Selbstverwaltung und Schulverfassung der Waldorfschule


Seminararbeit, 2004

21 Seiten, Note: 2,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Freie Waldorfschulen
2.1 ein kurzer Abriss der Entwicklung des Schulwesens
2.2 Waldorfschule allgemein
2.3 Artikel 7 GG und seine Auswirkungen
2.4 Die Selbstverwaltung
2.4.1 Trägerschaften
2.4.2 Organisation
2.4.2.1 Aufgaben und Stand des Lehrers
2.4.2.2 Aufgaben und Stand der Eltern
2.4.2.3 Aufgaben und Stand der Schüler
2.5 Finanzierung
2.5.1 Elternbeiträge
2.5.2 Spenden
2.5.3 Finanzierung der Lehrergehälter

3 Fazit und persönliche Reflexion

4 Literatur:

1 Einleitung

Bedingt durch die Teilnahme an dem Hauptseminar „Waldorfpädagogik in der Diskussion“ habe ich mich das erste Mal mit der Waldorfschule auseinandergesetzt. Meine Erwartungen waren, Näheres über die Waldorfpädagogik zu erfahren und mir ein eigenes Bild über diese Art von Privatschulen zu machen, u. a. der Intention geschuldet, dass ich mich mit dem Gedanken trage mit Abschluss meines zweiten Staatsexamens mich auch an privaten Schulen zu bewerben. Ich muss gestehen, dass ich zuvor nichts über dieses Thema wusste und durch die Diskussionen und Referate nun ein eher gespaltenes Verhältnis zu der Waldorfpädagogik habe. Ich hoffe, dass dies nicht die Objektivität der Ausarbeitung beeinflusst.

In dieser Arbeit soll mein Referatsthema „Selbstverwaltung und Schulverfassung“ im Bezug auf Waldorfschulen vertieft und erläuternd dargestellt werden. Da der Versuch die umfassende Thematik der Selbstverwaltung und Schulverfassung ausführlich und in allen Einzelheiten darzustellen, den Rahmen dieses Artikels sprengen würde, habe ich mich entschlossen, die Selbstverwaltung als fast einziges Thema zu behandeln. Die Vorgabe, mich auf eine fünfzehn- bis zwanzigseitige Ausarbeitung zu beschränken, führt unwillkürlich zu einem erheblichen Einschnitt in der Auswahl der zu bearbeitenden Aspekte. Es werden die einzelnen Organe und die rechtliche Absicherung dieser Verwaltungsform erläutert und der Unterschied zu staatlichen Schulen herausgearbeitet. Ein Blick in das Finanzierungsmodell des Ganzen kann sehr spannend sein und wird im zweiten Abschnitt des Hauptteils vorgenommen. Eine tiefgründige und intensive Bearbeitung ist, bedingt durch die obige Vorgabe, leider nur teilweise zu leisten. Ich hoffe trotzdem die Zusammenhänge soweit erklären zu können, dass ein jeder, der diese Arbeit ließt, danach weiß, wie das System Waldorfschule hinter den pädagogischen und anthroposophischen Ansichten funktioniert.

Wichtige Fragen, die es zu beantworten gilt, werden sein:

- Was ist die Selbstverwaltung und wie funktioniert sie?
- Wie wird eine freie Schule finanziert?
- Wer steht hinter dem System und welche Aufgabengebiete gibt es?
- Sind Waldorfschulen wirklich unanhängig und frei?
- Wie sehen die Unterschiede zu staatlichen Schulen aus?

Mit der Beantwortung dieser Fragen habe ich hoffentlich alle, für das Verständnis der Selbstverwaltung, wichtigen Dinge geklärt. Es wird nicht unumgänglich sein innerhalb der Arbeit auch andere Fragen zu klären, die erläuternde oder weiterführende Wirkung haben.

2 Freie Waldorfschulen

2.1 ein kurzer Abriss der Entwicklung des Schulwesens

Im Mittelalter, zur Zeit Karl des Großen, begann ein Schulwesen nach dem Verfall des Römischen Reiches wieder aufzukeimen, und zwar völlig im kirchlichen Rahmen. In Aachen gab es eine kaiserliche Palastschule, die von irischen Mönchen belebt wurde - d.h. der Kaiser (=Staat) lernte dort bei der Kirche (=privat) und schickte auch viel versprechende junge Männer (für Jahrhunderte bekamen ja nur Männer die Schulausbildung!) zu den Mönchen. Das blieb bis zur Renaissance so, als ein Privatunterricht neben den kirchlichen Einrichtungen um sich griff. Eine Staatsschule im heutigen Sinne gibt es erst seit dem Ende des 18. Jahrhunderts, als dann auch die allgemeine Schulpflicht eingeführt wurde. Zu dieser Zeit trennte sich überdies der Staat von der Kirche, so dass seitdem die kirchlichen Schulen (Klosterschulen, evangelische Schulen) als „Privatschulen“ bezeichnet wurden. Im 19. Jahrhundert wurden dann auch „Höhere Töchterschulen“ für Mädchen gegründet. Sowohl staatliche als auch private Schulen waren damals für die Eltern mit zum Teil erheblichen Schulgeldern verbunden. Mit Beginn des 20. Jahrhunderts nahmen private Schulen im Rahmen der „Reformpädagogik“ einen großen Aufschwung. Menschen wie Maria Montessori, Freinet und Rudolf Steiner bestimmten ihre Entwicklung.

In dieser Arbeit geht es ausschließlich um die Waldorfschule, die ursprünglich von Rudolf Steiner gegründet wurde.

2.2 Waldorfschule allgemein

Grundlage der Gründung der ersten Waldorfschule am 7. September 1919 war die Idee der Eröffnung der ersten „Einheitsschule“, in der Kinder aller sozialen Schichten - auch der Arbeiterklasse - die Chance bekommen sollten Bildung zu erlangen. Emil Molt äußerte in seiner Ansprache zur Eröffnung der ersten Waldorfschule folgende Worte: „Es war mir ein Bedürfnis, in Wahrheit die erste sogenannte Einheitsschule ins Leben zu rufen und dadurch einem sozialen Bedürfnis wirklich abzuhelfen, so daß künftighin nicht nur der Sohn und die Tochter des Begüterten, sondern auch die Kinder der einfachen Arbeiter in die Lage versetzt werden, diejenige Bildung sich anzueignen, die heute notwendig ist zum Aufstieg zu einer höheren Kultur […]. Es genügt heute ja nicht, eine bloße ‚Einrichtung’ zu schaffen, sondern es tut not, diese Einrichtung zu erfüllen mit neuem Geiste.“[1] Er war, als Besitzer der Firma Waldorf-Astoria, Initiator und Mitbegründer der ersten Waldorfschule, die hauptsächlich für die Kinder seiner Mitarbeiter, nach den Ideen Rudolf Steiners, erschaffen wurde. Am Anfang umfasste die Schule 256 Schüler in acht Klassen (191 Arbeiterkinder, der Rest Kinder anthroposophischer Eltern). Zunächst war die Schule rechtlich gesehen Teil des Waldorf-Astorias, jedoch mit dem zunehmend großen Zuwachs an Kindern in den folgenden Jahren wollte das Waldorf-Astoria die Kosten für Nichtwerksangehörige nicht mehr tragen. Der Kompromiss und die Konsequenz aus den entstandenen Schwierigkeiten war die Abtrennung von der Firma, was wiederum zur Folge hatte, dass ab sofort die Eltern die Kosten übernehmen mussten. Auf diese Weise entfernte sich die Waldorfschule zunehmend von ihrer Ursprungsidee bevorzugt Kinder der Arbeiterschaft aufzunehmen.

Die Grundidee der Waldorfpädagogik ergab sich aus der Persönlichkeit Rudolf Steiners. Er vertrat neben seinen anthroposophischen Ansätzen die Meinung, dass Pädagogik vorwiegend auf dem gesprochenen, nicht geschriebenen Wort basiert. Rudolf Steiner gab 14-tägige Schulungskurse für künftige Waldorflehrer, hielt zahlreiche Vorträge vor Lehrern (auch an staatlichen Schulen) – kurz er war ein Mann, der rhetorisch sehr begabt war. Diese Eigenschaft ist die Basis seines pädagogischen Leitfadens.

2.3 Artikel 7 GG und seine Auswirkungen

Der Artikel 7 des Grundgesetzbuches steht für das Schulwesen. Er unterteilt sich nochmals in sechs Abschnitte für nähere Erläuterungen. Die folgenden Abschnitte 1 und 4 weisen klare Grenzen auf, die das Schulwesen – auch Privater Schulen – reglementieren.

(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.[2]

(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.[3]

„Die fachliche - nicht die rechtliche - Schulaufsicht gilt als Initiative lähmend; gegen die zieht Steiner zu Felde“[4] Er möchte unabhängig und autonom handeln dürfen, ohne einer Aufsichtsbehörde Rechenschaft über sein Vorgehen zu schulden. Im späteren Verlauf der Arbeit gehe ich darauf noch näher ein.

Gleichzeitig ist aber auch die Privatschulfreiheit, im Hinblick auf das Bekenntnis des Grundgesetzes, zur Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG), zur Entfaltung der Persönlichkeit in Freiheit und Selbstverantwortlichkeit (Art. 2 GG), zur Religions- und Gewissenfreiheit (Art. 4 GG), zur religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates und zum natürlichen Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) zu waren. Es besteht also ein schmaler Grad, den es zu begehen gilt, wenn man rechtlich richtig aber auch selbstverantwortlich handeln möchte.

[...]


[1] Rudolf Steiner in der Waldorfschule, Ansprachen für die Kinder, Eltern und Lehrer 1919-1924. GA 298, gefunden in Leber 1992, S. 20.

[2] Grundgesetzbuch 1998, S. 14.

[3] siehe Fußnote 2.

[4] Leber 1992, S. 294.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Selbstverwaltung und Schulverfassung der Waldorfschule
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin  (Philosophische Fakultät 4)
Veranstaltung
Hauptseminar Waldorfpädagogik in der Diskussion
Note
2,5
Autor
Jahr
2004
Seiten
21
Katalognummer
V78154
ISBN (eBook)
9783638836326
ISBN (Buch)
9783638836340
Dateigröße
431 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Selbstverwaltung, Schulverfassung, Waldorfschule, Hauptseminar, Waldorfpädagogik, Diskussion
Arbeit zitieren
Katja Löscher (Autor:in), 2004, Selbstverwaltung und Schulverfassung der Waldorfschule, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/78154

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Selbstverwaltung und Schulverfassung der Waldorfschule



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden