das Amt des Landrichters befähigte. 1314, 1322 und 1323 ist er als solcher in Zeugen­listen bezeichnet.

Diese sehr geringe Zahl von Nennungen muss umso mehr auffallen, als sein Vorgänger im gleichen Zeit­intervall dreimal als Landrichter, dazu aber noch mindestens fünfmal an der Spitze von Zeugenlisten genannt wird; bei etwa gleicher Urkundenzahl stehen also acht Nennungen des Osterbergers nur dretyt des Weichart gegenüber. Es bietet sich hiefür eine interessante Erklärung an: Wie schon früher darge­legt wurde399, fällt in die Zeit von etwa 1310 bis 1340 der Höhepunkt der Autonomiebestrebungen der Capeller und eines gewissen Isolationsgeistes des Machländer Adels. Es hat nun den Anschein, als sei es den von den Herzogen, noch dazu von auswärts, eingesetzten Landrichtern nicht gelungen, sich gegen diese Bestrebungen durchzusetzen. Sie wurden im Gegenteil durch die ständige Anwesenheit des "obristen Landrichters im Machland", Jans von Capellen, mehr oder weniger überflüssig. Für Weichart zeigt sich dies am besten in der ersten ihn erwähnenden Urkunde, deren Schlußprotokoll lautet: "... bestetigt mit meins herrn Innsigel hern Jansen von Chappelln, der obrister landtrichter jn dem Machlannd ist... Des sind gezewgen her Marquart von osterwerch, her hartneid von Chuleub, . , her Ott und Chunrad und Ulrich die hawser, Weichart der Lanndtrichter, hainrich von Ymtzing, ... "400: der Landrichter wird entgegen dem bisherigen Usus unter "ferner liefen" genannt. Obwohl er, ab 1334 als "weichart der alt Landtrichter", zehnmal in Machländer Urkunden genannt wird, ist er nie mit Familiennamen bezeichnet. Er dürfte also als Unbekannter, als echter "Beamter", vom Landesfürsten ins Machland gesetzt worden und dort nur als solcher bekannt geworden sein. Wahrscheinlich ist der 1348 bis 1387 als Hofrichter in Österreich auftretende Weichart von Topel der Sohn des früheren Landrichters, der bis ins hohe Alter immer wieder im Machland anzu­treffen ist401.

Ein weiteres Argument für die vermutete "Kalt­stellung" der Landrichter durch den Capeller ist die Tatsache, dass zwischen 1323 und 1332, einer durchaus nicht besonders urkundenarmen Zeit, kein Landrichter im Machland erwähnt wird. Anscheinend erreichte der Einfluß der Herzoge auf das Landge­richt in diesen neun Jahren einen Tiefpunkt.

Am 1. November 1332 reversieren die Stadler über eine Stiftung ihres Vaters nach Baumgartenberg, und als Siegler der Urkunde sind "vnnser gesweyen" Ott der Marschalch und Al­brecht der Schreiber "zu den Zeiten lannd Richter in dem Machlannd" genannt402. Diese Aufzählung hat neben anderen schon den Editor des Urkundenbuches zu der Annahme verleitet, die beiden seien gleichzeitig Landrichter gewesen403. Das trifft keineswegs zu: Zum ersten wäre es ein enormer Zufall, dass beide Landrichter mit den Stad­lern verschwägert waren und von keinem ein weiterer Beleg für sein Amt erhalten ist, obwohl gerade für den Marschaich noch mehrere Nennungen vorliegen. Zum zweiten finden sich unklare Formulierungen wie die obige noch mehrfach, ohne dass man an eine solche Auslegung denken würde404.

Schließlich ist noch 1333 in einer Waldhausener Urkunde "Elbel der Landrichter" als Zeuge genannt, der unschwer mit dem ein Jahr vorher erwähnten Albrecht dem Schreiber zu identifizieren ist405. Seine Zuordnung zu einer bestimmten Familie fällt schwer, da in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts noch nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Cognomen "Schreiber" eine Berufsbezeichnung ist406. Da Albrecht der Schreiber in keiner anderen ober­österreichischen Urkunde aufscheint, war er sicher nicht im Machland ansässig; auch er dürfte also wie seine Vorgänger ein von auswärts berufener "Beamte" gewesen sein.

Wetzel von Arbing

Nach der für das Machland recht unbedeutenden Amtszeit Albrecht des Schreibers scheint eine grund­sätzliche Änderung im Besetzungsmodus des Landrich­teramtes eingetreten zu sein. Die Herzoge verzichten nun, aus welchen Gründen immer, auf die Einsetzung auswärtiger Adeliger und geben damit dem Capeller, dessen Ansprüche auf das Landgericht de facto ja schon längst über die pfandweise Gewerschaft hinaus­gehen, die Gelegenheit, den Landrichter aus den Reihen "seines", d. h. des Machländer Adels zu be­stellen. Damit ist der Höhepunkt in der "autonomistischen" Entwicklung des Machlandes erreicht. Die Stellung des Capellers erinnert in ihrem Machtbe­reich an den Status anderer, "gräflicher" Geschlech­ter, und eine konsequente Fortsetzung dieser Politik hätte wohl binnen Jahrzehnten zu einer Weiterent­wicklung des Machlandes zu einem echten Territorium der Capeller, zur Entstehung eines "Landes im Lande"407 Österreich führen können.

Der Nachfolger Albrecht des Schreibers kommt aus einer der ältesten Familien des Machlandes: Im März 1337 besiegeln Herr Jans von Capellen und "herr Wetzlein... von Erwing, der zu den zeiten lanndtrichter was in dem Machland" einen Kaufvertrag des Klosters Baumgartenberg408. Wetzel (IV. ) trat 1306 zusammen mit seinem Bruder erstmals in der Landge­meinde auf und stand lange Zeit immer an einer der letzten Stellen in den Zeugenreihen409. Erst 1334, ein Jahr nachdem er sich an einer Stiftung zum Kloster Baumgartenberg beteiligte, rückte er in die Reihe der Ritter auf410. Schon bei seinem nächsten Auftreten drei Jahre später wird er als Landrichter bezeichnet411. Sieben Urkunden aus den Jahren 1337 bis 1343 nennen Herrn Wetzel von Arbing als Land­richter; diese sprunghafte Zunahme der "Landrichter­urkunden" zeigt die wachsende Bedeutung des Land­richters in dem Augenblick, als einer aus der Land­gemeinde, der wohl auch das Vertrauen des Capeller genießt, dieses Amt innehat. Noch augenfälliger wird der Unterschied zu seinen Vorgängern durch die Beob­achtung, dass vorher viele Versammlungen der Landge­meinde ohne den Landrichter stattfanden, während nun diese "Vollversammlungen" seltener werden, dafür der Landrichter wesentlich öfter Urkunden bezeugt. Dies ist wohl darauf zurückzuführen, dass der Siegelurkun­de immer mehr Beweiskraft zukam, infolgedessen jetzt auch die Zeit gekommen war, "dass das Siegel in frem­der Sache an bestimmten Stellen sich zu einer förm­lichen Institution entwickeln konnte, welche einen gewissen Ersatz bot für das Fehlen eines öffentlichen Notariatswesens, wie es Italien besaß“412.

Ziemlich überraschend tritt mitten in der Amts­periode des Wetzel 1338 Lorenz der Öder als Landrichter im Machland auf413, obwohl er sonst erst als dessen Nachfolger erscheint. Es soll hier eine Feststellung besonders betont werden, die in der bisherigen Literatur offenbar keine Beachtung fand: Es ist im Machland kein einziges Mal nachzuweisen, dass zwei oder mehr Landrichter gleichzeitig tätig gewesen wären. Das gilt nicht nur für einzelne Ur­kunden, in denen nie zwei Landrichter genannt sind, sondern auch für die Funktionsperioden der einzelnen Richter, die sich außer in dem oben genannten Fall nie überschneiden. Auch dieser Ausnahmefall ist aber offensichtlich nur durch einen Abschreibfehler ent­standen: 1349 verkaufen dieselben Personen dasselbe Objekt, das 1338 verpfändet wurde414. Solche Doppel­geschäfte, wie ich sie nennen möchte, liegen aber ausnahmslos nie mehr als ein Jahr auseinander; außer­dem wäre eine Verpfändung 1338 einmalig, während sie zehn Jahre später schon üblich ist. Es ist daher mit Sicherheit anzunehmen, dass die erste der beiden Urkunden, die in Abschriften überliefert sind, vom Kopisten versehentlich statt 1348 auf 1338 datiert wurde. Damit erledigt sich auch die aller Erfahrung widersprechende Uberschneidung der Amtsperioden der beiden Landrichter.

Herr Wetzel von Arbing blieb bis 1343 im Amt. Überdurchschnittlich oft ist bei den von ihm mitbesie­gelten Rechtsgeschäften auch der Landgerichtsherr Jans von Capellen anwesend. Wetzel scheint während seiner Tätigkeit als Landrichter höchstens Ansehen erworben zu haben, denn auch nach deren Beendigung wird er regelmäßig in den von seinen Nachfolgern be­siegelten Urkunden als Zeuge genannt, nicht selten sogar vor diesen. Erst 1361 verstarb er hochbetagt.

Lorenz Öder

"Ich Lorenntz von Öd zu den zeiten Lannd Richter in dem Machlannd vergich offenwar... , daz für mich komen sind in offner Schrann (N. N. )... und teten sich... fürzicht als sich frawen und man zu Rechter fürzicht sullen tuen vor Rittern und vor Knechten in offner Schrann... "415. Diese Urkunde vom 14. April 1344 ist die erste, die aus dem 14. Jahrhundert von einem Machländer Landrichter erhalten ist. Lorenz von Öd stammt aus der Schwertberger Linie der Öder und dürfte sich lange Zeit außer Landes aufgehalten haben, da er nur zwei Jahre vor seinem "Amtsantritt" das erste Mal im Machland genannt wird, da aber schon mit dem Prädikat "herr"416. Bis 1350 liegen sechzehn Urkunden vor, die ihn als Landrichter nen­nen, worin sich eine weitere Verstärkung der oben bei Wetzel von Arbing dargestellten Tendenz zeigt. Ein 1345 von ihm ausgestellter Gerichtsbrief ent­hält ein vollständiges Protokoll über das Zustande­kommen eines Kontumazurteiles: "Ich Larencz von Öd Landrichter... vergich offenbar... , daz vor mich chommen ist in offner lantschran dacz Ruepreczhoffen des Gotzhaus anwalt von Walthausen und (N. ) des vorge­nannten Gotzhaus holde und auch ein auz genomner Tag dahin geben wart Freitlein dem Jungen von Winthag und (N. N. ) sein holden paiden, daz si daz Recht gesuecht schulten haben... da chöm Freitin noch sein anbalt nicht und gesuecht daz recht nicht... da wart daz geding gefragt, do der Tailt Ritter und Chnet, seint daz Freitin und auch sein holden nicht zu dem recht chöm... , So scholt daz vorgenant Gotzhaus ze Walthaussen und der vorgenant (N. ) des gotzhaus holde ledig sein mit rechtem recht und mit frag und mit urtail... "417. Leider ist es um diese Zeit nicht mehr üblich, eine Zeugenliste anzuführen, mit deren Hilfe sich der Gerichtsumstand erfassen ließe; nur der Landrichter selbst siegelt die Urkunde.

