In der Arbeit werden verschiedene Naturheilverfahren vorgestellt und die Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen dokumentiert, teilweise untermauert mit rechtskräftigen Urteilen. Aus dem weiten Feld der Naturheilverfahren wurden drei ausgewählt, die allgemein relativ bekannt sind. Thematisiert werden Homöopathie, Akupunktur und Hydrotherapie (u.a. Kneipp-Kur).
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Naturheilverfahren
2.1. Homöopathie
2.2. Akupunktur
2.3. Hydrotherapie
3. Quellen
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Möglichkeiten der Kostenerstattung für ausgewählte Naturheilverfahren durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Sie analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Praxis der Krankenkassen bei der Kostenübernahme für komplementärmedizinische Behandlungen.
- Rechtliche Grundlagen der Zulassung von Heilpraktikern und Ärzten
- Kriterien der GKV für die Kostenerstattung bei "Systemversagen"
- Analyse spezifischer Verfahren: Homöopathie, Akupunktur und Hydrotherapie
- Die Rolle von Modellvorhaben bei alternativen Heilmethoden
- Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Kostenübernahme
Auszug aus dem Buch
2.1. Homöopathie
Die Homöopathie geht auf den sächsischen Arzt, Apotheker und Chemiker Christian Friedrich Samuel Hahnemann (1755 – 1843) zurück. Der Sohn eines Porzellanmalers galt als hochbegabt und besuchte u.a. die Fürstenschule St. Afra in Meißen.
Er war als „Modearzt“ für die haute volée“ (Jütte, 2005, S. 225) in Verruf, und zählte u. a. den Geiger Niccolò Paganini zu seinen Patienten. Hahnemann stand den zu seiner Zeit üblichen Behandlungsmethoden wie Aderlass, Schröpfen und die Gabe toxischer Mittel distanziert gegenüber, und gab seine Tätigkeit als praktizierender Arzt auf. Mittels zahlreicher Selbstversuche an sich und seinen Familienmitgliedern kam er schließlich zu der Erkenntnis „Ähnliches werde durch Ähnliches geheilt“ (Bierbach, 2000, S. 233), auch bekannt als Ähnlichkeitsgesetz „Similia similibus curentur“ (Bierbach, 2000, S. 233). Vereinfacht ausgedrückt meint dieses Gesetz, dass die Symptome, die eine Substanz an einem gesunden Menschen hervorrufen würde, für eben diese Symptome im Krankheitsfall verwendet werden. So bewirkt die Küchenzwiebel (Allium cepa) das bekannte Nase- und Augenjucken bzw. sogar Augenbrennen, einhergehend mit Flüssigkeitsabsonderungen. Daher wird Allium cepa auch zur Schnupfenbehandlung verwendet.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Thematik ein und definiert die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausübung von Heilkunde sowie den allgemeinen Status der Kostenerstattung durch die GKV.
2. Naturheilverfahren: Der Hauptteil erläutert detailliert Wirkungsweisen und Erstattungsmodelle für Homöopathie, Akupunktur und Hydrotherapie unter Einbeziehung aktueller Urteile.
3. Quellen: Hier werden die verwendeten Fachbücher sowie Internetquellen zur Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Rechercheergebnisse aufgeführt.
Schlüsselwörter
Naturheilverfahren, Gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Kostenerstattung, Heilpraktikergesetz, Homöopathie, Akupunktur, Hydrotherapie, Kneipp-Kur, Bundessozialgericht, Systemversagen, Krankenkassen, Arzneimittel, Medizin, Beihilfe
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Möglichkeiten der Kostenübernahme für ausgewählte Naturheilverfahren durch gesetzliche Krankenkassen in Deutschland.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die Schwerpunkte liegen auf den rechtlichen Rahmenbedingungen, der Abgrenzung zwischen ärztlicher und Heilpraktiker-Behandlung sowie der Erstattungspraxis bei spezifischen Therapien.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, zu dokumentieren, unter welchen Voraussetzungen die GKV Kosten für alternative Heilmethoden übernimmt und wo die Grenzen der Erstattungsfähigkeit liegen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse sowie der Auswertung von Fallbeispielen, Webseiten von Krankenkassen und relevanten Gerichtsurteilen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die drei Bereiche Homöopathie, Akupunktur und Hydrotherapie, wobei jeweils die historische Entwicklung, die Anwendung und die aktuelle Erstattungslage analysiert werden.
Welche Keywords charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Naturheilverfahren, GKV, Erstattung, Heilpraktikergesetz, Homöopathie, Akupunktur und Hydrotherapie.
Dürfen Heilpraktiker Leistungen direkt mit der GKV abrechnen?
Nein, die GKV erstattet generell keine Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker, da diese keine Approbation als Schulmediziner besitzen.
Was bedeutet der Begriff "Systemversagen" in diesem Kontext?
Systemversagen liegt vor, wenn schulmedizinische Therapiemöglichkeiten bei einem Patienten ausgeschöpft oder wirkungslos sind, wodurch in Ausnahmefällen alternative Methoden erstattet werden können.
Wie unterscheidet sich die Erstattung bei der Hydrotherapie?
Die Hydrotherapie (insbesondere Kneipp-Anwendungen) wird oft als fester Bestandteil der Schulmedizin angesehen, wodurch die Kosten bei ärztlicher Verordnung regelmäßig übernommen werden.
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- Susann Sulzbach (Author), 2005, Kostenerstattung bei ausgewählten Naturheilverfahren durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66144