Tarifverträge sind Kollektivverträge, die eine spezifisch arbeitsrechtliche Rechtsquelle bilden und für den Inhalt des Arbeitsverhältnisses von größter praktischer Bedeutung sind.
Der Tarifvertrag hat seine Rechtsgrundlage im TVG (Tarifvertragsgesetz). So begründet ein Tarifvertrag nicht nur zwischen Tarifsvertragsparteien schuldrechtliche Beziehungen, sondern setzt in seinem normativen Teil für seinen Geltungsbereich objektives Recht für Inhalt, Abschluß oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen. § 2 TVG stellt klar, wer in einem Tarifvertrag als Vertragspartei in Betracht kommt. Auf Arbeitnehmerseite sind dies Gewerkschaften, auf Arbeitgeberseite entweder der einzelne Arbeitgeber oder Vereinigungen von Arbeitgebern (Arbeitgeberverbände). Damit ein Tarifvertrag wirksam ist, muß neben der Tariffähigkeit (Fähigkeit einen Tarifvertrag als Vertragspartei abzuschließen) auch die Tarifzuständigkeit gegeben sein. Letztere bezeichnet die Zuständigkeit der Verbände für einen abzuschließenden Tarifvertrag; z.B. können Verbände der Metallindustrie keine Tarifverträge für den öffentlichen Dienst abschließen. Das Recht, Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen, geht aus der Tarifautonomie hervor, die verfassungsrechtlich durch das Koalitionsgrundrecht des Art. 9 Abs. 3 GG garantiert ist. Die Tarifautonomie hat den Sinn, dass die Ordnung des Arbeitslebens vorrangig selbständig durch die Tarifvertragsparteien festgelegt wird und nicht durch den Gesetzgeber. Tarifverträge unterliegen als privatrechtliche Verträge dem allgemeinen Vertragsrecht nach §§ 145 ff. BGB und gemäß § 1 Abs. 2 TVG ist für sie die Schriftform vorgeschrieben.
Tarifverträge können sehr unterschiedliche Inhalte haben; je nach ihrem Gegenstand unterscheidet man Mantel- oder Rahmentarifverträge, Gehalts- oder Lohntarifverträge, Tarifverträge über einzelne Entgeltformen oder Gegenstände (Gratifikationen, Urlaub, etc.). Durch Umstrukturierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen bekommen Tarifverträge über Rationalisierungsschutz oder Beschäftigungssicherung immer größere Bedeutung.
Inhaltsverzeichnis
- Einführung
- Die Abgrenzung des schuldrechtlichen und normativen Teils des Tarifvertrages
- Die wesentlichen Inhalte des schuldrechtlichen und normativen Teils des Tarifvertrages
- Die wesentlichen Inhalte des normativen Teils des Tarifvertrages
- Die Inhaltsnormen
- Die Abschlussnormen
- Die Beendigungsnormen
- Die Betriebsnormen
- Die betriebsverfassungsrechtlichen Normen
- Die Normen über gemeinsame Einrichtungen
- Die wesentlichen Inhalte des schuldrechtlichen Teils des Tarifvertrages
- Die Friedenspflicht
- Die Einwirkungspflicht
- Weitere Pflichten
- Die Differenzierungs- und Außenseiterklauseln
- Die wesentlichen Inhalte des normativen Teils des Tarifvertrages
- Die Abgrenzung des Dienstvertrages § 611 ff. BGB zum Tarifvertrag
- Der Beginn
- Das Wesen
- Die Kündigung des Dienstvertrages
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit untersucht den schuldrechtlichen und normativen Teil von Tarifverträgen. Ziel ist es, die Abgrenzung beider Teile zu klären und ihre wesentlichen Inhalte zu beschreiben. Die Arbeit analysiert die Rechtsgrundlagen und die praktische Bedeutung dieser Unterscheidung.
