Direkte Demokratie im antiken Griechenland


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

30 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Hauptteil
1. Die Reformen Kleisthenes’ als Ausgangslage für die Entwicklung der Demokratie
2. Bürger - Nichtbürger
3. Die Institutionen
3.1 Die Volksversammlung als Paradebeispiel für direkte Demokratie?
3.1.1 Zusammensetzung
3.1.2 Zuständigkeiten und Befugnisse
3.1.3 Redner und Strategen - Politiker in der Antike?
3.1.4 Gesetzesänderungen
3.2 Der Rat der 500 als repräsentatives Abbild der athenischen Bürgerschaft
3.2.1 Zusammensetzung und Zuständigkeiten
3.2.2 Das Verhältnis zwischen Volksversammlung und Rat
3.4 Die Volksgerichte
4. Exkurs: Sinn und Ziel des Losverfahrens
5.. Die Möglichkeiten der Bürger für direkte Beteiligung und die Grenzen der Demokratie

III. Schluss
7. Fazit: Die athenische Demokratie als die einzige, in der die Konzeption der direkten Demokratie in der Verfassungswirklichkeit verwirklicht worden ist?

IV. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Direkte Demokratie: „Der dem Demokratiebegriff zugrunde liegende Gedanke ist die Herrschaft des Volkes, die Volkssouveränität. Direkte Demokratie bezeichnet die unmittelbare Herrschaft des Volkes – im Unterschied zur repräsentativen Demokratie, in der Herrschaft durch vom Volk gewählte Repräsentanten ausgeübt wird. […] Dem Volk, gleich ob in Volksversammlungen, town meetings oder Basisgruppen in Wohnnachbarschaften oder Betrieb organisiert, wird (zumindest die Vermutung) totale(r) Kompetenzenzuständigkeit in allen Angelegenheiten zugesprochen:[…]. Dies hat die ständige Teilnahme aller Bürger an allen Entscheidungen zur Voraussetzung.“[1]

Lösche, Peter 1991: Direkte Demokratie. In: Wörterbuch Staat und Politik. Hrsg. von Dieter Nohlen. München: Piper, S. 97 - 98

Laut Peter Lösche, der diese Definition über direkte Demokratie verfasst hat, sind bisher in der Verfassungswirklichkeit eines Landes die Konzeptionen der direkten Demokratie nicht verwirklicht worden.[2] Inwiefern kann man Lösche entgegenhalten, dass es sehr wohl in der Verfassungsgeschichte ein Land gab mit dieser Konzeption – nämlich die Verfassung Athens in der Antike? Gustave Glotz beschreibt die Verfassung Athens nämlich folgendermaßen: „The constitutional theory of Athenian democracy was very simple; it can be expressed in a single phrase: the people is sovereign.”[3] In der Volksversammlung besaßen alle Bürger das Recht das Wort zu ergreifen, also könnte man von einer Versammlungsdemokratie sprechen. Aber inwiefern spiegelte die Volksversammlung die Meinung der Gesellschaft tatsächlich wider, wenn man bedenkt, dass das Bürgerrecht beschränkt war? Inwiefern konnten die Bürger in ihrer Meinung durch politische Führer, sofern es welche gab, beeinflusst werden? Welche Mechanismen kannte die athenische Verfassung, um zum Beispiel Korruption zu verhindern? Gab es Schwachstellen in der Konzeption der direkten Demokratie und wenn ja, welche Maßnahmen wurden unternommen, damit die Demokratie einwandfrei funktionieren konnte? Weshalb verschärfte Perikles das Bürgerrecht im vierten Jahrhundert? Die Forschungsliteratur zu diesem Thema ist mehr als befriedigend. Dadurch gibt es teils kontroverse Meinungen, die unter anderem aus unterschiedlichen Quelleninterpretationen erfolgen. Aufgrund mangelnder Quellen lassen sich außerdem manche Ereignisse und Vorgänge nicht mehr rekonstruieren. Zudem ist anzumerken, dass für die vorliegende Arbeit wegen ungenügender altgriechischer Sprachkenntnisse keine selbstständige Quellenarbeit erfolgen konnte. Zwei Darstellungen über die athensche Demokratie sind hervorzuheben: „Die athenische Demokratie“ von Jochen Bleicken sowie „The Athenian democracy in the age of Demosthenes“ von Mogens Hermann Hansen.

