Die heutige Zeit wird immer stärker von elektronischen Errungenschaften in Zusammenhang mit Computer und dem Internet beeinflusst. Dabei erstrecken sich die Anwendungsbereiche von der gewerblichen Anwendung bis hin zur privaten Nutzung. Im Jahr 2004 setzten in Deutschland 84% aller Unternehmen, über alle Branchen und Unternehmensgrößen hinweg, Computer in ihren Geschäftsabläufen ein. Im Jahr 2003 belief sich die Zahl auf 80%. Und es ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Viele zukünftige Einsatzbereiche sind heute erst Visionen, die sich jedoch morgen schon verwirklicht haben könnten. Ein Bereich, der heute schon stark genutzt wird, dessen Bedeutung in Zukunft aber weiter rasant anwachsen wird, ist das Internet. In den letzten Jahren ist die Zahl der User stetig angestiegen. 95% aller Unternehmen ab 10 Beschäftigten in Deutschland hatten im ersten Quartal 2004 einen Internetzugang. Allgemein wurde festgestellt, dass der Anteil der deutschen Bevölkerung zwischen 16 und 74 Jahren, der im Jahr 2004 das Internet regelmäßig, also mindestens einmal pro Woche, nutzte, bei 50% lag. Zum Vergleich: im Jahr 2003 lag die Quote bei 44%. Für die Unternehmen sind diese wachsenden Zahlen dahingehend von Interesse, dass im ersten Quartal 2004 43% aller Internet nutzenden Personen das Internet zum Kaufen bzw. Bestellen von Waren und Dienstleistungen verwendet hatten. Und auch hier ist ein weiterer Anstieg zu erwarten. Die Gartner Group prognostiziert, dass in Zukunft rund 7% aller Verkaufstransaktionen über das Internet abgewickelt werden. Das entspricht einem geschätzten Wert von 7,3 Billionen US-$ weltweit. Bei einer solch starken Frequentierung des Mediums Internet ist die Präsenz im Internet ein wichtiger Schritt, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Aus diesem Grund ist der Anteil an Unternehmen mit eigener Homepage vom Vorjahr auf 2004 von 40% auf 59% deutlich angestiegen, wobei es natürlich zu Schwankungen unter den Unternehmen, in Abhängigkeit von Größe und Branche, kommt. Auch andere Software-Systeme finden in der Geschäftswelt immer häufiger Verwendung. Ein gutes Beispiel hierfür sind integrierte Softwarelösungen, die eine nahezu vollständige Vernetzung aller relevanten Unternehmensbereiche untereinander darstellen.
