Verfassungsschöpfung unter Besatzungsherrschaft - Einflussnahme der Westalliierten auf die Entstehung des Grundgesetzes


Seminararbeit, 2006

22 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Von den Frankfurter Dokumenten zum Parlamentarischen Rat
2.1 Frankfurter Dokumente – Der Anstoß zur Weststaatsgründung
2.2 Koblenzer Beschlüsse – Die Reaktion der Ministerpräsidenten
2.3 Konferenz in Rüdesheim – Auf Kompromisssuche
2.4 Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee – Weichenstellung für den Weststaat

3. Die Arbeit des Parlamentarischen Rats und das Eingreifen der Alliierten
3.1 Die erste Einflussnahme – Das alliierte Schreiben vom 19. Oktober
3.2 Memorandum der Alliierten vom 22. November
3.3 Die Frankfurter Affäre und das alliierte Memorandum vom 17. Dezember
3.4 Memorandum der Alliierten vom 2. März
3.5 Das Einlenken der Alliierten und die Genehmigung des Grundgesetzes

4. Wie deutsch ist das Grundgesetz? (Schlussbetrachtung)

Quellen- und Literaturverzeichnis

Quellen

Literatur

Monographien

Aufsätze

1. Einleitung

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland – das Grundgesetz – feierte 1999 bereits ihr fünfzigjähriges Bestehen und ist damit längst zu einem ‚dauerhaften Provisorium’ geworden. Einst als vorläufige Verfassung ins Leben gerufen, hat das Grundgesetz selbst die Zeitenwende 1989/91 überdauert, obwohl für den Fall der deutschen Wiedervereinigung ursprünglich die Ausarbeitung einer neuen Verfassung vorgesehen war.

Aus der Retrospektive hat sich das Grundgesetz somit bewährt wie keine andere Verfassung der deutschen Geschichte. Dabei wird jedoch oftmals übersehen, unter welch schwieriger Konstellation das Grundgesetz entstanden ist: Nach der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 wurde Deutschland von den alliierten Siegermächten als besiegter Feindstaat besetzt. Diese teilten das Territorium in Besatzungs-zonen auf und übernahmen die oberste Regierungsgewalt. An eine eigenständige deutsche Staatlichkeit war erst mit Ausbruch des Kalten Krieges wieder zu denken. Angesichts wachsender Differenzen mit der Sowjetunion kamen die Westalliierten darin überein, auf dem Gebiet ihrer Besatzungszonen einen westdeutschen Staat zu schaffen.[1] Zur Ausgestaltung des Staatswesens machten diese der deutschen Seite allerdings etliche Vorgaben, so dass in der Folge mehrfach von einer Aufoktroyierung der Verfassung durch die westlichen Sieger-mächte gesprochen wurde.

In der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, inwieweit sich dieser Vorwurf begründen lässt. Mangelt es dem Grundgesetz an demokratischer Legitimität, da ein Volks-referendum über die Verfassung bis heute nicht stattgefunden hat? Ist die föderative Ordnung der Bundesrepublik ein Produkt der Siegermächte, welches auf deren Bedenken bezüglich eines starken deutschen Zentralstaats zurückgeht und daher die dauerhafte Schwächung Deutschlands zum Ziel hatte? War der Einfluss der Westalliierten auf die Entstehung des Grundgesetzes derart umfassend, dass dieses letztlich als eine diktierte Verfassung angesehen werden muss?

Ausgehend von dem alliierten Auftrag zur Weststaatsgründung wird in einem ersten Schritt die Entwicklung bis zum tatsächlichen Beginn der Beratungen über das Grundgesetz nachgezeichnet. Dabei werden die Rahmenbedingungen aufgezeigt, welche von den Siegermächten für eine deutsche Verfassung gesteckt wurden. Im zweiten Schritt wird die Einflussnahme der Westalliierten auf die laufenden Beratungen dargelegt und die Reaktion der deutschen Seite untersucht. Für die gesamte Arbeit sind die Werke „Ausländische Einwirkungen auf die Entstehung des Grundgesetzes“[2] sowie „Der Parlamentarische Rat 1948-1949 - Die Entstehung des Grundgesetzes“[3] von Heinrich Wilms bzw. Michael F. Feldkamp von grundlegender Natur. Aufgrund der starken historischen Bezüge des Themas bilden darüber hinaus besonders Quellen die Basis der Untersuchungen. So liefern die Quellenbände „Der Parlamentarische Rat 1948-1949 - Akten und Protokolle, Bd. 8: Die Beziehungen des Parlamentarischen Rates zu den Militärregierungen“[4] und „Die Entstehung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland 1949 - Eine Dokumentation“[5] wichtige Hinweise für die Analyse.

Ziel ist es, die Einwirkung der westlichen Siegermächte auf die verschiedenen Bereiche der Verfassung herauszustellen. Abschließend soll die Frage diskutiert werden, ob es sich beim Grundgesetz um eine oktroyierte Verfassung handelt, oder ob dieses vielmehr eine eindeutig deutsche Handschrift trägt.

2. Von den Frankfurter Dokumenten zum Parlamentarischen Rat

Vor dem Hintergrund des Kalten Krieges erschien drei Jahre nach Kriegsende eine gesamtdeutsche Lösung mehr und mehr illusorisch, da zwischen den westlichen Alliierten und der Sowjetunion unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten über die zukünftige Entwicklung Deutschlands herrschten. Auf der Londoner Sechs-Mächte-Konferenz[6] wurden infolgedessen die Weichen für eine Weststaatsgründung gestellt; diese Verhandlungen sind somit als formaler Ausgangspunkt für die Entstehung des Grundgesetzes anzusehen. Die dort beschlossenen Londoner Empfehlungen wurden den deutschen Ministerpräsidenten wenig später in Form der sogenannten Frankfurter Dokumente vorgelegt.

2.1 Frankfurter Dokumente – Der Anstoß zur Weststaatsgründung

Am 1. Juli 1948 wurden den damals elf westdeutschen Ministerpräsidenten von den westalliierten Militärgouverneuren General Lucius D. Clay (USA), General Sir Brian Robertson (Großbritannien) und General Pierre Koenig (Frankreich) die Frankfurter Dokumente überreicht.[7] Dokument 1 enthielt verfassungsrechtliche Bestimmungen und erteilte den Ministerpräsidenten den Auftrag zur Einberufung einer verfassunggebenden Versammlung, welche eine demokratische Verfassung mit föderaler Struktur ausarbeiten sollte. Gleichwohl müsse dabei eine ausreichende Zentralinstanz gewahrt bleiben. Die Verfassung sollte ferner individuelle Rechte und Freiheiten garantieren und per Volksabstimmung legitimiert werden. Ihre abschließende Genehmigung oblag jedoch den Militärgouverneuren und damit letztlich den westlichen Siegermächten. Im zweiten Dokument wurde eine Länderneugliederung angeregt, da die bisherige Einteilung vorwiegend auf besatzungspolitischen Interessen basierte und weder historische noch wirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigte. Dokument 3 stellte ein Besatzungsstatut in Aussicht, welches alliierte und deutsche Kompetenzen klar voneinander abgrenzen würde. Dessen Entwurf war jedoch bereits so detailliert, dass er „die im Dokument 1 gegebenen Rechte praktisch wieder zurückzunehmen drohte“.[8] So bewahrten sich die Siegermächte darin zahlreiche Befugnisse und Kontrollmöglichkeiten; unter anderem sollten die Außen-beziehungen, der Außenhandel und Fragen bezüglich der Abrüstung und Entmilitarisierung in den Zuständigkeitsbereich der Militärgouverneure fallen.[9]

Originäre Wesensmerkmale eines souveränen Staates blieben folglich in den Händen der Westalliierten. Die Besatzungsherrschaft sollte demnach mit der Weststaatsgründung nicht enden, sondern lediglich gelockert und juristisch neu definiert werden. Wie in den Frankfurter Dokumenten ausdrücklich erwähnt, behielten sich die Siegermächte vor, ihre „vollen Machtbefugnisse wieder aufzunehmen, falls ein Notstand die Sicherheit bedroht, und um nötigenfalls die Beachtung der Verfassungen und des Besatzungsstatutes zu sichern“.[10] Damit zeigten die Alliierten der deutschen Seite auf, wie eng der Spielraum für die Verwirklichung der Verfassung – weniger für deren Ausarbeitung – gesteckt war.[11]

