Diese Semesterarbeit beschäftigt sich mit dem Artikel 82 EG-Vertrag (Ex-Art. 86) und gibt einen Überblick über die Merkmale, die Tatbestandsvoraussetzungen und die Rechtsfolgen und versucht dies mit Beispielen zu untermauern. Als Grundlage dient der Art. 82 EGV welcher dem Gesetz im folgenden Wortlaut entnommen wurde:
Mit dem gemeinsamen Markt unvereinbar und verboten ist die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Gemeinsamen Markt oder auf einem wesentlichen Teil desselben durch ein oder mehrere Unternehmen, soweit dies dazu führen kann, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. Dieser Missbrauch kann insbesondere in Folgendem bestehen:
a) der unmittelbaren oder mittelbaren Erzwingung von unangemessenen Einkaufs- oder Verkaufspreisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen;
b) der Einschränkung der Erzeugung, des Absatzes oder der technischen Entwicklung zum Schaden der Verbraucher;
c) der Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen gegenüber Handelspartnern, wodurch diese im Wettbewerb benachteiligt werden;
d) der an den Abschluss von Verträgen geknüpften Bedingung, dass die Vertragspartner zusätzliche Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach Handelsbrauch in Beziehung zum Vertragsgegenstand stehen.
Es kann ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorliegen ohne den Art. 81 EGV zu verletzen. Das Innehaben einer solchen Position oder die Ausübung einer solchen Position ist nach Art. 82 EGV noch nicht untersagt1. Durch den Art. 82 EGV werden Unternehmen, welche eine marktbeherrschende Stellung innehaben, einer besonderen Aufsicht unterstellt. Dahinter steht die Erwägung, dass bei zunehmender Marktmacht einzelner Unternehmen die Selbstregulierung des Marktes schwindet. Dies kann sich in der Preisgestaltung und der Angebots- und Nachfragesteuerung zu eigenen Gunsten zeigen. Diese Missbrauchsaufsicht aus dem Art. 82 EGV soll dem Marktmissbrauch entgegen wirken2.
1 Vgl. Schubel, 2006 §3 Abs. II.
2 Vgl. Koenig/Haratsch/Pechstein, 2006, S.459 Rn.1046.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Überblick
2.1 Arten von Wettbewerbsmissbrauch
2.2 Unternehmensbegriff nach Art. 81 EGV
2.3 Marktdefinition
2.4 Abgrenzung des Art. 82 EGV zum Art. 81 EGV
3 Tatbestandsvoraussetzungen
3.1 Unternehmen
3.2 Marktbeherrschende Stellung
3.3 Missbräuchliche Ausnutzung
3.4 Beeinträchtigung
3.5 Spürbarkeit
4 Rechtsfolgen und Rechtsschutz
5 Auswirkung der neuen VO Nr.1/2003
6 Fusionskontrolle
7 Würdigung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht den Artikel 82 des EG-Vertrags und erläutert dessen Merkmale, Tatbestandsvoraussetzungen sowie Rechtsfolgen, um die Aufsicht über marktbeherrschende Unternehmen zu verdeutlichen.
- Merkmale und Anwendungsbereich des Art. 82 EGV
- Definition von Marktbeherrschung und missbräuchlicher Ausnutzung
- Abgrenzung zu Art. 81 EGV (Kartellrecht)
- Auswirkungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 auf das Wettbewerbsrecht
- Rechtsschutz und Sanktionen bei Wettbewerbsverstößen
Auszug aus dem Buch
3.2 Marktbeherrschende Stellung
Wenn auf einem sachlich relevanten Markt, der bereits im Kap. 2.3 beschrieben wurde, ein Unternehmen eine Machtstellung innehat, welche es ihm erlaubt die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs zu verhindern, spricht man von einer marktbeherrschenden Stellung. Dies bedeutet, dass es dem Unternehmen möglich ist sich gegenüber seinen Konkurrenten und Kunden unabhängig zu verhalten.
Ein entscheidendes Kriterium bei der Bestimmung der beherrschenden Stellung ist der Marktanteil. Wobei es hier keine festen Regeln gibt. Eindeutig ist jedoch, dass ein Monopolist immer beherrscht und die Rechtsprechung geht bei einem Marktanteil von 70 – 80% von einem „klaren Indiz“ aus. Dagegen ist die Europäische Kommission bemüht, weitere Kriterien aufzuführen, für den Fall, dass ein Unternehmen einen Marktanteil von mehr als 50& hat. Es werden dann z.B. die Marktstruktur d.h. die Größe der Mitbewerber, die Marktzutrittschancen und der technologische Vorsprung überprüft.
