Sklaverei in der Römischen Kaiserzeit. Die Lebensbedingungen der Land- und Stadtsklaven


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

35 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Einordnung des Sklaven in die soziale Gesellschaftsordnung und sein rechtlicher Status

III. Landsklaven zur Römischen Kaiserzeit

IV. Stadtsklaven zur Römischen Kaiserzeit

V. Untersuchungen zu den unterschiedlichen Lebensbedingungen der Stadt- und der Landsklaven

VI. English Essay: Rustic and Urban Slaves in the Roman Empire

Literatur

I. Einleitung

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Problematik der antiken Sklaverei während der römischen Kaiserzeit. Betrachtungsgegenstand sind die Land- und Stadtsklaven. Die Unterteilung der Sklaven in diese zwei Gruppen ist wissenschaftlich anerkannt. Es wird die Frage gestellt, nach welchen Gesichtspunkten sie sich unterscheiden lassen. Die Untersuchungen zielen darauf ab, die Lebensbedingungen beider Gruppen zu dokumentieren und sich ergebende Unterschiede aufzuzeigen. Anhand dieser Unterschiede soll versucht werden, darzulegen ob es den Stadtsklaven generell besser ging als den Landsklaven. Dabei kann der Regelfall nur von den interpretierten Einzelfällen abgeleitet werden.

Zunächst werden die Sklaven im Gefüge der römischen Gesellschaft dargestellt. Der rechtliche Status der Sklaven wird dabei näher erläutert. Es folgt eine genaue Abhandlung über die Land- und Stadtsklaven, hierbei werden die Besonderheiten aufgeführt. Abschließend werden einige markante Unterscheidungsmerkmale im Zusammenhang betrachtet.

Die Arbeit stützt sich hauptsächlich auf die Ausführungen von Schumachers Werk ‚Die Sklaven in der Antike’.

II. Einordnung des Sklaven in die soziale Gesellschaftsordnung und sein rechtlicher Status

„Sklaverei musste nicht erfunden werden, sie war eine uranfängliche Erscheinung, und war den Griechen so vertraut wie allen anderen.“[1]

Mit diesem Zitat wird einleitend dargestellt, wie normal die Institution der Sklaverei war – es gab sie einfach. Sklaven gehörten zur römischen Geschichte wie das Forum Romanum in Rom. Eher noch die Institution der Schule brachte Diskussionen mit sich, als etwas Neues war sie fragwürdig. Erst seit etwa dem 1. Jh. gab es ein geregeltes Bildungssystem.[2] Die Sklaverei war nicht neu, es gab sie schon vor den Römern im alten Griechenland. Die Römer haben die Sklaverei übernommen und weiter entwickelt. Sie war Teil des Staatssystems und niemand stellte sie infrage. Selbst die großen Philosophen und Gelehrten, wie Seneca oder Plinius, akzeptierten die Sklaverei als solche. Gegebenenfalls plädierten sie für eine humanere Behandlung der Sklaven, vor allem in der Landwirtschaft, aber eine Abschaffung kam für sie nie in Frage.

Die Institution der Sklaverei war ein prägendes Element in der antiken Kultur, mit Auswirkungen auf die Kultur, die Lebensart und das Selbstverständnis der Griechen und Römer.

Der Sklave spielte vor allem im Wirtschaftssektor eine große Rolle. Er war unentbehrlich in der römischen Wirtschaft, denn die römische Wirtschaft basierte auf Sklavenarbeit. Der Sklave war ein Produktionsmittel. Sie wurden benötigt, um die Felder zu bestellen, um Tonwaren herzustellen und um die Frachtschiffe aus aller Welt zu beladen und zu entladen. Rom war die „Königin der Welt“ und alle Schätze dieser Welt wurden nach Rom gebracht. Die Sklaven waren die Träger. Zugleich war der Sklave an sich auch ein Zeichen von Wohlstand. Wer etwas auf sich hielt in der römischen Gesellschaft, der hatte eine bestimmte Anzahl an Sklaven. An der Menge der Sklaven wurde oft das Vermögen und vor allem das Ansehen gemessen. Da liegt es nahe, dass die Menge der kaiserlichen Sklaven alles andere im Reich überbot. Die Sklaven der kaiserlichen Familie waren ein umfangreiches und durchstrukturiertes Netz aus Dienstleistung und Prestige.

Die Sklaverei der Landwirtschaft wird in einem folgenden Kapitel näher beleuchtet. Von Bedeutung war auch der Sklavenhandel. Der Kauf und Verkauf von Sklaven brachte vielen Sklavenhändlern Geld ein.

