Fürstengewalt und Lehenswesen im deutschen Mittelalter


Hausarbeit, 2007

17 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I.) Einleitung

II.) Lehenswesen
II.a.) Wortherkunft und Wortverwandtschaft
II.b.) Die Anfänge des Lehenswesens
II.c.) Die Kommendation
II.d.) Das Karolingische Lehenswesen
II.e.) Rangerhöhung der Vasallen
II.f.) Die Lehensordnung des Karolingischen Lehenswesens

III.) Fürsten
III.a.) Fürstenarten
III.b.) Kurfürsten
III.c.) Die goldene Bulle

Fazit

Literatur- und Quellenverzeichnis

Appendix
A.a.) Formel eines Kommendationsvertrags

I.) Einleitung

Im Verlaufe dieser Hausarbeit befasse ich mich mit dem Kurfürstentum sowie dem deutschen Lehenwesen, seiner Struktur, seiner Herkunft und seiner Bedeutung. Insbesondere interessiert mich die Fragestellung, in welchem Bezug Lehenswesen und Fürstentum zueinander standen. War das Lehenswesen eine Stärkung oder eine Schwächung der Position der Fürsten gegenüber dem König?

II.) Lehenswesen

II.a.) Wortherkunft und Wortverwandtschaft

Ursprünglich bezeichnete das Wort Lehen“ lediglich „etwas Geliehenes“. Abgeleitet ist es von dem althochdeutschen „Lehan“ oder dem mittelhochdeutschem „lehen, lên, leyn“ (leihen). Oft wird es auch „Lehnswesen“ geschrieben. Die lateinische Entsprechung ist einigen Quellen nach „feudum, beneficium, praedium“.[1] Der Ursprung des Wortes „feudum“ ist strittig: Entweder kommt es, wie schon erwähnt, aus dem Lateinischen von dem dem lat. „fides“ (Treue) oder von dem althochdeutschem „feo“ (Vieh, Gut).[2] Andere Quellen besagen, dass es mit dem althochdeutschen Wort „fihu“ verwandt sei. Demnach würde es ursprünglich nicht den Grundbesitz bezeichnen, sondern lediglich bewegliche Güter. Vom Wort „Feudum“ wird die Bezeichnung „Feudalismus“ abgeleitet. Feudalismus ist ein weiteres – insbesondere in der marxistischen Geschichtstheorie gebräuchlichen- Synonym für Lehenswesen. Abgeleitet von dem Wort „beneficium“ war im 19. Jahrhundert auch die Bezeichnung „Benefizialwesen“ gebräuchlich.[3]

Das Gegenteil vom Lehen ist das sogenannte „Allodium“, das freie Eigentum.[4]

Im Weiteren Verlauf dieser Hausarbeit werde ich vorwiegend das Wort Lehenswesen verwenden.

II.b.) Die Anfänge des Lehenswesens

Die Anfänge des Lehenswesens sind im 6. und 7. Jahrhundert im Merowinger Reich zwischen der Loire und dem Rhein zu suchen. Dort herrschten aufgrund der Aufteilungen des Königreiches zwischen den Söhnen des Königs eine große Instabilität und viel Kampf und Krieg. Demzufolge gab es eine Vielzahl an Menschen, die „Schutz und Schirm“ nötig hatten und sich an einen Mächtigen aus ihrer Gegend wandten. Die Mächtigen hingegen brauchten Männer auf die sie zur Not auch zum Kriegszweck zurückgreifen konnten, quasi eine Privatarmee. Auch früher hatten sich schon Männer zu Knechten anderer gemacht, der große Unterschied hier ist, dass sie ihren Status als „freie“ Männer nicht aufgaben. Daher wurden sie auch als „ingenui in obsquito“ ( abhängige Freie) bezeichnet. Ein anderer wichtiger Grund warum dieser Zeitraum als die Anfänge des Lehenswesen bezeichnet wird, war die große Häufigkeit solcher Abhängigkeiten.[5]