EXKURS:

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Zur Siegelpraxis im Machland

Schon seit etwa 1340 begann sich im Urkundenwesen des Machlandes eine bedeutende Änderung abzuzeichnen. Erstmals 1337 werden Zeugen nicht einfach angeführt, sondern hängen auch ihr Siegel an die Urkunde418. Diese Beurkundungsform war bisher im allgemeinen An­gehörigen des Herrenstandes vorbehalten. Überraschend schnell setzt sich diese Ubergangsform der Beurkun­dung durch, sodass der Verdacht besteht, die Klöster Baumgartenberg und Waldhausen könnten auf ihre Ein­führung gedrungen haben. Für etwas mehr als ein Jahrzehnt enthält nun fast jede Machländer Urkunde die Wendung: "und dez sint getzeug N. N. mit iren insigeln".

Während der Amtszeit des Lorenz von Öd vollzieht sich nun ein zweiter Schritt: die Personen, die ihr Siegel an die Urkunde hängen, werden nicht mehr als Zeugen bezeichnet. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Zeugen nochmals ab, da man jetzt auf die Nennung von lebenden, nicht siegelnden Zeugen ganz verzichtet. O. Redlich, der sich mit dieser Entwicklung im deutschen Sprachraum beschäftigt hat, stellt hiezu fest: "Im allgemeinen tritt ja in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts (! man beachte die Verspätung dieser Entwicklung im Machland) die Anführung von Zeugen der Handlung immer mehr zurück. In dem Grade als der Wert des Zeugenbeweises sinkt... , bedurfte es nicht mehr der lebendigen Zeugen der Handlung... Das Zurücktreten und Verschwinden der Zeugen in den Urkunden ist zunächst ein Beweis für die wachsende Kraft des Siegels... In dieser Richtung zielt es, wenn zunächst die Zeugen da und dort zugleich auch siegeln; ihr Siegel ersetzt dann für die Zukunft ihr lebendiges Zeugnis. Aber im späten 13. Jahrhundert und auch weiterhin wird nicht mehr von Zeugen ge­sprochen, welche auch siegeln, sondern einfach von Mitsieglern... "419.

Ein Uberblick zeigt, dass fast immer zugleich mit dem öder auch sein Vorgänger Wetzel von Arbing, sehr oft auch Weichart von Topel anwesend sind. Obwohl aus der Stellung der Landrichter in den früheren Zeugen­reihen hervorgeht, dass das Amt des Landrichters de iure keine Rangerhöhung mit sich brachte, erweist sich doch, dass der Zeugenschaft eines, wenn auch nicht mehr amtierenden Landrichters besonderes Ge­wicht zukommt. Die Siegler der Urkunden kommen meist aus einem kleinen Kreis von Familien, die anderen erscheinen entsprechend seltener in den Quellen und manche beginnen, in der Anonymität des breiten Grenzbereiches zwischen Edelknechten und Bauern zu verschwinden.

Die Landrichter von 1350 bis 1371

Lorenz Öder dürfte noch 1350 verstorben sein, denn es findet sich keine weitere Nachricht von ihm. Schon am 2. Februar 1351 besiegelt nach Herrn Wetzel von Arbing auch "Ott der Öder ze den zelten lant-richter im Machlant" eine Waldhausener Verkaufsurkunde420. Höchstwahrscheinlich ist er identisch mit dem 1327 als Knaben genannten Bruder Heinrichs des Öder von Schwertberg, also auch ein Bruder des Lo­renz. Wie sein Bruder tritt auch er meist zusammen mit Wetzel von Arbing auf. Interessant ist, dass er erst 1356 erstmals als Herr tituliert wird421, also zu Anfang seiner Tätigkeit noch Edelknecht war. Bis zum letztgenannten Jahr erscheint er in sieben Urkunden, von denen eine422 noch einmal eine größere Anzahl von Zeugen nennt, unter denen sich nicht nur die beiden "Altlandrichter" Wetzel und Weichart fin­den, sondern auch zwei seiner künftigen Nachfolger, Leutold Steinreuter und Chunrad von Au.

Bezeichnend für die veränderte wirtschaftliche Lage ist, dass fünf der sieben von Ott Öder besiegel­ten Urkunden Verpfändungen an die Klöster Baumgarten­berg und Waldhausen betreffen und drei von diesen "durch rechter ehaft not willen" vorgenommen wurden. Ott Öder blieb bis 1356 Landrichter und zog sich dann in die Riedmark zurück, siegelte aber noch öf­ter, meist gemeinsam mit den Herren von Traun Baum­gar tenberger Urkunden. 1362, in welchem Jahr er zum letztenmal bezeugt ist, nennt er sich von Schwert­berg; die Stellung zwischen Riedmark und Machland in seinen letzten Urkunden ist typisch für die Grenz­lage seines Sitzes.

Der Nachfolger des Öders ist nur ein einziges Mal, am 12. Juli 1357, ausdrücklich genannt: Einen Kauf­brief von Baumgartenberg bezeugen mit ihren Siegeln "Hainrich der Fleischess (ze) denn zeitenn Lanndrichter in dem Machlannd und Hartmut sein bruder vom Stain"423. Die beiden Brüder sind seit 1341 in Mach­länder Urkunden genannt, seit spätestens 1349 auf der ererbten Feste (Außen-)Stein ansässig und traten anfangs oft mit Wetzel von Arbing, dann mit Leutold dem Steinreuter auf. Heinrich trat schon am 21. Jän­ner 1357 anläßlich einer Verpfändung "aus ehaft not" zweifellos in seiner Funktion als Landrichter auf, ohne als solcher bezeichnet zu werden424. Er dürfte nach kaum einjähriger Amtszeit gegen Ende des Jahres 1357 verstorben sein.

Als am 3. Jänner des folgenden Jahres die Herren von Capellen anläßlich der Stiftung der Kapelle im Schloss Mitterberg die Pfarre Pergkirchen entschädi­gen, ließen sie den Brief darüber bezeugen von den "erbern leutt herr Weczel von Erbingen und Leutoldt dem Stainnreuter cze den czeiten lantrichter im Machlandt"425. Zur Herkunft der Steinreuter meint Starkenfels, ihr Wappen mache jeden weiteren Nach­weis überflüssig, "dass die Steinreuter und Zellhofer aus dem Stamme der Lengauer im Hausruckviertel ent­sprossen waren, dass sie eines Geschlechtes mit den Liechtenwinklern, den Strochnern und den Mitterbergern gewesen sind"426 ; es kann nicht Aufgabe die­ser Arbeit sein, solche Abstammungstheorien jedesmal zu überprüfen. Der Mühlviertler Sitz der Familie dürfte jedenfalls in der Nähe von Allerheiligen ge­legen sein. Leutold, 1344 erstmals genannt, bleibt trotz seiner Karriere Zeit seines Lebens Edelknecht. Er ist ein gutes Beispiel dafür, dass bei der Be­setzung des Landrichteramtes die Herkunft, abge­sehen von der Zugehörigkeit zum Adel überhaupt, eine untergeordnete Rolle spielte. Dass der Steinreuter fähig gewesen sein muss, zeigt sich darin, dass er bald nach Ende seiner Tätigkeit als Landrichter 1364 als Burggraf von Freistadt genannt wird427. Ob er von Anfang an Dienstmann der Trauner war, als der er bei seiner letzten Nennung 1379 bezeichnet wird, ist nicht zu entscheiden. Dies ist nicht die einzige Parallele zu seinem Vorgänger Ott dem Öder; auch bei Leutold dem Steinreuter wiederholt sich das Pendeln zwischen Machland und Riedmark. Es ist symptomatisch für die immer engeren Beziehungen zwischen den beiden Landgerichten und die fort­schreitende Beseitigung der Sonderstellung des Machlandes zugunsten der Integration ins Land ob der Enns.

Der Nachfolger des Steinreuters tritt das erste und einzige Mal als Landrichter 1360 auf, als mit dem Siegel "Chunratz von Awe zden czeiten lantrichter in dem Machlant" ein Kaufbrief besiegelt wird428. Dass er in dieser Urkunde mit Jans von Traun, dem "hauptman datz der Vreynstat" siegelt, ist wohl ein Zufall, denn Chunrat von Au ist fast der einzige Landrichter im Machland, der mit Sicher­heit als Capeller Lehensmann nachzuweisen ist, und zwar als Inhaber des Sitzes Auhof bei Linz. Wie lan­ge er Landrichter war und wann er starb, ist mangels weiterer Nachrichten ungewiß429.

Ebensowenig wie über Chunrat von Au ist über sei­nen Nachfolger Jans den Wedl in Erfahrung zu bringen. 1344 ist sein Vater (?) Heinrich in einen Streit mit dem Kloster Baumgartenberg verwickelt430, Jans selbst siegelt 1365 als Landrichter einen Kaufbrief431 und tritt dann nur noch einmal 1385 in Erscheinung432. Die Familie scheint sonst im Machland nicht auf.

Genauso unbekannt ist sein Nachfolger, der 1367 ein einziges Mal genannte "erber man Hainreich der Schaffer zu der zeit lanndtrichter im Machlannd"433. Allerdings besteht die leider nicht überprüfbare Möglichkeit, dass er mit dem 1383 auftretenden Land­richter Heinrich Schaler identisch ist (s. u.).

