Grin logo
en de es fr
Boutique
GRIN Website
Publier des textes, profitez du service complet
Aller à la page d’accueil de la boutique › Gestion d'entreprise - Droit économique

Mitbestimmung bei der Einführung technischer Einrichtungen zur Überwachung

Titre: Mitbestimmung bei der Einführung technischer Einrichtungen zur Überwachung

Essai , 2006 , 16 Pages , Note: 1,0 (A)

Autor:in: Felix Georg (Auteur)

Gestion d'entreprise - Droit économique
Extrait & Résumé des informations   Lire l'ebook
Résumé Extrait Résumé des informations

Im Betriebsverfassungsgesetz existiert kein umfassendes Mitbestimmungsrecht für neue Technologien oder für einzelne Anwendungsfälle. Es existieren lediglich Normen, die sich direkt auf die entsprechende Technologien und deren Einsatz beziehen, wie z.B. §87 Abs. 1 Nr. 6, §90 Abs. 1 Nr. 2 und §111 Nr. 4. Hieraus kann der Betriebsrat bei der Einführung von neuen Technologien seine Rechte geltend machen. Hierzu zählen neben Informations- und Beratungsrechten (§90 BetrVG) insbesondere die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates. Im Folgenden wird dabei explizit auf das in §87 Abs. 1 Nr. 6 geregelte Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der „Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen“1 eingegangen.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

  • A. Einleitung
  • B. Vorbemerkungen
    • a. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
    • b. Gefahren und Chancen für Arbeitnehmer
  • C. Technische Überwachungseinrichtungen
    • a. Zweck der Mitbestimmung
    • b. Voraussetzung des Mitbestimmungsrechts
    • c. Einführung und Anwendung der Einrichtung
    • d. Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer
    • e. Umfang des Mitbestimmungsrechts
  • D. Betriebsvereinbarungen
  • E. Folgen der Nichtberücksichtigung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates
  • F. Fazit

Zielsetzung und Themenschwerpunkte

Das Dokument analysiert das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gemäß §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG in Bezug auf die Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung von Arbeitnehmern. Es beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und die praktischen Implikationen dieses Rechts.

  • Rechte des Betriebsrates bei der Einführung neuer Technologien
  • Gefahren und Chancen für Arbeitnehmer durch den Einsatz von technischen Überwachungseinrichtungen
  • Rechtliche Rahmenbedingungen für die Überwachung des Verhaltens und der Leistung von Arbeitnehmern
  • Bedeutung der Betriebsvereinbarungen im Kontext der Mitbestimmung
  • Folgen der Nichtberücksichtigung des Mitbestimmungsrechts

Zusammenfassung der Kapitel

Die Einleitung stellt den rechtlichen Rahmen für die Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Einführung neuer Technologien dar, mit besonderem Fokus auf §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Das Kapitel „Vorbemerkungen“ erläutert die grundlegenden Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und beleuchtet die Gefahren und Chancen, die sich für Arbeitnehmer durch den Einsatz moderner Technologien ergeben.

Das Kapitel „Technische Überwachungseinrichtungen“ behandelt den Zweck und die Voraussetzungen des Mitbestimmungsrechts in Bezug auf die Einführung und Anwendung von Überwachungseinrichtungen. Es beleuchtet die Kriterien, nach denen das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer überwacht werden darf und die Bedeutung des Mitbestimmungsrechts bei der Anwendung von Technologien.

Das Kapitel „Betriebsvereinbarungen“ betrachtet die Bedeutung von Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat im Kontext des Mitbestimmungsrechts. Die Folgen der Nichtberücksichtigung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates werden im Kapitel „Folgen der Nichtberücksichtigung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates“ diskutiert.

Schlüsselwörter

Mitbestimmungsrecht, Betriebsrat, §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, Technische Überwachungseinrichtungen, Verhalten, Leistung, Arbeitnehmer, Datenschutz, Persönlichkeitsrecht, Betriebsvereinbarung, Folgen der Nichtberücksichtigung, Rechtliche Rahmenbedingungen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der Einführung von Überwachungstechnik?

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat ein echtes Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.

Gilt das Mitbestimmungsrecht für alle neuen Technologien?

Nein, es existiert kein pauschales Mitbestimmungsrecht für jede Technologie. Das Recht greift speziell dann, wenn die Technik objektiv geeignet ist, Arbeitnehmer zu überwachen.

Was ist der Zweck der Mitbestimmung in diesem Bereich?

Der Zweck liegt vor allem im Schutz des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer und der Verhinderung einer lückenlosen Überwachung am Arbeitsplatz.

Welche Rolle spielen Betriebsvereinbarungen dabei?

In Betriebsvereinbarungen werden die konkreten Rahmenbedingungen für den Einsatz der Technik festgelegt, wie etwa der Umfang der Datenerhebung und die Zugriffsrechte.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber das Mitbestimmungsrecht missachtet?

Die Nichtbeachtung führt in der Regel zur Unwirksamkeit der Maßnahme. Der Betriebsrat kann Unterlassungsansprüche geltend machen, und die gewonnenen Daten unterliegen oft einem Verwertungsverbot.

Fin de l'extrait de 16 pages  - haut de page

Résumé des informations

Titre
Mitbestimmung bei der Einführung technischer Einrichtungen zur Überwachung
Université
University of Applied Sciences Giessen
Cours
Core Competencies SME-Management
Note
1,0 (A)
Auteur
Felix Georg (Auteur)
Année de publication
2006
Pages
16
N° de catalogue
V68598
ISBN (ebook)
9783638594622
ISBN (Livre)
9783638779760
Langue
allemand
mots-clé
Mitbestimmung Einführung Einrichtungen Core Competencies SME-Management
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Felix Georg (Auteur), 2006, Mitbestimmung bei der Einführung technischer Einrichtungen zur Überwachung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68598
Lire l'ebook
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
Extrait de  16  pages
Grin logo
  • Grin.com
  • Expédition
  • Mentions légales
  • Prot. des données
  • CGV
  • Imprint