Zur Ausgestaltung des Staatswesens lieferten die Frankfurter Dokumente hingegen nur äußerst vage Direktiven, was zum einen auf die unterschiedlichen Vorstellungen der Alliier-ten zurückzuführen ist und zum anderen dazu diente, jeden „Verdacht der Aufoktroyierung einer Verfassung“[12] zu vermeiden. Die Vorgaben Demokratie, Föderalismus, Zentralinstanz sowie die Garantie individueller Rechte und Freiheiten entsprachen im Allgemeinen ohnehin den Zielvorstellungen deutscher Politiker, ließen zugleich jedoch einen solch immensen Interpretationsspielraum zu, dass die Militärgouverneure im weiteren Verlauf der Weststaats-gründung immer wieder direkt in die Beratungen des Parlamentarischen Rats eingreifen mussten, um diese Begriffe – nach ihren Vorstellungen – zu konkretisieren.[13] Die eigentliche Einflussnahme der Alliierten fand demnach erst später statt, die Frankfurter Dokumente sind eher als Anstoß zu verstehen, welche den Stein der Staatswerdung ins Rollen brachten.

2.2 Koblenzer Beschlüsse – Die Reaktion der Ministerpräsidenten

Nach der Beratung über die Frankfurter Dokumente in den Parteigremien und Länder-kabinetten wurde vom 8. bis 10. Juli 1948 auf dem Rittersturz bei Koblenz eine einheitliche Stellungnahme der Ministerpräsidenten ausgearbeitet. Darin zeigten diese sich grundsätzlich zur Annahme der Frankfurter Dokumente und damit zur Einrichtung einer westdeutschen Regierung bereit. Jedoch sollte alles vermieden werden, „was dem zu schaffenden Gebilde den Charakter eines Staates verleihen würde“.[14] Stattdessen verständigte man sich auf die Formel eines ‚Zweckverbands administrativer Qualität’.[15] Dadurch wurde zum einen der gewünschte Provisoriumscharakter deutlich betont und zum anderen eine weitere Spaltung Deutschlands in Ost und West vermieden. Die Einberufung einer unmittelbar gewählten Nationalversammlung kam in Anbetracht der deutschen Teilung ebenfalls nicht in Frage, man favorisierte dagegen einen Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landtagen entsandt würden. Dieser wiederum sollte ein Grundgesetz ausarbeiten; der Begriff Verfassung erschien als unpassend, da eine deutsche Verfassung erst geschaffen werden könne, „wenn das gesamte deutsche Volk die Möglichkeit besitzt, sich in freier Selbstbestimmung zu konstituieren“.[16] Um die Bedeutung des Grundgesetzes als vorläufige Verfassung nicht zu überhöhen, lehnten die Ministerpräsidenten ein Referendum ab und schlugen an Stelle dessen eine Ratifizierung durch die Länderparlamente vor. Zudem wünschten sie einen Erlass des Besatzungsstatuts noch vor Beginn der Beratungen und erarbeiteten detaillierte Gegen-vorschläge für dessen Ausgestaltung.[17] Im Besatzungsstatut sollte ferner „deutlich zum Ausdruck kommen [...], daß auch die nunmehr geplanten organisatorischen Änderungen letztlich auf den Willen der Besatzungsmächte zurückgehen“.[18] Die Ministerpräsidenten ver-suchten folglich, die Verantwortung für die Weststaatsgründung und damit den – zumindest vorläufigen – Verzicht auf die Gebiete unter sowjetischer Herrschaft den Westalliierten zuzuschieben.

Die Militärgouverneure waren von dieser selbstbewussten Reaktion überrascht[19] und erklärten, dass die Frankfurter Dokumente nicht als Verhandlungsgrundlage, sondern als weitestgehend verbindlich anzusehen seien. Diese gingen auf direkte Verhandlungen zwischen ihren jeweiligen Regierungen zurück und könnten daher nur als Ganzes betrachtet werden. Man erwarte von der deutschen Seite die Bereitschaft zur Übernahme von eigen-ständigen Kompetenzen und Verantwortlichkeiten.[20] Die Siegermächte bestanden folglich auf einer Vollstaatslösung, ein vorläufiges Verwaltungsstatut war ihnen nicht weitreichend genug.[21] Der Versuch der Ministerpräsidenten, erweiterte politische Zuständigkeiten zu erhalten, ohne dafür eine Mitverantwortung für die Vertiefung der deutschen Teilung übernehmen zu müssen, blieb damit erfolglos.[22]

2.3 Konferenz in Rüdesheim – Auf Kompromisssuche

Am 21. und 22. Juli 1948 berieten die Ministerpräsidenten im Jagdschloss Niederwald bei Rüdesheim das weitere Vorgehen gegenüber den Militärgouverneuren. Auf dieser Konferenz waren nun auch einflussreiche Politiker der Parteien anwesend, was als erstes Zeichen für den Bedeutungszugewinn nationaler Politik gewertet werden kann. Die Zusammenkunft war auf einen Kompromiss zwischen der alliierten und der deutschen Position ausgerichtet. So verständigte man sich, den Frankfurter Dokumenten in der Sache grundsätzlich zu folgen. Anstelle des ‚Zweckverbands administrativer Qualität’ trat die Idee eines westdeutschen ‚Kernstaats’.[23] Dessen provisorischer Charakter sollte jedoch falls irgend möglich zumindest terminologisch aufrechterhalten bleiben. Die Ministerpräsidenten interpretierten demnach ihre Anliegen nunmehr als formale, nicht materielle Auffassungsunterschiede zu den West-alliierten und ebneten so den Weg für die Weststaatsgründung.[24] Die einzige substanzielle Abweichung von den Frankfurter Dokumenten bestand letztlich in dem Wunsch, das Grundgesetz nicht wie von den Siegermächten vorgesehen durch eine Volksabstimmung, sondern durch die Landtage ratifizieren zu lassen.[25]

Diese Linie wurde nach zum Teil zähen Verhandlungen von den Militärgouverneuren akzeptiert. Bei den bis zuletzt strittigen Punkten zeigten sich beide Seiten kompromissbereit: Das Grundgesetz erhielt den Zusatz ‚vorläufige Verfassung’, der Erlass des Besatzungsstatuts sollte noch vor Ende der Beratungen des Parlamentarischen Rats erfolgen, die Länder-neugliederung wurde zunächst zurückgestellt und in der Frage des Referendums willigten die Militärgouverneure ein, die alliierten Regierungen um eine Stellungnahme zu bitten. General Koenig stellte daher am Ende der letzten Verhandlungsrunde fest: „Wenn Sie akzeptieren, die volle Verantwortung zu übernehmen, können wir Ihnen sagen: En avant!“[26]

2.4 Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee – Weichenstellung für den Weststaat

Vom 10. bis 23. August 1948 versammelte sich im Alten Schloss auf der Herreninsel im Chiemsee der Sachverständigenausschuss für Verfassungsfragen. Diesem gehörten neben elf Delegierten der Länder zahlreiche Verwaltungsexperten und Staatsrechtler an. Damit überwog die Expertenzahl die der Politiker bei weitem, so dass politische Neutralität zum großen Teil gewahrt wurde. Dem Verfassungskonvent oblag es, einen ersten Grund-gesetzentwurf auszuarbeiten, welcher dem Parlamentarischen Rat – ohne ihn dabei politisch festzulegen – als Arbeitsgrundlage dienen sollte. Der Entwurf war gleichwohl in vielen Bereichen stilbildend für das spätere Grundgesetz. So fanden zahlreiche Artikel und Bestimmungen Einzug in die endgültige Verfassung.[27] Dabei wurden in vielen Punkten Anleihen aus ausländischem und internationalem Recht übernommen.[28]

[...]


[1] Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich ausschließlich mit der politischen Entwicklung im westlichen Teil Deutschlands. Aufgrund der räumlichen Begrenzung einer Seminarsarbeit wird zudem auf eine ausführliche Darlegung des historischen Hintergrunds verzichtet. Für detaillierte Informationen siehe Morsey, Rudolf: Die Bundesrepublik Deutschland - Entstehung und Entwicklung bis 1969, 3. überarb. und erw. Aufl., München 1995.

