Die Verachtung, Ausgrenzung und Verfolgung von Homosexuellen begann nicht etwa in der Zeit der NS-Diktatur in Deutschland, sondern zieht sich seit Jahrhunderten durch die Geschichte. Die gesellschaftliche Haltung gegenüber Homosexualität (der Begriff wurde nicht von Beginn an verwendet, sondern erst im Jahre 1869 in Deutschland geprägt 1 ) entsprach in den verschiedenen Epochen nicht immer der juristischen Sichtweise oder dem medizinischen beziehungsweise dem wissenschaftlichen Entwicklungsstand. Hingegen standen diese sich zeitweise gar konträr gegenüber.
Vehementer Gegner von Homosexualität war schon früh die christliche Kirche, da gleichgeschlechtliche Liebe ihrer Auffassung nach gegen die Gesetze Gottes und der Natur verstoße. Bereits im 4. Jahrhundert wurde in den meisten christlichen Staaten gleichgeschlechtliche Liebe zwischen männlichen Personen, häufig aber auch die zwischen Frauen, mit Todesstrafe geahndet. 2
Zur Zeit der Reformation und der Gegenreformation fand sich in deutschen Landen eine weitreichende Verdrängung des Themas Homosexualität, die auch in den Kreisen der christlichen Kirche vorkam. Im 16. Jahrhundert kam es schließlich zu einer Welle der Kriminalisierung, die sich unter anderem in Artikel 116 der Peinlichen Gerichtsordnung 3 Kaiser Karls V. von 1532, der so genannten Carolina, widerspiegelte. 4 Dieser ist zu entnehmen:
„So ein Mensch mit einem Vieh, Mann mit Mann, Weib mit Weib, Unkeusch treibet, die haben das Leben verwirkt, und man soll sie der gemeinen Gewohnheit nach mit dem Feuer vom Leben zum dem Tode richten.“ 5
Formell blieb die Carolina in ihrer ursprünglichen Form zwar bis zur Gründung des Deutschen Reiches im Jahre 1871 bestehen, jedoch entwickelten die Territorialstaaten im Laufe des 18. Jahrhunderts eigenständige Strafrechte. Somit kam es zur Zeit der Aufklärung unter dem Einfluss des napoleonischen Rechts zum ersten Mal zur Entkriminalisierung gleichgeschlechtlicher Handlungen, indem einige deutsche Staaten das Strafmaß für Homosexualität einschränkten oder es gar aufhoben. 6
Im Zeitalter der Aufklärung wurde zum ersten Mal wieder öffentlich über gleichgeschlechtliche Liebe diskutiert. Obwohl sie ihr gegenüber kein Verständnis zeigten, versuchten die Vertreter der Aufklärung das Phänomen des Schwulseins mit reiner Vernunft zu erklären. Hingegen bezeichneten Juristen Homosexualität als unvernünftig, da sie nicht der Fortpflanzung diente. [....]
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die vergessene Opfergruppe des nationalsozialistischen Terrorregimes
3. Diskriminierung lesbischer Frauen
4. Praxis der Verfolgung lesbischer Frauen
5. Diskurs zur Kriminalisierung weiblicher Homosexualität
6. Schlussbetrachtung
7. Quellenverzeichnis
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht die Diskriminierung und Verfolgung lesbischer Frauen im Nationalsozialismus und stellt deren bisher marginalisierte Rolle in der historischen Forschung heraus, wobei die spezifische geschlechterdifferenzierte Behandlung im Vergleich zu homosexuellen Männern analysiert wird.
- Historische Einordnung der Verfolgung Homosexueller im NS-Staat
- Diskriminierung lesbischer Frauen durch die nationalsozialistische Frauen- und Bevölkerungspolitik
- Analyse der nationalsozialistischen Ideologie zum weiblichen Geschlecht und zur Mutterschaft
- Untersuchung der behördlichen und gesellschaftlichen Verfolgungspraxis
- Diskurs über die Kriminalisierung weiblicher Homosexualität und den "Pseudohomosexualitäts"-Begriff
Auszug aus dem Buch
4. Praxis der Verfolgung lesbischer Frauen
Da homosexuelle Handlungen unter Frauen rechtmäßig nicht unter den Straftatbestand des Paragraphen 175 StGB fielen, wird irrtümlicherweise häufig davon ausgegangen, dass lesbische Frauen im Nationalsozialismus nicht diskriminiert und verfolgt wurden. Generell ist richtig, dass lesbische Existenz, lesbisches Leben und Überleben im Dritten Reich möglich waren, Sexualität zwischen Frauen gelebt wurde und auch feste Beziehungen vorkamen. Ebenso stimmt es, dass die Nationalsozialisten keine explizite Lesbenpolitik entwickelt haben. Dennoch ging das Regime nachweislich auch gegen weibliche Homosexualität vor, da sie im Widerspruch zur Sexualmoral der Nazis stand.
Im Jahre 1933 führte das Verbot beziehungsweise die Selbstauflösung der verschiedenen Flügel der bürgerlichen Frauenbewegung, die in den vergangenen Jahrzehnten vor allem die traditionelle Rollenzuweisung in Frage gestellt hatte, zu einem tiefen Schlag sowohl gegen die Emanzipation der Frau im Allgemeinen, als auch gegen die Emanzipation weiblicher Homosexueller. Schließlich setzte sich diese Bewegung nicht zuletzt auch für die Belange der lesbischen Frau ein.