Um das Charakteristikum der athenischen Demokratie zu fassen, beginnt die Arbeit bei den Reformen Kleisthenes’.[4] Darauf wird das Thema Bürger-Nichtbürger behandelt. Anschließend werden die Institutionen Volksversammlung, Rat der 500 und die Volksgerichte erläutert, wobei die im vierten Jahrhundert erfolgten Veränderungen direkt angesprochen werden. In einem Exkurs wird der Sinn des Losverfahrens aufgezeigt, um abschließend auf die Möglichkeiten und Grenzen der direkten Demokratie sowie ihrer Schutzmechanismen einzugehen.

II. Hauptteil

1. Die Reformen Kleisthenes’ als Ausgangslage für die Entwicklung der Demokratie

Kleisthenes schuf durch seine Reformen ein neues Phylensystem, das dann zum Grundraster der politischen Organisation des Bürgerverbandes wurde. Die Grundlage der Phylenreformen waren die Gemeinden (Demen), die Bürgerlisten führten und Aufgaben lokaler Selbstverwaltung besaßen. Mehrere Demen wurden zu Tritten zusammengefasst, von denen dann wiederum je drei eine Phyle bildeten.[5] Den Phylen wurden je eine Tritte aus dem städtischen Zentrum Athens, dem Landesinneren und der Küstenregion zugelost. Die Grundgedanken, die Kleisthenes verfolgte, waren einmal die Einteilung der Bevölkerung nach rein territorialen Gesichtspunkten und zum zweiten die Durchmischung der Bevölkerung, welche das Gemeinschaftsgefühl der Bürger festigen und ihr politisches Zusammenwirken über alle lokalen Bindungen hinweg ermöglichen sollte.[6]

Die politischen Folgen scheinen ganz offensichtlich zu sein: Die Macht des Adels wurde gebrochen und die adlige Gesellschaft war im Aufbau der Stadt nicht mehr präsent. Dies ist insofern bemerkenswert, da die adligen Geschlechter, die Phratrien („Brüderschaften“) und Phylen („Stämme“), im sechsten Jahrhundert noch das gesellschaftliche Gerüst Attikas bildeten. Die Phratrien und Phylen ließen sich auf gentilizische, das heißt mehr oder weniger fiktive verwandtschaftliche Beziehungen zurückführen und wurden von einigen Adelshäusern dominiert.[7] Bis zu den Reformen Kleisthenes’ war man nur attischer Bürger, wenn man einer Phratrie angehörte. Somit war der politisch-soziale Status jedes Nichtadligen von den Geschlechtern abhängig.[8] Die Adligen kontrollierten das Bürgerecht, den Rechtschutz sowie die Rechtsprechung; zudem besaßen nur die Geschlechter Kulte, so dass das Volk auch nur über den Adel Zugang zum Kult hatte. Die kleisthenische Phylenorganisation zerstörte die alten gentilizisch-lokalen Abhängigkeitsverhältnisse. Die Adligen mussten sich für die Unterstützung ihrer politischen Ziele zukünftig neue Anhänger suchen. Somit ermöglichten die Reformen gleiche Ausgangspositionen für alle, die politisch handeln wollten. Dies bedeutete jedoch nicht die Einebnung der sozialen Unterschiede. Der Adel blieb eine besondere Ständegruppe, die sich ihrer Tradition bewusst war, einen außergewöhnlichen Lebensstil pflegte und die politische Führung in der Hand behielt, da sie in der politischen und militärischen Ausbildung einen Vorsprung besaß.[9] Die Adelsherrschaft wurde durch die Neuordnung zerstört, wobei der einzelne Adlige aber immer noch politisch aktiv sein konnte, wenn auch nur im Rahmen dieser Ordnung. Die Reformen von Kleisthenes schufen die Voraussetzungen für das Bürgerrecht, das jedem männlichen Bürger unabhängig von Herkunft, Vermögen, Bildung und Status verliehen wurde. Zudem konnten sich die Bürger besser mit dem Staat identifizieren, weil sie eher an der Macht teilhaben konnten.

2. Bürger - Nichtbürger

Das Bürgerrecht und damit das Recht sich politisch zu betätigen besaßen nur die Freien in Attika wohnhaften Männer, die in einem Demos eingeschrieben waren. Wer das Bürgerrecht besaß, konnte an der Volksversammlung teilnehmen und Ämter bekleiden. Das heißt, Sklaven, Frauen und Metöken (ansässige Fremde) wurden ausgeschlossen.

Die Athener waren sich dieses exklusiven Rechts bewusst und versuchten es auch gegen eine Aufweichung zu verteidigen, was die im vierten Jahrhundert eingeführte Erschwerung des Zugangs zum athenischen Bürgerrecht deutlich macht.[10] Seit 451 v. Chr. mussten beide Elternteile athenische Bürger sein, damit dem Sohn das Bürgerrecht verliehen wurde. Es stellt sich hierbei die Frage, wieso die Athener das Bürgerrecht so vehement verteidigten. Aufgrund der Vergrößerung der Bürgerschaft bis ins vierte Jahrhundert, gab es 450 v. Chr. ca. 60.000 Bürger.[11] Ruschenbusch sieht den Grund für die Vergrößerung der Bürgerschaft darin, dass aufgrund der Katastrophe von Ägypten in steigendem Maße Ehen zwischen Athenerinnen und Metöken geschlossen wurden.[12] In Ägypten verloren die Athener rund 40 Prozent der Theten.[13] Dies hatte zur Folge, dass viele Witwen und junge Frauen ohne Hoffnung auf einen Ernährer waren, weshalb zahlreiche Fremde mit Hoffnung auf Arbeit nach Athen kamen.[14] Dadurch kam es vermehrt zu Verbindungen zwischen Athenerinnen und Metöken. Ruschenbusch ist der Meinung, dass die Athener Angst vor einer Überbevölkerung hatten und deshalb dem neuen Bürgerrechtsgesetz zustimmten.[15]

Zudem konnte die athenische Demokratie mit einer Bürgerschaft von solch einer Zahl nicht mehr funktionieren. Aufgrund des neuen Bürgerrechtsgesetzes von Perikles und durch Verluste im Krieg, durch die Pest oder die Hungersnot, sank die Zahl der Bürger auf 30.000.[16]

Hansen errechnet, dass es sich bei einer Zahl von 30.000 männlichen Bürgern um eine Bevölkerung von 100.000 Athenern inklusive Frauen und Kindern gehandelt haben musste.[17] Die Anzahl der Sklaven und Metöken kann man nur schätzen, da es hierfür nur wenige Quellen gibt. Nach Hansen gab es im vierten Jahrhundert inklusive der Familie 40.000 Metöken und ca. 150.000 Sklaven.[18] Die Zahl der Metöken und Sklaven war allerdings Schwankungen ausgesetzt, so dass in wirtschaftlich guten Zeiten mehr Metöken im Land waren als bei schlechten Zeiten. Nach diesen Zahlen betrug der Anteil der Bürger ca. ein Zehntel der gesamten Einwohner Attikas.[19] Es bleibt also festzuhalten, dass der Inklusion aller männlichen Bürger die Exklusion der überwiegenden Bevölkerung gegenüber stand.[20]

