Um die steuerfreien Arbeitgeberleistungen abzugrenzen, muss zuerst der Begriff des Arbeitslohns bestimmt werden. Eine Definition hierzu findet sich in R 70 LStR welche besagt, dass „Arbeitslohn .. die Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft“ ist. Hierzu zählen grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die durch ein individuelles Dienstverhältnis veranlasst sind (H 70 LStH). Es ist unerheblich, ob die Einnahmen aus einem bestehenden, einem künftigen oder aus einem früheren Dienstverhältnis zufließen.
Grundsätzlich unterliegen alle Einnahmen, die durch ein Dienstverhältnis veranlasst sind, dem Lohnsteuerabzug. Ausnahmen hierzu bestehen nur für zwei Fallgruppen. Die erste Ausnahme bilden bestimmte Einzelfälle, in denen der Gesetzgeber auf eine Besteuerung verzichtet hat. Diese Steuerbefreiungsvorschriften finden sich überwiegend in § 3 EStG. Auf einige dieser Vorschriften soll später genauer eingegangen werden.
Bei der zweiten Ausnahme handelt es sich um die nicht steuerbaren Zuwendungen. Diese sind wesentlich schwieriger zu bestimmen, da es sich um Leistungen des Arbeitgebers handelt, die nicht als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft zugewendet werden. Es fehlt ihnen am Veranlassungszusammenhang, wodurch erst gar kein Arbeitslohn entsteht. Die nicht steuerbaren Zuwendungen lassen sich in zwei Gruppen unterteilen. Zum einen sind es Leistungen die der Arbeitgeber im ganz überwiegend betrieblichen Interesse erbringt, zum anderen sind es Leistungen in Form von Aufmerksamkeiten. Die folgende Abbildung soll nochmals die Abgrenzung zum steuerpflichtigen Arbeitslohn verdeutlichen, bevor auf die nicht steuerbaren Zuwendungen näher eingegangen wird.
Inhaltsverzeichnis
- Abgrenzung des steuerfreien Arbeitslohns
- Nichtsteuerbare Zuwendungen
- Aufmerksamkeiten
- Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse
- Steuerfreier Arbeitslohn
- Abfindung wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis
- Kindergartenzuschüsse
- Pensionsfonds und Pensionskassen
- Personalcomputer und Telekommunikationsgeräte
- Zinsersparnisse
- Fazit
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit befasst sich mit der Abgrenzung steuerfreier Einnahmen im Arbeitnehmer-Arbeitgeber Verhältnis. Die Arbeit untersucht die verschiedenen Kategorien des steuerfreien Arbeitslohns, wobei der Fokus auf die Besonderheiten von nichtsteuerbaren Zuwendungen und Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse liegt.
- Definition des steuerfreien Arbeitslohns
- Abgrenzung von steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen
- Analyse von nichtsteuerbaren Zuwendungen, insbesondere Aufmerksamkeiten
- Untersuchung von Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse
- Bedeutung und Abgrenzung des steuerfreien Arbeitslohns für die Praxis
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel der Hausarbeit befasst sich mit der Abgrenzung des steuerfreien Arbeitslohns. Es wird eine Definition des Arbeitslohns gemäß der Rechtsprechung vorgestellt und die Unterscheidung zwischen steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen erläutert. Das Kapitel beleuchtet die zwei Ausnahmebereiche, die zu steuerfreien Einnahmen führen können: bestimmte gesetzlich geregelte Steuerbefreiungen und nicht steuerbare Zuwendungen.
Das zweite Kapitel geht näher auf die nicht steuerbaren Zuwendungen ein und analysiert die beiden Kategorien: Aufmerksamkeiten und Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse. Die Definition und Abgrenzung von Aufmerksamkeiten wird anhand der Rechtsprechung erläutert. Darüber hinaus werden Beispiele für Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse vorgestellt.
Schlüsselwörter
Steuerfreier Arbeitslohn, nichtsteuerbare Zuwendungen, Aufmerksamkeiten, Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse, Steuerbefreiung, Dienstverhältnis, Rechtsprechung, Lohnsteuerabzug, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, EStG, R 70 LStR, R 73 LStR
- Arbeit zitieren
- Bianca Donde (Autor:in), 2005, Steuerfreie Einnahmen im Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64471