II.c.) Die Kommendation

Der Rechtsakt, unter welchem ein freier Mann in die Abhängigkeit eines anderen trat, wurde Kommendation oder commendatio genannt. In der Formelsammlung „Formulare Turonenses“, welche im 8. Jahrhundert in Tours verfasst wurde, gab es eine Formel (d.h. Urkunde ohne konkrete Angaben wie Zeit, Namen, Ort, also eine Art Vorlage), die die Pflichten des in Abhängigkeit tretenden Mannes und die Strafen für einen Vertragsbruch festlegte. Aus der Urkunde ist ersichtlich, dass es immer ein zweiseitiger Vertrag war, in dem beide Parteien Pflichten hatten, welche es einzuhalten galt:

Der Kommendierte war Gehorsam und Dienst dem Herren gegenüber schuldig und der Herr Nahrung und Kleidung dem Kommendierten gegenüber.[6] (Die Übersetzung der Urkunde befindet sich im Anhang der Hausarbeit) Der Vertrag selber wurde „mündlich und nach einem Ritual geschlossen“[7], wahrscheinlich mit einem Treueid.

Meist wurde der Kommendierte vom Herrn direkt unterhalten, entweder indem er ihn auf seinem Gut leben ließ oder ihm eine Art „Alimente“ zahlte.

Eine andere Möglichkeit – die insbesondere später immer häufiger wurde - war dem Kommendierten Land zu überlassen. Dies konnte ihm geschenkt werden, aber weit häufiger war es, dass es ihm für einen längeren Zeitraum – oft auf Lebensdauer – geliehen wurde. So konnte er selbst für seinen Unterhalt sorgen. Dies wurde als Leihe bezeichnet. Für diese Leihe waren allerdings recht hohe Abgaben vom Beliehenen zu erbringen, was ihn zusätzlich belastete. Es gab jedoch auch andere Leihen, die daher besonders waren, dass sie den Beliehenen nicht belasteten. Diese wurde oft als Benefizium (vom lat. Beneficium = Wohltat) bezeichnet, weil sie eine Wohltat für den Beliehenen waren. Oft mussten nicht einmal Zinsen für das Land gezahlt werden. Zusammentreffen der Institution der Vassalität und der des Benefiziums waren allerdings in der Merowingerzeit außergewöhnlich. Erst später wurden diese Institutionen vereinigt.[8]

II.d.) Das Karolingische Lehenswesen

In der Karolingerzeit änderte sich das System des Lehenswesens, so dass man von einem „Karolinger Lehenswesen“ sprechen kann. Das Ende des 7. und die erste Hälfte des 8. Jahrhundert war für die Karolinger eine Zeit andauernder Kämpfe. Es gab viele Feinde zu bekämpfen, darunter die Bayern, Aquitaner, Allamannen, Provencalen, Friesen, Sachsen und Sarazenen. Für diese Kriege brauchten die damaligen Herrscher (z.B. Pippin II[9], und Karl Martell[10]) gut ausgebildete, bewaffnete und ergebene Krieger. Diese verschafften sie sich, indem sie die Anzahl ihrer Vasallen stark erhöhten. Das Land wurde dann nicht mehr nur verliehen, um den Unterhalt des Vasallen zu sichern, sondern um ihm auch zu ermöglichen sich die nötige Kriegsausrüstung und vor allem die nötigen Pferde zu verschaffen. Außerdem sollten sie in der Lage sein, sich selbst eine Anzahl an Kriegern zu unterhalten. Dieses Land wurde ihnen zunächst als Eigentum überlassen. Zwar stammte das Land teilweise aus dem Besitz der Krone, allerdings kam der größte Teil aus dem damals sehr großen Grundbesitz der Kirchen und Klöster der fränkischen Kirche. Allerdings schwächte dies die Kirche erheblich und so waren die nachfolgenden Herrscher dazu gezwungen das Problem zu lösen, die Kirchengüter zurückzugeben und die Kirche wieder zu stärken. 743/744 wurde beschlossen, dass man den Kirchen das Land offiziell wieder zurückgibt. De facto blieben sie jedoch erstmal in der Hand der Vasallen, da die politische Lage zu prekär und die Gefahren von außen zu groß waren und die Vasallen sich auch nicht besonders erfreut gezeigt hätten, wenn man ihnen das Land weggenommen hätte. Die Güter wurden also rein rechtlich wieder zurückgenommen und dann dem Vasallen als Benefizium auf Lebenszeit vergeben. Sollte nach dem Tod des Vasallen die Situation immer noch zu gespannt sein und der Herrscher noch immer Krieger brauchen, so „war er berechtigt das Gut einem anderen Vasallen als Benefizium zu geben“[11]. Da es ein Benefizium war, musste der Vasall seinem Herren keinerlei Zins oder Abgabe zahlen, allerdings gehörte es nun zeitgleich auch der Kirche an, der der Beliehene einen Zins zu zahlen hatte.[12]