Des Weiteren stellten seit Beginn der NS-Diktatur die Zerstörung der organisierten und öffentlichen Homosexuellenbewegung und die Enteignung der Homosexuellen Organisationen, mit der vor allem auch eine Zerstörung der kollektiven lesbischen Lebensform und Identität einherging, die sich seit der Jahrhundertwende herausgebildet hatte, direkte Maßnahmen im Kampf gegen die Homosexualität dar. Zudem wurde der Versuch unternommen, die lesbische Subkultur zu zerschlagen. In diesem Sinne wurden nicht nur die verschiedenen Einrichtungen, Klubs und Vereine für lesbische Frauen verboten sowie einschlägige Lokale überwacht oder geschlossen, sondern auch ihre Bücher und Zeitschriften untersagt. Eine umfassende Zerstörung der gesamten homosexuellen Subkultur gelang den braunen Machthabern jedoch nicht, denn nachweisbar sind verschiedene Treffpunkte wie Bars und Kneipen in den Großstädten bis zum Ende des Krieges geöffnet geblieben. Letztendlich waren aber auch Frauen einer ständigen Gefahr der Bespitzelung, Bewachung oder Denunziation ausgesetzt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel gibt einen historischen Abriss über die rechtliche und gesellschaftliche Verfolgung von Homosexualität in Deutschland von der frühen Neuzeit bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.
2. Die vergessene Opfergruppe des nationalsozialistischen Terrorregimes: Das Kapitel thematisiert die Gründe für das wissenschaftliche und gesellschaftliche Vergessen lesbischer NS-Opfer, insbesondere das Fehlen klarer Verfolgungskriterien.
3. Diskriminierung lesbischer Frauen: Hier wird analysiert, wie die nationalsozialistische Ideologie von Mutterschaft und "Volksgemeinschaft" die Lebenssituation lesbischer Frauen strukturell benachteiligte.
4. Praxis der Verfolgung lesbischer Frauen: Das Kapitel beleuchtet die konkrete Verfolgungspraxis, die trotz des Nichtgreifens des Paragraphen 175 durch Repressionen, Denunziation und Einweisung in Konzentrationslager erfolgte.
5. Diskurs zur Kriminalisierung weiblicher Homosexualität: Dieses Kapitel untersucht die ideologische Debatte der Nationalsozialisten über weibliche Homosexualität und den Begriff der "Pseudohomosexualität".
6. Schlussbetrachtung: Die Autorin fasst die Ergebnisse zusammen und betont die Notwendigkeit, das Schicksal der einzelnen Opfergruppen anzuerkennen, ohne deren Leid gegeneinander aufzurechnen.
7. Quellenverzeichnis: Auflistung der verwendeten Primär- und Sekundärliteratur sowie der genutzten Online-Quellen.
Schlüsselwörter
Nationalsozialismus, lesbische Frauen, Paragraph 175, Homosexualität, Frauenpolitik, Diskriminierung, Verfolgung, NS-Terror, Mutterschaftspropaganda, Volksgemeinschaft, Erinnerungskultur, KZ Ravensbrück, Pseudohomosexualität, NS-Frauenorganisationen, Geschlechterrollen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Situation lesbischer Frauen im Nationalsozialismus und der Frage, warum diese Gruppe in der historischen Aufarbeitung lange Zeit als "vergessene Opfergruppe" galt.
Welche zentralen Themenfelder behandelt das Dokument?
Zentrale Themen sind die nationalsozialistische Frauen- und Bevölkerungspolitik, die Auswirkungen der herrschenden Ideologie auf lesbische Lebensentwürfe sowie die tatsächliche Praxis der Verfolgung und Diskriminierung.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, die spezifische Diskriminierung lesbischer Frauen während des NS-Regimes aufzuzeigen und entgegen dem historischen Vergessen ihre Opferposition zu thematisieren.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Autorin nutzt eine historisch-soziologische Analyse, basierend auf der Auswertung von Fachliteratur, zeitgenössischen Dokumenten und historischen Forschungsberichten.
Welche Aspekte stehen im Hauptteil im Fokus?
Der Hauptteil befasst sich mit der Rolle der Frau im NS-Staat, der systematischen Ausgrenzung kinderloser Frauen, der Verfolgungspraxis durch Denunziation und Haft sowie dem ideologischen Diskurs zur Kriminalisierung weiblicher Homosexualität.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Wichtige Begriffe sind Nationalsozialismus, Diskriminierung, lesbische Identität, Paragraph 175 und die nationalsozialistische Frauenideologie.
Warum wurde Paragraph 175 nicht explizit auf lesbische Frauen angewendet?
Die Nationalsozialisten sahen in lesbischen Frauen keine direkte sozialpolitische Gefahr für die angestrebte Reproduktion, da sie davon ausgingen, diese Frauen seien durch Zwang zur Ehe "kurierbar" und bevölkerungspolitisch verwertbar.
Wie erging es lesbischen Frauen in Konzentrationslagern?
Obwohl sie oft nicht systematisch als "Lesben" mit einem entsprechenden Winkel gekennzeichnet wurden, waren sie Schikanen und Übergriffen ausgesetzt und wurden teilweise unter anderen Haftgründen, wie etwa "asozial", inhaftiert.
- Quote paper
- Kirsten Garbade (Author), 2005, Die vergessenen Opfer der Nationalsozialisten - Diskriminierung und Verfolgung lesbischer Frauen im Dritten Reich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66579