Wie aber wurde ein freier Mensch zu einem Sklaven, den man verkaufen konnte? Es gab mehrere Möglichkeiten in den Sklavenstand zu gelangen. Der Großteil der existierenden Sklaven ergab sich aus der so genannten Kriegsbeute. „Nach (ungeschriebenem) Völkerrecht ist unser Sklave, wer (durch uns) von Feinden erbeutet oder von unseren Sklavinnen geboren wird.“[3]

Im Zeitraum der ausgehenden Republik und dem beginnenden Kaiserreich wurden die meisten militärischen Auseinandersetzungen geführt, die vor allem in einer Annektierung des eroberten Gebiets endeten. Allmählich vergrößerte sich das Imperium. Unter anderem entstanden zu diesem Zeitpunkt die Provinzen: Africa proconsularis 146 v. Chr., Asia minor 129 v. Chr., Syria/ Iudea 64. Chr., Aegyptus 30 v. Chr., und Gallia transalpina 27 v. Chr.[4]

Bei all diesen militärischen Auseinandersetzungen gab es Gefangene, die als Sklaven in das römische Reich eingegliedert wurden. Diese Gefangenen unterlagen einer ökonomischen Aufteilung auf die Wirtschaftssektoren im Römischen Reich. Wobei an gewisse Funktionen Anforderungen an das Erscheinungsbild, die Umgangsformen und den Bildungsstand angeknüpft wurden.

Auf die unzähligen Bergwerke und Marmorbrüche wurden die männlichen Kriegsgefangenen verteilt. Die Barbaren, Angehörige der germanischen Volksstämme, kamen vornehmlich in die Bergwerke, da ihnen eine große Ausdauer zugeschrieben wurde. Für einen Kriegsgefangenen oder Sklaven war das Bergwerk die letzte Station. Aufgrund der zu harten Arbeit und den schlechten Lebensbedingungen dort, starben viele schon nach kurzer Zeit. Deshalb war die Abschiebung in ein solches Bergwerk auch als Strafe für Sklaven gedacht.

„Die Bergewerkssklaven bringen ihren Herrn unglaublich hohe Gewinne, selbst aber sind sie Tag und Nacht in unterirdischen Stollen und zerrütten ihre Gesundheit; viele sterben infolge unerträglich harter Arbeitsbedingungen. Denn keine Unterbrechung oder Arbeitspause gewährt man ihnen bei ihrer Arbeit, im Gegenteil werden sie von ihren Aufsehern gezwungen, in ihrer äußerst harten Arbeit fortzufahren, und so werfen sie in ihrem Unglück ihr Leben fort; einige aber überdauern ihrer physischen wie psychischen Stärke und müssen lange Strapazen erdulden: wegen der Größe dieser Strapazen würden sie lieber tot sein als leben.“[5]

Sklaven aus Griechenland wurden als Pädagogen eingesetzt, weil sie kultiviert waren und über eine hohe Bildung verfügten. Äthiopier nahm man bevorzugt als Türsteher. Gefangene aus Kleinasien und Syrien wurden Vorkoster oder Kammerdiener und Zofe[6]. Die Auswahl des Personals unterlag dabei natürlich dem jeweiligen Geschmack des Hausherrn.

Weiterhin kam man in den Sklavenstand als Kind einer Sklavin. Vergleichen wir hierzu die oben genannte Quelle des Marcianus. Wer von einer Sklavin geboren wird, erhält zwangsläufig den Sklavenstatus.

Nicht ausschlaggebend sind hier die Schuldknechtschaft und der Verkauf von Familienangehörigen.[7] Der Inhaber der patria potestas besaß das Recht zur Tötung und das Recht zur Veräußerung. Allerdings wurde davon nur wenig Gebrauch gemacht und wenn, dann nur hypothetisch.

Die Expansion Roms hatte also erhebliche Auswirkungen auf die Zufuhr der Sklaven. Dies wird auch deutlich bei dem Vergleich mit dem Niedergang der Sklaverei bzw. mit der eingeschränkten Zufuhr während des 2. und 3. Jh. in der außenpolitisch schwachen Phase des Imperiums.

Anhand des Gesellschaftsmodells von Alföldy lässt sich die römische Gesellschaft skizzieren.[8]

Die antike Gesellschaftsordnung der Kaiserzeit war pyramidal aufgebaut, einteilbar in horizontale, aber auch vertikale Segmente. Horizontal eingeteilt sind die Oberschichten (honestiores) und die Unterschichten (humiliores). Dabei unterteilen sich die Oberschichten nochmals in mehrere ordines, wie z. B. der ordo senatorius, der Senatorenstand. Die Grenze zwischen der Ober – und der Unterschicht ist etwa in der Mitte der Pyramide. An der Spitze der Pyramide standen der imperator und sein domus imperatoria. Die Besonderheit der vertikalen Einteilung ergibt sich in der Unterschicht: die plebs urbana und die plebs rustica stehen sich hier vertikal gegenüber. Diese beiden Gruppen sind jeweils in servi, liberti und ingenui aufgeschlüsselt.