Die Landrichter von 1371 bis zum Ende des Jahrhunderts

Die Reihe der seit 1357 relativ rasch wechselnden Landrichter wird beendet durch Albrecht den Öder, der im Jänner 1371 erstmals als Landrichter im Machland genannt wird434. Er ist wahrscheinlich ein Sohn des früheren Landrichters Lorenz von Öd und scheint vor 1370 nicht in Oberösterreich gewesen zu sein; dieser Umstand könnte auf eine Verwandtschaft mit den niederösterreichischen Ödern hindeuten.

Warum immer wieder Angehörige dieser Familie zum Landrichteramt herangezogen werden, ist nicht zu klären. Vielleicht liegt es einfach daran, dass die Familie seit Generationen oftmals "Verwaltungsbeamte" für verschiedene Ministerialengeschlechter, aber auch für landesfürstliche Herrschaften stellte und sich dadurch für derartige Ämter empfahl. Albrecht öder wird bis 1377 in fünf Urkunden als Landrichter genannt, immer gemeinsam mit ein oder zwei Machländer Adeligen, bemerkenswerterweise nur einmal mit seinem Landgerichtsherrn Eberhart von Capellen. Er blieb Zeit seines Lebens erber Knecht; die einmalige Titulierung mit "herr" 1372 beruht zweifellos auf einem Irrtum435. Auch nach dem Ende seiner Amtszeit scheint er bis 1384 immer wieder in Machländer Ur­kunden auf.

Beim Verkauf der halben Feste Windhag an den Sohn Hans des ehemaligen Landrichters Chunrat von Au tritt 1380 zum ersten Mal der neue Landrichter in Erscheinung: an letzter Stelle der ausnahmsweise ziemlich langen Zeugenliste wird die Besiegelung durch Ulrich den Wetzel, derzeit Landrichter im Machland, erwähnt436. Man griff also auch in diesem Fall auf eine einheimische Familie zurück, die schon ein-, wahrscheinlich sogar zweimal Landrichter im Machland gestellt hatte. Mit drei Nennungen bis 1383 weist die Amtszeit des Wetzel keinerlei Besonder­heiten auf. In derselben Urkunde wie sein Vorgänger Albrecht öder wird auch er 1384 zum letzten ge­nannt437.

Während im Juni 1383 noch Ulrich der Wetzel als Landrichter bezeugt ist, wird im Dezember desselben Jahres anscheinend schon sein Nachfolger genannt, freilich nur indirekt, indem eine Frau zugunsten des Klosters Waldhausen auf ein Gut verzichtet, das "ist mir gestanden von Hainrich dem Schaler, diczeit landrichter ym Achland"438. Es ist dies die einzige Urkunde überhaupt, die einen Heinrich Schaler er­wähnt. Der Name erinnert aber sehr stark an den 16 Jahre vorher ebenfalls nur einmal genannten und sonst völlig unbekannten Landrichter Heinrich Schaf­fer. Bedenkt man nun, dass beide Urkunden "Schönheitsfehler" haben439, so ist der Verdacht nicht von der Hand zu weisen, dass beide ein und dieselbe Person sein könnten. Es enthalten jedoch beide Urkunden zu wenig Anhaltspunkte für eine nähere Überprüfung.

Der letzte Landrichter des 14. Jahrhunderts im Machland siegelt erstmals in dieser Funktion 1390440. Charakteristisch für die "neue Zeit" im Machland ist, dass er als Landrichter immer mit Leuten auftritt, die erst im letzten Viertel des Jahrhunderts zugewandert waren, so z. B. Greusniker, Laun und Lasberg. Stephan Piber hatte sich selbst erst einen Monat vor seiner ersten Nennung als Land­richter im Machland eingekauft, indem er "den siez zu Weinzürl" bei Perg und einige kleinere Güter er­warb, zum einen Teil Maissauer, zum anderen Capeller Lehen441. Er nahm im capell'schen Dienst eine Dop­pelfunktion ein: neben dem Landrichteramt hatte er auch die Burgpflege zu Mitterberg inne442. Seine Amtszeit dauerte erstaunlich lange, nämlich bis ins 15. Jahrhundert. 1409 löst ihn Thomas Tannpeck ab, weiters folgen 1414 Ernst Preuhaven, 1420 Chunrat öder und 1425 Leohard Stettheimer. Da es jedoch für die Ziele dieser Arbeit genügt, die Reihe der Land­richter im Machland bis zur Jahrhundertwende zu ver­folgen, kann auf Erläuterungen zu den letztgenannten verzichtet werden.

Wirtschaft

Schon seit Jahrzehnten ist hinlänglich bekannt und belegt, dass in ganz Europa im 14. Jahrhundert ein wirtschaftlicher Umschwung größten Ausmaßes eintrat, über dessen Ursachen freilich noch keine letzte Klarheit herrscht: neben Kriegen werden Seuchen, Mißernten infolge klimatischer Veränderungen sowie Rückschläge bei der zu weit vorangetriebenen Rodungstätigkeit angeführt443. Es soll Aufgabe dieses Kapi­tels sein, zu versuchen, den Einfluß dieser ver­schiedenen Komponenten auf die entscheidend sich verschlechternde wirtschaftliche Situation des niede­ren Machländer Adels festzustellen, wobei den Quel­len freilich keine direkten Aussagen zu entnehmen sind, sodass hauptsächlich andere Methoden anzuwen­den sein werden.

Eine, wie sich zeigen wird, entscheidende Hilfe ist dabei die statistische Auswertung des Machländer Urkundenmaterials, deren wichtigste Ergebnisse auf der nächsten Seite graphisch dargestellt sind.

Schenkung, Verpfändung und Verkauf von Machländer Gütern etc. :

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Anteil der geistlichen und weltlichen Empfänger bei Veräußerungen:

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Auf den ersten Blick ist nur zu erkennen, dass in diesem Jahrhundert die wirtschaftliche Lage sich mehrmals wesentlich geändert haben muss, am stärksten, wie die Überschneidungen der Graphen zeigt, um 1350. Eine genauere Analyse der einzelnen Kurven ergibt ein interessantes Bild vom wirtschaftlichen Nieder­gang gerade des wenig begüterten niederen Adels.

Erster Indikator für den Wohlstand der gehobenen Bevölkerungsschicht ist die Zahl der Stiftungen, von denen der weitaus größte Anteil, nämlich 65 % an Baumgartenberg, etwas über 20 % an Waldhausen und ca. 15 % an andere Gotteshäuser oder das Kloster Pulgarn444 gehen. Bis zum Ende des 5. Jahrzehnts ver­läuft die Entwicklung relativ ruhig, die Zahl der Stiftungen steigt im Durchschnitt sogar leicht an; es gab also in der ersten Jahrhunderthälfte noch keine den gesamten Adel erfassenden Schwierigkeiten. Der radikale Umschwung erfolgt genau zur Jahrhundert­mitte: von 1350 bis 1360 ist kein einziger Stift­brief eines Machländers erhalten. Dass dies kein Zu­fall ist, zeigt das ganz langsame, aber kontinuier­liche Ansteigen der Kurve bis zum Ende des Jahrhun­derts. Der allgemeine (relative) Wohlstand des Mach­länder Adels endet also abrupt um 1350 und stellte sich erst allmählich im letzten Viertel des Jahr­hunderts wieder ein, freilich nicht mehr im früheren Ausmaß.

Als Anzeichen besonderer Notlagen sind die Ver­pfändungen von Gütern zu werten; auch bei diesen zeigt das Kloster Baumgartenberg die größte Aktivi­tät mit 47 %, gefolgt von Waldhausen mit 27 % und verschiedenen Laien mit 17 %, während auf verschie­dene Kirchen, zumeist die nach Waldhausen inkorporierte Kirche von St. Thomas, nur 9 % der Pfandgeschäfte entfallen. Bis zu Beginn der schon oben festgestell­ten Wirtschaftskrise scheinen Verpfändungen im Mach­land ziemlich unüblich gewesen zu sein. Gegen Ende des 5. Jahrzehnts steigt ihre Zahl jedoch sprunghaft an und erreicht im folgenden Jahrzehnt einen abso­luten Höchststand. Ab 1360 fällt die Kurve, allmäh­lich flacher werdend, wieder bis zum Ende des Jahr­hunderts. Es bestätigt sich damit die schon vorher gemacht Beobachtung, dass der niedere Adel im 6. Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts eine schwere wirt­schaftliche Krise erlebte, die nur zum Teil in den folgenden Jahrzehnten behoben werden konnte.

Am interessantesten ist die Kurve, die die Zahl der Verkäufe an geistliche und weltliche Käufer an­zeigt. Während Stiftungen und Verpfändungen nur bei extremen Veränderungen der wirtschaftlichen Lage Steigerungen oder Rückgänge zeigen, scheint der "normale" Realitätenmarkt, also An- und Verkauf von Gütern, viel empfindlicher auf derartige Veränderungen reagiert zu haben. Es ist nun freilich bei Ver­käufen nicht so einfach, die Motive hiefür festzu­stellen, doch darf man für die Mehrzahl der Fälle Kapitalmangel als Beweggrund annehmen, der beim niederen Adel in den wenigsten Fällen durch größere Investitionen, sondern durch die allgemeine wirt­schaftliche Lage hervorgerufen wurde. Die Verteilung auf geistliche und weltliche Käufer ist ähnlich wie oben: Baumgartenberg 42 %, Waldhausen 24 %, andere Kirchen etc. 13 %; erstaunlich hoch ist der Anteil der weltlichen Käufer mit 21 %. Diese dritte Kurve weist nun drei markante Höhepunkte auf: im zweiten, fünften und neunten Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts. Der mittlere Anstieg war nach den Feststellungen der beiden vorherigen Abschnitte schon zu erwarten, im ersten Augenblick überraschend sind jedoch die bei­den anderen. Sie zeigen an, dass schon einmal zu Be­ginn des Jahrhunderts eine wirtschaftlich schlechte­re Zeit herrschte, die aber den niederen Adel nur zum Teil betraf - man beachte das gleichzeitige An­steigen der Stiftungen - und mit den üblichen Maßnahmen, dem Verkauf von Gütern, zu meistern war, während ab 1370 "die Zeiten" allgemein relativ schlecht waren und zu Güterverkäufen größeren Aus­maßes zwangen, die nun bei weitem nicht mehr allein von den Klöstern zu verkraften waren, sondern in ver­stärktem Ausmaß auswärtigen Käufern des Laienstandes zugute kamen.

Zur weiteren Interpretation der oben festgestellten Entwicklungen sind nun die aus der allgemeinen Ge­schichte bekannten, für die Wirtschafts- und Bevölke­rungsentwicklung relevanten Fakten heranzuziehen. Der Vergleich der Machländer Entwicklung mit der ge­samtdeutschen, ja gesamteuropäischen Geschichte zeigt nun, dass die Wurzeln des wirtschaftlichen Nieder­gangs eines Großteils des Machländer Adels nicht etwa in lokalen Ereignissen, sondern in den über­regionalen Katastrophen dieses Jahrhunderts zu suchen sind. So ist die erste einschneidende Ver­schlechterung zweifellos auf die große Hungersnot zurückzuführen, die zwischen der zweiten Hälfte des ersten bis zum Ende des zweiten Jahrzehnts in ganz Europa festzustellen ist, ausgelöst durch mehr­jährige Mißernten und, für das Machland besonders relevant, große Überschwemmungen. In diesen Jahren scheinen die Einkünfte aus den eigenen Gütern gerade der kleineren Ritter nicht ausgereicht zu haben, sodass der Einkauf zusätzlicher Nahrung notwendig wur­de, die natürlich unter diesen Umständen wesentlich teurer als zu normalen Zeiten war. Der erhöhte Kapi­talbedarf musste nun aus Grundverkäufen gedeckt wer­den, da der niedere Adel ja im allgemeinen kaum über größere Barmittel verfügte. Auf diese Art über­standen die meisten Familien die Notzeit ohne sofort erkennbare Folgen, doch war die Substanz des Ver­mögens gerade der wirtschaftlich Schwächeren ange­griffen.

Die beiden nächsten Jahrzehnte scheinen für das Machland im wesentlichen ruhig verlaufen zu sein. Die kriegerischen Auseinandersetzungen mit Böhmen blieben offensichtlich auf die Riedmark beschränkt, da gerade die zunehmende Zahl der Stiftungen und das Ausbleiben von Verpfändungen zwischen 1330 und 1345 den Höhepunkt des Wohlstandes im Machland an­zeigen.

Doch ab dem Ende des Jahres 1349 beginnt sich in den Urkunden die Katastrophe abzuzeichnen. Wahr­scheinlich schon seit dem Frühjahr dieses Jahres forderte die schlimmste aller Pestwellen auch unter der Bevölkerung des Machlandes ihre Opfer und dezi­mierte vor allem die unter primitiven Verhältnissen lebenden unteren Bevölkerungsschichten. Die Klöster, die wohl über einige Rücklagen aus den guten Jahren verfügten, kauften anfangs noch zahlreiche Güter auf, ab 1350 aber stieg die Zahl der Verpfändungen rapid an. Die Gründe für diese Veränderung sind nur zu ver­muten: Wahrscheinlich hatten die Klöster alle Unter­tanen, die auf fremdem Grund und Boden arbeiteten, angesichts der Entvölkerung zurückgerufen, einer­ seits, um die Verluste auf den eigenen Besitzungen auszugleichen, andererseits, um auch die neu er­worbenen Güter bewirtschaften zu können. Damit wurde freilich die Situtation für den Adel noch prekärer; um wenigstens irgendeinen Gewinn aus den vorläufig nicht zu besetzenden Gütern zu erzielen, war man zu weiteren Veräußerungen gezwungen. In der Hoffnung auf Besserung der finanziellen Lage in kommenden Jahren gab man die Güter nur zu Pfand, um sie später ohne Schwierigkeiten wieder von den Klöstern, die an weiteren Käufen wohl auch nicht mehr interessiert waren, wieder auslösen zu können445. Ein wesent­licher Unterschied zur Situation während der Hungers­not zu Beginn des Jahrhunderts ist auch, dass aus dem völligen Ausbleiben von Stiftungen zu schließen ist, dass diesmal der ganze Adel von den Folgen der Ereig­nisse schwer betroffen war, also auch die reicheren Familien in Schwierigkeiten gerieten.

Die nächsten zehn Jahre von 1360 bis 1370 stellen sich in der Graphik als relativ ruhig dar; ob dies auf eine wirtschaftlich tatsächlich günstigere Peri­ode oder nur auf eine scheinbare Beruhigung der Situation durch den Einsatz der Verkaufs- und Ver­pfändungssummen zurückzuführen ist, muss dahingestellt bleiben. Es scheint, als sei es wieder wie schon im ersten Viertel des Jahrhunderts zu einer differen­zierten Entwicklung gekommen; während sich einige Familien wirtschaftlich und finanziell erholten, hatten die meisten anderen immer noch mit den größten Schwierigkeiten zu kämpfen. Ein typisches Beispiel für erstere ist die Familie der Hauser, von denen 1379 die einzige Rücklösung von Pfändern während des ganzen 14. Jahrhunderts im Machland urkundlich bezeugt ist446, während ein Beispiel für die wirtschaftlich nicht mehr gesundeten Familien die Lenperger sind, die 1362 vom Kloster Baumgarten­berg für einen Hof mit Pertinenzen 800 Pfund - eine ungeheuer hohe Summe - erlösten und trotzdem noch mindestens zweimal vor der Jahrhundertwende zu weiteren Verkäufen gezwungen waren447.

Das letzte Viertel des 14. Jahrhunderts bringt zwar keine einschneidenden Ereignisse mehr, doch blieb das Machland sicher nicht von allen Seuchen­wellen, die in dieser Zeit auftraten, verschont, und auch die wiederholten Teuerungen verhinderten eine wirtschaftliche Konsolidierung der kleinen Ritter­güter. Zwischen 1380, in welchem Jahr in Wien eine neuerliche Epidemie bezeugt ist, und 1390 kommt es zu einem starken Anstieg der Verkäufe. Waren für die Krisenjahrzehnte 1310 bis 1320 und 1340 bis 1350 je­weils 11 Verkäufe zu zählen, steigt deren Zahl zwi­schen 1380 und 1390 auf 17. Wesentlich trägt zu die­sem Anstieg bei, dass gegen Ende des Jahrhunderts immer mehr weltliche Käufer, die früher nur selten auftraten, Machländer Güter erwerben; neben zuge­wanderten Edelknechten wie Hans Auer von Auhof oder Stephan Piber treten besonders auch Bürger des Marktes Grein als Käufer hervor; andere wieder er­warben durch Heirat oder Erbschaft Güter im Machland, so z. B. die Lasberger. Eine viel größere Rolle als früher spielten in den letzten Jahrzehnten auch die im Norden des Landgerichtes ansässigen Familien wie Zellhofer und Tannpeck; dies mag nicht zuletzt darauf zurückzuführen sein, dass das dicht mit Adels­sitzen überzogene, vor der Jahrhundertmitte be­völkerungsreichere Flachland im Süden unter den schlechten Verhältnissen wesentlich mehr gelitten hatte als die Bevölkerung des waldreichen, noch immer relativ dünn besiedelten Hügellandes.

Damit ist das Ende des 14. Jahrhunderts erreicht. Von der früheren Geschlossenheit und wirtschaft­lichen Stärke des Machländer Adels ist fast nichts übrig geblieben. Einige wenige Familien nur über­standen die wirtschaftlichen Rückschläge der zweiten Jahrhunderthälfte, ohne größeren Schaden zu nehmen. Die meisten der alteingesessenen Familien hatte je­doch, soweit sie nicht inzwischen erloschen oder ab­gewandert waren, die Substanz ihres ohnehin nicht großen Besitzes angreifen müssen, um sich so Geld zur überbrückung der schlimmsten Jahre zu verschaf­fen. Es gelang den meisten nicht, die erlittenen Verluste wettzumachen, sodass dem Eindringen fremder, nicht machländischer Käufer nichts entgegengesetzt werden konnte, ja dieses sogar gefördert werden musste um die Wirtschaft wieder einigermaßen zu stabili­sieren. Es scheint dies gerade noch gelungen zu sein bevor die nächste schwere Prüfung in Form der Hussitenkriege über das Machland hereinbrach.

Zum Wirtschaftsleben des Machländer Adels

Wie schon am Beginn des Kapitels dargelegt wurde, reichen die im Urkundenmaterial enthaltenen Preis- und Mengenangaben nicht aus, ihre allgemeine Entwicklung während des 14. Jahrhunderts festzustellen. Doch ermöglicht eine Gesamtübersicht einige andere Feststellungen, die zum besseren Verständnis des Wirtschaftslebens des niederen Adels beitragen mögen.

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Die wichtigsten Diensttermine des Klosters Baumgartenberg448:

1 11. November (Martin)
2 24. April (Georg)
3 1. September (Ägidius) 29. September (Michael

Die vorstehende Graphik zeigt, wie eng der Lebens­rhythmus des Machländer Adels mit dem Kloster Baum­gartenberg und dem Jahresablauf in der Landwirt­schaft verbunden war. Die meisten Geschäft wurden im Frühjahr getätigt: für die einen war der Winter gut überstanden und die Fastenzeit gab Anlaß, in Form von frommen Stiftungen für das Seelenheil vor-zusorgen, bei den anderen hatte der Winter die Vor­räte erschöpft, und sie sahen sich zu Verpfändungen gezwungen, um bis zur nächsten Ernte durchzukommen: im Herbst wären die Lebensmittel billiger ge­wesen, aber man lebte eben "von der Hand im Mund". Höhepunkt des Frühjahres war wohl die vollständigste Adelsversammlung des ganzen Jahres am 24. April.

Bemerkenswert ist der starke Rückgang der Vertrags­abschlüsse im August. Das ist bei den meisten Edel­knechten wahrscheinlich nicht darauf zurückzuführen, dass sie mit der Beaufsichtigung der Ernte so be­schäftigt waren, sondern sie arbeiten anscheinend selbst bei der Einbringung mit - da musste alles andere zurückstehen. Nach der Ernte traf "man" sich wieder anläßlich der Ablieferung der Dienste an die Klöster. In den guten Jahren stieg auch die Zahl der Stiftungen gerade zu dieser Zeit stark an.

