Vergleich zwischen Augsburger Religionsfrieden (1555) und Westfälischem Frieden (Instrumentum Pacis Osnabrugense, 1648)


Hausarbeit, 2005

12 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Vergleichende Darstellung der beiden Versuche, Frieden zu stiften
2.1 Grundlagen
2.2 Der Augsburger Religionsfriede
2.3 Der Westfälische Friede
2.4 Kritischer Vergleich

4. Fazit

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Der Augsburger Religionsfriede entstand in einer Zeit sozusagen mittlerer Friedensbereitschaft. Sie war damals deutlich größer als zwischen 1588 und 1630, als man den Text nur noch mit viel schlechtem Willen auf beiden Seiten zur konfessionspolitischen Waffe instrumentalisierte; und eindeutig kleiner als 1648, nach einem dreißigjährigen, verheerenden Konfessionskrieg, der noch den fanatischsten Fürstbischof am Ende mürbe machen würde (sodass nun, beispielsweise die volle und klare Parität doch machbar wurde)“[1]

In diesem Zitat lassen sich bereits die grundlegenden Bedingungen erahnen, welche letztlich zu einschneidenden Friedensschlüssen in der deutschen Geschichte geführt haben. Fundamentalprozesse, die als Folge von Reformation und Glaubensspaltung zu verstehen sind.[2] Doch wie machen sich diese unterschiedlichen Grade der Friedensbereitschaft verfassungsgeschichtlich bemerkbar? In dieser Hausarbeit werden die Friedensdokumente des Augsburger Religionsfriedens und des Westfälischen Friedens untersucht, sowie ihre historischen Vorraussetzungen erläutert und vergleichen.

Da es sich bei den zu behandelnden Quellen nicht um vollständige Dokumente handelt, kann ich mich bei dieser Arbeit nur auf die abgedruckten Paragraphen berufen.[3] Um den Vorgaben für diese Arbeit gerecht zu werden, konzentriere ich mich inhaltlich vornehmlich auf den Religionsfrieden. Dazu habe ich die Auseinandersetzung mit dem Augsburger Reformwerk[4] auf die ersten 30 Paragraphen, die primär den Religionsfrieden umfassen, verkürzt.[5] Meinen Ausführungen über den Westfälischen Frieden dient der Osnabrücker Friedensvertrag[6] als Grundlage. Dieser hatte für die innere Verfassung des Reiches weit mehr Bedeutung als der Münstersche[7] und war zudem die gesetzliche Verfassungsurkunde für eineinhalb Jahrhunderte deutscher Reichsgeschichte.[8]

Um die Friedensschlüsse vergleichend darzustellen, gliedere ich den Hauptteil meiner Hausarbeit in 4 Unterkapitel. Der erste Teil beschäftigt sich mit dem historischen Kontext nebst einer Einordnung der Friedensschlüsse. Diese werden daraufhin anhand der beiden Quellen separat voneinander inhaltlich erläutert und in den wichtigsten Punkten diskutiert. Erst danach erfolgt ein kritischer Vergleich der Friedensschlüsse miteinander.

2. Vergleichende Darstellung der beiden Versuche, Frieden zu stiften.

Die Historiker des 19. Jahrhunderts machten das Alte Reich für den fehlenden Nationalstaat verantwortlich. Von diesen gehe auch die „Kritik am und das Bild von der Agonie des Alten Reiches“ aus.[9] Doch ist dies mittlerweile genauso widerlegt, wie die Behauptung der Entkonfessionalisierung des Reiches oder der angeblichen Erstarrung von Reichspolitik und Reichsverband aufgrund beider Friedensschlüsse.[10] Tatsächlich „(…) markieren die Instrumente von Münster und Osnabrück eine Zäsur der deutschen Geschichte“.[11] Doch ist sie das Resultat der befriedenden Wirkung des Westfälischen Friedens. Genauso stellt der Augsburger Religionsfriede eine Zäsur dar. Nach einer „Kette von befristeten Provisorien seit 1526“[12], war er der erste unbefristete, friedensstiftende Vertrag. Die Gründe dafür werden nun im Einzelnen genauer untersucht.

