Der Deutsche Bundestag und seine Arbeitsweise


Hausarbeit, 2005

15 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages
2.1 Status und Aufgaben der Abgeordneten
2.2 Die Arbeit in den Ausschüssen
2.3 Kapazitätsgrenzen der Abgeordneten
2.4 Die Opposition

3. Bundestag und Öffentlichkeit
3.1 Der Bundestag in den Medien – Beispiel Fernsehen
3.2 Abgeordnete in den Medien

4. Zusammenfassung

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Als Vordenker und systematischer Lehrer der parlamentarischen Geschäftsordnung gilt der Brite Jeremy Bentham (1749-1832). Sein Werk beeinflusste auch die von Robert von Mohl entworfene Geschäftsordnung der Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche (1848/49).“[1]

So wie die Nationalversammlung im 19. Jahrhundert von einer Geschäftsordnung bestimmt wurde, so wird auch heute noch die Arbeit des Bundestages, der ein Teil des Parlamentes ist, durch eine Geschäftsordnung geregelt. Einige der Vorgaben, die in der Geschäftsordnung stehen, sind schon in der dortigen Form im Grundgesetz zu finden. Neben den grundsätzlichen Bestimmungen, wie zum Beispiel die Art und Weise der Wahl der Abgeordneten des Bundestages[2] oder der Bildung von Ausschüssen, wird auch die Arbeitsweise des Bundestages bestimmt. So wird in Artikel 42 Absatz 1 Grundgesetz festgelegt, dass der Bundestag öffentlich zu verhandeln habe. Im Weiteren soll nun betrachtet werden, wie die grundgesetzliche Verpflichtung zur öffentlichen Arbeit den Bundestag in seiner Arbeitsweise beeinflusst. Vorher soll jedoch die Arbeit der Abgeordneten, gleichgültig, ob sie der Regierungsmehrheit oder Opposition angehören, erläutert werden. Durch diese Betrachtung soll sich am Ende ein Bild ergeben, wie die Abgeordneten des Bundestages arbeiten und welche Rolle die Öffentlichkeit dabei spielt. Es wird zu prüfen sein, ob die Medien Einfluss auf das politische Geschehen haben.

2. Die Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages

Der Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Die Begründung für diese Bezeichnung ergibt sich aus seiner Zusammensetzung. Der Bundestag besteht momentan aus 601 Abgeordneten.[3] Über die Abgeordneten wird in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl, bei der jeder ab 18 Jahren wahlberechtigt ist, entschieden.[4] Die Anzahl derer, die ein Bundesland repräsentieren, ist abhängig von der Einwohnerzahl des Landes. Gewählt werden die Abgeordneten entweder direkt oder über die Landeslisten der jeweiligen Parteien. Über die Abgeordneten, die über die Landesliste ins Parlament einziehen entscheidet die Zweitstimme des Wählers. Die Zweitstimme gibt es erst seit 1953. Seit dieser zweiten Bundestagswahl gibt es das noch heute geltende Wahlverfahren. Es besteht seitdem eine personalisierte Verhältniswahl mit Erst- und Zweitstimme.

Außerdem musste „eine Partei die in den Bundestag einziehen wollte, fortan die 5%-Hürde bundesweit überspringen“.[5] Von dieser Regel ausgenommen sind Kandidaten, die ein Direktmandat errungen haben. Sie durften auch weiterhin mit diesem direkt in den Bundestag einziehen.

2.1 Status und Aufgaben der Abgeordneten

Nach der Wahl sind die Abgeordneten per Gesetz bei ihrer Entscheidungsfindung keiner parteilichen Richtlinie unterworfen, sondern können frei nach ihrem Gewissen entscheiden.[6] Dabei müssen sie bedenken, dass ihnen nicht als einzelner Abgeordneter Wirkkraft zukommt, sondern nur als Fraktionsmitglied und so bilden die Fraktionen die Zentren der politisch-parlamentarischen Willensbildung.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Bundestages gehört die Wahl der Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichtes.

Außerdem stellt der Bundestag die Hälfte der Mitglieder der Bundesversammlung, die einen Bundespräsidenten wählt.[7] Die paritätische Beteiligung der Länderparlamente soll bewirken, dass das Staatsoberhaupt die Bundesrepublik mit ihrer Gliederung in Bund und Länder repräsentiert. Ebenso obliegt ihm die Legislative Funktion, was bedeutet, dass er zusammen mit dem Bundesrat Gesetze entwirft.[8]

Er kontrolliert die Bundesregierung und alle untergeordneten Dienststellen, was seine Kontrollfunktion ausmacht.

Seine Wahlfunktion spiegelt sich in seiner Möglichkeit wieder zusammen mit dem Bundesrat die direkte oder indirekte personell Besetzung alle anderen staatlichen Organe vorzunehmen.[9]

Durch die Mitglieder des Bundestages, die vom Volk gewählt wurden, wird die im Volk vorhandene Meinung wiedergegeben (Artikulationsfunktion).[10] Durch die Freiheit der Abgeordneten so zu entscheiden, wie ihr Gewissen es zulässt, wird die Meinungsvielfalt wiedergegeben.

Der Bundestag entscheidet außerdem über den Bundeshaushalt, ernennt und kontrolliert den Wehrbeauftragten, kann den Verteidigungsfall feststellen und völkerrechtliche Verträge ratifizieren.

2.2 Die Arbeit in den Ausschüssen

Gemäß der Sitzungsstatistik der 14. Wahlperiode gab es vom 26.10.1998 bis 16.10.2002 folgende Sitzungen (Auszug): 253 Plenarsitzungen, 88 Mal tagte der Ältestenrat, 2.519 Ausschusssitzungen, in den Unterausschüssen 329 Sitzungen und dazu noch 584 Fraktions- und 536 Fraktionsvorstandssitzungen.[11]

Daraus ergibt sich für jeden Abgeordneten eine geschätzte Gesamtarbeitszeit von 77,9 Stunden während einer Sitzungswoche und in einer sitzungsfreien Woche 78,1 Stunden.[12] Dabei verteilt sich „ein Drittel auf Parlamentstätigkeiten, ein Drittel auf die Wahlkreisarbeit und ein Drittel auf sonstige Verpflichtungen.“[13]

[...]


[1] http://www.bundestag.de/parlament/gesetze/go_erl/gescho01.

[2] Art. 38 Grundgesetz.

[3] www.bundestag.de/mdb15/mdbinfo/zusammen.html.

[4] Art. 39 Abs. 1, sowie Art. 38 Abs. 1 und 2 Grundgesetz.

[5] http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/wahlhist/wg1953.

[6] Artikel 48 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz.

[7] Artikel 54 Absatz 1 und Absatz 3 Grundgesetz.

[8] Vgl. Rudzio, Wolfgang: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, 6. Auflage, Opladen

2003. S. 235.

[9] Ebd.: S. 235.

[10] Ebd.: S. 235.

[11] http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/stat_02.

[12] Vgl. Rudzio 2003: S. 244.

[13] Ebd.: S. 245.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Der Deutsche Bundestag und seine Arbeitsweise
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Veranstaltung
Einführung in das politische System Deutschlands
Note
2,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
15
Katalognummer
V66335
ISBN (eBook)
9783638589727
ISBN (Buch)
9783638753845
Dateigröße
456 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutsche, Bundestag, Arbeitsweise, Einführung, System, Deutschlands, Politik
Arbeit zitieren
Birte Wachtel (Autor:in), 2005, Der Deutsche Bundestag und seine Arbeitsweise, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66335

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