Der letzte Diensttermin des Jahres am 11. November bot noch einmal Gelegenheit, einander zu treffen, bevor der Winter das Reisen zur Strapaze machte.

Auch Gerichtsversammlungen scheint man gerne an Diensttagen gehalten zu haben, da immerhin ein Drittel der von Landrichtern gesiegelten Urkunden im April und Anfang oder Ende September ausgestellt ist. Im Sommer scheint jeweils nur ein "Tag" im Juli gegeben worden zu sein449, während sich die übrigen Daten ziemlich gleichmäßig über Winter und Frühjahr (Ostern) verteilen.

Schließlich scheint es angebracht, einige Beob­achtungen bezüglich des Inhalts und der Objekte der Geschäfte festzuhalten.

Von einem ursprünglich vielleicht vorhandenen System größenmäßiger Abstufung der Wirtschaftsgüter ist im 14. Jahrhundert nicht mehr viel zu bemerken. Wie die Aufstellung der Leistungen am Ende des Kapitels zeigt, sind Höfe fast durchwegs die größten Einheiten. - Bemerkenswert dabei ist, dass die Höfe im Klosterbesitz fast doppelt so groß sind wie die weltlicher Grundherren, während die Lehen als nächstgrößte Einheit bei letzteren etwas größer ge­wesen zu sein scheinen; es sind hier wohl die Aus­wirkungen des Grangiensystems des Zisterzienser­ordens einerseits, der Besitzzersplitterung des niederen Adels andererseits zu beobachten. Die klei­nen Einheiten wie Hofstätten, Häuser (domus) und Güter (i. e. S. ) entsprechen einander weitgehend.

Allzu selten sind bei der Verpfändung oder Ver­äußerung von Gütern gleichzeitig Preis und Dienste angegeben, sodass sich kaum allgemeine Aussagen über das Verhältnis zwischen beiden machen lassen; es schwankt zwischen dem Zehn- bis Dreißigfachen. Bei Stiftungen wird im allgemeinen als Ersatz für Gülten der zehnfache Geldbetrag für deren Ankauf gegeben.

Eine eigenartige, aber nicht auf das Machland be­schränkte Veräußerungsform stellt das, wie ich es provisorisch nennen möchte, "Doppelgeschäft" dar: Erstmals 1347 wird ein Gut an Waldhausen verpfändet, das dann ein Jahr später verkauft wird450, 1348/49 ist derselbe Vorgang erstmals beim Kloster Baumgartenberg zu beobachten451. Könnte man diese Ver­bindung von Verpfändung und nachfolgendem Verkauf anfangs noch auf die verspätete Einsicht der Ver­äußerer zurückführen, das verpfändete Gut doch nie wieder zurücklösen zu können, so wird diese Erklä­rung in den folgenden Jahren widerlegt, als es üb­lich wird, beide Geschäfte am selben Tag (desselben Jahres) abzuschließen und in zwei verschiedenen Urkunden festzuhalten452. Ein Grund für diese unge­wöhnliche Kombination von zwei Geschäften könnte ge­wesen sein, dass auf diese Art für ein Besitzstück ein höherer Erlös zu erzielen war; in den meisten Fällen wurde bei der Verpfändung ein ungefähr doppelt so hoher Betrag ausbezahlt wie beim folgenden Ver­kauf.

Der Wert eines zu verkaufenden Gutes hängt natur­gemäß nicht nur von seiner Größe, sondern auch von der Lage und Qualität des nutzbaren Bodens ab. Es ist daher auch in diesem Fall nicht möglich, einen wenn auch noch so groben Durchschnittswert für die einzelnen Güterarten anzugeben. Immerhin zeigen sich beim Verkauf wesentlich weniger deutliche Unterschie­de zwischen Lehen, Huben und Hofstätten als bei den Dienstleistungen: die Kaufpreise bewegen sich bei diesen drei Gruppen zwischen ca. 5 Pfund und etwas über 30 Pfund, während für die meisten Höfe mehr als 60 Pfund erlöst werden. Diese Beträge erscheinen zwar nicht hoch, vergleicht man sie aber mit den am Ende des Kapitels verzeichneten Preisen der Naturalien, kann man sich vorstellen, dass schon der Verkauf eines kleineren Gutes den Verkäufer wieder einige Zeit "über Wasser halten" konnte.

Geldwert der Naturaldienste453

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Durchschnittliche Leistungen der Güter (in Pfennig):

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Zusammenfassung

Es ist nicht leicht, die vielfältigen Entwicklun­gen des 14. Jahrhunderts und ihre Bezüge zueinander in einigermaßen übersichtlicher Form darzustellen. Eine Hilfe soll dabei die Einteilung des in dieser Arbeit behandelten Zeitraumes in drei Perioden sein

1. Die Zeit bis zum Ende des 13. Jahrhunderts
2. Die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts
3. Die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts

1. Die hochmittelalterliche Geschichte des Machlan­des ist geprägt durch die Herrschaft der Herren von Machland, die zwischen Nordwald, Naarn und Donau eine Rodungsherrschaft mit grafschafts­ähnlichem Charakter aufbauen. Ihre Dienstleute, der spätere "harte Kern" des niederen Machländer Adels, sind in der näheren Umgebung der beiden Herrschaftsmittelpunkte ansässig und an der Rodung selbst höchstwahrscheinlich nicht direkt beteiligt; ihre Hauptaufgabe ist neben der Lei­stung militärischer Dienste in der Binnenkolonisation zu sehen.454 455 456

Entscheidend beeinflußt wird die Geschichte des Machlandes und des dortigen Adels durch die Gründung der Klöster Baumgartenberg und Waldhau sen um die Mitte des 12. Jahrhunderts durch die Herren von Machland. Damit wird der im Machland vorherrschende kirchliche Schwerpunkt geschaffen, dessen Einflußbereich sich später mit dem des Landgerichtes deckt und während der nächsten Jahr­hunderte ganz wesentlich zur Abgrenzung des Mach­landes von der Riedmark, die auf kirchlichem Ge­biet vom Kloster St. Florian (südlich der Donau) dominiert wird, beiträgt. Gerade für den niederen Adel gewinnt Baumgartenberg auch in weltlichen Belangen Bedeutung, da das Kloster durch groß­zügige Dotierung mit Grundbesitz in der Lage ist, selbst Lehen zu vergeben; nach dem Erlöschen der Stifterfamilie und ihrer Erben zu Beginn des 13. Jahrhunderts gewinnt dieser Umstand noch mehr Ge­wicht, indem das Kloster einen Teil der wirt­schaftlichen Funktionen der früheren "Grafen" übernimmt.

Schon kurz nach dem Ubergang des Machländer Erbes an die Herzoge von Österreich scheinen diese das politisch in sich gefestigte Gebiet in das Landgericht Machland umgewandelt zu haben, sodass die politische Einheit des "Landes" auch weiterhin gewahrt blieb. In den folgenden Jahrzehnten ist trotz der sehr ungünstigen Quellenlage eine stän­dige Zunahme des niederen Adels zu beobachten. Es ist in nur wenigen Fällen möglich, die Herkunft einer neuen Familie zu bestimmen, doch dürften sich Aufsteiger aus bäuerlichen Kreisen und Zu-wanderer vor allem aus dem Südwesten Oberöster­reichs die Waage halten. In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts wird das Gebiet zwischen Naarn und Aist, bisher wegen der regensburgischen Lehenshoheit nicht zum Machland gehörig, in das Landgericht integriert. Gleichzeitig dehnt sich das von Adelssitzen durchsetzte Gebiet nach Nor­den aus, sodass sich zum Zeitpunkt der Verleihung an die Capeller das Landgericht schon in seiner endgültigen Ausdehung erstreckt.

2. Die zweite Periode vom Beginn des 14. Jahrhunderts bis 1349 kann mit gutem Recht als die (spät­mittelalterliche) Blütezeit des Machlandes be­zeichnet werden. Sicher ist auch im 13. Jahrhundert die wirtschaftliche Entwicklung für den nie­deren Adel nicht schlecht gewesen, doch kommt in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts zur wirt­schaftlichen Stärke auch die Erneuerung des poli­tischen Gewichtes des Landgerichtes als poten­tielles "Land" hinzu. Begründer und Träger dieser Entwicklung ist der tatkräftige, ehrgeizige Jans von Capellen, der es versteht, das ihm lediglich verpfändete Machland mit allen anderen ihm dort zustehenden Rechten zu einer Hausmacht umzuwan­deln, die er in jüngeren Jahren als Druckmittel sogar gegen die österreichischen Herzoge einsetzt. Er selbst und wohl allgemein die Machländer sehen seine Stellung als die eines "Landesherren in Österreich", wodurch er zwar den Herzogen, nicht aber der Hauptmannschaft ob der Enns unterstellt ist; daher auch sein bekannter Titel "obrister Landrichter in dem Machland". Sicher kommt dem Capeller bei seinen Bestrebungen die traditionel­le Abgeschlossenheit des niederen Machländer Adels zugute: er findet hier von Anfang an eine festgefügte Landgemeinde, sodass er nie Schwierig­keiten mit der inneren Konsolidierung seiner Herr­schaft hat. Voll auswirken kann sich dieser Um­stand freilich erst ab 1340, als auch die Ein­setzung von einheimischen Landrichtern durchge­setzt wird, der Höhepunkt der "Autonomiebestre­bungen" aber schon überschritten ist. Die Zahl der Adelsfamilien nimmt in dieser zwei­ten Periode weiterhin zu, wobei nun der Anteil der Zuwanderer zu überwiegen beginnt. Die euro­päische Hungersnot und Teuerungswelle des zweiten Jahrzehnts des 14. Jahrhunderts scheint das Mach­land kaum berührt zu haben und hinterließ keine gravierenden Schäden. Vielleicht ist darin der Grund für die relativ starke Zuwanderung zu fin­den. Der eingesessene Adel ist offenbar wirt­schaftlich so stark, dass er die Zuwanderer ohne Schwierigkeiten integrieren kann. Selbst kleinere Familien leisten sich zu dieser Zeit die Stiftung von Gütern und Gülten als Seelgerät, und der Zu­wachs des Kirchengutes durch Schenkungen des nie­deren Adels ist in dieser Zeit sicher nicht unbe­trächtlich; möglicherweise liegt hier eine der Wurzeln für den raschen wirtschaftlichen Zusammen­bruch vieler Familien am Beginn der zweiten Jahr­hunderthälfte .