Gliederung
1 Einführung
2 Software
2.1 Abgrenzung Hardware vs. Software
2.2 Softwarearten
3 ERP-Systeme
3.1 Technische Grundlagen von ERP-Systemen
3.1.1 Aufbau von SAP R/3
3.1.2 Customizing des Systems
3.2 Urheberrechtlicher Schutz bei Software
3.3 Softwareüberlassungsvertrag
4 Bilanzielle Behandlung von ERP-Systemen nach HGB
4.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
4.1.1 Handelsrechtliche Kriterien
4.1.1.1 Einzelveräußerbarkeit
4.1.1.2 Einzelverwertbarkeit
4.1.2 Steuerrechtliche Kriterien
4.1.2.1 Selbständige Bewertbarkeit
4.1.2.2 Bilanzielle Greifbarkeit
4.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
4.2.1 ERP-Software als immaterieller Vermögensgegenstand
4.2.2 ERP-Software als Gegenstand des Anlagevermögens
4.2.3 Entgeltlicher Erwerb
4.2.4 Bedingungen und Behandlung bei Anschaffung
4.2.4.1 Meinung der Finanzverwaltung
4.2.4.2 Verschiedene Meinungen der Literatur
4.2.4.3 Umschaffungstheorie
4.2.4.4 Stellungnahme des IDW
4.3 Folgebewertung
4.4 Zusammenfassung der Bilanzierung von ERP-Software nach HGB
5 Bilanzierung von ERP-Systemen nach IFRS
5.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
5.1.1 Fehlende physische Substanz
5.1.2 Identifizierbarkeit
5.1.3 Nicht-monetärer Charakter
5.1.4 Verfügungsmacht
5.1.5 Künftiger wirtschaftlicher Nutzenzufluss
5.2 Selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert
5.3 Ansatz und Bewertung
5.3.1 Erstansatz dem Grunde nach
5.3.2 Erstansatz der Höhe nach
5.3.3 Folgebewertung
5.3.4 Abschreibungsdauer und Methode
5.4 Zusammenfassung der Bilanzierung von ERP-Systemen nach IFRS
6 Gegenüberstellung HGB vs. IFRS
7 Internetauftritte
7.1 Geschichte des Internets
7.2 Technische Daten und Begriffe
7.3 Urheberrechtlicher Schutz von Web-Dokumenten
8 Bilanzierung von Internetauftritten nach HGB
8.1 Charakteristische Einordnung von Internetauftritten
8.1.1 Internetauftritt als Software?
8.1.2 Internetauftritt als Datensammlung?
8.1.3 Internetauftritt als Werbemittel?
8.2 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
8.2.1 Handelsrechtliche Kriterien
8.2.1.1 Einzelveräußerbarkeit
8.2.1.2 Einzelverwertbarkeit
8.2.2 Steuerrechtliche Kriterien
8.2.2.1 Selbständige Bewertbarkeit
8.2.2.2 Bilanzielle Greifbarkeit
8.2.3 Abgrenzung der Bewertungseinheiten
8.3 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
8.3.1 Bilanzielle Zurechenbarkeit
8.3.2 Aktivierungsverbot gem. § 248 Abs. 2 HGB, § 5 Abs. 2 EStG
8.3.2.1 Internetauftritt als immaterieller Vermögensgegenstand
8.3.2.2 Internetauftritt als Gegenstand des Anlagevermögens
8.3.2.3 Entgeltlicher Erwerb
8.3.2.4 Dienstvertrag
8.3.2.5 Werkvertrag
8.3.3 Zwischenergebnis
8.4 Bewertung von Internetauftritten nach HGB
8.4.1 Erstmaliger Ansatz der Höhe nach
8.4.2 Folgebewertung
8.4.2.1 Abschreibungsdauer und –methode
8.4.2.2 Erhaltungsaufwand vs. Herstellungsaufwand
8.5 Zusammenfassung der Bilanzierung von Internetauftritten nach HGB
9 Bilanzierung von Internetauftritten nach IFRS
9.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
9.1.1 Fehlende physische Substanz
9.1.2 Identifizierbarkeit
9.1.3 Nicht-monetärer Charakter
9.1.4 Verfügungsmacht
9.1.5 Künftiger wirtschaftlicher Nutzenzufluss
9.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
9.2.1 Extern erstellte Webdateien
9.2.1.1 Wahrscheinlichkeit eines künftigen Nutzenzuflusses
9.2.1.2 Verlässliche Bewertungsfähigkeit
9.2.2 Selbst erstellte Internetauftritte
9.2.2.1 Technische Realisierbarkeit
9.2.2.2 Beabsichtigte Fertigstellung und Nutzung
9.2.2.3 Fähigkeit zur Nutzung
9.2.2.4 Künftiger wirtschaftlicher Nutzen
9.2.2.5 Verfügbarkeit der zur Fertigstellung benötigten Ressourcen
9.2.2.6 Verlässliche Messbarkeit der Aufwendungen
9.3 Erst- und Folgebewertung
9.3.1 Erstmaliger Ansatz der Höhe nach
9.3.1.1 Extern beschaffte Webdokumente
9.3.1.2 Selbst erstellte Internetauftritte
9.3.1.3 Ansatzverbote für zur Werbung verwendeter Webseiten
9.3.2 Folgebewertung
9.4 Zusammenfassung der Bilanzierung von Internetauftritten nach IFRS
10 Gegenüberstellung HGB vs. IFRS
11 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die bilanzielle Behandlung von Software-Systemen (insbesondere ERP-Software) und Internetauftritten nach den deutschen Vorschriften des HGB sowie den internationalen IFRS-Rechnungslegungsstandards. Die zentrale Forschungsfrage liegt in der Abgrenzung zwischen Anschaffungskosten und Herstellungskosten sowie der Frage der Aktivierungsfähigkeit, insbesondere beim "Customizing" oder der Eigenerstellung.