Im Fall der „Chiquita-Bananen“ bzw. „United Brands“ hat der EuGH entschieden, dass der Markt für Bananen ein ausreichend abgesonderter Markt ist. Eigentlich hätte der gesamte Markt für frisches Obst herangezogen werden müssen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Stellt den Artikel 82 EGV vor und definiert dessen Zweck sowie die Abgrenzung zum Schutz vor wettbewerbsschädigendem Verhalten.
2 Überblick: Gibt eine Einführung in die Arten von Wettbewerbsmissbrauch, den Unternehmensbegriff und die Definition des relevanten Marktes.
3 Tatbestandsvoraussetzungen: Analysiert detailliert, wann ein Unternehmen als marktbeherrschend gilt und welche Handlungen als missbräuchliche Ausnutzung sanktioniert werden.
4 Rechtsfolgen und Rechtsschutz: Erläutert die Konsequenzen von Verstößen, wie Geldbußen und zivilrechtliche Möglichkeiten für Wettbewerber.
5 Auswirkung der neuen VO Nr.1/2003: Beschreibt die Modernisierung des Kartellrechtssystems durch die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 und die verstärkte Einbindung nationaler Behörden.
6 Fusionskontrolle: Thematisiert die rechtliche Handhabe gegen Unternehmenszusammenschlüsse unter Berücksichtigung der Fusionskontrollverordnung.
7 Würdigung: Führt ein Fazit über die Effektivität der verfügbaren Mittel zur Kontrolle marktbeherrschender Stellungen zusammen.
Schlüsselwörter
Art. 82 EGV, Wettbewerbsrecht, Marktbeherrschende Stellung, Missbrauch, Europäische Gemeinschaft, Unternehmensbegriff, VO 1/2003, Fusionskontrolle, Kartellrecht, Marktdefinition, Handelsbeeinträchtigung, Geldbußen, EuGH, Wettbewerbsschutz, EU-Wettbewerbsregeln.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Semesterarbeit?
Die Arbeit behandelt den Artikel 82 des EG-Vertrags und die damit verbundene Aufsicht über den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen durch Unternehmen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind die Voraussetzungen für Marktbeherrschung, die Definition missbräuchlicher Verhaltensweisen, die Rechtsfolgen bei Verstößen sowie die Auswirkungen neuerer Verordnungen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, einen Überblick über die Merkmale und Rechtsfolgen des Art. 82 EGV zu geben und diese durch Beispiele zu untermauern.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzestexten, der Auswertung der Rechtsprechung des EuGH und der Einbeziehung des wissenschaftlichen Schrifttums zum europäischen Wettbewerbsrecht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Bestimmung der Tatbestandsvoraussetzungen, die Analyse der Rechtsfolgen, die Bedeutung der VO Nr. 1/2003 und die europäische Fusionskontrolle.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist primär durch Begriffe wie Art. 82 EGV, Marktbeherrschung, Wettbewerbsmissbrauch und europäisches Kartellrecht geprägt.
Warum ist die Unterscheidung zwischen Ausbeutungs- und Behinderungsmissbrauch wichtig?
Die Unterscheidung hilft bei der rechtlichen Einordnung der missbräuchlichen Verhaltensweisen, da es bei Ausbeutungsmissbrauch meist um Preispolitik geht, während Behinderungsmissbrauch gezielte Maßnahmen gegen Wettbewerber umfasst.
Welche Rolle spielt die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 für die Anwendung des Wettbewerbsrechts?
Die VO Nr. 1/2003 dezentralisiert die Anwendung der Wettbewerbsregeln, verbessert die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und nationalen Behörden und macht das Verfahren effizienter.
Inwieweit bindet die "De Minimis Regel" den Europäischen Gerichtshof?
Die "De Minimis Regel" dient zwar als Orientierung für geringfügige Marktanteile, bindet den EuGH jedoch nicht strikt, da dieser stets den Einzelfall und weitere Umstände mit einbezieht.
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- Diplom Kaufmann (FH) Christian Quickert (Author), 2006, Missbrauch marktbeherrschender Stellungen nach Art. 82 EGV, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/67187