Der nachfolgende Artikel beschäftigt sich kritisch mit der Einführung und Umsetzung des SGB IX. Das SGB IX verfolgt sehr komplxe Ziele, die durch eine gesetzliche Regelungsdichte erreicht werden sollen. Es stelt sich daher die Frage, ob die Vorteile für die Betroffenen überweigen oder die bürokratischen Nachteile. Oder überspitzt gefragt: Ist das SGB IX Fluch oder Segen? Diese Frage wird am Beispiel der Leistungen der medizinischen Rehabilitation sowie am Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“ diskutiert.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einführung
- 2. Allgemeine Regelungen des SGB IX.
- 3. Leistungen der Medizinischen Rehabilitation.
- 4. Grundsatz: Rehabilitation vor Pflege….........
- 5. Fazit........
- 6. Literatur...
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Das SGB IX verfolgt das Ziel, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden oder entgegenzuwirken. Das Gesetz soll den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder gerecht werden.
- Umsetzung des Benachteiligungsverbot des Artikels 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes im Bereich der Sozialpolitik.
- Beendung der Divergenz und Unübersichtlichkeit des bestehenden Rehabilitationsrechts.
- Errichtung einer gemeinsamen Plattform, auf der durch Koordination, Kooperation und Konvergenz ein gemeinsames Recht und eine einheitliche Praxis der Rehabilitation und der Behindertenpolitik errichtet werden können.
- Organisierung eines bürgernahen Zugangs und die Erbringung von Leistungen.
- Errichtung von Strukturen für die Zusammenarbeit von Leistungsträgern, Leistungserbringern und Leistungsempfängern.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung
Die Einführung des SGB IX im Jahr 2001 markierte einen Meilenstein in der deutschen Rehabilitationslandschaft. Das Gesetz soll die bisherige unübersichtliche und unkoordinierte Rechtslage im Bereich der Rehabilitation vereinfachen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben fördern.
2. Allgemeine Regelungen des SGB IX
Das SGB IX legt die Ziele des Gesetzes fest und definiert, wer als behindert oder von Behinderung bedroht gilt. Es orientiert sich bei der Definition von Behinderung an der „internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit und Behinderung“ (ICIDH-2) und regelt die Leistungen zur Teilhabe.
3. Leistungen der Medizinischen Rehabilitation
Dieser Abschnitt behandelt die Leistungen der medizinischen Rehabilitation im Rahmen des SGB IX. Er beleuchtet die rechtliche Komplexität des Themas und untersucht das Beispiel der „Medizinischen Rehabilitation“ sowie „Behinderter Senioren“.
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- Diplom-Kaufmann (FH), Diplom-Gerontologe, LL.M. (Oec.) Frank Haastert (Author), 2005, SGB IX - Ziele und Umsetzungsstand, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/73105