- Vergleichende Analyse von HGB und IFRS im Kontext von Software und Internetpräsenzen
- Untersuchung der Aktivierungsvoraussetzungen (abstrakte vs. konkrete Aktivierungsfähigkeit)
- Detailbetrachtung der Umschaffungstheorie bei der Anpassung von Standardsoftware
- Analyse der Bilanzierung von Internetauftritten unter Berücksichtigung von SIC 32
- Diskussion von Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern in innovativen Softwareumfeldern
Auszug aus dem Buch
4.2.1 ERP-Software als immaterieller Vermögensgegenstand
Bei der Frage nach der konkreten Aktivierungsfähigkeit ist von Interesse, ob es sich bei einem ERP-Software-System um einen immateriellen oder um einen materiellen Vermögensgegenstand handelt. Falls es sich um ein materielles Gut handelt, erübrigt sich die Prüfung der weiteren Bedingungen und ein Aktivierungsverbot gem. § 248 Abs. 2 HGB würde von vorneherein ausscheiden.
Die durch das Unternehmen erworbene Systemsoftware ist in der Regel auf einer CD-Rom oder einem ähnlichen Datenträger gespeichert. Aufgrund ihres immateriellen Charakters ist dies bei fast allen Softwarekäufen notwendig. Einzige Ausnahme bildet hierbei der Erwerb von Software über das Internet, wo es nach Vertragsabschluss zu einem Download des betreffenden Programms durch den Erwerber kommt.
Es stellt sich die Frage, inwieweit der materielle Datenträger einen Einfluss auf die Frage nach der Immaterialität der Software hat.
Das erworbene Gut besteht aus einer materiellen und einer immateriellen Komponente. Dabei ist in der Regel davon auszugehen, dass der geistige Wert des Programms auf dem Datenträger den Wert des Datenträgers bei weitem übersteigt. Dessen materielle Form tritt somit in den Hintergrund. Gegenstand des Kaufvorgangs ist das erworbene Programm und nicht das Speicher- und Transportmedium. Somit kann davon ausgegangen werden, dass es sich bei Software im Allgemeinen und bei ERP-Software-Systemen im Speziellen um immaterielle Wirtschaftsgüter handelt.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Die Einleitung beleuchtet die zunehmende Bedeutung von Internet und Software in der modernen Unternehmenswelt und führt die bilanzielle Problematik bei deren Aktivierung ein.
2 Software: Dieses Kapitel liefert die technologische Basis, indem es Hard- und Software voneinander abgrenzt und die verschiedenen Arten von Software (System-, Anwendungs- und Firmware) klassifiziert.
3 ERP-Systeme: Hier werden die technischen Grundlagen von ERP-Systemen (insb. SAP R/3), der Customizing-Prozess sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen wie Urheberrecht und Überlassungsverträge erörtert.
4 Bilanzielle Behandlung von ERP-Systemen nach HGB: Dieses zentrale Kapitel analysiert die abstrakte und konkrete Aktivierungsfähigkeit unter handelsrechtlichen Gesichtspunkten, mit Fokus auf die Umschaffungstheorie und die Haltung des IDW.
5 Bilanzierung von ERP-Systemen nach IFRS: Im Gegensatz zum HGB untersucht dieses Kapitel die prinzipielle Ansatzpflicht von selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten nach IAS 38 sowie deren Erst- und Folgebewertung.