Besonders fällt schließlich noch auf, dass unter den gegen Ende dieser Periode Zugewanderten be­sonders viele Familien bzw. Personen nicht länger als höchstens zwanzig Jahre nachweisbar sind. Daraus geht hervor, dass um die Jahrhundertmitte, kurz vor dem Eintritt des großen Rückschlages, die äußersten Grenzen der Herrschaftsdichte und -zersplitterung erreicht sind, sodass bei ersten wirtschaftlichen Schwierigkeiten viele der "klei­nen" Adeligen sofort ihr standesgemäßes Leben und damit die Zugehörigkeit zum Adel aufgeben mussten.

3. Das Jahr 1349 bringt die große Wende in der Ge­schichte des niederen Adels des Machlandes, als die Pest eingeschleppt wird und etwa ein Viertel bis ein Drittel der Bevölkerung hinwegrafft. Ob­wohl der Adel auch selbst nicht verschont bleibt und zahlenmäßig deutlich zurückgeht, wird er am härtesten doch indirekt durch den Ausfall eines beträchtlichen Teiles der ländlichen Bevölkerung getroffen. Gerade die kleinen und kleinsten Ade­ligen können den unvermeidlichen Produktivitäts­rückgang ihrer Güter nicht verkraften und sind in der Folge gezwungen, ihre Felder durch Lohnarbei­ter bestellen zu lassen oder Lebensmittel zu kau­fen; für beide Fälle ist Bargeld notwendig, das wiederum der niedere Adel kaum zur Verfügung hat. Um nun Wenigstens irgendwie die schlimmsten Jahre zu überbrücken, sieht man sich gezwungen, Güter zu verkaufen bzw. zu verpfänden und so die Ver­mögenssubstanz anzugreifen. Die Hoffnung auf zu­künftige bessere Zeiten, in denen die Verluste wettzumachen sein würden, erfüllt sich nicht. Im­mer wieder treten Hungersnöte, Seuchenwellen und Mißernten auf, die zwar nicht mehr so einschnei­dend wie die erste Katastrophe von 1349 wirken, aber doch eine Konsolidierung der wirtschaft­lichen Lage auf Jahrzehnte verhindern. So wird für die meisten Familien des niederen Adels aus der momentanen Krise ein jahrzehntelanger Existenzkampf, der in nicht wenigen Fällen mit Abwanderung, Abstieg aus dem Adelsstand oder Er­löschen der Familie endet.

Unter diesen Umständen ist an einen Aufstieg aus der bäuerlichen Schicht in den Adelsstand nicht mehr zu denken. Immer stärker treten Zuwanderer aus der Riedmark, dann auch aus den Gegenden süd­lich der Donau in den Vordergrund, der Großteil aller veräußerten Güter geht in den Besitz von Nichtmachländern über, nachdem auch das Kloster Baumgartenberg mit etwas Verspätung in wirt­schaftliche Schwierigkeiten geraten ist und nicht mehr die Mittel für Käufe im früheren Ausmaß auf­bringen kann. Erstmals treten im letzten Viertel des Jahrhunderts auch Bürger als Käufer größerer Liegenschaften auf. Dies alles trägt dazu bei, die Stellung des einheimischen Adels zu schwächen und vor allem den früheren Zusammenhalt von innen her aufzulösen, sodass am Ende des Jahrhunderts kaum mehr von einem "Machländer Adel" gesprochen werden kann.

Auch auf sozialem Gebiet sind die Auswirkungen der wirtschaftlichen Entwicklung zu spüren. Der niedere Adel kann sich Luxus und unnötige Ausga­ben nicht mehr leisten, und so wird auch die Er­langung des Ritterschlages für nicht mehr notwen­dig gehalten. Seit der Abschließung des Herrenstandes sind Ritter und Edelknechte sozial prak­tisch gleichgestellt und gehören demselben Stand an, sodass der Ritterschlag zu einer reinen Prestigeangelegenheit geworden ist, auf die man in Notzeiten leicht verzichten kann. Gegen Ende des Jahrhunderts müßte man genaugenommen den untersten Adelstand nicht als "Ritterstand", sondern als "Edelknechtsstand" bezeichnen; das geschieht natürlich damals so wenig wie heute, man geht vielmehr später dazu über, alle Ange­hörigen dieses Standes als Ritter zu bezeichnen, womit endgültig nicht mehr der Ritterschlag, son­dern die Standeszugehörigkeit zum entscheidenden Kriterium des (ständischen) Rittertums wird.

Im Urkundenwesen vollzieht sich ab der Jahrhun­dertmitte eine einschneidende Änderung. Bisher wurde in (fast) jeder Urkunde eine Reihe von nicht siegelnden Zeugen angeführt, vor denen "die sach gewandelt worden ist". Nun geht man zuerst dazu über, die Zeugen auch ihr Siegel an die Ur­kunde legen zu lassen und ihre Zahl zu reduzie­ren, kurze Zeit später verzichtet man überhaupt auf die Anführung von Zeugen und nennt nur mehr drei bis vier Siegler der Urkunde. Man kann diese Entwicklung als äußeres Kennzeichen des Übergangs von der reinen Beweisurkunde zum Verständnis der Urkunde als konstitutiven Bestandteil des Ge­schäftes betrachten.

Diese Veränderung bringt mit sich, dass der mündliche Geschäftsabschluß vor der Landgemeinde überflüssig wird und diese damit ei­nen quantitativ großen Teil ihrer Agenden ver­liert. Ihre Funktion in außerstreitigen Rechts­sachen geht an einige prominente Familien über, deren Bedeutung sich darin zeigt, dass sie gegen Ende des Jahrhunderts auch in fremder Sache zu siegeln beginnen, was noch vor wenigen Jahr­zehnten für einen Angehörigen des niederen Adels undenkbar gewesen wäre. Die weniger bedeutenden Familien erscheinen nur mehr dann in den Urkunden, wenn sie an einem Geschäft selbst beteiligt sind; sie werden dadurch der (genealogischen) Forschung weitgehend entzogen. Die Landgemeinde selbst aber ist, wenn sie in der zweiten Hälfte des Jahrhun­derts überhaupt noch in der früheren Form exi­stiert, urkundlich nicht mehr greifbar. Die letztlich für das weitere Schicksal des Mach­landes entscheidende Entwicklung geht aber wieder von den Capellern aus. Schon gegen Ende der Zeit Jans' I. war zu erkennen, dass er das gute Einver­nehmen mit den Herzogen wiederhergestellt hatte und das Machland seine Rolle als politisches Druckmittel verlor. Seine Nachfolger setzen nun diese "Appeasementpolitik" fort und wenden dem­entsprechend ihr Hauptaugenmerk nicht mehr dem Machland, sondern der Staatspolitik und den Be­sitzungen südlich der Donau zu. Damit verliert das Machland wieder - und diesmal endgültig -seinen politischen Schwerpunkt, der die Integra­tion ins Land ob der Enns für einzige Zeit ver­hindert hat.

Waren am Beginn des Jahrhunderts alle Umstände für den Ausbau der Sonderstellung des Machlandes günstig, so vollzieht sich in der zweiten Jahr­hunderthälfte das genaue Gegenteil: Der niedere Adel als die tragende Schicht des "Landes" hat, personell stark geschrumpft, um seine wirtschaft­liche Existenz zu kämpfen und ist gezwungen, Güter an fremde, nicht landsässige Käufer zu ver­äußeren; die Landgemeinde beginnt sich von innen her aufzulösen; die "Landesherren" schließlich, die Capeller, verlieren ihr spezielles Interesse am Machland als politischer Einheit, sodass gegen Ende des 14. Jahrhunderts der Integration dieses "Landes" ins Land ob der Enns nichts mehr im Wege steht. Es mutet fast symbolisch an, wenn die Capeller, mit denen die selbständige Entwicklung des Machlandes lange Zeit aufs engste verbunden gewesen ist, kurz nach der Jahrhundertwende im Mannesstamm erlöschen und ihr reicher Besitz auf verschiedene Erben verteilt wird.

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[...]


1 Kriechbaum, Mühlviertel, 19f.

2 Vergl. Kartenskizze S. 5

3 1147: OÖUB II, 229

4 1090: Ulm, Mühlviertel, 161

5 1111: OÖUB II, 141

6 1209: OÖUB II, 517

7 OÖUB II, 16f.

8 alle vor 1220; vgl. Genealogie

9 Weinzierl westlich von Perg; OÖUB V, 249

10 OÖUB II1, 529 = Reg. Imp. 6, 1 Nr. 1281

11 Er soll unter anderem in der Schlacht am Mach­feld die kämpfentscheidene Reserve König Rudolfs geführt haben. (Reg. Imp. 6, 1 Nr. 993c)

12 OÖUB IV, 24f. , 26f.

13 OÖUB IV, 94, 126, 140, 250, 377

14 OÖUB IV, 267, 289, 505

15 OÖUB V, 204f.

16 OÖUB V, 134, 136, 146, 209; einzige Ausnahme 1334: OÖUB VI, 122

17 OÖUB V, 168f.

18 OÖUB V, 195f.

19 Vgl. dazu unten S. 154

20 OÖUB V, 280

21 OÖUB V, 205

22 OÖUB VI, 173

23 Doblinger, Wallsee, 277

24 Das Verhältnis des Capeller zu den Herzogen dürf­te in dieser Zeit zumindest nicht schlecht gewe­sen sein, wie unter anderem die Belehnung mit der Feste Lichtenfels im selben Jahr zeigt; vgl. auch OÖUB V, 525f.

25 Weltin, Hauptmannschaft ob der Enns, 61; ders. , Kammergut

26 OÖUB IV, 140, 267, 460, 505, 511; V, 6, 146, 209, 237; VI, 78 usw.

27 vgl. Siegelbitte und Siegelbittformel bei: Redlich, Privaturkunde 119 ff.

28 Vgl. auch S. '159'und 164

29 Vgl. Seite 61

30 Luschin, Gerichtswesen, 137

31 OÖUB VII, 167

32 OÖUB V, 526

33 OÖUB VI, 59f.

34 OÖUB VII, 285f.

35 Grabherr, Burgen, 242

36 Grüll, Burgen, 94

37 OÖUB VII, 389

38 OÖUB VII, 719

39 OÖUB VII, 730

40 OÖUB X, 396

41 OÖUB XI, 91f.

42 OÖUB XI, 586f.

43 Starkenfels, oö. Adel

44 BUB l, 12

45 OÖUB II, 514

46 OÖUB II1, 87. Starkenfels nimmt wohl zu Recht an, dass dieser Gottschalk nicht mit den später auf Arbing ansässigen Wetzel verwandt ist, und möchte ihn daher für einen "von Au" halten. Letzteres kann nicht überzeugen, da Auer erst gegen Ende des 13. Jahrhunderts im Machland nachweisbar sind (siehe unten S. ). Richtiger dürfte sein, dass die oben genannten Gerboto und Gottschalk einer älteren, zu Arbing gesessenen Familie an­gehörten, die um die Mitte des 13. Jahrhunderts erlosch (ähnlich vgl. Sekker, Burgen und Schlös­ser, S. 18) .

47 OÖUB IV, 95

48 OÖUB II, 667; 111, 22, 87

49 Entsprechend zu Beginn des 14. Jahrhunderts der Landrichter Weichart (von Topel) (siehe auch S. 156)

50 Starkenfels, oö. Adel, 645

51 OÖUB II, 87, 88

52 OÖUB II, 469

53 OÖUB II, 691

54 OÖUB IV, 460

55 OÖUB IV, 506

56 OÖUB V, 137

57 z . B. OÖUB V, 124; der Leitname beginnt zum Familiennamen zu werden.

58 OÖUB VI, l0l f.

59 OÖUB VI, 129

60 OÖUB VI, 229

61 Zur scheinbaren Unterbrechung durch Lorenz öder, siehe unten S. 159f.

62 OÖUB VIII, 25

63 OÖUB VII, 152f.

64 OÖUB VIII, 36

65 OÖUB VIII, 252

66 OÖUB VII, 625

67 OÖUB VIII, 653

68 OÖUB VIII, 751

69 OÖUB IX, 830

70 OÖUB X, 268

71 OÖUB X, 509

72 OÖUB XI, 338f.

73 OÖUB IV, 217

74 OÖUB IV, 251, 309

75 OÖUB V, 60f.

76 OÖUB V, 137

77 OÖUB II1, 87

78 Wahrscheinlich ist er der ca. 1230 in einer Ur­kunde genannte Sohn des "Ernsto de steine" (OÖUB II, 689).

79 OÖUB V, 281

80 OÖUB VII, 246f.

81 OÖUB VI, 483

82 OÖUB VII, 240

83 Grabherr, Burgen, 364

84 OÖUB VII, 731

85 OÖUB IX, 569

86 OÖUB IX, 917

87 OÖUB IX, 826ff.

88 OÖUB XI, 612, 692, 748f. , 772f.

89 Handel-Mazzetti, Vögte von Perg, 29

90 MG Dt. Chroniken 111, 2 Nr. 25

91 BabUB I Nr. 166

92 Raitenhaslach Cod. 3, Fol. 89-90 Nr. 99; zit. in: Handel-Mazzetti, Vögte von Perg, 129

93 ebda.

94 zul. "Poppo de Naerden" OÖUB II1, 23

95 OÖUB II, 512, 565

96 OÖUB IV, 268

97 Hoheneck führt zwar unter den Besitzern des Sitzes Hart noch vor den Capellern eine Familie "Kolb" an, womit die Chuleuber gemeint sein dürften, doch widerspricht dem die urkundlich belegte Anwesenheit der Engelpoldsdorfer auf diesem Sitz in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts (vgl. S. 55f. )

98 OÖUB V, 317f.

99 zuletzt 1313: OÖUB V, 117

100 OÖUB V, 328

101 zuletzt OÖUB VI, 129

102 OÖUB VI, 249

103 vgl. OÖUB IX, 917; UB St. P. I. , 448; II, 207)

104 Starkenfels, oö. Adel, 423f.

105 OÖUB IV, 441

106 OÖUB V, 420

107 OÖUB V, 529; dieser Hof zu "perweinstorf" ist wohl entgegen Starkenfels' Meinung in Perasdorf am Ybbsfeld zu suchen.

108 OÖUB VII, 155f. , 279

109 OÖUB VII, 556; dieser Sitz ist entgegen Starken­fels nicht identisch mit dem Gut "auf der Rodtenerdt" in der Pfarre Münzbach.

110 OÖUB VII, 645f.

111 OÖUB VIII, 269f.

112 Starkenfels, oö. Adel, 424

113 OÖUB VIII, 104; XI, 581

114 Starkenfels, oö. Adel, 39

115 OÖUB V, 209

116 OÖUB IV, 92

117 OÖUB VII, 474; vgl. S. 65

118 OÖUB V, 271f.

119 OÖUB VI, 128f. , 144

120 OÖUB XI, 91

121 BabUB I Nr. 166

122 OÖUB III, 527;35, 121

123 OÖUB II1, 217

124 OÖUB IV, 243

125 OÖUB IV, 251

126 vgl. OÖUB VI, 513f.

127 OÖUB VI, 5

128 OÖUB VI, 142f.

129 OÖUB VI, 513f.

130 OÖUB VII, 336; VIII, 65, 97

131 OÖUB IX, 86f.

132 OÖUB I, 184 (echt?)

133 OÖUB VI, 404

134 OÖUB IV, 290

135 zuerst OÖUB V, 45

136 OÖUB V, 180

137 Hiefür spricht eine Nennung in UB St. P. I. , 275 (1325), die sich wohl noch auf Friedrich I. be­zieht.

138 OÖUB VI, 298

139 OÖUB VI, 398f.

140 OÖUB VI, 434

141 OÖUB VI, 152f.

142 vgl. oben S. 38

143 OÖUB VII, 96

144 OÖUB VII, 431f.

145 OÖUB VII, 513 -14

146 OÖUB X, 307

147 OÖUB X, 597

148 OÖUB XI, 586

149 OÖUB V, 137

150 OÖUB II1, 577

151 OÖUB IV, 569

152 zuerst OÖUB IV, 564

153 OÖUB V, 269f.

154 Vielleicht geht der heutige Name des "Freinhofes" auf diese Familie zurück (nordwestlich von Bad Kreuzen)

155 OÖUB VI, 351; V, 254

156 OÖUB VI, 532

157 OÖUB VII, 563ff.

158 OÖUB VIII, 182

159 OÖUB X, 50

160 OÖUB XI, 675f.

161 Starkenfels, oö. Adel, 551f.

162 OÖUB II1, 487

163 OÖUB IV, 127

164 OÖUB IV, 143

165 OÖUB IV, 268, 290

166 OÖUB IV, 395 bzw. 461

167 OÖUB IV, 526

168 OÖUB V, 147f.

169 OÖUB VI, 327f.

170 OÖUB VI, 527f.

171 OÖUB VII, 454

172 OÖUB VII, 429

173 OÖUB IX, 569

174 OÖUB IX, 830

175 OÖUB IX, 914

176 OÖUB XI, 574

177 OÖUB X, 41

178 OÖUB XI, 18f.

179 OÖUB XI, 26

180 OÖUB III, 21f.

181 OÖUB IV, 126f.

182 OÖUB IV, 141

183 OÖUB V, 540

184 OÖUB VI, 101, 122f.

185 Anm. zu OÖUB V, 540

186 OÖUB VI, 383f.

187 vgl. OÖUB V, 123, 183

188 OÖUB X, 33

189 OÖUB III, 170

190 dazu siehe „Holz“ S. 30

191 vlg. Sekker, Burgen, 30, 119; Grabherr, Burgen, 244, 256

192 OÖUB III, 23

193 OÖUB III, 90

194 OÖUB II, 722f.

195 OÖUB I, 191; 11. 428

196 OÖUB II, 517f. = BabUB I Nr. 166

197 OÖUB IV, 39

198 OÖUB IV, 217

199 OÖUB IV, 141

200 OÖUB IV, 243, 268

201 OÖUB VI, 113 u. a. ; zul. 267

202 OÖUB V, 25, 253f. , 294 u. a. m.

203 anderer Meinung Grabherr, Burgen, 244

204 OÖUB V, 253f.

205 OÖUB V, 346

206 OÖUB V, 281

207 OÖUB V, 151f.

208 OÖUB V, 581f.

209 OÖUB V, 7, 345

210 OÖUB V, 209f.

211 vgl. bes. OÖUB V, 155

212 OÖUB VI, 557

213 OÖUB VII, 361

214 OÖUB VIII, 212

215 OÖUB X, 10f.

216 OÖUB IX, 671

217 Sekker, Burgen, 30; Grabherr, Burgen, 245, 256

218 OÖUB III, 23

219 OÖUB III, 266

220 OÖUB IV, 250

221 OÖUB III, 87

222 BabUB I Nr. 166

223 OÖUB I, 190

224 OÖUB V, 281

225 OÖUB VII, 37f.

226 OÖUB II, 269

227 OÖUB II, 579

228 OÖUB lll, 89f.

229 OÖUB VI, 128f.

230 OÖUB VI, 445f.

231 OÖUB VII, 226

232 OÖUB VII, 429, 454f.

233 OÖUB IX, l00f.

234 OÖUB X, 237

235 OÖUB -XI, 526

236 OÖUB V, 60

237 OÖUB III, 213

238 OÖUB IV, 267f.

239 OÖUB IV, 69f.

240 OÖUB IV, 134

241 OÖUB IV, 346

242 OÖUB IV, 480f.

243 Die Haholspeck (= Hohels-, Hocholtz-, Hehlspeck) nennen sich um 1300 von Weinzierl (bei Perg), hatten auch Beziehungen in die Gegend von Steyr (OÖUB V, 249;451, 487f. )