Wie beschrieben, wird so die Landbevölkerung von der Stadtbevölkerung getrennt. Dieser Punkt spielt in dieser Arbeit eine besondere Rolle, da es hier um die genaue Betrachtung der Unterschiede zwischen den Sklaven auf dem Land und in der Stadt geht. „’Stadtsklaven’ und ‚Landsklaven’ unterscheiden sich nicht nach ihrem (Aufenthalts und Arbeits-) Orts, sondern nach ihrem Typ: Denn bestimmte Dispensatoren (Kassenverwalter) gehören nicht zu den Stadtsklaven, wie z.B. derjenige, der die Rechnungsbücher eines landwirtschaftlichen Betriebs führt und dort wohnt. Zwischen einem vilicus (hier: Gutsverwalter) und einem insularius (Verwalter eines städtischen Mietshauses) gibt es (funktional) keinen großen Unterschied: letzterer gehört aber zu den Stadtsklaven.“[9]

Die vertikale Trennung der plebs rustica und der plebs urbana zieht sich durch die gesamte Unterschicht, bis an die unüberwindbare Barriere zur Oberschicht. Ein Merkmal der römischen kaiserzeitlichen Ordnung ist die soziale Mobilität, die trotzt der festen Stabilität zustande kommt. Dies unterscheidet die kaiserzeitliche von der spätantiken und der mittelalterlichen Gesellschaftsordnung. Die soziale Beweglichkeit lässt durch die starken Abhängigkeitsverhältnisse, z. B. von den Kolonen nach. Aufstiegsmöglichkeiten wie die Freilassung der Sklaven gab es nicht mehr. Durch die gesamte Pyramide zieht sich schichtübergreifend ein Feld. Das ist der Bereich der kaiserlichen Familie (familia caesaris, reiche liberti). Wichtig ist hier, das sich dieses Feld bis hinein in die Unterschicht schiebt, hierzu gehören das Personal, das auch aus Sklaven bestand. Ein weiterer Fakt, der klar macht, dass Sklaven zwar denselben rechtlichen Status haben, aber nicht zwingend denselben, sagen wir, gesellschaftlichen Status haben müssen. Das bedeutet, dass es sogar innerhalb der Gruppe der Sklaven eine soziale Hierarchie gab. Es gab durchaus den vermögenden Sklaven neben dem armen Sklaven.

Alle Sklaven gehörten jedoch zur Unterschicht. Die Schätzungen über die Anzahl der Sklaven in der römischen Gesellschaft sind sehr vage und gehen teilweise weit auseinander. Schumacher zufolge, gehen seine Schätzungen von etwa 15-20 % Sklavenanteil der Gesamtbevölkerung aus, wobei er die Gesamtbevölkerung bei 10 Millionen ansetzt.[10] Gegenüber der Republik hat die Zahl der Sklaven in der Kaiserzeit stetig abgenommen. Die Mehrheit der Sklaven war in der Landwirtschaft beschäftigt.

Bei der Lebenserwartung ergibt sich auch ein Unterschied zwischen Freien und Sklaven: Bei Freien liegt die Lebenserwartung bei etwa 30 Jahren und bei Sklaven bei etwa 20 Jahren.[11]

Die Zahl der Sklaven über 30 war sehr gering, wohl eher nur jene, die in betuchten Stellungen, wie etwa als Berater oder Privatlehrer, arbeiteten.

Den rechtlichen Status des Sklaven kann man eindeutig mit dem Begriff des Rechtsobjektes klären. Der Sklave ist im rechtlichen Sinne kein Mensch, also kein Rechtssubjekt, sondern ein Rechtsobjekt. Personenrechtlich gesehen bedeutet das, es gibt freie Personen und Sklaven. „Und zwar besteht die fundamentale Unterscheidung im Personenrecht darin, dass alle Menschen entweder Freie sind oder Sklaven.“[12] Als Sache unterliegt der Sklave der Verfügung und dem Gebrauch der Rechtssubjekte, in diesem Sinne ist er Privateigentum oder Eigentum von Körperschaften.