[...]


[1] vlg.: Bautier, Robert-Henri:„Lexikon des Mittelalters“. Bd5. S.1807. München. 1991.

[2] vgl.: http://de.wikipedia.org/wiki/Lehnswesen . 19.3.2009

[3] vlg.: Bautier, Robert-Henri:„Lexikon des Mittelalters“. Bd5. S.1807. München. 1991.

[4] vgl.: http://de.wikipedia.org/wiki/Lehnswesen . 19.3.2009

[5] vgl.: Ganshof, Francois Louis: „Was ist das Lehenswesen“. S.1-4. Darmstadt. 1961

[6] vgl.: Ganshof, Francois Louis: „Was ist das Lehenswesen“. S.4-8. Darmstadt. 1961

[7] Ganshof, Francois Louis: „Was ist das Lehenswesen“. S.7. Darmstadt. 1961

[8] vgl.: Ganshof, Francois Louis: „Was ist das Lehenswesen“. S.8-11. Darmstadt. 1961

[9] Pippin der Mittlere oder Pippin von Herstal lat. Pippinus (* um 635; † 16. Dezember 714 in Jupille bei Lüttich) aus dem Geschlecht der Arnulfinger war von 679 bis 714 der tatsächliche Machthaber im Frankenreich, seit 679 Hausmeier von Austrasien, seit 680 als dux (Herzog) von Austrasien, ab 688/689 als Hausmeier von Neustrien und seit 688 Hausmeier von Burgund. Er war der Sohn von Ansegisel und Begga und ein Enkel von Arnulf von Metz. (Quelle: Wikipedia)

[10] Karl Martell, der Hammer (* 23. August 686 in Herstal/Wallonien; † 22. Oktober 741 in Quierzy) war ein fränkischer Hausmeier aus dem Geschlecht der Arnulfinger, großmutterlicherseits aus dem der Pippiniden, das in der Folge nach ihm Karolinger genannt wurde. Seine Eltern sind der Hausmeier Pippin der Mittlere und dessen Friedelfrau Chalpaida. (Quelle: Wikipedia)

[11] Ganshof, Francois Louis: „Was ist das Lehenswesen“. S.16. Darmstadt. 1961

[12] vgl.: Ganshof, Francois Louis: „Was ist das Lehenswesen“. S.13-17. Darmstadt. 1961

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Fürstengewalt und Lehenswesen im deutschen Mittelalter
Hochschule
Universität Hildesheim (Stiftung)  (Institut für Geschichte)
Veranstaltung
Einführung in die Geschichte Teil 1. Antike Mittelalter - Das Weltbild des Mittelalters
Note
1,7
Autor
Jahr
2007
Seiten
17
Katalognummer
V81730
ISBN (eBook)
9783638877589
ISBN (Buch)
9783638877671
Dateigröße
561 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Fürstengewalt, Lehenswesen, Mittelalter, Einführung, Geschichte, Teil, Antike, Mittelalter, Weltbild, Mittelalters, Goldene Bulle
Arbeit zitieren
Björn Saemann (Autor:in), 2007, Fürstengewalt und Lehenswesen im deutschen Mittelalter, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/81730

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Fürstengewalt und Lehenswesen im deutschen Mittelalter



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden