Jeden Morgen gehen Millionen Menschen zur Arbeit und kommen erst abends wieder. Was machen sie da den ganzen Tag? Erbringen sie pausenlos eine 100%ige Leistung oder machen sie auch Fehler? Kann man sie direkt kündigen, wenn sie einen Fehler machen oder einen Schaden verursachen? Müssen sie den Schaden den sie verursacht haben auch bezahlen? In wie weit ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, eine bestimmte Leistung zu erbringen und wie weit kann er davon abweichen, ohne dass sich Konsequenzen hinsichtlich seiner Beschäftigung im Betrieb ergeben? Was passiert, wenn eine Maschine kaputt geht, weil sie nicht regelmäßig vom dafür zuständigen Arbeitnehmer gewartet worden ist? Ist der Mitarbeiter Schadensersatzpflichtig? Darf der Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit im Internet surfen, oder kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund kündigen?
Wann genau von einer Schlechtleistung des Arbeitnehmers gesprochen werden kann und ab wann diese zu Haftung und Kündigung führt wird in diesem Text erörtert.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Leistungspflicht und Weisungsverpflichtung des Arbeitnehmers
3. Schlechtleistung und Ausprägungen der Schlechtleistung
3.1 Das Abweichen von der Durchschnittsleistung
3.2 Das Abweichen von der früheren eigenen Leistung
3.3 Das Abweichen von Vorgaben für die Leistungserbringung
3.4 Das Abweichen von Zielvereinbarungen
3.5 Die vollkommene Erfolglosigkeit
3.6 Der Letzte Platz in der Rangreihe
4. Rechtsfolgen bei Schlechtleistung
4.1 Haftung des Arbeitnehmers
4.1.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
4.1.2 Die normale Fahrlässigkeit
4.1.3 Die leichte Fahrlässigkeit
4.2 Die Kündigung des Arbeitnehmers
4.2.1 Die verhaltensbedingte Kündigung
4.2.2 Die personenbedingte Kündigung
4.2.3 Die Außerordentliche Kündigung
4.2.4 Abgrenzungsprobleme zwischen personen- und verhaltensbedingter Kündigung
4.2.5 Die betriebsbedingte Kündigung
5. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Implikationen von Schlechtleistung im Arbeitsverhältnis, mit dem Ziel zu klären, unter welchen Bedingungen mangelhafte Arbeitsleistungen zu einer zivilrechtlichen Haftung des Arbeitnehmers oder zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung führen können.
- Definition und Erscheinungsformen der Schlechtleistung
- Haftungsgrundsätze bei Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers
- Voraussetzungen und Abgrenzung verschiedener Kündigungsarten
- Die Rolle von Verschuldensgraden (Vorsatz, Fahrlässigkeit)
- Besonderheiten bei der betriebsbedingten Kündigung von Leistungsträgern
Auszug aus dem Buch
3.1 Das Abweichen von der Durchschnittsleistung
Die Durchschnittsleistung kann als Maßstab für die Soll-Leistung eines Mitarbeiters herangezogen werde. Somit kann das negative Abweichen eines Arbeitnehmers von der Durchschnittsleistung eine Art der Schlechtleistung sein. Die Durchschnittsleistung eignet sich allerdings nicht immer als Kriterium für Schlechtleistung. Dieses ist dann der Fall, wenn z.B. in einer sehr guten Arbeitsgruppe ein „nur“ guter Mitarbeiter arbeitet. Er erbringt nicht automatisch eine Schlechtleistung, nur weil seine Leistung unter der Durchschnittsleistung liegt.
Um solch eine Fehlbewertung zu vermeiden, ist es sinnvoll, folgende Kriterien zu beachten:
• Die Aufgabenstellung der Vergleichspersonen muss der des betrachteten Arbeitnehmers entsprechen,
• die Vergleichspersonen müssen „Normalleister“ sein,
• die Vergleichspersonen können aus der gleichen Arbeitsgruppe, Abteilung, aus dem gleichen Betrieb, Unternehmen, aber auch aus einem externen Unternehmen sein. Im Vordergrund steht, dass sie die erstgenannten Punkte erfüllen.14 Beispielsweise kann als Vergleichsmaßstab für Reinigungspersonal nicht nur das Pensum im eigenen Unternehmen, sondern auch das eines externen Dienstleisters herangezogen werden.15
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Dieser Abschnitt erläutert die Relevanz der Schlechtleistung im Arbeitsalltag und formuliert die grundlegende Fragestellung bezüglich Haftungs- und Kündigungskonsequenzen.