- Abgrenzung schuldrechtlicher und normativer Teile von Tarifverträgen
- Wesentliche Inhalte des normativen Teils (Inhalts-, Abschluss-, Beendigungs-, Betriebs-, betriebsverfassungsrechtliche Normen und Normen über gemeinsame Einrichtungen)
- Wesentliche Inhalte des schuldrechtlichen Teils (Friedenspflicht, Einwirkungspflicht, weitere Pflichten, Differenzierungs- und Außenseiterklauseln)
- Vergleich von Tarifverträgen und Dienstverträgen (§ 611 ff. BGB)
- Rechtsgrundlagen und praktische Bedeutung von Tarifverträgen
Zusammenfassung der Kapitel
Einführung: Die Einführung erläutert die Bedeutung von Tarifverträgen als kollektivrechtliche Rechtsquelle für Arbeitsverhältnisse. Sie beschreibt die Rechtsgrundlage im Tarifvertragsgesetz (TVG) und die Rolle von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden als Vertragsparteien. Die Bedeutung der Tarifautonomie und die Schriftformvorschrift werden ebenfalls angesprochen, sowie die verschiedenen Arten von Tarifverträgen (Mantel-, Gehalts-, Lohntarifverträge etc.). Der Abschnitt legt den Fokus auf die praktische Relevanz von Tarifverträgen für die Gestaltung von Arbeitsverhältnissen und ihren Einfluss auf die Arbeitsbedingungen.
Die Abgrenzung des schuldrechtlichen und normativen Teils des Tarifvertrages: Dieses Kapitel analysiert die Unterscheidung zwischen dem schuldrechtlichen (obligatorischen) und dem normativen Teil von Tarifverträgen gemäß § 1 Abs. 1 TVG. Es beschreibt den schuldrechtlichen Teil als Abmachungen, die nur die Tarifvertragsparteien betreffen (z.B. Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten). Der normative Teil hingegen enthält Rechtsnormen, die für alle tarifgebundenen Arbeitsverhältnisse gelten und deren Inhalt, Abschluss und Beendigung regeln. Die Kapitel verdeutlicht die komplementäre Beziehung beider Teile, wobei der schuldrechtliche Teil, insbesondere durch die Friedenspflicht und Einwirkungspflicht, stets vorhanden ist.
Die wesentlichen Inhalte des schuldrechtlichen und normativen Teils des Tarifvertrages: Dieses Kapitel geht detailliert auf die Inhalte beider Tarifvertragsparteien ein. Der normative Teil wird in seine Bestandteile zerlegt: Inhaltsnormen, Abschlussnormen, Beendigungsnormen, Betriebsnormen, betriebsverfassungsrechtliche Normen und Normen über gemeinsame Einrichtungen. Der schuldrechtliche Teil wird durch die Friedenspflicht, die Einwirkungspflicht und weitere Pflichten beschrieben. Die Bedeutung der Differenzierungs- und Außenseiterklauseln wird ebenfalls beleuchtet. Das Kapitel verdeutlicht die weitreichenden Auswirkungen beider Teile auf die Arbeitsverhältnisse.
Die Abgrenzung des Dienstvertrages § 611 ff. BGB zum Tarifvertrag: Dieses Kapitel vergleicht Tarifverträge mit Dienstverträgen nach § 611 ff. BGB, indem es auf den Beginn, das Wesen und die Kündigung beider Vertragsarten eingeht. Es analysiert die Unterschiede und Gemeinsamkeiten, um die Spezifität des Tarifvertrags im Kontext des allgemeinen Vertragsrechts zu verdeutlichen. Das Kapitel betont, wie der Tarifvertrag das allgemeine Arbeitsrecht modifiziert und ergänzt.
Schlüsselwörter
Tarifvertrag, Tarifvertragsgesetz (TVG), Schuldrechtlicher Teil, Normativer Teil, Tarifautonomie, Kollektivvertrag, Arbeitsrecht, Friedenspflicht, Einwirkungspflicht, Inhaltsnormen, Abschlussnormen, Beendigungsnormen, Betriebsnormen, Betriebsverfassungsrecht, Dienstvertrag, § 611 ff. BGB.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Tarifverträge
Was ist der Inhalt dieser Arbeit über Tarifverträge?
Diese Hausarbeit bietet eine umfassende Übersicht über Tarifverträge. Sie analysiert den schuldrechtlichen und normativen Teil von Tarifverträgen, klärt deren Abgrenzung und beschreibt deren wesentliche Inhalte. Die Arbeit vergleicht Tarifverträge mit Dienstverträgen (§ 611 ff. BGB) und beleuchtet die Rechtsgrundlagen und die praktische Bedeutung der Unterscheidung.