[2] Wilms, Heinrich: Ausländische Einwirkungen auf die Entstehung des Grundgesetzes, Stuttgart 1999. Im Folgenden wird dieser Titel mit „Wilms: Ausländische Einwirkungen“ abgekürzt.

[3] Feldkamp, Michael F.: Der Parlamentarische Rat 1948-1949 - Die Entstehung des Grundgesetzes, Göttingen 1998. Dieser Titel wird im Folgenden mit „Feldkamp: Der Parlamentarische Rat“ angegeben.

[4] Der Parlamentarische Rat 1948-1949 - Akten und Protokolle, hrsg. vom Deutschen Bundestag und vom Bundesarchiv, Bd. 8: Die Beziehungen des Parlamentarischen Rates zu den Militärregierungen, bearb. von Michael F. Feldkamp, Boppard am Rhein 1995. Für diesen Quellenband wird im Folgenden die Abkürzung „Parlamentarischer Rat - Bd. 8“ verwendet.

[5] Feldkamp, Michael F. (Hrsg.): Die Entstehung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland 1949 - Eine Dokumentation, Stuttgart 1999. Dieser Quellenband wird im Folgenden mit „Feldkamp: Dokumentation“ abgekürzt.

[6] Diese wurde in zwei Phasen vom 23. Februar bis 5. März 1948 und vom 20. April bis 1. Juni 1948 zwischen Frankreich, Großbritannien, USA, Belgien, Niederlande und Luxemburg abgehalten. Die Westalliierten tagten dabei erstmals ohne die Sowjetunion. Siehe dazu: Rothstein, Siegmar: Gab es eine Alternative? - Zur Vor-geschichte der Gründung der Bundesrepublik Deutschland, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Jg. 19, 20 (1969), S. 3-62. Im Folgenden wird dieser Aufsatz in der gekürzten Fassung „Rothstein: Alternative“ angegeben.

[7] Vgl. Benz, Wolfgang: „Deutsche Souveränität im Rahmen eines Weststaats“ - Von den „Frankfurter Dokumen-ten“ zum Bonner Grundgesetz, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 43, 7 (1998), S. 875.

[8] Rothstein: Alternative, S. 7.

[9] Vgl. Lange, Erhard H. M.: Die Würde des Menschen ist unantastbar - Der Parlamentarische Rat und das Grundgesetz, Heidelberg 1993, S. 2-8. Dieser Titel wird im Folgenden mit „Lange: Würde“ angegeben.

[10] Pläne der Militärgouverneure der drei westlichen Besatzungszonen über die zukünftige politische Entwicklung in Westdeutschland („Frankfurter Dokumente“), 1. Juli 1948, in: Feldkamp: Dokumentation, S. 57.

[11] Vgl. Benz, Wolfgang: Grundgesetz der Alliierten? - Die Entscheidung für die Staatsgründung im Sommer 1948, in: Die politische Meinung, Jg. 24, 184 (1979), S. 9. Dieser Aufsatz wird im Folgenden unter der Kurz-form „Benz: Grundgesetz der Alliierten?“ angeführt.

[12] Wilms: Ausländische Einwirkungen, S. 95.

[13] Vgl. ebd., S. 89-96.

[14] Stellungnahme der Ministerpräsidenten zu den „Frankfurter Dokumenten“ („Koblenzer Beschlüsse“), 10. Juli 1948, in: Feldkamp: Dokumentation, S. 59. Diese Quelle wird im Folgenden mit „Stellungnahme zu den Frankfurter Dokumenten“ abgekürzt.

[15] Diese Formel wurde maßgeblich von Carlo Schmid (SPD) geprägt. Schmid war einer der Wortführer für das Provisoriumskonzept, welches sich schließlich während der Beratungen in Koblenz durchsetzte.

[16] Stellungnahme zu den Frankfurter Dokumenten, S. 60.

[17] Vgl. Benz: Grundgesetz der Alliierten?, S. 10-11.

[18] Stellungnahme zu den Frankfurter Dokumenten, S. 61.