2. Leistungspflicht und Weisungsverpflichtung des Arbeitnehmers: Hier werden die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsvertrags sowie die arbeitsrechtliche Einordnung der Leistungs- und Weisungspflichten analysiert.
3. Schlechtleistung und Ausprägungen der Schlechtleistung: Das Kapitel definiert verschiedene Erscheinungsformen der Schlechtleistung und setzt sich kritisch mit deren Messbarkeit, etwa durch Durchschnittsleistungen oder Rangreihen, auseinander.
4. Rechtsfolgen bei Schlechtleistung: Dieser Kernbereich beleuchtet die zivilrechtliche Haftung des Arbeitnehmers bei Pflichtverletzungen sowie die unterschiedlichen Voraussetzungen für Kündigungen bei unzureichender Arbeitsleistung.
5. Zusammenfassung: Die Kernaussagen zur Haftung und zu den verschiedenen Kündigungsformen werden hier abschließend für den Arbeitnehmer zusammengefasst.
Schlüsselwörter
Schlechtleistung, Arbeitsverhältnis, Haftung, Kündigung, Weisungsrecht, Verschulden, Fahrlässigkeit, Pflichtverletzung, Minderleistung, Sozialauswahl, Arbeitsvertrag, Leistungsverpflichtung, Abmahnung, Arbeitsrecht, Schadensersatz
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Hausarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Thematik der Schlechtleistung durch Arbeitnehmer und die damit verbundenen Konsequenzen wie Schadensersatzforderungen oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die Definition der Schlechtleistung, die Haftungsgrundsätze bei verschiedenen Verschuldensgraden sowie die Voraussetzungen für verhaltens-, personen- und betriebsbedingte Kündigungen.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die Arbeit untersucht, wann eine mangelhafte Arbeitsleistung rechtlich als Schlechtleistung zu bewerten ist und ab wann diese Konsequenzen hinsichtlich einer Schadensersatzpflicht oder Kündigung nach sich zieht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Literaturarbeit, die auf Basis von Gesetzestexten, arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung und fachwissenschaftlicher Literatur die Rechtslage analysiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Erläuterung der verschiedenen Formen der Schlechtleistung, die Abstufung der Arbeitnehmerhaftung nach Verschuldensgraden sowie die rechtlichen Hürden der verschiedenen Kündigungsschutzarten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Schlechtleistung, Haftung, Kündigung, Weisungsrecht, Fahrlässigkeit, Pflichtverletzung und Arbeitsrecht.
Was unterscheidet die verhaltensbedingte von der personenbedingten Kündigung im Kontext der Schlechtleistung?
Bei der verhaltensbedingten Kündigung liegt ein steuerbares Fehlverhalten vor (der Arbeitnehmer will nicht), welches abgemahnt werden muss. Bei der personenbedingten Kündigung liegt die Ursache in der Person (der Arbeitnehmer kann nicht), was eine Abmahnung entbehrlich macht.
Gilt bei Schlechtleistung grundsätzlich eine unbeschränkte Haftung des Arbeitnehmers?
Nein, aufgrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Haftungsminderung bei betrieblich veranlassten Tätigkeiten haftet der Arbeitnehmer je nach Verschuldensgrad (leichte, normale, grobe Fahrlässigkeit) unterschiedlich oder gar nicht.
Kann ein Arbeitnehmer trotz guter Sozialdaten betriebsbedingt gekündigt werden?
Ja, wenn der Arbeitnehmer als Leistungsträger gemäß § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG von der Sozialauswahl ausgenommen wird, kann er auch bei besseren sozialen Bedingungen betriebsbedingt entlassen werden.
Wann ist eine private Internetnutzung während der Arbeitszeit kündigungsrelevant?
Eine private Internetnutzung kann dann zu einer außerordentlichen Kündigung führen, wenn sie exzessiv ist, die Arbeitsleistung erheblich beeinträchtigt und somit eine schwerwiegende Verletzung der Hauptleistungspflicht darstellt.
- Arbeit zitieren
- Desiree Büttner (Autor:in), 2006, Schlechtleistung des Arbeitnehmers als Haftungsgrund und als Grund für verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Kündigung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65138