Wie ist die Arbeit strukturiert?
Die Arbeit gliedert sich in eine Einführung, Kapitel zur Abgrenzung des schuldrechtlichen und normativen Teils von Tarifverträgen, ein Kapitel zu den wesentlichen Inhalten beider Teile, sowie ein Kapitel zum Vergleich mit Dienstverträgen. Sie enthält ein Inhaltsverzeichnis, eine Zielsetzung mit Themenschwerpunkten, Zusammenfassungen der Kapitel und Schlüsselwörter.
Was ist der Unterschied zwischen dem schuldrechtlichen und dem normativen Teil eines Tarifvertrages?
Der schuldrechtliche Teil umfasst Vereinbarungen, die nur die Tarifvertragsparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) betreffen, z.B. Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten. Der normative Teil enthält hingegen Rechtsnormen, die für alle tarifgebundenen Arbeitsverhältnisse gelten und deren Inhalt, Abschluss und Beendigung regeln. Beide Teile stehen in komplementärer Beziehung; der schuldrechtliche Teil, insbesondere durch Friedenspflicht und Einwirkungspflicht, ist stets vorhanden.
Welche Inhalte umfasst der normative Teil eines Tarifvertrages?
Der normative Teil beinhaltet Inhaltsnormen (regelnde Normen), Abschlussnormen (Normen zum Zustandekommen des Tarifvertrages), Beendigungsnormen, Betriebsnormen (betriebsspezifische Regelungen), betriebsverfassungsrechtliche Normen und Normen über gemeinsame Einrichtungen.
Welche Inhalte umfasst der schuldrechtliche Teil eines Tarifvertrages?
Der schuldrechtliche Teil umfasst die Friedenspflicht (Verpflichtung zur Vermeidung von Streiks und Aussperrungen), die Einwirkungspflicht (Verpflichtung zur Einhaltung des Tarifvertrages und zur Durchsetzung seiner Bestimmungen), weitere Pflichten (können vertraglich geregelt sein) und Differenzierungs- und Außenseiterklauseln (Regelung der Anwendung des Tarifvertrages auf unterschiedliche Gruppen).
Wie unterscheiden sich Tarifverträge und Dienstverträge (§ 611 ff. BGB)?
Die Arbeit vergleicht beide Vertragstypen hinsichtlich ihres Beginns, ihres Wesens und der Kündigung. Sie verdeutlicht, wie der Tarifvertrag das allgemeine Arbeitsrecht modifiziert und ergänzt, indem er kollektivrechtliche Regelungen für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen schafft.
Welche Rolle spielen die Friedenspflicht und die Einwirkungspflicht?
Die Friedenspflicht und die Einwirkungspflicht sind zentrale Bestandteile des schuldrechtlichen Teils des Tarifvertrages. Sie gewährleisten die Stabilität und die soziale Partnerschaft zwischen den Tarifparteien. Die Friedenspflicht verpflichtet die Vertragsparteien, Arbeitskämpfe zu vermeiden, während die Einwirkungspflicht sie zur Einhaltung und Durchsetzung des Tarifvertrages verpflichtet.
Welche Bedeutung haben Tarifverträge im Arbeitsrecht?
Tarifverträge sind eine wichtige kollektivrechtliche Rechtsquelle im Arbeitsrecht. Sie gestalten die Arbeitsbedingungen für eine Vielzahl von Arbeitnehmern und regeln Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten, Urlaub und andere arbeitsrechtliche Aspekte. Sie tragen zur sozialen Sicherheit und zum Ausgleich der Interessen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei.
Welche Schlüsselwörter beschreiben den Inhalt der Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Tarifvertrag, Tarifvertragsgesetz (TVG), Schuldrechtlicher Teil, Normativer Teil, Tarifautonomie, Kollektivvertrag, Arbeitsrecht, Friedenspflicht, Einwirkungspflicht, Inhaltsnormen, Abschlussnormen, Beendigungsnormen, Betriebsnormen, Betriebsverfassungsrecht, Dienstvertrag, § 611 ff. BGB.
- Arbeit zitieren
- Frank Thiele (Autor:in), 2006, Schuldrechtlicher und normativer Teil des Tarifvertrages – Abgrenzung und wesentliche Inhalte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/74789