[19] Besonders General Clay war erbost und fühlte sich zudem persönlich gekränkt: „Ich habe in London wochen-lang mit den Franzosen und Engländern um die Anerkennung der deutschen Souveränität gekämpft. Ich habe immer damit operiert, daß die Deutschen die Verantwortung [...] gern übernehmen würden. Die Franzosen sagten damals, daß sie sehr daran zweifelten und [...] haben leider rechtbehalten. [...] Das Koblenzer Resultat ist enttäuschend.“ Reaktion des amerikanischen Militärgouverneurs Clay auf die „Koblenzer Beschlüsse“ während einer Besprechung mit den Ministerpräsidenten der amerikanischen Besatzungszone, 14. Juli 1948, in: Feldkamp: Dokumentation, S. 64.

[20] Vgl. Stellungnahme der Militärgouverneure zu den „Koblenzer Beschlüssen“ der Ministerpräsidenten auf der gemeinsamen Konferenz in Frankfurt am Main, 20. Juli 1948, in: Feldkamp: Dokumentation, S. 67.

[21] Nur Frankreich war zunächst der Meinung, man könne nun auf eine deutsche Verfassung verzichten und stattdessen lediglich ein Besatzungsstatut erlassen. Vgl. Niclauß, Karlheinz: Der Weg zum Grundgesetz - Demo-kratiegründung in Westdeutschland 1945-1949, Paderborn 1998, S. 116.

[22] Vgl. Lange: Würde, S. 6.

[23] Das Konzept des ‚dynamischen Kernstaats’ als Voraussetzung für eine Wiedervereinigung wurde maßgeblich durch Ernst Reuter (SPD), den regierenden Bürgermeister von Berlin, geprägt.

[24] Vgl. Wengst, Udo: Vorgeschichte des Parlamentarischen Rates – vorläufiger Abschied von der Einheit Deutschlands: Es war kein freier Entschluß, sondern eine Staatsgründung auf Befehl, in: Das Parlament, Jg. 48, 32-33 (1998), S. 2.

[25] Vgl. Benz, Wolfgang: Die Gründung der Bundesrepublik - Von der Bizone zum souveränen Staat, 5. überarb. und erw. Aufl., München 1999, S. 115-116.

[26] Schlusskonferenz der Militärgouverneure mit den Ministerpräsidenten der westdeutschen Besatzungszonen, 26. Juli 1948, in: Der Parlamentarische Rat 1948-1949 - Akten und Protokolle, hrsg. vom Deutschen Bundestag und vom Bundesarchiv, Bd. 1: Vorgeschichte, bearb. von Johannes Volker Wagner, Boppard am Rhein 1975, S. 281.

[27] Vgl. Feldkamp: Der Parlamentarische Rat, S. 28-32.

[28] Vgl. Wilms: Ausländische Einwirkungen, S. 188.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Verfassungsschöpfung unter Besatzungsherrschaft - Einflussnahme der Westalliierten auf die Entstehung des Grundgesetzes
Hochschule
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn  (Institut für Politische Wissenschaft und Soziologie)
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
22
Katalognummer
V65490
ISBN (eBook)
9783638580458
ISBN (Buch)
9783638670685
Dateigröße
621 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Entstehung des Grundgesetzes im Parlamentarischen Rat 1948/49 und untersucht die Einwirkungen der westlichen Siegermächte auf die deutsche Verfassung. In einem ersten Schritt wird die Entwicklung bis zum tatsächlichen Beginn der Beratungen über das Grundgesetz nachgezeichnet, um im zweiten Schritt die Einflussnahme der Westalliierten auf die Beratungen selbst darzulegen.
Schlagworte
Verfassungsschöpfung, Besatzungsherrschaft, Einflussnahme, Grundgesetz, Westalliierte, Siegermächte, Parlamentarischer Rat, Verfassung, Provisorium, Weststaatsgründung, Frankfurter Dokumente, Herrenchiemsee, Kalter Krieg
Arbeit zitieren
Florian Rühmann (Autor:in), 2006, Verfassungsschöpfung unter Besatzungsherrschaft - Einflussnahme der Westalliierten auf die Entstehung des Grundgesetzes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65490

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