„Sklaven befinden sich also in der Gewalt (potestas) ihrer Herrn. Diese Gewalt resultiert aus dem (ungeschriebenen) Völkerrecht: Denn unterschiedslos bei allen Völkern kann man feststellen, dass Herrn Gewalt über Leben und Tod ihrer Sklaven haben; und alles, was durch einen Sklaven erworben wird, wird für den Herrn erworben.“[13]

Aus den Institutionen ging hervor, dass der Sklave das Eigentum seines Herrn darstellte. Der Sklave war nur in dem Sinne rechtsfähig, als Vertretung für seinen Herrn Rechtsgeschäfte tätigen zu können. Was dabei oder vom Sklaven selbst erworben wurde, ging in den Besitz des Herrn über.

Ein Sklave wird demnach auch in den Nachlass übernommen, wie Tiere, Möbel und Geld, werden auch die Sklaven als Objekt vererbt. Wird ein Sklave herrenlos, so geht sein Besitz an den Sohn oder an andere Erben[14] über. Es sei denn, dass der Besitzer in seinem Testament den Sklaven freigelassen hat. Das nennt sich manumissio und ist eine rechtmäßige und vor allem in der Kaiserzeit häufig durchgeführte offizielle Freilassung. Die Freilassung kann auch zu Lebzeiten des Herrn vollzogen worden sein. Juristisch gesehen verwandelte die Freilassung den Sklaven von einem Objekt in ein Subjekt mit Rechten. „(10)Weiter sind unter den Freien die einen Freigeborene, die anderen Freigelassene. (11) Freigeborene sind die, die als Freie geboren wurden; Freigelassene, die aus rechtmäßiger Sklaverei freigelassen wurden.“[15] Durch die Freilassung wurde aus dem Sklaven ein menschliches Wesen. Er war dazu befähigt, das Bürgerrecht zu erlangen, eine Familie zu gründen und Eigentum zu erwirtschaften. Die Freilassung war die Möglichkeit zum sozialen Aufstieg. Nichts musste mehr in der 2. Generation an einen Sklavenstatus erinnern, man konnte sich ganz davon lösen. Wirtschaftlich unterstand der Sklave dann häufig noch dem früheren Eigentümer, er erledigte immer noch bestimmte Aufgaben oder hatte andere Verpflichtungen. Aber es war egal wie viele Bedingungen an eine Freilassung geknüpft waren und welche Rechte sich der frühere Besitzer vorhielt, der Sklave war frei, er war nun nicht mehr Besitz.

[...]


[1] Finley, S. 39.

[2] Die Möglichkeiten für eine allgemeine Schulausbildung nahmen seit Augustus bis zum 2. Jahrhundert stetig zu. Eine Schulpflicht gab es jedoch nicht, es hing weiterhin von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern ab.

[3] Marcianus, dig. 1,5,5,1.

[4] vgl. Bechert, Die Provinzen des römischen Reiches. S. 1.

[5] Diodor, 5,38,1.

[6] Schumacher, S. 43.

[7] Vgl. hierzu Schumacher, S. 26ff; siehe auch Veyne, Kap. 7, Römisches Recht und Gesellschaft: Freie Männer als Sklaven und die freiwillige Sklaverei, S. 237.

[8] Vgl. hierzu Alföldy, Modell der römischen Gesellschaft in der Kaiserzeit, S. 51.

[9] Pomponius, Dig. 50,16,166.

[10] Schumacher, S. 42.

[11] Ebenda.

[12] Gaius, inst. 1,9.

[13] Gaius, inst. 1, 52.

[14] Nach geltendem antikem römischem Recht waren nur Männer erbberechtigt.

[15] Gaius, inst. 1, 10-11.

Ende der Leseprobe aus 35 Seiten

Details

Titel
Sklaverei in der Römischen Kaiserzeit. Die Lebensbedingungen der Land- und Stadtsklaven
Hochschule
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Veranstaltung
Seminar: Soziale Gruppen und Gemeinschaften in Spätantike und Mittelalter
Note
1,7
Autor
Jahr
2004
Seiten
35
Katalognummer
V62553
ISBN (eBook)
9783638557696
ISBN (Buch)
9783638694476
Dateigröße
3001 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Untersuchungen, Lebensbedingungen, Land-, Stadtsklaven, Römischen, Kaiserzeit, Seminar, Soziale, Gruppen, Gemeinschaften, Spätantike, Mittelalter
Arbeit zitieren
Dipolm Kulturwissenschaftlerin Cindy Groeling (Autor:in), 2004, Sklaverei in der Römischen Kaiserzeit. Die Lebensbedingungen der Land- und Stadtsklaven, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/62553

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