Im Betriebsverfassungsgesetz existiert kein umfassendes Mitbestimmungsrecht für neue Technologien oder für einzelne Anwendungsfälle. Es existieren lediglich Normen, die sich direkt auf die entsprechende Technologien und deren Einsatz beziehen, wie z.B. §87 Abs. 1 Nr. 6, §90 Abs. 1 Nr. 2 und §111 Nr. 4. Hieraus kann der Betriebsrat bei der Einführung von neuen Technologien seine Rechte geltend machen. Hierzu zählen neben Informations- und Beratungsrechten (§90 BetrVG) insbesondere die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates. Im Folgenden wird dabei explizit auf das in §87 Abs. 1 Nr. 6 geregelte Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der „Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen“1 eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Vorbemerkungen
- a. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
- b. Gefahren und Chancen für Arbeitnehmer
- C. Technische Überwachungseinrichtungen
- a. Zweck der Mitbestimmung
- b. Voraussetzung des Mitbestimmungsrechts
- c. Einführung und Anwendung der Einrichtung
- d. Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer
- e. Umfang des Mitbestimmungsrechts
- D. Betriebsvereinbarungen
- E. Folgen der Nichtberücksichtigung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates
- F. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Das Dokument analysiert das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gemäß §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG in Bezug auf die Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung von Arbeitnehmern. Es beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und die praktischen Implikationen dieses Rechts.
- Rechte des Betriebsrates bei der Einführung neuer Technologien
- Gefahren und Chancen für Arbeitnehmer durch den Einsatz von technischen Überwachungseinrichtungen
- Rechtliche Rahmenbedingungen für die Überwachung des Verhaltens und der Leistung von Arbeitnehmern
- Bedeutung der Betriebsvereinbarungen im Kontext der Mitbestimmung
- Folgen der Nichtberücksichtigung des Mitbestimmungsrechts
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt den rechtlichen Rahmen für die Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Einführung neuer Technologien dar, mit besonderem Fokus auf §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Das Kapitel „Vorbemerkungen“ erläutert die grundlegenden Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und beleuchtet die Gefahren und Chancen, die sich für Arbeitnehmer durch den Einsatz moderner Technologien ergeben.
Das Kapitel „Technische Überwachungseinrichtungen“ behandelt den Zweck und die Voraussetzungen des Mitbestimmungsrechts in Bezug auf die Einführung und Anwendung von Überwachungseinrichtungen. Es beleuchtet die Kriterien, nach denen das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer überwacht werden darf und die Bedeutung des Mitbestimmungsrechts bei der Anwendung von Technologien.
Das Kapitel „Betriebsvereinbarungen“ betrachtet die Bedeutung von Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat im Kontext des Mitbestimmungsrechts. Die Folgen der Nichtberücksichtigung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates werden im Kapitel „Folgen der Nichtberücksichtigung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates“ diskutiert.
Schlüsselwörter
Mitbestimmungsrecht, Betriebsrat, §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, Technische Überwachungseinrichtungen, Verhalten, Leistung, Arbeitnehmer, Datenschutz, Persönlichkeitsrecht, Betriebsvereinbarung, Folgen der Nichtberücksichtigung, Rechtliche Rahmenbedingungen.
- Arbeit zitieren
- Felix Georg (Autor:in), 2006, Mitbestimmung bei der Einführung technischer Einrichtungen zur Überwachung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68598