2.1 Grundlagen

Maximilian I. war im ausgehendem 15. Jahrhundert der erste „reichspolitisch einigermaßen engagierte Kaiser.“[13] Seine Reformen präzisierten das Regelsystem des Reiches und gaben ihm ein institutionelles Gerüst.[14] Exemplarisch dafür steht der Ewige Landfriede des Reichstags von Worms (1495). Diese Modernisierung kann man als Resultat einer breiten Reichsverfassungsbewegung verstehen, welche durch innere Unruhen und äußere Schutzlosigkeit ausgelöst wurde.[15] In Folge der Reformation kam es erneut zu weiteren Unruhen unter den Reichsständen. Diese Unruhen bedurften einer Lösung der Religionsstreitigkeiten. Das Wormser Edikt von 1521 wurde, als erster Versuch zur Beilegung der Streitfragen, nicht von den Reichsständen mitgetragen und war somit zum Scheitern verurteilt. Die weiteren Reichstage der Reformationszeit versuchten mit befristeten Regelungen dem Problem gerecht zu werden, gaben somit den evangelischen Reichsständen jedoch keine Rechtssicherheit und konnten auch die Angst vor einem Religionskrieg nicht beseitigen.[16] In dieser Phase entwickelte sich mit dem Schmalkaldischen Bund eine Vereinigung protestantischer Reichsstände. Kaiser Karl V. antwortete hierauf mit einer militärischen Exekution gegen die Häupter des Bundes, konnte seinen Erfolg politisch allerdings nicht nutzen. Während ihn die türkische Bedrohung von einem weiteren Gegenschlag abhielt, formierte sich im Reich unter der Führung des Sachsenkönigs Moritz ein antikaiserliches Bündnis mit französischer Finanzhilfe. Sie erreichten eine Flucht Karls V und Verhandlungen mit seinem Bruder, dem römischen König Ferdinand, die als die so genannten Passauer Verhandlungen bereits grundlegende Verfassungsideen aufbrachten. Doch scheiterten sie noch an der kaiserlichen Zustimmung. Eine wirkliche Entspannung war erst möglich, nachdem mit dem Augsburger Religionsfrieden endgültig auf ein einheitliches Bekenntnis im Reich verzichtet wurde - was zu diesem Zeitpunkt außerhalb der Regelwerke bereits lange Wirklichkeit gewesen war.[17]

[...]


[1] Gotthard, Axel: Das Alte Reich 1495 - 1806, Darmstadt 2003, S. 61.

[2] Vgl.: Schindling, Anton, Der westfälische Frieden und die deutsche Konfessionsfrage, in: Spieker, Manfred (Hrsg.), Historische, politikwissenschaftliche und militärische Perspektiven (Friedenssicherung Bd. 3), Münster 1989, S. 22.

[3] Eine vollständige Quellenausgabe der beiden Friedensdokumente in: Zeumer, Konrad, Quellensammlung und Geschichte der deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit (Quellensammlungen zum Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht Bd. 2), 4. durchges. u. verm. Aufl., Tübingen 1913.

[4] Als Quellengrundlage dient hier: Das Augsburger Reformwerk 1555, gekürzt. dt. Text, hrsg. v.: Hofmann, Hanns Hubert, Quellen zum Verfassungsorganismus des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1495-1815 (Freiherr von Stein Gedächtnisausgabe Bd. 13), Darmstadt 1976, S. 98-128.

[5] Gebhardt geht in seiner Arbeit darauf ein, dass die Hauptmasse des Augsburger Reformwerkes aus Organisationsbeschlüssen besteht, welche jedoch unter dem „Aspekt von Landfrieden und Rechtsschutz mit dem Religionsfrieden zusammen gesehen werden müssen“. Siehe: Reinhard, Wolfgang, Probleme deutscher Geschichte 1495 - 1806. Reichsreform und Reformation 1495 - 1555 (Handbuch der deutschen Geschichte, Bd.9), Stuttgart 2001, S. 353.

[6] Als Quelle dient hier: Instrumentum Pacis Monasteriense (IPO), gekürzt. lat./dt. Text, hrsg. v.: Hofmann, Hanns Hubert, Quellen zum Verfassungsorganismus des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1495-1815 (Freiherr von Stein Gedächtnisausgabe Bd. 13), Darmstadt 1976, S.

169-194.

[7] Vgl. Langer, Herbert, Der westfälische Frieden und Schweden, in: Spieker, Manfred (Hrsg.), Historische, politikwissenschaftliche und militärische Perspektiven (Friedenssicherung Bd. 3), Münster 1989, S. 39.

[8] Vgl. Schindling, Frieden, S. 21. …

[9] Schmidt, Georg, Der Westfälische Frieden - eine neue Ordnung für das Alte Reich?, in: Wendemarken in der deutschen Verfassungsgeschichte (Beihefte zu „Der Staat“ Bd. 10), Berlin 1993, S. 72.

[10] Vgl.: Gotthard, Reich, S. 107.

[11] Ebda, S. 107.

[12] Ebda, S. 57.

[13] Ebda, S. 32.

[14] Vgl. ebda. S. 32.

[15] Vgl. ebda. S. 31.

[16] Vgl. ebda, S. 38.

[17] Vgl. Fuchs, Walther Peter, Das Zeitalter der Reformation (Handbuch der deutschen Geschichte Bd. 8), 9. n. bearb. Aufl., Stuttgart 1970, S. 197.

Ende der Leseprobe aus 12 Seiten

Details

Titel
Vergleich zwischen Augsburger Religionsfrieden (1555) und Westfälischem Frieden (Instrumentum Pacis Osnabrugense, 1648)
Hochschule
Universität Bielefeld
Note
1,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
12
Katalognummer
V60270
ISBN (eBook)
9783638539869
ISBN (Buch)
9783656775560
Dateigröße
479 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Vergleich, Augsburger, Religionsfrieden, Westfälischem, Frieden, Pacis, Osnabrugense
Arbeit zitieren
Philipp Horst (Autor:in), 2005, Vergleich zwischen Augsburger Religionsfrieden (1555) und Westfälischem Frieden (Instrumentum Pacis Osnabrugense, 1648), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/60270

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