244 OÖUB VII, 482

245 OÖUB VIII, 127

246 OÖUB IX, 28f.

247 OÖUB XI, 336

248 OÖUB V, 117

249 ebenda

250 OÖUB V, 209, 250

251 OÖUB VI, 128f. , 144

252 OÖUB VI, 531f.

253 OÖUB VII, 148

254 OÖUB VIII, 64

255 OÖUB VIII, 75f.

256 OÖUB III, 513

257 vgl. OÖUB VI, 532

258 OÖUB XI, 283 f.

259 OÖUB X, 596 f.

260 OÖUB II, 514

261 OÖUB II, 667 = BabUB II Nr. 263

262 OÖUB III, 23, 87

263 so zul. Grabherr, Burgen, 264; anders Starken­fels, oö. Adel, 186

264 OÖUB III, 436

265 siehe Ende des Abschnitts

266 vgl. OÖUB II, 667 = BUB II Nr. 263

267 OÖUB IV, 217

268 OÖUB IV, 212f. y Starkenfels, oö. Adel, 185f.

269 OÖUB IV, 242, 309

270 OÖUB V, 134

271 OÖUB V, 137

272 OÖUB VI, 149

273 OÖUB VII, 409

274 OÖUB VI, 230, 328

275 OÖUB VII, l0f.

276 OÖUB VII, 732f.

277 OÖUB V, 550; VI, 412; VII, 414

278 OÖUB VII, 709

279 OÖUB VII, 730

280 OÖUB II, 514

281 OÖUB II, 579

282 OÖUB II, 691

283 OÖUB III, 89f.

284 OÖUB IV, 460

285 OÖUB V, 60f. , 226f.

286 OÖUB VI, 412; VII, 147

287 OÖUB III, 342

288 OÖUB IV, 208f.

289 OÖUB IV, 217, 290

290 OÖUB IV, 403

291 zul. OÖUB V, 150

292 OÖUB V, 253

293 OÖUB Vl. 10lf.

294 z. B. OÖUB VI, 482

295 OÖUB VI, 265

296 OÖUB VII, 225; vgl. auch die entspr. Abschnitte im Kapitel über die Landrichter, unten S. 60 f.

297 OÖUB VII, 455; VIII, 64

298 OÖUB VIII, 556

299 s. Anm. 3

300 Sekker, Burgen, 127

301 vgl. Grüll, Burgen, 47, Grabherr, Burgen, 259

302 BabUB I Nr. 166 (Im Gegensatz zu OÖUB II, 517 mit richtiger Interpunktion).

303 Im Register des BabUB I wird dieser Chunrat einem hochfreien bairischen Geschlecht zugeordnet.

304 OÖUB IV, 243

305 OÖUB IV, 427

306 OÖUB V, 118

307 OÖUB X, 190

308 OÖUB VIII, 654

309 OÖUB IX, 99

310 OÖUB X, 56

311 OÖUB XI, 526

312 OÖUB III, 89f. 313

313 OÖUB III, 265f.

314 OÖUB III, 436 u. v. a. ; zuletzt OÖUB IV, 251; vgl. unten S.

315 OÖUB IV, 244: in Zeile 5 sicher "sweher" statt "swester" zu lesen

316 OÖUB IV, 95

317 vgl. Grabherr, Burgen, 252

318 OÖUB IV, 443ff.

319 OÖUB VI, 398f.

320 vielleicht in Schmida bei Stockerau (NÖ) zu suchen?

321 OÖUB IV, 290; V, 60f.

322 1320: OÖUB V, 225; 1357: OÖUB VII, 533

323 OÖUB III, 519

324 OÖUB IV, 369f.

325 OÖUB V, lll

326 OÖUB VI, 68f.

327 OÖUB VI, 248f.

328 OÖUB VII, 681

329 OÖUB VIII, 581f.

330 OÖUB IX, 99

331 OÖUB III, 23

332 OÖUB IV, 380

333 OÖUB V, 338

334 OÖUB VI, 213ff.

335 OÖUB V, 117

336 OÖUB V, 75, 338; VI, 71; VII, 426; VIII, 64

337 OÖUB VI, 176f.

338 OÖUB VII, 155f. ; die Trachter, eine im Machland alteingesessene Familie (OÖUB III, 87: 1240: "Fridericus Thratarius"), verschwinden nach dem Verkauf ihres Stammhofes nach 1337 aus den Ur­kunden.

339 OÖUB VII, 278f.

340 siehe unten S. 162

341 Klein, Das große Sterben, 91f.

342 vgl. Klein, Das große Sterben, 100

343 F. Pritz, Geschichte des Landes ob der Enns, 2. Band, 22 bzw. MGSS9, S. 667 (Cont. Zwetl. III)

344 Klein, Das große Sterben, 156; vgl. auch Abel, Wüstungen, 73

345 vgl. OÖUB III, 23, 87, 90; 11, 518 = BabUB I Nr. 166

346 OÖUB III, 514

347 ab 1296

348 OÖUB IV, 241f.

349 OÖUB IV, 505

350 OÖUB IV, 217 (1294)

351 OÖUB V, 60

352 Turba, Ritterstand, 197f.

353 Bumke, Ritterbegriff, 52ff.

354 OÖUB VII, 286(1352)

355 Nur ganz selten finden sich in Urkunden einzelne Ritter als solche bezeichnet; z. B. OÖUB III, 89

356 OÖUB VII, 6

357 z. B. OÖUB VII, 697

358 OÖUB VIII, 253

359 OÖUB VII, 697

360 Klein, Ritterlehen und Beutellehen, 347

361 vgl. die Aufstellung am Ende des Kapitels

362 vgl. Klein, Ritterlehen und Beutellehen, 345f. und S. 77

363 Klein, Ritterlehen und Beutellehen, 343

364 OÖUB VII, 482

365 OÖUB VIII, 127

366 vgl. OÖUB III, 23; VI, 62

367 OÖUB IX, 237

368 OÖUB VIII, 279

369 vgl. unten S. 179f.

370 OÖUB IX, 100f. , 283f. ; X, 474, 485

371 OÖUB XI, 184

372 OÖUB XI, 16

373 OÖUB X, 602

374 vgl. die zweite Graphik unten

375 OÖUB II, 667

376 vgl. oben S. 35f.

377 OÖUB III, 86f.

378 OÖUB III, 23f.

379 OÖUB III, 89f.

380 UBStP. 1, 81

381 OÖUB III, 141

382 OÖUB III, 182

383 OÖUB III, 362

384 OÖUB III, 237 (1257), 265f. (1259), 353 (1267), 382 (1271) u. a. m.

385 Zöllner, Österreich, 113

386 Reg. Imp. 6, 1 Nr. 1231

387 OÖUB IV, 260

388 OÖUB III, 87, 90

389 vgl. OÖUB III, 460, 506, 512; IV, 7, 102

390 OÖUB III, 514

391 OÖUB IV, 242

392 OÖUB IV, 267

393 vgl. Weltin, Kammergut, S. 23ff.

394 OÖUB V, 209

395 OÖUB V, 134

396 Weltin, Hauptmannschaft, S

397 OÖUB VI, 298

398 OÖUB VI, 532

399 siehe S. 15f.

400 OÖUB V, 134

401 zul. 1351: OÖUB VII, 240

402 OÖUB VI, 79

403 OÖUB VI, 683

404 z. B. OÖUB VI, 351: "des Sündt Getzeug... Ullrich der frey unnd herr Wenntzel von ärbingen zu den zeitten Lanndt-Richter in dem Achlanndt"

405 OÖUB VI, 102

406 Familien dieses Namens finden sich in Steyr, Wels, Gmunden, Freistadt und verschiedenen Klosterurkunden.

407 vgl. Hageneder, Landtaiding, S. 294f.

408 OÖUB VI, 229f.

409 OÖUB IV, 502

410 OÖUB VI, 129

411 OÖUB VI, 229

412 Redlich, Privaturkunden, 119

413 OÖUB VI, 265

414 OÖUB VII, 104; VI, 165

415 OÖUB VI, 477f.

416 OÖUB VI, 405

417 OÖUB VI, 527f.

418 OÖUB VI, 249

419 Redlich, Privaturkunden, 120f.

420 OÖUB VII, 225

421 OÖUB VII, 455

422 OÖUB VII, 240

423 OÖUB VII, 513

424 OÖUB VII, 482f.

425 OÖUB VII, 549f.

426 Starkenfels, oö. Adel, 403

427 OÖUB VIII, 179

428 OÖUB VII, 729

429 Der 1366 genannte Chunrat Auer dürfte nicht iden­tisch mit dem Landrichter sein: OÖUB VII, 271

430 Lebitsch, Hs 2, f 78

431 LA Dipl. VIII/129

432 OÖUB X, 307

433 OÖUB VIII, 330

434 OÖUB VII, 513

435 OÖUB VII, 605; auch der dort als Ritter bezeichne te Steinreuter war Edelknecht

436 OÖUB IX, 687

437 OÖUB X, 359

438 OÖUB X, 230

439 1367 - möglicherweise falsch datiert - nur im Kopialbuch des Klosters Baumgartenberg überlie­fert, 1383 ist der Name Schaler wegen einer Be­schädigung des Pergaments nicht einwandtfrei lesbar.

440 OÖUB X, 792

441 OÖUB X, 602

442 OÖUB XI, 539

443 dazu Abel, Wüstungen; bes. S. 86ff.

444 "Hauskloster" der Herren von Capellen in der Nähe von Steyregg

445 Auch diese Theorie kann das Phänomen der Umstel­lung von Verkäufen auf Verpfändungen nicht völlig erklären.

446 OÖUB IX, 671

447 OÖUB VII, 148; VIII, 64; XI, 283f. ; X, 596f.

448 vgl. Schiffmann, oö. Stiftsurbare II, 22ff.

449 Erst seit der Jahrhundertmitte scheint der Sommertermin auf

450 OÖUB VII, 5, 41

451 OÖUB VI, 263 (falsch datiert), VII, 104f.

452 zuerst OÖUB VII, 170ff. (1350)

453 vgl. OÖUB X, 87ff. (1382)

454 entspr. ca. 61 Litern

455 Extremwerte

456 ungefährer Durchschnitt

Ende der Leseprobe aus 78 Seiten

Details

Titel
Der niedere Adel des Machlandes im späten Mittelalter
Hochschule
Universität Wien  (Institut für österreichische Geschichtsforschung)
Note
1,0
Autor
Jahr
1978
Seiten
78
Katalognummer
V585175
ISBN (eBook)
9783346194527
ISBN (Buch)
9783346194534
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Adel, Spätmittelalter, Oberösterreich, Österreich
Arbeit zitieren
Gerhart Marckhgott (Autor:in), 1978, Der niedere Adel des Machlandes im späten Mittelalter, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/585175

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