6 Gegenüberstellung HGB vs. IFRS: Eine komprimierte Gegenüberstellung der unterschiedlichen Bilanzierungskonzepte, insbesondere in Bezug auf die Aktivierungsverbote im HGB.
7 Internetauftritte: Dieses Kapitel führt in die technologischen Begriffe von Web-Dokumenten ein und stellt den urheberrechtlichen Schutz von Web-Inhalten dar.
8 Bilanzierung von Internetauftritten nach HGB: Es folgt eine detaillierte Prüfung der Bilanzierung nach HGB, inklusive der Frage der Bewertungseinheit, der Zurechenbarkeit und der Abgrenzung von Erhaltungs- zu Herstellungsaufwand.
9 Bilanzierung von Internetauftritten nach IFRS: Abschließend wird die Bilanzierung nach internationalen Standards dargelegt, insbesondere unter Anwendung der SIC 32 für Website-Kosten.
Schlüsselwörter
Bilanzierung, HGB, IFRS, ERP-Software, Internetauftritt, Aktivierungsverbot, Umschaffungstheorie, immaterielle Vermögenswerte, Customizing, IAS 38, Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Nutzungsdauer, Urheberrecht, Bewertungsmaßstab
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die bilanzielle Behandlung von Software, speziell ERP-Systemen und Internetauftritten, nach den deutschen Rechnungslegungsvorschriften (HGB) und den internationalen Standards (IFRS).
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Schwerpunkte liegen auf der Aktivierungsfähigkeit von Software, der Abgrenzung von Anschaffungs- zu Herstellungskosten sowie dem Einfluss der Umschaffungstheorie und der Interpretation von Software-Anpassungen (Customizing).
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, unter welchen Bedingungen Ausgaben für Software und Webpräsenzen in der Bilanz aktiviert werden dürfen und wie diese bei Abweichungen zwischen HGB und IFRS zu handhaben sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse, der Auswertung von Gesetzestexten sowie der Rechtsprechung (insbesondere Urteile des BFH) und einschlägiger Fachverlautbarungen (IDW, IFRS-Standards).
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in zwei große Blöcke: die Bilanzierung von ERP-Systemen und Internetauftritten, wobei jeweils getrennt nach HGB und IFRS analysiert und anschließend eine Gegenüberstellung vorgenommen wird.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Bilanzierung, HGB, IFRS, ERP-Software, Internetauftritt, Aktivierungsverbot, Umschaffungstheorie, immaterielle Vermögenswerte und Customizing.
Wie unterscheidet sich die Behandlung von ERP-Software nach HGB und IFRS?
Während das HGB ein Aktivierungsverbot für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte kennt, sind diese nach IFRS prinzipiell ansatzpflichtig, sofern die Bedingungen für eine Entwicklungsphase erfüllt sind.
Welche Rolle spielt die "Umschaffungstheorie"?
Die Umschaffungstheorie dient dazu, den Übergang von einem entgeltlich erworbenen Software-Rohling zu einer individuell angepassten "Individualsoftware" zu erklären, um die Aktivierungsfähigkeit beim Customizing zu rechtfertigen.
Wann ist ein Internetauftritt aktivierungsfähig?
Dies hängt davon ab, ob ein entgeltlicher Erwerb vorliegt oder bei Eigenerstellung die strengen Kriterien für die Entwicklungsphase nach IAS 38/SIC 32 erfüllt werden; reine Werbe-Webseiten sind generell von der Aktivierung ausgeschlossen.
Was ist das zentrale Fazit zur Bilanzierung nach HGB?
Aufgrund des Vorsichtsprinzips ist das Aktivierungsverbot für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte das dominierende Problem, welches bei komplexen Software-Anpassungen zu einer Vielzahl kontroverser Bilanzierungsansätze führt.
- Arbeit zitieren
- Dipl. Kffr. Stephanie Blüm (Autor:in), 2006, Die bilanzielle Abbildung von Software-Systemen nach HGB und IFRS anhand von ERP-Systemen und Internetauftritten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/58521