Kann man demnach überhaupt noch von einer Demokratie sprechen? Eine Hauptforderung für ein demokratisches System liegt darin, dass keine - wenigstens keine bedeutsame - soziale Gruppe ohne politische Rechte sein darf.[21] Dies war in der Antike augenscheinlich aber der Fall, denn es wurden zwei soziale Gruppen, die Sklaven und Metöken, ausgeschlossen. Hierbei muss man sich vergegenwärtigen, dass das Demokratieverständnis der Antike von unserem heutigen abweicht. Aristoteles definiert den Bürger folgendermaßen: „Wem es nämlich zusteht, an der beratenden oder richterlichen Gewalt teilzunehmen, den nennen wir daraufhin einen Bürger seines Staats, und Staat nennen wir, um es einfach zu sagen, die Gesamtheit der Genannten, die hinreicht, um sich selbst zum Leben zu genügen.“[22] Das heißt, dass Aristoteles nicht von einer Herrschaft der gesamten Bevölkerung ausging, sondern nur von einer „hinreichenden“ Zahl. Aristoteles schließt die Sklaven mit der Begründung aus, dass „ein einzelnes Besitzstück ein Werkzeug zum Leben und der gesamte Besitz eine Menge solcher Werkzeuge und der Sklave ein beseeltes Besitzstück und alles, was Gehilfe und Diener heißt, gleichsam ein Werkzeug vor allen anderen Werkzeugen“[23] ist. Die Sklaven wurden also in moralischer Sicht als minderwertig angesehen. Sie waren Eigentum ihrer Herren und wurden vor allem für handwerkliche Tätigkeiten, im Haushalt, in der Kindererziehung sowie als Polizisten (Staatsklaven) eingesetzt. Daneben gab es noch Lohnsklaven, die von ihren Herren an andere ausgeliehen wurden und selbstständige Sklaven, die nach Abzug der Selbstkosten den Gewinn ganz oder zum Teil an ihren Herrn abgaben. Die Staatssklaven und die Lohnsklaven unterschieden sich in ihrem Lebensstandard kaum von den Metöken.[24] Die meisten Sklaven waren Kriegsgefangene bzw. wurden schon als Sklaven geboren oder über Sklavenhändler eingeführt. Die soziale Stellung eines Sklaven hing von seiner Tätigkeit und von dem Charakter seines Herrn ab.[25] Somit waren auch die Sklaven keine einheitliche Gruppe und sie kannten keine Solidarität untereinander. Die Folge war, dass es ohne äußeren Anstoß zu keiner Revolte kam.[26] Die Sklaven konnte von ihrem Herrn auch freigelassen werden, woraufhin sie jedoch nicht als Bürger, sondern als Fremde angesehen wurden. Insgesamt war die wirtschaftliche Bedeutung für das demokratische Athen hoch. Die Sklaven gaben den Bürgern Zeit, sich im geforderten Ausmaß um politische Aktivitäten zu kümmern. In der Forschung ist deshalb auch die Frage aufgekommen, ob die Sklaven Grundvoraussetzung für die Demokratie waren. Dies ist schwer zu beantworten, da die Sklaven nur in wenigen Wirtschaftszweigen unersetzlich waren und die Athener eventuell die Arbeit auch ohne Sklaven bewältigt hätten. Auf der anderen Seite ist danach zu fragen, ob der Gesamtwert der Sklavenarbeit so groß war, dass die Richtung der inneren wie äußeren Politik von ihm nicht völlig unabhängig war.[27]

Die Gruppe der Fremden unterschied sich neben Größe und Stellung besonders in der sozialen Grenze von der Gruppe der Sklaven. Die Grenze zwischen Bürgern und Metöken verlief bis zu einem bestimmten Grad vertikal, wohingegen sich diejenige zwischen Bürgern und Sklaven durchweg horizontal verhielt.[28]

Die Metöken waren in Attika wohnhafte Fremde, die sich frei bewegen konnten und wie die Bürger auch einem Demos angehörten. Sie wurden dafür in eine besondere Liste eingetragen. Dies bedeutete aber nicht, dass die Metöken damit Demos-Angehörige waren, sondern es bedeutete lediglich „in einem Demos wohnhaft.“[29] Die Metöken erhielten zwar denselben Rechtsschutz wie alle Bürger und waren auch rechtsfähig, dennoch mussten sie sich einen Bürger als eine Art Leumund wählen.[30] Sie gingen ohne Einschränkungen ihren Geschäften nach. Zudem konnten sie sich in ihrer Religion frei entfalten.[31] Für dieses Wohnrecht und den Rechtsschutz mussten sie eine besondere, aber geringe Steuer zahlen, Wehrdienst leisten, sich an den Umlagen für die Kriegskosten beteiligen ebenso wie an den Liturgien und an der Choregie. Wer die Steuer nicht zahlte, konnte als Sklave verkauft werden. Dies lässt die Anstrengung erkennen, mit der die ansässigen Fremden von den Bürgern ferngehalten und jede mögliche Vermengung verhindert werden sollte. Ein weiterer Unterschied zu den Bürgern war, dass die Metöken keinen Grundbesitz erwerben durften. Ansonsten trennten die Metöken weder soziale noch berufliche oder religiöse Schranken von den Bürgern. Trotz diesen bürgernahen Rechten und Pflichten, kam es nie zu einer Verschmelzung dieser beider Gruppen.[32] Dies lag daran, dass die Metöken sich nicht als eine Gruppe sahen, da es für sie vom sozialen Rang und vom Beruf her keine hohen Schranken zu den Bürgern gab.[33] Denn aufgrund von Vergünstigungen konnten die Metöken den Bürgern steuerlich und militärisch gleichgestellt werden[34]. Die Metöken strebten also eher einen Aufstieg zum Bürger an, als eine Aufwertung des Metökendaseins. Dies geschah jedoch selten, da die Bürger das Bürgerrecht regelrecht beschützten. Die Stellung eines Metöken ist heute vergleichbar mit der eines in Deutschland lebenden Ausländers mit Aufenthaltsberechtigung, dieser jedoch muss keinen Wehrdienst leisten und bleibt Bürger eines anderen Staates, wohingegen der Metöke weder Bürger von Attika war noch von irgendeinem anderem Staat.[35] Insgesamt kann man sagen, dass die Fremden auch bei dauernder Ansässigkeit im Polisgebiet kein Bürgerrecht genossen, was im Prinzip nicht von der Einstellung des modernen Staates zu den entsprechenden Problemen abweicht.[36]

[...]


[1] Peter Lösche 1991: Direkte Demokratie, S. 97. In: Wörterbuch Staat und Politik. Hrsg. von Dieter Nohlen. München: Pieper, S. 97 – 98

[2] vgl. Lösche 1991, S. 97

[3] Glotz 1967: S. 90

[4] In der Forschung gibt es darüber auch andere Meinungen, ab wann man von Demokratie in der Antike sprechen kann. Manche Forscher setzen die ersten Schritte der Demokratie bei Solen an oder sogar noch davor, andere wiederum sprechen erst seit Perikles von einer Demokratie. Dies soll aber nicht Thema dieser Arbeit sein. Vgl. Tarkiainen 1966, S.19

[5] vgl. Stahl 2003: S. 29

[6] vgl. Funke 1999: S. 20

[7] vgl. Funke 1999: S. 17

[8] vgl. Stockton 1990: S.24f.

[9] vgl. Martin 1976: S. 18

[10] vgl. Vorländer 2003: S. 34

[11] vgl. Hansen 1991: S. 53

[12] vgl. Ruschenbusch 1979: S. 84f.

[13] Theten waren zur Zeit Solons die vierte Klasse in der Militär- und Zensuseinteilung. Sie waren die sozial niedrigsten freien Bürger in Athen, die grundbesitzlos ihre Arbeitskraft für Lohn vermieteten. Vgl. Volksmann 1979, Sp. 764f.

[14] vgl. Ruschenbusch 1979: S. 84

[15] vgl. Ruschenbusch 1979: S. 87

[16] vgl. Hansen 1991: 54

[17] vgl. ebd., S. 93

[18] vgl. ebd.

[19] vgl. ebd., S. 94.

Funke schätzt den Anteil der Bürger an der Gesamtbevölkerung auf 15 Prozent. Dieser Unterschied zu Hansen soll nicht verwirren, da sich - wie bereits erwähnt - keine sicheren Zahlenangaben aufgrund mangelnder Quellen machen lassen und die Anzahl der Einwohner nicht statisch ist. Vgl. Funke 1999: S. 60

[20] vgl. Vorländer 2003: S. 34

[21] vgl. Tarkiainen 1966: S. 57

[22] Aristoteles[1995]: Politik. Übersetzt von Eugen Rolfes. Hamburg: Meiner (=Philosophische Schriften: in sechs Bänden; Bd. 4), S. 79

[23] Aristoteles S. 7

[24] vgl. Bleicken 1995: S. 108

[25] vgl. Dahlheim 1992: S. 204f

[26] vgl. Bleicken 1995: S. 108

[27] vgl. Bleicken 1995: S. 113

[28] vgl. Tarkiainen 1966: S. 50

[29] vgl. Bleicken 1995: S. 102

[30] vgl. Bleicken 1995: S. 103

[31] vgl. Dahlheim 1992: S. 204

[32] vgl. Bleicken 1995: S. 104

[33] vgl. Bleicken 1995: S. 104

[34] vgl. Ausbüttel 1997: S. 26

[35] vgl. Bleicken 1995: S. 104f

[36] vgl. Tarkiainen 1966: S. 50

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Direkte Demokratie im antiken Griechenland
Hochschule
Universität Mannheim  (Lehrstuhl für Politische Wissenschaft III)
Veranstaltung
Hauptseminar: Theorie und Praxis direkter Demokratie
Note
2,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
30
Katalognummer
V63634
ISBN (eBook)
9783638566384
ISBN (Buch)
9783638767194
Dateigröße
534 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Direkte, Demokratie, Griechenland, Hauptseminar, Theorie, Praxis, Demokratie
Arbeit zitieren
Alice B (Autor:in), 2005, Direkte Demokratie im antiken Griechenland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63634

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